Tatort Kinderseele - Sexueller Missbrauch an Kindern


Examination Thesis, 2005

108 Pages, Grade: 2,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Sexueller Missbrauch an Kindern
2.1. Zahlen und Fakten
2.2. Was ist sexueller Kindesmissbrauch?
2.3. Wo liegen die Grenzen?
2.4. Formen des sexuellen Kindesmissbrauchs
2.5. Wer sind die Opfer?
2.6. Wer sind die Täter?
2.6.1. Strategien der Täter
2.6.1.1. Kontaktaufnahme und Auswahl des Opfers
2.6.1.2. Beziehungsaufbau und Desensibilisierung
2.6.1.3. „Unser kleines Geheimnis“
2.6.1.4. Manipulation und Isolation
2.7. Ursachen sexueller Gewalt
2.7.1. Modell der vier Voraussetzungen
2.7.2. Drei-Perspektiven-Modell - Ein feministisches Ursachenmodell .
2.8. Folgen des sexuellen Kindesmissbrauchs
2.8.1. Körperliche Verletzungen
2.8.2. Körperliche und Psychosomatische Folgen
2.8.3. Psychische / Emotionale Folgen
2.8.4. Soziale Auffälligkeiten
2.8.5. Auswirkungen auf das Sexualverhalten
2.8.6. Geschlechtstypische Unterschiede

3. Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch
3.1. Was ist Prävention?
3.2. Traditionelle Präventionsmaßnahmen
3.3. Moderne Ansätze der Präventionsarbeit
3.4. Ansatzmöglichkeiten der Primärprävention
3.5. Präventionsmöglichkeiten in der Schule
3.5.1. CAPP - „Child Assault Prevention Project“
3.5.1.1. Kritische Punkte des CAPP-Projekts
3.5.2. Präventionsmöglichkeiten und Unterrichtsideen für die Schule ...
3.5.3. Prävention durch Elternbildung
3.5.3.1. Tipps für den Elternabend
3.5.4. Lehrerausbildung
3.6. Die Wirksamkeit von Präventionsprogrammen

4. Interventionsmöglichkeiten (Sekundäre Prävention)
4.1. Mögliche Hinweise auf einen sexuellen Missbrauch
4.1.1. Sensibilität für Hinweise
4.1.2. Situation der Lehrkräfte
4.2. Interventionsschritte im Einzelnen
4.2.1. Ruhe bewahren
4.2.2. Sich selbst Hilfe holen
4.2.3. Kontaktaufnahme mit dem Opfer
4.2.4. Das soziale Umfeld
4.2.5. Zusammenarbeit mit Institutionen
4.2.6. Strafanzeige ja oder nein?

5. Schlussbetrachtung

6. Anhang
6.1. Auszug aus dem Strafgesetzbuch: §§ 176, 176a, 176b
6.2. Kontaktstellen in Hildesheim (Stadt und Landkreis)
6.3. Unterrichtsvorschläge:

7. Literatur- und Quellenverzeichnis

Vorwort

Im Zuge eines Praktikums in einem Kinderheim in George / Südafrika, wurde ich im Jahre 2004 erstmals mit der Problematik des sexuellen Missbrauchs an Kindern konfrontiert. Es hat sich herausgestellt, dass ein vierjähriger Junge wo- chenlang von einem vierzehnjährigen Jungen im Kinderheim belästigt und zu Sexpraktiken gezwungen wurde. Die zuständigen Betreuer reagierten mit gro- ßer Unsicherheit und Hilflosigkeit. Dieser tragische Fall an sich und die Unbe- holfenheit der Erwachsenen haben mich emotional sehr berührt, so dass ich mich im Rahmen der Hausarbeit näher mit dem Thema „Sexueller Kindesmiss- brauch“ auseinander setzen möchte.

Da ich als zukünftige Lehrerin im ständigen Kontakt mit Kindern stehen werde, erachte ich es für wichtig, über allgemeine Informationen bei sexuellem Kin- desmissbrauch zu verfügen, sowie über das Ausmaß und Handlungsmöglich- keiten diesbezüglich informiert zu sein. Mein Ziel als Pädagogin ist es, präventi- ven Unterricht zu leisten und für die Schüler als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.

1. Einleitung

Sexueller Missbrauch an Kindern ist ein Thema, das seit einigen Jahren großes öffentliches Interesse findet. Nahezu täglich wird in den Medien über spektakuläre Einzelfälle oder neue wissenschaftliche Erkenntnisse berichtet.

Bedauerlicherweise nimmt das Thema des sexuellen Kindesmissbrauchs weder in der Lehrerausbildung noch in der Fortbildung bislang eine zentrale Stellung ein.1 Meiner Meinung nach ist es von höchster Dringlichkeit, gerade Grund- schullehrern auf die Probleme im Schulalltag vorzubereiten. Lehrer sollten moti- viert werden mit der Klasse präventiv zu arbeiten und bei Verdacht auf sexuel- len Missbrauch wissen, an wen sie sich wenden können. Sie sollten ermutigt werden auf Betroffene zuzugehen und Handlungsmöglichkeiten kennen eine Missbrauchssituation zu beenden.

Diese Arbeit soll eine Hilfestellung sein, sich dem Thema zu stellen. Der erste Teil soll einen Überblick über allgemeine Informationen, wie beispielsweise „Was ist sexueller Kindesmissbrauch?“, „Wer sind die Opfer, wer die Täter?“, „Warum vergreift sich jemand an einem Kind?“ u.v.m. aufzeigen.

Im zweiten Teil meiner Arbeit lege ich das Hauptaugenmerk auf Möglichkeiten zur Prävention und Intervention im schulischen Bereich. Meiner Meinung nach ist dieser Punkt besonders für diejenigen Personengruppen, die beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern oder Jugendlichen zu tun haben, von großer Bedeu- tung. Ich werde u.a. die Begriffe Prävention und Intervention erläutern, auf die traditionellen und neuen Präventionsansätze eingehen und Vorschläge für die präventive Arbeit im Unterricht anführen. Zudem soll die Wirksamkeit der Prä- ventionsprogramme beleuchtet und wünschenswerte Vorgehensweisen bei Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch geschildert werden.

Zum Schluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass ich mich in meiner Arbeit, aus Gründen der Einfachheit, auf die männliche Anrede beschränken werde. Es soll an dieser Stelle festgehalten werden, dass jedoch auch die weiblichen Per- sonen damit gemeint sind.

2. Sexueller Missbrauch an Kindern

Bis Anfang der 80er Jahre war das Thema „Sexueller Kindesmissbrauch“ ein Tabuthema in unserer Gesellschaft. Was allerdings nicht heißen soll, dass es früher eine sexuelle Ausbeutung von Kindern nicht gegeben hat. Fälle von minderjährigen Müttern, die von den eigenen Vätern geschwängert wurden, wurden abgestritten und verheimlicht. Nicht selten wurde das Neugeborene zur Adoption freigegeben oder mit der Mutter ins Mutter-Kind-Heim abgeschoben. In anderen Familien hat die Mutter des Mädchens das Baby als ihr eigenes angenommen und großgezogen. Der leibliche Vater des Kindes wurde stillgeschwiegen und die „heile Welt“ war wieder hergestellt.2

Gewarnt wurde lediglich vor dem „bösen Fremden“ auf der Straße, nicht jedoch vor dem eigenen Vater, Bruder, Onkel, Großvater, Lehrer, Geistlichen…

Heutzutage gibt es nur wenige Deliktarten, die in der Öffentlichkeit mehr Interesse erwecken als kriminelle Handlungen mit sexuellem Hintergrund. Das Gebiet Sexualverbrechen steht im Mittelpunkt kriminalpolitischer, fachlicher und auch öffentlich geführter Diskussionen.3

Vor allem der Frauenbewegung ist es zu verdanken, dass heutzutage offen ü- ber sexuelle Gewalterfahrungen gesprochen werden kann.4 Seit der Gründung sämtlicher Beratungsstellen, wie z.B. Zartbitter, Dunkelziffer, Wildwasser u.v.m. in den 80er und 90er Jahren wurde das Thema immer mehr publik.

Selbst im 20 Jahrhundert gibt es immer noch genug Menschen, die aus Angst und Hilflosigkeit die Augen vor der Wahrheit verschließen. Die Feststellung, dass sexueller Missbrauch für viele Kinder, Jugendliche und Frauen fast alltäg- lich ist, egal welcher Schicht sie angehören, ist für die meisten Menschen ver- ständlicherweise gar nicht fassbar. Dank dieser Organisationen werden viele Opfer nicht mehr mit ihrem „Problem“ allein gelassen. Immer mehr Opfer haben den Mut über ihren Missbrauch zu sprechen und damit an die Öffentlichkeit zu gehen. Betroffenen wird mit professioneller Hilfe und liebevoller Betreuung ge- holfen mit ihren schlechten Erlebnissen fertig zu werden.

Folgende Schlagzeilen in den Medien erregen beinahe täglich die Aufmerksamkeit der Gesellschaft:5

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.1. Zahlen und Fakten

In Deutschland informiert die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) jährlich über das Ausmaß des sexuellen Missbrauchs. Unter der Gesamtheit der in Deutschland zur Anzeige gekommenen und polizeilich registrierten Verdachtsfälle strafrechtlich relevanter Delikte, findet man auch den sexuellen Missbrauch an Kindern. Allerdings müssen bei den Zahlenangaben aufgrund folgender Einschränkungen Abstriche gemacht werden.

Es ist darauf hinzuweisen, dass viele der tatsächlich ereigneten Taten der Poli- zei nicht bekannt werden. Von der Befragung erwachsener Personen, die in ihrer Kindheit Opfer sexueller Gewalt wurden, geht beispielsweise hervor, dass nur ein Teil der Ereignisse angezeigt wurde.6 Diese Wissenslücke wird Dunkel- feld genannt. Im Weiteren wird das Anzeigeverhalten von Umständen des se- xuellen Missbrauchs beeinflusst. Handelt es sich bei dem Täter um eine fremde Person, so kommt es erfahrungsgemäß eher zu einer Anzeige, als wenn der Missbraucher aus der Familie kommt. Bekanntlich werden auch Täter unterer sozialer Schichten häufiger angezeigt. Eine weitere ausschlaggebende Rolle spielt die Veränderung im Anzeigeverhalten der Bevölkerung oder der Opfer sowie die Intensität der Verbrechensbekämpfung.7 Aus diesen Erkenntnissen wird ersichtlich, dass die PKS keine hundertprozentig genaue Auskunft über das Ausmaß des sexuellen Kindesmissbrauchs liefern kann.

Die registrierten Fälle der PKS sexuellen Kindesmissbrauch gemäß § 176 StGB (s. §§ 176a,b in Anhang) zeigen, dass die Zahl von 4.717 im Jahre 1955 auf einen Höchststand von 18.773 im Jahr 1964 anstieg. Diese Zahl blieb bis etwa Ende der 60er Jahre konstant. In den Jahren 1969 bis 1987 sank die absolute Zahl auf 10.085 und stieg in den folgenden Jahren bis 1992 auf 14.440 an.8

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.2.:http://www.bka.de/pks/pks2004/index2.html, 12.08.05

Im Jahre 2004 wurden in der Bundesrepublik Deutschland mehr als 15.200 Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern, unter 14 Jahren, im Sinne des §176, 176a und 176b StGB bekannt.9

Aufgrund der demographischen Veränderungen der Zahl der Kinder und Jugendlichen, die im Laufe der Zeit stattgefunden hat, sind die absoluten Zahlen der Anzeigen nicht miteinander vergleichbar.10

Die Anzahl der Opfer und die Geschlechterverteilung im Jahre 2004 zeigt die nachfolgende Tabelle:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab.1.: http://www.bka.de/pks/pks2004/index2.html, 12.08.05

Ferner gab das Bundeskriminalamt 2004 folgende Forschungsergebnisse be- kannt: Die 10.403 angezeigten Täter waren zu 96,4 % männlichen und 3,6 weiblichen Geschlechts. Analysiert man die Tatverdächtigen hinsichtlich ver- schiedener Altersgruppen, dann ergibt sich für den sexuellen Missbrauch an Kindern eine Dominanz erwachsener Personen ab einem Alter von 21 Jahren, nämlich 72,3 %. 6,2 % der Verbrecher waren unter 14 Jahren, 15,2 % zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr, 6,3 % waren Heranwachsende im Alter von 18 - 21 Jahren.

Die Aufklärungsquote, das prozentuale Verhältnis von aufgeklärten zu bekannt gewordenen Fällen, ist bei sexuellem Kindesmissbrauch relativ hoch, sie liegt 2004 bei 81,3 %.

Auch wenn sexueller Missbrauch aus der Tabuzone der Verheimlichung ins öffentliche Gespräch geraten ist, gibt es dennoch kein anderes kriminelles De- likt bei dem mit einer derart hohen Dunkelziffer gerechnet wird. Ende der Achtzigerjahre schätzten die Autorinnen Kavemann und Lohstöter aufgrund der Daten der PKS sowie verschiedener Untersuchungen des Krimi- nologen Baurmann, eine Dunkelfeldschätzung von 1:18 bis 1:20. Daraus ergab sich die Annahme, dass etwa 300.000 Kinder jährlich in Deutschland sexuell missbraucht werden. Obwohl Michael Baurmann 1991 die Zahl als wesentlich zu hoch einschätzte und sie widerrief, da bestimmte Daten fälschlicherweise mitberechnet und andere nicht berücksichtigt worden waren, werden diese An- gaben noch heute in der Literatur und von verschiedenen Institutionen verwen- det.11

2.2. Was ist sexueller Kindesmissbrauch?

Zur Begrifflichkeit:

In der Literatur über den sexuellen Kindesmissbrauch werden zahlreiche Begriffe nebeneinander her oder auch synonym verwendet. Dies kann problematisch sein, da jede Person eine individuelle Auffassung eines Begriffs hat, die zu unterschiedlichen Interpretationen und Lösungen führen kann.

Aus folgenden Gründen wird der Begriff „sexueller Missbrauch“ am häufigsten verwendet: „Erstens wirkt er jeglichen Assoziationen entgegen, die eine Ver- antwortung der betroffenen Kinder an den Geschehnissen beinhalten. Zweitens entspricht er der juristischen Terminologie und drittens hat es sich in der (Fach-) Öffentlichkeit durchgesetzt.“12 Von einigen wird dieser Begriff allerdings ange- fochten, da die Wortbedeutung „Missbrauch“ besagt, dass eine Person richtig oder falsch gebraucht werden kann. In Bezug auf Menschen ist dieses State- ment allerdings äußerst fragwürdig.13 Ferner wird kritisiert, dass dieser Begriff die Gefühle der Opfer nicht widerspiegelt und sie „schmutzig“ darstellt. Den Begriff „sexuelle Gewalt“ halten manche Autoren für geeigneter, da dieser durch die Betonung der Gewalt, die Gefühle der Betroffenen ausdrückt und zusätzlich auf die gesellschaftlichen Bedingungen der sexuellen Gewalt hinweist. Auch der Begriff „sexuelle Ausbeutung“ wird gern verwendet. Weitere Bezeichnungen wären „Seelenmord“, „Inzest“, „sexualisierte Gewalt“, „sexuelle Belästigung“ oder „sexueller Übergriff“.14

In meiner Arbeit benutze ich die Begriffe „sexueller Missbrauch“, „sexuelle Gewalt“, „sexueller Übergriff“ und „sexuelle Ausbeutung“ gleichbedeutend.

Zur Definition:

Eine ähnliche Uneinigkeit herrscht bezüglich der Definition von sexuellem Missbrauch. Bis heute gibt es in der Literatur und in den wissenschaftlichen Studien keine allgemeingültige Definition des Begriffs „Sexueller Missbrauch“.15

Wie sexueller Missbrauch definiert wird ist von verschiedenen Faktoren abhän- gig. Astrid Schäfer nennt als ausschlaggebenden Aspekt den weltanschauli- chen und kulturellen Hintergrund des jeweiligen Wissenschaftlers. Auch die In- tention seiner Arbeit spielt dabei eine bedeutende Rolle.16 Aufgrund dieser Tat- sache lassen sich die verschiedensten Arbeiten und Forschungsergebnisse nicht vergleichen.17

Einigkeit herrscht in der Fachwelt lediglich darüber, dass alle sexuellen Handlungen, die durch Drohungen oder körperliche Gewalt erzwungen werden, zu sexuellen Missbrauch gezählt werden.

Fast ebenso einig sind sich die Wissenschaftler darüber, dass von sexueller Gewalt gesprochen werden kann, wenn die sexuellen Kontakte gegen den Wil- len eines Kindes erfolgen. Die ersten Schwierigkeiten tauchen jedoch auf, wenn die Opfer im Gespräch behaupten, dass sie „es“ auch gewollt hätten. Diese Aussagen sind Überlebensstrategien, die die Machtlosigkeit und die Verletzung des Kindes vom Täterverhalten umdeuten sollen. Das Konzept des „wissentli- chen Einverständnisses“18, bietet eine Lösung für dieses Dilemma der schein- baren Einwilligung von Kindern. Dabei wird davon ausgegangen, dass Kinder aufgrund ihrer kognitiven, physischen, psychischen sowie sprachlichen Unterle- genheit, nicht als gleichberechtigte Partner betrachtet werden können. Abgese- hen davon, dass sie Erwachsenen gegenüber auch rechtlich unterstellt sind, sind sie auf ihre emotionale und soziale Fürsorge angewiesen. All diese Argu- mente sprechen dafür, dass Kinder sexuelle Kontakte mit Erwachsenen nicht wissentlich verneinen oder bejahen können. Demzufolge wird jede sexuelle Be- ziehung zwischen einem Erwachsenen und einem Kind als sexueller Miss- brauch bezeichnet.19

In mancher Literatur findet man ein modifiziertes Konzept des wissentlichen Einverständnisses. Mit dem Ziel eine Ausuferung der Definition von sexuellem Missbrauch zu vermeiden, legen sie einen Mindestaltersunterschied von Täter und Opfer von fünf Jahren fest. Die Festlegung dieses Kriteriums ist jedoch fraglich, da sexuelle Gewalt unter Jugendlichen dabei nicht mit einberechnet wird.20

Ab welchem Punkt das Kindeswohl durch sexuelle Grenzüberschreitung der Erwachsenen gefährdet ist, ist ebenfalls sehr strittig. In manchen Fachliteratu- ren wird beispielsweise von „weiten“ und „engen“ Definitionen gesprochen.

„’Weite’ Definitionen versuchen sämtliche als potenziell schändlich angesehene Handlungen zu erfassen.“21 Demzufolge zählen auch sexuelle Handlungen ohne Körperkontakt wie Exhibitionismus oder sexualisierte Blicke zum sexuellen Missbrauch. Die Autoren, die diese Definition vertreten, gehen davon aus, dass Opfer bereits von diesen „harmlosen“ Übergriffen Schaden nehmen können. Andere Autoren schließen diese Art von Handlungen aus, da sie sie für wenig oder nicht traumatisierend halten.22

„’Enge’ Definitionen versuchen…, bereits als schädlich identifizierte bzw. nach einem sozialen Konsens normativ als solche bewertete Handlungen einzube- ziehen.“23

Schwierigkeiten wirft auch die Bestimmung einer Altersgrenze auf, um den sexuellen Kindesmissbrauch von der sexuellen Gewalt gegen Frauen und Männern abzugrenzen. Manche Studien ziehen die Altersgrenze bei 16 Jahren oder sogar erst bei 18 Jahren. Im Strafgesetzbuch (StGB) unter dem §176 (sexueller Missbrauch von Kindern) findet man folgende Regelung:

„Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.“24

An den soeben geschilderten Diskussionspunkten geht hervor, dass ein einzel- nes Definitionskriterium nicht ausreicht, um alle Fälle sexueller Gewalt zu erfas- sen. Eine Kombination verschiedener Ansätze ist erforderlich. An dieser Stelle gäbe es noch einige weitere Definitionskriterien, worüber sich Wissenschafter uneinig sind, anzuführen. Ich beschränke mich jedoch auf die oben genannten Beispiele, da ich denke, dass sie ausreichen, um zu erkennen, warum es eine allgemein akzeptierte und für alle Zeiten gültige Definition sexuellen Miss- brauchs an Kindern nicht gibt.

Meiner Meinung nach fängt sexueller Missbrauch nicht erst bei körperlichen Übergriffen an. Ich habe mich für eine Definition der Beratungsstelle Zartbitter entschieden, die wie folgt lautet:

„Sexueller Missbrauch bedeutet, dass ein Erwachsener oder Jugendlicher seine Machtposition, seine körperliche und geistige Überlegenheit sowie die Unwis- senheit, das Vertrauen oder die Abhängigkeit eines Mädchen oder Jungen zur Befriedigung der eigenen sexuellen Bedürfnisse benutzt und gleichzeitig mit der Verpflichtung zur Geheimhaltung das Kind zu Sprach- und Hilflosigkeit verur- teilt.“25

2.3. Wo liegen die Grenzen?

Kinder lernen im Lauf ihrer Entwicklung die Welt kennen. Sie beobachten, fra- gen, probieren, "begreifen" mit unerschöpflicher Energie und Fantasie. Um le- ben und wachsen zu können, brauchen sie die Unterstützung der Erwachse- nen, sie brauchen Liebe, Geborgenheit, Zärtlichkeit, Hilfe, Schutz und Sicher- heit. Darauf sind Mädchen und Jungen angewiesen und darauf vertrauen sie.26 Für viele Erziehungsberechtigte und Erwachsene ist es schwierig die Grenze zwischen „normaler“ Zärtlichkeit und sexuellem Missbrauch zu sehen. Es wäre falsch Kinder nicht mehr zu streicheln, küssen oder mit ihnen zu kuscheln, denn Körperkontakt ist, wie oben bereits erwähnt, für die positive Entwicklung eines Kindes unentbehrlich. Von sexueller Ausbeutung ist nicht die Rede, wenn beim Spielen, Toben, Baden, ins Bett gehen etc. körperliche Berührungen stattfinden. Es ist auch völlig normal, wenn Kinder ihren eigenen Körper oder auch den ih- rer Mitmenschen anfangen zu erforschen. Hier liegt die Verantwortung bei den Erwachsenen wie sie mit dieser Situation umgehen. Jeder erwachsene Mensch weiß ganz genau wo er Grenzen überschreitet. Kinder haben ebenfalls ein sehr sensibles Gespür und sind daher durchwegs in der Lage zu unterscheiden ob sie uneigennützige Liebe bekommen oder ob sie zur Befriedigung erwachsener Bedürfnisse benutzt werden. Niemand kann ein Mädchen oder einen Jungen aus Versehen missbrauchen. Sexueller Missbrauch ist ein bewusstes Vorgehen des Täters mit bestimmten Absichten.27

Folgende Situation wäre beispielsweise ein eindeutiger Übertritt der Grenze:

Ein Mädchen liegt morgens bei ihrem Vater im Bett zum Kuscheln. Es zeigt In- teresse am Penis des Vaters. Der Vater nützt die Neugier seiner Tochter aus und zeigt ihr sein Glied und zwingt sie sogar es anzufassen.28 Kinder wollen Geborgenheit und Körperkontakt, aber niemals erwachsene Se- xualität.29

Zum besseren Verständnis soll die folgende Auflistung dienen:

„Sexueller Missbrauch findet statt, wenn Mädchen und Jungen

- anzügliche Blicke und Bemerkungen ertragen müssen,
- Jugendliche oder Erwachsene nackt betrachten sollen,
- pornographische Bilder oder Filme ansehen müssen,
- dazu gebracht werden, Zungenküsse zu geben,
- an Po, Scheide, Brust und Penis berührt werden,
- gezwungen werden, Jugendliche oder Erwachsene mit der Hand oder dem Mund zu befriedigen,
- gezwungen werden, bei pornographischem Aufnahmen mitzuwirken,
- gezwungen werden, sich zu prostituieren,
- gezwungen werden, dabei zu sein, wenn ein anderes Kind missbraucht wird oder sexuelle Gewalt gegen Erwachsene ausgeübt wird,
- gezwungen werden, ein anderes Kind sexuell zu misshandeln.“30
- „zu sexuellen Handlungen mit Tieren gezwungen werden.“31

2.4. Formen des sexuellen Kindesmissbrauchs

Trotz der inzwischen zunehmenden öffentlichen Diskussionen, haben viele Menschen Probleme sich unter den verschieden Formen sexueller Gewalt etwas vorzustellen.

Verständlicherweise ist es für Laien und manchmal auch für Professionelle un- fassbar welche verschiedenen Formen sexueller Gewalt es gibt. Auch Mitarbei- ter von Fachberatungsstellen sind immer wieder schockiert, auf welch schreck- liche Art und Weise Kinder und Jugendliche gedemütigt und ausgebeutet wer- den. Die folgenden Schilderungen von Opfern sollen einen kleinen Einblick ge- ben:

- „Herr B. hat seine Freunde zum Doppelkopf eingeladen. Als seine 13-jährige Enkelin die belegten Brötchen herumreicht, packt er sie an die Brust mit dem Kommentar: „Wird sie nicht proper?“ Schallendes Gelächter der Kar- tenrunde.
- M., 15 Jahre alt, wird von seiner Mutter noch täglich abgeseift, muss in ih- rem Bett mitschlafen und sie befriedigen.
- Ein Pfarrer vergewaltigt die 10-jährige C. nach dem Gottesdienst in der Sak- ristei; anschließend trägt der Geistliche das Mädchen zum Bad, um das Blut abzuwaschen. Mit dem Duschstrahl manipuliert er die Klitoris des Kindes.
- Als Aufnahmeritual in eine Bande verlangt der Bandenchef, dass neue Jun- gen seinen Urin trinken und ihn am Anus lecken.
- Herr B. fesselt und vergewaltigt zunächst seine Frau vor den Augen seines 3-jährigen Sohnes. Anschließend zwingt er seine Frau, die Genitalien des Jungen zu manipulieren, während er diese Handlungen filmt.
- Der Sportlehrer W. greift den Schülerinnen des 9. Jahrganges recht „zufäl- lig“, aber mit großer Regelmäßigkeit, im Schwimmbad zwischen die Beine und an die Brust. Auch akzeptiert er schriftliche Entschuldigungen der Mütter nicht: Die Mädchen müssen dem Lehrer auf der Toilette ihre Binden oder Tampons zeigen, wenn sie während der Menstruation vom Sportunterricht befreit werden möchten.“32

2.5. Wer sind die Opfer?

Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass sexueller Missbrauch in jeder Altersstufe vorkommen kann, d.h. es gibt keine Altersgrenze, die ein Kind davor schützen könnte. Der bis heute existierenden Annahme, dass vor allem Mädchen sexuell missbraucht werden, die im „Lolita“ - Alter sind, muss wider- sprochen werden. Die Untersuchung von Günther Deegener zeigt, folgende Altersverteilung der Opfer:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.3.:Deegener 1998, S. 39

Brockhaus und Kolshorn belegen ebenfalls durch Studien, ein Durchschnittsal- ter der Opfer von zehn und elf Jahren.33 Der Missbrauch durch Familienmitglie- der beginnt signifikant früher, als der durch bekannte und unbekannte Täter.34

Opfer sexueller Gewalt sind vorwiegend Mädchen, doch auch Jungen, wenn auch deutlich seltener, fallen diesem Verbrechen zum Opfer. Mumm (Verein gegen sexuellen Missbrauch) erklärt diese Tatsache folgendermaßen: Sie macht die immer noch nicht völlig existierende Gleichstellung der Frau gegen- über dem Mann verantwortlich. Wenn ein Mädchen „Nein“ sagt wird es von Männern oft nicht ernst genommen und oft sogar als „Ja“ interpretiert. Das weibliche Geschlecht reagiert in Ernstfällen häufig mit einem Lächeln anstelle von Schreien. Viele Mädchen und Frauen werden in solchen Situationen hand- lungsunfähig und erstarren, sodass eine Flucht unmöglich wird. Manchmal wird jedoch auch ein entschiedenes „Nein“ eines Mädchens einfach ignoriert oder nicht akzeptiert.35

Sexueller Missbrauch kommt nicht nur in den unteren sozialen Schichten vor, sondern zieht sich durch alle Gesellschaftsschichten.

Die Erfahrungen der Beratungsstelle Zartbitter zeigen, dass folgende Kinder besonders gefährdet sind Opfer sexueller Ausbeutung zu werden:

- „Mädchen und Jungen, die bereits zuvor sexuell ausgebeutet wurden und deren Widerstandskraft mangels Unterstützung bei der Bewältigung der Gewalterfahrungen besonders geschwächt ist,
- Mädchen und Jungen, die unter einem Mangel an positiven männlichen Bezugspersonen leiden,
- Mädchen und Jungen, die in Armut leben,
- Mädchen und Jungen mit körperlichen Gewalterfahrungen,
- Mädchen und Jungen, die vernachlässigt werden (auch die sog. Wohlstandswaisen)
- Mädchen und Jungen mit Behinderungen,
- Mädchen und Jungen im Vorschulalter.“36

Es wurde auch herausgefunden, dass Jungen häufig größere Schwierigkeiten haben über ihre Missbrauchserlebnisse zu sprechen. Dies beruht auf der Tatsache, dass der Täter häufig einer der wenigen oder sogar die einzige männliche Bezugsperson ist, die sich mit dem Jungen beschäftigt. Sexuelle Übergriffe an Jungen führen dazu, dass sie in der Zeit der geschlechtlichen Identitätsfindung (Pubertät) an massiven Ängsten, wie lebenslang sexuell geprägt zu sein, homosexuell zu werden und damit Außenseiter zu sein, leiden.

Bei Beratungsgesprächen haben sie oft Angst ihre Gefühle und Erlebnisse zu schildern, da sie sich schwach und hilflos vorkommen. Sie fühlen sich als Ver- sager.37

2.6. Wer sind die Täter?

Nachweislich sind fast immer Männer die Täter, vereinzelt wird Kindern jedoch auch durch Frauen sexuelle Gewalt zugefügt. Es handelt sich meist um Personen, die das Kind kennt, denen es vertraut. In den meisten Fällen stammen die Täter aus dem unmittelbaren Nahbereich des Mädchens oder des Jungen. Man könnte die Täter in drei Kategorien einteilen.

Die Tätergruppe aus dem Umfeld der Eltern, wie z.B. ein Freund der Familie, der Nachbar, der Chef, der Geschäftskollege.

Personen mit dem das Kind alltäglich in Berührung kommt, wie z. B. der Baby- sitter, der Lehrer, der Kinderarzt, der Pfarrer der Vater der besten Freundin, der Sporttrainer, Mitschüler. Gut die Hälfte der Täter stammt aus diesen beiden Be- reichen.

Etwa ein Viertel des sexuellen Missbrauchs findet innerhalb der Familie statt. Dabei kommt nicht nur der eigene Vater in Frage, sondern auch die eigene Mutter, der Stiefvater, der Lebensgefährte der Mutter, der Onkel, der Großvater, der ältere Bruder, Cousin etc.38 Sexueller Missbrauch durch Fremde kommt hingegen nur sehr selten vor.39

Es gibt keinen Fahndungsraster für Sexualstraftäter. Wie bereits erwähnt kommen sexuelle Übergriffe in allen sozialen Schichten vor, der kulturelle Hintergrund, die Hautfarbe oder der Bildungsstand spielt keine Rolle. Man sieht es keinem Menschen an, ob er zu solchen Gewalttaten fähig ist oder nicht. Nicht selten handelt es sich bei dem Täter um eine angesehene Person, die als fürsorglicher und liebevoller Elternteil bekannt ist. Niemand, der ihn kennt, würde ihm zutrauen, dass er sich an Kindern vergeht.40

Es gibt auch keine Altersbegrenzung bei den Tätern. Da die Sexualität nicht im Vordergrund steht, sondern es sich viel mehr um ein Machtdelikt handelt, spielt die Potenzfähigkeit keine Rolle.41

Viele Menschen sind der Meinung, dass sexueller Missbrauch ein spontanes und einmaliges Delikt; „ein Ausrutscher“ sei. Verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen von Sexualstraftätern haben allerdings gezeigt, dass diese Vermutung ein Irrglaube ist, denn die wenigsten Täter handeln spontan. In den meisten Fällen handelt es sich um Wiederholungstaten, die genau geplant und organisiert werden. Der sexuelle Missbrauch kann über Monate oder sogar Jah- re andauern.42 „Je enger die soziale Bindung zwischen dem Täter und dem Op- fer, desto intensiver, gewalttätiger und länger andauernd ist der sexuelle Miss- brauch.“43

Manchmal kommt es auch vor, dass sich ein Täter an mehreren Kindern im gleichen Zeitraum vergeht. Zu den Opfern können sowohl die eigenen Kinder als auch Mädchen und Jungen aus dem außerfamiliären Nahbereich oder beruflichem Umfeld gezählt werden. Es ist aber meist der Fall, dass die Mädchen und Jungen nichts von den anderen Opfern wissen.

Es gibt auch Fälle in denen mehrere Kinder zur selben Zeit missbraucht wer- den. Dabei werden die Missbrauchten zu sexuellen Handlungen untereinander gezwungen.44

Ursula Enders schreibt, es ist keine Seltenheit, dass Täter im Laufe ihres Le- bens mehr als 300 Opfer missbrauchen.45 Im Weiteren haben internationale Forschungsberichte ergeben, dass Frauen als Täter meist weniger Opfer als Männer aufweisen, zu diesen jedoch häufigeren und in der Regel längeren Kon- takt haben.46

Allgemein kann man sagen, dass Täter ein mangelndes Unrechtsbewusstsein aufzeigen. Von Missbrauchern hört man Sätze wie „Ich wollte meiner Tochter die Liebe beibringen, bevor ein Stümper dran geht.“ oder „Wieso das ist doch nichts. Dran ist doch nicht drin.“47 Einige behaupten auch sie seien vom Kind verführt worden. Glücklicherweise hat sich diese so genannte „Lolitatheorie“ (Verführungstheorie) von Freud als Mythos herausgestellt und ist wissenschaft- lich längst veraltet. Dennoch findet man immer noch Menschen, die an diese Theorie glauben und die Opfer als „Verführer“ sehen.48

2.6.1. Strategien der Täter

Immer wieder kommt es vor, dass Täter behaupten sie hätten ein Kind missbraucht, weil es sie einfach so überkommen hat und es eben passiert sei. Mit solch einer Aussage versuchen sie sich aus der Verantwortung zu ziehen. Gelegentlich haben sie Glück und kommen damit vor Gericht mit einem deutlich milderen Urteil davon.49

Das Kennen der unterschiedlichen Strategien, die Täter anwenden, um ein Kind gefügig zu machen, bildet beispielsweise eine wichtige Grundlage für Präventi- onsprogramme. Außerdem ist das Wissen notwendig, um z.B. im Strafprozess, Täter wirksam bekämpfen und damit einen bestmöglichen Opferschutz gewähr- leisten zu können. Auch für Therapeuten und die professionellen Helfer der ver- schiedenen Beratungsstellen ist diese Erkenntnis von großer Bedeutung.50

Erfahrungsberichten zufolge kommt es heutzutage immer noch vor, dass Täter in der Tendenz eher entlastet und Opfer belastet werden. Dies kann dazu führen, dass den missbrauchten Personen nicht geglaubt wird und der Täter seine sexuellen Übergriffe in Ruhe fortführen kann.51

In einer empirischen Studie untersuchte Anita Heiliger die Täterstrategien. Ihre Informationen entnahm sie den Aussagen von Opfern in Interviews und Pro- zessunterlagen. Dabei ist zu erwähnen, dass alle acht befragten Opfer von ei- nem Familienmitglied missbraucht wurden. Sie kam zu dem Ergebnis, dass die scheinbar sehr verschiedenen Strategien doch immer nach dem gleichem Mus- ter ablaufen. Um an das Ziel zu kommen, nämlich das Kind sexuell zu miss- brauchen, werden Kinder vom Täter getäuscht, benutzt und verängstigt, ihr so- ziales Umfeld wird manipuliert und enge Bezugspersonen werden funktionali- siert. Die Ähnlichkeit der Strategien ist auf die spezifische Situation des kindli- chen Opfers zurückzuführen: „Abhängigkeit, relative Unwissenheit, Angewiesenheit auf Zuwendung, Sehnsucht nach Liebe und Wärme, Suche nach Bestätigung und Annerkennung“52. Anita Heiliger hat den Erfahrungsberichten entnommen, dass sich die Täterstrategien in fünf aufeinander folgende Schritte einteilen lassen. Wie die Täter den Kontakt zum Kind aufbauen sollen folgende Aufzählungen verdeutlichen:53

1. „Bedingung schaffen bzw. suchen und nutzen, die einen sexuellen Miss- brauch ermöglichen.
2. Die Annäherung an das Opfer ermöglichen und sexualisierten Zugang zum Kind herstellen.
3. Den Zugang zum Opfer, dauerhafte Gefügigkeit und Verfügbarkeit des Kin- des absichern, Widerstand entkräftigen und ausschalten.
4. Die Mütter bzw. mutterähnliche Personen manipulieren, um sie in ihrer Wahrnehmung zu verwirren und ihre Duldung des Missbrauchs zu errei- chen.
5. Hilfen durch andere Personen ausschalten, Entdeckungen und strafrechtli- che Verfolgung verhindern, um dasselbe Kind längerfristig oder weitere Kin- der sexuell missbrauchen zu können.“54

2.6.1.1. Kontaktaufnahme und Auswahl des Opfers

Täter lernen ihre Opfer an Orten wie z.B.: Einkaufszentren, Spielplätzen, Pas- sagen, Schwimmbädern, am Strand usw. kennen. Manche Menschen entschei- den sich bewusst für eine hauptamtliche oder ehrenamtliche Tätigkeit, um un- kompliziert mit Mädchen oder Jungen in Kontakt zu kommen. Sie engagieren sich als Taxifahrer im Behindertentransport, Jugendgruppenleiter, Zauberer auf Kinderfesten, Seelsorger, Arzt, Erzieher, Lehrer, Tagesmutter, Polizist, Kran- kenschwester, Fotograf für Kinderporträts, Trainer, Schulaufgabenhilfe, Haus- meister, Betreuer auf Ferienfreizeiten, usw. Von der Gesellschaft werden sie als rechtschaffende und kinderliebe Menschen gesehen, denen man ohne weiteres vertrauen und seine Kinder in Obhut geben kann.55

Haben sich die Täter ein mutmaßliches Opfer ausgesucht, so stellen sie zu- nächst gezielte Kontakte zu ihm her und informieren sich über die Lebensum- stände, sozialen Kontakte, Vorlieben, Abneigungen, Wünsche etc. des Kindes. Mit Hilfe dieses Wissens können sie die sexuelle Ausbeutung relativ schnell und einfach verwirklichen.

Die Kontaktaufnahme zu den Opfern bzw. dann auch zu deren Familien kann in sehr vielen verschiedenen Formen stattfinden. So machen beispielsweise eini- ge pädosexuelle Erwachsene auch von den allgemein zugänglichen Medien Gebrauch. Täter melden sich auf Anzeigen, die Spielzeug, Kinderkleidung oder dergleichen anbieten. Andere lernen ihre potenziellen Opfer über das Internet kennen und verabreden sich dann zu einem Treffen in der realen Welt.56

Aus den Interviews mit Betroffenen von Heiliger geht hervor, dass Täter wider- standgeschwächte Opfer bevorzugen. Kinder die ein geringes Selbstwertgefühl haben, sich ungeliebt fühlen und aus Mangel an Zuwendung besonders liebes- bedürftig sind, zählen zu den potenziellen Opfern. Bei diesen Kindern ist auch häufig eine gestörte Mutter-Kind-Beziehung zu beobachten. Mädchen und Jun- gen aus Familien, in denen Sexualität tabuisiert wird, ein strenges moralisches Klima herrscht und Selbstbefriedigung verboten ist, fallen ebenfalls häufiger Sexualdelikten zum Opfer, als Kinder, die eine emanzipatorische Sexualerzie- hung erhielten. Kinder, die gelernt haben Erwachsenen nicht zu widersprechen und ihnen bedingungslos zu gehorchen, fällt es besonders schwer einer Miss- brauchssituation zu entkommen.57

Der Einfachheit wegen, entscheiden sich Täter oftmals für Mädchen oder Jun- gen, die schon Erfahrung auf dem Gebiet des sexuellen Missbrauchs haben. Diese Kinder sind bereits geschwächt oder eingeschüchtert und somit leichter ausbeutbar.

Täter, die nicht ihre eigenen Kinder missbrauchen, suchen häufig den Kontakt zu alleinerziehenden Müttern. Ray Wyre schreibt, dass einige Männer eine Beziehung zu diesen Frauen aufbauen, sie sogar heiraten, um ein väterliches Verhältnis zu ihren Stiefkindern und eventuell zu deren Freunden aufzubauen. Im Weiteren berichtet Wyre von einem Missbraucher, der über eine Anzeige „Mütter mit blonden, blauäugigen Jungen“ suchte. Er erhielt acht Antworten und heiratete schließlich eine 18-jährige Mutter. Später nahm das Ehepaar mehr als 200 Kinder in Pflege und missbrauchte sie. Erst nach dreißig Ehejahren wurde der Mann im Alter von 63 Jahren gefasst und verurteilt.58

2.6.1.2. Beziehungsaufbau und Desensibilisierung

Nachdem der Täter sein mutmaßliches Opfer gefunden und ersten Kontakt auf- genommen hat, testet er im nächsten Schritt seine Widerstandsfähigkeit, indem er ausprobiert wie weit er bei dem Mädchen oder Jungen gehen kann. Diese sexuellen Grenzüberschreitungen erfolgen vom Täter schrittweise und schein- bar zufällig, daher sind sie manchmal nur schwer zu erkennen.59 Häufig wird eine Sexualisierung bzw. ein Übergriff in körperliche Aktivitäten in- tegriert und somit getarnt. Diese Übergriffe können in Form von Schmusen, Kit- zeln, Toben, Baden, Doktor- oder Zauberspiele stattfinden. Bullens und Mähne schreiben: „Eine genitale / vaginale Berührung, die dabei stattfindet, ist kein Versehen mehr, auch wenn sie zunächst als solches hingestellt wird.“60

Ursula Enders erwähnt, dass es Kinder gibt, die widerstandsfähig sind und die- se Grenzüberschreitung nicht zulassen. Nach den ersten Überschreitungen brechen viele Kinder den Kontakt zum Täter ab und verzichten somit beispiels- weise auf den geliebten Musikunterricht. Am eventuellen Protest des Kindes kann der Täter erkennen, ob das Kind „geeignet“ oder „unbrauchbar“ ist und somit disqualifiziert wird.61

In einem weiteren Schritt wird versucht das Vertrauen des Kindes durch Ge- schenke, Wertschätzung und Aufmerksamkeit zu erkaufen. Das Opfer glaubt endlich die Liebe und Zuneigung zu bekommen, nach der es sich so lange ge- sehnt hat. An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass körperliche Gewalt in den meisten Fällen nicht erforderlich ist. Dirk Bange untersuchte, dass lediglich bei einem Viertel aller Fälle körperliche Gewalt zum Einsatz kam.62 Viel häufiger werden oben genannte Strategien eingesetzt, um das Opfer gefügig zu ma- chen. Laut Ursula Enders können missbrauchende (Stief-) Väter und Mütter oft auf aufwendige Verführungstricks verzichten, da sie die existenzielle Abhängig- keit ihrer Kinder ausnützen.63

Nachdem eine gewisse Abhängigkeit vorhanden ist, beginnt die schleichende und für das Opfer nicht wahrnehmbare Sexualisierung der Beziehung. Die se- xuellen Übergriffe werden allmählich häufiger und auch das Ausmaß an Intensi- tät nimmt zu. Manche tarnen ihre Grenzüberschreitungen, indem sie dem Kind vorgaukeln, sie wollen es aufklären. Andere etikettieren diese Handlungen als etwas völlig Normales oder erwähnen sie erst gar nicht.64 Die kindliche Unwis- senheit und Neugier wird schamlos ausgenützt. Kinder denken sich nichts Bö- ses dabei und spielen gerne das „Schokoladenmännchenspiel“, bei dem sie den mit Nutella beschmierten Penis des Täters ablutschen.65

Ein Opfer beschreibt folgende Szene:

„Ich habe gar nicht verstanden, warum Papa meinen Po immer nach Würmern untersucht hat. Das war ganz ekelig. Ich habe geweint. Er hat gesagt, dass er alle Würmer finden muss, sonst würde ich ganz krank!“66

2.6.1.3. „Unser kleines Geheimnis“

Nach den ersten stattgefundenen Übergriffen, erklären die Täter den Miss- brauch so gut wie immer zum „gemeinsamen Geheimnis“, über das sie mit nie- manden sprechen dürfen. Rosmarie Steinhage schreibt, dass ältere Mädchen und Jungen manchmal auch durch Androhung von Gewalt ruhig gestellt wer- den. Der Missbraucher schüchtert das Kind ein, indem er sagt, dass bei Be- kannt werden des Geheimnisses, der Mutter etwas schreckliches passieren wird, die Familie getrennt wird oder, dass der Vater ins Gefängnis muss und die Kinder ins Heim kommen.67 Bei jüngeren Opfern ist die Geheimhaltung meist unproblematischer, da sie die verbale Fähigkeit noch nicht besitzen, das Geschehene zu beschreiben.68

Vielen Mädchen und Jungen wird zusätzlich suggeriert, sie seinen mitschuldig am Missbrauch. Tatsächlich erleben einige Opfer Erregung und Lust während des verbotenen Missbrauchs und reden sich ein: „Ich hab ja selbst mitgemacht. Ich hab mich nicht gewehrt. Wahrscheinlich hab ich’s gewollt, und es hat mir obendrein noch Spaß gemacht.“69

2.6.1.4. Manipulation und Isolation

Handelt es sich bei dem Täter nicht um ein Elternteil, ist eine gute Beziehung zu eben diesen von Vorteil, damit der sexuelle Missbrauch möglichst ungestört und reibungslos ablaufen kann. Wenn noch kein verwandtschaftliches oder freund- schaftliches Verhältnis besteht, muss dieses aufgebaut werden. Mit Hilfe von Freundschaftsdiensten oder Hilfsangeboten versucht der Missbraucher bei den Eltern Sympathie zu gewinnen. Sein Ziel ist es als kinderlieber Mensch ange- sehen zu werden, um dadurch möglichst viel Zeit mit dem Kind verbringen zu dürfen. Für den Sexualstraftäter ist es wesentlich einfacher ein Kind zu miss- brauchen, wenn er dass Vertrauen, sowohl vom Opfer als auch vom sozialen Umfeld bekommt, sowie wenn er als Autoritätsperson angesehen wird.70

Eine weitere Strategie besteht darin, das Opfer von seiner Umwelt zu isolieren. Das Kind wird in eine Komplizenschaft verstrickt. Die Beziehung zur Mutter, sowie zu Gleichaltrigen (Geschwister, Freunde) und dem sozialen Umfeld wird systematisch gespalten. Somit erreicht der Täter, dass sich das Kind seinen Bezugspersonen nicht anvertrauen wird.

1 Vgl. Born 1994, S. 8

2 Vgl. Enders 2003, S. 11

3 Vgl. http://www.lpb.bwue.de/aktuell/bis/1_03/grund.htm, 02.08.05

4 Vgl. Braecker / Wirtz-Weinrich 1991, S. XI

5 http://www5.tagesschau.de/search/1,1187,,00.html, 30.07.05 http://www.spiegel.de/panorama/0.1518,367729,00.html, 30.07.05 http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/25/0,3672,2105337,00.html, 30.07.05 http://www.welche-rechte.de/modules/wfsection/article.php?articleid=412, 30.07.05 http://www.welche-rechte.de/modules/wfsection/article.php?page=1&articleid=119, 30.07.05 http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/index.jsp?rubrik=5710&key=standard_document_8036100,

6 Vgl. Bange in Bange / Körner 2002, S. 20

7 Vgl. ebd. 2002, S. 20 f.

8 Vgl. Polizeiliche Kriminalstatistik der Jahre 1956 bis 1999 in Bange / Körner 2003, S. 21 9

9 Vgl. http://www.bka.de/pks/pks2004/index2.html, 12.08.05

10 Vgl. Bange in Bange / Körner 2003, S. 21

11 Vgl. Bange in Bange / Körner 2002, S. 22

12 Ebd. 2002, S. 47

13 Vgl. Schäfers 2003, S. 11, Bange in Bange / Körner 2002, S. 47

14 Vgl. ebd. 2002, S. 48

15 Vgl. ebd. 2002, S. 47

16 Vgl. Schäfers. 2003, S. 12

17 Vgl. ebd. 2003, S. 12

18 Vgl. Bange in Bange / Körner 2002, S. 50

19 Vgl. Enders 2003, S. 21 ff

20 Vgl. ebd. 2003, S. 22

21 Wetzels 1997, S. 62

22 Vgl. Enders 2003, S. 22 f.

23 Wetzels 1997, S. 62

24 http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/index.html, 12.08.05 14

25 Dunkelziffer e.V. (o.J.), S. 6

26 Enders 1990, S. 20

27 Vgl. Bundesministerium f. Fam., Senioren, Frauen u. Jugend, 2000, Video

28 Vgl. Braecker / Wirtz-Weinrich, 1991 S. 11 f.

29 Vgl. Bundesministerium f. Fam., Senioren, Frauen u. Jugend 2000, Video

30 http://www.mumm-ev.de/Mumm-E/Mainframe/EFrameset.htm, 15.08.05

31 Braecker / Wirtz-Weinrich 1991, S. 13

32 Enders 2003, S. 31 ff

33 Vgl. Brockhaus / Kolshorn 1993, S. 63

34 Vgl. Wetzels in Bange / Körner 2002, S. 680

35 Vgl. http://www.mumm-ev.de/Mumm-E/Mainframe/EFrameset.htmde, 15.08.05

36 Enders 2002, S. 8

37 http://www.mumm-ev.de/Mumm-E/Mainframe/EFrameset.htm, 17.08.05 19

38 Vgl. Enders 2003, S. 13

39 Vgl. ebd. 2003, S. 12

40 Vgl. Bundesministerium f. Fam., Senioren, Frauen u. Jugend, 2000, Video

41 Vgl. ebd. 2000, Video

42 Vgl. Dunkelziffer e.V. (o.J), S. 5

43 Enders 1990, S. 13

44 Vgl. http://www.mumm-ev.de/Mumm-E/Mainframe/EFrameset.htm, 18.08.05

45 Vgl. Enders 2003, S. 55

46 Vgl. ebd. 2003, S. 55

47 Vgl. Bundesministerium f. Fam., Senioren, Frauen u. Jugend, 2000, Video 21

48 Vgl. Enders 2003, S. 15

49 Vgl. Heiliger in Bange / Körner 2002, S. 657

50 Vgl. ebd. 2002, S. 657, vgl. http://www.aktiv-gegen-sexuelle-gewalt.de/, 18.08.05

51 Vgl. Heiliger in Bange / Körner 2002, S. 657

52 Ebd. 2002, S. 658

53 Heiliger 2000, S. 38 ff

54 Ebd. 2000, S. 53

55 Enders 2002, S. 2 ff

56 Vgl. ebd. 2003, S. 58

57 Vgl. ebd. 2003 S. 63, vgl. Heiliger 2000, S. 53

58 Vgl. Wyre / Swift 1991, S. 75

59 Vgl. Enders. 2003, 68

60 Bullens / Mähne in Wodtke-Werner / Mähne 1999, S. 187

61 Vgl. Enders 2003, S. 68

62 Vgl. Bange 1992, S. 106

63 Vgl. Enders 2003, S. 76

64 Vgl. Brockhaus / Kolshorn 1993, S. 132

65 Vgl. Enders 2003 S.81

66 Enders 1990, S. 40

67 Vgl. Braecker / Wirtz-Weinrich 1991, S19

68 Vgl. Steinhage 1997, S. 32

69 Bauernfeind / Schäfer 1992, S. 163

70 Vgl. Enders 2003, 70 ff.

Excerpt out of 108 pages

Details

Title
Tatort Kinderseele - Sexueller Missbrauch an Kindern
College
University of Hildesheim  (Institut für Psychologie)
Grade
2,0
Author
Year
2005
Pages
108
Catalog Number
V51184
ISBN (eBook)
9783638472180
File size
1615 KB
Language
German
Keywords
Tatort, Kinderseele, Sexueller, Missbrauch, Kindern
Quote paper
Elke Seisenbacher (Author), 2005, Tatort Kinderseele - Sexueller Missbrauch an Kindern, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/51184

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