Die Hartz IV-Reform und ihre Auswirkungen auf junge Menschen und die Soziale Arbeit im Bereich der Jugendberufshilfe


Dossier / Travail, 2013

23 Pages, Note: 1,0


Extrait


INHALTSVERZEIcHNIS

1. Einleitung

2. Der aktivierende Sozialstaat
2.1. Definition
2.2. Hintergrund
2.3. Strategien der Aktivierung
2.4. Auswirkungen auf die Soziale Arbeit

3. Hartz-Reformen
3.1. Von Hartz I hin zur Hartz IV-Reform
3.2. Hartz IV-Reform
3.2.1. Anspruch und Wirklichkeit
3.2.2. Auswirkungen auf Junge Menschen
3.2.3. Auswirkungen auf die Soziale Arbeit im Bereich der Jugendberufshilfe

4. Fazit

5. Literaturverzeichnis

1. EINLEITuNG

Ende des 20. Jahrhunderts kam es zu einschneidenden, bis heute anhaltenden konzeptionellen Veranderungen innerhalb der sozialpolitik. Der Paradigmenwechsel hin zum aktivierenden sozialstaat und die daran anknupfenden Bedingungen, Herausforderungen und Restriktionen beeinflussen nicht nur die Praxis der sozialen Arbeit, sondern fuhrte auch zu gravierenden Veranderungen fur die daran beteiligten bzw. davon beeinflussten Institutionen.

Vor allem die Anfang des 21. Jahrhunderts verabschiedeten Hartz I bis IV-Reformen spielen dabei eine entscheidende Rolle. Aktuelle Zeitungstitel, wie „Hartz IV wirkt fur Betroffene wie ein Stigma“ (dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH 2013: o.s.), zeigen deutlich, wie die Hartz IV-Reform wahrgenommen wird. Der DGB Bundesvorstand Abteilung Arbeitsmarktpolitik stellte in diesem Zusammenhang ein hohes Verarmungsrisiko fur Jugendliche fest und propagiert, dass „[e]ine nicht gerade kleine Minderheit der Jugendlichen im Hinterhof der Wohlstandsgesellschaft auf[wachst].“ (DGB Bundesvorstand Abteilung Arbeitsmarktpolitik 2013: 1). Diese Aussagen deuten auf einen Missstand hin, der naher beleuchtet werden muss.

Aus diesem Grund befasst sich die vorliegende seminararbeit mit dem Politikfeld der sozialpolitik und versucht grundlegend zu analysieren, von welchen politischen Akteuren ausgehend und aus welchen politischen Entwicklungs- und Entscheidungsprozessen sich die Hartz-Reformen entwickelt haben und wie sich die Hartz IV-Reform auf junge Menschen und die soziale Arbeit im Bereich der Jugendberufshilfe konkret auswirkt.

Hierfur steht zielweisend die Fragestellung: Werden junge Menschen durch die Hartz IV- Reform stigmatisiert, bevormundet und immer mehr in Richtung einer prekaren Lebenslage gedrangt?

um sich einer Antwort zu nahern, wird im ersten Teil der aktivierende sozialstaat definiert und anschlieBend genauer betrachtet durch welche politischen Prozesse es zu diesem Paradigmenwechsel des sozialstaates kam, welche strategien der Aktivierung existieren, wie diese sich auswirken und auf welchen Ebenen die soziale Arbeit davon betroffen ist.

Im zweiten Teil werden die Hartz-Reformen, explizit die Hartz IV-Reform, genauer betrachtet, um darauf aufbauend die Auswirkungen auf junge Menschen und die Jugendberufshilfe differenziert zu hinterfragen.

Zum schluss wird eine kritische Wurdigung des gesamten Geschehens erfolgen und ein Versuch gemacht werden, prazise Verbesserungsvorschlage im umgang mit der Hartz IV- Reform, vor allem in Bezug auf junge Menschen, zu machen.

2. DER AKTIVIERENDE SOZIALSTAAT

2.1. DEFINITION

Aktivierung knupft an die Aristotelische Naturphilosophie an, demgemaB strebt jedes Element einen Zustand an, welches sein naturliches Ziel ist. Es muss also naturgemaB in ihm angelegt sein (vgl. Rod 2009: 166). Nach diesem Verstandnis ist die Aktivierung des Handelns von Individuen Selbstaktivierung und der Erfolg hangt von dem Engagement und dem individuellen Handeln des Einzelnen ab (vgl. Wenzel 2008: 63).

Aktivierung des Sozialstaates bedeutet, „dass der Einzelne aufgefordert ist, im Sinne des flexiblen, unternehmerischen Habitus (...) fur sein Leben einschlieBlich der Risiken, die es in unserer Gesellschaft gibt, von sich aus und selbststandig Vorsorge zu treffen, jede mogliche Eigeninitiative zu entwickeln und die Verantwortung fur das Gelingen ganz auf sich zu nehmen. Er hat sein ,Kapital der eigenen Kraft‘ zu pflegen und einzusetzen.“ (Seithe 2012: 247)

Auf welche Weise und vor welchem Hintergrund diese Definition entstand und welche Auswirkungen sie hat, wird in den nachsten Kapiteln ausgefuhrt.

2.2. HINTERGRuND

Der Sozialstaat unterliegt dem Sozialstaatsprinzip, das in Artikel 20 in Verbindung mit Artikel 28 GG (Grundgesetz) festgelegt ist. Dieses ist jedoch ein dynamisches Prinzip, das unterschiedlich interpretiert werden kann und deswegen zu kontroversen Diskussionen uber Vorgehensweise und umfang der umsetzung fuhrt (vgl. Pilz/ Ortwein 2008: 74).

In den 80er Jahren begann sich eine zunehmend kritische Haltung gegenuber dem damaligen Sozialstaat zu entwickeln. Hintergrundgeschehnisse, welche zu dieser Kritik fuhrten, waren die schlechten wirtschaftlichen Entwicklungen (vgl. Seithe 2012: 242).

Die Faktoren, die diese Entwicklung bedingten, hangen zusammen und beeinflussen sich gegenseitig. Galuske und Rietzke definieren sie als einerseits die neuen technischen Fortschritte und Revolutionen, die es moglich machen, dass menschliche Arbeitskraft effizienter wird und aufgrund dessen ein enormer Zuwachs an Produktivitat erreicht werden kann. Parallel hierzu wird die Globalisierung der Weltmarkte voran getrieben, weswegen die verschiedenen Nationalstaaten, Okonomien und Sozialsysteme vor neue Herausforderungen gestellt werden. Als weiteren Faktor zahlen sie die konkreten nationalen und internationalen politischen Entscheidungen, die getroffen werden, hinzu. Auf diese neuen Anforderungen reagiert die Politik schlieBlich in den 90er Jahren mit einer nationalstaatlichen gemeinsamen Entwicklungsrichtung, die pragnant formuliert, darauf abzielt, dass der Staat sich aus dem wirtschaftlichen Geschehen heraushalt. Die Folgen, die aus den genannten Faktoren resultieren sind „eine anhaltende, sukzessiv(.) zunehmende Massenarbeitslosigkeit, eine chronische Dauerkrise der offentlichen Haushalte und die permanente Mehr- und uberbelastung der Sozialversicherungssysteme“ (Galsuke/ Rietzke 2008: 401) (vgl. ebd.). Ambivalent ist hierzu Galuskes Formulierung des zentralen problems jener Zeit: wir seien zu produktiv geworden. Demnach ist die „Erfolgsgeschichte der Arbeit zugleich Motor und Wurzel ihrer Krise, da mit der Lohnarbeit das zentrale Medium von Verteilung und sozialer Integration schwindet bzw. seine Form wandelt.“ (Galuske 2004: 3) (vgl. ebd.: 2f.).

Der Ex-Bundeskanzler Gerhard Schroder erklart in diesem Sinne in seiner Regierungserklarung vom 29.10.2002: „Der allgegenwartige Wohlfahrtsstaat, der den Menschen die Entscheidungen abnimmt und sie durch immer mehr Bevormundung zu ihrem Gluck zwingen will, ist nicht nur unbezahlbar, er ist am Ende auch ineffizient und inhuman.“ (Schroder 2002: 12)

Die Hauptargumente dieser Kritik sind die zunehmende Steigerung der Sozialausgaben, die als eine Bedrohung fur die gesamtgesellschaftliche Entwicklung gesehen werden, die Leistungen des Sozialstaates, die im Gegensatz zur Kostendimension haufig ineffektiv, unflexibel und mehr und mehr burokratisiert sind sowie die zunehmend zwanghafte Idealvorstellung von aktiven, kreativen und selbstverantwortlichen Burgern (Galuske 2004: 3f.). Es macht den Anschein, dass der Sozialstaat in seiner damaligen Form als Element der Modernisierung nicht mehr angemessen ist (vgl. Seithe 2012: 242f.).

Das neue Paradigma der Sozialpolitik, welches als „‘dritter Weg‘ einer modernen sozialdemokratischen politik mit Bill clinton, Tony Blair, Wim Kock u.a. begann und von Vordenkern wie dem amerikanischen politologen Lawrence Mead und dem britischen Soziologen Anthony Giddens theoretisch ausformuliert worden war“ (ebd.: 246), wurde nach der Regierungsubernahme der rot-grunen Koalition in Form der Agenda 2010 zu Beginn des 20. Jahrhunderts umgesetzt. Die neue Regierung erklart die Bekampfung der Arbeitslosigkeit als wichtigstes Ziel ihrer politik (vgl. Kaps 2006: 50). Das als „dritter Weg“ bezeichnete paradigma soll laut dem damals gemeinsam erstellten wegweisenden Schroder-Blair-papier das „Sicherheitsnetz aus Anspruchen in ein Sprungbrett in die Eigenverantwortung umwandeln.“ (IAB 1999: o.S.)

Aktivierung wird zum Schlusselbegriff dieser Politik. Damit erfahrt die Sozialpolitik „einen Funktionswandel (.): Sie beschrankt sich nicht mehr auf die traditionelle Aufgabe des Schutzes vor den Auswirkungen des Wirtschaftslebens und auf die Milderung sozialer Ungleichheit, sondern (...) hat zur Forderung wirtschaftlichen Wachstums beizutragen durch Aktivierung menschlicher Potenziale.“ (Michel-Schwartze 2010: 15)

Demnach geht es zum Einen weniger um staatlich regulative Interventionen, sondern um die Forderung von Konkurrenz und Handel und letztlich um geringere Eingriffe in die Marktprozesse. Zum Zweiten geht es um „Fordern und Fordern“ von Burgern, damit sie mehr Verantwortung fur das eigene Handeln ubernehmen. In diesem Sinne ist die Rolle des Staates nicht mehr die eines vorschreibenden, sondern eines moderierenden (vgl. Seithe 2012: 246).

Der aktivierende Sozialstaat ubernimmt dabei nur Aufgaben, die folgenden Bedingungen entsprechen: Es muss ein signifikantes Interesse in der offentlichkeit bestehen, die Verantwortung fur die Gewahrleistung, die Finanzierung, sofern keine den Bedingungen des Marktes entsprechende Erlose erzielt werden oder eine ubereinstimmung mit den politischen Zielen besteht, den Vollzug, wenn kein Dritter dafur in Frage kommt und letztlich fur die politische Fuhrung, um als Richtungsweiser, „Anchorman“, Aktivierer sowie Vermittler Einigkeit und Akzeptanz zwischen den verschiedenen Akteure zu erwirken (vgl. Lamping et al. 2002: 29f.).

Die staatliche, planbare Sicherheit wird zu einer unwirtschaftlichen, unproduktiven sowie obstruktiven Intervention erklart. Im Gegensatz zu dem bisherigen Sozialstaat wird man nun, statt einer durch soziale Rechte gesicherten und garantierten Teilhabe innerhalb des Sozialstaates, dazu aktiviert, eigenverantwortlich das Ziel einer Arbeitsaufnahme zu verfolgen. Somit werden Hilfeleistungen davon abhangig gemacht, ob ein Wille erkennbar ist, Eigeninitiative zu ergreifen. Davon hangt es ab, ob ein Burger „wurdig“ ist unterstutzung zu erhalten (vgl. Seithe 2012: 247).

In welcher Form und mit welchen Mitteln der aktivierende Sozialstaat dabei vorgeht, wird im folgenden Kapitel ausfuhrlicher beschrieben.

2.3. STRATEGIEN DER AKTIVIERuNG

Wie in Kapitel 2.1. ausgefuhrt, ist Aktivierung die Antwort der Sozialpolitik auf die bisherige Form des Sozialstaates. Das Vorgehen und die Wahl der Mittel, die hierfur genutzt werden, lassen sich auf drei Ebenen unterscheiden:

1. „die Ebene der Aktivierung des (Arbeits-)marktes
2. die Ebene der Aktivierung der offentlichen Verwaltung bzw. der Anbieter offentlicher Dienstleistungen
3. die Ebene der Aktivierung der Burger.“ (Galuske 2004: 5)

Bei der Aktivierung des (Arbeits-)marktes geht es darum, die Kapazitat des Arbeitsmarktes zu erhohen, indem Widerstande, die eine Beschaftigung verhindern, abgebaut werden. Dazu mussen Arbeitsverhaltnisse anpassungsfahig und veranderbar sein und die Arbeitnehmer ihre individuelle Arbeitskraft selbst verwalten. Es kommt zu einer Deregulation des Arbeitsmarktes durch die Kurzung von Arbeitnehmerschutzrechten, die Ausweitung von befristeten Beschaftigungsverhaltnissen wie Teilzeitbeschaftigung, Zeitarbeitsverhaltnis oder geringfugige Beschaftigung sowie zu einer Aufweichung der flachendeckenden Tarifvertrage. Letztlich lost sich das Normalarbeitsverhaltnis so wie man es bisher kannte auf. charakteristisch hierfur ist die unbefristete Vollerwerbstatigkeit. Das Ziel, mehr Beschaftigung in Normalarbeitsverhaltnissen fur Arbeitnehmer zu erreichen, wurde bislang jedoch noch nicht erreicht (vgl. Galuske 2004: 5f.).

Die Aktivierung der offentlichen Verwaltung zielt darauf ab, die Ineffizienz von sozialstaatlichen Dienstleistungen durch mehr Wettbewerb und konkurrierende Wettbewerbsteilnehmer zu erneuern. unlangst auch in der sozialen Arbeit unter den Begriffen „Verwaltungsmodernisierung und Neue Steuerung“ (ebd.: 7) bekannt.

Die Aktivierung der Burger wird durch das Prinzip „Fordern und Fordern“ der Integration in den Arbeitsmarkt in den Vordergrund gestellt. Menschen mussen in der Lage sein, sich eigenverantwortlich an die schnellen Modifikationen und Herausforderungen des Arbeitsmarktes anpassen zu konnen (vgl. ebd.: 8).

charakteristisch hierfur ist, dass es keine Leistung gibt, ohne eine Gegenleistung zu erbringen. Damit verlieren sie ihre selbstverstandlichkeit. Man wird dazu genotigt, einen Beweis seiner Willensfahigkeit deutlich zu reprasentieren. Dies geht soweit, dass man, sofern man nicht in der Lage ist diesen kundzutun, eine analoge Haltung zumindest vorspielen muss (vgl. seithe 2012: 262).

Oberstes Ziel der Aktivierung der Burger ist die Erlangung einer Beschaftigung. Ob dies erreicht wird, wird ausschlieBlich als Resultat der Bemuhungen eines Individuums gesehen. Diejenigen, die es nicht schaffen, dem Paradigma der Aktivierung und dem Prinzip des „Fordern und Forderns“ nachzukommen, erhalten zunehmend sanktionierungen und strafen, welche nach Anhorn langfristig zu einer „vertiefenden sozialen spaltung(.) und ungleichheit(.) und der damit einhergehenden Potenzierung des autoritar-repressiven Potentials staatlicher Herrschaft“ (Anhorn 2008: 22) fuhren konnen. Das scheitern dieser Personen, wird dabei nicht auf die Methoden des aktivierenden sozialstaats zuruckgefuhrt, sondern auf deren individuelles Versagen. Dadurch erzeugt der staat eine stigmatisierung und Exklusion bestimmter Personengruppen, die zu „Uberflussigen“ bzw. einer „neuen Unterschicht“ werden (vgl. Seithe 2012: 264ff.).

AuBerdem haben die sozialleistungen, die vom staat dem Burger bereitgestellt werden, vorrangig einen investierenden charakter. Investitionen zielen auf die Erreichung eines bestimmten Zustandes hin und sind nicht charakteristisch fur eine gleichmaBige Verteilung, vor allem kompensieren sie nicht einen Mangel an Ressourcen. Demnach wird vorrangig die Gruppe von Burgern gefordert, die das Potenzial zu mehr Produktivitat vorweisen kann. „Creaming-Effekt“ beschreibt in diesem Zusammenhang den Zustand, indem hauptsachlich Menschen unterstutzung erfahren, die auch ohne selbige Erfolgsaussichten auf dem ersten Arbeitsmarkt hatten. Demnach wird zwischen Menschen, fur die sich eine Aufwendung lohnt und solchen, fur die es scheinbar nicht lukrativ ist, selektiert (vgl. Seithe 2012: 263f.). Dies hat weitere Stigmatisierungen und Exklusionen zur Folge.

2.4. AuSWIRKuNGEN AuF DIE SOZIALE ARBEIT

Das Paradigma der aktivierenden Sozialpolitik und das Prinzip des „Fordern und Forderns“ haben nachhaltige Auswirkungen auf die Soziale Arbeit. Galuske und Rietzke unterscheiden dabei drei Ebenen.

Die Ebene der Ziele und Inhalte. Es geht nicht mehr um eine ganzheitliche Forderung, damit ein gelungenerer Alltag fur die Individuen ermoglicht wird, sondern um eine Forderung von Fahigkeiten, die die Arbeitsaufnahme ermoglichen, angelehnt an die Zielsetzung des aktivierenden Sozialstaats. Dabei bekommt Soziale Arbeit den Auftrag Pravention, Forderungen und Forderung, Kuration, Kontrolle und Sanktion zu betreiben.

Die Ebene der Methoden und Handlungsformen. Der Sozialen Arbeit werden autoritare, deutlich kontrollierendere und belagernde Handlungsmuster vorgegebenen.

Das doppelte Mandat, dem die Soziale Arbeit unterliegt, hat ihren Schwerpunkt damit deutlich auf Seiten der Kontrolle.

Die Ebene der Organisation und Finanzierung. Durch die Erhohung der Konkurrenz der Sozialen Dienstleister soll der Wettbewerb um moglichst effiziente und kostenbewusste soziale Leistungen und Hilfeangebote angeregt werden (vgl. Galuske/ Rietzke 2008: 405).

Damit kommt es innerhalb der Sozialen Arbeit zu einer „arbeitsmarktfixierten Verhaltenskontrolle statt lebensweltorientierten Stutzung von Biographien, effiziente Zielerreichung statt Schaffung offener Lern- und Entwicklungsraume, hierarchische, autoritare uberformte statt partnerschaftlich-kooperative Beziehungen zwischen Helfer und Hilfesuchenden.“ (ebd.)

Bevor diese Veranderungen der Sozialen Arbeit am Beispiel junger Erwachsener im Hartz IV-Bezug im Bereich der Jugendhilfe erortert werden, sollen die Hartz-Reformen als Resultat des aktivierenden Sozialstaates dargestellt werden.

3. HARTZ-REFORMEN

Der Paradigmenwechsel hin zum aktivierenden Sozialstaat, wie in Kapitel 2.2 ausgefuhrt, fand letztlich seine Vollendung in den sogenannten Hartz-Reformen (vgl. Mohr 2009: 57). Die Hartz-Reformen stehen damit nicht nur im Kontext einer sich verandernden, neu formulierten sozialdemokratischen Politik, sondern bilden ebenso den Kernpunkt eines umfangreichen Reformpakets, das darauf abzielen sollte, die deutsche Wirtschaft gegenuber dem internationalen Wettbewerb zu starken und hervorzuheben. Ebenso sollten die lang anhaltend hohen Arbeitslosenzahlen und die damit einhergehenden Sozialausgaben gesenkt werden (vgl. Mohr 2009: 53).

Hierfur setzte die rot-grune Regierung unter Gerhard Schroder im Februar 2002 die „‘Kommission fur moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt‘“ (Dietz 2013: 147) ein. unmittelbarer Ausloser fur die Einsetzung der Kommission war ein Skandal um angebliche gefalschte Vermittlungszahlen der Bundesanstalt fur Arbeit im Januar bzw. Februar 2002 in Nurnberg (vgl. Butterwegge 2012: 180). Vorsitz hatte peter Hartz, damaliges VW-personalvorstandsmitglied (vgl. Dietz 2013: 147). Dieser sollte gemeinsam mit weiteren 15 Mitgliedern, die aus Managern, unternehmensberatern, Oberburgermeistern und Wissenschaftlern bestanden, Empfehlungen zu einer Organisationsumwandlung geben (vgl. Butterwegge 2012: 181).

Nach einem halben Jahr konnte die Kommission in einem 344-seitigen Bericht ihr Konzept, welches sie als „Hartz-Konzept“ bezeichnete, vorlegen. Ihre Empfehlungen enthielten dreizehn Innovationsmodule (vgl. ebd.: 183). Diese fanden von 2003 bis 2005 ihre politische Verwirklichung in den sogenannten „Hartz I“ bis „Hartz IV“ Gesetzen (vgl. Dietz 2013: 147).

3.1. VON HARTZ I HIN ZuR HARTZ IV-REFORM

Mit dem „Ersten Gesetz fur moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (,Hartz I‘)“ (Butterwegge 2012: 185, Hervorhebung i. O.) wurden, nachdem es am 1. Januar 2003 in Kraft getreten ist, die gesetzlichen Barrieren um Leiharbeiter zu beschaftigen, abgebaut (vgl. Dietz 2013: 147). Das „ Zweite(.) Gesetz fur moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (,Hartz II‘)“ (Butterwegge 2012: 186, Hervorhebung i. O.) verringerte gesetzliche Hemmnisse im Bereich der geringfugigen Beschaftigung (Mini-Jobs), bezuschusste Einzelunternehmer bei der Grundung einer Firma (Ich-AGs) und richtete Jobcenter fur die Gewahrung von Leistung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen ein (vgl. Dietz 2013: 147). Instruktionen des „ Dritten Gesetzes fur moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (,Hartz III‘)“ (Butterwegge 2012: 188, Hervorhebung i. O.) fuhrten zu einer Neugestaltung der Bundesanstalt fur Arbeit in ein evidentes Dienstleistungsunternehmen und umbenennung in Bundesagentur fur Arbeit (vgl. Dietz 2013: 147).

Mit dem „Vierten Gesetz fur moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (,Hartz IV‘)“ (Butterwegge 2012: 189, Hervorhebung i. O.) kam es zu einer Zusammenfuhrung der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe fur erwerbsfahige Burger unter dem Begriff „Arbeitslosengeld II“. Dieses blieb auf Sozialhilfeniveau mit Streichung der bisherigen zusatzlichen Leistungen sowie einer Kurzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes (vgl. Dietz 2013: 147f.). Fur die Umsetzung von Hartz IV sollten sogenannte „Jobcenter“ entstehen, die eine gemeinsame Anlaufstelle fur Arbeitssuchende und erwerbslose oder erwerbsarme Leistungsbezieher darstellen (vgl. Knuth 2009: 62f.). Nach Artikel 91e GG, das am 21. Juli 2010 verabschiedet wurde, erfolgt die Leistungserbringung und Betreuung also durch die Zusammenwirkung von Bund und Landern in gemeinsamen Institutionen. Das bedeutet, dass eine sogenannte Mischverwaltung besteht.

Erklartes Ziel des Hartz-Konzepts war es die Arbeitslosenzahl in den nachsten vier Jahren um die Halfte zu senken, die sozialausgaben zu reduzieren, die Bundesanstalt fur Arbeit in ihrer Effizienz zu steigern und das soziokulturelle Existenzminimum fur alle Empfanger von sozialleistungen sicher zu stellen (vgl. Dietz 2013: 147). Diese Zielsetzungen konnten jedoch nicht erreicht werden. Butterwegge beschreibt sie sogar als „gravierender Ruckschritt in der Entwicklung des Arbeits- und Sozialrechts.“ (Butterwegge 2010: 60) seitdem die Hartz-Gesetze in Kraft getreten sind, sind sie Diskussionsgegenstand in den Rechtswissenschaften, der Politik und der Ethik (vgl. Dietz 2013: 147). Besonders das Hartz IV Gesetz steht im Mittelpunkt der Diskussionen. Welch gravierende Auswirkungen dieses Gesetz hat, wird im folgenden Kapitel erortert werden.

3.2. HARTZ IV-REFORM

3.2.1. ANsPRucH uND WIRKLIcHKEIT

Hartz IV hatte groBe Erwartungen, was die zu erreichenden Ziele betrifft. Das Bundesministerium fur Wirtschaft und Arbeit machte in ihrem Flyer die Aussage, dass es bei Hartz IV darum gehe, „steuerfinanzierte sozialleistungen auf die wirklich Bedurftigen zu konzentrieren und in ihrer Wirksamkeit zu verbessern. Diejenigen, die sich in staatlicher unterstutzung eingerichtet haben, ohne wirklich bedurftig zu sein, werden sich neu orientieren mussen. Denn es geht vor allem darum, Menschen schneller in die Lage zu versetzen, ein anstandiges Einkommen aus eigener Kraft erzielen zu konnen.“ (Bundesministerium fur Wirtschaft und Arbeit 2005: 12)

Die Forderung in Eigenverantwortung zu handeln, wird deutlich in § 2 Absatz 1 sGB II (Zweite sozialgesetzbuch), in dem es heiBt, dass „Erwerbsfahige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen (...) alle Moglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedurftigkeit ausschopfen [mussen].“

Erst § 16 sGB II formuliert Leistungen, die die Agentur fur Arbeit zur Eingliederung von Betroffenen in Arbeit erbringen muss und damit neben einer Reihe von Forderungs- auch Forderelemente (vgl. claus 2008: 165). Ein eindeutiger Vorrang der aktivierenden Elemente lasst sich im sGB II ausmachen (vgl. Ludwig-Mayerhofer/ Promberger 2008: 8). So definiert Claus diese Ambivalenz noch konkreter, er spricht von einer „massive[n] Schieflage“ (Claus 2008: 165) von „Fordern und Fordern“. Da sich auf solch ambivalente Weise Fursorge- und Forderleistungen im SGB II verbinden, wird die Mitwirkung der Betroffenen, die diese sehr unterschiedlich wahrnehmen und bewerten, beeinflusst (vgl. Ludwig-Mayerhofer/ Promberger 2008: 8). Dies hat wiederum Auswirkungen auf die Entwicklung einer Eigeninitiative, die ubernahme von Eigenverantwortung fur das individuelle Handeln und letztlich fur den Erfolg der Integration in den Arbeitsmarkt.

Claus nennt letztlich funf Bereiche, in denen sich gravierende Veranderungen ergeben haben, nach dem Paradigmenwechsel hin zum aktivierenden Sozialstaat und der Hartz IV-Reform:

1. Das Aufbrechen des mit gleichmaBig verteilten Rechten ausgestattete n Finanzierungssystems,
2. die Entwicklung hin zu Grundsicherungsmodellen,
3. die Steuerung durch Anspruch und Zumutbarkeit,
4. eine pauschale Losung statt einer individuellen Bedarfsdeckung und
5. die Restriktion der Grundrechte fur armere Burger (vgl. claus 2008: 158).

Die Folgen, die sich aus den Veranderungen ergeben beschreiben Galuske und Rietzke als die Entwicklung einer neuen sozialen unterschicht, die als wachsende Gruppe innerhalb der Bevolkerung kaum Aussicht auf einen planbaren, sicheren und finanziell existenzsichernden Arbeitsplatz hat (vgl. Galuske/ Rietzke 2008: 399).

Diese ausgrenzenden Effekte kann man an drei Aspekten verdeutlichen.

Einerseits an dem Zusammenhang zwischen der Armutsentwicklung im Bezug zu den Hartz IV Gesetzen (vgl. ebd.: 405). Der Armutsbericht der Bundesregierung lasst deutlich erkennen, dass die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter wird. So zeigt die Verteilung der Privatvermogen in Deutschland, dass der Vermogensanteil der vermogensstarkeren Haushalte im Zeitverlauf weiter angestiegen ist (vgl. Bundesministerium fur Arbeit und Soziales 2013: XII). Gleichzeitig bezieht knapp ein Viertel der Arbeitnehmer einen unterhalb des durchschnittlichen Stundenlohns liegenden Bruttostundenlohn (vgl. ebd.: XI). In erster Linie waren Jugendliche, junge Erwachsene und Personen in Haushalten von Alleinerziehenden von einem geringen Einkommen betroffen (vgl. ebd.: IX).

„Hartz IV institutionalisiert eine soziale Abwartsdynamik“ (Galuske/ Rietzke 2008: 406). Diese These wird durch die Ergebnisse des Armutsberichts der Bundesregierung unterstrichen. Es wird deutlich, dass durch Hartz IV die Absicherung eines individuellen Lebensstandards durch den Staat nicht mehr gewahrleistet ist und ein Abstieg drohen kann, sofern man nicht dazu in der Lage ist, kontinuierlich motiviert und flexibel anpassbar an die Anforderungen des Arbeitsmarktes zu agieren (vgl. ebd.). Diesem Ideal nicht zu entsprechen, ist nicht nur gefahrlich, da die neue soziale unterschicht sich am Rande der Armutsgrenze befindet, sondern ruft ebenso eine Stigmatisierung hervor. Durch den aktivierenden Sozialstaat wird vermittelt, dass man selbst Verantwortung fur seine „Situation“ tragt. Galuske und Rietzke sprechen von einer Belastung, die man fur die Gemeinschaft einerseits und die Sozialversicherungssysteme andererseits darstellt (vgl. Galuske/ Rietzke 2008: 406f.). Die Sichtweise der Gesellschaft auf diese Menschen, die die Grunde fur eine Stigmatisierung und Exklusion deutlich vor Augen fuhrt, wird von Steingart formuliert. Er halt in diesem Sinne uber die neue soziale unterschicht fest: „Auffallig hingegen sind die Symptome der geistigen Verwahrlosung. Der neue Prolet schaut den halben Tag fern, weshalb die TV-Macher bereits von "unterschichtenfernsehen" sprechen. Er isst viel und fettig, er raucht und trinkt gern. (...) Er ist kinderreich und in seinen familiaren Bindungen eher instabil. (...) Er besitzt keine Bildung, aber er strebt ihr auch nicht entgegen. (...) Die Amerikaner sprechen in der ihnen eigenen Direktheit von ,white trash‘, weiBem Mull.“ (Steingart 2006: o.S.)

Das bei solch einer Sichtweise auf die Betroffenen eher Bezug genommen wird auf Fragen der pravention, Bildung, Steuerung des Verhaltens und der sozialen Kontrolle statt der Frage nach der sozialen Gerechtigkeit, ist unmissverstandlich (vgl. Galuske/ Rietzke 2008: 408).

Auch ist die ausfuhrlich und haufig gefuhrte Debatte uber die Bildung einer neuen sozialen unterschicht ein Indiz dafur, dass es immer ausgedehntere Bereiche innerhalb der Gesellschaft gibt, die sich unsicher und hoffnungslos fuhlen (vgl. ebd.). Grund hierfur ist, dass wir, wie Galuske schon als zentrales problem formuliert hat, zu produktiv geworden sind (vgl. Galuske 2004: 3). Dies fuhrt dazu, dass die Anzahl der existenzsichernden Lohnarbeit nicht mehr ausreichend zur Verfugung steht und viele Menschen nicht mehr beschaftigt werden konnen. Nutzlosigkeit wird damit zur allgegenwartigen Gefahrdung (vgl. Galuske/ Rietzke 2008: 408). Die Antwort die Hartz IV darauf offeriert, ist kaum plausibel: Alle sollen durch ihr individuelles Engagement im Kampf um rucklaufige Arbeitsmarktchancen bestehen. Wer zu den Verlierern zahlt, sei selbst schuld. In diesem Sinne wird der sozialdisziplinare Charakter von Hartz IV gegenuber jenen, die von dauerhafter Exklusion betroffen sind, deutlich (vgl. ebd.: 409).

3.2.2. AuSWIRKuNGEN AuF JuNGE MENScHEN

Die Jobcenter entwickeln sich nach Auffassung von Ames und Jager zu „Jugendamtern fur junge Erwachsene“ (Ames/ Jager 2006: 3), was zu einer Bevormundung der jungen Menschen fuhrt (vgl. ebd.). Auch aus dem subjektiven Empfinden der jungen Betroffenen heraus, nehmen sie die Jobcenter als Institutionen wahr, die sich durch ihre vorhandene Macht Befugnisse zu haben, Entscheidungen zu treffen und zu sanktionieren auszeichnen, alles im vermeintlichen Sinne der Klienten (vgl. penke 2012: 24).

Nach § 3 Absatz 2 sGB II ein besonderes Augenmerk der Hartz IV-Reform auf jungen Menschen:

„Erwerbsfahige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind unverzuglich nach Antragstellung auf Leistungen nach diesem Buch in eine Ausbildung oder Arbeit zu vermitteln. Konnen Leistungsberechtigte ohne Berufsabschluss nicht in eine Ausbildung vermittelt werden, soll die Agentur fur Arbeit darauf hinwirken, dass die vermittelte Arbeit auch zur Verbesserung ihrer beruflichen Kenntnisse und Fahigkeiten beitragt.“

Dies hat zur Folge, dass so genannte Fallmanager, die in den Jobcentern tatig sind, eine zentrale Position innehaben und Aufgaben der steuerung, Koordinierung und effizienten Vermittlung ubernehmen. Die Prozessschritte bestehen aus dem Klaren der Bedarfe und Ziele, dem Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung, der Bereitstellung notwendiger Geld-, sach- und Dienstleistungen, dem Hinzuziehen von Vermittlungsdiensten, einer Nachbetreuung, sofern erforderlich, sowie der Dokumentation und Effizienzkontrolle (vgl. Galuske/ Rietzke 2008: 411f.). Hierfur wird zunachst durch ein „Profiling“, das auf den Berufswunsch bzw. die gewunschte Berufstatigkeit ausgerichtet ist, die starken analysiert und die vermittlungshemmenden Potenziale erhebt und zielbewusst bearbeitet. Diese Eignungsanalyse betrachtet das Individuum mit seinen personlichen und beruflichen Fahigkeiten sowie seinem sozialen umfeld mit den schwerpunkten der vorliegenden Rahmenbedingungen und der Bedingungen des Arbeits- bzw. Ausbildungsmarktes. Die Moglichkeit, soziale Dienste fur die Informationsgewinnung hinzuzuziehen, wird explizit benannt (vgl. Bundesagentur fur Arbeit 2012: 11f.). Daraus sollte sich eine enge Kooperation mit Institutionen der sozialen Arbeit ergeben.

Nach dem Profiling ergeben sich unterschiedlich Profile, denen die jungen Menschen zugeordnet werden.

1. Marktprofil: es wird kein Handlungsbedarf erkannt und eine Arbeitsmarktintegration fur wahrscheinlich gehalten.
2. Aktivierungsprofil: es wird unterstutzungsbedarf in den personlichen Fahigkeiten wahrgenommen, darauf aufbauend werden jedoch gute Vermittlungschancen gesehen.
3. Forderprofil: es wird unterstutzungsbedarf in den beruflichen Qualifikationen wahrgenommen, darauf aufbauend werden jedoch gute Vermittlungschancen gesehen.
4. Entwicklungsprofil: es wird in mehreren Bereichen unterstutzungsbedarf wahrgenommen. Jedoch erscheint eine Arbeitsmarktintegration durchaus realistisch (vgl. ebd.: 13f.)

Doch was heiBt das konkret fur junge Menschen?

Dieses „Schubladendenken“ ist auBerst kritisch zu beurteilen. Gerade fur Jugendliche, die sozial benachteiligt sind und dadurch stigmatisiert werden, erhoht sich durch die Festlegung der unterschiedlichen Profile die Wahrscheinlichkeit, auch hier in noch differenzierterer Form eine Stigmatisierung zu erfahren. Sie werden je nach Klassifizierung unterschiedlich behandelt (vgl. Anhorn/ Bettinger/ Stehr 2005: 413). Nach Enggruber beinhaltet dieses Vorgehen ebenso die Gefahr, dass durch dieses Verwaltungshandeln die Entscheidungsfindung einzig und allein auf Grundlage der betriebswirtschaftlichen Seite vorgenommen wird und die Zielsetzung eine Kompetenzerweiterung fur die gesamte Lebensfuhrung und Vorbereitung einer anerkannten Ausbildungs- oder Berufsmoglichkeit zu erreichen den jungen Menschen verwehrt bleibt (vlg. Enggruber 2005: 82).

AuBerdem mussen Fallmanager, wie in § 3 Absatz 2 SGB II deutlich wird, ohne Zeitverluste den Betroffenen eine Ausbildungs- oder Arbeitsgelegenheit anbieten. In der Praxis fuhrt dies haufig zu den sogenannten „Ein-Euro-Jobs“ (vgl. Schruth/ urban 2006: 9) oder berufsqualifizierenden MaBnahmen (vgl. Galuske/ Rietzke 2008: 411), wodurch die Aussage Enggrubers gestutzt wird. Ziel ist es, laut Gesetzgeber, Jugendarbeitslosigkeit zu verhindern (vgl. ebd.). Dabei stellt sich jedoch die Frage, inwiefern dieses Vorgehen Artikel 12 GG und der freien Wahlmoglichketi der Arbeit und Ausbildungsstatte widerspricht.

Um gerade bei jungen Menschen einer dauerhaften Abhangigkeit von Sozialleistungen und Langzeitarbeitslosigkeit entgegenzuwirken, werden sie durch eine besonders intensive Forderung und Forderung unterstutzt. Die Grunde, die zu einer Sanktion fuhren sind unterschiedlich. Dies kann durch ein Meldeversaumnis geschehen, etwa wenn ein Klient einen Beratungs-Termin nicht wahrnimmt. Darauf folgt eine Kurzung des Arbeitslosengeldes um 10%. Bei groBeren Pflichtverletzungen, wenn der Klient beispielsweise eine zumutbare Arbeit ablehnt, kommt es zu einer ganzlichen Streichung der Regelleistung. Werden wiederholt groBere Pflichtverletzungen begangen, werden zusatzlich zu der Regelleistung auch noch die Kosten der unterkunft gestrichen (vgl. Gotz/ Ludwig-Mayerhofer/ Schreyer 2010: 1ff.).

Nach § 31b Absatz 1 SGB II betragt die Mindestdauer der Sperrzeit drei Monate und kann im Einzelfall auf sechs Wochen verkurzt werden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. konstatiert in diesem Zusammenhang, dass es zu „weiter ansteigenden Zahlen junger Erwachsener in sozialen Schwierigkeiten und Wohnungsnot“ (Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. 2013: 2) kommt und die Regelungen des SGB II einen zentralen Punkt darstellen, der verhindert, dass die Integration junger Menschen ermoglicht wird (vgl. ebd.). Auch stellt sich die Frage, inwiefern Artikel 20 GG, das Sozialstaatsgebot, dabei Beachtung findet.

Die Gefahr besteht, dass als Nebenwirkungen der Sanktionen abweichendes Verhalten produziert wird, das sich in kleineren Diebstahlen, VerstoBen gegen die straBenverkehrsordnung und andere Delikten sowie schwarzarbeit oder Verschuldung auBert. Auch verschwinden junge Hilfebedurftige haufig aufgrund von uberlastung und Hoffnungslosigkeit. Fraglich ist ebenso der umgang mit jungen psychisch erkrankten Betroffenen, da nicht genau gesagt werden kann, ob psychische storungen uberhaupt erkannt werden. Zudem treffen sanktionen nicht nur den Klienten, sondern auch dessen gesamte Bedarfsgemeinschaft, sofern dieser mit anderen zusammenwohnt (vgl. Gotz/ Ludwig-Mayerhofer/ schreyer 2010: 6). Daher pladieren Gotz, Ludwig-Mayerhofer und schreyer dafur, grundlegend sanktionierungen zu uberdenken (vgl. ebd.: 7).

Eine weitere Regelung der Hartz IV-Reform besteht in einem Regel-Auszugsverbot fur junge Menschen. Betroffene durfen erst von zu Hause ausziehen, wenn sie eine sondergenehmigung des sozialleistungstragers haben. Dies hat zur Folge, dass eine Ablosung aus prekaren Familienverhaltnissen inhibiert wird. Dabei stellt sich die Frage, ob dies nach Artikel 11 GG und dem Recht auf Freizugigkeit uberhaupt legitim ist (vgl. claus 2008: 164).

Anhand dieser Ausfuhrungen wird deutlich, dass Hartz IV einige Grundrechte nicht nur tangiert, sondern ihnen widerspricht. Inwiefern die Hartz IV-Reform verandert werden muss, wird aktuell in der sozialpolitik noch nicht detailliert diskutiert. Im letzten Jahr fuhrte dies jedoch dazu, dass die Zahl der anhangigen Gerichtsverfahren vor dem groBtem sozialgericht Deutschlands in Berlin im Hinblick auf die Hartz-IV Reform weiter zugenommen haben (vgl. dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH 2012: o.s.).

3.2.3. AusWIRKuNGEN AuF DIE sOZIALE ARBEIT IM BEREIcH DER JuGENDBERuFsHILFE

stellt man die soziale Arbeit in den unmittelbaren Kontext zu Hartz IV, ergeben sich daraus gravierende Auswirkungen. Dies liegt darin begrundet, dass sich eine Vielzahl der Arbeitsfelder der sozialen Arbeit in direktem Bezug zur Arbeitsmarktpolitik befinden. Als Beispiel sei die Drogen- und schuldnerberatung sowie die psychosoziale Betreuung, die explizit in § 16a sGB II geregelt sind und die Jugendberufshilfe, die eng mit den Jobcentern zusammenarbeitet, genannt (vgl. seithe 2010: 255). seithe unterscheidet hierbei ausdrucklich vier institutionelle Bereiche. Zum einen die Jobcenter, die erganzend hinzukommenden Beratungsstellen, die psychosoziale Betreuung sowie die Qualifizierungs- und Beschaftigungstrager, zu denen beispielsweise die Jugendberufshilfe und zusatzlich unterstutzende MaBnahmen, wie die Drogen- und schuldnerberatung zahlen (vgl. ebd.: 255f.).

In Kapitel 2.4. wurden die verschiedenen Ebenen, die durch die Modernisierungsstrategien der aktivierenden sozialpolitik und Arbeitsmarktpolitik eine Veranderung erfahren, angesprochen. Vor allem der Bereich der Jugendberufshilfe steht dabei vor neuen Herausforderungen, da die Zielgruppe von Arbeitslosigkeit bedrohte bzw. arbeitslose junge Menschen sind, die ebenso im Mittelpunkt der Arbeitsmarktpolitik stehen. Jugendberufshilfe steht als Oberbegriff fur unterschiedlichste Arbeitsformen und padagogische Ansatze, wie beispielsweise Angebote der Beratung, Orientierung, Begleitung und Beschaftigung im Bereich Berufsorientierung, Ausbildung und Berufsvorbereitung (vgl. Galuske/ Rietzke 2008: 409). Die Jugendberufshilfe gehort zu der Jugendsozialarbeit gemaB § 13 SGB VIII, der in Absatz 1 ihren Auftrag definiert:

„Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Uberwindung individueller Beeintrachtigungen in erhohtem MaBe auf unterstutzung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpadagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fordern.“

Bezogen auf die verschiedenen Ebenen der Auswirkung des aktivierenden Sozialstaats auf die Soziale Arbeit ergeben sich folgende Schlussfolgerungen.

Versucht man die beschriebene Ziele und Inhalte der Jugendsozialarbeit aufrichtig umsetzen zu wollen, kommt es im Sinne der aktivierenden Sozialpolitik zu einem Dilemma, da die „Arbeit vor allem Anderen“-Einstellung dieser politik zwangslaufig der uberzeugung der professionellen Sozialen Arbeit widerspricht. Dies fuhrt in der Jugendberufshilfe dazu, dass junge Menschen vorrangig unterstutzung s- und Hilfeleistungen fur die Integration in den Arbeitsmarkt erhalten. Die ganzheitliche Forderung im Hinblick auf einen gut gelingenden Alltag jedoch nicht mehr in den Fokus geruckt wird (vgl. Galuske/ Rietzke 2008: 410).

Die Methoden und Handlungsformen sowie die Organisation und Finanzierung liegen dabei in den Handen der Jobcenter speziell fur junge Menschen unter 25 Jahren. Die Art und Weise der umsetzung wird dabei explizit vorgegeben, wie in Kapitel 3.2.2. ausfuhrlicher beschrieben wurde. Die Jobcenter erhalten dadurch ein Entscheidungs- und Finanzierungsmonopol, dem sich die anderen institutionellen Bereiche einordnen oder unterordnen mussen. Der Fokus der Jobcenter richtet sich auf Arbeitsvermittlung und Existenzsicherung, welches sich gesetzlich in der zwanghaften Vorstellung sofort in Ausbildung oder Arbeit vermittelt zu werden, ausdruckt (vgl. ebd.).

Die jungen Menschen erleben sich dabei als passiv, wahrend das Jobcenter als aktiv handelnde und personifizierte Institution wahrgenommen wird. Als ursache sehen die Betroffenen ihren mangelnden Expertenstatus im Sinne eines umfassenden Wissens uber ihre Rechte. Hier wird die Aufgabe der Sozialen Arbeit deutlich: Die Wissens- und Informationsvermittlung zur Durchsetzung der individuellen rechtlichen Anspruche der jungen Menschen (vgl. penke 2012: 25).

Letztlich muss die Jugendberufshilfe mit den Jobcentern zusammenarbeiten. Aus fachlicher Sicht betrachtet ist daran zunachst nichts Schlechtes zu erkennen, ist es doch auch Ziel der Sozialen Arbeit individuell angepasste Hilfe- und unterstutzungsleistungen zu erbringen. Diffizil ist dabei jedoch, dass die Jugendberufshilfe dabei explizit an eine Leistungsvereinbarung gebunden ist und dort vorgeschrieben wird, wie diese individuell angepassten Hilfen auszusehen haben. Damit steht die Integration in den Arbeitsmarkt im Zentrum aller Bemuhungen, wodurch die Konzentration nur auf einem Lebensbereich liegt und relevante andere Probleme und Schwierigkeiten, von denen junge Menschen betroffen sind, auBer Acht gelassen werden (vgl. Galuske/ Rietzke 2008: 411). Der Mensch wird dabei nach Haug „als eine Maschine, die rund um die Uhr und ihr ganzes Leben arbeiten konnte“ (Haug 2008: 81) konzipiert. Die Inklusion in die Gesellschaft bleibt dabei auBen vor (vgl. Galuske/ Rietzke 2008: 411). Obwohl die Aufgabe der Sozialen Arbeit innerhalb des Sozialstaates darin liegen sollte, „der Befahigung und Unterstutzung schwacherer und benachteiligter Personen und Gruppen [zu] dienen und zur Vermeidung und Bewaltigung sozialer Probleme bei[zu]tragen“ (De utscher Verein fur offentliche und private Fursorge e.V. 2011: 773). Der Auftrag der Jugendberufshilfe, der sich aus § 13 SGB VIII ergibt, betont dabei die „schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration“. Dies scheint in Zeiten des aktivierenden Sozialstaats, im Hinblick auf eine ganzheitliche Sichtweise auf die Individuen, schwierig umzusetzen zu sein.

4. FAZIT

Im Verlauf der Seminararbeit wurde deutlich, dass Hartz IV als Mittelpunkt der Diskussionen in den Rechtswissenschaften, der Politik und der Ethik seine Berechtigung hat. Denn Hartz IV konnte, wie aufgezeigt wurde, die Zielsetzung nicht erreichen, sondern fuhrt eher in eine soziale Abwartsspirale, die im Besonderen junge Menschen betrifft, die nicht uber genugend Ressourcen verfugen, um sich selbst zu helfen. Die Frage der Stigmatisierung und Bevormundung durch die Hartz IV-Reform kann anhand der Ausfuhrungen der vorliegenden Seminararbeit mit einem deutlichen Ja beantwortet werden.

Positiv zu sehen ist die Jugendberufshilfe, die die jungen Menschen zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur uberwindung individueller Beeintrachtigungen, bei der schulischen und beruflichen Ausbildung, der Eingliederung in die Arbeitswelt und der sozialen Integration unterstutzt. Jedoch wird unter dem Paradigma des aktivierenden Sozialstaates und der damit verbundenen Entscheidungsbefugnis der Jobcenter ihre eigene Professionalitat in Frage gestellt. Damit die Jugendberufshilfe fur ihre Profession, ihre professionelle, sozialpadagogische Haltung und den daran anknupfenden Auftrag einstehen kann, ist es notwendig die Regelungen im SGB II zu verandern und ihnen mehr Entscheidungsbefugnisse und Mitspracherecht zuzugestehen. Denn sie ist es, die aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz die individuelle Lebenssituation der jungen Menschen erfasst und daraus die entsprechenden notwendigen MaBnahmen ableiten kann. Ein Modellbeispiel ware die Jugendberufsagentur (JBA) in Hamburg, die 2012 eingerichtet wurde und die einzelnen Akteure der unterschiedlichen Rechtskreise des sGB II, VIII und XII auf schulischer, regionaler und Landesebene systematisch vernetzt und Beratung, Begleitung und Forderung fur junge Menschen unter 25 Jahren bietet. Wobei dieses Projekt noch in der Entwicklung ist, aber mit seinem Ansatz in die richtige Richtung weist.

Die gesamtgesellschaftliche Entwicklung, der technische Fortschritt und die Globalisierung mit den damit verbundenen Veranderungen am Arbeitsmarkt und der groBer werdenden Forderung nach Flexibilitat und Eigenverantwortung, verlangen grundsatzliche Veranderungen im schul- und Bildungssystem. Betrachtet man die Entwicklung des schul- und Bildungssystems im Vergleich zu unserer gesamtgesellschaftlichen Entwicklung, lasst sich feststellen, dass dieses sich kaum dem Wandel angepasst hat. so wie heutzutage schule erlebt wird, ubergibt sie den Kindern und Jugendlichen wenig Eigenverantwortung fur ihr Lernen und zeigt ihnen anhand eines Wertesystems uberwiegend ihre Defizite auf. Der Fokus liegt dabei nur auf dem Aneignen von Wissen und gibt der personlichen Kreativitat wenig Raum. Damit Kinder und Jugendliche sich zu selbstbewussten und eigenverantwortlichen Erwachsenen entwickeln, die kreativ mit sich veranderten situation umgehen konnen, mussen sie ermutigt und bestarkt werden sowie ihren individuellen Bedurfnissen und Fahigkeiten mehr Rechnung getragen werden. Zielsetzung sollte es sein, keinen schuler ohne einen schulabschluss aus der schule zu entlassen. Bereits wahrend der schulzeit sind eine fruhzeitige Berufs- und Arbeitsweltorientierung, praxisorientiertere Qualifikationen und nachgehende Betreuung von Noten. Fur diese umsetzungen muss jedoch bedeutend mehr Personal eingestellt werden, dass aus Lehrer/innen, sozialpadagog/innen und sozialarbeiter/innen im Bereich der schulsozialarbeit und Jugendhilfe sowie Berufsberater/innen bestehen sollte. Hierfur mussten Gelder zur Verfugung gestellt werden.

schuler, die wahrend ihrer schulzeit eine selbstbewusste Haltung entwickeln konnten, sich ihren Potenzialen bewusst sind und mit diesem Wissen auf den Arbeitsmarkt entlassen werden, haben gunstige Voraussetzungen sich erfolgreich in das Arbeitsleben zu integrieren. so ware es im Vorfeld schon zu verhindern, dass junge Menschen in den Hartz IV-Bezug kommen und sofern es situativ nicht vermeidbar sein sollte, verfugen sie selbst uber genugend Ressourcen, um mit unterstutzung schnellstmoglich ohne Hartz IV leben zu konnen.

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Résumé des informations

Titre
Die Hartz IV-Reform und ihre Auswirkungen auf junge Menschen und die Soziale Arbeit im Bereich der Jugendberufshilfe
Université
Baden-Wuerttemberg Cooperative State University (DHBW)
Note
1,0
Auteur
Année
2013
Pages
23
N° de catalogue
V510909
ISBN (ebook)
9783346168306
ISBN (Livre)
9783346168313
Langue
allemand
Mots clés
Soziale Arbeit, Sozialarbeit, Politik, Soziale Arbeit und Politik, Harzt IV, ALG II, Arbeitslosengeld, junge Menschen, jung, Jugendberufshilfe, Berufshilfe, Jugendliche
Citation du texte
Julia Lunkenheimer (Auteur), 2013, Die Hartz IV-Reform und ihre Auswirkungen auf junge Menschen und die Soziale Arbeit im Bereich der Jugendberufshilfe, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/510909

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