Die Entstehung der ARD und ihres Gemeinschaftsprogramms Erstes Deutsches Fernsehen


Term Paper (Advanced seminar), 2003

19 Pages, Grade: 1


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Gliederung

1. Einleitung

2. Die Gründung der öffentlichen Rundfunkanstalten nach dem Krieg

3. Der Gründungsweg der Arbeitsgemeinschaft

4. Aufgaben und Gemeinschaftseinrichtungen der ARD

5. Die Entstehung des Deutschen Fernsehens

6. Schlussbemerkung

7. Literaturangaben

1. Einleitung

„Am 1. Mai 2003 um Mitternacht nahm der neue Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) seine Arbeit auf. Der RBB tritt die Gesamtrechtsnachfolge des Ostdeutschen Rundfunks Brandenburg (ORB) und des Senders Freies Berlin (SFB) an.“[1]

Fusioniert aus zwei Sendern mit völlig unterschiedlichem Lebenslauf reiht sich der RBB mit seiner ersten Intendantin Dagmar Reim nun als jüngstes Kind in die ARD-Familie ein. Diese kann auf über 50 Jahre ständige Weiterentwicklung, Veränderung und Umorganisation ihrer einzelnen Rundfunkanstalten zurückblicken. Im Folgenden wird der Weg von den Nachkriegssendern unter der jeweiligen Besatzungsmacht zu den ersten Gründungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der BRD skizziert, das Ringen um einen Zusammenschluss in einer Arbeitsgemeinschaft geschildert, die allgemeinen und übergeordneten Aufgaben, wie die Gemeinschaftseinrichtungen, besprochen und die Anfänge des Deutschen Fernsehens dargestellt. Die Arbeit kann allerdings nur einen kurzen und bestimmt unvollständigen Ausschnitt der umfangreichen Rundfunkgeschichte beleuchten, umfangreich vor allem in dem Zeitraum wo „das Bedürfnis nach schneller Information und geistigem ‚Dabeisein’ unablässig wuchs, in dem die breitesten Volksschichten ihren Anteil an den Werken der Kunst und den Genüssen der Unterhaltung begehrten“ (Walter Hagemann, 1954).[2]

2. Die Gründung der öffentlichen Rundfunkanstalten nach dem Krieg

Mit der bedingungslosen Kapitulation des deutschen Reiches am 9. Mai 1945 um 0.01 fand der Großdeutsche Rundfunk sein Ende, es begann die Zeit der Besatzungsmächte, deren Militärgouverneure fortan die Funkhoheit ausübten. Schon im September 1944 verkündeten die Alliierten drei Gesetze, die nach 1945 noch mal bestätigt und abgedruckt wurden. Gesetz Nr. 191 verbot den Deutschen die Tätigkeit oder den Betrieb von Rundfunk- und Fernsehstationen und Rundfunkeinrichtungen, Artikel 9 der alliierten „Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands“ vom 5. Juni 1945 bekräftigte das generelle Sendeverbot. Durch Gesetz Nr. 52 fielen die Rundfunksender der Reichspost unter die Beschlagnahme des Reichsvermögens und die Funkhoheit ging auf die Siegermächte über.[3]

Der Wiederaufbau der teilweise erheblich zerstörten Sender war für die Alliierten ein wichtiges Anliegen, konnten Anordnungen und Nachrichten kaum schneller und wirkungsvoller verbreitet werden als über Hörfunk. Als Standorte nutzte man die eilig restaurierten vorhandenen Einrichtungen, was sich für die nachfolgende Entwicklung des Rundfunks als nicht unerheblich herausstellte. Die vier Besatzungsmächte errichteten in ihren Zonen öffentliche, sowie Soldaten-Sender, die je nach Militärmacht relativ unterschiedlich geführt und kontrolliert wurden. In einer Betrachtung über die Rundfunklandschaft kritisiert Peter von Zahn in der Dezember Ausgabe der Hör zu 1946: „…Wir haben nur noch einen Zonen-Rundfunk. Vier unterschiedliche Rundfunksysteme, mehr oder weniger dem Vorbild der jeweiligen Besatzungsmacht angenähert, führen einkleinstaatliches Eigenleben. Ihre Sendungen spiegeln zuweilen engstirnige Kirchturmspolitik, und nur selten vermischen sich ihre Stimmen zum Chor.“[4]

Die Neuordnung der Länder der Bundesrepublik und die Demokratisierungsmaßnahmen der westlichen Besatzungsmächte ließen auch die Rundfunkeinrichtungen nicht unberührt, so verlor die für das Rundfunkwesen bisher zuständige Deutsche Post nach und nach wichtige Beteiligungen und eigene öffentliche Rundfunkanstalten wurden errichtet.

Für die Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfahlen, Schleswig-Holstein und Hamburg wurde am 1. Januar 1948 durch die Verordnung Nr. 118 der britischen Militärregierung der Nordwestdeutsche Rundfunk (NWDR) mit Sitz in Hamburg gegründet. So übergab die Post im Laufe des Jahres die Sender Hamburg, Flensburg, Langenberg, Hannover, Herford, Osnabrück, Osterloog und den des britischen Sektors von Berlin.[5]

Dieser Gründung vorausgegangen war die Abwendung der Briten von einer isolierten Besatzungspolitik und das Bemühen vom liberalen Chief Controller Hugh Carleton Greene möglichst viele Deutsche in die Rundfunkarbeit mit ein zu beziehen. Ursprünglich plante Greene ein Rundfunksystem aus dem Parteien und Regierung völlig herausgehalten werden sollten, was ihm bei der Umsetzung aber nicht gelang. Im 16-köpfigen Hauptausschuss waren die Regierungsvertreter und Parteien in der Überzahl. Den Vorsitz des Verwaltungsrats über nahm zunächst Adolf Grimme von der SPD, Kultusminister in Niedersachsen, der noch im selben Jahr einstimmig zum deutschen Generaldirektor gewählt wurde und dem Greene am 15. November 1948 vollständig die Geschäfte übergab.[6] Problematisch wurde mit der Zeit den unterschiedlichen Ansprüchen der einzelnen Länder gerecht zu werden, so wurden bereits 1951 Verhandlungen über eine Dezentralisierung des NWDRs aufgenommen, was zu einer späteren Auflösung in zwei selbständige Rundfunkanstalten führte.[7]

Im Gegensatz zu den Briten mit ihrer von zentralistischen Prinzipien geprägten Politik, wollten die Amerikaner ein föderalistisches Rundfunksystem aufbauen und für jedes Land eine eigene Rundfunkanstalt einrichten. Ebenso wie bei die Briten sollte der Einfluss der Landesregierung, des Parlaments und der Parteien möglichst gering gehalten werden. Der Beginn des kalten Krieges veränderte die bisher ausgearbeiteten Rundfunkgesetze nun entscheidend. Zwar entsprach es schon vorher dem Amerikanischen Re-Education-Konzept, die Deutschen in den Demokratisierungsprozess einzubinden, in der neuen politischen Situation aber sollte der ehemalige Feind zum engsten Verbündeten werden. Die Besatzungspolitik wurde zunehmend liberaler, also auch die strengen Auflagen der Information Control Division (ICD), so wurden die Forderungen der Politiker nach stärkerem Einfluss zunehmend mit aufgenommen.[8] Anders als in der britischen Zone sollten auf Grundlage von Landesgesetzen aus den Sendern in Bayern, Bremen, Hessen und Württemberg-Baden vier eigenständige Rundfunkanstalten gebildet werden.[9]

Als erste im Amerikanischen Sektor wurde am 10. August 1948 durch das „Gesetz über die Errichtung und die Aufgaben einer Anstalt des öffentlichen Rechts“ der bayerische Rundfunk (BR) mit Hauptsitz München ins Leben gerufen.[10] Nach § 3 des Bayerischen Rundfunkgesetzes sollte er folgende Pflichten und Grundsätze einhalten: „Die Sendungen des „Bayerischen Rundfunks“ dienen der Belehrung und Unterhaltung. Sie sollen von demokratischer Gesinnung, von kulturellem Verantwortungsbewusstsein, von wahrhafter Menschlichkeit und von unbestechlicher Objektivität getragen sein.“ Als leitende Organe wurden der Rundfunkrat, der Verwaltungsrat und der Intendant eingesetzt.[11]

Der als zweite Anstalt des öffentlichen Rechts in der amerikanischen Zone gegründete Hessische Rundfunk mit Sitz in Frankfurt am Main zeichnete sich im Gesetz durch die Betonung der Staatsunabhängigkeit aus. Nachdem eine überwiegende Anzahl der Verwaltungsratsmitglieder Vertreter öffentlich relevanter Gruppen wie Kirchen, Gewerkschaften usw. waren, konnten sich in diesem Gesetz die Parteipolitiker nicht so durchsetzen wie in Bayern. Mit dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats Hans Bredow und dem Vorsitzenden des Rundfunkrats Kurt Magnus holte man sich außerdem verdiente Kräfte vom Rundfunk der Weimarer Republik in die Gremien.[12]

Etwa zwei Monate nach dem Hessischen Rundfunk wurde am 22. November 1948 in Bremen die Anstalt des öffentlichen Rechts Radio Bremen ins Leben gerufen. Vom Gesetz her dem Hessischen Rundfunk sehr ähnlich, führte man hier aber weniger die Diskussion über die Vertretung von Parteien und Regierung als über die Finanzierung der kleinsten deutschen Rundfunkanstalt. Auch auf programmlicher Seite unterschied sich Radio Bremen aufgrund der geographischen Gegebenheiten von den anderen Rundfunkanstalten, so errichtete man hier wegen seiner homogenen Rezipientenschaft und deren geschätzten Bedürfnissen die Abteilung Heimatfunk.[13]

[...]


[1] ARD online. ARD intern. Neuer Sender Rundfunk Berlin-Brandenburg.

http://www.ard.de/intern/_beitrag/54/index.phtml

[2] Hagemann, Walter. Fernhören und Fernsehen. Kurt Vowinckel Verlag, Heidelberg, 1954. S. 40.

[3] Winker, Klaus. Fernsehen unterm Hakenkreuz. Böhlau Verlag, Köln 1994. S. 426

[4] Schütte, Wolfgang: Der deutsche Nachkriegsrundfunk und die Gründung der Landesrundfunkanstalten in Lerg, Winfried und Steininger, Rolf (Hrsg.). Rundfunk und Politik 1923-1973. Beiträge zur Rundfunkforschung. Verlag Volker Spiess, Berlin 1975. S. 217-220

[5] Ebd. S. 226

[6] Behrens, Tobias. Die Entstehung der Massenmedien in Deutschland. Verlag Peter Lang. Frankfurt/Main 1986. S. 284-288

[7] Schütte. S. 227

[8] Behrens. S. 280-282

[9] Steinwärder, Philipp: Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1998. S. 7

[10] Schütte. S. 227

[11] Herrmann, Günter. Zur Entwicklung der Rundfunkorganisation in der Bundesrepublik Deutschland in Brack, Hans, Herrmann Günther und Hillig, Hans-Peter. Organisation des Rundfunks. Verlag Hans Bredow-Institut, Hamburg 1962. S. 63

[12] Behrens. S. 283

[13] Schütte. S. 229-230

Excerpt out of 19 pages

Details

Title
Die Entstehung der ARD und ihres Gemeinschaftsprogramms Erstes Deutsches Fernsehen
College
LMU Munich
Grade
1
Author
Year
2003
Pages
19
Catalog Number
V51588
ISBN (eBook)
9783638475174
ISBN (Book)
9783656795384
File size
477 KB
Language
German
Keywords
Entstehung, Gemeinschaftsprogramms, Erstes, Deutsches, Fernsehen
Quote paper
Tina Zeise (Author), 2003, Die Entstehung der ARD und ihres Gemeinschaftsprogramms Erstes Deutsches Fernsehen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/51588

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