Der Auschwitz-Prozess war ein juristisches Großereignis der sechziger Jahre, das den weiteren Verlauf der „Vergangenheitsbewältigung“ sicher entscheidend beeinflusste. Er ist aber gleichzeitig in seiner Form und seinem Ergebnis Resultat einer komplexen Entwicklung der Haltung der deutschen Bevölkerung zur nationalsozialistischen Vergangenheit, und seine spezifischen Eigenheiten sind nur aus dieser heraus zu verstehen. Ziel dieser Arbeit ist es, den Prozess und seine unmittelbare Rezeption in der Öffentlichkeit vor dem Hintergrund jener Entwicklungen zu schildern. Dazu wird zunächst ein Überblick über den gesellschaftlichen, politischen und juristischen Umgang mit dem Nationalsozialismus in den frühen fünfziger Jahren gegeben, um dann die Entwicklung nachzuzeichnen, die dieser im letzten Drittel des Jahrzehnts durchmachte. Dann wird der Auschwitz-Prozess mit seiner Vorgeschichte dargestellt und ein Einblick in die juristischen Grundlagen des Urteils gegeben. Schließlich wird im dritten Kapitel die Presseberichterstattung zum Prozess kurz analysiert und der Versuch unternommen, die allerdings unzureichend dokumentierte Rezeption dieser Berichterstattung zu beschreiben und kurz zu deuten. Bei der verwendeten Literatur sind vor allem die Publikationen des Fritz Bauer-Institutes und Irmtrud Wojaks zu nennen, die den Auschwitz-Prozess am besten abdecken. Außerdem sei auf die Monographie von Gerhard Werle und Thomas Wandres hingewiesen, die neben einer umfassenden Zusammenfassung des Prozesses auch eine auszugsweise Dokumentation des Auschwitz-Urteils bietet.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Die deutsche Öffentlichkeit und die NS-Vergangenheit in den fünfziger Jahren
1 1. Die frühen fünfziger Jahre
1 2. Beginn eines Umschwungs
2. Auschwitz-Prozess in Frankfurt a. M. 1963-1965
2.1. Vorgeschichte
2.2. Der Prozess
2.3. Das Urteil
3. Der Auschwitz-Prozess und die deutsche Öffentlichkeit
3.1. Die Presseberichterstattung
3.2. Die Wirkung des Prozesses: Versuch einer Deutung
Schlusswort
Literaturverzeichnis
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Diese Arbeit untersucht den 1. Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963-1965) als juristisches Großereignis und dessen unmittelbare Rezeption in der westdeutschen Öffentlichkeit. Dabei wird der Prozess in den Kontext der gesellschaftlichen, politischen und juristischen Aufarbeitung der NS-Vergangenheit seit den 1950er Jahren gestellt, um zu verstehen, wie das Verfahren sowohl Resultat einer komplexen Haltungsentwicklung der Bevölkerung als auch ein Anstoß für die weitere Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Erbe war.
- Gesellschaftlicher und politischer Umgang mit der NS-Vergangenheit in den 1950er Jahren
- Entstehung und juristische Vorgeschichte des 1. Frankfurter Auschwitz-Prozesses
- Struktur des Verfahrens, Rolle der Zeugen und Bedeutung der Ortsbesichtigung in Auschwitz
- Analyse der Medienberichterstattung und der juristischen Urteilsfindung
- Reflektion der Wirksamkeit des Prozesses im Hinblick auf das öffentliche Bewusstsein
Auszug aus dem Buch
2.1. Vorgeschichte
Die Umstände, die zur Einleitung des großen Frankfurter Auschwitz-Prozesses führten, können gewissermaßen als symptomatisch für die Praxis der juristischen Verfolgung von NS-Verbrechen durch die bundesdeutsche Justiz insgesamt betrachtet werden. Denn es bedurfte zunächst des Zufalls sowie des Eingreifens engagierter Einzelpersonen, um die Untersuchung durch die zögerlichen Justizbehörden überhaupt in Gang zu bringen. Das Verfahren ergab sich aus zwei unterschiedlichen Ermittlungssträngen, die schließlich auf Betreiben des hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer zu einem Großverfahren beim Frankfurter Landgericht zusammengefasst wurden.
Zunächst erstattete am 1. März 1958 ein gewisser Adolf Rögner, der zu dieser Zeit wegen Betrugs in Haft war, Anzeige bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen einen ehemaligen SS-Mann namens Wilhelm Boger. Rögner kannte Boger, da er selbst von 1941 bis 1945 als „krimineller“ Häftling in Auschwitz gewesen war, und bezichtigte ihn des mehrfachen Mordes. Die Ermittlungsbehörden befassten sich zunächst nur sehr widerstrebend mit dem Fall, und erst zwei Monate nach seiner Anzeige wurde Rögner zu seinen Vorwürfen gegen Boger befragt. Vom Beschuldigten selbst wurden zunächst nur die Personalien festgestellt, und weiteren Hinweisen Rögners auf verschiedene andere ehemalige SS-Angehörige ging man vorerst nicht nach. Dieses passive Verhalten der Behörden erklärt sich zumindest teilweise aus der kriminellen Vorgeschichte Rögners, der als notorischer Betrüger bekannt war.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung definiert den Auschwitz-Prozess als entscheidendes juristisches Ereignis und skizziert das methodische Vorgehen, den Prozess und seine Rezeption in den historischen Kontext der Vergangenheitsbewältigung einzuordnen.
1. Die deutsche Öffentlichkeit und die NS-Vergangenheit in den fünfziger Jahren: Dieses Kapitel beschreibt den gesellschaftlichen Konsens des Schweigens und die personelle Kontinuität im Staatsapparat der frühen Nachkriegszeit sowie den beginnenden Wandel zum Ende des Jahrzehnts.
2. Auschwitz-Prozess in Frankfurt a. M. 1963-1965: Das Kapitel erläutert die zufällige Entstehung des Verfahrens durch privates Engagement, den Prozessverlauf mit seinen schwierigen Rahmenbedingungen und die juristische Logik hinter dem späteren Urteil.
3. Der Auschwitz-Prozess und die deutsche Öffentlichkeit: Die Analyse untersucht die enorme Resonanz in den Medien, die Diskrepanz zwischen der Berichterstattung und der öffentlichen Wahrnehmung sowie den Einfluss des Prozesses auf das kollektive Gedächtnis.
Schlüsselwörter
Auschwitz-Prozess, Vergangenheitsbewältigung, Nationalsozialismus, Fritz Bauer, Bundesrepublik Deutschland, NS-Verbrechen, Holocaust, Justiz, Öffentlichkeit, Presseberichterstattung, Strafverfolgung, Erinnerungskultur, Zeitgeschichte, Schweigen, Schuldabwehr.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert den 1. Frankfurter Auschwitz-Prozess als zentrales Ereignis der juristischen Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit in den 1960er Jahren.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind der Wandel des Umgangs mit dem Nationalsozialismus in der frühen Bundesrepublik, die Hintergründe des Auschwitz-Verfahrens sowie die mediale und öffentliche Resonanz auf den Prozess.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es, den Prozess und seine öffentliche Rezeption vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Entwicklungen des Jahrzehnts zu beschreiben und die Rolle der Justiz kritisch zu beleuchten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine historisch-analytische Methode, basierend auf der Auswertung relevanter Fachliteratur, zeitgeschichtlicher Monographien sowie publizierter Quellen und Umfragedaten der Zeit.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil wird zunächst die historische Entwicklung der Vergangenheitsbewältigung in den 1950ern analysiert, gefolgt von der Entstehungsgeschichte, dem Prozessverlauf und der anschließenden Wirkung des Auschwitz-Prozesses.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Auschwitz-Prozess, Vergangenheitsbewältigung, Fritz Bauer, Justiz, NS-Verbrechen und Öffentlichkeit charakterisiert.
Welche Rolle spielte Fritz Bauer bei der Entstehung des Prozesses?
Fritz Bauer agierte als treibende Kraft, indem er die verschiedenen Ermittlungsstränge zusammenführte und als hessischer Generalstaatsanwalt ein großangelegtes Verfahren beim Frankfurter Landgericht durchsetzte.
Warum wurde der Prozess in der Öffentlichkeit teilweise kritisch gesehen oder verkannt?
Die Fokussierung der Presse auf die Taten der sogenannten „Exzesstäter“ führte laut der Arbeit dazu, dass das Publikum den Holocaust als isolierte „Hölle“ wahrnahm, anstatt die strukturelle Beteiligung der Gesellschaft und Bürokratie zu erfassen.
- Citation du texte
- Ulrike Büchsel (Auteur), 2005, Der 1. Frankfurter Auschwitz-Prozess im Kontext seiner Vorgeschichte und Wirkung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/51329