Wechselkursregimes in Europa und die Theorie optimaler Währungsräume


Dossier / Travail de Séminaire, 2006

20 Pages, Note: 2,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Der Weg zur Europäischen Gemeinschaftswährung
2.1. Der Werner-Report und die „Währungsschlange“
2.2. Das Europäische Währungssystem
2.3. Die Europäische Währungsunion

3. Traditionelle Ansätze zur Bestimmung optimaler Währungsräume
3.1. Arbeitsmobilität: Der Ansatz von Mundell
3.2. Offenheitsgrad: Der Ansatz von McKinnon
3.3. Produktdiversifikation: Der Ansatz von Menen

4. Kosten und Nutzen der monetären Integration
4.1. Kosten einer Währungsunion
4.2. Nutzen einer Währungsunion
4.3. Einflussfaktoren auf die Kosten und Nutzen
4.4. Kosten-Nutzen-Analyse

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Gegenüberstellung von Kosten und Nutzen

1. Einleitung

"Wenn Frankreich, Deutschland und weitere Beitrittsländer ihre wirtschaftliche Grundproduktion zusammenlegen und eine Hohe Behörde einsetzen, wird dieser Plan die ersten konkreten Grundlagen für eine europäische Föderation schaffen, die zur Erhaltung des Friedens notwendig ist", so der französische Außenminister Robert Schuman am 9. Mai 1950.[1] Die daraufhin am 18.04.1951 gebildete Montanunion in der sich Frankreich, die Benelux-Länder, Italien und Deutschland zusammenschlossen stellt die wohl erste europäische Gemeinschaft und den Ausgangspunkt einer langen Entwicklung bis hin zu der Entstehung einer Währungsunion mit zwölf Teilnehmerstaaten dar.

Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit den unterschiedlichen Formen der Wechselkursregimes in Europa die im Laufe dieser Evolution bestanden, beschreibt ihre Ausgestaltung und zeigt Gründe für die stetige Weiterentwicklung bis hin zu der Einrichtung des Europäischen Währungssystems (EWS) auf. In diesem Währungssystem existiert eine gemeinsame Währung unter Aufsicht einer, von staatlichen Interessen unabhängigen, Europäischen Zentralbank (EZB).

In Zeiten in denen der Frieden in Europa jedoch gesichert ist, wäre die Abgabe der Geldpolitischen Autonomie in einem Währungssystem ein so tiefgehender Eingriff in staatliche Interessen, dass wohl kaum eine Regierung, ausschließlich aus Gründen der politischen Integration, darauf eingehen würde. Zu wichtig ist ein flexibler Wechselkurs zur Stabilisierung des wirtschaftlichen Gleichgewichtes. Welche Theorien begründen also das Europäische Währungssystem und welche Merkmale kennzeichnen einen optimalen Währungsraum?

Mit der Zeit wurde eine Reihe von Ansätzen zur Bestimmung eines optimalen Währungsraums entwickelt von denen drei in der folgenden Arbeit vorgestellt werden. Diese traditionellen Theorien haben jedoch den Nachteil, dass sie lediglich Partialanalysen sind und sich nur mit einem Einflussfaktor beschäftigen. Die in Punkt vier vorgestellte, modernere Theorie dagegen rechnet Kosten und Nutzen einer Währungsunion gegeneinander auf und beseitigt diesen Schwachpunkt. Abschließend erfolgt, mit Hilfe dieser Kosten-Nutzen-Analyse, eine Einschätzung, ob mit den zwölf EWU-Ländern ein optimaler Währungsraum vorliegt .

2. Der Weg zur Europäischen Gemeinschaftswährung

Das Bretton Woods System fixierte den Wechselkurs der Währung jedes Landes gegenüber dem US-Dollar. Sein Zusammenbruch 1973 und die stetig tiefer gehende Zusammenarbeit der Europäischen Staaten in wirtschaftlichen Fragen bereiteten den Weg zu der Europäischen Währungsunion.

2.1. Der Werner-Report und die „Währungsschlange“

Die Europäischen Staats- und Regierungschefs der sechs Länder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) fassten 1969 bei der Gipfelkonferenz in Den Haag den Entschluss, die EWG zu vollenden und die Europäische Integration zu vertiefen. Sie beauftragten ein Komitee, unter der Führung von Pierre Werner, Vorschläge zur Vertiefung der Europäischen Integration und für eine gemeinsame Wirtschaftspolitik zu erarbeiten. Der daraufhin entwickelte Werner-Report sah ein Konzept für eine Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) vor, die in drei Stufen eingeführt werden sollte. Innerhalb von zehn Jahren sollte ein eigenständiger Währungsraum mit festen Wechselkursen und einer gemeinsamen Zentralbank gebildet werden. Ziel dabei war es einen Europäischen Binnenmarkt ohne Wettbewerbsverzehrungen zu schaffen und wirtschaftlichen Interessen durch eine gemeinsame Stimme besser gegenüber dem Rest der Welt durchsetzen zu können.[2]

Der Werner-Plan konnte sich jedoch letztlich nicht durchsetzen. Die Mitgliedsstaaten einigten sich lediglich auf eine Koordinierung ihrer kurzfristigen Wirtschaftspolitik im Rahmen von Leitlinien, um ihre Wirtschaftspolitische Autonomie weitestgehend zu behalten. Unter Einfluss der Krise des Bretton Wood Systems wurde 1972 der Europäische Wechselkursverbund gegründet. Die so genannte Währungsschlange sah vor, dass die Wechselkurse der Währungen innerhalb einer Bandbreite von +/- 2,25% gegenüber dem Dollar Schwanken durften. Nach Freigabe des Dollarkurses am 18.3.1973 galt diese Bandbreite für Schwankungen für die Währungen untereinander. Feste Wechselkurse blieben bis dato lediglich ein Fernziel.[3]

2.2. Das Europäische Währungssystem

Die wachsenden Schwierigkeiten im Gefüge des Europäischen Wechselkursverbundes veranlassten die EWG-Regierungen und Zentralbanken ab 1977 zu Überlegungen für eine noch engere Form der währungspolitischen Zusammenarbeit. Am 5.12.1978 einigte sich der Europäische Rat auf die Errichtung des Europäischen Währungssystems (EWS), das an die Stelle des Europäischen Wechselkursverbundes treten sollte. Am 13.3.1979 trat das Europäische Währungssystem rückwirkend zum 1.1.1979 in Kraft.[4]

Das EWS bestand im Kern aus vier Bestandteilen:

1. dem European Currency Unit (ECU)
2. dem festen Wechselkurs und dem Interventionssystem
3. den Europäischen Kreditfazilitäten
4. Realignments

Der ECU war ein künstlich geschaffenes Reserve- und Transaktionsmedium, er diente als Bezugsgröße für die Wechselkurse der EWS-Währungen. Sein Wert wurde auf der Basis eines Währungskorbes gebildet, in dem sämtliche Währungen der EWS-Länder vertreten waren. An der EWS und dem Wechselkursmechanismus I (WKM I) beteiligten sich zunächst die sieben Staaten, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Irland und die Benelux-Länder. Um feste Wechselkurse zu erreichen wurde ein Paritätengitter festgeschrieben. Der nominale Wechselkurs zwischen zwei Ländern durfte maximal um 2,25% von der Bezugsgröße ECU abweichen. Um Italien die Teilnahme am EWS zu erleichtern, wurde der Lira eine erweiterte Bandbreite von 6 % eingeräumt. Diese Regelung galt auch für die Staaten, die später dem Wechselkursverbund beitraten. Aufgrund von Spekulativen Angriffen auf das EWS galt seit August 1993 bis zur Einführung des Euro 1999 eine Schwankungsbreite von 15%.

Bei Abweichen von dieser Bandbreite waren die betroffenen Zentralbanken verpflichtet zu intervenieren. Dabei war die Zentralbank der starken Währung gezwungen die schwache gegen die eigene zu kaufen, die Zentralbank der schwachen Währung musste die starke Währung gegen die eigene verkaufen. Grundsätzlich wurde mit dem EWS das Ziel verfolgt relativ stabile Wechselkurse zu gewährleisten. Hierbei waren die Zentralbanken der EWS-Länder zu unbegrenzten Devisenmarktinterventionen verpflichtet. Um dies zu ermöglichen stellten sich die EWS-Zentralbanken gegenseitig die jeweils erforderliche Währung in unbegrenzter Höhe zur Verfügung (Kreditfazilitäten). Realignments sollten im Abstand von fünf Jahren überprüft werden. Das generelle Realignment bedurfte der Zustimmung aller Mitglieder. Da der Außenwert der ECU stabil bleiben sollte, stand der Abwertung einer Währung immer die Aufwertung anderer Währungen gegenüber. Dies hing von der Gewichtung der Währungen im Währungskorb ab.[5]

Ein Problem der EWS war, dass die Zentralbanken der EWS-Länder verstärkt die DM hielten, um so von der Reputation der Bundesbank bei der Inflationsbekämpfung zu profitieren und deren Glaubwürdigkeit zu importieren. Im Ergebnis ähnelte das EWS dem Bretton Wood System mit der Ausrichtung zum Dollar.[6]

2.3. Die Europäische Währungsunion

Im Vertrag von Maastricht wurde im Dezember 1991 vereinbart in drei Stufen die Wirtschafts- und Währungsunion einzurichten, in der eine gemeinsame Währung von einer Europäischen Zentralbank verwaltet wird.

In der ersten Stufe (1.7.1990) wurde ein weitgehend freier Kapitalverkehr zwischen den EU-Ländern realisiert. Alle EU-Länder sollten dem EWS beitreten. In der zweiten Stufe (1.1.1994) wurde das Wechselkursband verengt und der Einfluss der EU auf die Geld- und Währungspolitik verstärkt, um vertraglich festgelegte Stabilitätskriterien zu erreichen und die Wirtschaftspolitik zu harmonisieren. In der dritten Stufe (1.1.1999) schließlich, sollten die Länder der Europäischen Währungsunion (EWU) beitreten, die die festgelegten Konvergenzkriterien erfüllen. Dies waren die Benelux-Länder, Österreich, Finnland, Frankreich, Deutschland, Irland, Spanien, Portugal und Spanien. Griechenland folgte 2001.

Im Zuge des WKM II wurden die Wechselkurse dieser Länder festgelegt. Der Währung jedes EU-Landes, das nicht der EWU angehört, sondern dem WKM II, wurde ein Leitkurs zum Euro festgelegt. Dies sind Dänemark, die baltischen Staaten, Malta, die Slowakei, Slowenien und Zypern Der WKM II erlaubt eine Schwankungsbandbreite gegenüber dem Euro von 15 % (Dänemark auf freiwilliger Basis 2,25%).

Um der EWU beitreten zu können muss ein Land zwei Jahre im WKM II sein.

Die folgenden Konvergenzkriterien sind weiterhin, ebenso wie schon 1999, für den Beitritt in die EWU maßgebend.

a) Die Inflationsrate darf nicht mehr als 1,5%. über der durchschnittlichen Rate der drei EU-Länder mit der höchsten Preisstabilität liegen.
b) Der langfristige Zinssatz darf nicht mehr als 2%. über dem durchschnittlichen langfristigen Zinssatz der drei preisstabilsten EU-Länder liegen.
c) Die Staatsverschuldung darf maximal 60% des BIP ausmachen.
d) Währungsstabilität, die dadurch nachzuweisen ist, dass die nationale Währung nicht abgewertet wurde und mindestens 2 Jahre lang ohne große Spannungen innerhalb der Bandbreite von 2,25% des EWS liegt.[7]

Im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakt wurden Kontrollmechanismen und Sanktionen bei Verfehlung diese Kriterien festgelegt. Die Kriterien dürfen nur in Ausnahmefällen, wie beispielsweise eine ernste Rezession und Naturkatastrophen, straffrei überschritten werden.[8]

Es existieren fünf Hauptgründe für die EU-Länder die für eine Abkehr von nationalen Währungen und dem EWS, hin zu einer gemeinsamen Währung führten.[9]

a) Förderung des Binnenhandels durch Abbau von Transaktionskosten.
b) Abbau der einseitigen Ausrichtung der Wirtschaftspolitik in der EWS zugunsten Deutschlands, keine Dominanz der DM.
c) Eine gemeinsame Währung bietet, bei festgeschrieben Wechselkursen und freiem Kapitalverkehr, weniger Möglichkeiten für spekulative Angriffe.
d) Förderung der Europäischen Integration und mehr politische Stabilität.
e) Bei Ausrichtung auf das Ziel der Geldstabilität sinkt EU weit die durchschnittliche Inflationsrate, somit auch der Realzins und die Investitionen steigen.[10]

3. Traditionelle Ansätze zur Bestimmung optimaler Währungsräume

Ziel der Währungsunion ist es, eine Wohlfahrtssteigerung durch Senkung der Tranksaktions- und Informationskosten und durch eine Stimulierung des Handels und der Investitionen zu erreichen. Die traditionellen Theorien untersuchen dabei die Kosten die durch den Verzicht auf Wechselkursänderungen entstehen und zeigen auf, unter welchen Vorraussetzungen der Verzicht auf den Wechselkurs als Anpassungsinstrument vorteilhaft ist. Hierbei ist anzumerken, dass sich die traditionellen Theorien nur auf einen spezifischen Aspekt konzentrieren und somit lediglich Partialanalysen darstellen.

3.1. Arbeitsmobilität: Der Ansatz von Mundell

Mundell schlug in seiner Theorie vor, dass bei einer ausreichenden Mobilität der Faktors Arbeit dieser den Wechselkurs als Anpassungsinstrument ersetzen könne.

Ausgangslage sind zwei Regionen die jeweils nur eines von zwei unterschiedlichen Gütern produzieren aber beide Güter konsumieren. Weiterhin herrscht Vollbeschäftigung, Preise und Nominallöhne sind nach unten rigide und die Leistungsbilanz ist ausgeglichen. Nun werden die Auswirkungen einer Verlagerung der Nachfrage vom Inland zum Ausland untersucht, wobei zwischen festen und flexiblen Wechselkursen unterschieden wird.[11] Folgen dieses Schocks wären, ceteris paribus, eine Verminderung des realen Einkommens im Inland. Dies führt zu Einschränkungen der Produktion und somit zu Arbeitslosigkeit. Im Ausland wird durch den Schock die Nachfrage erhöht, das Einkommen steigt und Preisniveausteigerungen sind zu verzeichnen. Bei flexiblen Wechselkursen werden diese Effekte durch eine Abwertung der Währung des Inlandes relativ zu der des Auslandes gemildert.[12]

[...]


[1] Robert Schuman, französischer Außenminister zwischen 1948 und 1952 am 09.05.1950

[2] Vgl. Krugmann/Obstfeld (2003), S. 605f.

[3] Vgl. Geigant (2002), S. 58ff.

[4] Vgl. Krugmann/Obstfeld (2003), S. 607.

[5] Vgl. Dieckheuer (1995), S. 412 ff.

[6] Vgl. Krugmann/Obstfeld (2003), S 609.

[7] Vgl. Dieckheuer (1995), S. 422 ff.

[8] Vgl. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (1999), S. 73f.

[9] Weitere Gründe für eine Währungsunion in den Kapiteln drei und vier

[10] Vgl. Krugmann/Obstfeld (2003), S. 611ff.

[11] Vgl. Traud (1996), S. 11f.

[12] Vgl. Neubert (1999), S. 68ff.

Fin de l'extrait de 20 pages

Résumé des informations

Titre
Wechselkursregimes in Europa und die Theorie optimaler Währungsräume
Université
University of Duisburg-Essen
Note
2,3
Auteur
Année
2006
Pages
20
N° de catalogue
V51310
ISBN (ebook)
9783638473187
ISBN (Livre)
9783638750141
Taille d'un fichier
516 KB
Langue
allemand
Mots clés
Wechselkursregimes, Europa, Theorie, Währungsräume
Citation du texte
Diplom-Ökonom Andreas Höffgen (Auteur), 2006, Wechselkursregimes in Europa und die Theorie optimaler Währungsräume, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/51310

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