Ruhestandsentscheidungen


Seminararbeit, 2005

25 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Alterssicherung
2.1 Bestimmungsfelder und Interessengruppen der Alterssicherung

3. Grundproblem des Umlageverfahrens
3.1 Demografie
3.2 Trend zur Frühverrentung

4. Die Ruhestandsentscheidung
4.1 Renteneintritt
4.2 Renteneintrittsalter

5. Bestimmungsfelder des Trends zur Frühverrentung
5.1 Arbeitsmarkt und Altersteilzeit
5.2 Optionswert
5.3 Abschläge
5.4 Schlussfolgerungen

6. Weitergedacht
6.1 Mehr Zuwanderung und höhere Geburtenraten?
6.2 Mehrsäulenmodell

7. Fazit

Anlagen

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Ich weiß noch wie mein Opa an seinem letzten Arbeitstag nach Hause kam und mir sagte: „Jetzt bin ich Rentner, ich muss nie mehr auf die Arbeit!“ Vor diesem Tag hatte er seine individuelle Ruhestandsentscheidung gefällt.

Aus volkswirtschaftlicher Sichtweise rückt diese Ruhestandsentscheidung mit der sich schon lange abzeichnenden und immer aktueller werdenden Finanzkrise in der Gesetzlichen Rentenversicherung in den Blickpunkt des Interesses. Die Ruhestandsentscheidung markiert den Zeitpunkt und die Form des Renteneintritts, welcher vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung zentrale Bedeutung erlangt. So werden aktuell zahlreiche Reformoptionen diskutiert, um durch Beeinflussung der Ruhestandsentscheidung ein Abfedern der demografischen Entwicklung zu gewährleisten. Das heißt mögliche Veränderungen am bestehenden Rentensystem.

Mit meiner Arbeit möchte ich als Grundlage das derzeitige System der Alterssicherung und die demografische Grundproblematik darstellen. Dies sind die Grundlagen um die Ruhestandsentscheidung als Individualentscheidung zu verstehen. Dabei möchte ich die Einflussfaktoren auf die Ruhestandsentscheidung, die involvierten Interessen und die Möglichkeiten vor allem hinsichtlich des Zeitpunktes und der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen beleuchten. Dies immer vor dem Hintergrund der durch die Demografie verursachten Finanzkrise der Gesetzlichen Rentenversicherung mit einer stetig wachsenden Anzahl an Rentnern.

Abschließend möchte ich noch die Bedeutung der Ruhestandsentscheidung anhand einigen anderen diskutierten Reformmöglichkeiten mit Augenmerk demografische Entwicklung darstellen und meine Arbeit mit einem Fazit schließen.

2. Alterssicherung

Die Alterssicherung orientiert sich nach Naber an den zwei normativen Kriterien der Armutsvermeidung und Lebensstandardsicherung (vgl. Naber 2001, 44). Erreicht wird dies größtenteils durch die Rentenversorgung aus der Gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte, über die nach Berkel/Börsch-Supan ca. 85 Prozent der Erwerbsbevölkerung abgesichert sind (vgl. Berkel/Börsch-Supan 2003, 3).

Laut Naber lassen sich noch 5 weitere Systeme der Alterssicherung ableiten (vgl. Naber 2001, 1 f.). Die Versorgung der Selbstständigen, die Zusatzversorgung Beschäftigter des öffentlichen Dienstes und die Beamtenversorgung beziehen sich auf verschiedene Personenkreise. Ihnen soll in dieser Arbeit keine Beachtung geschenkt werden, da wie zum Beispiel die Beamtenversicherung mit einem Versichertenanteil von sieben Prozent an der Erwerbsbevölkerung (vgl. Berkel/Börsch-Supan 2003, 4) nicht die gesellschaftliche Bedeutung besitzt wie die Gesetzliche Rentenversicherung. Somit ginge eine Differenzierung hinsichtlich dieser Systeme für das Niveau und den Umfang dieser Arbeit zu weit, weshalb ich bei meinen Ausführungen im wesentlichen die Gesetzliche Rentenversicherung im Auge habe.

Zwei weitere Systeme sind nach Naber die betriebliche und die private Altersvorsorge. Sie spielen in Deutschland noch eine untergeordnete Rolle, sind aber für diese Arbeit von Belang, da sie den Versicherten in der Gesetzlichen Rentenversicherung zugänglich sind. Sie beinhalten Wahlmöglichkeiten hinsichtlich ihrer Nutzung und fallen so ins Betrachtungsfeld Ruhestandsentscheidung. Die Funktionsweise der Gesetzlichen Rentenversicherung ist das Umlageverfahren, nach dem die jetzigen Erwerbstätigen die Renten der jetzigen Rentenempfänger bezahlen (vgl. Noll 1998, 10). Diese Funktionsweise verursacht auch das Finanzierungsproblem aufgrund der demografischen Entwicklung. Somit bestehen als Korrekturmöglichkeiten im bestehenden System nur die höhere Belastung der Erwerbstätigen oder die Kürzung der Leistungen.

2.1 Bestimmungsfelder und Interessengruppen der Alterssicherung

Die Ruhestandsentscheidung als solches markiert den Eintritt in den Ruhestand. Wie sich dieser dann gestaltet hängt wiederum vom Alterssicherungssystem ab. Wie oben angesprochen bestehen hier verschiedene Systeme. Zusätzlich zur Gesetzlichen Rentenversicherung als erste Schicht nennt Naber (vgl. Naber 2001, 49) die betriebliche Altersversorgung und die private Vorsorge als zweite und dritte Schicht der Altersvorsorge. Diese Vorsorgemöglichkeiten werden wohl in Zukunft an Bedeutung gewinnen und werden in Kapitel sechs nochmals mit einbezogen.

Voraussetzung für das Erhalten einer Rente ist im „Normalfall“ das Erreichen der Regelaltersgrenze von 65 Jahren. Es gibt jedoch auch Möglichkeiten unter gewissen Vorraussetzungen früher in den Ruhestand gehen zu können (vgl. Arnds/Bonin 2002, 18 ff.). Diese Altersgrenzen sind von besonderer rentenpolitischer Bedeutung, gerade wegen ihrer finanziellen Auswirkungen und somit ihrer Auswirkungen direkt auf die Ruhestandsentscheidung. Denn unmittelbar mit den Altersgrenzen verknüpft ist auch die Rentenhöhe. Die Rente kürzt sich bei Renteneintritt vor der gesetzlichen Altersgrenze in Form von Abschlägen und erhöht sich um Zuschläge bei späterem Eintritt (vgl. Berkel/Börsch-Supan 2003, 6). Die Möglichkeiten eines früheren Renteneintritts werden in Kapitel vier und fünf eingehend betrachtet.

Zu beachten sind auch andere Wege zur Rente als die normale Altersrente. Erwerbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsrenten sind zwar nicht mehr aktuell, werden dennoch noch praktiziert (vgl. Berkel/Börsch-Supan 2003, 7). Auch der Übergang von Arbeitslosigkeit in die Rente ist ein viel beschrittener Weg (Schmähl 2001, 147), wie nach Berkel/Börsch-Supan auch die Hinterbliebenenrenten nicht außer Acht gelassen werden dürfen (vgl. Berkel/Börsch-Supan 2003, 7).

An dem Weg aus Arbeitslosigkeit in die Rente wird ein weiterer Zusammenhang deutlich. Der Arbeitsmarkt beeinflusst das Alterssicherungssystem wohl wie kein zweiter Faktor. Problematisch ist hier nach Arndt/Bonin vor allem die Problemverschiebung von Arbeitsmarkt zu Gesetzlicher Rentenversicherung, indem der Arbeitsmarkt durch den früheren Rentenzugang entlastet wird (vgl. Arndt/Bonin 2002, 12) Auch ist der Arbeitsmarkt die „Einnahmequelle“ der Gesetzlichen Rentenversicherung in Form von Beiträgen. In diesem Zusammenhang nehmen zudem viele Unternehmen Einfluß.

3. Grundproblem des Umlageverfahrens

Wie oben bereits dargelegt stellt das Umlageverfahren mit der Prämisse, dass die Erwerbstätigen die aktuellen Renten erwirtschaften, den Nährboden für die Finanzkrise dar. Aufgrund geringerer Geburtenraten und längerer Lebenserwartung ergibt sich die Problematik, dass immer mehr Rentner von immer weniger Jungen versorgt werden müssen. Nach Schmähl lag der Altenquotient 1995 bei 36 Prozent und könnte bis 2030 auf 70 – 73 Prozent steigen (vgl. Schmähl 2001, 13). Hinzu kommt ein Trend zu immer früherem Renteneintritt (vgl. OECD 1998, 46). Dies verstärkt diesen Effekt und belastet zusätzlich zur Demografie die Finanzen. Und somit rückt die Ruhestandsentscheidung, die den Zeitpunkt des Renteneintritts markiert, in den Fokus der Krisendiskussion. Daher wird nun die demografische Problemstellung und der Trend zum frühen Ruhestand nochmals ausführlich und in Zahlen dargestellt. Denn aufgrund dieser Problematik sind die angestrebten Beitragsgrenzen der Bundesregierung im Jahr 2020 (2030) von maximal 20 (22) Prozent und ein Rentenniveau von 67 Prozent nicht zu halten.

3.1 Demografie

Der Effekt des „double aging“ beschreibt das Demografieproblem (vgl. Ulrich 2001, 23). Zum einen altert die Gesellschaft von unten. Das heißt, dass nicht einmal die zur Bestandserhaltung theoretisch nötige Rate von zwei Kindern pro Familie erreicht wird (vgl. Ulrich 2001, 24). So kommen immer weniger junge Menschen nach. Zum Beispiel sinkt der Anteil der bis sechs jährigen von 15,1 Prozent (1871) auf nach Ulrich ca. 3,5 Prozent (2040). Dies führt natürlich zu einer Verschiebung der Bevölkerungsstruktur in Richtung des Alters. Nun wirkt jedoch auch der zweite Effekt des double aging mit.

Zu den niedrigen Geburtenraten steigt die Lebenserwartung ständig an und wird auch in Zukunft wachsen (vgl. Noll 1998, 11). Gerade im hohen und höchsten Alter hat sich die Lebenserwartung deutlich verbessert. So hat sich nach Naber die Lebenserwartung der 65-jährigen in den letzten 35 Jahren bei Männern um 2,4 Jahre und bei Frauen sogar um 4,2 Jahre gesteigert (vgl. Naber 2001, 103). Dieser Trend wird sich fortsetzen. Verstärkt nimmt die Anzahl der Alten in Zukunft auch durch den Effekt der Babyboomgeneration in den Siebzigern zu (vgl. Ulrich 2001, 26 ff.) So wird nach Ulrich der Anteil der über 64-jährigen von 7,8 Prozent (1950) auf 30,6 Prozent (2050) steigen! Diese drastische Verschiebung tut heute schon und wird in Zukunft noch stärker die Krise der Gesetzlichen Rentenversicherung prägen.

3.2 Trend zur Frühverrentung

Verstärkt wird diese Entwicklung durch einen zunehmenden Trend zur Frühverrentung, die den Druck auf den Altenquotienten weiter verstärkt (vgl. Berkel/Börsch-Supan 2003, 2). Trotz einer Regelaltersgrenze von 65 Jahren liegt das durchschnittliche Rentenzugangsalter bei ca. 60 Jahren (vgl. Arndt/Bonin 2002, 12), also 5 Jahre darunter. In Verbindung mit der schwierigen und allgegenwärtigen Lage auf dem Arbeitsmarkt entsteht so ein schwindender Anteil an Erwerbspersonen. Grafisch wird besonders deutlich, wie der Anteil der Erwerbstätigen gegenüber den Alten abnimmt. Vergleiche hierzu Anhang 1. Anhand der vielen Alten und der in Zukunft weiter abnehmenden Zahl an möglichen Arbeitskräften verbunden mit weiteren zahlenstarken Kohorten, die in den nächsten 10 – 20 Jahren in den Ruhestand gehen werden, wird die Krise besonders augenfällig. Außerdem verstärkt sich der Effekt der kürzeren Erwerbsdauer durch längere Ausbildungszeiten zusätzlich (vgl. Schmähl 1988, 13).

Somit wird deutlich, welche Bedeutung der Renteneintrittsentscheidung in diesem Prozess zukommt. Daher soll nun die Ruhestandsentscheidung als solche ausführlich beleuchtet werden und in Kapitel fünf umfassend auf das Problem des frühen Rentenzugangs eingegangen werden. Hier liegt nach Berkel/Börsch-Supan und Arndt/Bonin ein nahe liegender Reformansatzpunkt (vgl. z.B. Berkel/Börsch-Supan 2003, 2). Somit werden sich die rechtlichen und somit auch finanziellen Rahmenbedingungen der Ruhestandsentscheidung in Zukunft noch deutlich verändern (müssen).

4. Die Ruhestandsentscheidung

Die Ruhestandsentscheidung findet in einem gewissen Zeitfenster statt, das die Folge staatlicher Altersgrenzpolitik ist (vgl. Arndt/Bonin 2002, 2). Sie ist beeinflusst durch verschiedene push und pull Faktoren. Hierzu zählen die Arbeitsmarktlage ebenso wie der Gesundheitszustand (vgl. Dinkel 2001, 130) und die Situation des Individuums, also die Erwerbsbiografie (vgl. Schmähl 2001, 7). Hinzu kommen nach Dinkel die individuellen Präferenzen. Hierzu zählt vor allem auch der Optionswert als Anreizvariable für den Renteneintritt (vgl. Berkel/Börsch-Supan 2003, 13). Aber auch die kompletten weichen Faktoren wie weniger arbeitszentrierte Lebensvorstellungen durch gesellschaftlichen und Wertewandel (IAB 1999, 6).

Ein weiterer Einflussfaktor ist der Druck der Unternehmen (vgl. Bäcker/Naegele 1989, 17), der sich einerseits in den Betrieben zeigt und laut IAB auch auf Verbandsebene als Interaktion von Staat und Verbänden zum Tragen kommt (vgl. IAB 1999, 6). Unter diesen Einflüssen ist die Ruhestandsentscheidung nach Arndt/Bonin (vgl. Arndt/Bonin 2002, 3) eine irreversible, diskrete Wahl zwischen Alternativen, die vorausschauend und sequentiell getroffen werden muss. Wobei die Arbeitnehmer laut Arndt/Bonin: “…den aus ihrer Sicht günstigsten Verrentungszeitpunkt unter Berücksichtigung der herrschenden (und für die Zukunft erwarteten) institutionellen und ökonomischen Rahmenbedingungen wählen.“ (Arndt/Bonin 2002, 10) Welche Renteneintrittsmöglichkeiten nun in der jeweiligen Situation zur Verfügung stehen und wie sich das auf das Renteneintrittsalter niederschlägt, soll in den Punkten 4.1 und 4.2 untersucht werden.

4.1 Renteneintritt

Generell sollte zwischen den Wegen in den Ruhestand keine allzu große Wahlmöglichkeit bestehen, da sie eigentlich für bestimmte „bedürftige“ Personengruppen gedacht sind. Trotzdem zeigt sich nach Arndt/Bonin (vgl. Arndt/Bonin 2002, 17), dass es bei Verbesserungen bzw. Verschlechterungen schnell zu starken Verschiebungen innerhalb der einzelnen Rentenzugangspfade kommt, also einer angepassten Ruhestandsentscheidung. Diese Wege des Renteneintritts gliedern sich folgendermaßen (vgl. Anhang 2).

Die „normale“ Altersrente ab 65 Jahren ist der eigentliche Standardweg, der aber in der Praxis wenig Bedeutung erlangt (vgl. OECD 1998, 46). Unter Abschlägen in Höhe von 0,3 Prozent oder Zuschlägen von 0,5 Prozent pro Monat (vgl. Berkel/Börsch-Supan 2003, 6) kann durch eine flexible Altersgrenze ab dem 63. Lebensjahr oder auch danach in Rente gegangen werden. Dies spiegelt nach Döring den Gedanken der Zeit-Einkommensproportionalität wieder (vgl. Döring 2002, 26), den wir in Kapitel 5.2 im Zusammenhang mit dem Optionswert noch genauer betrachten werden. Des Weiteren gibt es Wege in die Rente ab 60 Jahren nach Arbeitslosigkeit und Altersteilzeit, wobei auch hier die Grenze für abschlagsfreien Rentenbezug ab 2007 bei 65 liegt (vgl. Anhang 2). Ebenso ab 60 können Frauen und Schwerbehinderte unter genannten Abschlägen in den Ruhestand treten. Die Altersgrenzen sind hier ab 2010 auf 65 Jahre angeglichen, bei Schwerbehinderten ab 2007 auf das Maximum von 63 Jahren festgesetzt (vgl. Anhang 2).

Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist ein weiterer Weg in die Altersrente, wobei hier nach Arndt/Bonin (vgl. Arndt/Bonin 2002, 18) der krankheitsbedingte Einkommensersatz impliziert ist, da ab 60 Jahren ohne weiteres Vollrente bezogen werden kann. Generell wirken diese Wege und ihre Altersgrenzen dahingehend, dass sie für bestimmte Personengruppen das Zugangsalter und die Möglichkeiten und damit verbundenen finanziellen Abstriche (Abschläge) der früheren Renteneinrittsentscheidung abbilden. Inwieweit sich daraus resultierend die aktuelle Situation des Eintrittsalters darstellt, zeigt Punkt 4.2.

[...]

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Ruhestandsentscheidungen
Hochschule
Hochschule Pforzheim
Veranstaltung
Wirtschaftspolitisches Seminar Theorie und Politik der Alterssicherung
Note
1,3
Autor
Jahr
2005
Seiten
25
Katalognummer
V51904
ISBN (eBook)
9783638477420
ISBN (Buch)
9783640524495
Dateigröße
1064 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Rente ist immer ein aktuelles Thema. Die Arbeit befasst sich mit den Beweggründen für den Ruhestand und den Einflußfaktoren, die diese steuern.
Schlagworte
Ruhestandsentscheidungen, Wirtschaftspolitisches, Seminar, Theorie, Politik, Alterssicherung
Arbeit zitieren
Daniel Rieck (Autor:in), 2005, Ruhestandsentscheidungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/51904

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