„Kompetenzfragen sind Machtfragen!“ In Zeiten, in denen wichtige Reformen und Entscheidungen viel zu oft in Diskussionen um Zuständigkeiten und Kompetenzen auf der Strecke bleiben, ist die Frage nach der Zuständigkeit oft die Frage nach Stillstand oder Fortbewegung. Gerade innerhalb einer Staatengemeinschaft wie der EU, in der 25 verschiedenen Nationen mit unterschiedlichen Rechtssystemen und Kulturen an einem Tisch sitzen und unser aller Zukunft lenken, sind klare Kompetenzen notwendig, um klare Entscheidungen treffen zu können. Im Zuge dieser zunehmenden Europäisierung wird gerade die Kompetenzverteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten ein immer wichtigerer Faktor, da das bestehende System als zu komplex, unsystematisch, wenig transparent und in vielen Bereichen defizitär wahrgenommen wird. Sie wird heute deshalb zu Recht vielfach als eine der Schlüsselfragen, wenn nicht als die Kernfrage der europäischen Einigung angesehen.
Die Grundproblematik ist hierbei aus deutscher Sicht nicht neu. Stellt sich in Europa die Frage, ob eine Entscheidung auf der höchsten Ebene der EU mit ihrem „Machtzentrum“ in Brüssel oder auf der Ebene der Mitgliedstaaten zu treffen ist, so kann man hierzu auch die Kompetenzverteilung zwischen Bund und den 16 Länderparlamenten vergleichen. Auf nationaler Ebene ist dieses System – zumindest theoretisch – durch die Normen des Grundgesetzes geregelt. Einen neuen Ansatz in der Frage nach der Kompetenz in Europa bietet jetzt die neue EU-Verfassung, die am 29.10.2004 in Rom durch die EU-Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten unterzeichnet wurde.
Ausgehend von der neuen EU-Verfassung beschäftigt sich diese Arbeit mit der Frage nach den Zuständigkeiten und Kompetenzverteilungen auf EU-Ebene und vergleicht diese mit den vergleichbaren Normen des deutschen Grundgesetzes. Hierbei werden zum einen die Gemeinsamkeiten aber auch die Unterschiede der beiden Systeme herausgearbeitet und gegenübergestellt. Im abschließenden Fazit wird dann der Frage nachgegangen, in wie weit die beiden Systeme den an sie gestellten Anforderungen gerecht werden.
Inhaltsverzeichnis
- EINLEITUNG
- DIE GRUNDSÄTZE DER BEGRENZTEN EINZELERMÄCHTIGUNG, DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄBIGKEIT
- Existenz der Grundsätze im deutschen Grundgesetz?
- Gemeinsamkeiten und Unterschiede
- GRUNDSÄTZLICHE KOMPETENZVERTEILUNG
- Kompetenzverteilung auf EU-Ebene
- Kompetenzverteilung im deutschen Rechtssystem
- Gemeinsamkeiten und Unterschiede
- AUSSCHLIEBLICHE ZUSTÄNDIGKEITEN
- Ausschließliche Zuständigkeit der Union und der Mitgliedstaaten
- Ausschließliche Zuständigkeit des Bundes
- Gemeinsamkeiten und Unterschiede
- KONKURRIERENDE BZW. GETEILTE ZUSTÄNDIGKEITEN
- Geteilte Zuständigkeit der EU und der Mitgliedstaaten
- Konkurrierende Gesetzgebung des Bundes
- Gemeinschaftsaufgaben des Bundes und der Länder
- Zusammenwirken von Bund und Ländern durch Vereinbarung
- Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union
- Gemeinsamkeiten und Unterschiede
- WEITERE EINGRIFFSMÖGLICHKEITEN
- Eingriffsmöglichkeiten auf EU-Ebene
- Unterstützungs-, Koordinations- und Ergänzungsmaßnahmen
- Flexibilitätsklausel
- Eingriffsmöglichkeiten auf nationaler Ebene
- Eingriffsmöglichkeiten durch das Grundgesetz
- Ungeschriebene Kompetenzen
- Gemeinsamkeiten und Unterschiede
- Eingriffsmöglichkeiten auf EU-Ebene
- KRITISCHE WÜRDIGUNG UND FAZIT
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit untersucht die Kompetenzen der Europäischen Union im Vergleich zur deutschen Gesetzgebungskompetenz von Bund und Ländern. Dabei werden die Prinzipien der begrenzten Einzelermächtigung, Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit sowie die verschiedenen Zuständigkeiten auf EU- und nationaler Ebene analysiert.
- Vergleich der Kompetenzverteilung auf EU- und nationaler Ebene
- Analyse der Grundsätze der begrenzten Einzelermächtigung, Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
- Untersuchung der verschiedenen Zuständigkeiten (ausschließliche, geteilte, konkurrierende)
- Bewertung der Eingriffsmöglichkeiten auf EU- und nationaler Ebene
- Kritische Würdigung der Kompetenzen der Europäischen Union im Vergleich zum deutschen Rechtssystem
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Thematik der Unionskompetenzen und deren Vergleich zur deutschen Gesetzgebungskompetenz ein. Kapitel 2 beleuchtet die Grundsätze der begrenzten Einzelermächtigung, Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit und analysiert deren Bedeutung im deutschen Grundgesetz. Kapitel 3 befasst sich mit der grundsätzlichen Kompetenzverteilung auf EU-Ebene und im deutschen Rechtssystem, wobei Gemeinsamkeiten und Unterschiede hervorgehoben werden. Kapitel 4 behandelt die ausschließlichen Zuständigkeiten der Union, der Mitgliedstaaten und des Bundes. Kapitel 5 analysiert die geteilten und konkurrierenden Zuständigkeiten der EU und der Mitgliedstaaten sowie die Gesetzgebung des Bundes. Kapitel 6 untersucht verschiedene Eingriffsmöglichkeiten auf EU- und nationaler Ebene.
Schlüsselwörter
Unionskompetenzen, Gesetzgebungskompetenz, Bundesstaat, Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit, begrenzte Einzelermächtigung, ausschließliche Zuständigkeit, geteilte Zuständigkeit, konkurrierende Zuständigkeit, Eingriffsmöglichkeiten, Europäisches Recht, deutsches Recht, Vergleich, Analyse, Kritik
Häufig gestellte Fragen
Wie werden Kompetenzen zwischen der EU und Mitgliedstaaten verteilt?
Die Verteilung folgt dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung; die EU darf nur in den Bereichen tätig werden, die ihr durch die Verträge ausdrücklich übertragen wurden.
Was besagt das Subsidiaritätsprinzip?
Es besagt, dass Aufgaben nach Möglichkeit auf der untersten Ebene (Mitgliedstaat, Region) gelöst werden sollen und die EU nur eingreift, wenn Ziele dort nicht ausreichend erreicht werden können.
Was ist der Unterschied zwischen ausschließlicher und geteilter Zuständigkeit?
Bei ausschließlicher Zuständigkeit darf nur die EU Gesetze erlassen; bei geteilter Zuständigkeit können Mitgliedstaaten handeln, solange die EU ihre Kompetenz nicht ausübt.
Wie unterscheidet sich das EU-System vom deutschen Grundgesetz?
Während das Grundgesetz die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern klar regelt, gilt das EU-System oft als komplexer und weniger transparent.
Was ist die Flexibilitätsklausel auf EU-Ebene?
Sie erlaubt der EU in Ausnahmefällen tätig zu werden, um ein vertraglich festgelegtes Ziel zu erreichen, auch wenn dafür keine explizite Kompetenz im Vertrag vorgesehen ist.
- Citation du texte
- Beate Mohr (Auteur), 2004, Zuständigkeiten, Typisierung und Abgrenzung der EU-Kompetenzen im Vergleich zu den Kompetenzen des Bundes und der Länder , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/51538