Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität als Bedrohung der Meinungsfreiheit im Internet


Scientific Essay, 2019

19 Pages


Excerpt


I. Einführung

Im Jahre 2019 ereigneten sich drei mutmaßlich rechtsextreme Taten, die mit dem Internet auf verschiedene Arten verknüpft waren. Die Terroranschläge auf zwei Moscheen im neuseeländischen Christchurch am 15. März 2019 und auf die Synagoge im Paulusviertel in Halle an der Saale am 09. Oktober 2019 wurden beide mittels Live­Streamings im Internet auf verschiedenen Online-Plattformen weltweit übertragen. Zahlreiche Internetnutzer äußerten zu diesen beiden Anschlägen anschließend ihre Zustimmung in öffentlich einsehbaren Kommentaren, genauso, wie dies im Anschluss an die Ermordung des Regierungspräsidenten Walter Lübcke der Fall war. Bei einer großen Anzahl dieser Kommentare handelte es sich um strafrechtlich relevante Äußerungen, deren Ahndung für die Strafverfolgungsbehörden schwierig war, da die Identität vieler Kommentatoren nicht ermittelt werden konnte. Im Lübcke-Fall wurden trotz dieser Schwierigkeiten mehr als einhundert Strafverfahren eingeleitet.[1] Um die Taten in einen gesellschaftlichen Kontext einordnen und mit einem gesetzlichen Regelungsbedürfnis verknüpfen zu können, bedarf es einer näheren Beschreibung der Tatumstände.

II. Die Anschläge in Wolfhagen, Halle an der Saale und Christchurch

Am 02. Juni 2019 wurde der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke im hessischen Wolfhagen bei Kassel auf seinem Grundstück mit einem Pistolenschuss aus nächster Nähe in den Kopf getötet. Der Tatverdächtige legte am 25. Juni 2019 ein Geständnis ab, das er am 2. Juli 2019 widerrief. Das Tatmotiv des Geständnisses seien folgende Äußerungen von Walter Lübcke auf einer Bürgerversammlung am 14. Oktober 2015 in Lohfelden gewesen: "Ich bin stolz drauf, dass wir als Regierungspräsidium mit der Mannschaft, mit den Ehrenamtlichen hier dazu beitragen, da danke ich aber auch den Schülern, was ich in der Zeitung gesehen habe und den Lehrern. Ich hab' mich hier mal für die Schule mal eingesetzt, das hier auch in der Schule das weitergeben, das trägt auch Früchte davon, dass wir eine tolle Schule haben, dass wir mit Kirchen hier eine Wertevermittlung haben, wo wir sagen, es lohnt sich in unserem Land zu leben. Da muss man für Werte eintreten. Und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist. Das ist die Freiheit eines jeden Deutschen." Das Video der Bürgerversammlung in Lohfelden mit den Äußerungen Lübckes[2] wurde nach der Tat erneut im Internet verbreitet und zahlreiche Kommentatoren äußerten Zustimmung zu dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten.[3]

Am 09. Oktober 2019 ereignete sich in Halle an der Saale ein Anschlag auf die Synagoge im Paulusviertel mit selbstgebauten Schusswaffen[4], mit dem Ziel, in die Synagoge einzudringen um dort möglichst viele Menschen jüdischen Glaubens zu töten. Der Anschlag hatte in Bezug auf die jüdische Gemeinde bis auf einige Sachbeschädigungen keinen Erfolg. Jedoch erschoss der Täter nach dem gescheiterten Anschlag zwei Menschen, die mit dem Anschlagsziel nichts zu tun hatten und zufällig den Weg des Täters kreuzten. Zwei weitere Menschen wurden auf der Flucht verletzt, mehrere Schüsse auf Polizisten verfehlten ihr Ziel. Der Täter selbst wurde durch Schüsse der Polizei verletzt. Die Anschlagspläne hatte der Täter zuvor im Internet bekanntgegeben und die Tat selbst wurde per Helmkamera live auf der Internet-Streaming-Portal Twitch übertragen. Das Video des Attentates von Halle wurde nach Angaben der Streaming-Plattform von rund 2200 Menschen angesehen, bevor es nach etwa 30 Minuten gelöscht wurde[5].

Schon der Attentäter im neuseeländischen Christchurch hatte am 15. März 2019 sein Attentat auf zwei Moscheen, bei der er 50 Menschen in einer Moschee erschoss, auf dem Internet-Portal Facebook live gestreamt. Das knapp 17 Minuten lange Video wurde von knapp 200 Menschen live auf Facebook gesehen und eine Kopie dieses Video anschließend vielfach auf anderen Plattformen im Internet veröffentlicht und dort von tausenden Menschen gesehen[6].

Allen Taten ist gemein, dass ein einzelner Täter mit Schusswaffen Menschen wegen ihres politischen oder religiösen Bekenntnisses töten wollte und die Taten anschließend im Internet in den Kommentaren einer erheblichen Anzahl von Internetnutzern auf Zustimmung stieß. Die Attentate in Halle und Christchurch wurden zudem per Internet-Stream einem theoretisch unbeschränkten Nutzerkreis zur Verfügung gestellt. Technische Beschränkungen zur Wahrnehmbarkeit der gestreamten Gewaltvideos gab es nicht, einzig das durch die Thematik der Plattformen eingegrenzte Publikum und die dadurch begrenzte Reichweite des Streams der Tat bedingten zunächst eine relativ geringe Zuschauerzahl. Die Ubiquität des Internets ermöglichte grundsätzlich die weltweite Wahrnehmbarkeit der Attentate zum Zeitpunkt ihrer Ausführung und als Aufzeichnung darüber hinaus.

III. Das Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität und der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Auch angesichts des Hintergrunds dieser Taten beschloss das deutsche Bundeskabinett am 30. Oktober 2019 ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität[7] und bezog sich zur Rechtfertigung des Pakets unmittelbar auf das fehlgeschlagene Attentat in Halle. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht begründete das Maßnahmenpaket mit der Notwendigkeit, Rechtsextremismus und Antisemitismus mit allen Mitteln des Rechtsstaats entgegentreten zu müssen[8].

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 12.12.2019[9] betonte insbesondere, dass öffentlich ausgesprochene Drohungen dazu beitrügen, dass die Hemmschwelle zur Tatausführung beim Verfasser des Inhalts oder bei Dritten, die die Drohung wahrnehmen würden, sinke, wie die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke sowie die Ermordung zweier Menschen im Rahmen des Attentats auf die Synagoge in Halle zeige. Im Internet und insbesondere in den sozialen Medien sei eine zunehmende Verrohung der Kommunikation zu beobachten, in welcher sich Personen immer öfter allgemein, vor allem aber gegenüber gesellschaftlich und politisch engagierten Personen in einer Weise äußerten, die gegen das geltende deutsche Strafrecht verstoße und sich durch stark aggressives Auftreten, Einschüchterung und Androhung von Straftaten auszeichne. Dadurch würde nicht nur das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen angegriffen, sondern auch der politische Diskurs in der demokratischen und pluralistischen Gesellschaftsordnung in Frage gestellt.

Der Verfolgungsdruck solle daher weiter erhöht werden um Hetze und Drohungen im Internet härter und effektiver verfolgen zu können.

Dazu solle die Meldepflicht der Plattformen im Netzwerkdurchsetzungsgesetz dienen und Betroffene sollen durch Änderungen im Melderecht besser geschützt werden. Das Waffenrecht solle durch die Einführung der Regelabfrage bei den Verfassungsschutzbehörden verschärft werden.

Das Maßnahmenpaket solle im Einzelnen die Identifizierung bei Hasskriminalität im Netz verbessern, die Strafbarkeit von Cyber-Stalking, Hetze und aggressiver Beleidigung anpassen, den Schutz von Kommunalpolitikerinnen und -Politikern verbessern, die Bearbeitung des Rechtsextremismus im Verfassungsschutzverbund intensivieren und den Austausch mit der Polizei verstärken, das Waffen- und Sprengstoffrecht schärfen, den Schutz des medizinischen Personals verbessern, das Recht der Melderegister anpassen, die Präventionsarbeit ausweiten und verstetigen und Ressourcen stärken.

In Bezug auf konkrete rechtliche Veränderungen mit unmittelbarem Bezug zum Internet sah das Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vom 30. Oktober 2019[10] einmal vor, zur Verbesserung der Identifizierung bei Hasskriminalität im Internet eine Meldepflicht für Diensteanbieter im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) einführen. Ziel sei eine Verpflichtung der Telemediendiensteanbieter vor allem bei Morddrohungen und Volksverhetzung eigenständig an die Strafverfolgungsbehörden herantreten zu müssen, um die relevanten Inhalte und IP-Adressen einer neu zu errichtenden Zentralstelle im BKA mitzuteilen. Der Deliktskatalog in § 1 Absatz 3 NetzDG werde entsprechend angepasst und die Zahl der im NetzDG erfassten sozialen Netzwerke möglicherweise ausgeweitet. Im BKA-Gesetz und in der StPO soll eine Auskunftsbefugnis gegenüber den Diensteanbietern geschaffen werden, damit die dort vorhandenen Daten zur Verfolgung von Hasskriminalität herausverlangt werden können.

Ein weiter Aspekt solle die Einführung der Strafbarkeit von Cyber-Stalking sein sowie die Schaffung eines neuen rechtlichen Rahmens für Hetze und aggressive Beleidigung. Der strafrechtlichen Ächtung von Gewalthetze in all ihren Erscheinungsformen komme herausragende Bedeutung zu und Personen, die auf allen Ebenen für das demokratisches Gemeinwesen einstehen würden, verdienten den besonderen Schutz des Staates. Hinter diesen Worten scheint sich das Bedürfnis der Bundesregierung zu verbergen, Politikern einen besonderen Schutz vor Angriffen im Internet zu gewähren. Tatsächlich begründet der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz einen besonderen Schutz von Politikern vor Meinungsäußerungen im Internet mit der Intensivierung der Kritik an deren politischen Äußerungen, welche die Meinungsfreiheit gefährden würden. So würden für das Gemeinwesen aktive und daher in der Öffentlichkeit stehende Repräsentanten nach politischen Äußerungen oft mit diffamierender Kritik oder Morddrohungen überzogen. Mit oft über einen langen Zeitraum für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbaren herabwürdigenden Inhalten sinke die Hemmschwelle für ähnliche Äußerungen. In diesem verrohten Umfeld komme es schon jetzt dazu, dass Meinungen aus Sorge vor unbotmäßiger Kritik nicht mehr geäußert werden und sich Menschen vollständig aus der öffentlichen politischen Debatte zurückziehen. Damit sei der freie Meinungsaustausch im Internet und letztendlich die Meinungsfreiheit selbst gefährdet.

Um die Meinungsfreiheit zu schützen, sollen deshalb die Regelungen des StGB mit Bezug zur Hasskriminalität was die Aspekte der Aufforderung zu Straftaten oder der Billigung oder Verharmlosung von Straftaten angeht ergänzt werden und der Tatbestand der Beleidigung soll an die Besonderheiten des Internets angepasst werden, weil dessen unbegrenzte Reichweite und die vermeintlicher Anonymität eine oft sehr aggressive Begehungsweise dieser Delikte bedingen würden.

Weil das seit 2017 geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz zwar zu zahlreichen Löschungen von Äußerungen geführt habe, aber nicht zur strafrechtlichen Verfolgung der Verfasser der gelöschten Inhalte, verstärke sich der Eindruck, dass sich das Internet zu einem rechtsfreien Raum entwickele. Bestimmte strafbare Inhalte sollen daher durch die Anpassung des NetzDG, die StPO und des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten gemeldet werden müssen, damit anschließend die zuständigen Strafverfolgungsbehörden tätig werden können.

Wichtigste Voraussetzung für den Erfolg sämtlicher Verschärfungen der relevanten Gesetze ist in jedem Fall die Identifizierung in Betracht kommender Täter.

[...]


[1] „Mehr als 100 Verfahren wegen Hasskommentaren im Fall Walter" Lübckehttps://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-08/walter-luebcke-hasskommentare-internet

[2] Erstaufnahme Asyl RP Lübke Kassel Lohfelden 14.10.2015 https://www.youtube.com/watch?v=KdnLSC2hy9E

[3] Rechte feiern den Tod von Walter Lübcke im Netz https://www.stern.de/politik/deutschland/walter-luebcke--rechte-feiern-den-tod-von-kassels- regierungspraesidenten-8740780.html

[4] Anschlag in Halle (Saale) 2019 https://de.wikipedia.org/wiki/Anschlag_in_Halle_(Saale)_2019

[5] „Streaming-Plattform: Bekennervideo sahen rund 2200 Menschen" https://www.welt.de/reglonales/sachsen-anhalt/artlcle201675726/Streamlng-Plattform-Bekennervldeo-sahen- rund-2200-Menschen.html

[6] ANSCHLAG IN CHRISTCHURCH: 200 Nutzer sahen live auf Facebook zu https://www.faz.net/aktuell/polltlk/ausland/200-nutzer-sahen-dem-attentaeter-von-chrlstchurch-llve-auf- facebook-zu-16097505.html

[7] Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2019/massnahmenpaket- bekaempfung-rechts-und-hasskrim.html

[8] Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, PRESSEMITTEILUNG vom 30.10.2019 Gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität, Bundesregierung beschließt Maßnahmenpaket https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2019/10/kabinett-beschliesst-massnahmen-gg- rechtsextrem-u-hasskrim.html

[9] RefE: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_BekaempfungHatespeech.html

[10] Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität Beschluss der Bundesregierung vom 30. Oktober 2019 https://kripoz.de/2019/10/30/massnahmenpaket-zur-bekaempfung-des-rechtsextremismus-und-der- hasskriminalitaet/

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Details

Title
Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität als Bedrohung der Meinungsfreiheit im Internet
Author
Year
2019
Pages
19
Catalog Number
V512804
ISBN (eBook)
9783346090195
Language
German
Keywords
Massnahmenpaket, Bundesregierung, Rechtsextremismus, Hasskriminalität
Quote paper
LL.M. Ralf Möbius (Author), 2019, Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität als Bedrohung der Meinungsfreiheit im Internet, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/512804

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