Frauen als Täterinnen. Entwicklung und Wandel der weiblichen Kriminalität


Tesis, 2005

110 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Abweichendes Verhalten, Kriminalität, Frauenkriminalität
2.1. Abweichendes Verhalten
2.2. Kriminalität
2.3. Frauenkriminalität
2.4. Fazit

3. Die Entwicklung der Frauenkriminalität in der Statistik
3.1. Zur Deutung von Statistiken
3.2. Entwicklung der Tatverdächtigenzahlen
3.3. Entwicklung der Verurteilungen
3.4. Entwicklung der freiheitsentziehenden Maßnahmen
3.5. Kritik an empirischen Befunden, Möglichkeiten und Grenzen von Statistiken
3.6. Dunkelfeld
3.6.1. Die teilnehmende Beobachtung
3.6.2. Selbstreportbefragungen
3.6.3. Opferbefragung
3.6.4. Informantenbefragung
3.6.5. Selektionsprozess
3.6.6. Aufklärungsquote
3.6.7. Fazit

4. Ausgewählte Theorien zu abweichendem Verhalten in Bezug zur Frauenkriminalität
4.1. Theorie der differentiellen Assoziation
4.2. Bindungs- und Kontrolltheorie
4.3. Labeling Approach
4.4. Anomietheorie
4.5. Mehr-Faktoren-Ansatz
4.6. Fazit

5. Frauenspezifische Deliktgruppen
5.1. Diebstahl
5.2. Betrug
5.3. Kindstötung und Schwangerschaftsabbruch
5.4. Straftaten gegen Kinder
5.5. Fazit

6. Erklärungsfaktoren für weibliche Delinquenz
6.1. Schicht, Geschlecht, Alter
6.2. Gewalterfahrungen
6.3. Sucht und psychische Erkrankungen
6.4. Unterschiede im Rollenverständnis
6.5. Fazit

7. Gesamtbetrachtung

8. Konsequenzen für die Soziale Arbeit

9. Quellen und Literaturverzeichnis
9.1. Literatur
9.2. Zeitschriften
9.3. Zeitschriftenaufsätze
9.4. Internetangabe

10. Erklärung

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1 Übersicht über die statistische Erfassung im Gang der Strafverfolgung und der Strafvollstreckung in der Bundesrepublik Deutschland (vereinfachte Übersicht). Quelle: Heinz, 2003,

Abb. 2 Entwicklung der Tatverdächtigen 1993-2004 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik Aufgliederung der Tatverdächtigen –insgesamt, weiblich und männlich - ab 1993

Abb. 3 Entwicklung der Tatverdächtigen 1993-2004 mit dem Index 1993=100% Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik Aufgliederung der Tatverdächtigen – insgesamt, weiblich und männlich - ab 1993

Abb. 4 Entwicklung der Tatverdächtigen im Alter von 14 bis unter 18 Jahren 1993-2004 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik Aufgliederung der Tatverdächtigen – insgesamt, weiblich und männlich - ab 1993

Abb. 5 Tabelle Verurteilungszahlen von 1970 - 1990 (im 5 Jahresrhythmus) und 1990 - 2003 Quelle: Statistisches Bundesamt, Abgeurteilte, 2004

Abb. 6 Entwicklung der Verurteilungen 1993 -2003 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik Aufgliederung der Tatverdächtigen - insgesamt, weiblich und männlich -ab 1993

Abb. 7 Verlauf der Geschlechteranteile vom Tatverdacht, bis hin zur Strafhaft in Prozent, ausgehend von jeweils 100 % der jeweiligen Gruppe Quelle: Bundeskriminalamt - Tatverdächtige/ Statistisches Bundesamt – Verurteilungen, Strafgefangene/ Koch, 2005

Abb. 8 Schema zum Zusammenhang zwischen Strafverfolgung und Wissen über die Realität Quelle: Sack, 1985,

Abb. 9 Dunkelziffer – Relationen. Ergebnisse von Opferbefragungen Quelle: Schwind, 2003, S. 42 nach Schwind/ Fetchenhauser/ Ahlborn/ Weiß, 2001,

Abb. 10 Klassifikationsschema von Theorien abweichenden Verhaltens Quelle: Wiswede, 1973, S. 82 in Lamnek, 1990,

Abb. 11 Lokalisation der Selbstkontrolle in einem zweidimensionalen Raum Quelle: Lamnek, 1997,

Abb. 12 Schematische Darstellung der sekundären Devianz Quelle: Lamnek, 1990,

Abb. 13 Typologie der Arten individueller Anpassung Quelle: Sack, 1968,

Abb. 14 Verteilung der Schwangerschaftsabbruchgrundlage im Jahr 2003 Quelle: Arbeitskreis Lebensrecht: Begründung für die Abtreibung nach § 218a, Gießen, 2005

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

"Ich bin überzeugt, dass die Frauen, wenn ihre jahrtausend alte Benachteiligung dem Mann gegenüber erst einmal überwunden ist, all die schlechten Eigenschaften, die man heute den Männern zuschreibt, genauso entwickeln." (Loriot 1992 in DIE ZEIT vom 7.2.1992 in Kerschke-Risch, 1993)

Bekanntermaßen ist das Erscheinungsbild der kriminellen Frau in der Bundesrepublik Deutschland und dem Rest der Welt im Gegensatz zum männlichen Geschlecht nach offiziellen Zahlen noch immer als sehr gering anzusehen. Zwar ist im Laufe der Jahrzehnte ein Anstieg des weiblichen Anteils an der Gesamttatverdächtigenzahl zu verzeichnen, trotz allem machen diese in der BRD jedoch nicht mehr als 25 % aus. In anderen, nicht so weit entwickelten Nationen zeigt sich dagegen, dass die wahrgenommene weibliche Kriminalität teilweise sogar unter 5 % fällt. Es stellt sich die Frage, mit welchen Erklärungsmodellen und theoretischen Ansätzen sich diese Tendenzen, speziell in der Bundesrepublik Deutschland, erklären lassen und welche Ursachen dafür in Frage kommen. (vgl. Franke, 2000, S.17-23)

Oft scheint es, dass die männliche Kriminalität als Kriminalität schlechthin verstanden wird. So wird meist von dem „Täter“, „Verbrecher“, etc. gesprochen, selten von „Täterinnen“. Auch die Verurteilungs- und Tatverdächtigenzahlen sowie Medienberichte vermitteln eher den Eindruck, dass Kriminalität allein Männersache ist. (vgl. Neumann, 1980, S.132) In extrem feministischen Publikationen wird mitunter die Auffassung vertreten, dass Kriminalität überhaupt ein männliches Phänomen sei. Davon ausgehend, dass das Strafrecht von Männern für Männer gemacht worden ist, stellt sich nach Mergen die Frage wie die aktuelle Strafrechtskodifikation aussehen würde, wenn sie von Frauen geschaffen worden wäre und überdies die Strafrechtswissenschaft der letzten 200 Jahre samt allen Hilfswissenschaften in den Händen von Frauen gelegen hätte? Selbstverständlich ist diese Frage spekulativ und wie alle Fragen nach historischen Alternativen nicht beantwortbar. (vgl. Mergen, 1978, S.221ff. und Neumann, 1980, S.133)

Liegt es an der immer weiter fortschreitenden Emanzipation der Frau, an den innenpolitischen Veränderungen, denen unser Land ausgesetzt ist oder liegt die Ursache in einer verbesserten Aufklärungsarbeit durch die Justiz? Schon Anfang der siebziger Jahre schreibt Gipser „[...]. Experten erklären die steigende Kriminalität bei Frauen mit Drogensucht und der Emanzipation der Frau.(UPI,17.9.71)“ (Gipser, 1975, S.7) Im Laufe der letzten Jahrzehnte hat die Gleichstellung zwischen Frau und Mann immer weiter Einzug in unsere Gesellschaft gehalten. Der Frau wurde das Wahlrecht und die freie Wahl des Arbeitsplatzes zugesprochen, in der Politik und auf dem Arbeitsmarkt wurden Quotenregelungen eingeführt, um die Unterrepräsentanz der Frau in von Männern dominierten Bereichen zu beheben. Die Frau ist, was Aufstiegsmöglichkeiten und Bezahlung im Berufsleben angeht, wie auch in vielen anderen Bereichen immer noch im Nachteil, obwohl dem, auch auf politischer Ebene, immer mehr Abhilfe geschaffen wird. Dadurch, dass die Frauen in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens immer mehr auf dem Vormarsch sind, kann vermutet werden, dass auch im kriminellen Verhalten eine Steigerung und Angleichung an die männliche Quote zu erwarten ist.

Allerdings muss der Anteil der Frauen an der Gesamtkriminalität auch im historischen Zusammenhang gesehen werden. Während dem ersten und zweiten Weltkrieg und kurz danach war der Frauenanteil an der Gesamtkriminalität recht hoch. Dies ist u.a. damit zu erklären, dass die Frauen in dieser Zeit erstmals relativ gesehen mehr Freiheit in den gesellschaftlichen Bereichen genossen und ihre traditionelle Rolle unter den Risiken krimineller Tätigkeit (Schwarzhandel, etc.) erfüllen mussten. Die Verurteilungsrate in Deutschland war während des ersten Weltkrieges höher als die Verurteilungsrate der Männer in den Vorkriegsjahren. (vgl. Pickl, 1982, S.21)

Im Verlauf dieser Diplomarbeit wird versucht die Veränderungen der weiblichen Kriminalität sowie deren Ursachen aufzuzeigen. Durch die Darstellung der gemessenen Kriminalitätsentwicklung und ausgewählter Theorien wird im Verlauf der Arbeit versucht die Entstehung von abweichen Verhalten zu erklären und in Bezug zur Frauenkriminalität zu setzen. Die Darstellung ausgewählter, frauenspezifischer Deliktgruppen zeigt im Anschluss Unterschiede in der Kriminalitätsstruktur im Vergleich zur männlichen Kriminalität auf, sodass in Verbindung mit den ausgewählten Theorien, Erklärungsfaktoren für weibliche Delinquenz erarbeitet werden können. Zum Abschluss wird geprüft, welche Möglichkeiten die Soziale Arbeit hat, adäquat auf weibliches, kriminelles Verhalten einzuwirken.

Zur Vereinfachung werden die Formulierungen zumeist in männlicher Form verwendet, wobei die weibliche Form eingeschlossen ist. Bei Formulierungen in weiblicher Form, sind auch nur diese gemeint.

2. Abweichendes Verhalten, Kriminalität, Frauenkriminalität

Um einen Zugang zu dem Thema zu schaffen, wird im folgenden Kapitel ein Überblick über die Definitionen und Sichtweisen der Themenbereiche „Abweichendes Verhalten, Kriminalität und Frauenkriminalität“ gegeben, um im Anschluss daran die Entwicklung der allgemeinen und weiblichen Kriminalität zu behandeln.

2.1. Abweichendes Verhalten

Ein grundsätzlicher Bestandteil gesellschaftlichen Zusammenseins sind soziale Erwartungen und soziale Normen, die in informellen bis hin zu kodifizierten Vorstellungen und Richtlinien unterschiedlicher Reichweite und Verbindlichkeit vorgeben, wie sich Menschen verhalten können, beziehungsweise müssen oder sollen. Je nach Herkunft und sozialer Schicht sind diese Normen in den unterschiedlichsten Fassetten gegeben. Durch die Vielfalt der verschiedenen Rollenerwartungen, sowie der Differenziertheit der Rollen, die jedes Mitglied der Gesellschaft wahrnimmt, ist es kaum auszuschließen, dass jeder in einzelnen Teilbereichen zumindest zeitweise von den Erwartungen anderer abweicht. Besonders in Gesellschaften, die einem raschen sozialen Wandel unterliegen, kommt hinzu, dass zahlreiche Normen und Erwartungen nicht immer bekannt und eindeutig sind. Auf dieser Ebene ist allerdings noch nicht von kriminologischen Problemen auszugehen. (vgl. Schnellhoss, 1985, S.1-3)

Eine weitere Definition von abweichendem Verhalten nach Boogaart spiegelt den schon genannten Sachverhalt in etwa wider. „Als abweichendes Verhalten gilt jenes Verhalten von Individuen und Gruppen, das mit den als richtig und erwünscht angesehenen Normen und Werten einer Gesellschaft nicht in Einklang steht. Demnach kann abweichendes Verhalten nur im Verhältnis zu den sozialen Normen bestimmt werden.“ (Boogaart, 1997, S.5)

Als abweichend, auffällig oder unnormal sind alle Verhaltensweisen zu bezeichnen, die gesetzlich verboten, sozial unerwünscht oder inakzeptabel sind. So ist abweichendes Verhalten zum Teil institutionell gebunden. Dies bedeutet, dass ein Verhalten in einer bestimmten Institution negativ bewertet wird, in einem anderen Kontext allerdings gegenteilig eingeschätzt werden kann. Weiterhin ist abweichendes Verhalten oft auf die eigene Person bezogen und wird dementsprechend nicht strafrechtlich verfolgt, wie z. B. dem Risikoverhalten, Sucht oder Suizid. Nach Böhnisch zeigen die unterschiedlichen Definitionen abweichenden Verhaltens, dass dieses Verhalten einem Konstrukt gleich kommt, welches den vielfältigsten sozialen, psychischen und institutionellen Einflussfaktoren unterliegt und für den Menschen eine wichtige, aber keine hinreichende Bestimmungsgröße darstellt. (vgl. Böhnisch, 1999, S.12-14)

Soweit einige allgemeine Begriffsbestimmungen von abweichendem Verhalten. Das abweichende Verhalten, speziell bezogen auf Frauen gestaltet sich gleichwohl schwieriger. In entsprechender Literatur wird auffallend häufig von einem „typisch weiblichen Verhalten“ gesprochen, wenn es um abweichendes Verhalten von Frauen geht. Häufig steht auch heute noch, wenn auch im Wandel befindlich, das z.T. immer noch typische Frauenbild, der Ehe-, Hausfrau und Mutter im Raum. Viele der Normen und Rollenzuschreibungen für Frauen sind von Männern festgelegt und werden i.d.R. zuerst und hauptsächlich von Männern kontrolliert und sanktioniert. Diese Rollenzuschreibungen lassen, wenn Frauen „aus der Rolle fallen“, ihr Verhalten als abweichend erscheinen. Ob das abweichende Verhalten von Frauen, entlang der ihnen zugeschriebenen Rollen sich in den letzten Jahren stark verändert oder zugenommen hat, lässt sich hier nicht klären. Festzustellen ist allerdings, dass sich die Rollenzuschreibungen in einigen Teilen der Gesellschaft sowie der Politik in einem langsamen, aber stetigen Veränderungsprozess befinden und sich die Rollendefinitionen beider Geschlechter langsam, aber stetig verändern. (vgl. Reinke, Gudrun, 1987, S.129-141)

2.2. Kriminalität

Das Wort Kriminalität ist indirekt vom lateinischen Wort „crimen“ bzw. aus dem französischen "criminalité", was Verbrechen bedeutet, abgeleitet und ist zentraler Forschungsgegenstand der Kriminologie. Als empirische Wissenschaft erforscht die Kriminologie besonders die Zusammenhänge zwischen Verbrechen, Rechtsbrechern und Verbrechensopfern, wobei Verbrechensopfer ohne das Verbrechen nicht existent wären. Um das Phänomen Kriminalität zu definieren, muss zunächst vom strafrechtlichen Begriff des Verbrechens ausgegangen werden. Danach bezeichnet man als Kriminalität „die Gesamtheit der in einer Gesellschaft vorkommenden Verstöße gegen Normen des Strafrechts. Eine Straftat ist ein vom Gesetzgeber definiertes Unrechtsverhalten“ (Weeber, Kleebauer, 1997 S. 594), das gewöhnlich nach Raum (national, regional, lokal) und Zeit, sowie Umfang (Zahl der Delikte), Struktur (Art und Schwere der Delikte) und Entwicklung beschrieben wird. (vgl. Kaiser, 1985, S.204, 311-312)

Eine Besonderheit gilt für den Begriff der Kriminalität des „Labeling Approach“[1]. Danach ist kriminell eine zugeschriebene Eigenschaft und Kriminalität daher ein negatives Gut, dessen Verteilung sich unter umgekehrtem Vorzeichen nach denselben Kriterien richtet, wie die gesellschaftliche Verteilung positiver Güter. (vgl. Schneider, 2001, S.59)

Der Inhalt sowie die Anzahl der als strafbar geltenden Taten haben sich im Laufe der Geschichte immer wieder gewandelt und verändert. Daher ist der Verbrechensbegriff je nach Sozialsystem, Zeit und Ort verschieden, dient aber stets kategorisiert der Kontrolle des Verhaltens von Gesellschaftsmitgliedern. Indem mit diesem Verbrechensbegriff und vom Gesetzgeber festgelegte, bestimmte sozialschädliche und normverletzende Handlungen gekennzeichnet sind, werden die sozialen Erwartungen und allgemeingültigen Normen, die dem Individuum Grenzen aufzeigen, öffentlich definiert. Eine Stabilität der gesellschaftlichern Ordnung und bürgerlichen Rechtsverbundenheit kann nach der Ansicht, dass der Verbrechensbegriff für die Wahrung der Verhaltenskonformität und für die Integration des Individuums in die Gesellschaft unerlässlich scheint, am ehesten dadurch erreicht werden, dass normabweichendes Verhalten eindeutig bestimmt ist und bekannte, kalkulierbare Konsequenzen, wie Strafverfolgung und Sanktionierung zur Folge hat. (vgl. Kaiser, 1988, 311-318)

Kriminalität kann demnach prinzipiell als sanktionswürdig angesehenes, abweichendes Verhalten verstanden werden, das strafrechtlich verfolgt wird. (vgl. Geiger, 1996, S.12) Allerdings variiert je nach zeitlicher und kultureller Entwicklung einer Gesellschaft die Auffassung über bestimmte Handlungen, ob sie kriminellem Verhalten zuzuordnen sind oder nicht.

So gibt es zeitüberdauernde Grundüberzeugungen, die bis heute etabliert sind. Beispielsweise, dass die Tötung eines Menschen, welches eine gesellschaftlich geächtete Tat ist, i.d.R. zu sanktionieren sein muss, mit Ausnahme von kulturspezifischen Ausnahmen wie die Todesstrafe bei gewissen Delikten oder in Kriegszeiten. Andere Handlungen dagegen, wie zum Beispiel Umweltdelikte, Steuerbetrug oder Misshandlung von Kindern, werden erst zu Straftaten, wenn sie vom Gesetzgeber klar definiert und unter Strafe gestellt werden. Gerade bei diesen Delikten, bedarf es z.T. eines bestimmten Niveaus und Anerkennung in einer Gesellschaft, um sie als solche zu begreifen und in das allgemeine Normensystem aufzunehmen. So wurden Umweltdelikte zwar schon seit Jahrzehnten begangen, aber nicht als solche verstanden, bis die Politik und die Gesellschaft ein bestimmtes Bewusstsein dafür entwickelten, die Forschung die notwendigen Erkenntnisse gewann und Gesetze erlassen wurden, die gewisse Umweltdelikte unter Strafe stellten. (vgl. Kaiser, 1988, S.311-328) Durch diese und andere neue Gesetze werden folgerichtig auch die Kriminalitätsstatistiken beeinflusst.

Die Kriminalität der Bundesrepublik Deutschland wird maßgeblich durch die offiziellen Kriminalstatistiken, die in Kapitel 3 dieser Arbeit noch erläutert werden, bestimmt. Um Kriminalität analysieren zu können, stehen Erkenntnismittel wie Kriminalstatistiken, Dunkelfeldforschungen, Fallsammlungen, Aktenanalysen, Beschreibung von Einzelfällen, Lehrbücher und Monographien zur Verfügung. Weiter setzt die Kriminalität aufgrund ihrer Gesamtheit in der sie erfasst wird, die Perspektive voraus, sie zu erfassen, zu beschreiben und letztendlich auch durch die allgemeine Politik, Kriminalpolitik und die Kriminalitätsbekämpfung zu beeinflussen. (vgl. Kaiser, 1985, S.204-207)

Neben der hohen sozialschädlichen Zunahme von Gewalt- und Diebstahlsdelikten, sowie neuen Kriminalitätsarten wie der Umweltkriminalität und der Wirtschaftkriminalität, die ungeheure Schäden materieller bzw. gesundheitlicher Art verursachen und erst in den letzten 30 Jahren als vorrangiges kriminalpolitisches Problem erkannt und strafbewertet werden, muss sich die deutsche Kriminalpolitik auch auf neue Tätergruppen einstellen. (vgl. Schwind, 2003, S. 417) So fallen die Gruppen der Nachkommen der Mitte der fünfziger Jahre angeworbenen Arbeitskräfte, Flüchtlinge und Asylbewerber verstärkt in den neunziger Jahren, bei der Kriminalitätsbelastung immer mehr ins Gewicht. Nicht zu der Gruppe der Ausländer sind die Spätaussiedler aus den Ostblockstaaten zu zählen, da sie den deutschen Staatsbürgern zuzuordnen sind. Seit 1950 hat sich die Zahl der in Deutschland lebenden Ausländer von knapp 548.000 auf über 7.296.800 erhöht. Insgesamt machen die als Nichtdeutsche erfassten Tatverdächtigen in der Polizeilichen Kriminalstatistik im Jahre 2000 etwa 26 % aus. Mittlerweile hat sich dieser Anteil bis in das Jahr 2004 auf etwa 23 % abgesenkt.[2] Leider wird in den offiziellen Kriminalstatistiken nicht zwischen männlichen und weiblichen Verdächtigen, Tätern unterschieden, so dass diese Differenzierung in dieser Arbeit nicht berücksichtigt werden kann. (vgl. Schwind, 2003, S. 457ff.)

2.3. Frauenkriminalität

Unter der Frauenkriminalität wird im allgemeinen „die Gesamtheit der strafbaren Handlungen von Personen des weiblichen Geschlechts verstanden, also auch von weiblichen Jugendlichen und Kindern.“ (Feest, 1985, S.118)

Die Frauenkriminalität ist nach Maelicke, auch wenn sie von der Statistik aus gesehen nur eine untergeordnete Rolle in der Kriminalität und Strafverfolgung spielt, als ein eigenständiges gesellschaftliches Problem zu betrachten. Von der Strafverfolgung bis zur Strafvollstreckung nimmt der Frauenanteil immer weiter ab. Nach sozialwissenschaftlichen Untersuchungen ist die Gefährlichkeit und Sozialschädlichkeit bei straffälligen Frauen geringer als bei Männern und darüber hinaus unterscheiden sich die Deliktstrukturmerkmale. Allerdings fallen Frauen wesentlich stärker aus den ihnen gesellschaftlich zugeschriebenen Rollen heraus und werden häufig zudem noch moralisch für ihre Taten verurteilt. Im Gegensatz zu früheren Annahmen, dass Kriminalität bei Frauen ein Zeichen persönlicher Schwäche sei, ist sie heute ebenso normal und real wie die Kriminalität von Männern. (vgl. Maelicke, 1997, S. 348)

Noch vor 100 Jahren schrieb Möbius „Es ist durchaus unrichtig, die Weiber unmoralisch zu nennen, aber sie sind moralisch einseitig oder defekt. . sie sind von Herzen ungerecht, sie lachen innerlich über das Gesetz und verletzen es, sobald wie die Furcht oder die Dressur das zulassen. . Wäre das Weib nicht körperlich und geistig schwach, wäre es nicht in der Regel, durch die Umstände unschädlich gemacht, so wäre es höchst gefährlich.“ (Gipser, 1987, S.169 zitiert nach Möbius, 1905, S.35) Selbst in späterer Literatur wird noch von der geistig schwachen Frau gesprochen, von der biologisch bedingten Wesensart der Frau, die dadurch kriminelles Verhalten zu erklären versuchen. Das diese Ansätze nicht zur Klärung der Ursachen weiblicher Kriminalität herangezogen werden sollten, ist mittlerweile hinreichend erwiesen.

Je nach nationalspezifischen Gesetzgebungen, Strafverfolgungsstrategien, unterschiedlichen Gestaltungsformen der Statistiken und den kulturspezifisch verschiedenartigen Sozialisationsprozessen werden in den verschiedenen Staaten unterschiedliche Frauenanteile an der Gesamtkriminalität ermittelt. Auffällig ist allerdings, dass der Anteil weiblicher Personen an der Kriminalität bis heute in fast allen Deliktsbereichen hinter dem der Männer zurückliegt. (vgl. Göppinger, 1997, S. 524)

2.3. Fazit

Kriminelles, abweichendes Verhalten wird vom Gesetzgeber und den Strafverfolgungsbehörden i.d.R. geschlechterneutral verfolgt und sanktioniert. In Artikel 3 des Grundgesetzes wird festgelegt, dass alle Menschen, Frauen wie Männer vor dem Gesetz als gleich zu behandeln sind. Das Strafrecht lässt in seiner Form, bis auf wenige Ausnahmen keine Unterscheidung zwischen Mann und Frau zu. Ob dies auch in den Strafprozessen umgesetzt wird, bleibt an dieser Stelle offen. Und doch scheint es große Unterschiede in dem Kriminalitätsaufkommen zwischen Mann und Frau zu geben. Frauen fallen statistisch gesehen wesentlich seltener als Straftäter auf als Männer. In den einzelnen Deliktarten ist die Verteilung beider Geschlechter recht unterschiedlich. Um diese Phänomene zu erklären gibt es eine Fülle von unterschiedlichen Ansätzen. Im Folgenden wird die Entwicklung der Frauenkriminalität anhand der offiziellen Kriminalstatistiken dargestellt und erläutert.

3. Die Entwicklung der Frauenkriminalität in der Statistik

Für die Erhebung von delinquentem Verhalten ist die kriminologische Bedarfsforschung zuständig. In der Bundesrepublik Deutschland werden die kriminalistischen Daten von der Polizeilichen Kriminalstatistik sowie in der Strafverfolgungsstatistik festgehalten. Weitere Statistiken, die in der kriminalistischen Forschung herangezogen werden, sind die Strafvollzugsstatistiken, Rückfallstatistiken oder auch Statistiken der Bewährungshilfen und Jugendämter. Die Erfassung in der PKS erfolgt vorrangig anhand gesetzlicher Tatbestände und weißt alle bekannt gewordenen und endbearbeiteten Fälle (ohne Staatsschutzdelikte und Verkehrsdelikte) nach „Art und Zahl der erfassten Straftaten, Tatort und Tatzeit, Opfer und Schäden, Aufklärungsergebnisse“ sowie „Alter, Geschlecht, Nationalität und anderen Merkmalen der Tatverdächtigen“ aus. (Polizeiliche Kriminalstatistik, 2004, S.2) Um eine vergleichbare Variable der beiden Statistiken zu erhalten, wurde die Kriminalitäts- oder Häufigkeitsziffer aufgestellt, welche die Anzahl der Straftaten, gerechnet auf 100.000 Menschen, wiedergibt und so Unterschiede bei einzelnen Straftaten, dem Geschlecht oder auch unter den Ländern sichtbar machen kann. (vgl. Mergen, 1978, S.45)

Betrachtet man die deutschen und die internationalen Kriminalstatistiken im Vergleich, so wird deutlich, dass der prozentuale Anteil der weiblichen Tatverdächtigen Maximalwerte von etwas über 20 % aufweisen. In einigen niedrig entwickelten Ländern wie Indien oder Bangladesch wurden bei Untersuchungen kriminalistischer Daten des United Nations Crime Survey von 1975/80 und 1980/85 eine überproportionale Divergenz im Geschlechterverhältnis festgestellt. Kamen im Jahre 1980 in der Bundesrepublik Deutschland auf eine Frau 4,58 Männer so waren es im vergleichbaren Zeitraum in Indien 37,46 Männer und Bangladesch 68,23 Männer. Ursächlich könnten hier die unterschiedlichen nationalen justiziellen Stufen, sowie der sozioökonomische Entwicklungsstand der jeweiligen Nation sein. (vgl. Franke, 2000, 17-26)

Weibliche Kriminalität tritt umso zahlreicher auf und nähert sich der männlichen Kriminalitätsrate um so eher an, je mehr die Frauen in einem Land die Freiheit und die Gleichberechtigung genießen wie es auch die Männer tun. Dagegen ist die weibliche Kriminalität in Kulturen am niedrigsten und von den Männern am weitesten entfernt, in denen die Frauen strikt unter der männlichen Kontrolle gehalten werden. (vgl. Pickl, 1982, S.20-22)

Interessant zu beobachten ist, dass der Verlauf der Anzahl der weiblichen Personen von den Tatverdächtigen über die Aburteilung[3], Verurteilung bis hin zu den Insassen in Justizvollzugsanstalten von Stufe zu Stufe immer geringer wird. Diese Gegebenheit wird im Folgenden noch weiter erläutert und graphisch dargestellt.

Um einen Überblick zur statistischen Erfassung zu bekommen dient nachstehende Darstellung.

Abbildung 1: Übersicht über die statistische Erfassung im Gang der Strafverfolgung und der Strafvollstreckung in der Bundesrepublik Deutschland (vereinfachte Übersicht)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Heinz, 2003, S.12

3.1. Zur Deutung von Statistiken

Statistiken sollten immer mit einer gewissen Vorsicht genossen werden, da sie die Eigenschaft haben können Gegebenheiten entweder verfälscht bzw. aus der Sicht des Verfassers wiederzugeben. So können dieselben Statistiken zur Untermauerung ganz gegensätzlicher Meinungen herangezogen werden, sodass die Annahme besteht, dass Statistiken einen gewissen Deutungsspielraum beinhalten. Speziell die Kriminalstatistiken unterliegen der jeweiligen nationalen Gesetzgebung sowie dem Anzeigeverhalten der Bürger. Werden neue Gesetze erlassen oder aus den Gesetzbüchern gestrichen, werden Ermittlungen durch den Polizeiapparat in einzelnen Deliktsbereichen erhöht oder verändert sich die Aufklärungsquote, so kann es sein, dass in der Folgezeit die Kriminalitätsrate in die Höhe schnellt bzw. absinkt. (vgl. Sellin, 1968, S.41-59)

Die genannten Kriminalstatistiken beruhen auf der registrierten Kriminalität, lassen das Dunkelfeld außer Acht und geben auch unter Hinzunahme anderer Statistiken, wie die der Arbeitsmarktzahlen, nur unzureichenden Aufschluss bezüglich der Ursachen von kriminellen bzw. individuellen kriminellen Verhaltens. Je nach Sichtweise und Gegenstand einer Untersuchung können Statistiken so angepasst und dargestellt werden, dass sie eine bestimmte Sichtweise unterstützen. So ist im Bereich der Tatverdächtigenerfassung i.d.R. der Frauenanteil am Gesamtaufkommen der Tatverdächtigen gemessen. Nimmt man dagegen allein die weiblichen Tatverdächtigen als Grundlage, so ergibt sich im Vergleich zur Gesamtzahl der Tatverdächtigen eine wesentlich größere Steigerungsrate.

In den nächsten Kapiteln dieser Arbeit wird, anhand von aktuellen und zurückliegenden, aus den Kriminalstatistiken entnommen Daten versucht, die Entwicklung der weiblichen Kriminalität im Hellfeld[4] unter verschiedenen Gesichtspunkten und Hinzunahme von Graphiken sowie eigenen Umrechnungen darzustellen. Aufgrund der Wiedervereinigung im Jahre 1989 und der damit verbundenen Bevölkerungssteigerung, werden in den graphischen Darstellungen dieser Arbeit nur Daten ab dem Jahr 1993 verwendet, um die absoluten Zahlen und nicht nur die Häufigkeitsziffern miteinander vergleichen zu können.

Gesetzliche Änderungen des Strafrechts, die Zuwanderung sowie die Öffnung der Grenzen in den letzten Jahren tragen zum Teil dazu bei, dass sich die Straftatenquote in gewissen Bereichen erhöht hat. Dies findet im Folgenden allerdings keine Berücksichtigung.

Im Vorfeld sei noch erwähnt, dass durch eine im Jahr 2003 in Baden-Württemberg durchgeführten Umstellung des EDV-Systems ca. 24.400 Fälle nicht erfasst wurden . „Diese im Jahr 2003 fehlenden Fälle sind nun vollständig in der Jahresstatistik 2004 enthalten. Wären diese Fälle bereits 2003 erfasst worden, so ergäbe sich 2004 bei Straftaten insgesamt für die Bundesrepublik Deutschland eine Steigerung von 0,2 %“ (Polizeiliche Kriminalstatistik, 2004, S.3) anstatt 0,9 %.

Um die jeweilige Entwicklung der im Folgenden bearbeiteten Punkten deutlich darzustellen, wird nicht nur auf die Dimension der Frauenkriminalität an der Gesamtkriminalität zurückgegriffen. denn diese Quantifizierung eignet sich nach Schmölzer[5] nur bedingt dafür Veränderungen aufzuzeigen, sondern es wird auch die Entwicklung innerhalb der weiblichen Anteile hinzugenommen. (vgl. Schmölzer, 2003, S. 58)

3.2. Entwicklung der Tatverdächtigenzahlen

Von 1993 bis 2004 hat sich der Anteil der weiblichen Tatverdächtigen an der Gesamttatverdächtigenanzahl von 21,4 % auf 24,1 % erhöht. Besonders hoch zu Buche schlagen hier im Jahr 2004 die weiblichen Tatverdächtigen bei „Ladendiebstahl ohne erschwerende Umstände“ mit einem Anteil von 27,9 % aller weiblichen Tatverdächtigen bzw. einem Anteil von 38,4 % an der Gesamtdeliktgruppe. Ähnlich sieht es bei den „Betrugsdelikten“ aus, deren Anteil, gemessen an den weiblichen Tatverdächtigen bei 23,3 % bzw. 29,0 % in der Straftatengruppe insgesamt liegt. Noch weiter über dem Durchschnitt liegt der weibliche Anteil bei der Deliktgruppe „Misshandlung von Kindern“. Gemessen an allen weiblichen Tatverdächtigen macht dieses Delikt zwar nur 0,23 % aus. In der Straftatengruppe an sich gesehen, liegen die Frauen allerdings mit einem Anteil von 42,3 % sehr weit oben. (vgl. Polizeiliche Kriminalstatistik, 2004, S.25)

Die graphische Darstellung der Tatverdächtigen von 1993-2004 zeigt, dass die Spannweite aller drei Kurven in etwa gleich verläuft. Den Daten von 1993 zugrundeliegend, beträgt der weibliche Anteil an der gesamten Tatverdächtigenerhöhung etwa 37 %. Es entsteht der Anschein, dass der Anteil weiblicher Tatverdächtiger zwar eine gewisse Zuwachsrate hat, aber bei weitem hinter der der männlichen Tatverdächtigen zurückbleibt.

Abbildung 2: Entwicklung der Tatverdächtigen 1993-2004

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik Aufgliederung der Tatverdächtigen –insgesamt, weiblich und

männlich- ab 1993

Betrachtet man dagegen die Entwicklung der Zuwachsrate der Tatverdächtigen im Kontext der Ausgangslage von 1993[6], so wird deutlich, dass sich die Zahl der weiblichen Tatverdächtigen innerhalb von elf Jahren um 29,26 %, erhöht hat. Im Gegensatz dazu liegen die männlichen Tatverdächtigen mit 12,65 % unterhalb der Gesamtzuwachsrate.

Abbildung 3: Entwicklung der Tatverdächtigen 1993-2004

mit dem Index 1993=100%

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik Aufgliederung der Tatverdächtigen –insgesamt, weiblich und

männlich- ab 1993

Besonders extrem zeichnet sich die Entwicklung der Tatverdächtigen bei den 14- bis 18- jährigen ab. 1993 waren diese Verhältniszahlen noch etwa in vier Fünftel männlicher zu einen Fünftel weiblicher Tatverdächtiger aufgeteilt. Die Gesamtzuwachsrate bei den männlichen jugendlichen Tatverdächtigen beträgt seitdem knapp 33 %, die der weiblichen 79 %. Knapp 37 % des Gesamtzuwachses der absoluten Tatverdächtigenzahlen gehen somit auf das Konto der weiblichen Tatverdächtigen. Diese Zahlen lassen darauf schließen, dass gerade die weibliche Kriminalität trotz allgemeiner Stagnation bzw. einem leichten Rückgang der Gesamtzahlen auf dem Vormarsch ist.

Abbildung 4: Entwicklung der Tatverdächtigen im Alter

von 14 bis unter 18 Jahren 1993-2004

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik Aufgliederung der Tatverdächtigen –insgesamt, weiblich und

männlich- ab 1993

Speziell die Entwicklung der geschlechterbezogenen Zuwachsrate der Tatverdächtigen macht deutlich, dass gerade die weiblichen Tatverdächtigen, insbesondere im Alter von 14 bis unter 18 Jahren enorme Zuwachsraten zu verzeichnen haben. Eine verbindliche Prognose für die Zukunft lässt sich allerdings nicht mit Sicherheit geben. (vgl. BKA – Tatverdächtigenzahlen insgesamt, Zeitreihen ab 1987)

3.3. Entwicklung der Verurteilungen

Nach dem Spitzenhoch der Gesamtverurteilten und der männlichen Verurteilten im Jahr 1998 haben sich die Zahlen bis zum Jahr 2004 in beiden Gruppen leicht erholt. Eine Ausnahme bildet die Gruppe der weiblichen Verurteilten, die im Jahre 2003 sogar leicht über dem Spitzenwert von 1998 liegt. Während von 1993 bis 2003 die männlichen Verurteilten eine Abnahme um 6,6 % bei einer Gesamtabnahme der Verurteilten um 3,2 % zu verzeichnen haben, ist bei den weiblichen Verurteilten eine Zunahme von 10,2 % erkennbar. Dieser Zunahme liegen, wie auch in schon dargestellten und noch folgenden Graphiken u.a. recht geringe Ausgangswerte zugrunde. Im Gesamten aber ist auch hier der Frauenanteil mit 17,5 % im Gegensatz zu dem der Männer sehr gering. Dieser sichtbar geringe Anteil der Frauen an den Verurteilungszahlen, im Vergleich zur Gesamtzahl der Tatverdächtigen, kann u.a. auf ihre stärkere Beteiligung an Verfahrenseinstellungen nach § 153a StPO zurückgeführt werden. Der Grund hierfür ist in der geschlechterspezifischen Qualität der Kriminalität von Frauen zu suchen. Sie treten überwiegend bei leichten Formen von Kriminalität auf, wie beispielsweise dem einfachen Diebstahl. Da in den letzten Jahren verstärkt auf Diversionsstrategien gerade bei jüngeren Täterinnen zurückgegriffen wird, könnte dies, zumindest bei den männlichen Verurteilten, eine Ursache für deren Rückgang der Verurteilungszahlen schließen lassen. Es könnte vermutet werden, dass die Verurteilungszahlen aufgrund der Diversion in den letzten zehn Jahren nicht noch stärker angestiegen ist. (vgl. Göppinger, 1997, S. 525-527 und Statistisches Bundesamt – Abgeurteilte, 2004)

Anzumerken ist weiterhin, dass die Formen der Kriminalität, also die Deliktarten von Frauen, außerdem dazu führen, dass die Sanktionsmaßnahmen, die gegen sie verhängt werden, im Gesamten wesentlich schwächer ausfallen als bei strafrechtlich verfolgten Männern. Frauen üben nach offiziellen Zahlen nur Bruchteile der gesamten begangenen schweren Straftaten oder Wiederholungsstraftaten aus, deren letzte Konsequenz die Haftstrafe bedeutet. Dagegen ist der Frauenanteil bei Geldstrafen mit etwa 17,5 % höher, wobei bemerkt werden soll, dass hier die meisten mit Geldstrafen belegten Frauen, mit sehr geringen Tagessatzzahlen verurteilt werden. (vgl. Göppinger, 1997, S.526-528) Folgende Tabelle und Graphik verdeutlichen nochmals o.g. Entwicklung der Verurteilungszahlen.

[...]


[1] Siehe zur weiteren Begriffserklärung den Punkt 4.3. dieser Arbeit.

[2] Zu erwähnen sei hier, dass ein nicht zu unterschätzender Anteil der ausländischen Tatverdächtigen ausländerspezifische Straftaten begeht (illegale Einreise, Verstoß gegen Auflagen der Aufenthaltserlaubnis usw.). Nimmt man diese Fälle aus der Berechnung heraus, so senkt sich der Anteil um etwa sechs Prozentpunkte. (vgl. Schwind, 2003, S. 461)

[3] „Abgeurteilte sind Angeklagte, gegen die Strafbefehle erlassen wurden bzw. Strafverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen worden sind. Ihre Zahl setzt sich zusammen aus den Verurteilten und aus Personen, gegen die andere Entscheidungen (u.a. Freispruch) getroffen wurden. Bei der Aburteilung von Angeklagten, die in Tateinheit (§ 52 StGB) oder Tatmehrheit (§ 53 StGB) mehrere Strafvorschriften verletzt haben, ist nur der Straftatbestand statistisch erfasst, der nach dem Gesetz mit der schwersten Strafe bedroht ist. Insbesondere bei verhängten Gesamtstrafen für in Tatmehrheit begangene Straftaten kann das nachgewiesene Strafmaß höher liegen, als dies die Strafbestimmungen für die statistisch erfasste schwerste Straftat vorsehen. Werden mehrere Straftaten der gleichen Person in mehreren Verfahren abgeurteilt, so wird der Angeklagte für jedes Strafverfahren gesondert gezählt.“ (Statistisches Bundesamt, Strafverfolgung 2002, 2004, S.7)

[4] Als das Hellfeld wird die, durch die PKS registrierte Kriminalität verstanden und beinhaltet die offiziell registrierten Straftaten und Tatverdächtigen.(vgl. Schwind, 2003, S.47)

[5] Vergleiche hierzu Schmölzer , 2003, S.58-64, die darauf hinweist, dass eine Veränderung des Frauenanteils in den Kriminalstatistiken immer auch durch Verschiebungen im Bereich der Männerkriminalität mitbedingt sein kann und Veränderungen deshalb nicht immer eindeutig dargestellt werden können.

[6] Bei der Ausgangslage von 1993 werden die Tatverdächtigenzahlen als Basis (Index = 100) angenommen.

Final del extracto de 110 páginas

Detalles

Título
Frauen als Täterinnen. Entwicklung und Wandel der weiblichen Kriminalität
Universidad
University of Applied Sciences Koblenz
Calificación
1,7
Autor
Año
2005
Páginas
110
No. de catálogo
V51674
ISBN (Ebook)
9783638475761
ISBN (Libro)
9783656808565
Tamaño de fichero
765 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Frauen, Täterinnen, Entwicklung, Wandel, Kriminalität
Citar trabajo
Armin Anders (Autor), 2005, Frauen als Täterinnen. Entwicklung und Wandel der weiblichen Kriminalität, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/51674

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