Das Zeitalter von Industrie 4.0. Der automatisierte Vertragsschluss und computergenerierte Bestellungen von intelligenten Maschinen und Anlagen


Tesis (Bachelor), 2019

57 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


II. Inhaltsverzeichnis

I. Deckblatt

II. Inhaltsverzeichnis

III. Abkürzungsverzeichnis

1 Problemstellung
1.1 Einführung
1.2 Zielstellung und Erwartung

2 Definition und/oder Beschreibung Industrie 4.0

3 Rechtlicher Rahmen – Rechtliche Herausforderungen
3.1 Rechtliche Ausgangslage / Stand der Dinge
3.2 Vertragsfreiheit - Vertragsgestaltung
3.2.1 Gestalten von AGB`S
3.2.2 Mitinhaberschaft bzw. „Rechteketten“
3.2.3 Grundsätze der Blankoerklärung, Rechtsscheinhaftung
3.3 Willenserklärung und Vertragsschluss
3.3.1 vertragliche Einigung
3.3.2 Willenserklärung der Parteien Teil I
3.3.2.1 Erklärung als invitatio ad offerendum
3.3.2.2 Annahmeerklärung der Parteien
3.3.3 Willenserklärung der Maschine der Parteien
3.3.3.1 Die Maschine als Bote
3.3.3.2 Die Maschine als Stellvertreter
3.3.3.3 Willenserklärung der Parteien Teil II
3.3.4 Willenserklärung durch Inbetriebnahme der Maschine

4 Schutz von Know-how und Datenschutz
4.1 IT- Sicherheit
4.2 Daten im Kontext von Industrie 4.0
4.2.1 Datenschutzrecht
4.2.2 Beschäftigtendatenschutz

5 Auswirkungen von Industrie 4.0 auf Beschäftigtenbegriff
5.1 Betriebsverfassungsrechtliche Grundlagen im Rahmen von Industrie 4.0
5.1.1 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
5.2 Arbeits- und Gesundheitsschutz
5.2.1 Arbeitszeit in einer digitalisierten Industrie
5.3 Veränderte Weisungsstrukturen im Rahmen von Industrie 4.0
5.4 Beschäftigungssicherung und berufliche Fortbildung

6 Rechtsgutverletzung durch Industrie 4.0
6.1 Rechtsgutverletzung innerhalb der Industrie 4.0
6.2 Rechtsgutverletzung - fehlerhaftes Produkt

7 Fazit

IV. Literaturverzeichnis

III. Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Problemstellung

Unsere Welt wird immer mehr von der Technik bestimmt. Vor 20 Jahren hätte es niemand vorstellen können mit seinem Mobiltelefon, z.B. eine Pizza zu bestellen, Filme zu schauen und die Tageszeitung zu lesen. Heute passiert dies tagtäglich tausendfach überall auf der Welt. Computertechnik in Verbindung mit dem Internet macht all das möglich und ist aus unserem Alltag nicht mehr weg zu denken. Daher ist es nicht verwunderlich, dass die moderne Technik auch immer mehr Einzug in die Industrie hält und auch dort eine immer größere Rolle spielt. Mit dieser wachsenden Bedeutung in der Industrie ergeben sich neue Chancen und Möglichkeiten, die in vielen Fällen nicht mit unseren tradierten Vorstellungen über unser Recht im Einklang stehen. Durch die zunehmende Automatisierung der Prozesse werden immer mehr Bestellungen von Maschinen ausgelöst. Das BGB kannte diese Art von Vertragsschluss bisher (noch) nicht. Sondern ist von zwei oder mehr Parteien ausgegangen, die sich willentlich für einen Vertrag entscheiden. Nun wird es zunehmend immer mehr Maschinen geben, die in der Lage sind, Bestellungen automatisch auslösen. Hierbei ist fraglich, wann die Willenserklärungen, die für das Zustandekommen eines Vertrages die Vorrausetzung sind, abgegeben werden und wann dieser Vertrag nun letztendlich zustande kommt. Ziel dieser Arbeit ist es, die bereits bestehenden zivilrechtlichen Regelungen auf die situationellen Erneuerungen in der Industrie anzuzeigen und auf Problematiken in der Anwendung sowie auf mögliche Lösungsvorschläge hinzuweisen.

1.1 Einführung

Das Internet der Dinge, im englischen als Internet of Things (IoT) genannt, bezeichnet die Vernetzung und Interaktion von technischen Geräten und Anlagen im privaten sowie wirtschaftlichen Bereich zur Verbesserung des Materialflusses, der Produktion oder zur Versorgung mit Gütern, die zum Verbrauch oder zur Weiterverarbeitung bestimmt sind. Dies, ohne dass der Mensch als Impulsgeber hierauf direkten Einfluss nimmt, also die Systeme selbstständig in sogenannter „eigener Verantwortung und Hoheit“ agieren.

„Mit dem „Internet der Dinge“ (engl: Internet of things) oder „Allesnetz“ wird die Vernetzung von Gegenständen mit dem Internet verstanden, so dass diese Gegenstände über das Internet selbstständig kommunizieren und einen Material- oder Produktionsfluss festlegen. Die Verbindung der am Produktionsfluss beteiligten Systeme mit softwaretec hnischen Komponenten wird als „cyber - physische Systeme“ bezeichnet. Auf diese Weise wird der auto matisierte Produktionsprozess mit moderner Informations- und Kommunikationstechnik verknüpft. Im internationalen Kontext werden häufig Bezeic hnungen wie „cyber - physical systems“, „advanced/smart/digital manufacturing“, „smart factory“ oder „advanced/smart/ digital production/indus try“ für Industr ie 4.0 verwendet. 1

Die Industrie 4.0 bezeichnet die von der Bundesregierung initiierte Hightech- Strategie zur umfassenden Digitalisierung von industrieller Produktion zur Zukunftssicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland und beinhaltet die Vernetzung und Verzahnung von gesamten Produktionsabläufen.

Das Zukunftsprojekt Industrie 4.0 zielt darauf ab, die deutsche Industrie in die Lage zu versetzen, für die Zukunft der Produktion gerüstet zu sein. Sie ist gekennzeichnet durch eine starke Individualisierung der Produkte unter den Bedingungen einer hoch flexibilisierten (Großserien-) Produktion. Kunden und Geschäftspartner sind direkt in Geschäfts- und Wertschöpfungsprozesse eingebunden. Die Produktion wird mit hochwertigen Dienstleistungen verbunden. Mit intelligenteren Monitoring- und Entscheidungsprozessen sollen Unternehmen und ganze Wertschöpfungsnetzwerke in nahezu Echtzeit gesteuert und optimiert werden können. 2

Diese Produktionsabläufe sollen mittels moderner Informations- und Kommunikationstechnik zu intelligent vernetzten Systemen zusammengefasst und dadurch eine sich weitestgehend selbstorganisierende Produktion geschaffen werden.

Dies soll mit dem Ziel geschehen, dass nicht mehr nur einzelne Produktionsschritte verbunden sind, sondern ganze Wertschöpfungsketten geschaffen werden. Die mittels einer weitestgehenden Selbstorganisation zwischen Menschen, Maschinen, Anlagen, Logistik und Produkten kommunizieren, kooperieren und den gesamten Lebenszyklus eines Produktes umfassen. Eingeschlossen werden soll dabei, die Idee eines Produktes, die Entwicklung, Fertigung, Nutzung, Wartung und Recycling.

Der automatisierte Vertragsschluss und computergenerierte Bestellungen sind dabei das Bindeglied in dieser Interaktion und dienen somit der Realisierung entsprechender Industrie 4.0 Anwendungen.

Im Ergebnis soll also die deutsche Initiative zur Industrie 4.0 die Realisierung des Internet der Dinge (IoT) in der deutschen Wirtschaft sein.

Mit dieser Vernetzung von Maschinen und Anlagen zu komplexen Systemen sind eine Vielzahl von spannenden rechtlichen Fragestellungen verbunden die im bisherigen rechtlichen und juristischen Kontext sich nicht gestellt haben.

Unteranderem, Wer mit Wem in welchem Vertragsverhältnis steht und wie dieser Vertragsabschluss zwischen den Parteien im Rahmen automatisierter Prozesse überhaupt zustande kommt.

Denkbar sind auch Überlegungen, dass sich durch die neuen Möglichkeiten Vertragsarten herausbilden, die zurzeit ungebräuchlich, unpraktisch oder unmöglich sind. Zum Beispiel könnten Vertragsformen derart entstehen, dass Maschinen und Anlagen nicht im Rahmen von Kauf- oder Leasingverträgen durch einen Vertragspartner genutzt werden, sondern nur im Rahmen ihrer tatsächlichen Einsatzlaufzeit vertraglich gebunden sind. Dann stellt sich die Frage der Instandhaltung und Verbrauchsgüter vollkommen anders und bedürfen einer anderen juristischen Bewertung der Sachverhalte.

1.2 Zielstellung und Erwartung

Mit der von mir erstellten Bachelorarbeit möchte ich untersuchen, welche rechtliche Stellung die Maschinen und Systeme in dem Prozess von Industrie 4.0 und den damit verbundenen automatisierten Vorgängen von Vertragsabschlüssen und Bestellungen haben können.

Maschinen und Anlagen können nach der Rechtsgeschäftslehre keine Willenserklärungen, die zu einem Vertragsschluss notwendig sind, abgeben. Besondere Bedeutung kommt aber bisher dieser Willenserklärungen zu. Wer gibt diese, zu welchem Zeitpunkt für die Parteien bindenden Willenserklärungen ab und wie kommen diese zustande.

Dies letztlich auch verbunden mit der Erwartung herausarbeiten zu können, wer für einen Vertragsschluss zwischen den Parteien, in dem gewollten komplexen System von Industrie 4.0 verantwortlich ist und welche Auswirkungen dies auf mögliche angrenzende Rechtsgebiete wie das Arbeitsrecht oder die Arbeitnehmerstellung hat.

Sind diese angrenzenden Rechtsbereiche z.B. Datensicherheit, Beschäftigtendaten, Sachmangel, Know-How Schutz, Beschäftigtenbegriff u.v.m., zum Vertragsschluss relevant und hat deren rechtliche Bewertungen Auswirkungen auf den Vertragsschluss und die Willenserklärungen selbst.

Dies sind spannende rechtliche Fragen, die sicher nicht alle im Rahmen einer Bachelorarbeit hinreichend bearbeitet werden können. Jedoch in einem Kontext zusammengebracht, auf wesentliche Aspekte dieser sich verändernden Arbeitswelt und der damit verbundenen weiteren Entwicklung des Rechts untersucht, Regelungslücken aufgezeigt, den Stand der Diskussion und die Forderungen an den Gesetzgeber widerspiegeln und in einem differenzierten Abwägungsprozess dazu Stellung zu nehmen.

2 Definition und/oder Beschreibung Industrie 4.0

Wie bereits unter dem Punkt 1 der Einführung erläutert, handelt es sich bei dem Begriff Industrie 4.0 um die deutsche Strategie in Bezug auf das Internet der Dinge in der deutschen Wirtschaft um diese im internationalen Wettbewerb, zukunftsfähig zu machen.

Der Begriff geht auf die Initiative der Bundesregierung aus Jahre 2011 zurück.

„International steht Industrie 4.0 heute für die Digitalisierung der Industrie. Dabei entstand Industrie 4.0 erst 2011 als Zukunftsprojekt im Rahmen der Hightech-Strategie. Acatech - die Deutsche Akademie der Technikwissenschaften - hat 2013 eine Forschungsagenda und Umsetzungsempfehlungen vorgestellt, die auf Betreiben des Bundesforschungsministeriums (BMBF) ausgearbeitet wurde. Dies baute auf der "Nationale Roadmap Embedded Systems" auf.“ 3

Die Umsetzung dieser Strategie und der damit verbundenen weiteren Entwicklungen der technischen Möglichkeiten in der Praxis soll dem Ziel dienen, moderne Informationstechnik und Produktionstechnologien zur Entwicklung neuer effizierter Produktionsverfahren, Produkte und Dienstleistungen zu vereinen.

„Mit dem zunehmenden Einsatz des Internets der Dinge und Dienste in der Produktion werden sich in Kombination von Smart Production, Smart Logistic, Smart Grids und Smart Products die Wertschöpfungsketten verändern und neue Geschäftsmodelle etablieren. Durch das Zukunftsprojekt Industrie 4.0 werden die vorhandenen technologischen und marktwirtschaftlichen Potenziale gehoben werden. Industrie 4.0 eröffnet neue Geschäftsperspektiven und neue innovative soziale Infrastrukturen für die Arbeit.“ 4

Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft soll in Zukunft dadurch sichergestellt werden, dass aus diesen Entwicklungsprozessen Verfahren und Methoden entstehen, die eine schnellere, effektivere, Ressourcen sparende und den individuellen Kundenbedürfnissen angepasste Produktion und Entwicklung von Produkten ermöglicht.

Notwendig ist hierzu eine Vielzahl von verschiedenen technischen Normen und Standards zu überprüfen, anzupassen und neue zu entwickeln.

„Der Weg zu Industrie 4.0 ist ein evolutionärer Prozess. Vorhandene Basistechnologien und Erfahrungen müssen an die Besonderheiten der Produktionstechnik angepasst werden sowie gleichzeitig innovative Lösungen für neue Standorte und neue Märkte erforscht werden.“ 5

Gleichzeitig müssen ebenso der rechtliche Rahmen und die juristischen Grundsätze rechtsbildend weiterentwickelt und die Meinungsbildung vorangetrieben werden.

„Die neuen Produktionsprozesse und horizontalen Geschäftsnetzwerke in Industrie 4.0 müssen rechtsgemäß gestaltet und bestehendes Recht innovationsadäquat fortgebildet werden. Zu den Herausforderungen zählen der Schutz von Unternehmensdaten, Haftungsfragen, der Umgang mit personenbezogenen Daten und Handelsbeschränkungen. Gefragt ist nicht nur der Gesetzgeber, sondern vor allem die Wirtschaft: Leitfäden, Musterverträge und -betriebsvereinbarungen oder Selbstregulierungen wie Audits und vieles mehr sind geeignete Instrumente.“ 6

Die Kommunikation zwischen Menschen und Maschine bzw. Maschine und Maschine ermöglichen vollkommen neue Möglichkeiten. Gleichzeitig entstehen dabei Daten, deren Informationsgehalt in Zukunft eine noch viel größere Bedeutung als bisher haben werden und schon heute als der „neue Rohstoff“ bezeichnet sind.

„"Daten sind der Rohs toff des 21. Jahrhunderts", meinte Messechef Frese und im Gegensatz zu anderen Rohstoffen nimmt die Menge der Daten rasant zu. Es gehe laut Frese darum, Nutzen aus diesen Daten zu ziehen und neue, nachhaltige Geschäftsmodelle daraus zu generieren.“ 7

Mit diesen Daten können dann bestehende Prozesse und Abläufe verbessert oder vollkommen neue Prozesse, Methoden, Verfahren oder Geschäftsmodelle geschaffen werden. Darin liegt das eigentliche Potenzial der Industrie 4.0. Deshalb erhalten die rechtlichen Themen und deren Weiterentwicklung eine besondere Bedeutung. Denn Themen wie Datensicherheit und Eigentum an Daten erhalten dadurch eine äußerst hohe Priorität. Es existieren heute zahlreiche ungeklärte rechtliche Fragen und gesetzliche Regelungslücken auf diesen Gebieten, die mit großem Interesse in der Fachwelt und einem breiten gesellschaftlichen Diskurs in Politik und Wissenschaft diskutiert werden.

Im Zuge der weiteren Entwicklung geht es darum, auf gesellschaftlicher Ebene allgemeine Akzeptanz zu finden, also allgemein, abstrakte Lösungen, die im konkreten Einzelfall dann zur Anwendung kommen und der Rechtsprechung dienen.

„Die Veränderung der gesamten industriellen Produktion wi rft auch die Frage auf, ob und gegebenenfalls wo rechtliche Regelungen angepasst werden müssen. Nur wenn die rechtlichen Regelungen mit der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle Schritt halten, geben sie Sicherheit, schaffen Akzeptanz und wirken innovationsfördernd. Dafür sollte die rechtliche Analyse im Zusammenhang mit neuen Technologien bereits in der Phase der Forschung und Entwicklung beginnen – und nicht erst nach der Markteinführung eines Produkts.“ 8

Ein weiterer Aspekt ist die Veränderung der Anforderungen an die Mitarbeiter. Echtzeitsteuerung, Assistenzsysteme und selbstorganisierende Wertschöpfungsketten verändern die Anforderungen von heute und werden die Arbeitswelt von morgen prägen.

Die Arbeitsorganisation, die Betriebs- und Angriffssicherheit der Produktionsanlagen, die Datensicherheit und der Schutz personenbezogener Daten bedürfen einer vollkommen neuen Betrachtung und Bewertung, um keine Gefahr und/oder Angriffsflächen für Gefährdungen, Spionage oder Sabotage zu bieten.

Der jederzeit sichere Betrieb der Anlagen und Systeme, der permanente Datenaustausch sowie der automatisierte Vertragsschluss und computergenerierte Bestellungen bilden dabei den Kerninhalt von Industrie 4.0.

„Es geht dabei sowohl um den Schutz von Unternehmensdaten als auch um den Schutz der persönlichen Daten von Beschäftigten und Kundinnen und Kunden. Intelligente Objekte generieren kontinuierlich Informationen, die in Fabriken, Produktionsräumen und auch über Firmengrenzen hinweg übermittelt und ausgewertet werden. Die Auswertung vernetzter Daten betrifft auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, da in diesem Zusammenhang verstärkt auch personenbezogene Daten erfasst werden. Gerade in Fällen, in denen Unternehmen wirtschaftlich über die Rechtsgrenzen Deutschlands hinaus kooperieren, sind praktikable Lösungsansätze gefragt, die die informationelle Selbstbestimmung der Besch äftigten gewährleisten.“ 9

Mit dem Thema Industrie 4.0 verbunden sind Datensicherheit, Vertragsschluss und Bestellung eng verknüpft, was wiederum auch zu Haftungsfragen führt. Daher müssen in allen Phasen der Produktion und Anwendungen im Rahmen von Industrie 4.0 die Verantwortlichkeiten klar geregelt und geklärt sein. Denn nur wer seine konkrete Verantwortung kennt, kann diese auch wahrnehmen, Gefahren abwenden und Schaden verhindern. Mehr noch, nur durch diese Klarheit können sich Mitarbeiter und Beteiligte in den Prozess ein- und dadurch diesen voranbringen.

„Wer ist verantwortlich, wenn Daten ausgespäht werden oder Objekte im Netzwerk fehlerhaft agieren ? Bei Kooperationen zwischen Unternehmen sollten deshalb, wo möglich, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der Beteiligten vorab klar vertraglich definiert werden. Eine umfassende Dokumentation sollte die Absicherung ergänzen. Schließlich gilt es bei grenzüberschreitenden Kooperationen von Unternehmen, rechtliche Unsicherheiten insbesondere im Falle von Handelsb eschränkungen zu beheben.“ 10

Im Ergebnis bleibt festzustellen, bei Industrie 4.0 handelt es sich um konkrete Anwendungen von technischen Möglichkeiten, die im Rahmen des Internet der Dinge noch entwickelt, neu entstehen oder auch neu zusammengestellt werden. Eine genaue Definition darüber, was genau darunter zu verstehen und zusammengefasst ist, kann derzeit noch nicht abschließend ausgedrückt werden. Diese Prozesse entwickeln sich gegenwärtig noch. Jedoch besteht sowohl in der Politik, der Wirtschaft, den Verbänden und der Gesellschaft eine breite Einigkeit darüber, dass darunter im weitesten Sinne die intelligente Vernetzung und Selbstorganisation von Maschinen und Anlagen und die Kommunikation von Mensch zu Maschine und Maschine zu Maschine sowie die Interaktion zwischen den einzeln Komponenten und Handlungsfelder bezüglicher einer flexiblen, ressourcensparenden und effizienten Produktion von auch kleinen Stückzahlen verstanden wird.

Diese Prozesse sollen allumfassend, von der Entwicklung bis zur Entsorgung den gesamten Lebenszyklus eines Produktes einschließen. Es ist die physische Umsetzung und Erschaffung von Gütern die der Befriedigung von Bedürfnissen dient, die mittels sich selbstorganisierender, mit moderner Informationstechnologie ausgestattenden Systemen hergestellt werden sollen.

Aus technischer Sicht steht hinter dem Internet der Dinge weniger eine einzelne Technologie oder eine spezifische Funktionalität als vielmehr ein Funktionsbündel, welches in seiner Gesamtheit eine neue Qualität der Informationsverarbeitung entstehen lässt .“ 11

Nach der Mechanisierung mit Wasser- und Dampfkraft, der Massenfertigung mit Hilfe von Fließbändern und elektrischer Energie und dem Einsatz von Elektronik und IT zur Automatisierung der Produktion folgt die vierte industrielle Revolution: Industrie 4.0.Der Begriff beschreibt eine Abkehr von der klassischen automatisierten Fabrik, die große Mengen gleichartiger Produkte auf der Basis zentraler Produktionspläne herstellt. Vision ist die selbstorganisierte Fabrik, in der intelligente und teilautonome Objekte interagieren und es gelingt, die zunehmende Individualisierung der Produkte mit den Vorteilen von Großserienproduktion zu verbinden (Mass Customization)."12

Eine endgültige, umfassende Definition von Industrie 4.0 ist endgültig noch nicht möglich, weil eine sehr große Dynamik in dem Prozess steckt. Das Potenzial von Industrie 4.0 mit all seinen Möglichkeiten und Varianten kann noch gar nicht vollständig überblickt werden. Darum wird eine genau Definition erst später folgen können.

3 Rechtlicher Rahmen – Rechtliche Herausforderungen

3.1 Rechtliche Ausgangslage / Stand der Dinge

Die Industrie 4.0 und im Zusammenhang damit das Internet der Dinge und mit ihr die Umsetzung in der sogenannten Smart Factory beschreiben und beziehen sich auf das Benutzen und Verknüpfen von cyber-physischen Systeme (CPS). Das sind einzelne Komponenten, die mittels moderner IT-Technik miteinander agieren.

„Die flächendeckende Vernetzung von CPS, Informations- und Kommunikationstechnik zu einem Internet der Dinge ist ein weiterer Grundgedanke. Die zunehmend komplexeren Szenarien führen zu starker Vernetzung der Systeme auf der Fertigungsebene. Bezogen auf die

Automatisierungspyramide erfolgt die Integration der Systeme in vertikaler Richtung auch unter dem Begriff Konvergenz der IT aggregiert als auch horizontal übe r ganze Wertschöpfungsnetzwerke.“ 13

Das Neue daran ist die flächendeckende, durchgängige Digitalisierung und Verknüpfung aller Wertschöpfungsebenen in allen Wirtschaftsprozessen. Durch diese flächendeckende Vernetzung dieser Systeme entstehen grundlegende neue technische Innovationen, die vollkommen neue Geschäftsmodelle ermöglichen bzw. bestehende Geschäftsmodelle verändern können. Diese Veränderungen treffen auf ein bestehendes rechtliches Umfeld und bestehendes Rechtssystem, dass in seiner Entstehung und Entwicklung diese neuen Möglichkeiten nicht voraussehen und berücksichtigen konnte.

„Wie alle grundlegen den technischen Innovationen treffen die neuen Produktionsprozesse von Industrie 4.0 auf ein bestehendes rechtliches Umfeld. Dies führt zu wechselseitigen Herausforderungen: Die Unsicherheit über die rechtliche Zulässigkeit einer neuen Technologie oder die mit ihr verbundenen Haftungs- und Datenschutzfragen kann sich akzeptanz- und innovations- hemmend auswirken. Umgekehrt kann die faktische Macht neuer Technologien und Geschäftsmodelle so groß sein, dass die Durchsetzbarkeit bestehender rechtlicher Regelun gen infrage gestellt wird.“ 14

Mit dem disruptiven Charakter dieser neuen Technologien und den mit ihnen verbundenen innovativen Geschäftsmodellen werden diese, bestehende rechtliche Rahmen und Grenzen erreichen.

Das Neue daran ist nicht, dass neue Verfahren, Technologie, Techniken oder Abläufe entstehen. Das Neue ist die allumfassende und konsequente Verknüpfung und Digitalisierung aller Wertschöpfungsprozesse mittels moderner IT-Systeme und der damit verbundenen permanenten Informations- und Datenverarbeitung.

Es wird somit in Rahmen von Industrie 4.0 die Möglichkeit geschaffen, dass Maschinen, Anlagen und Systeme ihren Bedarf an Roh- Hilfs- und Betriebsstoffen, Material und Logistik sowie alle zur jeweiligen Zielerreichung notwendigen Mittel selbst berechnen, auch deren Beschaffung und punktgenaue Bereitstellung einleiten.

Dadurch werden im Rahmen dieser Digitalisierung der Wertschöpfungsprozesse Fragen an das Recht und seine Anwendung viel komplexer und umfassender als bisher gestellt werden. Fragen des Eigentums von Daten und deren Rechte daran, des Datenschutzes, des Einsatzes von Produktionstechnologien, der Haftung für Produkte, Know-how Schutz und arbeitsrechtliche Fragen greifen durch diese enger verknüpften und automatisierten Prozesse viel stärker ineinander und beeinflussen sich.

„Die durchgängige Digitalisierung aller Wertschöpfungsprozesse begründet eine epochale Umwälzung der Produktions‐ und Arbeitswelt-und stellt Unternehmen vor große rechtliche Herausforderungen. Mit der Digitalisierung werden in der Industrie 4.0 die Fragen des Rechts an Daten, des Datenschutzes, des Einsatzes von Produktionstechnologien, der Haftung für Produkte, des Schutzes von Know‐how sowie der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen neu gestellt. Die notwendigen Antworten und gesetzlichen Anpassungen des Rechts werden dabei vom Gesetzgeber nicht so schnell vorgenommen, wie sich neue Technologien und innovative Geschäftsprozesse aufgrund ihres disruptiven Charakters entwickeln.“ 15

Von diesen Erkenntnissen ausgehend ist in der Gesellschaft, den Verbänden, der Wirtschaft und Gesetzgebung ein breiter Diskurs darüber entstanden, wie mit diesen neuen Herausforderungen, den aktuellen Gesetzen und in der Rechtsprechung damit umgegangen werden soll. Sowie welche Anpassung des Rechts und der Gesetze sowohl im nationalen, als auch im internationalen Rahmen vorgenommen werden müssen.

„Industrie 4.0-Anwendungen verändern zunehmend Geschäftsprozesse und -modelle. Die Veränderungen bedeuten für viele Unternehmen eine neue Unsicherheit: wie wende ich das aktuelle Recht auch morgen auf meine digitalisierte Produktion an?

Unklarheiten bei der Vertragsfindung, beim kartellrechtlichen Verhalten, bei Datennutzung und Haftung hindern Unternehmen nicht selten daran, den Schritt in die Industrie 4.0 zu gehen. 16

Deshalb hat die Bundesregierung verschiedene Expertengremien und Foren geschaffen, in denen derzeit verschiedenste rechtliche Fragen aufgeworfen und diskutiert werden.

Der automatisierte Vertragsschluss und computergenerierte Bestellungen sind dabei ein Teil von notwendigen Industrie 4.0 Anwendungen die Daten und Information in Echtzeit benötigen und verarbeiten müssen. Die rechtliche Grundlage für den Besitz und das Verarbeiten von rein maschinengenerierten Daten ist zurzeit gesetzlich nicht gegeben.

In die Diskussionen bringen sich nicht nur Wissenschaftler und Juristen aus unterschiedlichen Fachrichtungen, sondern auch Wirtschafsverbände, Forschungsinstitute und die Politik ein und nehmen vermehrt zu verschiedenen rechtlichen Fragen Stellung bzw. Formulieren ihre Positionen und Forderungen an die rechtliche Ausgestaltung diese neuen Möglichkeiten.

Innerhalb der Diskussionen geht es dabei nicht nur um das Datenrecht als solches, sondern Industrie 4.0 wird dabei, komplex als ein alle Rechtsgebiete durchdringende Herausforderung verstanden.

So hat der VDMA (Verband Deutscher Maschinen und Anlagenbau e.V.) und ZVEI (Zentralverband Elektrotechnik und Elektronikindustrie e. V.) ein gemeinsames Positionspapier veröffentlicht in dem u.a. die Anpassung des AGB Rechts gefordert wird.

Die unzureichende Situation des deutschen AGB-Rechts für den unternehmerischen Geschäftsverkehr stellt ein wesentliches Hemmnis für den Erfolg von Industrie 4.0 am Wirtschaftsstandort Deutschland dar.

VDMA und ZVEI können diese Situation im Interesse ihrer Mitglieder nicht hinnehmen und fordern daher eine sachgerechte Reform der gesetzlichen Regelungen. Gemeinsam mit Vertretern von Unternehmen, insbesondere des Mittelstandes, anderen Branchenverbänden und Rechtsanwälten zeigen VDMA und ZVEI den politischen Handlungsbedarf und die Risiken für die Unternehmenspraxis auf.

Auch die relevanten Fachkreise, wie der Deutsche Juristentag e.V., der Zivilrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins e.V. sowie ein vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beauftragter wissenschaftlicher Gutachter, bestätigen den Reformbedarf im deutschen AGB-Recht für den unternehmerischen Geschäftsverkehr.

VDMA und ZVEI fordern daher eine sachgerechte Reform des deutschen AGB Rechtes für den unternehmerischen Geschäftsverkehr in den Regelungen der §§ 305, 310 BGB .17

Andere Verbände und Gruppen bringen sich mit ihren Forderungen und Positionen zu verschiedenen rechtlichen Themen, wie die von Haftungsfragen über Arbeitnehmer- und Arbeitsrechtthemen bis zu Datenschutz und geistigen Eigentum in den Diskurs ein.

So hat der Bundesverband der Deutschen Industrie gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei Noerr eine Befragung durchgeführt, um die relevanten Positionen auszufiltern und diese in die Diskussion einzubringen.

Zusammen mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hat die Rechtsanwaltskanzlei Noerr eine Umfrage durchgeführt, die zentrale Rechtsprobleme der sich abzeichnenden digitalisierten Wirtschaft anspricht. Die Unternehmensjuristen wurden befragt, inwiefern der bestehende deutsche, europäische und ggf. auch internationale Rechtsrahmen die Nutzung von innovativen Technologien, Anwendungen und Geschäftsmodellen der digitalisierten Wirtschaft zulässt oder erschwert .18

Aber auch andere Akteure, die mit der Umsetzung von Industrie 4.0 befasst sind bringen sich über eigene Studien und Beiträge in die breite Diskussion ein und formulieren so die jeweiligen Forderungen ihrer Klientel an die Politik und den Gesetzgeber, die gesetzlichen Grundlagen in ihrem Interesse anzupassen bzw. neue Gesetze zu schaffen.

Die zahlreichen und komplexen Herausforderungen können in ihrer Bandbreite nicht von einzelnen Unternehmen umfassend bewältigt werden, sondern verlangen auch eine gemeinsame Anstrengung von Industrieverbänden, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Neben einer branchenübergreifenden Zusammenarbeit zur Förderung von Qualifikationen und zur Festlegung bzw. Auswahl von Standards bedarf die Gestaltung des technologischen und digitalen Wandels in Deutschland aber auch einer expliziten Unterstützung durch die Politik. 19

Auch Gewerkschaften beziehen ihrerseits Stellung und bringen die Forderungen ihrer Interessengruppen, der Arbeitnehmerschaft in die Diskussion ein und formulieren so klare Standpunkte.

Zurzeit kann niemand wirklich abschätzen, welche Veränderungen diese Prozesse sowohl auf der Seite der Unternehmen, der Arbeitnehmer, noch Konsumenten in sich tragen.

Dies gilt sowohl in rechtlicher, wirtschaftlicher, als auch in beschäftigungspolitischer Sicht. Es sind auch unter diesem Aspekt, neue Vertrags- und Arbeitsmodelle denkbar und unmittelbar damit verbunden, auch wieder Haftungs- Datenschutz- Eigentums- und Vertragsfragen.

So hat der Vorsitzender der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE) Herr Michael Vassiliadis die Position seiner Gewerkschaft so formuliert:

Im Kern geht es bei Industrie 4.0 um die konsequente Fortsetzung der Automatisierungstechnologie. Es geht um digitale Systemlösungen, die heute bereits in vielen Branchen erfolgreich angewendet werden. Intelligente Lagersysteme oder eine vollautomatisierte Prozesssteuerung sind in vielen Unternehmen seit Jahren Realität. Wesentlich und neu ist die digitale Vernetzung über Werks- und Unternehmensgrenzen hinweg. Es geht also nicht nur um die voll vernetzte Fabrik, sondern um voll vernetzte Wertschöpfungsketten. Genau hier stecken Wachstumspotenzial und neue Geschäftskonzepte. Dazu braucht es branchenweit einheitliche Standards und Sicherheitslösungen. Neue digitale Konzepte wie die »Smart Factory« führen zu weitreichenden Veränderungen auch für die Beschäftigten und deren Arbeitsbedingungen.

Die IG BCE geht davon aus, dass der arbeitende Mensch weiterhin im Mittelpunkt stehen wird. Aber dennoch gibt es viele Fragen. Einerseits wird intensiv diskutiert, ob bestehende Arbeitsplätze bedroht sind. Andererseits werden neue Geschäftsmodelle, Berufsbilder und Arbeitsformen mit vielen neuen Beschäftigungsmöglichkeiten für vorwiegend gut ausgebildete Arbeitnehmer durch digitale Technologien entstehen. Industrie-Arbeitsplätze werden noch komplexer und anspruchsvoller, Fachwissen und Qualifikation dadurch immer wichtiger und Facharbeiter immer stärker zu Entscheidungsträgern und Problemlösern. Wann und wie die angesprochenen Technologien und Konzepte Anwendung finden, ist noch nicht ganz eindeutig. Die IG BCE wird die Entwicklungen und Veränderungsprozesse in den Unternehmen gemeinsam mit den Mitbestimmungsträgern und Vertrauensleuten aufmerksam beobachten und bewerten. Wir werden uns nachhaltig an der Entwicklung von innovativen Arbeitsorganisationskonzepten sowie innovativen Wegen der Kompetenzentwicklung der Beschäftigten im Zuge von Industrie 4.0 beteiligen. 20

Diese vorgenannten Stellungnahmen und Diskussionen zeigen, wie komplex und wieviel Verunsicherungen in diesen Prozessen bei allen Parteien stecken. Auf der einen Seite, werden die überaus großen und zukunftssichernden Vorteile von Industrie 4.0 wahrgenommen und begrüßt.

Andererseits sind das vorhandene Recht, die Gesetzeslage und Rechtsprechung für diese Entwicklung noch nicht angepasst, lückenhaft und bedürfen einer weiteren Entwicklung.

Daraus folgen Unklarheiten und diese wiederum schaffen neue Verunsicherungen.

„Die im Zuge der Automatisierung erzeugten, gespeicherten, genutzten und übertragenen Daten werfen ebenso wie der Einsatz von neuen Anwendungstechnologien oder die Haftung für Produkte zahlreiche Rechtsfragen auf. Die sich ergebenden Sachverhalte sind zwar nicht unbedingt neu, können aber sehr komplex sein. Hinzu kommt, dass rechtlich notwendige Anpassungen nicht so schnell vollzogen werden können wie sich neue technologische Entwicklungen und Verfahren durchsetzen (Tschohl 2014: 220). Die Rechtsunsicherheiten verstärken sich überdies bei Vernetzung von mittelständischen Unternehmen mit ausländischen Unternehmen. Die Rechtsunsicherheit kann zwar durch entsprechende Vertragsgestaltung häufig deutlich reduziert werden, die Komplexität der zu regelnden Sachverhalte stellt aber für mittelständische Unternehmen, insbesondere solche ohne eigene Rechtsabteilung, ein Investitionshemmnis dar. 21

Der laufende Diskurs zeigt, dass bereits wesentliche rechtliche Themen von Experten und Fachgremien diskutiert werden. Dazu gehören das Vertragsrecht und AGB, Datensicherheit und Dateneigentum sowie Arbeitsrecht mit Fragen zu Beschäftigungsformen, Weisungsrecht, Arbeitszeit und Gesundheitsschutz.

Weitere Themenfelder werden sich in der Entwicklung von Industrie 4.0 und dem IoT sicher noch herausbilden, die dann mit entsprechender fachlicher Expertise weiterbearbeitet werden müssen.

Am wahrscheinlichsten wird sein, dass bei aller vorhanden fachlichen Expertise gegenwärtig nicht alle relevanten Themen erfasst, erkannt und bearbeitet werden können. Sondern vielmehr bestimmte Probleme erst mit der Entwicklung von Industrie 4.0 in seiner Umsetzung und Anwendung entstehen bzw. deutlich hervortreten. Welche das sein werden bleibt der Entwicklung von Industrie 4.0 vorbehalten. Es könnte sich eine Entwicklung wie anlog der Etablierung des Internets abbilden, dass im Werdegang von Industrie 4.0 unterschiedliche Sachverhalte hervortreten, die dann durch Rechtsfortbildung, Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im nationalen sowie internationalen Rahmen gelöst werden.

3.2 Vertragsfreiheit - Vertragsgestaltung

Die Entwicklung der Industrie 4.0 ist mit einem grundlegenden Wandel der Bedingungen der Wirtschaft, der wirtschaftlichen Arbeitsteilung und Arbeitsbedingungen verbunden. Während bestimmte Probleme zum einen auf bereits bestehende Entwicklungen und technische Lösungen sozusagen „aufsetzen“, sind andere vollkommen neu und stoßen damit auf den bestehenden rechtlichen Rahmen.

Dieser Wandel wird nach allgemeiner Auffassung mit neuen Formen des Wirtschaftens und der Produktion verbunden sein. Ausgehend von der Vernetzung von Daten und Informationen über Produktionseinheiten und Unternehmen, über Kontinente und Ländergrenzen hinweg, wird die Art und Weise der Zusammenarbeit im Rahmen von Industrie 4.0 komplett verändern und verlangt damit nach neuen Formen der Vertragsgestaltung und Vertragsinhalte. Dies erfordert ein großes Maß an Vertragsfreiheit und Anpassung bestehender Regeln wie z.B. die AGB Auslegungen.

„Sowohl Vertragsgegenstände als auch die Bedingungen für die Verträge verändern sich. Produkte werden in Kollaboration hergestellt, Dienstleistungen über Plattformen angeboten beziehungsweise gesucht, Informationen in Clouds gespeichert, etc. Um die Verträge den Entwicklungen anpassen zu können, ist ein erhebliches Maß an Vertragsfreiheit erforderlich. Zugleich besteht in Deutschland auch B2B ein hoher Schutz durch Regelungen zur Begrenzung von AGB, insbesondere durch eine entsprechende Rechtsprechung. Das erscheint angesichts der neuen Entwicklungen problematisch und bedarf gesetzgeberischer und praktischer Änderung.“ 22

Die Vertragsfreiheit und Vertragsgestaltung ist Rahmen der Privatautonomie den Vertragsparteien weitestgehend freigestellt, sofern nicht zwingendes Recht dagegensteht. Daher steht es den Vertragspartnern frei, Verträge gleich welchen Leistungsinhaltes zu schließen und damit den Leistungsaustausch und die Nutzung ihrer Daten zu regeln, sofern gesetzliche Regeln dies nicht ausschließen.

„Folglich ist nicht verwunderlich, dass die Privatautonomie ein Grundpfeiler unserer Privatrechtsordnung ist. Sie bedeutet bzw. beinhaltet, dass dem Einzelnen die Möglichkeit eingeräumt ist, seine Rechtsverhältnisse selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu regeln. In den Art. 1, 2, 9 sowie 14 GG verankert, gewährleistet die Privatautonomie neben der Vereinigungs-, Eigentums- und Testierfreiheit vor allem die von § 305 BGB vorausgesetzte Vertragsfreiheit, und zwar als Abschlussfreiheit sowie als Gestaltungs- und Inhaltsfreiheit. Die Rechtssubjekte können - im Grundsatz - frei nach ihrem Willen Verträge schließen, brauchen dies aber nicht zu tun (Abschlussfreiheit); tun sie es, können sie eigenverantwortlich wählen, mit welchen Inhalt sie den Vertrag in welcher Weise gestalten wollen (Gestaltungs- und I nhaltsfreiheit).“ 23 Ergänzung ab dem 1.1.2002 § 311 BGB

Es obliegt also dem Vertragspartner zu regeln, was zu regeln ist. Mit dem Inhalt von Verträgen können und müssen auch die Wirtschaftsbeziehungen von Industrie 4.0 gestaltet werden.

Dies ist Stand des Rechts und wird in allen Bereichen des Lebens und der Wirtschaft ausgefüllt und angewendet, insofern gibt es hier im Rahmen der Entwicklung von Industrie 4.0 keine Veränderungen.

Für Industrie 4.0 Anwendungen muss zunächst einmal festgestellt werden, welcher Art von Vertrag für den Geschäftsfall eigentlich zum Tragen kommt. Dies richtet sich nach dem Inhalt des Geschäfts bzw. Vorhabens.

Handelt es sich bei dem abzuschließenden Geschäft um eine Lieferung von Waren und Leistung im klassischen Sinn, wird in der Regel ein Kaufvertrag nach BGB § 433 abzuschließen sein.

Soll dagegen ein Vertrag mit einem bestimmten Erfolg erreicht werden, z.B. die Realisierung eines bestimmten Projektes oder Aufbau eines Systems oder Anlage, wird von einem Werkvertrag gemäß BGB § 631 Abs. 2 auszugehen sein.

Der Dienstvertrag hingegen zeichnet sich gemäß § 611 Abs.1 S.1 durch die Leistung der versprochenen Tätigkeit, also die ordnungsgemäße Erbringung einer Dienstleistung.

Gegenstand von Dienst- oder Werkvertrag können auch Forschungs- und Entwicklungsleistungen sein. Für die Abgrenzung von Dienst- und Werkvertrag ist der im Vertrag zum Ausdruck kommende Wille der Parteien maßgebend. Es kommt darauf an, ob auf dieser Grundlage eine Dienstleistung als solche oder als Arbeitsergebnis deren Erfolg geschuldet wird.24

Eine weitere Möglichkeit vertraglicher Gestaltung könnten Dauerschuldverträge, wie z.B. etwa der Mietvertrag oder Pachtvertrag sein. Denkbar sind hier Fälle, bei denen es darum geht, bestimmte Leistungen und technische Komponenten für eine bestimmte oder unbestimmte Dauer im Grad der jeweiligen Notwendigkeit zu nutzen. Zwar ist die dauerhafte Nutzung einer Sache für das Mietrecht typisch. Dem Mietrecht unterfallen aber auch Sachen, die nur zeitweise oder sporadisch genutzt werden.

Ein Baustein von Industrie 4.0 ist es, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln, die aufgrund der erweiterten technischen Möglichkeiten in den Fokus der Akteure rücken.

Für diesen Fokus der Akteure ist es zunächst egal, ob die Verträge automatisiert, Bestellungen computergeneriert oder auf klassischen Absprachen beruhen. Für die rechtliche Bewertung von Vertragsinhalten gilt das Vertragsrecht.

Jedoch neu an Industrie 4.0 und seinen Entwicklungen ist die Verknüpfung von den im Rahmen dieser Prozesse entstehende Daten, zu neuen Geschäftsmodellen.

Mit der Entwicklung zum Internet der Dinge in der Smart Factory steigt nicht nur die Menge, sondern auch die Aussagekraft der erzeugten Unternehmensdaten. Hinzu kommt, dass die Geschäftsmodelle nicht mehr durch einzelne Unternehmen, sondern durch hochdynamische Unternehmensnetzwerke und in völlig neuen Wertschöpfungsketten umgesetzt werden. 25

Diese neuen Geschäftsfälle beziehen sich aber nicht mehr nur auf die Daten aus und um die Produktion von Gütern und Dienstleistungen, sondern auch um die Daten der Produkte und Dienstleistungen selbst, als Rohstoffe für neue, eigenständige Produkte, Services und Geschäftsfälle.

Smart Products sind bereits allgegenwärtig: Gemeint sind Gegenstände, Geräte und Maschinen, die mit Sensorik ausgestattet, durch Software gesteuert und mit dem Internet verbunden sind. Dabei sammeln sie Daten aller Art, werten diese aus und teilen sie mit anderen Geräten.

Smart Products sind die Produkte der Industrie 4.0. Diese Vision des vierten industriellen Zeitalters haben Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Sozialpartner gemeinsam entwickelt. Kennzeichen der Industrie 4.0 sind die Fertigung individualisierter Produkte bis hin zur Losgröße eins unter den Bedingungen einer hochflexibilisierten Produktion sowie die Entwicklung von Verfahren zur Selbstoptimierung, -konfiguration und -diagnose. Gesteuert wird die Fabrik der Zukunft von gut ausgebildeten Mitarbeitern, die bei ihren komplexen Aufgaben durch auf den Maschinenarbeitsplatz zugeschnittene und individualisierte Informationen bei der Kommunikation und Interaktion mit den Maschinen unterstützt werden.

Smart Products sind, nachdem sie die Fabrik verlassen haben, über das Internet vernetzt. Während ihres Betriebs tauschen sie eine explodierende Menge an Daten aus. Diese Datenberge (Big Data) sind der vielleicht wichtigste Rohstoff des 21. Jahrhunderts. Big Data wird analysiert, interpretiert, verknüpft und ergänzt und auf diese Weise zu Smart Data veredelt. Smart Data wieder um lässt sich für die Steuerung, Wartung und Verbesserung smarter Produkte und Dienstleistungen verwenden. Aus Smart Data lässt sich Wissen generieren, die Basis neuer Geschäftsmodelle. Big Data wird also zu Smart Data veredelt und in neuen, individuell kombinierbaren Smart Services monetisiert. 26

Aus dem Erkennen dieser Entwicklungen und dem immer weiteren Vernetzen der Produktion, der Maschinen und den daraus folgenden selbständigen Interaktionen der einzelnen Teilbereiche und Komponenten führt dies zu der Frage, wie die einzelnen Schritte vertraglich geregelt, werden können.

[...]


1 (Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag , 2016) Nr. 23/16 (26. September 2016) © 2016 Deutscher Bundestag

2 (Bundesministerium für Bildung und Forschung, 2019) https://www.bmbf.de/de/zukunftsprojekt-industrie-4-0-848.html

3 (Bundesministerium für Bildung und Forschung, 2019) https://www.bmbf.de/de/zukunftsprojekt-industrie-4-0-848.html

4 (Promotorengruppe Kommunikation der Forschungsunion Wirtschaft Wissenschaft, 2013) Umsetzungsempfehlungen für das Zukunftsprojekt Industrie 4.0

5 ebenda

6 ebenda

7 (Jörg Kellerhoff, 2014) https://www.vdi-nachrichten.com/Technik-Wirtschaft/Daten-Rohstoff-21-Jahrhunderts

8 (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 2019)www.plattform- i40.de/PI40/Navigation/DE/Industrie40/Handlungsfelder/Rechtsrahmen/rechtsrahmen.html

9 ebenda wie zu 8

10 ebenda

11 (Fleisch, 2019)enzyklopaedie-der-wirtschaftsinformatik.de

12 ebenda wie zu 11

13 (Gronau, 2019) enzyklopaedie-der-wirtschaftsinformatik.de/lexikon/informationssysteme/Sektorspezifische- Anwendungssysteme/cyber-physische-systeme/industrie-4.0

14 (Promotorengruppe Kommunikation der Forschungsunion Wirtschaft Wissenschaft, 2013) Umsetzungsempfehlungen für das Zukunftsprojekt Industrie 4.0

15 (Probst-Klosterkamp, 2017)Digitalisierung und Industrie 4.0 Rechtliche Herausforderungen der Industrie 4.0 für den Mittelstand S.92

16 (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 2019) www.plattform- i40.de/PI40/Navigation/DE/Plattform/Arbeitsgruppen/AG04/rechtliche-rahmenbedingungen.html

17 (ZVEI, 2016) Positionspapier Industrie 4.0 ermöglichen: Reform des deutschen AGB-Rechts im B2B

18 (Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI), 2015) Industrie 4.0 Rechtliche Herausforderungen der Digitalisierung Ein Beitrag zum politischen Diskurs

19 (Koch, Volkmar; Kuge , Simon; Geissbauer, Dr. Reinhard; Schrauf , Stefan;, 2014) PwC Strategy Industrie 4.0 Chancen und Herausforderungen der vierten industriellen Revolution

20 (Vassiliadis, 2015) Arbeitsrecht im Betrieb EXTRA Sonderausgabe für die Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH

21 (Christian Schröder, 2016) Herausforderungen von Industrie 4.0 für den Mittelstand

22 (VDE, 2018)Deutsche Normungsroadmap Industrie 4.0 Version 3 S.119

23 (Professor Dr. Christoph G. Paulus und Wiss. Mitarbeiter Wolfgang Zenker, (JuS 2001, 1, beck-online) Grenzen der Privatautonomie, 2019)

24 (BGH, 2002) NJW 2002, 3323, beck-online

25 (Promotorengruppe Kommunikation der Forschungsunion Wirtschaft Wissenschaft:, 2013) Umsetzungsempfehlungen für das Zukunftsprojekt Industrie 4.0Abschlussbericht des Arbeitskreises Industrie 4.0

26 (Arbeitskreis smArt service Welt, 2015) Umsetzungsempfehlungen für das Zukunftsprojekt Internetbasierte Dienste für die Wirtschaft ABSCHLUSSBERICHT

Final del extracto de 57 páginas

Detalles

Título
Das Zeitalter von Industrie 4.0. Der automatisierte Vertragsschluss und computergenerierte Bestellungen von intelligenten Maschinen und Anlagen
Universidad
University of Applied Sciences Hamburg
Calificación
1,7
Autor
Año
2019
Páginas
57
No. de catálogo
V515133
ISBN (Ebook)
9783346112231
ISBN (Libro)
9783346112248
Idioma
Alemán
Palabras clave
vertragsschluss, bestellungen, maschinen, anlagen, zeitalter, industrie
Citar trabajo
Andreas Koch (Autor), 2019, Das Zeitalter von Industrie 4.0. Der automatisierte Vertragsschluss und computergenerierte Bestellungen von intelligenten Maschinen und Anlagen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/515133

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