Die Presse im Dritten Reich (1933-1945)


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2004

23 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Situation der Presse vor der Machtergreifung 1933

3 Bedeutung der Presse für die Nationalsozialisten / Medienpolitische Ziele

4 Gleichschaltung der Presse

5 Die vier Ebenen der Presselenkung
5.1 Institutionelle Ebene
5.2 Rechtliche Ebene
5.3 Wirtschaftliche Ebene
5.4 Inhaltliche Ebene

6 Lenkungsschwächen im System.

7 Die Presse im Dritten Reich
7.1 Die NS-Presse
7.1.1 Die NS-Gaupresse
7.1.2 Die nationalsozialistische Parteipresse
7.1.3 Die Wochenzeitung das Reich
7.2 Die großen demokratischen Zeitungen

8 Möglichkeiten zum publizistischen Widerstand
8.1 Exilpresse

9 Fazit

Literatur

1 Einleitung

Der Sieg einer Idee wird umso eher möglich sein, je umfassender die Propaganda die Menschen in ihrer Gesamtheit bearbeitet hat und je ausschließlicher, straffer und fester die Organisation ist, die den Kampf praktisch durchführt.“ (Adolf Hitler, Mein Kampf, hier München, 1943, S.203, zit. n. Fischer, 1982, S. 229)

Das Thema „Die Presse im Dritten Reich“ könnte kaum besser auf den Punkt gebracht werden als mit den eigenen Worten desjenigen, der mit zahleichen Mithelfern – oder Mittätern - diese Epoche inszenierte und prägte.

Nationalsozialismus und der Zweite Weltkrieg stellen zweifellos einen ebenso tiefen wie dunklen Einschnitt in die Geschichte der Deutschen Presse dar. Es ist dies eine Epoche, die gezeigt hat, was geschehen kann, wenn die Presse der Macht einer Regierung untertan wird, für deren Ideologien missbraucht und auf diese Weise ein Mittel zur Manipulation eines ganzen Volkes wird. Aus der heutigen Sicht, besonders der Nachgeborenen, scheint es kaum fassbar und nachvollziehbar, wie es eine Regierung auf eine einerseits so barbarische und hetzerische, andererseits so systematisch und bis ins kleinste Detail geplante Art und Weise vermochte, gegen alle demokratischen Grundsätze das gesamte öffentliche Leben unter ihre Kontrolle zu bringen und jeden Widerstand im Keim zu ersticken.

Doch Unverständnis und vorschnelles Verurteilen ist oft die Folge von Unkenntnis. Am Beispiel der Presselenkung im Dritten Reich soll daher in folgender Arbeit der Versuch gemacht werden, durch das Aufzeigen von Fakten und das Darlegen der systematischen Vorgehensweise der damaligen Regierung dieses Unverständnis zumindest zu mildern und sich so der Gefahr der historischen Besserwisserei zu entziehen.

Im ersten Teil der Arbeit soll die nationalsozialistische Idee der „Gleichschaltung der Presse“ erläutert werden und die damit verbundene Presselenkung auf den verschiedenen Ebenen aufgezeigt werden. Die Lenkungsschwächen dieses Systems sollen hierbei nicht ausgespart bleiben.

Nach einem Überblick über die damalige Presselandschaft, sowohl über die NS-Presse als auch über die großen demokratischen Tageszeitungen, soll zum Schluss auf die Frage eingegangen werden, ob und in welcher Art und Weise es Möglichkeiten zur publizistischen Opposition gab.

2 Die Situation der Presse vor der Machtergreifung 1933

In politischen Krisenzeiten mit Zeitungsverboten zu operieren, hatte in Deutschland Tradition (Frei / Schmitz, 1989, S. 22). So gab es schon vor der Machtergreifung durch die NSDAP Gesetze, welche die Presse- und Meinungsfreiheit einschränkten.

Hierunter fällt zunächst das Gesetz „Zum Schutz der Republik“ von 1922, welches die Reichsregierung dazu ermächtigte, gegen Ausschreitungen der revolutionären und staatsfeindlichen Parteipresse vorzugehen. Parteitreue Blätter waren in der Weimarer Republik nicht ungewöhnlich, das Gesetz zielte damals vor allem auf die linke Parteipresse ab (Frei / Schmitz, 1989, S. 22).

Besondere Bedeutung kam aber den in den Krisenjahren 1931 und 1932 (unter Rückgriff auf Artikel 48 der Weimarer Verfassung) erlassenen Pressenotverordnungen zu, nach denen Zeitungen, deren Artikel nach Ansicht des Staates bzw. der Partei die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdeten, bis zu acht Wochen verboten werden konnten (Pürer / Raabe, 1996, S. 68).

Die NSDAP selbst verfügte schon Mitte der zwanziger Jahre über eine funktionierende „Reichspropagandaleitung“, zunächst unter Himmler, ab 1930 dann unter Goebbels. So veröffentlichte sie schon in dieser Zeit eigene Blätter, darunter seit 1927 die Zeitung Angriff, durch die sie ihre Hetzkampagnen besonders gegen die Juden an die Bevölkerung brachten und so auf sich aufmerksam machten.

3 Bedeutung der Presse für die Nationalsozialisten / Medienpolitische Ziele

Die Presse stellte für die Nationalsozialisten eines der wichtigsten Instrumente zur Massenbeeinflussung und Erziehung der Deutschen im Sinne ihrer Ideologie dar. Ihre politischen Ziele sollten durch Agitation, Stimmungsmache und Hetzkampagnen in die Bürger injiziert werden, die nichts anderes erfahren sollten als die Argumente der allein regierenden Partei, die selbst keiner Kontrolle unterlag (Toepser-Ziegert, 1984, Vor-wort I Fritz Sänger, S. 11). So machten sich die Nationalsozialisten, kaum dass sie an die Macht gekommen waren, daran, sämtliche publizistischen Produkte und Produzenten in ihre Hände zu bringen, um so eine „größtmögliche ideologische Uniformität der Aussageinhalte“ (Fischer, 1982, S. 233) zu erreichen.

Erklärtes Ziel der Propagandapolitik Goebbels’ war es, „dass die Presse so fein organisiert ist, daß sie in der Hand der Regierung sozusagen ein Klavier ist, auf dem die Regierung spielen kann“ (zit. n. Pürer / Raabe, 1996, S. 65).

4 Gleichschaltung der Presse

Immer wieder wird in Zusammenhang mit der Geschichte der Presse im Dritten Reich der Begriff der „Gleichschaltung“ genannt. Was genau sich hinter diesem Schlagwort verbirgt, lässt sich auch mit der nationalsozialistischen Idee des „Führerprinzips“ beschreiben, welches auf der Vorstellung beruhte, „sämtliche Lebenszusammenhänge auf ein hierarchisches Ordnungssystem reduzieren zu können“ (Toepser-Ziegert, 1984, S. 21).

Zu diesem Thema heißt es bei Fischer: „Entsprechend der nach dem ideologischen Postulat praktizierten Einheit von Partei und Staat ging die ,Säuberung’ aller kommunikativen Bereiche vom ,undeutschen Geist’, ihre ,Gleichschaltung’ und ,Ausrichtung’, personelle und wirtschaftliche Kontrolle von Staats- und Parteiorganisationen aus, die in ihren Zielsetzungen nicht voneinander abwichen.“ (Fischer, 1982, S.230)

Diese totale Kontrolle des öffentlichen und politischen Lebens war nur möglich durch die straffe Organisation auf allen Ebenen und bis in die kleinsten Instanzen – dieser Sachverhalt soll in den nächsten Abschnitten näher erläutert werden.

5 Die vier Ebenen der Presselenkung

5.1 Institutionelle Ebene

Nach dem 30. Januar 1933 nahm die propagandistische und medienpolitische Aktivität der NSDAP bis dahin unerreichte Ausmaße und neue institutionelle Formen an, was sich vor allem daran zeigte, dass Hitler gleich drei „Reichsleiter“ mit Medienkompetenzen an die Regierungsspitze berief (Frei / Schmitz, 1989, S. 21):

Auf Parteiebene blieb Otto Dietrich „Reichspressechef der NSDAP“, Max Amann, der Direktor des „Zentralverlags der NSDAP Franz Eher Nachf.“ und Verleger des Völkischen Beobachters wurde zum „Reichsleiter für die Presse“ ernannt.

Joseph Goebbels, die zentrale Machtfigur in diesem Dreigespann, wurde als Reichspropagandaleiter das neugeschaffene „Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda (RMVP) zugesprochen. Dieses Ministerium hatte sich „schlechthin um alle Gebiete zu kümmern, auf denen eine geistige Einwirkung auf die Nation möglich war“ (zit. n. Pürer / Raabe, 1996, S. 64).

Auf diesem Weg hatte Hitler eine Zentrale geschaffen, von der aus die Überwachung der Medien, der Kunst, der gesamten politischen Aufklärung, der Auslandsaufklärung sowie des Sportwesens erfolgte.

Im September 1933 wurden die Kompetenzen der Reichsleiter weiter ausgebaut, indem man auf der Ebene der Berufsorganisationen weitere Neugründungen durchführte:

Joseph Goebbels wurde Präsident der Reichskulturkammer (RKK), die als wichtigste Instanz zur Vorzensur mit dem Ziel der lückenlosen personellen Überwachung der Journalisten gesehen werden kann. Die Reichskulturkammer war wiederum in sieben Einzelkammern aufgegliedert - Presse, Rundfunk, Film, Theater, Musik, Bildende Künste und Schrifttum, wobei der Bereich Presse und Rundfunk der Einzelkammer „Reichspressekammer“ angehörte, deren Präsident Max Amann wurde. Dieser Institution war unter anderem der „Reichsverband der Deutschen Zeitungsverleger“ einverleibt, der sicher stellen sollte, dass die Zeitungsverleger „den an sie von Partei und Staat zu stellenden Voraussetzungen als Gestalter nationalsozialistischer Gesinnungspresse genügen“ (zit. n. Hale, Oron J., 1965, S. 99).

Ebenso unterlag ihr der „Reichsverband der Deutschen Presse“, die öffentlich-rechtliche Berufsorganisation der Journalisten, zu deren Präsident wiederum Otto Dietrich ernannt wurde.

Otto Dietrich stand ab 1937 außerdem in seiner Funktion als „Pressechef der Reichsregierung“ der „Presseabteilung der Reichsregierung“ vor, deren Hauptaufgabe vor allem die „Unterrichtung und Lenkung der deutschen Tageszeitung“ war (Pürer / Raabe, 1996, S. 64-68).

5.2 Rechtliche Ebene

Ebenso eifrig, wie die Nationalsozialisten vor ihrer Machtergreifung auf das Recht der Presse- und Versammlungsfreiheit gepocht hatten, machten sie sich nach ihrem Wahlsieg daran, diese mittels Notverordnungen Stück für Stück außer Kraft zu setzen.

Erster Schritt in diese Richtung stellte das am 04. Februar 1933 erlassene sogenannte „ Schubladengesetz “ mit dem fast schon ironisch anmutenden Titel „Verordnung zum Schutz des deutschen Volkes“ dar. In ihm waren unter anderem Begründungen von Beschlagnahme und Verbot von Druckschriften politischer Gegner festgelegt.

Zitat Goebbels hierzu: „Jetzt haben wir auch eine Handhabe gegen die Presse, und nun knallen die Verbote, daß es nur so eine Art hat“ (zit. n. Koszyk, 1960, S.307-310).

Der nächste Schritt bestand in der Verhängung der sogenannten Reichstagsbrandverordnung „zum Schutz von Volk und Staat“ am 28. Februar 1933, welche ganz offen bestimmte, dass alle nach Artikel 48 der Weimarer Verfassung suspendierbaren Grundrechte bis auf weiteres außer Kraft zu setzen seien: Freiheit der Person, Recht auf freie Meinungsäußerung, Presse-, Vereins- und Versammlungsfreiheit sowie die Unverletzlichkeit des Brief-, Post- und Fernsprechgeheimnisses. Bei Zuwiderhandlungen musste mit verschärfter Strafandrohung gerechnet werden (Pürer / Raabe, 1996, S. 68).

Kommunistische und sozialdemokratische Blätter wurden jetzt pauschal verboten, ihre Verlagshäuser von der NSDAP besetzt (Frei / Schmitz, 1989, S. 22).

Als das wichtigste und wirksamste Gesetz im Rahmen der Presselenkung kann das „Schriftleitergesetz“ vom 04. Oktober 1933 angesehen werden. Der bislang völlig freie Zugang zum Journalistenberuf war fortan an verschiedene Bedingungen geknüpft, wie z.B. rein arische Abstammung, deutsche Reichsangehörigkeit, Vollendung des 21. Lebensjahres, fachmännische Ausbildung usw.

Die Berufszulassung zog eine Eintragung in die Berufsliste der Schriftleiter nach sich, was gleichbedeutend mit der Zwangsverpflichtung zur berufsständischen Organisation des „Reichsverbandes der deutschen Presse“ war – auf diese Art und Weise wollte man die lückenlose Überwachung der Journalisten erreichen (Pürer / Raabe, 1996, S. 69).

Ein weiterer Schachzug des Schriftleitergesetzes war die „Gleichschaltung“ der Journalisten selbst, indem sie bei Berufseintritt auf die „öffentliche Aufgabe“ verpflichtet wurden. Dies bedeutete, dass sie fortan nicht mehr dem Verleger, sondern dem Staat Rechenschaft schuldig waren.

[...]

Fin de l'extrait de 23 pages

Résumé des informations

Titre
Die Presse im Dritten Reich (1933-1945)
Université
LMU Munich  (Institut für Kommunikationswissenschaft)
Cours
Proseminar Medienlehre
Note
1,0
Auteur
Année
2004
Pages
23
N° de catalogue
V51406
ISBN (ebook)
9783638473910
ISBN (Livre)
9783656784128
Taille d'un fichier
574 KB
Langue
allemand
Mots clés
Presse, Dritten, Reich, Proseminar, Medienlehre
Citation du texte
Irene Orf (Auteur), 2004, Die Presse im Dritten Reich (1933-1945), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/51406

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