Geistliche Personengruppen - die historische Entwicklung kirchlicher Ämter


Trabajo de Seminario, 2001

18 Páginas, Calificación: 1


Extracto


Inhaltsverzeichnis

I Einleitung zum Klerus

II Mönchtum
II a Ursprung und Entwicklung: Anachoretentum und Koinobitentum
II b Mönchtum im Mittelalter:
II c Monastische Neugründungen des 11. u. 12. Jhd.:
II d Die Bettelorden des Spätmittelalters:

III Diakon
III a Byzantinischer Osten:
III b Lateinischer Westen:

IV Priester

V Bischof
V a Theolog. und kirchenrechtl. Stellung:

VI Stift u. Kapitel

VII Schlußbemerkung
Literaturverzeichnis

I Einleitung zum Klerus

Der Begriff Klerus war seit dem dritten Jahrhundert nach Christus die gebräuchliche Bezeichnung für Personen, die durch Wahl und Weihe ein kirchliches Amt und geistliche Vollmachten verliehen bekamen. Dies schuf schon früh eine Abgrenzung zu der Personengruppe der Laien. Im Hochmittelalter wurde der Begriff auf alle Personen ausgedehnt, die unter Kirchenrecht lebten. Der Empfang kirchlicher Weihen war für die Zugehörigkeit zum Klerus nicht mehr zwingend nötig.

Die Zahl der kirchlichen Weihen wurde um die Mitte des dritten Jahrhunderts auf sieben festgelegt, die seit 1203 in die ordines minores[1] des Ostiarius (Türhüter), des Lector (Schriftleser), des Exorcista (Teufelsaustreiber) und des Sequenz (Mess­gehilfe), sowie die ordines maiores[2] des Subdiakon, des Diakon und des Priester geteilt werden.

Seit dem 13. Jahrhundert wurde der Klerus in feste Kirchenstrukturen eingebunden. Den kirchenrechtlichen Eintritt in den Klerikerstand erhielt man durch folgenden Ablauf: Benennung oder Wahl, deren Bestätigung, der Weihe und anschließenden Einführung ins Amt.

Weihehindernisse, sogenannte Irregularitäten, waren vor allem die uneheliche Geburt, körperliche Gebrechen, Ehrlosigkeit, Mangel an mildem Herzen (frühere Richtertätigkeit), Amtsanmaßung und das Mindestalter.

Die Standespflichten der Majoristen bestanden im Gottesdienst, Stundengebet, Zölibat, würdigem Lebenswandel, Tragen der Standestracht und Gehorsam gegen­über den höheren Weihegraden.

Seit dem sechsten Jahrhundert bildete die Tonsur und das Bartverbot die äußerli­chen Zeichen der Kleriker.

II Mönchtum

Der Begriff Mönchtum bezeichnet die Lebensweise, die eine restlose Hingabe an Gott in der Christusnachfolge bei einer gewissen Trennung von der Welt erstrebt und so, auf organisierte Weise, zu persönlicher Vollkommenheit zu gelangen.

Der eigentliche Begriff Mönch kommt vom griechischen Wort monachos, was soviel wie „einzigartig Lebender“ bedeutet.

II a Ursprung und Entwicklung: Anachoretentum und Koinobitentum

Schon im dritten Jahrhundert lösen sich einzelne Gläubige aus ihren christlichen Gemeinden um als Asketen die Einsamkeit der Wüste zu suchen mit dem Ziel der Verwirklichung ihrer persönlichen Christusnachfolge. Das Anachoretentum[3] tritt zuerst in Ägypten, dem Land, das als Ursprungsland des christlichen Mönchtums angesehen wird, auf. Als wichtigster Vertreter des Anachoretentums gilt der Mönchsvater Antonios der Große (ca. 250-356); er gründete jedoch keine Klöster, seine Jünger lebten in Einsiedeleien. Seine Ordensregel (niedergelegt von Athanasios dem Großen[4], Patriarch von Alexandrien) schrieb den Schülern lediglich Gebete und manuelle Arbeit gegen Langeweile und somit aufkommende Versuchungen vor, sowie die Kleidung, bestehend aus einem weißen Flachsgewand bis unter die Knie und einem breiten Ledergürtel.

Die zweite Grundform des Mönchtums, das Koinobitentum, begründete Pachomios der Jüngere (292-346) indem er mehrere Asketen zu einer klösterlichen Gemeinschaft vereinigte. Das erste Kloster entstand in Tabennisi in Oberägypten. Er gab den Mönchen eine Regel, die z.B. den Gehorsam der Mönche gegenüber dem Mönchsvater forderte. Die Pachomios­regel wurde zum Richtmaß der koinobitischen Klöster.

Die Schüler der Mönchsväter verbreiteten das Mönchtum in Palästina, Syrien und Kleinasien.

Gegen aufkommende Irrlehren und Übersteigerungen des neuen monastischen Lebensideals, die fast zur Abkopplung deren Anhängerschaft von der Kirche zur Folge hatten, gingen die Synoden von Gangra (341) und Side (393) vor, wie auch das Konzil von Chalkedon (451), was zum Beispiel in die Verurteilung der Messaliner mündete, die Askese und Sakramente in Frage stellten.

In Syrien schuf Basileius der Große (330-379), der das Koinobitentum vorzog, Ordensregeln, die auf den Grundpflichten Gehorsam, Gebet und Arbeit beruhten und die Vorlage für die spätere Ordensregel des Benedikt von Nursia bildeten.

Athanasios der Große brachte das Mönchtum während seines Exils in Trier 335, in das er zwei Mönche mitnahm, ins Abendland.

Aus dem Eremitentum entstanden mönchische Großsiedlungen; Martin v. Tours (316-397) gestaltete aus seinem Schülerkreis das erste Kloster Galliens Ligugé (361), sowie das Kloster Marmoutier (375), aus dem aufgrund seines pastoralen Charakters zahlreiche Bischöfe hervorgingen.

Weitere wichtige Klostergründungen waren Lérins (410), von wo aus Patricius das Mönchtum nach Irland brachte, und St-Victor bei Marseille, gegründet 415 von Johannes Cassianus (360-435), für den das Kloster den geistlichen Bereich vom weltlichen ausgrenzen musste.

Außerdem entstanden die Klöster des Augustinus (354-430) in Thargaste (388) und Hippo (391) im heutigen Algerien. Augustinus legte die Normen seiner Klöster in zwei Texten fest, dem „Ordo monasterii“ und dem „Praeceptum“, die später zur Grundlage der Augustinerregel werden sollten. Wichtige Punkte sind die Einrichtung des morgendlichen Gottesdienstes, die Festlegung von Stunden für Arbeit und Lesung und die Gütergemeinschaft. Augustinus Modell wirkte auf zahlreiche Klostergründungen wie auch auf spätere monastische Ordnungsformen.

Richtungsweisend für die Zukunft des Mönchtums wurde jedoch das Wirken des Benedikt von Nursia, der, nach Führung eines strengen Einsiedlerlebens, 529 das Kloster Monte Cassino errichtete. Benedikts Regel[5] beruhte auf den Grundsätzen:

Beständigkeit des Aufenthaltsortes, asketische Lebensführung und Gehorsam dem Abt gegenüber. Der Abt wird hier jedoch von den Mönchen gewählt und nicht von seinem Vorgänger designiert, eine Anlehnung an die Augustinerregel. Vorbild der Benedikt­regel scheint die zwischen 500 und 530 in Rom entstandene „Regula Magistri“ zu sein, deren Inhalt sich zu einem Drittel in der Benediktregel wiederfinden lässt. Die Benediktregel entwickelte sich zum Grundgesetz des abendländischen Mönchtum.

II b Mönchtum im Mittelalter:

In vorkarolingischer Zeit hatte die Benediktregel jedoch noch keineswegs das gesamte Mönchtum erobert. Das strenge kolumbanische[6] Mönchtum hatte, neben anderen Formen mönchischen Lebens, noch bis in die karolingische Zeit hinein prägenden Einfluss. Ihre Verdrängung begann ca. 630.

Erst zu karolingischer Zeit erreichte die Durchsetzung der Benediktregel ihren Höhepunkt nachdem Karl der Große sie aus Interesse an einer einheitlichen Observanz der Klöster, wie auch der Kirche, zum Reichsgesetz machte. Sein Nachfolger Ludwig der Fromme machte den Abt Benedikt v. Aniane zum Generalabt aller Klöster des Reichs.

Nach der Reichsteilung von 843 traf ein starker Verfall vor allem das westfränkische Klosterwesen, während das ostfränkische Mönchtum, trotz anhaltender Einfälle der Ungarn, weitgehend intakt blieb.

In der Zeit des Reformmönchtums des zehnten und elften Jahrhunderts bildeten sich in einer Zeit der Schwäche des Papsttums eine Reihe monastischer Zentren heraus, dessen bedeutendstes Cluny bei Mâcon[7] war. Da man aus den erfahrenen Schädigungen der Klöster während der karolingischen Säkularisation gelernt hatte sollte Cluny unter möglichst wenig Autoritäten gestellt sein. Clunys Äbte übten das Designationsrecht aus und waren Generaläbte über die etwa 1000 unterstellten Klöster. Cluny vertrat das Prinzip der Vogtfreiheit, was einer direkten Unterstellung unter den König gleichkam, sowie die Loslösung von der bischöflichen Jurisdiktion durch päpstliche Schutzprivilegien. Diese sogenannte Exemtion erhielt Cluny 998.

Weitere Reformzentren waren die Abtei Gorze, Stablo-Malmedy, Hirsau, St. Victor in Marseille und weitere.

II c Monastische Neugründungen des 11. u. 12. Jhd.:

Die toskanische Einsiedlerbewegung schuf im elften Jahrhundert eine Verbindung von Eremitentum und Koinobitentum. Monastisches Gemeinschaftsleben im Tiefland sollte die wirtschaftlich und erzieherische Voraussetzung für die Eremiten im Hochland bilden.

Die Kartäuser lebten in kleinen Häusern, wo sie beteten, studierten und ihre Haus- und Gartenarbeit verrichteten. Zum Hochamt traf sich die Gemeinschaft in der Kirche und zu Festen am gemeinsamen Tisch, ansonsten war Schweigen und strenge Kontempla­tion geboten.

[...]


[1] Niedere Weihegrade

[2] Höhere Weihegrade

[3] Anachorese = Rückzug

[4] lebte von 295-373

[5] entstanden ca. 530 - 560

[6] Die sogenannte Kolumbansregel, entwickelt von Kolumban dem Jüngeren (542-615) gilt als die wichtigste vorbenediktinische Klosterregel.

[7] 910 gegründet durch Wilhelm v. Aquitanien und dem ersten Abt Berno

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Detalles

Título
Geistliche Personengruppen - die historische Entwicklung kirchlicher Ämter
Universidad
University of Bonn  (Kunsthistorisches Institut)
Calificación
1
Autor
Año
2001
Páginas
18
No. de catálogo
V5147
ISBN (Ebook)
9783638131322
ISBN (Libro)
9783638756570
Tamaño de fichero
530 KB
Idioma
Alemán
Notas
Es wird die historische Entwicklung einzelner kirchlicher Ämter wie Pfarrer, Bischof, Vikar, usw. dargestellt.
Palabras clave
Geschichte, Ämter, Pfarrer, Bischof, Vikar, Personen
Citar trabajo
Marcel Tenud (Autor), 2001, Geistliche Personengruppen - die historische Entwicklung kirchlicher Ämter , Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/5147

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