Heimerziehung


Dossier / Travail, 2006

17 Pages, Note: Schein


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definition der Heimerziehung

3. historische Entwicklung
3.1. Nachkriegsentwicklung in der BRD
3.1.1. Heimkampagne
3.1.2. (resultierende) Entwicklungen
3.2. Nachkriegsentwicklung in der DDR

4. rechtliche Grundlagen & Finanzierung

5. Angebotsformen

6. Zielgruppen

7. Fazit

8. Literatur

1. Einleitung

Trotz langer historischer Tradition gilt die Heimerziehung in der heutigen Kinder- und Jugendhilfe als eine der letzten Instanzen und Interventionsmöglichkeiten. In der vorliegenden Arbeit soll Heimerziehung im Sinne § 34 SGB VIII KJHG, also als Hilfe zur Erziehung thematisiert werden, wobei Heimerziehung als Erziehungsmaßregel[1] und Heimerziehung nach erfolgter Personensorgerechtsentziehung unberücksichtigt und klar unterschieden bleiben soll.

Aus organisatorischen Gründen beziehe ich mich in meinen Darstellungen vorwiegend auf die Unterbringung in Heimgruppen, da die Entwicklungen zu weitreichend sind, als dass eine Benennung oder gar Charakterisierung aller Einrichtungen nahezu unmöglich ist.

2. Definition der Heimerziehung

Schauder (2003, S. 7) definiert Heimerziehung als „eine erwünschtermaßen – und gesetzlich festgelegte – zeitlich begrenzte stationäre, meist heilpädagogisch-psychologisch ausgerichtete Erziehung außerhalb des ursprünglichen und natürlichen familiären Lebensfeldes durch pädagogische Fachkräfte, wobei die betroffenen Kinder und Jugendlichen in der Regel in alters- und geschlechtsgemischten Gruppen in einer Art Lebensgemeinschaft zusammengeschlossen sind.“ Diese Definition impliziert bereits die gesetzliche Verankerung der Heimerziehung und umschreibt die mittlerweile vielfältigen Möglichkeiten der Unterbringung.

Zieht man an dieser Stelle frühere Literatur zum Vergleich heran, werden gravierende Unterschiede deutlich. Bei Hanselmann/Weber (1986, S. 43) ist beispielsweise von „Massenverwahrung“, „personenzerstörenden Institutionen“ und dem „Heim als Verkrüppelungsinstanz“ die Rede.

Je weiter man die institutionelle Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen zurückverfolgt, desto deutlicher werden die Differenzen zur heutigen Heimerziehung, was letztlich auch auf die Reformierung der Kinder- und Jugendfürsorge und das Inkrafttreten des KJHG zurückzuführen ist.

3. historische Entwicklung

Da Heimerziehung die „älteste Form gesellschaftlich organisierter Kinder- und Jugendfürsorge“ (Bürger 2001, S. 632) ist, reichen ihre Wurzeln denkbar weit zurück. Bereits im Mittelalter gab es Findel- und Waisenhäuser, Klosterschulen, Hospitäler und Armenhäuser, deren pädagogischer Anspruch allerdings hinter der Sicherung der Grundbedürfnisse der Kinder zurücktrat. Weil der Ursprung derartiger Einrichtungen häufig im religiösen Bereich zu finden war, fand bestenfalls eine Erziehung zur „Arbeitsamkeit, Gottesfurcht und Demut“ (Günder 2003, S. 12) statt. Bereits vor dem 16. Jahrhundert machten sich Fremdunterbringungen von Kindern und Jugendlichen erforderlich, wobei verwaiste Kinder vorwiegend in Familien untergebracht wurden, nicht zuletzt aus ökonomischen Beweggründen. Schon 1862 fielen Waisenhauskosten dreimal höher aus als Familienpflege, doch die aufgenommenen Kinder wurden häufig als Arbeitskräfte für Haus und Hof missbraucht. Durch diese Behandlung wurden ihnen Erziehung und Bildung kaum zuteil (vgl. ebd., S. 14). Nicht unbeachtet gelassen werden darf die teilweise sehr hohe Mortalitätsrate in den Einrichtungen, die 1809 beispielsweise 81% betrug, seitdem jedoch stetig sank (vgl. http://images.google.de/imgres?imgurl=http://www.uni-klu.ac.at/kultdoku/kataloge/24/vorschau/02_05_02.jpg&imgrefurl=http://www.uni-klu.ac.at/kultdoku/kataloge/24/html/2037.htm&h=118&w=150&sz=17&tbnid=4rqYPou9NmAJ:&tbnh=70&tbnw=90&hl=de&start=19&prev=/images%3Fq%3Dfindelhaus%26svnum%3D10%26hl%3Dde%26lr%3Dlang_de%26client%3Dopera%26rls%3Dde%26sa%3DN).

Anfang des 19. Jahrhunderts kam es zur Rettungshausbewegung, deren bedeutendster Vertreter wohl der Erzieher und Lehrer Johann Hinrich Wichern war. 1833 gründete er das „Rauhe Haus“ in dem er Kinder in kleinen Gruppen statt in Massenanstalten „zu brauchbaren Mitgliedern der Gesellschaft“ (Günder 2003, S. 15) heranbilden wollte.

Während der Zeit des nationalsozialistischen Regimes waren die Erziehungsziele in den Heimen ideologisch ausgerichtet und die untergebrachten Kinder wurden in drei Kategorien unterteilt; gute Elemente, halbgute Elemente und böse Elemente (vgl. ebd., S. 17f).

Nachkriegsentwicklung in der BRD

Nach dem Ende des 2. Weltkrieges kam es zunächst zu einer „Beherbergung und Versorgung entwurzelter, […] elternloser Kinder und Jugendlicher“ (Bürger 2001, S. 633), teilweise jedoch durch unausgebildetes Personal wie beispielsweise ehemalige Soldaten (vgl. Günder 2003, S. 19). Dementsprechend war der Umgang mit den untergebrachten Kindern und Jugendlichen, und es kam zu Strafisolation in Einzelzellen, Haarescheren, militärischem Drill und Arbeitszwang, wobei ein derartiges Vorgehen bis in die 70er Jahre hinein protokolliert ist.

Während der 50er Jahre waren erneut familienorientierte Tendenzen in der Heimerziehung erkennbar, so zum Beispiel bei dem durch den Heilpädagogen Andreas Mehringer geleiteten Münchner Waisenhaus. „Vor allem die Einführung von Familiengruppen bedeutete für die Heimerziehung eine bahnbrechende Erneuerung“ (http://www.agsp.de/html/n210.html). Doch derartige Einrichtungen blieben bis zum Ende der 60er Jahre Ausnahmen und die klassische, anstaltsmäßige Heimerziehung verlor ihre Dominanz vorerst nicht.

[...]


[1] § 12 Jugendgerichtsgesetz – Hilfe zur Erziehung

Fin de l'extrait de 17 pages

Résumé des informations

Titre
Heimerziehung
Université
Martin Luther University  (Institut für Pädagogik)
Cours
Hilfen zur Erziehung - Ein Überblick
Note
Schein
Auteur
Année
2006
Pages
17
N° de catalogue
V51098
ISBN (ebook)
9783638471558
ISBN (Livre)
9783656792284
Taille d'un fichier
439 KB
Langue
allemand
Mots clés
Heimerziehung, Hilfen, Erziehung
Citation du texte
Susanne Rehbein (Auteur), 2006, Heimerziehung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/51098

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