Der "Inoffizielle Mitarbeiter" als gezielter Denunziant innerhalb des Systems der Staatssicherheit


Tesis, 2002

116 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhalt

Abbildungsverzeichnis

Dokumentenverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Begriffe Verrat und Denunziation
2.1 Was ist Verrat?
2.2 Was ist Denunziation?
2.3 Verrat nach Margret Boveri

3 Der „Inoffizielle Mitarbeiter“
3.1 Ein kurzer geschichtlicher Abriss
3.1.1 Der „V-Mann“ in der SBZ
3.1.2 V-Leute bei der K5
3.1.3 Der IM nach der Gründung des MfS (Feb. 1950)
3.2 IM-Kategorien
3.2.1 IM zur Sicherung bestimmter Bereiche
3.2.2 IM zur Feinbekämpfung
3.2.3 IM für logistische Aufgaben
3.2.4 Kontaktpersonen und hauptamtliche IM

4 Die Richtlinien des MfS zur Arbeit mit dem IM –
Anleitung zur Denunziation?
4.1 Die Gewinnung der IM durch das MfS
4.1.1 Auswahl
4.1.2 Prüfung
4.1.3 Kontaktaufnahme
4.1.4 Rekrutierung und Verpflichtung
4.2 Warum wird einer IM?
4.3 Die Regelung der „täglichen Arbeit“ mit den IM
4.3.1 Erfassungsrichtlinie 1950
4.3.2 Richtlinie 21 (1952)
4.3.3 Richtlinie 1/58
4.3.4 Richtlinie 1/68
4.3.5 Richtlinie 1/79
4.4 E X K U R S Spontane Denunziation durch die Bevölkerung

5 E X K U R S „Jugendliche IM“
5.1 IMS „Klaus Müller“
5.2 IMB „Mark Aurelius“

6 Resümee

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Anhänge

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 Bestand umregistrierter IM in den Landesverwaltungen und Verwaltungen des MfS (ohne BV)

Abbildung 2 IM/GMS-Bestand von 1983 bis

Abbildung 3 Funktionstypen inoffizieller Arbeit

Abbildung 4 Foto von IMS „Klaus Müller“

Dokumentenverzeichnis

Dokument 1

Gesprächsprotokoll des Interviews mit Herrn Sch.,

letzter Leiter der KD Guben des MfS (vom 04.12.2001)

1 Einleitung

„Seit geraumer Zeit stellt die Gauck-Behörde, die auf Initiative der letzten Volkskammer entstand und aufgrund des Gesetzes über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vom 30. Oktober 1991 geschaffen wurde, ein Vorbild für den Umgang mit der IM-Problematik dar, [...].“[1]

Wie Karol Sauerland haben viele weitere Autoren – und nicht zuletzt diese Diplomarbeit – damit eine Möglichkeit, über das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit zu forschen und zu publizieren. Die Einsicht in die Akten des MfS stellte lange Zeit ein Novum unter den Sicherheitsdiensten des ehemaligen Ostblocks dar. 1999 wurde auch in Polen eine ähnliche Behörde und gesetzliche Grundlagen geschaffen.[2] Weitere Öffnungen von Archiven der osteuropäischen Sicherheitsapparate sind mir nicht bekannt.

In den vergangenen Monaten jedoch ist die bis dahin übliche Praxis der Akteneinsicht – besonders die wissenschaftlich motivierte – in die Diskussion geraten.

Auslöser dafür war die Klage des Alt-Bundeskanzlers Helmut Kohl gegen die Herausgabe seiner MfS-Akten. Das als „Berliner Richterspruch“ (04.07.2001) bekannte Urteil bestärkte Helmut Kohl in seinem Rechtsverständnis und gab der Klage statt.[3]

„Eine Katastrophe für die Forschung und damit für die Aufarbeitung könnte der Richterspruch auch in sofern sein, als damit der 2003 drohenden Aktenvernichtung von Stasi-Unterlagen neue Argumente geliefert werden.“[4]

Trotzdem müssen – schon heute – vielfach Einschränkungen gemacht werden. Denn noch sind nicht alle Aktenbestände des MfS so gesichert, dass sie zeitnah zugänglich sind.[5] Bis hin zu aktuellsten Publikationen finden sich daher auch immer wieder Sätze wie: „Die bisher unerschlossene Quellenlage zwang zur Beschränkung [...].“[6] Gerade bei Vergleichen mit anderen osteuropäischen Sicherheitsdiensten oder der Zusammenarbeit zwischen dem KGB und dem MfS bzw. den Diensten der „Bruderstaaten“ fehlen geeignete Quellen.[7]

Auch sind zwischen Ende 1989 und Anfang 1990, als das MfS schon AfNS hieß, in beachtlicher Anzahl Akten vernichtet worden[8], dabei handelte es sich zum Großteil um die Akten der HVA[9].

Deshalb habe ich mich entschieden, meine Diplomarbeit grundsätzlich auf die Inoffiziellen Mitarbeiter, die im Bereich der inneren Abwehr, also auf dem Gebiet der DDR aktiv waren, zu konzentrieren. Das „Operationsgebiet“[10] bleibt somit unbetrachtet.

Weiterhin gibt es eine zeitliche Grenze. So werde ich nur die Jahre 1950 bis 1989 beleuchten, dass ist genau der Zeitraum, in dem das MfS existierte und die Richtlinien für die IM, die Kern dieser Arbeit sein sollen, galten. Zudem bietet die Auflösung des MfS bzw. des AfNS genügend Potenzial für weitere Diplomarbeiten. Zum besseren Verständnis wird die Grenze „vor 1950“ einige Male durchbrochen, da auch schon die Sicherheitsorgane der SBZ mit V-Leuten zusammenarbeiteten, die später auch in das MfS übernommen wurden.

Außerdem unterscheide ich Denunziation in zweierlei Hinsicht, zum einen die „spontane Denunziation“, unter der die selbstmotivierte Denunziation in der Zeit des NS-Regimes zu verstehen ist, und zum anderen die „gezielte Denunziation“, die auf die staatlich geförderte und gewollte Denunziation (wie die in der DDR) abzielt. Das muss hier so klar abgesteckt werden, da Denunziation im eigentlichen Sinne immer ein zielgerichtetes Moment aufweist.

Aufgrund der zugänglichen Quellen habe ich meine Diplomarbeit in vier größere Teile (Punkte 2, 3, 4, 5) gegliedert.

Im Punkt 2 sollen die Begriffe Verrat und Denunziation definiert und peripher auch diskutiert werden. Interessant in diesem Zusammenhang ist die hausinterne Diskussion bei der BStU inwieweit IM Denunzianten waren. Helmut Müller-Enbergs differenziert hier zwischen den IM-Kategorien, Jens Gieseke geht da pragmatischer vor.[11]

In einem eigenen Unterpunkt kommt Margret Boveri zu Wort, mit ihrem für die Politikwissenschaft bedeutendem Werk „Der Verrat im XX. Jahrhundert“.

Eine Charakterisierung des IM wird unter Punkt 3 versucht. Dazu soll in einem kurzen historischen Abriss, die Frage beantwortet werden, welche „Vorläufer“[12] dieser in der SBZ hatte. Folgend und ebenso wichtig – gerade im Bezug auf die angesprochene hausinterne Diskussion bei der BStU – ist die Kategorisierung des IM.

Punkt 4 [13] ist schließlich der Kern der Diplomarbeit, in dem, anhand der fünf Richtlinien diskutiert werden soll, inwiefern diese zur gezielten Denunziation anleiteten. Dabei will ich versuchen, dies an Fallbeispielen aus zugänglichen Akten zu beweisen.

Nach längerem Abwägen habe ich mich entschieden, keinen einzelnen Fall (z.B. Robert Havemann) zu betrachten. Eine Mehrzahl von Beispielen wird die Vielschichtigkeit der inoffiziellen Arbeit des MfS besser verdeutlichen können.

Dieser Teil schließt mit einem Exkurs, welcher der Frage nachgeht, ob es – ähnlich der NS-Zeit – auch spontane Denunziation in der DDR-Bevölkerung gab.

Punkt 5 kristallisierte sich erst aus dem Literaturstudium heraus. Immer wieder traf ich auf Bücher und Texte, die sich speziell mit dem Thema jugendliche IM beschäftigten.

Ende der 80er Jahre waren etwa 10% des IM-Bestandes 14-25jährige, das sind ca. 17.000 Kinder, Jugendliche und Heranwachsende.[14] Ein Zahl, die hier nicht außer acht gelassen werden kann, zumal diese IM fast ausschließlich zur inneren Abwehr – also für den Einsatz innerhalb der DDR – angeworben wurden.

Zwei Beispiele sollen dazu näher betrachtet werden.

Als Zufall erwies sich, dass mir der letzte Leiter der KD Guben des MfS, Herr Sch.[15], bekannt ist. Nach Anfrage stand er am 04.12.2001 für ein längeres Interview bereit, in dem alle Aspekte der Diplomarbeit angesprochen wurden und somit als Informationen „aus erster Hand“ die Arbeit individualisieren.

2 Die Begriffe Verrat und Denunziation

„Der Verräter hatte an diesem Geheimnis teil, gehörte vielleicht auch der Gruppe an, die das Geheimnis hütete. Der Denunziant kann ein Verräter sein, muss es aber nicht, denn häufig verrät er kein Geheimnis, sondern zeigt einfach jemanden an, bei dessen Tat er zufällig Zeuge war; [...].“[16]

Auch zu Beginn dieses Kapitels soll wiederum Karol Sauerland zu Wort kommen, da er einer der wenigen ist, die überhaupt versuchen, Verrat von Denunziation zu unterscheiden. In der mir vorliegenden Literatur ist es fast der einzige, denn häufig werden beide Wörter synonym verwandt. Es entsteht der Eindruck, Verrat ist lediglich die deutsche Übersetzung von Denunziation, was als falsch abzulehnen ist. So findet sich der Begriff in Literatur und Publikationserzeugnissen, die eher auf eine breite Öffentlichkeit zielen. Auch ist der Begriff Verrat wesentlich verbreiteter und häufiger im alltäglichen Sprachgebrauch.

Denunziation bleibt scheinbar der Fachliteratur vorbehalten. Dieser Begriff in seiner heutigen Verwendung hat eine lange Tradition, eine Geschichte und ist trotzdem allgemeinsprachlich weit weniger verbreitet. Gleichzeitig scheint dies bis weit ins 19. Jahrhundert hinein nicht der Fall gewesen zu sein, da in der mir vorliegenden Literatur der Begriff Denunziation – im Kontext seiner Historie – oft gleichlautend als „Angebung des Lasters bei der Obrigkeit“[17] definiert wird. Einiges Zutun zu dieser Prominenz des Begriffes im 19. und 20. Jahrhundert ist sicher dem viel zitierten – und hier soll dies damit auch getan sein – Satz Hoffmann von Fallersleben zuzuschreiben: „Der größte Lump im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant“.[18]

Wie schwer die Unterscheidung zwischen den beiden Begriffen ist, wird selbst am obigen Zitat von Karol Sauerland deutlich.

Als Titel für sein Buch wählte er „30 Silberlinge“, dies ist bekanntlich der Lohn für die Tat des Jüngers Judas. Die Frage bei diesem – eben den Sprachgebrauch prägendes – Beispiel ist, hat Judas verraten oder denunziert. Laut Karol Sauerlands Zitat, besonders durch seine Anspielung auf die mögliche Zugehörigkeit des Verräters zur geheimnistragenden Gruppe (hier die Jünger), lässt den Schluss zu, Judas hat seinen Herrn verraten. Im Gegensatz dazu fragt Karol Sauerland in seinem Vorwort „Denunzierte er [gemeint ist Judas – R.E.] überhaupt?“[19]

In der Bibel jedoch wird grundsätzlich von Verrat gesprochen, so titelt das Lukas-Evangelium „Der Verrat durch Judas“[20]. Ich bin der Überzeugung, dass das Wort Denunziation in der Bibel nicht ein einziges Mal vorkommt.

Dies zeigt, welch Gradwanderung eine haarscharfe Differenzierung der beiden Begriffe ist. Deshalb wird, da selbst der Titel der Diplomarbeit es enthält, ausdrücklich Denunziation als Grundlage hier dienen.

Nichts desto trotz soll im folgenden der Begriff Verrat kurz skizziert werden, da er unbenommen aller Verflechtungen und Unschärfen nicht gleichlautend dem Begriff Denunziation untergeordnet werden kann. Letztlich hat auch Margret Boveri ihr Buch mit Verrat überschrieben, sie soll in Punkt 2.3 näher betrachtet werden.

2.1 Was ist Verrat?

Verrat ist viel stärker und früher in unserem Sprachgebrauch verankert als der Begriff der Denunziation. Wie stark, sollte mit dem „Bibel-Fall“ deutlich geworden sein. Wie früh, zeigt die Tatsache, dass schon Kinder das Wort Verrat bewusst nutzen, so zum Beispiel, wenn Geheimnisse unbefugt an Dritte weitergetragen werden.

Und schon hier wird für mich deutlich, was der kleine Unterschied zwischen Verrat und Denunziation sein kann. Es sind die Motive. Zu mindest im historischen Rückblick gibt es da erhebliche Unterschiede.

Lange Zeit war der Begriff Denunziation, wie bereits erwähnt, ein bloßes Anzeigen bei der Obrigkeit, aus durchaus hehren Ziel, ob nun um eine Verbesserung herbeizuführen, aus Ideologie oder aus Pflichtbewusstsein. Und dies waren auch die Motive vieler IM.[21]

Verrat hingegen hat bis heute einen eher negativ Touch, wie im eigentlichen auch die Denunziation seit dem 18. Jahrhundert. Dies wiederum wird der Grund sein, für die synonyme Verwendung der beiden Begriffe in der heutigen Zeit.

Gleichzeitig führt Margret Boveri diesen, meinen Gedankenzug ad absurdum, mit der Tatsache, dass sie unter dem Begriff Verrat Beispiele von „Verrätern“ (König Leopold von Belgien, Stauffenberg, u.a.) anführt, die aus durchaus „edlen“ Zielen Verrat begangen haben.

Natürlich ist es die Frage, ob diese „Verräter“ nach heutigem Verständnis überhaupt als solche bezeichnet werden können.

Gleichzeitig darf der Blickwinkel nicht verkannt werden.[22] Für das Christentum ist der Verrat an Jesus eine schändliche Tat, gleichzeitig jedoch hat eben diese Kirche Jahrhunderte später – in Zeiten der Inquisition – Verrat bzw. Denunziation für ihre Zwecke genutzt und sogar bewusst befördert.

An diesem Punkt soll die Diskussion über die Differenzierung der Begriffe Verrat und Denunziation, und welche aus „edleren“ Motiven geschieht, enden, zumal eine solche Unterscheidung durch vielfache Überschneidungen nur unbefriedigend möglich wäre.

Hier ist auch die Wissenschaft gefragt, „neue“ Definitionen zu finden. Anfänglich wäre eine eindeutigere Verwendung der Begriffe wünschenswert.

Verrat als eigenständige Definition ist also äußerst schwierig zu fassen.

Eine erste Definition bietet die Bibel mit der Darstellung des Verrats Jesus’ selber, so wird Verrat als eine Tat der Preisgabe von Geheimnissen definiert, die in ihrer schwersten Form zu Repressalien für das Opfer (hier Jesus) und zu persönlichen Vorteilen für den Täter (hier Geld für Judas) führen.

In ähnlicher Weise argumentiert Karol Sauerland.

„Wenn wir den Begriff Verräter für jemanden verwenden, der etwas preisgibt, wollen wir damit ausdrücken, dass ein Geheimnis vorgelegen hat, das nicht nach außen dringen sollte.“[23]

Im nachfolgenden definiert Karol Sauerland verschiedene Prägungen des Verrats, als Höhepunkt gilt ihm dabei der Überläufer, und auch Karol Sauerland bringt ein Beispiel – ganz in der Tradition Margret Boveris – an, in dem von einem polnischen Offizier berichtet wird, der militärische Dokumente des Warschauer Pakts an das CIA zugespielt und damit möglicherweise einen Krieg in Europa verhindert hat.[24]

Im übrigen hat das MfS selbst den Begriff des Verrats, eigentlich den des Verräters und der Verratshandlung in seinem „Wörterbuch der Staatssicherheit“ als verwerflich zu wertende Tat definiert.[25] Es verdeutlicht mit welchen Vorurteilen das MfS Verrätern bzw. Zuträgern gegenübertritt. Die nicht von ihnen geförderte Denunziation ist also abzulehnen und mit größter Vorsicht zu behandeln.

Damit gesellt sich die Definition des MfS kurioser Weise zu der der Bibel, die ebenfalls den Verrat verurteilt.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass Verrat eine Preisgabe von Geheimnissen ist, die mit „edlen“ Motiven verbunden zu sein scheint, dafür sprechen viele der Beispiele. Dass diese Motive aber auch Grund für Denunziationen sein können, zeigt nochmals, dass beide Begriffe nur schwer voneinander zu trennen sind.

2.2 Was ist Denunziation?

Der Begriff der Denunziation hingegen lässt sich aus vielen Texten der ausgewählten Literatur herausarbeiteten. Ihm hängt heute scheinbar ein eher fachspezifischer Sprachgebrauch an, dabei muss dies eine neuere Strömung sein, da Denunziation hauptsächlich in Literatur jüngerer Zeit zu finden ist. Vielleicht aber hat er sich auch nur gegen den Begriff Verrat durchgesetzt, zumal beide Begriffe – wie bereits erwähnt – häufig synonym verwendet werden. Oder es ist das anonyme und inoffizielle Milieu, das dem Begriff der Denunziation anhängt. Gerade in Bezug auf Gestapo, KGB und MfS scheint daher sein Gebrauch von vielen Autoren als passender empfunden zu werden.

Der Duden definiert den Begriff der Denunziation und das denunzieren als eine „Ankündigung“ oder „Anzeige“ bzw. als „ankündigen“ oder „anzeigen“, abgeleitet vom lateinischen Wort „denuntiatio“ bzw. „denuntiare“, gleichzeitig finden sich Anspielungen auf die negative Bedeutung des Begriffs: „jemanden aus persönlichen, niedrigen Beweggründen anzeigen“[26]. Das bedeutet, dass Denunziation nicht von Anfang an negativ besetzt war, denn die reine lateinische Übersetzung lässt diesen Schluss nicht zu. Auch unter den Autoren findet sich ein Teil, die sich mit dieser Frage beschäftigen, und somit aus der historischen Entwicklung des Begriffs der Denunziation ihre heutige Bedeutung herausarbeiten. Der andere Teil definiert Denunziation über den mit ihr eng verbundenen Begriff des Motivs, also über die Frage, warum denunziert wird.

Zum ersten Teil zählen u.a. die Beiträge von Karol Sauerland („30 Silberlinge“, 2000) und von Günter Jerouschek, Inge Marßolek und Hedwig Röckelein[27] („Denunziation“,1997), zum zweiten Teil die zahlreichen Beiträge und Schriften von Helmut Müller-Enbergs. Gisela Diewald-Kerkmann mit ihrem Buch „Politische Denunziation im NS-Regime ...“, 1995) verbindet beides, in einem historischen Kontext grenzt sie Denunziation mit Hilfe der unterschiedlichen Motive ein.

Ein weiterer Aspekt ist die psychoanalytische Definition des Begriffs, so fragen sich Günter Jerouschek (u.a.) in der Einführung ihres Buches „Ist Denunziation ein Grundmuster menschlichen Verhaltens?“[28] Zu diesem Aspekt der psychoanalytischen Betrachtung des Begriffs soll hier Hans-Joachim Maaz[29] kurz zu Wort kommen.

Zurück zur Geschichte des Begriffs der Denunziation.[30] Das er aus dem lateinischen stammt ist bereits mit dem Duden geklärt worden. In römischen Texten findet sich denuntiatio bzw. denuntiare „für Mittheilungen von Thatsachen, Aufforderungen, Androhungen der verschiedensten Art“[31]. Mit der heutigen Bedeutung von Denunziation hatte dies nichts gemein.

Erste Anzeichen für eine negative Bewertung finden sich im 17. Jahrhundert. Damals verurteilte Friedrich von Spee in seiner Schrift „Cautio Criminalis“ (1631) die Denunziationen, die bei Hexenprozessen an der Tagesordnung waren und dies oftmals aufgrund massenhafter falscher Beschuldigungen.

Trotzdem bleibt der Begriff der Denunziation – zumal Friedrich von Spee den Begriff „Besagung“ verwendete – bis ins 19. Jahrhundert hinein ohne negative Bewertung und in gleicher Definition wie zu römischen Zeiten als Ankündigung, Verkündigung oder Anzeigung.

Erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts verwendete Johann Karl Höck bei der Übersetzung von Johann Anton Llorents Werk über die spanische Inquisition das Wort Denunziation in seiner heutigen Bedeutung.

Auch die Zeit des Vormärzes und die Jahre um die 1848er Revolution werden häufig als Ausgangspunkt für die abwertende Begrifflichkeit des Wortes Denunziation gesehen. Dies bestätigt ein Auszug aus der Neubearbeitung des Grimmschen Wörterbuch von 1849, in dem es heißt „er war mit falschen denunziationen und erlogenen auszagen hauptsächlich dabei thätig, jene männer in’s Zuchthaus zu bringen.“[32]

Im Gegensatz dazu steht die Veröffentlichung von Heinrich Heine[33] 1837 und der bekannte Satz von Hoffmann von Fallersleben, der bereits 1843 von ihm formuliert wurde.

Da aber gerade zur Zeit der 1848er Revolution – u.a. durch die intensivere Einhaltung der polizeilichen Vorschriften durch die staatlichen Behörden – Denunziation zum Massenphänomen wurde, ist verständlich, dass hier viele den Ausgangspunkt für die pejorative Bedeutung der Denunziation sehen.

Neben dieser kurzen Abhandlung über die Wortgeschichte der Denunziation erfolgt bei Karol Sauerland, besonders im zweiten Teil seines Buches „30 Silberlinge“, eine intensive Auseinandersetzung mit dem Begriff. Zur Veranschaulichung dienen ihm Beispiele en masse aus der NS-Zeit und der Zeit des Kalten Krieges.

Karol Sauerland schließlich definiert Denunziation wie folgt.

„Unter Denunziation versteht man erst in neuerer Zeit eine freiwillige Mitteilung bzw. Anzeige aus eher niedriger Gesinnung an eine Instanz, von der der Denunziant erwartet, dass sie den Denunzierten schuldig spricht und verurteilt.“[34]

Eine Reihe interessanter Thesen und Ansätze enthält auch das Buch „Denunziation“[35], welches von Günter Jerouschek (u.a.) herausgegeben wurde. Es beinhaltet die Beiträge eines Symposion[36] zum Thema Denunziation.

Im einleitenden Text definieren die Herausgeber Denunziation ebenfalls im historischen Rückblick, in enger Verbindung mit einem der dunkelsten Kapitel der christlichen Kirche – der Inquisition.

„Denunziation bezeichnet ursprünglich ein kirchenrechtlich relevantes Prozesseinleitungsinstrument, das im Hochmittelalter der moralischen Disziplinierung von Klerikern und geistigen Amtsträgern diente und das – neben Rhetorik und Polemik – als Kampfmittel in theologischen Auseinandersetzungen eingesetzt wurde.“[37]

Auch finden sich im nachfolgenden Text eindeutige Anzeichen dafür, dass sie das System der IM als ein System der gezielten Denunziation sehen, einfach durch ihren Sprachgebrauch, in dem sie die IM des MfS als „professionelles Denunziantentum“ beschreiben.[38] Mit dieser Feststellung schließen sie den Gedanken, dass es seit dem 18. Jahrhundert immer wieder – neben der Denunziation durch Privatpersonen – auch die durch „angeheuerte Berufsspitzel“[39] gab.

Gleichzeitig findet sich in ihrem Expose die Feststellung, dass eine Gesellschaft ohne Denunziation zum Scheitern verdammt ist. Zwar wird Denunziation öffentlich verpönt, „zugleich verlangen Staat und Justiz ein Anzeigeverhalten zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung“[40]. An diesem Punkt scheint die These, dass Denunziation ein Teil des Grundmusters des menschlichen Verhaltens ist, aufzugehen. Es ist richtig, wenn u.a. Zeugen „denunzieren“ und somit Straftäter dingfest machen. Problematisch wird es nur, wenn der Staat versucht Denunziation als Herrschaftsinstrument einzusetzen. Laut Günter Jerouschek (u.a.) ist dies das Ende des selbigen Staates, da „Denunziation [...] nie zum gewünschten Ziel“ führt, im Gegenteil „zur Destabilisierung, zu gesellschaftlicher Desintegration und zu Agonie“[41]. Denn Denunziation schafft „Mistrauen auf allen Ebenen der Gesellschaft“ und befördert die „Erschütterung des Vertrauens“[42] im familiären Bereich, damit ist sprichwörtlich kein Staat zu machen.

Auch die DDR hat versucht, mit den IM Denunziation als Machtmittel einzusetzen und ist u.a. daran gescheitert. Im 3. Reich hat – die nie vom Regime Einhalt gebotene – spontane Denunziation die Gesellschaft zersetzt, auch hier ist letztendlich der Staat gescheitert.[43]

Am Rande sei hier noch auf Horst Luther mit seinem Beitrag[44] (in „Denunziation“, 1997) hingewiesen, der ebenfalls den Begriff der Denunziation in seinem historischen Kontext diskutiert, aber in seine Definition noch den Begriff der Moral mit einfließen lässt. „Der Denunziant bringt etwas in die Öffentlichkeit, was er nach Moral und Recht nicht hätte äußern dürfen.“[45] Soviel dazu.

Gisela Diewald-Kerkmanns Definition des Begriffs Denunziation steht ganz im Zeichen ihrer Studie „Politische Denunziation im NS-Regime oder die kleine Macht der ‚Volksgenossen’“[46].

„Unter politischer Denunziation wird hier [gemeint ist ihre Studie – R.E.] die bei den Behörden des NS-Staates (Polizei- und Justizorgane) oder NSDAP-Stellen, Gliederungen und Verbänden freiwillig erstattete Anzeige verstanden. [...] in der Absicht, eine Bestrafung des Angezeigten herbeizuführen.“[47]

Damit gleicht diese Definition der Karol Sauerlands, denn auch hier finden sich die zentralen Begriffe „freiwillige Anzeige“ und „Bestrafung“ und auch Gisela Diewald-Kerkmann gehört mit ihrer Studie zu dem Teil, die Denunziation im historischen Kontext definieren, kein Wunder, sie ist Historikerin. Später im Text bringt sie den wichtigen Begriff der Motive ein, um den spontanen Denunzianten, also den Bürger von der Straße, vom Informanten, V-Mann oder eben auch IM abzugrenzen.

Das ist ein neuer Aspekt, denn hier wird deutlich – neben der freiwilligen Anzeige und der erwarteten Bestrafung des Denunzierten – hatte der Denunziant Gründe, also Motive, diese Anzeige zu vollziehen, wogegen beim V-Mann die Motive eher zweitrangig sind, da er das Vertrauen der Behörde genießt, seit längere Zeit für sie arbeitet, Aufträge und eine Vergütung erhält.[48]

Beim Denunzianten jedoch sind die Motive von zentraler Bedeutung. In ihrer Studie stellte Gisela Diewald-Kerkmann fest, dass in der NS-Zeit „vor allem persönliche Beweggründe überwogen.“[49] Dazu zählten u.a. sozialer Neid, Rache, Zorn oder Hass.

Diese Abgrenzung aber wirft die Frage auf, waren IM Denunzianten. Da die Beantwortung dieser Frage dem Teil drei – Punkt 4 – vorbehalten bleiben soll, hier nur so viel, IM arbeiteten zum großen Teil nach dem Freiwilligkeitsprinzip und hatten sehr wohl Motive, die eine wichtige Grundlage für ihre Arbeit bildeten. Dabei kann das Motiv der Vergütung, dass bei V-Leute im klassischen Sinne ein Motiv darstellen mag, nicht gelten, da IM nur bedingt und sehr sparsam vergütet wurden. Außerdem – und das ist interessant – genossen IM kein Vertrauen der Behörde, sprich dem MfS, immerhin wurden sie selbst permanent überwacht.

Letztendlich definiert auch Gisela Diewald-Kerkmann den IM als ein Verräter bzw. Denunziant, denn „in der DDR [wurde] der Verrat im Rahmen des Staatssicherheitsdienstes organisiert und bis ins Detail bürokratisiert.“[50]

Noch im Text selber relativiert Gisela Diewald-Kerkmann ihre Definitionen, in dem sie resümiert „Eine genaue Erforschung des Verrats in der deutschen Geschichte des 20. Jahrhundert steht noch aus.“[51]

Am gleichen Gegenstand – der Gestapo – forscht auch Gerhard Paul, der Denunziant gleichlautend wie Gisela Diewald-Kerkmann definiert und ihn ebenfalls in Bezug zu den Motiven bringt.[52]

Vom Psychoanalytischen her sieht Hans-Joachim Maaz[53] auf den Begriff der Denunziation. Sein „Befund“ gliedert er in zwei Aspekte.

„- Denunziation ist mehr ein Symptom komplexer gesellschaftlicher Pathologie als eine besondere individuelle psychosoziale Störung. [...]
- Denunziation basiert auf psychosozialen Verhältnissen in der Erziehung, die in einer autoritär strukturierten Gesellschaft immer ein Massenphänomen darstellen, so dass die meisten Menschen als potenzielle Denunzianten gesehen werden müssen.“[54]

Hans-Joachim Maaz hat mit seiner Behauptung nicht unrecht, denn Denunziation war z.B. in der NS-Zeit ein Massenphänomen, und die wenigsten hatten Hemmungen ihr Wissen an die Gestapo oder Partei zu melden.

Auch in der DDR gab es nur wenige, die nach der Kontaktaufnahme durch das MfS die Zusammenarbeit verweigerten, im Gegenteil viele standen bereitwillig zur Verfügung – aus den unterschiedlichsten Motiven.[55]

Im nachfolgenden kategorisiert Hans-Joachim Maaz die IM in vier Untergruppen (Karrieretäter; Bedürftigkeitstäter; Opfer- oder Verfehlungstäter; Gehorsams-, Überzeugungs- und Rachetäter), die dann, mit Beispielen untermalt, in vier Psychogramme münden.[56] Dabei verwendet er – wie selbstverständlich – die Begriffe IM und Denunziant gleichlautend.

Nachdenkenswert finde ich einen Punkt in seiner Zusammenfassung.

„So gesehen entsprechen die psychosozialen Grundlagen von Denunziation eher der kulturellen Norm. Wir brauchen nur kritisch zu reflektieren, wie häufig wir schlecht über Dritte reden, [...] wie wir mit allen Mitteln Sieger sein wollen, gerne den Mächtigsten dienen und zum Munde reden, [...] mit dem Strom schwimmen und einflussreiche Beziehungen suchen und nutzen.“[57]

Als letzte sollen hier die beiden wissenschaftlichen Mitarbeiter bei der BStU zu Wort kommen, die sich intensivst mit den ehemaligen Mitarbeitern des MfS befassen, Jens Gieseke beschäftigt sich dabei vorrangig mit den HM, Helmut Müller-Enbergs mit den IM. Dabei wäre es interessant zu erfahren, inwiefern sie den IM als Denunziant definieren bzw. wie weit ihr Denunziationsbegriff von der ständigen Auseinandersetzung mit dem Thema MfS beeinflusst ist.

Leider ernüchtern beide, in der hier vorliegenden Literatur wird kaum mit dem Begriff der Denunziation gearbeitet.

Auch wenn die IM, schon gar nicht die der inneren Abwehr, Thema von Jens Gieseke sind, so nehmen sie doch in seiner neusten Publikation[58] erheblichen Platz ein, das Kapitel vier ist sogar überschrieben mit „Der Inoffizielle Mitarbeiter – Denunziant neuen Typs“[59]. Hier findet sich auch Jens Giesekes Definition des Begriffs Denunziation, die denen zugeordnet werden kann, die die Bedeutung im historischen Kontext suchen. Auch in seiner Definition findet sich der Aspekt der Freiwilligkeit.

„Die aus freien Stücken erfolgte Benachrichtigung der Obrigkeit über das vermeintliche oder tatsächliche Fehlverhalten eines Zeitgenossen [...].“[60]

Im nachfolgenden verneint Jens Gieseke die Frage, ob Denunziation eine angeborene menschliche Verhaltensweise ist.

„Wer wen wann wie warum bei einer höheren Amtsgewalt für ein politisches Fehlverhalten zur Anzeige brachte, das unterlag und unterliegt unterschiedlichen gesellschaftlichen und kulturellen Verhältnissen.“[61]

Damit lassen sich die Ausführungen zu Jens Gieseke schließen, da er keine weiteren bzw. neueren Anregungen zu dieser Diskussion über die Begrifflichkeit beitragen kann.

Helmut Müller-Enbergs enttäuscht ebenfalls, da man in seinem Standartwerk[62] zum Thema IM beim MfS keine Ausführungen zum Thema Denunziation findet. Lediglich in einem kürzeren Beitrag[63] findet sich eine Diskussion über die Beweggründe (Motive) der IM mit dem MfS zusammenzuarbeiten. Auch wenn hier mit den Begriffen Motiv und Motivation das Thema Denunziation in seiner negativen Bewertung gestreift wird, bleibt er eine eindeutige Einordnung des Begriffs schuldig.

Lediglich in einem kurzen Gespräch[64] konnte ich mit Jens Gieseke und Helmut Müller-Enbergs ihr Verständnis des Begriffs Denunziation in Bezug auf die IM ansprechen. Dabei vertreten beide eine unterschiedliche Ausdehnung des Begriffs. Jens Gieseke sagt, dass alle IM denunziert haben, ob nun direkt oder indirekt. Helmut Müller-Enbergs schränkt dies ein, er ist der Meinung, ein IMK, der nur seine Wohnung für Treffen zur Verfügung gestellt hat oder seine Postkasten als Deckadresse benutzen ließ, ist nicht zwangsläufig schon ein Denunziant. Trotzdem muss sich Helmut Müller-Enbergs die Frage gefallen lassen, ob nicht auch eben diese IMK dadurch denunziert haben, in dem sich andere zur Denunziation verhalfen?

Zu hoffen bleibt, dass auch im Haus der BStU in naher Zukunft eine Auseinandersetzung mit dem Thema MfS und Denunziation erfolgt bzw. publiziert wird.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, Denunziation ist grundsätzlich eine freiwillige Tat und der Denunziant erwartet eine Bestrafung des Angezeigten. Die negative Bewertung des Begriffs erfolgte erst im 19. Jahrhundert und er ist nicht vom Begriff des Motivs zu trennen.

Es bleibt weiter zu diskutieren, ob der Denunziationsbegriff vorbehaltlos auf den IM zu übertragen ist.

2.3 Verrat nach Margret Boveri

Eine eindeutige und allgemeingültige Definition aus Margret Boveris vierbändigen Werk „Der Verrat im XX. Jahrhundert“ herauszukristallisieren, gestaltet sich als äußerst schwierig. Wenn nicht gar als unmöglich, da sie nur bedingt vorhanden ist. Lediglich in ihrem ersten Band im „Enzyklopädischen Stichwort“[65] und im Fazit des vierten Bandes[66] finden sich allenfalls Ansätze zur Definition des Begriffs.

Das mag daran liegen, dass Margret Boveri ein Werk von beeindruckenden Umfang geschaffen hat, welches die populärsten Verräter der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts beleuchtet, also eine Veröffentlichung von eher populärwissenschaftlichem Interesse für eine breite Leserschaft.

Ein fachwissenschaftliches Werk ist das Margret Boveris nicht, ich glaube, dies war auch nicht ihr Ziel. Gerade wegen der unerschöpflichen Fülle von Beispielen, findet ihr Werk auch immer wieder in wissenschaftlichen Kreisen Beachtung. Sie bietet in dieser Hinsicht einen ungeheuren Fundus für Leser der verschiedensten Fachrichtungen. Doch Margret Boveri und ihr Werk als Ausgangspunkt für eine allgemeingültige Definition von Verrat (der Titel suggeriert dies) zu nutzen, stößt schnell an Grenzen.

Wie bereits erwähnt findet sich ein Definitionsansatz im Fazit des vierten Bandes.

„Verrat liegt, von der Person aus gesehen, vor, wenn ich den Eindruck erwecke, etwas zu sein: [...] – und wenn ich dem entgegen denke und handle, [...].“[67]

Ergänzend dazu finden sich im ersten Band einige „Charaktereigenschaften“ von Verrat. So vermerkt Margret Boveri auf den ersten Seiten von Band I, das Verrat ein fließender Begriff ist. „Der Inhalt des Verrats wechselt, indem sich das Rad der Geschichte dreht.“[68] Auch behauptet sie, dass Verrat ein ständiger Begleiter in unserer heutigen Gesellschaft ist, „Verrat bleibt bei uns, als sei er der dauernd sich wandelnde Schatten, der den [...] Lichtern unserer Epoche zugehört.“[69]

Im „Enzyklopädischen Stichwort“ des ersten Bandes, das als Einführung empfohlen sich im Anhang findet, konkretisiert Margret Boveri ebenfalls ihre Definition des Verrats, dabei diskutiert sie ihn – ähnlich einiger Autoren im Punkt 2.2 dieser Arbeit – im historischen Kontext, denn „Verrat ist aber auch ein Element der historischen Entwicklung von politisch organisierten Gemeinschaften“.[70]

Margret Boveri verbindet den Begriff des Verrats eng mit dem der Treue, und definiert Verrat somit historisch als ein Ausbrechen des Untertan aus dem Schutzbereich des Fürsten. In der Französischen Revolution sieht sie den Beginn für eine Wandlung dieses Verhältnisses. Nun ist es die Volkssouveränität, die als neues Bezugsverhältnis für Treue und Verrat steht. Aus dieser Entwicklung (vom Schutzherrn zum Vaterland) heraus konzertiert Margret Boveri ein stetes Abnehmen von Vertrauen, bedingt durch die Entpersönlichung des Vertrauensverhältnis, was im 20. Jahrhundert den Weg frei macht, für den Verrat als Massenphänomen.

Gleichsam im „Enzyklopädischen Stichwort“ verbindet Margret Boveri den Begriff des Verrats mit einer kulturellen Variable. Als Beweis führt sie Unterschiede in den Gesetzestexten der Beispiele England, Frankreich und Deutschland an.

Für die Arbeit bleibt die Definition des Verrats nach Margret Boveri eher zweitrangig. Zum einen soll hier mehr Wert auf den Begriff Denunziation gelegt werden, zum anderen ist Margret Boveris Werk ein Werk aus den 50er Jahren.

Aber gerade nach den Veränderungen im ehemaligen Ostblock und den damit verbundenen neuen Erfahrungen mit Denunziation im Hinblick auf die osteuropäischen Sicherheitsdienste hat die Wissenschaft eine regelrechte Renaissance dieser Begriffsdiskussion erlebt, und ihn auch dahingehend modifiziert.[71] Das kann Margret Boveris Werk nicht leisten.[72]

3 Der „Inoffizielle Mitarbeiter“

„Die Abgründe, die sich 1990 auftaten, als die ersten Spitzel enttarnt wurden, prägen bis zum heutigen Tage die Stasi-Debatte. Das Dienstkürzel ‚IM’ wurde zum Symbol für allseitige Kollaboration und erschüttertes Vertrauen in zwischenmenschliche Beziehungen und Menschenkenntnis. Plötzlich schien es, als habe in der DDR ein ‚Volk von Verrätern’ gelebt, wie die Gazetten damals schrieben. ‚Der auch?’, ‚Wie kann man nur?’ lauteten die immer wieder gestellten Fragen angesichts der Offenbarungen über Torsten und Donald, Notar und Sekretär, Paul Bonkarz und David Menzer.“[73]

Jens Gieseke wirft in seiner kurzen Einleitung zum vierten Kapitel seines Buches „Mielke-Konzern“[74] einige brisante Fragen auf, um im nachfolgenden zu diskutieren, inwieweit die IM des MfS Denunzianten waren. Das soll erst unter Punkt 4 dieser Arbeit geschehen.

Zunächst jedoch will ich fragen: Wer waren diese IM? Hatten sie Vorgänger in der SBZ? Wie viele gab es? Können sie kategorisiert werden? Welche Motive bewegten sie zur Zusammenarbeit mit dem MfS?

3.1 Ein kurzer geschichtlicher Abriss

Wie bereits, in der Diskussion um den Begriff der Denunziation erwähnt, sind „V-Leute“, Spitzel, Agenten, Geheime Informanten oder IM keine Erfindungen des MfS und auch keine des KGBs oder einem seiner Vorläufer. Bereits die Pariser Polizei im 18. Jahrhundert heuerte sogenannte „Berufsspitzel“ an, um aus bestimmten Kreisen ständig Informationen zu erhalten.

So beginnt auch die Geschichte des „V-Manns“ in der SBZ nicht erst mit der Gründung des MfS am 08.02.1950, denn bereits die russischen Besatzer und später die Abteilung K5 der Kriminalpolizei arbeiteten mit angeworbenen Informanten.

3.1.1 Der „V-Mann“ in der SBZ

Es gestaltet sich als äußerst schwierig, Literatur oder Material über den Sicherheitsapparat in der SBZ zusammenzutragen, dies trifft im übrigen auch bedingt für die K5 zu. Die wenigen Quellen, die erhalten sind, verdanken wir – groteskerweise – Erich Mielkes Sammelleidenschaft. Aber auch dieses – äußerst lückenhafte – „Sammelsurium“ enthält zwar Protokolle und Papiere zur Bildung der Deutschen Verwaltung des Inneren, aber wenig über die Arbeitsweise, der ihr unterstellten Abteilungen K5 und N/I der DVdI.

Für einen gründlicheren Einblick in die Vorgeschichte des MfS bedarf es der Einsicht in die Moskauer Archive des Kremls, des KGBs und der KPdSU. Da dies bis heute nicht möglich und auch das Parteiarchiv der SED nur wenig aussagekräftig ist, hat die Forschung – verständlicherweise – dieses Kapitel der SBZ vernachlässigt.[75]

Als sicher gilt, dass mit der Bildung der DVdI im Sommer 1946[76] der Aufbau eines zentralisierten deutschen Sicherheitsapparates begann und damit die staatliche Verselbständigung der SBZ. Im Umkehrschluss bedeutet dies, die Abkehr von der Idee eines gemeinsamen deutschen Staates, auch wenn weiterhin offiziell der Wille zur Einheit Deutschlands proklamiert wurde. Beide Themen, die Bildung der DVdI und die Verselbständigung der SBZ sind nicht nur eng miteinander verbunden, sie bedingen sich gegenseitig.

Die Bildung der DVdI hatte im wesentlichen 3 Folgen:

1) die Aufrechterhaltung und Sicherung der Vormachtstellung der Sowjets in ihrer Zone,
2) durch die Zentralisierung, die bessere Kontrolle des ostdeutschen Sicherheitsapparates und damit die der ostdeutschen Bevölkerung und
3) die bereits 1945/46 erkennbare Sowjetisierung, d.h. die prinzipielle Angleichung der Gesellschaft an das sowjetische Gesellschaftsmodell, ähnlich den osteuropäischen, von der Roten Armee besetzten Staaten.[77]

Bis Ende 1946 blieb die DVdI ein Provisorium, lediglich 70 Einstellungen gab es bis Mitte September, davon arbeiteten lediglich 35 Personen ganztägig. Das änderte sich 1947, als bereits zur Jahresmitte die vorgesehene Mitarbeiterzahl von 398 um 33 überschritten wurde und weitere Einstellungen geplant waren. Selbstredend unterstand die DVdI der direkten Weisung der Abt. Innere Angelegenheiten der SMAD.

Für die hier zu klärende Frage, ob es bereits vor dem MfS geheimdienstliche Strukturen und V-Leute in der SBZ gab, ist die Struktur der DVdI recht aussagekräftig. In Jochen Laufers Aufsatz findet sich dazu folgendes Zitat.

„Es lassen sich zumindest zwei Elemente in der Struktur der DVdI erkennen, die Aufgaben des späteren Ministeriums für Staatssicherheit vorwegnahmen: die Abteilung K5 der Kriminalpolizei und die Abteilung Nachrichten und Information.“[78]

Der Aufbau der K5 erfolgte nach Befehl 201 im Sommer 1947, damit übergaben die Sowjets den Abschluss der Entnazifizierung in deutsche Hände, gleichzeitig dehnte sich das Tätigkeitsfeld der K5 schnell aus.[79]

Wesentlich „geheimdienstlicher ging es bei dem zweiten Strukturelement zu, der Abteilung Nachrichten und Information“[80], deren Aufgabe es war alle Informationen über positive und negative Erscheinungen zu sammeln und an die behördlichen Instanzen weiterzuleiten, mit der Maßgabe rechtzeitig eingreifen zu können, um Schaden abzuwenden und die „Feinde“ dingfest zu machen.

Dabei knüpfte die Informationsbeschaffung an sowjetische wie deutsche Erfahrungen an.

„‚Zur Sicherstellung und schnellsten Übermittlung solcher laufender Informationen ist die Schaffung eines umfassenden und möglichst lückenlosen Netzes von Vertrauensleuten und Informanten unerlässlich, [...]. Die Abt. N/I [wird] den Kreis der ständigen und gelegentlichen Informatoren so weit als möglich ziehen müssen, um alle Gebiete des öffentlichen Lebens erfassen [...] zu können.’“ Und weiter: „,[Ziel muss es sein], in dem Kreis der bewussten Gegner der Demokratie und ihrer bestehenden oder sich bildenden Organisationen ständige Vertrauensleute zu finden, die über alle geplanten Aktionen rechtzeitig unterrichten und somit wirksame Gegenmaßnahmen ermöglichen.’“[81]

Bereits hier kann die Frage nach Vorläufern des MfS und des IM bejaht werden. Neben den Aufgaben waren auch die Methoden der Abt. N/I der DVdI gleich denen des MfS, wenn auch später in wesentlich verfeinerter Form. Gleich dem MfS strebt auch die Abt. N/I ein flächendeckendes Informantennetz und die Eindringung in „staatsfeindliche Kreise“ an, werden Informanten mit Aufträgen und Aufgaben (Gegenmaßnahmen) gezielt eingesetzt und geschult (Bildung und Festigung eines Feindbildes).

Da diese Ziele und Methoden nahe denen des KGBs waren, wird bereits hier deutlich, dass das MfS lediglich eine Kopie des sowjetischen Vorbildes war, das passt auch ins Bild der Sowjetisierung.

Entgegen dem späteren MfS brachte es die Abt. N/I auf bescheidende Personalbestände, auf Zonenebene waren lediglich 35 hauptamtliche Mitarbeiter, auf Länderebene 27 eingeplant. Die unterste Ebene, die der Stadt- und Landkreise, bildeten die bestehenden Nachrichtenämter, zu denen keine Zahlen vorliegen.

Auch Laufer resümiert vergleichbar.

„Es zeichnet sich jedoch deutlich ab, dass die institutionelle Vorgeschichte des Ministeriums für Staatssicherheit [...] mit der Bildung der DVdI 1946 begann. Aus dieser Perspektive erscheint der Gründungsakt des MfS [...] als Akt der Angleichung der staatlichen Strukturen der DDR an das sowjetische Modell.“[82]

3.1.2 V-Leute bei der K5

Die K5, eine Abteilung der Kriminalpolizei und damit der DVdI unterstellt, war von den Sowjets geschaffen worden, um den Abschluss der Entnazifizierung in deutsche Hände zu geben. Vielfach „halfen“ hier spontane Denunzianten erst den Sowjets, dann der K5 potenzielle Nazis ausfindig zu machen. Ob dies u.a. als Racheakt für vielleicht selbsterfahrene Denunziation in der NS-Zeit angesehen werden kann, muss hier aufgrund der Quellenlage unbeantwortet bleiben. Vorstellbar ist dies allemal.[83]

Bald war die Entnazifizierung nicht mehr die einzige Aufgabe der K5.

„Unter diesem Signum [gemeint ist die Bezeichnung K5 – R.E.] machte sie sich an der Seite der Operativgruppen des sowjetischen Ministeriums für Staatssicherheit (MGB[84] ) bald einen berüchtigten Namen.“[85]

Die Mitarbeiter der K5 waren oft nur die Handlanger der Sowjets bzw. des MGB, in dem sie die „Vorarbeit“ machten: Durchsuchungen, Ermittlungen, Festnahmen und Übergaben an die sowjetischen Geheimpolizeioffiziere.

Trotz der exponierten Stellung der K5 fehlte es ihr nicht nur an Ausstattung, auch das Personal war „Mangelware“. Grund dafür waren die hohen Ansprüche, die es erfüllen sollte. Da aber viele Angeworbene aus unterprivilegierten Verhältnissen stammten, betrug die jährliche Fluktuation 20-50%.

Die Spitzenpositionen in der K5 waren – wie überall in der inneren Verwaltung –durch UdSSR-Emigranten, Partisanen oder ehemalige kommunistische Häftlinge aus den KZ besetzt, „zum Beispiel leitete ab 1948 Erich Jamin, der seit 1933 in Konzentrationslagern und Zuchthäusern inhaftiert gewesen war“[86], die Abt. K5 der DVdI.

[...]


[1] Sauerland, 2000, S. 145.

[2] Nach dem Wahlerfolg der Solidarność-Parteien 1997 in Polen wurde ein Gesetz erlassen, welches ähnlich dem Stasiunterlagengesetz Opfern, Untersuchungsorganen und Wissenschaftlern durch eine neu geschaffenes Institut für Nationales Gedächtnis die Akten des polnischen Staatssicherheitsdienstes zugänglich macht. Es trat am 09.04.1999 in Kraft. Im Gegensatz zur Gauck-Behörde hat diese Institut Rechte einer Staatsanwaltschaft.

Vgl. Sauerland, 2000, S.156ff.

[3] Vgl. Weber/Steinbach/Müller, 2001, S. 740f.

[4] Ebenda, S. 742.

[5] Vgl. Müller-Enbergs, 1999, S. 1340. Bis dato waren 62% der überlieferten MfS-Akten (168 Aktenkilometer) erschlossen.

[6] Marquardt, 1995, S. 50.

[7] Siehe dazu Punkt 3.3.

[8] Vgl. Fricke, 1991, 71f. In der sogenannten Aktion „Reißwolf“ (durch Befehl am 23.11.1989) wurden explizit Unterlagen vernichtet, u.a. Unterlagen zu den Wahlen.

[9] Vgl. Geiger, 1993, S. 2.

[10] Im Stasi-Jargon wurden die nicht-sozialistischen Staaten, allem voran die BRD, als Operationsgebiet bezeichnet. Deren Überwachung war Aufgabe der IM der HVA.

[11] Persönliche Gespräche mit Helmut Müller-Enbergs und Jens Gieseke am 11.10.2001.

[12] Gemeint sind hier die V-Leute in der SBZ, sowie die der K5.

[13] Geplant war, dass ein Exkurs über geheime Mitarbeiter früherer bzw. verwandter Sicherheitsorgane (Gestapo, KGB, usw.) diesen Teil der Arbeit abrundet. Dabei sollte auch Karol Sauerlands Werk „30 Silberlinge“ eine Rolle spielen, da dieser – unvorstellbar für viele deutsche Wissenschaftler – die Gestapo mit dem KGB/MfS vergleicht und dadurch auf erhebliche Unterschiede in der Form der Denunziation stößt.

Aufgrund des Umfangs der Arbeit und der Gefahr mich zu sehr vom eigentlichen Thema zu entfernen, habe ich den Exkurs „Geheime Mitarbeiter im 3. Reich und in den Bruderländern“ im Nachgang gestrichen. Daneben sind für den Bereich Geheimdienste des Ostblocks (einschließlich KGB) kaum Quellen vorhanden, da es – mit Ausnahme Polen – keine der deutschen „Gauck-Behörde“ entsprechende Institution in diesen Ländern gibt. Viele Archive bleiben verschlossen oder dienen den Nachfolgern noch immer als Datenquelle (siehe Russland). Hier besteht Forschungsbedarf, im Hinblick auf einen Vergleich der osteuropäischen Geheimdienste und der Frage, ob wirklich alle eine Kopie des KGB waren.

Zum Thema: vgl. Paul, 1996, besonders S. 121-159 (für Gestapo) / Diewald-Kerkmann, 1995 (f. Gestapo) / Marquardt, 1995, S. 50ff. (f. KGB und MfS) / Knightley, 1989, S. 173ff. (f. KGB) / Gerken, 1965, S. 249ff. (f. polnischen und tschechischen Geheimdienst) / Sauerland, 2000 (f. Gestapo, KGB, MfS)

[14] Vgl. Müller-Enbergs, 1996, S.113.

[15] Der vollständige Name ist dem Autor bekannt. Das Interview findet sich im Anhang (Doku. 1).

[16] Sauerland, 2000, S. 283f.

[17] Ebenda, S. 215. Vgl. hierzu auch u.a. Jerouschek/Marßolek/Röckelein, 1997, S.15ff.

[18] U.a. Jerouschek/Marßolek/Röckelein, 1997, S.17.

[19] Sauerland, 2000, S.9.

[20] Die Bibel, Vers 22,3-6.

[21] Vgl. Doll/Damitz, 1998, S. 245ff.

[22] Hierzu sei folgendes Zitat angemerkt: „Wenn Cäsar sagt, er liebe den Verrat, aber nicht den Verräter, so meint er mit Verrat nicht den Verrat an sich, sondern den zu seinen Gunsten; diesen muss er als Politiker lieben. Den Verräter zu seinen Gunsten kann er dagegen nicht lieben, denn er muss sich ihm dankbar erweisen und vor allem fürchten, dass der Verräter eines Tages den Spieß umdreht.“ (Sauerland, 2000, S285).

[23] Sauerland, 2000, S.283.

[24] Ebenda, S. 286f.

[25] Vgl. Suckut, 1996, S. 403f.

[26] Duden, 1994, S. 316.

[27] Nachfolgend als „Günter Jerouschek (u.a.)“ bezeichnet.

[28] Jerouschek/Marßolek/Röckelein, 1997, S. 22f.

[29] Vgl. Maaz, 1997, S. 241ff.

[30] Vgl. nachfolgend Sauerland, 2000, S.213ff.

[31] Ebenda, S. 213.

[32] Ebenda, S. 216.

[33] Gemeint ist hier die Schrift „Über den Denunzianten“, die auch als „Menzel, der Denunziant“ bekannt geworden ist.

[34] Sauerland, 2000, S. 213.

[35] 1996 erschienen.

[36] Dieses Symposion, an dem Historiker, Rechtshistoriker und Psychoanalytiker teilnahmen, fand vom 28.02. bis 01.03.1996 in Halle statt.

[37] Jerouschek/Marßolek/Röckelein, 1997, S. 15.

[38] Vgl. ebenda, S. 16.

[39] „Eine Vorreiterrolle spielte hierbei die Pariser Polizei des Ancien Régime, [...]. Sie stellte unterprivilegierte Literaten, Buchdrucker und Intellektuelle ein, die ihre eigenen Berufskollegen aushorchen und denunzieren sollten.“ (ebenda, S. 16).

[40] Ebenda, S. 17.

[41] Ebenda, S. 20.

[42] Ebenda, S. 20.

[43] Es soll hier nicht der Eindruck entstehen, dass die DDR – noch das 3. Reich – an der Denunziation zu Grunde gegangen ist. Doch haben beide wissentlich die Gesellschaft damit zersetzt, dass sie Denunziation förderten. Letztendlich hat in schwierigen Zeiten die Bevölkerung die Gefolgschaft u.a. dadurch versagt.

[44] Gemeint ist hier der Beitrag „Denunziation als soziales und strafrechtliches Problem in Deutschland in den Jahren 1945-1990“. (Luther, 1997).

[45] Ebenda, S. 258.

[46] Vgl. Diewald-Kerkmann, 1995 / Diewald-Kerkmann, 1997, S. 146ff. / Diewald-Kerkmann, 1998, S. 282ff.

[47] Diewald-Kerkmann, 1996, S. 146.

[48] Vgl. Diewald-Kerkmann, 1995, S. 24ff.

[49] Diewald-Kerkmann, 1996, S. 150.

[50] Diewald-Kerkmann, 1998, S. 288.

[51] Ebenda, S. 293.

[52] Paul, 1996, S. 122f.

[53] Gemeint ist hier der Beitrag „Das verhängnisvolle Zusammenspiel intrapsychischer, interpersoneller und gesellschaftlicher Dynamik – am Beispiel der Denunziation in der DDR“. (Maaz, 1997).

[54] Ebenda, S. 241.

[55] Dazu folgendes Zitat: „Manch einer dürfte nur deshalb nicht Spitzel der Stasi geworden sein, weil er von dieser Organisation gar nicht gebraucht wurde, und noch viel mehr dürften Denunzianten gewesen sein, ohne jemals der Stasi gedient zu haben.“ (Maaz, 1997, S. 256).

[56] Vgl. Maaz, 1997, S. 244ff. Im übrigen bin ich mit dieser Kategorisierung nicht ganz einverstanden, mir fehlt hier ein großer Teil der IM, die die ohne große (Lebens)Geschichte vom MfS geworben werden. Zu ausführlich werden hier – meines Erachtens nach – Extremfälle skizziert. Sollten jedoch alle anderen in die letzte der Kategorien gehören, dann ist diese ohne Fundament, weil zu kurz abgehandelt. Vielleicht aber ist dieser Umstand dem Vortragscharakter auf dem Symposion geschuldet, zu dem auch dieser Beitrag zählt.

[57] Ebenda, S. 255.

[58] Gemeint ist das 2001 erschienende Buch „Mielke-Konzern“.

[59] Gieseke, 2001, S. 108ff.

[60] Ebenda, S. 108.

[61] Ebenda, S. 109.

[62] Gemeint ist hier das 2001 in 3. Auflage erschienende Werk „Inoffizielle Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit, Teil 1: Richtlinien und Durchführungsbestimmungen“.

[63] Vgl. Müller-Enbergs, 1995, S. 102ff.

[64] Am 11.10.2001.

[65] Vgl. Boveri, 1956, S. 141ff.

[66] Vgl. Boveri, 1960, S. 275ff.

[67] Ebenda, S. 275.

[68] Boveri, 1956, S. 7.

[69] Ebenda, S. 7.

[70] Ebenda, S. 141.

[71] Vgl. Gieseke, 2001, S. 108.

[72] Vgl. dazu Fein, Elke: Die Diskussion um Widerstand und Verrat nach dem Zweiten Weltkrieg, unter anderem am Beispiel der Untersuchung von Margret Boveri zum „Verrat im 20. Jahrhundert“, Berlin, Freie Univ., Dipl.-Arb., 1995. Elke Fein diskutiert hier ausführlich den Begriff des Verrats in Margret Boveris Werk und wertet: „Dementsprechend weist die ‚bahnbrechende Studie über den Verrat’ von vornherein einige Mängel im Hinblick auf die Qualität des theoretischen und systematischen Gehalts im allgemeinen und auf eine Bestimmung des Begriffs und Phänomens Verrat im besonderen auf“.

[73] Gieseke, 2001, S. 108. Hervorhebungen wurden vom Autor übernommen.

[74] Vgl. ebenda, S. 108ff.

[75] Lediglich der Aufsatz „Die Ursprünge des Überwachungsstaates in Ostdeutschland“ (Laufer, 1992) gibt einen kurzen Einblick in die Vorgeschichte des MfS. Es ist die Auswertung der gesammelten Materialien von Erich Mielke. Einiges zur Geschichte und Arbeitsweise der K5 trägt auch das Buch „Mielke-Konzern“ (Gieseke, 2001) bei.

[76] Durch den geheimen Befehl 0212, unterzeichnet vom Chef der SMAD, Marshall W. D. Sokolowski am 30.07.1946.

[77] Laufer, 1992, S. 147ff.

[78] Ebenda, S. 161.

[79] Mehr zur K5 unter Punkt 3.1.2 (V-Leute bei der K5).

[80] Laufer, 1992, S. 162.

[81] Ebenda, S. 164.

[82] Ebenda, S. 164.

[83] Es bleibt hier zu diskutieren, inwieweit die Denunzierten überhaupt Nazis waren, da vielfach auch politische Gegner der SED in Internierungslager der SBZ durch Falschdenunziation Strafen abbüßten. Gleichzeitig bleibt zu fragen, inwieweit – nach dem Vorbild der anderen drei Zonen – überhaupt entnazifiziert wurde, oft galten die ostdeutschen Internierungslager als Arbeitskräftereserve für die UdSSR. Interessante Ansätze dazu liefert Gieseke, 2001, S. 29ff.

[84] Zur Gründung im Dezember 1917 hieß der sowjetische Geheimdienst Tscheka, ab 1922 GPU, ab Anfang der 30er Jahre OGPU, ab 1934 NKWD, wurde 1946 in MVD und MGB aufgeteilt und schließlich 1953 (nach Stalins Tod) wieder zusammengeführt unter dem letztendlichen Kürzel KGB. Trotz immer wieder mit der Umbenennung verbundenen Umstrukturierungen blieb der ursprüngliche Charakter erhalten (vgl. Sauerland, 2000, S. 315).

[85] Gieseke, 2001, S. 39.

[86] Ebenda, S. 40.

Final del extracto de 116 páginas

Detalles

Título
Der "Inoffizielle Mitarbeiter" als gezielter Denunziant innerhalb des Systems der Staatssicherheit
Universidad
Free University of Berlin  (Otto-Suhr-Institut)
Calificación
2,0
Autor
Año
2002
Páginas
116
No. de catálogo
V51374
ISBN (Ebook)
9783638473705
ISBN (Libro)
9783656058045
Tamaño de fichero
850 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Inoffizielle, Mitarbeiter, Denunziant, Staatssicherheit
Citar trabajo
Ralph Ettrich (Autor), 2002, Der "Inoffizielle Mitarbeiter" als gezielter Denunziant innerhalb des Systems der Staatssicherheit, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/51374

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