Der Weg zum Frauenstimmrecht in der Schweiz 1971 und die heutige Repräsentation der Frauen in der Schweiz


Dossier / Travail de Séminaire, 2005

24 Pages, Note: 2,0

Anonyme


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Der Kampf auf eidgenössischer Ebene
2.1 Entwicklungen des 18. und 19. Jahrhunderts
2.2 1900-1959 Vorstöße und Verschleppungstaktiken
2.3 1959-1971 Endspurt

3. Der Kampf auf kantonaler Ebene

4. Verfassungsartikel zum Stimm- und Wahlrecht der Frauen
4.1 Bundesverfassung
4.2 Bundesverfassung
4.3 Bundesverfassung

5. Sind die Frauen heute den Männern politisch gleichgestellt? – Aktuelle Entwicklungen am Beispiel der Wahlen 2002/
5.1. passives Wahlrecht der Frauen
5.1.1 Nationalratswahlen
5.1.2 Ständeratswahlen 2002/
5.1.3 Bundesratswahlen
5.1.4 Kantonale Wahlen 2000-
5.2. aktives Wahlrecht der Frauen

6. Schlussbetrachtungen

7. Abkürzungsverzeichnis

8. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die heutige Schweiz gilt als ein modernes Land, welches besonders stolz auf die ausgeprägte Mitbestimmung seiner Bürger durch viele direktdemokratische Elemente ist. Der Souverän – das schweizerische Volk – wählt das Parlament, die Regierung und das oberste Gericht. Darüber hinaus entscheiden alle Stimmberechtigten über Änderungen der Verfassung und den Beitritt zu bestimmten internationalen Organisationen in einem obligatorischen Referendum und können Gesetzesänderungen und Beschlüsse zu völkerrechtlichen Verträgen mit einem fakultativen Referendum anstreben. So „haben alle mündigen Schweizerinnen und Schweizer ab 18 Jahren das aktive und passive Wahlrecht; d.h. sie dürfen sowohl wählen, als auch sich selbst zur Wahl stellen“[1].

Beschäftigt man sich mit dem politischen System der Schweiz ist zu bemerken, dass selbstverständlich Männer und Frauen in schweizerischen Institutionen vertreten sind und politische Ämter innehaben. Ganz nach dem Wert der Gleichberechtigung von Mann und Frau kann sich jeder Bürger der Schweiz am politischen System partizipieren und eigene Vorschläge einbringen. Bei den letzten Nationalratswahlen im Jahr 2003 wurden 26% Frauen und 74% Männer in das Parlament gewählt. Doch war es immer so leicht für Frauen ihre Stimm- und Wahlrechte wahrzunehmen? Wie kam es dazu, dass die Schweiz erst 1971 als eines der letzten europäischen Länder das Frauenstimmrecht auf eidgenössischer Ebene einführte? Wieso mussten die Frauen 123 Jahre seit der Gründung der Schweiz auf ihre politische Gleichstellung warten?

Diese Fragen drängen sich dem Beobachter förmlich auf, wenn er sich über das politische System der Schweiz und speziell über die Rolle der Frau in diesem informiert. In meiner Hausarbeit möchte ich vor allem jene Gründe untersuchen, die diese Verzögerung der politischen Gleichberechtigung der Frauen bewirkten. Beleuchten möchte ich in diesem Zusammenhang den langen Weg zur Einführung des FSR auf eidgenössischer und kantonaler Ebene. Angefangen im 18. und 19. Jahrhundert, in denen sich erste Vorläufer des Kampfes für das FSR abzeichneten, möchte ich den anschließenden zeitlichen Verlauf in zwei Phasen unterteilen. Nachdem ich die Entwicklungen von 1900 bis 1959 dargestellt und analysiert haben werde, wird in einem zweiten Schritt der Zeitraum zwischen den beiden Volksabstimmungen 1959 und 1971 in seinen Entwicklungen darstellen werden. Die Beschreibung der Chronologie soll dabei immer unter dem Aspekt des Suchens nach möglichen Ursachen geschehen. Wie kann sich eine direkte Demokratie im 20. Jahrhundert legitimieren, wenn der Hälfte aller Bürger die Möglichkeit der politischen Teilhabe verwehrt bleibt? Getrennt vom Kampf um das eidgenössische FSR werde ich die Bemühungen der Frauen um das kantonale FSR untersuchen und anschließend die jeweiligen Artikel zum Stimm- und Wahlrecht der Frauen aus den Bundesverfassungen von 1848, 1874 und 1999 betrachten. Als letzten Gliederungspunkt dieser Hausarbeit möchte ich mir die derzeitige politische Situation der Frauen in der Schweiz anschauen. Wie viele Frauen stellten sich für die Ständeratswahlen 2002/ 2003 und die Nationalratswahl 2003 zur Wahl und wie viele Frauen konnten sich letztendlich gegen ihre männlichen Kollegen durchsetzen? Wie hoch war die Wahlbeteiligung der stimmberechtigten Frauen und welche Parteien bevorzugten sie?

Auf Grund der von mir gewählten Schwerpunkte werde ich im Folgenden nicht auf den Einzug der Frauen in die Parlamente eingehen. Der Zeitabschnitt von 1971 bis 2002 wird in meinen Betrachtungen nur eine untergeordnete Rolle spielen, da ich mich wesentlich auf die Bemühungen der Frauenbewegung bis zur Einführung des FSR 1971 und die derzeitige Position der Frauen konzentrieren möchte. In einem direkten Vergleich zwischen dem hart erkämpften FSR und der momentanen Situation der Frauen soll die folgende Frage gestellt werden: Haben die schweizerischen Frauen durch den jahrhundertelangen Kampf ihre politische Gleichstellung tatsächlich erreicht?

2. Der Kampf auf eidgenössischer Ebene

2.1 Entwicklungen des 18. und 19. Jahrhunderts

Die Französische Revolution von 1789 wird für viele Frauenrechtsbewegungen als Ausgangspunkt genommen, so auch für die Anfänge der Forderungen nach mehr Rechten für Frauen in der Schweiz. Schon in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts existieren mehr als einhundert lokale Frauenvereine, die sich anfangs noch unter der Leitung von Männern wie Pfarrern und Pädagogen für gemeinnützige Zwecke engagieren. In den Jahren 1860 bis 1874 organisieren sich die Frauen erstmals überregional, um ihre zivilrechtliche und wirtschaftliche Gleichstellung für die geplante Verfassungsrevision von 1874 zu fordern. Das Ziel der politischen Gleichberechtigung wird 1870 vorerst aus taktischen Gründen noch bewusst zurückgestellt. Als Auslöser für das Entstehen überregionaler Frauenorganisationen wirkt in der Westschweiz der Kampf gegen die Prostitution und in der Deutschschweiz, dass Frauen im Rahmen der Diskussion der „Sozialen Frage“ neue Aufgabenbereiche übernehmen und daraus ein Bedürfnis nach weiblicher wirksamer Organisation entwickeln.

Wie in der Bundesverfassung von 1848 findet sich aber auch in der neuen Bundesverfassung 1874 keine konkrete Passage zu Frauenrechten. 1886 reichen die Frauen in der Schweiz aus diesem Grund eine Petition ans Parlament ein: "Man hat seit Beginn der Verfassungsrevision eine allseitige Erweiterung der Volksrechte verkündet und dabei allenthalben alles Mögliche und Unmögliche versprochen, nur die armen Frauen scheinen, gleich den Poeten bei der Theilung der Erde, mit leeren Händen davon gehen zu müssen: Niemand spricht von ihnen und niemand gedenkt ihrer verkümmerten und unterdrückten Menschenrechten!" Diese Worte verfasst Marie-Goegg-Pouchoulin und ihre Zeilen werden von vielen empörten Frauen unterschrieben.[2] Durch dieses Schreiben werden die Zeitungen auf die Unzufriedenheit der Frauen aufmerksam. Einige Frauen wirken als Vorreiter der Bewegung, der Großteil der Frauen hält sich aber trotz ihrer Unzufriedenheit zurück. So fordert Meta von Salis-Marschlins in ihren „ketzerischen Neujahrsgedanken einer Frau“ die politische Gleichberechtigung der Frauen; ihre Gedanken werden in der demokratischen Tageszeitung „Züricher Post“ abgedruckt.[3] In dieser Zeit gründen sich viele gesamtschweizerische Frauenvereine, aber einige von ihnen lösen sich nach kurzem Bestehen wieder auf. Uneinigkeiten in den angestrebten Veränderungen und der Kampf mit überalterten Rollenvorstellungen von Mann und Frau führen langfristig zu Unruhen und letztlich zum Auflösen von vielen Vereinigungen. Ab etwa 1890 werden verstärkt Forderungen nach politischer Gleichstellung der Frau laut. Als Dachorganisation der lokalen Arbeiterinnenverbände gründet sich schließlich der Schweizerische Arbeiterinnenverband, welcher bereits im Jahr 1893 das FSR fordert. Die entstandenen Frauenvereine arbeiten um 1900 teilweise zusammen, unterscheiden sich aber auch hinsichtlich ihrer Zielstellungen. Während die sozialreformerischen Vereinigungen eine umfassende politische und rechtliche Gleichberechtigung der Frauen anstreben, stellen die konservativen Organisationen die Geschlechterhierarchie nicht in Frage.

2.2 1900-1959 Vorstöße und Verschleppungstaktiken

Trotz starkem Engagement der Frauenverbände bleibt ihr politischer Einfluss auf Grund des mangelnden Wahl- und Stimmrecht gering. Ab 1905 gründen sich lokale Vereine, die sich hauptsächlich für die Einführung des FSR einsetzen und 1909 entsteht der eher bürgerlich ausgerichtete überregionale Schweizerische Verband für Frauenstimmrecht. Viele Anhängerinnen anderer Vereine empfinden diese Forderung als zu hoch gegriffen und scheuen sich vor dem Ziel der vollen politischen Gleichberechtigung auf Grund des vorherrschenden traditionellen Frauenbildes. Die Verinnerlichung der im 18. Jahrhundert entwickelten Geschlechterrollen durch die Frauen selbst und ihre gemäß der Ideologie gestaltete Lebensweise erschweren die Einsicht, als Angehörige des weiblichen Geschlechtes benachteiligt zu sein und gegen diese Diskriminierung angehen zu müssen.[4] Zentral für das Selbstverständnis der Frauen ist ihre maßgebliche Aufgabe als Hausfrau und Mutter, lediglich bei alleinerziehenden Frauen höheren Bildungsniveaus entsteht schon früher der Wunsch nach politischen Einflussmöglichkeiten. So ist nicht zuletzt der Grund für das nur langsame Fortschreiten der Frauenbewegung in den traditionellen Vorstellungen vieler Frauen zu suchen, die sich nur zögernd mit der absoluten Gleichberechtigung von Mann und Frau identifizieren konnten.

Das Jahr 1912 wird zu einem Abgrenzungsjahr innerhalb der Frauenbewegung: Die Arbeiterinnenbewegung beschließt die strikte Trennung von der bürgerlichen Frauenbewegung. Der Ausbruch des Ersten Weltkrieges unterbricht die Bestrebungen nach Gleichstellung der Frauen. Nach seinem Ende beginnen in vielen europäischen Ländern erhebliche gesellschaftliche Wandlungsprozesse. Deutschland führt 1918 und Österreich ein Jahr später das FSR ein, die Schweiz beteiligt sich an diesen Neuerungen nicht. Worin lassen sich die Ursachen dafür sehen? Anders als in den von der faschistischen Herrschaft betroffenen Ländern bestand in der Schweiz zwar die Möglichkeit, aber keine Notwendigkeit eine neue gesellschaftliche Ordnung einzurichten.[5] Da die Schweiz keine direkten negativen Konsequenzen aus dem Krieg zu tragen hatte, sah sie sich möglicherweise in ihrer bisherigen Konservativität bestätigt. Enttäuscht darüber für ihre Leistung und Pflichterfüllung im Krieg nicht mit dem FSR „belohnt“ zu werden, richteten die Frauen ihr Interesse auf „hauswirtschaftliche Bildung und das Berufsleben“[6]. Sie engagierten sich für die soziale Wohlfahrt und entwickelten enge Beziehungen zu Behörden. Durch den Schweizerischen Verband für Frauenstimmrecht und sozialdemokratische Frauengruppen wird erneut eine Petition mit der Forderung nach dem FSR an das Parlament übersandt. Mit 249.237 Unterschriften wird sie zu einem unerwartet großen Erfolg und bewirkt, dass das Parlament den Bundesrat auffordert, die hängigen Motionen von Hermann Greulich und Emil Göttisheim, die bereits 1919 an den Bundesrat überwiesen worden waren, beschleunigt zu behandeln. Der Bundesrat wird diesem Wunsch erst 1957 nachkommen. Die Wirtschaftkrise 1930 und der drohende Faschismus fördern einen erneuten Konservatismus und lassen für den Ruf nach Gleichstellung keinen Raum mehr.

[...]


[1] Schweizerische Bundeskanzlei: Der Bund kurz erklärt 2005, 27. Aufl., Bern 2005, S.16.

[2] Eidg. Kommission für Frauenfragen (Hrsg.): Frauen Macht Geschichte. Zur Geschichte der

Gleichstellung in der Schweiz 1848 – 2000. Die Frauenbewegung von ihren Anfängen bis zum

Ersten Weltkrieg, Bern 2001, S. 5.

[3] Ebd. S. 5.

[4] Vgl. Voegeli, Yvonne: Zwischen Hausrat und Rathaus. Auseinandersetzungen um die politische

Gleichberechtigung der Frauen in der Schweiz 1945-1971, Zürich 1994, S. 32.

[5] Vgl. Voegeli, Yvonne: Zwischen Hausrat und Rathaus. Auseinandersetzungen um die politische

Gleichberechtigung der Frauen in der Schweiz 1945-1971, Zürich 1994, S. 38.

[6] Eidg. Kommission für Frauenfragen (Hrsg.): Frauen Macht Geschichte. Zur Geschichte der

Gleichstellung in der Schweiz 1848 – 2000. Frauenstimmrechtsbewegung und Frauenverbände vom

Ersten Weltkrieg bis Ende der 1960er Jahre, Bern 2001, S. 2.

Fin de l'extrait de 24 pages

Résumé des informations

Titre
Der Weg zum Frauenstimmrecht in der Schweiz 1971 und die heutige Repräsentation der Frauen in der Schweiz
Université
http://www.uni-jena.de/  (Politikwissenschaft)
Cours
Das politische System der Schweiz
Note
2,0
Année
2005
Pages
24
N° de catalogue
V51518
ISBN (ebook)
9783638474672
ISBN (Livre)
9783656811152
Taille d'un fichier
568 KB
Langue
allemand
Mots clés
Frauenstimmrecht, Schweiz, Repräsentation, Frauen, Schweiz, System, Schweiz
Citation du texte
Anonyme, 2005, Der Weg zum Frauenstimmrecht in der Schweiz 1971 und die heutige Repräsentation der Frauen in der Schweiz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/51518

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