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Zuständigkeiten, Typisierung und Abgrenzung der EU-Kompetenzen im Vergleich zu den Kompetenzen des Bundes und der Länder

Im Vergleich zur grundgesetzlich normierten und ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes und der Länder

Title: Zuständigkeiten, Typisierung und Abgrenzung der EU-Kompetenzen im Vergleich zu den Kompetenzen des Bundes und der Länder

Seminar Paper , 2004 , 27 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Beate Mohr (Author)

Business economics - Law
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„Kompetenzfragen sind Machtfragen!“ In Zeiten, in denen wichtige Reformen und Entscheidungen viel zu oft in Diskussionen um Zuständigkeiten und Kompetenzen auf der Strecke bleiben, ist die Frage nach der Zuständigkeit oft die Frage nach Stillstand oder Fortbewegung. Gerade innerhalb einer Staatengemeinschaft wie der EU, in der 25 verschiedenen Nationen mit unterschiedlichen Rechtssystemen und Kulturen an einem Tisch sitzen und unser aller Zukunft lenken, sind klare Kompetenzen notwendig, um klare Entscheidungen treffen zu können. Im Zuge dieser zunehmenden Europäisierung wird gerade die Kompetenzverteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten ein immer wichtigerer Faktor, da das bestehende System als zu komplex, unsystematisch, wenig transparent und in vielen Bereichen defizitär wahrgenommen wird. Sie wird heute deshalb zu Recht vielfach als eine der Schlüsselfragen, wenn nicht als die Kernfrage der europäischen Einigung angesehen.
Die Grundproblematik ist hierbei aus deutscher Sicht nicht neu. Stellt sich in Europa die Frage, ob eine Entscheidung auf der höchsten Ebene der EU mit ihrem „Machtzentrum“ in Brüssel oder auf der Ebene der Mitgliedstaaten zu treffen ist, so kann man hierzu auch die Kompetenzverteilung zwischen Bund und den 16 Länderparlamenten vergleichen. Auf nationaler Ebene ist dieses System – zumindest theoretisch – durch die Normen des Grundgesetzes geregelt. Einen neuen Ansatz in der Frage nach der Kompetenz in Europa bietet jetzt die neue EU-Verfassung, die am 29.10.2004 in Rom durch die EU-Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten unterzeichnet wurde.
Ausgehend von der neuen EU-Verfassung beschäftigt sich diese Arbeit mit der Frage nach den Zuständigkeiten und Kompetenzverteilungen auf EU-Ebene und vergleicht diese mit den vergleichbaren Normen des deutschen Grundgesetzes. Hierbei werden zum einen die Gemeinsamkeiten aber auch die Unterschiede der beiden Systeme herausgearbeitet und gegenübergestellt. Im abschließenden Fazit wird dann der Frage nachgegangen, in wie weit die beiden Systeme den an sie gestellten Anforderungen gerecht werden.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 EINLEITUNG

2 DIE GRUNDSÄTZE DER BEGRENZTEN EINZELERMÄCHTIGUNG, DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄßIGKEIT

2.1 Existenz der Grundsätze im deutschen Grundgesetz?

2.2 Gemeinsamkeiten und Unterschiede

3 GRUNDSÄTZLICHE KOMPETENZVERTEILUNG

3.1 Kompetenzverteilung auf EU-Ebene

3.2 Kompetenzverteilung im deutschen Rechtssystem

3.3 Gemeinsamkeiten und Unterschiede

4 AUSSCHLIEßLICHE ZUSTÄNDIGKEITEN

4.1 Ausschließliche Zuständigkeit der Union und der Mitgliedsstaaten

4.2 Ausschließliche Zuständigkeit des Bundes

4.3 Gemeinsamkeiten und Unterschiede

5 KONKURRIERENDE BZW. GETEILTE ZUSTÄNDIGKEITEN

5.1 Geteilte Zuständigkeit der EU und der Mitgliedstaaten

5.2 Konkurrierende Gesetzgebung des Bundes

5.2.1 Gemeinschaftsaufgaben des Bundes und der Länder

5.2.2 Zusammenwirken von Bund und Ländern durch Vereinbarung

5.2.3 Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union

5.3 Gemeinsamkeiten und Unterschiede

6 WEITERE EINGRIFFSMÖGLICHKEITEN

6.1 Eingriffsmöglichkeiten auf EU-Ebene

6.1.1 Unterstützungs-, Koordinations- und Ergänzungsmaßnahmen

6.1.2 Flexibilitätsklausel

6.2 Eingriffsmöglichkeiten auf nationaler Ebene

6.2.1 Eingriffsmöglichkeiten durch das Grundgesetz

6.2.2 Ungeschriebene Kompetenzen

6.3 Gemeinsamkeiten und Unterschiede

7 KRITISCHE WÜRDIGUNG UND FAZIT

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die Kompetenzverteilung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten im Vergleich zur föderalen Gesetzgebungskompetenz zwischen dem deutschen Bund und den Ländern. Im Fokus steht dabei die Analyse, inwiefern die neue EU-Verfassung und das Grundgesetz eine transparente und klare Abgrenzung der Zuständigkeiten ermöglichen, um Machtfragen innerhalb der jeweiligen Systeme zu klären.

  • Prinzipien begrenzter Einzelermächtigung, Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit.
  • Struktur der ausschließlichen Zuständigkeiten im EU- und deutschen Recht.
  • Konkurrierende bzw. geteilte Zuständigkeiten und deren praktische Anwendung.
  • Vergleich der Eingriffsmöglichkeiten auf europäischer und nationaler Ebene.
  • Kritische Reflexion über die Souveränität von Mitgliedstaaten und Bundesländern.

Auszug aus dem Buch

3.2 Kompetenzverteilung im deutschen Rechtssystem

Art. 30 GG regelt die grundsätzliche Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. Hierbei handelt es sich um ein Regel-Ausnahme-Verhältnis: Der Bund besitzt nur die ihm zugewiesenen Kompetenzen, der nicht weiter aufgezählte Rest liegt bei den Ländern. Somit wird Art. 30 GG als Grundnorm und grundlegend für das deutsche Bundesstaatsprinzip bezeichnet und ist zugleich ein Element der zusätzlichen funktionalen Gewaltenteilung. Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben liegen demnach in den Händen der Länder, sofern das Grundgesetz keine andere Regelung vorsieht. Weiterhin ist in Artikel 31 GG geregelt, dass Bundesrecht grundsätzlich vorrangig vor Landesrecht zu beurteilen ist. Bei dieser Norm handelt es sich um eine Kollisionsnorm, die voraussetzt, dass derselbe Gegenstand und dieselbe Rechtsfrage geregelt wird. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, geht das Bundesrecht dem Landesrecht vor. In Bezug auf die Gesetzgebungskompetenz wiederholt Art 70 GG die Regelung des Art. 30 GG für die gesetzgebende Gewalt und bildet damit gleichzeitig die Grundsatznorm für die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen. Damit liegt das eigentliche und faktische Schwergewicht der Gesetzgebung beim Bund und nicht bei den Ländern.

Die Zuständigkeitsabgrenzungen ergeben sich aus Abs. 2 und regeln damit die unterschiedlichen Zuweisungsarten von Kompetenzen an den Bund. Somit ist dieser Absatz als spezielle Regelung des Art. 30 GG zu sehen.

Ähnlich wie auf EU-Ebene werden auch im deutschen Recht zwei Bereiche der Gesetzgebungskompetenz unterschieden. Hier handelt sich um die Bereiche der ausschließlichen und der konkurrierenden Gesetzgebung, die in den Artikeln 71 und 72 GG beschrieben sind und in den Punkten 3 und 4 näher erläutert werden.

Zusammenfassung der Kapitel

1 EINLEITUNG: Die Arbeit beleuchtet die Relevanz klarer Kompetenzverteilungen in der EU und vergleicht diese mit dem föderalen System des deutschen Grundgesetzes.

2 DIE GRUNDSÄTZE DER BEGRENZTEN EINZELERMÄCHTIGUNG, DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄßIGKEIT: Es werden die zentralen Prinzipien für die Ausübung von Zuständigkeiten der EU definiert und mit dem deutschen Recht verglichen.

3 GRUNDSÄTZLICHE KOMPETENZVERTEILUNG: Dieses Kapitel stellt die Abgrenzung der Zuständigkeiten sowohl auf EU-Ebene als auch im deutschen System gegenüber und erläutert die jeweiligen Zuweisungsarten.

4 AUSSCHLIEßLICHE ZUSTÄNDIGKEITEN: Fokus auf die ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis der Union sowie des Bundes unter Berücksichtigung der Sperrwirkung für nachgeordnete Ebenen.

5 KONKURRIERENDE BZW. GETEILTE ZUSTÄNDIGKEITEN: Analyse der geteilten Kompetenzen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten sowie der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes.

6 WEITERE EINGRIFFSMÖGLICHKEITEN: Untersuchung zusätzlicher Instrumente, wie die Flexibilitätsklausel auf EU-Ebene oder ungeschriebene Kompetenzen des Bundes.

7 KRITISCHE WÜRDIGUNG UND FAZIT: Eine abschließende Betrachtung, inwiefern die untersuchten Verfassungswerke den Anforderungen an Transparenz und Souveränitätserhalt gerecht werden.

Schlüsselwörter

Europäische Union, Grundgesetz, Kompetenzverteilung, Gesetzgebungskompetenz, Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit, Föderalismus, Ausschließliche Zuständigkeit, Konkurrierende Gesetzgebung, EU-Verfassung, Rechtsvorrang, Souveränität, Eingriffsmöglichkeiten, Mitgliedstaaten, Bund.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die Strukturen der Kompetenzverteilung in der Europäischen Union unter Bezugnahme auf die neue EU-Verfassung und vergleicht diese mit den bewährten föderalen Strukturen des deutschen Grundgesetzes.

Welches sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die Abgrenzung von Zuständigkeiten, das Verhältnis zwischen Union und Mitgliedstaaten bzw. Bund und Ländern, sowie die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist die Erarbeitung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden bei der Kompetenzverteilung und die Prüfung, ob die jeweiligen Regelungen den Anforderungen an eine transparente Machtordnung entsprechen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtsvergleichende Analyse, die die normativen Grundlagen des EU-Verfassungsentwurfs mit den Artikeln des deutschen Grundgesetzes gegenüberstellt.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung von ausschließlichen und konkurrierenden bzw. geteilten Zuständigkeiten sowie die Analyse weiterer Eingriffsmöglichkeiten in beiden Systemen.

Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?

Begriffe wie Kompetenzverteilung, Gesetzgebungshoheit, föderale Struktur, EU-Verfassung und verfassungsrechtliche Abgrenzung kennzeichnen den Kern der Arbeit.

Wie unterscheidet sich die EU-Verfassung in der Flexibilität von nationalen Regelungen?

Die EU-Verfassung bietet spezifische Instrumente wie die Flexibilitätsklausel, während das deutsche System eher auf im Grundgesetz implizierte oder durch Rechtsprechung entwickelte ungeschriebene Kompetenzen zurückgreift.

Welche Rolle spielt die "Föderalismus-Kommission" im Kontext der Arbeit?

Die Kommission dient als Beispiel für die aktuelle nationale Problematik der Kompetenzverschiebung, bei der der Vorwurf laut wurde, der Bund untergrabe die Selbstständigkeit der Bundesländer.

Was bedeutet das "Regel-Ausnahme-Verhältnis" nach Art. 30 GG?

Es besagt, dass der Bund nur über ihm explizit zugewiesene Kompetenzen verfügt, während die grundlegende Zuständigkeit ("der Rest") bei den Bundesländern verbleibt.

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Details

Title
Zuständigkeiten, Typisierung und Abgrenzung der EU-Kompetenzen im Vergleich zu den Kompetenzen des Bundes und der Länder
Subtitle
Im Vergleich zur grundgesetzlich normierten und ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes und der Länder
College
University of Applied Sciences Aschaffenburg  (Fachbereich Betriebswirtschaft und Recht)
Course
Europäisches Wirtschaftsrecht
Grade
1,3
Author
Beate Mohr (Author)
Publication Year
2004
Pages
27
Catalog Number
V51538
ISBN (eBook)
9783638474849
ISBN (Book)
9783638661737
Language
German
Tags
Zuständigkeiten Typisierung Abgrenzung EU-Kompetenzen Vergleich Kompetenzen Bundes Länder Europäisches Wirtschaftsrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Beate Mohr (Author), 2004, Zuständigkeiten, Typisierung und Abgrenzung der EU-Kompetenzen im Vergleich zu den Kompetenzen des Bundes und der Länder , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/51538
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