Die Spezies der Unternehmer müsste in Deutschland eigentlich ausgestorben sein, dennin keinem anderen hoch entwickelten Land wird es den Existenzgründern so schwer gemacht. Durchschnittlicht benötigt der angehende Unternehmer 45 Tage, bis er ein Unternehmen eröffnen darf. In Großbritannien erfordert die Eröffnung des Unternehmens nur achtzehn Tage, in Frankreich acht Tage und in den USA unschlagbare fünf Tage. Doch trotz der zu nehmenden Hürden durch die Behörden, steigt die Zahl der Gründungen in Deutschland. Nach einer Statistik des Statistischen Bundesamtes vom 13.06.2005 fanden im März 2005 insgesamt 61.548 Existenzgründungen in Deutschland statt. Dieser statistischen Erhebung zufolge und der steigenden Zahl der Gründungen in den letzten Jahren erweitert sich für den steuerberatenden Berufsstand das Beratungsfeld in Bezug auf die Beratung bei den Unternehmensgründern erheblich. Die Beratungstätigkeit reicht von der Hilfe bei der Entscheidung der Rechtformwahl, über die Mithilfe des Gewerbeanmeldebogens bis hin zur Hilfeleistung bei Bankgesprächen. Die Wahl der Rechtsform ist für den Existenzgründer von großer Bedeutung, da sich danach die steuerlichen und handelsrechtlichen Folgen richten. Hinsichtlich der Statistik des Statistischen Bundesamtes wurden 3.994 PersGes neu gegründet, was einem Prozentsatz von 6,49 entspricht. In der Diplomarbeit soll im Nachfolgenden lediglich auf die Gründung der PersGes eingegangen werden.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Umfang und Ziel der Arbeit
3 Formen der Gründung
3.1 Bargründung
3.2 Sachgründung
3.2.1 Allgemeines
3.2.2 Einlage einzelner Wirtschaftsgüter aus dem Privatvermögen
3.2.3 Überführung / Übertragung aus dem Betriebsvermögen
3.2.3.1 Allgemeines
3.2.3.2 Unentgeltliche Übertragung
3.2.3.2.2 Aufnahme einer natürlichen Person in ein Einzelunternehmen
3.2.3.2.3 Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils
3.2.3.3 Entgeltliche Überführung
3.2.3.4 Teilentgeltliche Übertragung
3.2.3.5 Ergänzungsbilanzen
3.3 Einbringung eines Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteils
3.3.1 Regelungsinhalt des § 24 UmwStG
3.3.1.1 Anwendungsgebiet / Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 UmwStG
3.3.1.2 Negativabgrenzung der Fälle in § 24 UmwStG
3.3.1.3 Zeitpunkt der Einbringung
3.3.2 Bewertungswahlrecht nach § 24 Abs. 2 UmwStG
3.3.2.1 Allgemeines
3.3.2.2 Buchwertansatz
3.3.2.3 Zwischenwertansatz
3.3.2.4 Teilwertansatz
3.3.3 Einbringungsgewinn nach § 24 Abs. 3 UmwStG
3.3.4 Folgen der Wahlrechtsausübung
3.3.4.1 Gesamthandsbilanzen und Ergänzungsbilanzen
3.3.4.2 Bilanzerstellung
3.3.4.3 Maßgeblichkeit
3.3.5 Steuerliche Problematiken
3.3.5.1 Vorabübertragung von Wirtschaftsgütern
3.3.5.2 Zurückbehaltung von Wirtschaftsgütern
3.3.5.3 Bestimmung des Kapitalkontos
3.3.5.4 Einbringung einer Pensionsverpflichtung
3.3.5.5 Einbringung einer steuerfreien Rücklage
3.3.5.6 Einbringung mit negativem Kapital
4 Steuerliche Konsequenzen
4.1 Steuerliche Konsequenzen für die aufnehmende Personengesellschaft
4.2 Steuerliche Konsequenzen für den einbringenden Gesellschafter
5 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Diplomarbeit untersucht die steuerlichen Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten bei der Gründung einer Personengesellschaft, insbesondere durch die Einbringung von Sachwerten. Dabei liegt der Fokus auf der steuerneutralen Einbringung gemäß § 24 UmwStG sowie der Abgrenzung zu anderen Übertragungsvorgängen.
- Steuerliche Behandlung von Bargründungen und Sachgründungen
- Anwendung des § 24 UmwStG bei der Einbringung von Betriebsvermögen
- Bewertungswahlrechte und deren Auswirkungen auf die Gewinnermittlung
- Die Funktion und bilanztechnische Behandlung von Ergänzungsbilanzen
- Umsatz- und gewerbesteuerliche Konsequenzen der Unternehmensgründung
Auszug aus dem Buch
3.3.2.1 Allgemeines
Im Rahmen eines tauschähnlichen Vorgangs hat die Übernehmerin das eingebrachte BV angeschafft. Vom allgemeinen Anschaffungskostenprinzip in § 6 Abs. 1 EStG abweichend, hat nur die PersGes als Übernehmerin allein das Wahlrecht des Bewertungsansatzes der Sachgesamtheit in der Gesamthandsbilanz auszuüben.135 Das Wahlrecht kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Voraussetzungen in § 24 Abs. 1 UmwStG erfüllt sind.136 Da § 24 UmwStG als lex spezialis gilt, hat diese Vorschrift Vorrang vor den allgemeinen Bewertungsregeln. Die Sachgesamtheit darf mit dem BW, Zwischenwert oder TW angesetzt werden. Der BW ist die Bewertungsuntergrenze und der TW die Obergrenze.137 Eine Einschränkung des Wahlrechtes sieht § 24 UmwStG nicht vor. Selbst bei vorhandenem negativem Kapitalkonto oder bei zusätzlichen Zahlungen, sowie bei erhaltenen Nebenleistungen des Einbringenden gibt es keine Einschränkungen.138 Das Bewertungswahlrecht umfasst alle WG der einzubringenden Sachgesamtheit. Dabei ist die spätere Zuordnung der WG zum Gesamthandsvermögen oder Sonderbetriebsvermögen bei der PersGes unerheblich. Die Anwendung der Bewertung erstreckt sich einheitlich auf alle WG der Sachgesamtheit. Werden mehrere Sachgesamtheiten gleichzeitig eingebracht, kann die übernehmende PersGes für jede Sachgesamtheit das Wahlrecht individuell ausüben. Der Wertansatz gilt als ausgeübt, wenn die Steuererklärungen der PersGes beim Finanzamt eingereicht sind.139 Es ist der tatsächliche Wertansatz in der Bilanz der Übernehmerin für den Einbringenden maßgeblich.140 Das Zusammenwirken der Gesamthandsbilanz und etwaiger Ergänzungsbilanzen ist besonders zu beachten.141 142 Bereits durchgeführte Veranlagungen bei dem Einbringenden müssen bei abweichendem Bewertungsansatz in der Bilanz der PersGes nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO korrigiert werden.143 Nach Auffassung des Hessischen FG kann das Bewertungswahlrecht bis zur formellen Bestandskraft der Bescheide ausgeübt werden, da das Gesetz keine Frist zur Ausübung des Wahlrechtes enthält.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die steigende Bedeutung von Existenzgründungen in Deutschland und die damit einhergehende Relevanz der steuerlichen Beratung bei der Rechtsformwahl.
2 Umfang und Ziel der Arbeit: Dieses Kapitel definiert die steuerliche Perspektive der Arbeit und schränkt den Betrachtungsbereich auf die Einbringung von Sachgesamtheiten unter § 24 UmwStG bei Einzelrechtsnachfolge ein.
3 Formen der Gründung: Hier werden Bargründungen sowie verschiedene Formen der Sachgründung (einschließlich Einbringungen aus dem Privat- und Betriebsvermögen) detailliert systematisiert.
4 Steuerliche Konsequenzen: Dieses Kapitel analysiert die konkreten steuerlichen Auswirkungen sowohl für die neu gegründete Personengesellschaft als auch für die einbringenden Gesellschafter.
5 Fazit: Das Fazit fasst die Komplexität der Materie zusammen und betont, dass steuerliche Gestaltungen bei der Gründung einer Personengesellschaft immer eine Einzelfallprüfung erfordern.
Schlüsselwörter
Personengesellschaft, Umwandlungssteuergesetz, Sachgründung, Einbringung, § 24 UmwStG, Bewertungswahlrecht, Buchwertansatz, Teilwertansatz, Ergänzungsbilanz, Stille Reserven, Sonderbetriebsvermögen, Betriebsvermögen, Mitunternehmeranteil, Steuerneutralität, Betriebsaufgabe.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den steuerlichen Aspekten und Gestaltungsmöglichkeiten bei der Gründung einer Personengesellschaft, insbesondere unter der Nutzung von Regelungen des Umwandlungssteuergesetzes.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen umfassen die Bargründung und Sachgründung, die steuerliche Behandlung von Einbringungsvorgängen, Bewertungsmethoden für Sachwerte sowie die Auswirkungen auf Kapitalkonten und Ergänzungsbilanzen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, einen Leitfaden für Existenzgründer zu erstellen, der die steuerlichen Vor- und Nachteile der verschiedenen Einbringungsformen bei einer Gesellschaftsgründung aufzeigt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Analyse steuerrechtlicher Vorschriften, insbesondere des EStG und des UmwStG, unter Einbeziehung aktueller Rechtsprechung und Literatur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert detailliert die verschiedenen Formen der Einbringung von Betriebsvermögen, die Ausübung von Bewertungswahlrechten nach § 24 UmwStG sowie steuerliche Problemstellungen wie Vorabübertragungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Kernbegriffe sind Personengesellschaft, Umwandlungssteuergesetz, Sachgründung, Einbringung, Buchwertansatz und Ergänzungsbilanz.
Welche Rolle spielen Ergänzungsbilanzen in diesem Kontext?
Ergänzungsbilanzen dienen als steuerliches Korrekturinstrument, um stille Reserven dem jeweils einbringenden Gesellschafter zuzuordnen und bilanzielle Verzerrungen bei der Bewertung in der Gesamthandsbilanz zu vermeiden.
Wie unterscheidet sich der Buchwertansatz vom Teilwertansatz?
Der Buchwertansatz ermöglicht eine steuerneutrale Einbringung ohne Aufdeckung stiller Reserven, während der Teilwertansatz zur Aufdeckung dieser Reserven führt und dadurch meist steuerpflichtige Gewinne beim Einbringenden auslöst.
- Citation du texte
- Nicole Maier (Auteur), 2005, Gründung einer Personengesellschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/51805