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Der Begriff der Staatenlosigkeit nach Hannah Arendt

Titre: Der Begriff der Staatenlosigkeit nach Hannah Arendt

Dossier / Travail , 2019 , 21 Pages , Note: 1,3

Autor:in: Anonym (Auteur)

Philosophie - Pratique (Ethique, Esthétique, Culture, Nature, Droit, ...)
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Zunächst sollen mit einer begrifflichen Analyse die unterschiedlichen Formen und Ursachen der Staatenlosigkeit spezifiziert werden, um dann zu Arendts Begriff der Staatenlosigkeit zu kommen und ihn von dem Begriff der Minderheiten abzugrenzen. Im zweiten Kapitels soll anschließend das Phänomen der Staatenlosigkeit als ein Produkt einer nationalstaatlich organisierten Welt betrachtet werden.

Staaten bilden die institutionellen und gesetzlichen Strukturen eines begrenzten geografischen Territoriums. Gleichzeitig sind sie politische Gemeinschaften, die durch die Nation als Ideologie, die Individuen durch eine gemeinsame Geschichte, Sprache und Tradition verbindet, zusammengehalten werden. Der Nationalstaat als souveräne Machtinstanz hat das Recht, Grenzen zu überwachen und zu kontrollieren und durch Ein- und Ausreisebestimmungen, Einbürgerungs- und Migrationspolitik über die Auswahl der Mitglieder seiner Nation zu entscheiden. Dabei verleiht die Kategorie der Staatsbürgerschaft Menschen den Status als legale Personen und Zugehörige einer politischen Gemeinschaft. Individuen, denen dieser Status von Geburt an fehlt, sind absolut staatenlos, während die Aberkennung, der Entzug oder der Verlust zur relativen Staatenlosigkeit führt.

Staatenlosen fehlt der Zugang zu grundlegenden Menschenrechten, wie dem Recht auf politische Partizipation, Freiheit, Sicherheit und Selbstbestimmung. Damit befinden sich Staatenlose in einem rechtfreien Raum, am Rande, oder, wie Arendt argumentierte, gar außerhalb der Gesellschaft. Der Zugang zum legalen Arbeitsmarkt, zum Bildungs- und Gesundheitswesen,
sowie das Recht auf politische Teilhabe und freie Bewegung innerhalb und außerhalb von Grenzen, um nur einige Aspekte zu nennen, ist für Staatenlose stark eingeschränkt oder nicht gegeben. Denn diese Rechte setzen die Zugehörigkeit zu einem Staatswesen voraus, welche erst durch den Besitz von Identifikationsdokumenten, wie der Geburtsurkunde, einem Ausweis oder Reisepass als legal anerkannt wird. Dass dieses Recht für viele Menschen auch heute noch eine Forderung bleibt,
zeigen die realen Lebensbedingungen der Millionen Staatenlosen, die offiziell in keinem Land als Staatsangehörige anerkannt sind. Damit zeugen Staatenlose von einem Konflikt zwischen der Einhaltung universeller, internationaler Menschenrechte und der Wahrung staatlicher Souveränität, unter welcher Rechte in Form von partikularen Bürgerrechten vergeben werden.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Zum Begriff der Staatenlosigkeit

2.1. Staatsangehörigkeit vs. Staatsbürgerschaft

2.2. De jure und de facto Staatenlosigkeit

2.3. Staatenlosigkeit im 20. Jahrhundert

2.4 Staatenlose und Minderheiten

3. Das Dilemma der Menschenrechte im Konzept des Nationalstaats

3.1. Das Recht, Rechte zu haben

3.2. Völkerrecht, Staatsrecht, Menschenrechte

3.3. Die In- und Exklusionspraktiken des Nationalstaates

4. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht das Phänomen der Staatenlosigkeit als inhärentes Produkt des nationalstaatlich organisierten Systems im 20. Jahrhundert, basierend auf der theoretischen Analyse von Hannah Arendt. Dabei wird kritisch hinterfragt, inwiefern der Nationalstaat durch seine In- und Exklusionsmechanismen ein System schafft, das universelle Menschenrechte für staatenlose Personen systematisch untergräbt.

  • Analyse des Begriffs der Staatenlosigkeit (de jure vs. de facto)
  • Unterscheidung von Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft
  • Das Spannungsfeld zwischen Nationalstaatlichkeit und Menschenrechten
  • Kritische Auseinandersetzung mit Hannah Arendts „Recht, Rechte zu haben“
  • Mechanismen der In- und Exklusion innerhalb moderner Nationalstaaten

Auszug aus dem Buch

3.1. Das Recht, Rechte zu haben

Unter dem Kapitel Die Aporie der Menschenrechte in Ursprünge und Elemente Totaler Herrschaft (1951) stellt Arendt den normativen Grundsatz auf, dass jeder Mensch von Geburt an einen Anspruch auf politische Rechte haben sollte. Da der Mensch ein zoon politikon, d.h. ein soziales, politisches Wesen ist, stellt die Zugehörigkeit zu einer politischen Gemeinschaft ein elementares Grundbedürfnis dar. Menschen seien laut Arendt von Geburt an eingebunden in irgendeine Form der Gesellschaft, denn eine ihrer Grundtätigkeiten, das Handeln und Sprechen, setze Pluralität voraus. In Bezug auf die Idee der Menschenrechte ergibt sich daraus ein Widerspruch: „Die Paradoxie, die von Anfang an im Begriff der unäußerlichen Menschenrechte lag, war, dass dieses Recht mit einem „Menschen überhaupt“ rechnete, den es nirgends gab [...].“ Die politische Teilhabe als ein zentrales Element der menschlichen Freiheit und Selbstbestimmung, verlange jedoch zunächst die Zugehörigkeit zu einer polis, die an einem festen Ort einen rechtlichen und politischen Raum konstruiert. Seine politische Organisationsform ist die Nation, die ihren Angehörigen Schutz und Rechte verspricht und diese jedoch umgekehrt auch Nicht-Angehörigen entziehen kann.

Arendt stellt daher einen normativen Grundsatz auf; jeder Mensch hat das Recht, Rechte zu haben. Das erste Recht fordert Menschen als ersten Schritt in einem moralischen Appell auf, andere Menschen als gleichwertige legale Personen und politische Wesen anzuerkennen. Das zweite Recht ist der daraus folgende rechtliche Anspruch auf Zugehörigkeit zu einer politischen Gemeinschaft. Essentiell ist für Arendt, dass Menschen in einem staatlichen Beziehungssystem nicht anhand ihrer Geburtseigenschaften, sondern allein anhand der „Handlungen und Meinungen“, dessen also, was sie sagen und tun beurteilt werden.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Staatenlosigkeit ein und verknüpft sie mit den strukturellen Bedingungen des Nationalstaates und dem Verlust fundamentaler Menschenrechte.

2. Zum Begriff der Staatenlosigkeit: Dieses Kapitel definiert Staatenlosigkeit als Zustand absoluter Schutzlosigkeit und differenziert zwischen formalen und faktischen Formen des Statusverlustes.

2.1. Staatsangehörigkeit vs. Staatsbürgerschaft: Hier wird analysiert, wie die Registrierung und der Status als Staatsangehöriger als Voraussetzung für den Zugang zu politischen Rechten fungieren.

2.2. De jure und de facto Staatenlosigkeit: Diese Sektion unterscheidet zwischen Personen, denen die formale Staatsangehörigkeit fehlt, und jenen, die zwar formal Angehörige sind, aber de facto keinen staatlichen Schutz mehr genießen.

2.3. Staatenlosigkeit im 20. Jahrhundert: Das Kapitel beleuchtet Staatenlosigkeit als gravierendes politisches Problem des 20. Jahrhunderts, massiv verstärkt durch die Weltkriege und Fluchtbewegungen.

2.4 Staatenlose und Minderheiten: Hier wird der Zusammenhang zwischen imperialistischen Strukturen, der Konstruktion von Mehrheiten und Minderheiten und der daraus resultierenden Ausgrenzung untersucht.

3. Das Dilemma der Menschenrechte im Konzept des Nationalstaats: Dieses Kapitel thematisiert den prinzipiellen Widerspruch zwischen dem Universalitätsanspruch der Menschenrechte und ihrer Bindung an den Nationalstaat.

3.1. Das Recht, Rechte zu haben: Der Abschnitt diskutiert Arendts Konzept des „Rechts, Rechte zu haben“ als Voraussetzung für menschliche Würde und politische Teilhabe.

3.2. Völkerrecht, Staatsrecht, Menschenrechte: Diese Sektion untersucht die normativen Grenzen staatlicher Souveränität gegenüber universellen Menschenrechtsvorgaben und Kant’sche Ansätze.

3.3. Die In- und Exklusionspraktiken des Nationalstaates: Das Kapitel analysiert, wie Nationalstaaten Identität konstruieren und dabei systematisch Menschen als „andere“ ausschließen.

4. Fazit: Das Fazit fasst die Analyse zusammen, dass Staatenlosigkeit ein strukturelles Ergebnis der nationalstaatlichen Ordnung bleibt und die Umsetzung universeller Rechte erschwert.

Schlüsselwörter

Staatenlosigkeit, Hannah Arendt, Nationalstaat, Menschenrechte, Staatsbürgerschaft, Staatsangehörigkeit, Inklusion, Exklusion, Souveränität, Minderheiten, politische Teilhabe, Flüchtlinge, Rechtslosigkeit, 20. Jahrhundert, Identität.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht die theoretische und historische Beziehung zwischen der Staatenlosigkeit und dem modernen Nationalstaatensystem, basierend auf den Analysen von Hannah Arendt.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Zentrale Themen sind der rechtliche Status von Staatenlosen, die Konstruktion nationaler Identität durch In- und Exklusionsmechanismen sowie das Spannungsverhältnis zwischen nationaler Souveränität und universellen Menschenrechten.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Das Ziel ist es, aufzuzeigen, dass Staatenlosigkeit kein bloßer Zufall ist, sondern ein systemisches Produkt der nationalstaatlichen Ordnung, die Menschen ohne staatliche Zugehörigkeit rechtlos macht.

Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Autorin?

Die Arbeit basiert auf einer politikwissenschaftlichen und philosophischen Textanalyse, insbesondere unter Verwendung von Hannah Arendts Hauptwerken wie „Ursprünge und Elemente totaler Herrschaft“.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Im Hauptteil werden der Begriff der Staatenlosigkeit definiert, die Unterschiede zwischen Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft erörtert und die Paradoxien des Menschenrechtsschutzes innerhalb begrenzter Nationalstaaten analysiert.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Begriffe sind Staatenlosigkeit, Menschenrechte, Nationalstaat, Inklusion/Exklusion und Arendts „Recht, Rechte zu haben“.

Wie unterscheidet die Arbeit zwischen de jure und de facto Staatenlosen?

De jure Staatenlose besitzen formell keine Staatsangehörigkeit, während de facto Staatenlose zwar offiziell Angehörige sind, aber keinen tatsächlichen Schutz durch ihre Behörden mehr erfahren.

Warum spielt die Unterscheidung zwischen Mehrheit und Minderheit eine so große Rolle?

Die Konstruktion einer homogenen „Mehrheit“ durch den Nationalstaat führt laut Analyse zur Stigmatisierung von Minderheiten als unerwünschte Anomalien, was diese oft in die Staatenlosigkeit treibt.

Inwiefern ist das „Recht, Rechte zu haben“ eine zentrale Schlussfolgerung?

Arendts Konzept besagt, dass der Mensch ein politisches Wesen ist, das seinen Status als Person erst durch die Einbindung in eine politische Gemeinschaft erhält; der Verlust dieser Gemeinschaft führt somit zum Verlust der Menschenrechte.

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Résumé des informations

Titre
Der Begriff der Staatenlosigkeit nach Hannah Arendt
Université
Free University of Berlin
Note
1,3
Auteur
Anonym (Auteur)
Année de publication
2019
Pages
21
N° de catalogue
V516528
ISBN (ebook)
9783346146366
ISBN (Livre)
9783346146373
Langue
allemand
mots-clé
Philosophie Hannah Arendt
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Anonym (Auteur), 2019, Der Begriff der Staatenlosigkeit nach Hannah Arendt, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/516528
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