Forschungs- und Technologiepolitik in Theorie und politischer Umsetzung


Trabajo de Seminario, 2002

14 Páginas, Calificación: 2+


Extracto


Inhaltsangabe:

1. Einleitung

2.1 Argumente für staatliche Unterstützung der Forschung
2.2 Argumente für staatliche Behinderung der Forschung
2.3 Argumente gegen staatliche FuT

3.1 Bisherige FuT in Deutschland und der EU
3.2 Anforderungen an eine zukünftige FuT

4. Fazit

1. Einleitung:

Gegenstand dieser Arbeit ist die Forschungs- und Technologiepolitik (FuT). Diese soll zunächst theoretisch dargestellt werden. Zu klären ist insbesondere, welche Gründe theoretisch und praktisch für und gegen staatliches Einwirken auf die Forschung sprechen. Einerseits gilt in marktwirtschaftlichen Systemen die Prämisse, Güter möglichst durch private Unternehmer produzieren zu lassen. Andererseits weißt Wissen als Gut Besonderheiten auf, die nach gängiger Sicht ein Eingreifen des Staates nötig werden lassen. Es werden hierfür Begriffe wie Staats- und Marktversagen, Kapitalmarktversagen, Patentpolitik und Informations- bzw. Nirwanaproblem dargestellt und kritisch beleuchtet.

Anschließend wird ein Blick auf die bisherige deutsche sowie europäische FuT geworfen. Dabei werden die Schwächen der bisherigen Strategie am Beispiel der Förderung des IT-Sektors beleuchtet und diskutiert, in welche Richtung eine Neukonzeption der Förderpolitik gehen könnte.

In einem weiteren Schritt wird ausgehend vom Konzept der Sozialen Marktwirtschaft überlegt, inwiefern die heutige FuT im Widerspruch zu diesem für die deutsche Gesellschaft grundlegenden Konzept steht, welche Aufgaben der Staat in einem freien Wirtschaftssystem erfüllen muß und welche er nicht erfüllen darf.

Die Ergebnisse der theoretischen Betrachtung und der Diskussion der politischen Umsetzung werden in einem abschließenden Fazit zusammengeführt. Es wird zu zeigen sein, inwiefern die theoretische Kritik an der Gestaltung von FuT Auswirkungen auf die praktische Gestaltung dieser Politik hat.

2.1 Argumente für staatliche Unterstützung der Forschung

Die grundlegende Begründung für staatliches Eingreifen in die Forschung an neuen Technologien lautet, daß das Niveau der Forschungsanstrengungen privater Unternehmer gesamtwirtschaftlich zu gering ist. Die Ursache der privatwirtschaftlichen Zurückhaltung liege in der Natur von Innovationen als öffentliche Güter sowie in der Risikoscheu von Unternehmern begründet.

Um technisches Wissen herrscht Nichtrivalität des Konsums, außerdem kann ein Anbieter dieses Gutes Konsumenten nur eingeschränkt ausschließen. Da es also recht einfach möglich ist, als Mitbewerber am Markt an den Forschungsergebnissen anderer mit geringen oder keinen Kosten teilzuhaben, ist davon auszugehen, daß ein Unternehmer seine Investitionsausgaben in die Generierung von Wissen weder durch Vermarktung der Forschungsergebnisse noch durch Vermarktung der als Folge der Forschungsergebnisse erfundenen Produkte wird wieder einnehmen können. Da eine im Wettbewerb stehende Volkswirtschaft jedoch auf immer neue und bessere Produkte angewiesen ist, gibt es eine Notwendigkeit, das Niveau der Forschungsausgaben dauerhaft mit staatlichen Mitteln zu erhöhen.[1]

Statt mit dem Begriff des öffentlichen Gutes kann man auch nutzentheoretisch mit externen Effekten argumentieren. Als Unternehmen kostenfrei von Forschungsergebnissen anderer Unternehmer zu profitieren, stellt für erstere einen positiven externen Effekt dar. Das forschende Unternehmen hingegen hat das Interesse, aus der Forschung für sich selbst mehr Erträge zu erzielen als es in die Forschung investiert hat. Die gesamtwirtschaftlichen Erträge aller mit einem Forschungsergebnis arbeitenden Unternehmen ist dem einzelnen Unternehmer egal: Nur der eigene Profit zählt. Die sich aus dieser Überlegung ergebende Differenz zwischen unternehmensintern und gesamtwirtschaftlich optimalem Forschungsniveau muß der Staat durch Subventionen ausgleichen.[2]

Unabhängig also davon, ob man mit öffentlichen Gütern oder mit externen Effekten argumentiert, gilt: Je geringer die Chance, Dritte von den Forschungsergebnissen auszuschließen, desto höher der Bedarf an staatlichen Subventionen.[3]

Andererseits kann es auch Aufgabe des Staates sein, dauerhafte Innovationsrückstände zu vermeiden. Insbesondere auf nationalen Teilmärkten mit geringem oder keinem Wettbewerb kann ein Rückstand für Monopolisten ungefährlich sein. Es obliegt dann dem Staat, diesen Technologierückstand zu identifizieren und zu beseitigen. Bei in Staatsbesitz befindlichen Monopolisten kann dies durch direkte Einwirkung geschehen, sonst durch Ankurbelung von Wettbewerb auf diesem Teilmarkt.[4]

Ein weiterer Grund für die Staatsintervention liegt in Finanzrestrektionen, die insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen treffen. Ähnlich wie den privaten Investor, der in Forschung investiert, interessiert auch den privaten Kreditgeber nur der Profit des einzelnen Unternehmens, nicht der gesamtwirtschaftliche Nutzen. Insbesondere junge und kleinere Unternehmen sind auf Staatsmittel zur Forschung angewiesen, da private Kreditgeber zum einen noch nicht genügend Erfahrungen mit einem jungen Unternehmen sammeln konnten und dieses i.d.R. nur wenige Sicherheiten bieten kann, so das dessen Kreditwürdigkeit niedrig ist.[5]

Die geringe Forschungsbereitschaft läßt sich auch durch Risikoscheu der Unternehmer selbst begründen. Ein durchschnittlicher Unternehmer ist risikoscheu. Forschungsinvestitionen sind im Vergleich mit anderen Investitionen besonders risikobehaftet, denn weder ist der Erfolg des Entwicklungsprozesses garantiert noch selbst bei erfolgreicher Entwicklung die Vermarktbarkeit einer Erfindung solide abschätzbar. Das besondere finanzielle Risiko mitzutragen, ist, da private Kreditgeber teilweise nicht zur Verfügung stehen, Aufgabe des Staates.[6]

2.2 Argumente für staatliche Behinderung der Forschung

Es gibt Gründe für den Staat, Forschung zu reglementieren oder auch zu verhindern. Wenn eine neue Technologie nicht ohne weiteres von Wettbewerbern imitiert werden kann, entsteht eine Parallelforschung, deren Aufwendungen das gesamtwirtschaftliche Optimum übersteigen können. Das gesamtwirtschaftliche Optimum ist der in einem Wirtschaftssystem mit einer Technologie erzielbare Gesamtertrag.

Des weiteren kann es zum sogenannten Patentrennen kommen. Forschen mehrere Unternehmen nach derselben Technologie, z.B. einer Verfahrensoptimierung, ist der Zeitpunkt der Marktreife entscheidend. Da gilt, je kürzer der Forschungszeitraum, desto höher die Forschungskosten, kann auch hier das Niveau der investierten Mittel das gesamtwirtschaftliche Optimum übersteigen. Ist das Patentrennen zugunsten eines Anbieters entschieden, kann dieser u.U. den Markt monopolisieren. Im ungünstigsten Fall ist der Konsument nach der Einführung der Innovation schlechter gestellt als davor.[7] Auch eine Steuerung der Zahl der Wettbewerber – wie auch immer man so etwas realisieren wollte – wäre kein sicheres Erfolgsmodell. Es lassen sich Fälle konstruieren, in denen das Innovationstempo mit der Zahl der Wettbewerber sinkt, anstatt, wie es auf den ersten Blick sicher zu sein scheint, zu steigen.[8]

Eine Handlungsempfehlung an den Staat resultiert aus diesen Überlegungen nicht. So löst z.B. eine Steuer auf Forschungen das Problem nicht. Das Wesen einer solchen negativen Sanktion ist es, zwar falsches Handeln zu verhindern, nicht jedoch gutes im Sinne von wünschenswertem Verhalten zu fördern.[9] Die fehlende Steuerungsfunktion hat zur Folge, daß nicht die negativen Begleiterscheinungen wie etwa Parallelforschung abgestellt werden sondern die positiv zu bewertende Forschung selbst. Eine andere mögliche Folge eines solchen Staatseingriffs wäre eine starke Marktmacht für jene Unternehmen, für die sich Forschung dennoch lohnt, und nachfolgend ein Monopol derselben.[10]

[...]


[1] Vgl.: Licht, Georg; Schnell, Wolfgang: Externe Effekte, Finanzierungsrestriktionen und Forschungs- und Technologiepolitik, in: Blättel-Mink, Birgit; Renn, Ortwin (Hrsg.): Zwischen Akteur und System. Die Organisation von Innovation, Opladen, 1997, S. 92 f.

[2] Vgl.: Klodt, Henning: Grundlagen der Forschungs- und Technologiepolitik, München, 1995, S. 8 f.

[3] Ebd., S. 10.

[4] Vgl.: Fritsch, Michael: Marktversagen und Wirtschaftspolitik: Mikroökonomische Grundlagen staatlichen Handelns, München, 2001, S. 25 f.

[5] Vgl.: Licht; Schnell, S. 96 ff.

[6] Vgl.: Klodt 1995, S.14 ff.

[7] Vgl.: Klodt 1995, S. 23 ff.

[8] Vgl.: Viscusi, W. Kip: Economics of regulation and antitrust, Cambridge, 2000, S. 91 ff.

[9] Vgl.: Weede, Erich: Mensch und Gesellschaft, Tübingen, 1992, S. 84.

[10] Vgl.: Klodt 1995, S.24 f.

Final del extracto de 14 páginas

Detalles

Título
Forschungs- und Technologiepolitik in Theorie und politischer Umsetzung
Universidad
University of Bonn  (Seminar für politische Wissenschaften)
Curso
Proseminar: Wirtschaftspolitik im Systemwettbewerb
Calificación
2+
Autor
Año
2002
Páginas
14
No. de catálogo
V51647
ISBN (Ebook)
9783638475594
ISBN (Libro)
9783656795223
Tamaño de fichero
472 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Forschungs-, Technologiepolitik, Theorie, Umsetzung, Proseminar, Wirtschaftspolitik, Systemwettbewerb
Citar trabajo
Christian Dickmann (Autor), 2002, Forschungs- und Technologiepolitik in Theorie und politischer Umsetzung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/51647

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