Führte der Transformationsprozess in Estland zu einer pluralistischen Demokratie Bewertung des politischen Transformationsprozesses seit 1990


Term Paper, 2004

23 Pages, Grade: 2,7

Anonymous


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definition des Begriffs „pluralistische Gesellschaft“

3. Der Transformationsprozess in Estland seit

4. Vergleich der Ergebnisse des Transformationsprozesses im heutigen Estland mit den Merkmalen einer pluralistischen Gesellschaft

5. Schlussfolgerungen

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Estland – die nördlichste der drei baltischen Republiken – ist ein relativ junger, erst im 20. Jahrhundert entstandener Nationalstaat.[1] In zahlreicher einschlägiger Literatur wird Estland immer wieder als eines der „erfolgreichsten EU-Beitrittsländer“[2] bezeichnet und seine politische Entwicklung wird meist lobend hervorgehoben. Gerade im Hinblick auf seine kommunistische Vergangenheit als Teil der Sowjetrepublik scheint die Frage berechtigt, inwieweit die Europäische Union, als ein Verbund von Demokratien, im Rahmen ihrer Erweiterungsstrategie richtig handelte und Estland im Mai 2004 als vollwertiges Mitglied aufnahm. Wann ist ein Staat eine pluralistische Demokratie? Und hat der politische Transformationsprozess seit Beginn 1990 in Estland eine solche hervorgebracht?

Diese Fragen stehen im Mittelpunkt meiner Hausarbeit. Unter Transformation in einem politischen Kontext ist die Umwandlung von Gesellschaftssystemen zu verstehen. Als Synonyme werde ich dabei auch Begriffe wie „sozialer Wandel“ und „Modernisierung“ verwenden. „Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit; diese Grundsätze sind allen Mitgliedsstaaten gemeinsam“.[3] Da Estland im Mai 2004 in diese Gemeinschaft aufgenommen wurde, vertrete ich die These, dass das heutige Estland eine pluralistische Demokratie darstellt. Diese These gilt es nun durch den Vergleich der allgemeinen Merkmale einer solchen pluralistischen Demokratie mit dem derzeitigen Ist-Zustand Estlands entweder zu verifizieren oder zu falsifizieren. Beginnen möchte ich meine Ausführungen mit einer Definition des Begriffs „pluralistische Demokratie“, bei welcher ich mich vor allem an Naßmachers Definition[4] orientieren werde. Anschließend werde ich den Prozess der Transformation Estlands seit 1990, speziell im politischen und gesellschaftlichen Bereich, beschreiben und bewerten. In diesem Zusammenhang werde ich mich vor allem mit dem Umgang Estlands mit der Minderheitenfrage beschäftigen. Besonders stellt sich für mich die Frage, inwieweit Estland den Umwandlungsprozess selbst anstrebte und ob die EU dabei Richtlinien vorgab. War es eine selbst gewählte Orientierung nach Westen oder übte die EU Druck auf Estland aus, diese tiefgreifenden Reformen durchzuführen? Welche politische Entwicklung gab es seit der Unabhängigkeit in Estland und wie entstand dabei der Transformationsprozess? Nachdem ich dann die Ergebnisse dieses Prozesses herausgestellt haben werde, werde ich in meinem daran anschließenden Gliederungspunkt einen Vergleich anstellen, welcher untersucht, ob alle angelegten Kriterien einer pluralistischen Demokratie im heutigen Estland vorzufinden sind. Abschließend werde ich Schlussfolgerungen aus meiner Analyse ziehen und meine These dementsprechend bestätigen oder widerlegen.

2. Definition des Begriffs „pluralistische Demokratie“

Zur genaueren Begriffsdefinition des Ausdrucks „pluralistische Demokratie“ muss man ihn zunächst in seine Bestandteile zerlegen: „Demokratie“ und „Pluralismus“. Betrachtet man zuerst das Wort „Demokratie“ isoliert, findet man die wörtliche Übersetzung „Volksherrschaft“[5]. Zu dieser Vorstellung einer westlichen Demokratie, wie sie die Europäische Union vertritt, gehören einige Merkmale, welche ich später im Einzelnen noch beleuchten werde. Vorzufinden sind demnach in einer solchen politischen Herrschaftsform Partizipation, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung, Repräsentativprinzip und Parteienwettbewerb.[6]

Unter Partizipation versteht man im Wesentlichen die Teilhabe am politischen Willensbildungsprozess. Dies kann auf unterschiedliche Weise, z. B. in Form von organisierten Interessen in Verbänden geschehen oder auch in der Beteiligung an Wahlen. Zwar müssen sich in einer demokratischen Gesellschaft nicht alle partizipieren, aber alle müssen frei die gleiche Chance dazu haben. Partizipation gilt als wichtiger Indikator für die Zustimmung einer solchen Herrschaftsform in der Bevölkerung, denn Demokratie lebt schließlich von der Akzeptanz und der aktiven Beteiligung ihrer Bürger.[7] Inwieweit diese Möglichkeit der Partizipation für den einzelnen Bürger vom Staat zugelassen wird, ist jedoch Angelegenheit desselben Staates. Der Vertrag von Nizza gibt dahingehend keine Richtlinien vor, damit ein Staat autonom und seinem politischen System angemessen plebiszitäre Elemente einbauen kann, aber nicht muss. Verwiesen wird im Artikel 6 Absatz 1 lediglich auf die Grundsätze einer Demokratie.[8]

Ein weiteres wichtiges Prinzip der Demokratie ist die Rechtsstaatlichkeit, welche die Bindung aller Bürger, auch aller auf Zeit Beauftragten, an geltendes Recht meint. Synonym wird dafür auch das Wort „Verfassungsstaat“ verwendet, da alles geltende Recht in einer Demokratie in der Verfassung verankert ist. Unabhängige Gerichte handeln nach den Maximen der Rechtsgleichheit, Rechtssicherheit, sowie dem Rechtsschutz der Bürger und sichern damit Freiheit.[9] Dazu gehört auch, dass sich Minderheiten den Mehrheitsbeschlüssen beugen, wobei gleichzeitig Gesetze die Rechte der betroffenen Minderheit schützen müssen.[10] Darüber hinaus sind in der Verfassung einer Demokratie Menschenrechte festgeschrieben, die jegliche Diskriminierung von Menschen aufgrund von z. B. Rasse, Geschlecht, Herkunft oder Religion verbieten. Alle in der Verfassung verankerten Rechte und Pflichten sind vor Gericht einklagbar.

In einer Demokratie wird eine kontrollierte Machtausübung durch Gewaltenteilung angestrebt, um Machtmissbrauch zu verhindern. Diese kann in vielfältigen Formen auftreten und häufig werden mehrere Elemente von Gewaltenteilung kombiniert. So findet man bei der horizontalen Gewaltenteilung, dass Regierung und Parlament, als die beiden wichtigsten Entscheidungsträger, aus unterschiedlichen Wahlgängen hervorgehen.[11] Dabei gibt es die personelle Gewaltenteilung, dass heißt ein Angehöriger der Legislative darf nicht gleichzeitig Mitglied der Exekutive sein. Legislative, Exekutive und Judikative verfügen über zugeteilte Kompetenzen, welche Zusammenarbeit erfordern, aber auch gegenseitige Kontrolle sichern sollen. So benötigt die Exekutive für wichtige Beschlüsse, wie im Gesetzgebungsprozess, die Zustimmung der Legislative. An diesem Beispiel wird die Notwendigkeit der engen Zusammenarbeit der staatlichen Institutionen deutlich. Neben der horizontalen Gewaltenteilung existiert in Demokratien von föderalen Staaten auch die vertikale Gewaltenteilung, welche den Gliedstaaten (Bundesländer, Kantone, Provinzen, Einzelstaaten etc.) Einzelaufgaben zuweist[12]. Die Kompetenzverteilung auf die Bundesstaaten und den Bund ist dabei in der jeweiligen Verfassung festgelegt und variiert stark von Land zu Land. Zum Teil wird auch von einer zeitlichen Gewaltenteilung gesprochen, die den Gegensatz von Regierung und Opposition meint. Der mögliche zeitliche Wechsel der Regierung nach einer Legislaturperiode erzeugt eine zusätzliche Einschränkung der Machtausübung.

Als weiteres Kriterium einer Demokratie wird das Repräsentativprinzip angeführt. Gewählte Repräsentanten treffen dabei für Bürger verbindliche Entscheidungen, es sei denn, die Bürger selbst können in Form eines Plebiszits über den Sachverhalt abstimmen. Plebiszitäre Elemente ergänzen mehr oder weniger die repräsentative Demokratie.[13] Inwieweit den Staatsbürgern eine Einflussnahme auf den Willensbildungsprozess dieser Art möglich ist, regelt die jeweilige Verfassung. Die aus freien und geheimen Wahlen hervorgegangenen Repräsentanten sollen im Namen des Volkes Macht ausüben.

„Demokratische Systeme sind ohne Parteien nicht vorstellbar“[14], denn in ihnen drückt sich die Interessenvielfalt am deutlichsten aus. Entscheidend ist dabei der Wettbewerb zwischen verschiedenen Parteien, welche die Macht erringen wollen. Chancengleichheit im Zuge dieses Wettbewerbs, z. B. im Medienzugang, ist dabei Voraussetzung und muss verfassungsgemäß gewährt werden.[15] Je nachdem, ob ein Verhältnis- oder Mehrheitswahlrecht vorherrscht, findet man ein Vielparteiensystem oder ein System weniger Parteien.

Nachdem ich die wesentlichen Kriterien einer westlichen Demokratie im Einzelnen beleuchtet habe, möchte ich nun zum zweiten wichtigen Bestandteil des Ausdrucks „pluralistische Demokratie“ gelangen. Was genau bedeutet das Wort „Pluralismus“? Zunächst versteht man darunter eine „Ordnungsform von Gesellschaften [...] mit einer Vielzahl frei gebildeter politischer, wirtschaftlicher, religiöser, ethnischer und anderer Interessengruppen“.[16] Dies bedeutet, dass ein demokratischer Staat freie Meinungsäußerung zulassen und die daraus gebildeten Interessengemeinschaften auch in den politischen Willensbildungsprozess integrieren muss. Eine solche Gesellschaft toleriert und wünscht sich Andersartigkeit und neu artikulierte Interessen, um den stetigen sozialen Wandel zu unterstützen. „Zwischen diesen verbändemäßig organisierten Interessen herrscht ein Machtgleichgewicht und Chancengleichheit“.[17] Der Staat in Form von Institutionen muss also durch Gesetze eine Bevorzugung oder Benachteiligung bestimmter Gesellschaftsgruppen verhindern. An den dargestellten Kriterien einer westlichen Demokratie lässt sich die Komplexität dieses politischen Herrschaftssystems schon erahnen.

Deshalb lässt sich die Frage, ob sich ein bestimmtes politisches System in einem Land als Demokratie bezeichnen lässt, nur schwierig beantworten. Eine sogenannte „Demokratiemessung“[18] kann und darf sich deswegen nicht nur auf einzelne Elemente beziehen, sondern muss im Gesamten prüfen, ob die beschriebenen Kriterien eventuell durch andere Mechanismen verwirklicht worden sind. Demokratien dürfen nicht statisch sein, sondern müssen „lernende Systeme sein, die sensibel gesellschaftliche Veränderungen verarbeiten“.[19]

3. Der Transformationsprozess in Estland seit 1990

Zu Beginn des Jahres 1990 führte der Wettbewerb von zwei Unabhängigkeitsbewegungen in Estland, der Volksfront und den rechten Kräften, zur Wahl zweier verschiedener Gremien: Der estnische Kongress und der Oberste Sowjet.[20] Bei den nächsten Wahlen des offiziellen Parlaments, also des Obersten Sowjets, am 18. März 1990 gingen 75 % der Sitze an Parteien, die für eine estnische Unabhängigkeit eintraten. Nach anfänglichen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Unabhängigkeitsbewegungen, einigte man sich auf eine „Übergangsperiode für die Wiederherstellung der Republik“[21] und auf „Symbole der estnischen Eigenstaatlichkeit“, zu denen die alte Fahne, die Hymne und das Staatswappen zählte. Die Schwierigkeit der Regierung lag darin, dass sie international nicht anerkannt wurde und auch im Inland nicht unumstritten war. Am 3. März 1991 wurde in Estland eine Volksbefragung über die Zukunft des Landes durchgeführt. Bei einer Beteilung von 83,9 % stimmten 77,8 % der Befragten für eine Wiederherstellung der stattlichen Unabhängigkeit von Estland.[22] Nur zwei Tage nach dem Beginn eines Putsches konservativer Militärs und Kommunisten in Moskau erklärte das estnische Parlament am 21. August 1991 das Ende der Übergangszeit zur Erlangung der Unabhängigkeit von der UdSSR.[23] Bereits im darauf folgenden Monat erkannten die meisten ausländischen Staaten diese Unabhängigkeit Estlands an und das Kapitel der über Jahrhunderte lang andauernden Fremdherrschaft konnte geschlossen werden. Am 9. Oktober 1991 nahm Estland mit der UdSSR und allen 12 Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft diplomatische Beziehungen auf – Estland war wieder eine selbstständige Republik. Diesem Ereignis gingen – seit den Prinzipien von „Glasnost“ und „Perestroika“ durch Michael Gorbatschow 1985 – spannungsreiche Jahre voraus, in denen die estnische Bevölkerung immer um die Wiederherstellung der nationalen Souveränität bemüht war, aber auch kritische Phasen durchlief.[24] „Obwohl wirtschaftliche und demokratische Überlegungen eine Rolle gespielt haben, startete die Transformation insgesamt eigentlich als Bewegung für eine estnische Staats- und Nationenbildung“.[25] Am Ende der sowjetischen Besetzungsära stand ein schweres Erbe. „Erstens eine ethnische Spaltung der Gesellschaft mit einer demografischen Verschiebung zu Ungunsten der Esten; zweitens die vollständige Integration in das System sowjetischer Planwirtschaft und die damit verbundene Auskoppelung aus dem internationalen Handel; drittens eine Reihe von militärischen Hinterlassenschaften; [...] viertens die Herausforderung, ein selbstständiges Staatswesen nach Innen und Außen aufzubauen und zu festigen“.[26] Wie begegnete Estland diesen schwierigen Problemen?

[...]


[1] Vgl. Maier, Konrad: Estland: Tiger im Baltikum?, in: Aus Politik und Zeitgeschichte (1998), B37, S. 17.

[2] Vgl. Bertelsmann Stiftung (Hrsg.): Bertelsmann Transformation Index 2003. Estland, 2004, S. 1.

(<http://www.bertelsmann-transformation-index.de/176.o.html am 30.11.04).

[3] Läufer, Thomas (Hrsg.): Vertrag von Nizza, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2002, S. 26.

[4] Naßmacher, Hiltrud: Politikwissenschaft. Lehr- und Handbücher der Politikwissenschaft, 5.Aufl., Oldenbourg

2004.

[5] Naßmacher: Politikwissenschaft, S. 149.

[6] Vgl. Naßmacher: Politikwissenschaft, S. 149-160.

[7] Vgl. ebd., S.150.

[8] Vgl. Läufer: Nizza, S. 26.

[9] Pötzsch, Horst: Die deutsche Demokratie, Bundeszentrale für politische Bildung, 3. Aufl., Bonn 2004, S. 24-

25.

[10] Vgl. Naßmacher: Politikwissenschaft, S. 152.

[11] Vgl. ebd., S. 154.

[12] Vgl. ebd., S. 154.

[13] Vgl. ebd., S. 158.

[14] Naßmacher: Politikwissenschaft, S. 160.

[15] Vgl. ebd., S. 160.

[16] Beck, Reinhart: Glossar, in: Informationen zur politischen Bildung. Parlamentarische Demokratie 1, 2. Quartal

1990, H. 227, S. 31.

[17] Alemann, Ulrich von: Verbände im Blick von Wissenschaft und Politik, in: Informationen zur politischen

Bildung, 4. Quartal 1996, H. 253, S.42.

[18] Naßmacher: Politikwissenschaft, S. 161.

[19] Ebd., S. 162.

[20] Vgl. Ettmayer, Wendelin: Estland. Der Aufbruch nach Europa, Berlin 1999, S. 23.

[21] Ebd. S. 24.

[22] Vgl. Maier: Estland, S. 21.

[23] Vgl. Edinger, Michael (Hrsg.): Die Neuen. EU- Beitrittsstaaten im Profil, Landeszentrale für politische

Bildung, Erfurt 2004, S. 97.

[24] Vgl. Lagerspetz, Mikko/ Maier, Konrad: Das politische System Estlands, in: Ismayr, Wolfgang (Hrsg.): Die

politischen Systeme Osteuropas, Opladen 2004, S. 71.

[25] Vgl. Bertelsmann Stiftung : Estland, S.2.

[26] Edinger: Die Neuen, S. 99.

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Details

Title
Führte der Transformationsprozess in Estland zu einer pluralistischen Demokratie Bewertung des politischen Transformationsprozesses seit 1990
College
http://www.uni-jena.de/  (Politikwissenschaft)
Course
EU-Osterweiterung
Grade
2,7
Year
2004
Pages
23
Catalog Number
V51522
ISBN (eBook)
9783638474719
ISBN (Book)
9783656788539
File size
475 KB
Language
German
Keywords
Führte, Transformationsprozess, Estland, Demokratie, Bewertung, Transformationsprozesses, EU-Osterweiterung
Quote paper
Anonymous, 2004, Führte der Transformationsprozess in Estland zu einer pluralistischen Demokratie Bewertung des politischen Transformationsprozesses seit 1990, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/51522

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