Bei der Gefahrenabwehr ist es oft unumgänglich, dass die Feuerwehr in die Grundrechte Dritter eingreift. Dazu ist sie gesetzlich ermächtigt. Da die Grundrechte das höchste Gut der deutschen Verfassung ist, dürfen Grundrechtsbeschränkungen nur unter strengen Voraussetzungen erfolgen. Im Feuerwehrrecht spielen hier insbesondere die Aufgaben, der Gefahrenbegriff und die gesetzlich eingeräumten Befugnisse eine bedeutende Rolle.
Landesweit stehen in den 1.099 Gemeindefeuerwehren 111.482 Einsatzkräfte sowohl ehrenamtlich als auch hauptberuflich im Dienste ihrer Mitmenschen. Der Aufgabenkatalog ist groß und erstreckt sich von der Brandbekämpfung über den Einsatz spezial technischer Geräte bis hin zur Brandschutzerziehung.
Die Gemeinde als Trägerin ist verpflichtet, eine Feuerwehr aufzustellen, zu unterhalten und ist für die Gewährleistung einer wichtigen Säule des deutschen Notfall- und Katastrophensystems verantwortlich. Der hohe Sicherheitsstandard in BW, hängt entscheidend von der großen Bereitschaft ab, sich ehrenamtlich bei der Feuerwehr zu engagieren. Schließlich besteht die Feuerwehr in BW zu 97,9% aus freiwilligen Einsatzkräften. Ohne das große Engagement der Bürger wäre die Gemeinde nicht in der Lage, einen wirksamen Schutz zu gewährleisten. Feuerwehrwesen bedeutet jedoch nicht nur die praktische Abwehr von Gefahren, sondern auch die Gebundenheit an Recht und Gesetz, denn jedes Handeln der Feuerwehr muss sich auf eine rechtliche Grundlage stützen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Begriff des Grundrechts
- 3. Aufgaben der Feuerwehr
- 3.1 Pflichtaufgaben (§ 2 Abs. 1 FwG)
- 3.2 Weisungsfreie Aufgaben (§ 2 Abs. 2 FwG)
- 4. Ermächtigungsgrundlagen im FwG
- 5. Erläuterung der Gefahrenbegriffe
- 6. Handeln im Einsatz
- 6.1 Handeln in Form von Verwaltungsakt und Realakt
- 6.2 Befugnisse der Feuerwehr
- 6.2.1 Anordnungsbefugnis
- 6.2.2 Vollstreckungsbefugnis
- 6.2.3 Duldungspflichten (§ 31 FwG)
- 7. Systematik der Grundrechtsprüfung
- I. Eröffnung des Schutzbereiches
- 1. Sachlicher Schutzbereich
- 2. Persönlicher Schutzbereich
- II. Eingriff in den Schutzbereich durch die Maßnahme
- III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs
- 1. Beschränkungsmöglichkeiten („Schranken“)
- 2. Verfassungsrechtliche Grenzen der Beschränkung („Schranken-Schranken“)
- I. Eröffnung des Schutzbereiches
- 8. Grundrechtsprüfungen
- 8.1. Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG, Art. 104 GG)
- I. Eröffnung des Schutzbereiches
- 1. Sachlicher Schutzbereich
- 2. Persönlicher Schutzbereich
- II. Eingriff in den Schutzbereich durch die Maßnahme
- III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs
- 1. Beschränkungsmöglichkeiten („Schranken“)
- 2. Verfassungsrechtliche Grenzen der Beschränkung („Schranken-Schranken“)
- I. Eröffnung des Schutzbereiches
- 8.2 Berufsfreiheit (Art. 12 GG)
- I. Eröffnung des Schutzbereiches
- 1. Sachlicher Schutzbereich
- 2. Persönlicher Schutzbereich
- II. Eingriff in den Schutzbereich durch die Maßnahme
- III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs
- 1. Beschränkungsmöglichkeiten („Schranken“)
- 2. Verfassungsrechtliche Grenzen der Beschränkung („Schranken-Schranken“)
- I. Eröffnung des Schutzbereiches
- 8.3 Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)
- I. Eröffnung des Schutzbereiches
- 1. Sachlicher Schutzbereich
- 2. Persönlicher Schutzbereich
- II. Eingriff in den Schutzbereich durch die Maßnahme
- III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs
- 1. Beschränkungsmöglichkeiten („Schranken“)
- 2. Verfassungsrechtliche Grenzen der Beschränkung („Schranken-Schranken“)
- I. Eröffnung des Schutzbereiches
- 8.4 Recht auf Eigentum (Art. 14 GG)
- I. Eröffnung des Schutzbereiches
- 1. Sachlicher Schutzbereich
- 2. Persönlicher Schutzbereich
- II. Eingriff in den Schutzbereich durch die Maßnahme
- III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs
- 1. Beschränkungsmöglichkeiten („Schranken“)
- 2. Verfassungsrechtliche Grenzen der Beschränkung („Schranken-Schranken“)
- I. Eröffnung des Schutzbereiches
- 8.5 Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)
- I. Eröffnung des Schutzbereiches
- 1. Sachlicher Schutzbereich
- 2. Persönlicher Schutzbereich
- II. Eingriff in den Schutzbereich durch die Maßnahme
- III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs
- 1. Beschränkungsmöglichkeiten („Schranken“)
- 2. Verfassungsrechtliche Grenzen der Beschränkung („Schranken-Schranken“)
- I. Eröffnung des Schutzbereiches
- 8.6 Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG)
- I. Eröffnung des Schutzbereiches
- 1. Sachlicher Schutzbereich
- 2. Persönlicher Schutzbereich
- II. Eingriff in den Schutzbereich durch die Maßnahme
- III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs
- 1. Beschränkungsmöglichkeiten („Schranken“)
- 2. Verfassungsrechtliche Grenzen der Beschränkung („Schranken-Schranken“)
- I. Eröffnung des Schutzbereiches
- 9. Brisanz der Gafferproblematik
- 10. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, inwieweit das Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG) die Einschränkung von Grundrechten rechtfertigt. Sie analysiert die verschiedenen Grundrechte, die durch das FwG betroffen sein können, und untersucht, ob die im FwG vorgesehenen Eingriffsbefugnisse mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben im Einklang stehen.
- Rechtliche Rahmenbedingungen der Feuerwehr und deren Aufgaben
- Grundrechte und deren Einschränkungsmöglichkeiten
- Verfassungsrechtliche Rechtfertigung von Eingriffen im Einsatzfall
- Grundrechtsprüfung im Kontext des FwG
- Spezielle Herausforderungen und Problemfelder
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Thematik ein und erläutert die Relevanz der Arbeit im Kontext der Feuerwehrgesetzgebung und der grundrechtlichen Anforderungen. Kapitel 2 definiert den Begriff des Grundrechts und skizziert die allgemeinen Prinzipien der Grundrechtsordnung. Kapitel 3 beschreibt die Aufgaben der Feuerwehr, insbesondere die Pflichtaufgaben und die weisungsfreien Aufgaben, die im FwG geregelt sind.
Kapitel 4 beleuchtet die Ermächtigungsgrundlagen im FwG, die der Feuerwehr die Ausübung von Eingriffsbefugnissen erlauben. Kapitel 5 erklärt die Gefahrenbegriffe, die im FwG eine wichtige Rolle spielen, um die Rechtmäßigkeit von Eingriffen zu beurteilen. Kapitel 6 befasst sich mit dem Handeln der Feuerwehr im Einsatzfall, insbesondere mit den Befugnissen zur Anordnung, Vollstreckung und zur Durchsetzung von Duldungspflichten.
Kapitel 7 stellt die Systematik der Grundrechtsprüfung dar, die in der Arbeit angewendet wird. Dabei werden die drei Stufen der Prüfung erläutert: Eröffnung des Schutzbereiches, Eingriff in den Schutzbereich und verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs. Kapitel 8 widmet sich der konkreten Grundrechtsprüfung anhand verschiedener Grundrechte, wie z.B. der Freiheit der Person, der Berufsfreiheit, der Unverletzlichkeit der Wohnung und dem Recht auf Eigentum.
Schlüsselwörter
Feuerwehrgesetz, Grundrechte, Einschränkung von Grundrechten, Gefahrenbegriff, Verwaltungsakt, Realakt, Anordnungsbefugnis, Vollstreckungsbefugnis, Duldungspflicht, Grundrechtsprüfung, Schutzbereich, Eingriff, Rechtfertigung, Freiheit der Person, Berufsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Recht auf Eigentum, Pressefreiheit, Gafferproblematik.
- 8.1. Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG, Art. 104 GG)
- Quote paper
- Anonym (Author), 2019, Die Einschränkung von Grundrechten auf Grundlage des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/520361