Sexualassistenz und Sexualbegleitung in der Behindertenhilfe - Eine Maßnahme im Sinne von Empowerment


Dossier / Travail, 2005

22 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Sexualassistenz und Sexualbegleitung in der Arbeit mit behinderten Menschen
2.1 Was ist unter Sexualassistenz und Sexualbegleitung zu verstehen?
2.2 Ziele und Möglichkeiten der Sexualassistenz und Sexualbegleitung
2.3 Grenzen der Sexualassistenz und -begleitung

3 Das Empowerment-Konzept
3.1 Definition
3.2 Philosophie, Grundwerte und Menschenbild des Empowerments
3.3 Ziele des Empowerment-Konzepts
3.4 Empowerment in der Behindertenhilfe

4 Möglichkeiten und Grenzen der Sexualassistenz und –begleitung für Empowerment in der Arbeit mit behinderten Menschen
4.1 Chancen der aktiven und passiven Sexualhilfe für Empowerment in der Arbeit mit behinderten Menschen
4.2 Grenzen des Empowerments in der Sexualassistenz
4.3 Fazit

Abbildungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Das Thema der Sexualität behinderter Menschen ist seit mehr als 25 Jahren Gegenstand der Arbeit und Diskussionen der Behindertenhilfe und in Deutschland.

Durch das Voranschreiten des Normalisierungsprozesses in den Stätten elementarer Lebensfunktionen behinderter Menschen (Wohnheimen, Arbeitsstätten, Schulen etc.) wird hier mehr und mehr die Forderung laut, „Menschen mit Beeinträchtigungen die selben Persönlichkeitsrechte zur freien Entfaltung ihrer Sexualität zuzugestehen, wie der so genannten nichtbehinderten Normalbevölkerung auch“[1] und ihnen zum Ausleben dieser zu verhelfen.

Möglichkeiten bieten hier die Sexualassistenz und Sexualbegleitung, die auf die Entfaltung der Sexualität und auf die Zunahme an Selbstbestimmung über den eigenen Körper abzielen. Folglich stellt die sexuelle Begleitung und Assistenz behinderter Menschen den Anspruch im Sinne des Empowerment-Konzepts zu arbeiten.

Genau dieser Fragestellung, ob die Umsetzung von Sexualbegleitung und -assistenz im Sinne des Empowerment-Konzepts realisierbar ist und umgesetzt wird, möchte ich in dieser Arbeit nachgehen.
Um dies zu ermöglichen, werde ich im zweiten Kapitel zunächst die Grundzüge und Leitziele der Sexualassistenz und –begleitung darstellen. Anschließend werde ich ebenso Grundlagen des Empowerments aufzeigen um die Grundgedanken und Leitziele beider aktuellen Handlungsweisen im vierten Kapitel zu vergleichen und Übereinstimmungen sowie Ungleichheiten aufzuzeigen.

Bei der Vorgehensweise werde ich mich vor allem auf aktuelle Fachliteratur stützen aber auch eigene Überlegungen mit einfließen lassen.

Die häufig auftretenden Diskussionen, moralische und ethische Frage-stellungen bezüglich der Sexualassistenz und der Sexualität behinderter Menschen im Allgemeinen betreffend sowie die Argumentation der Notwendigkeit des Auslebens der Sexualität werde ich bewusst außen vor lassen, nicht um dieser Thematik aus dem Weg zu gehen sondern weil hier viele Fragen aufgeworfen würden, die mehr Tiefe und Raum verlangen als der Umfang und das Thema dieser Arbeit erlaubt.

In dieser Arbeit werde ich daher von dem Standpunkt ausgehen, den ich persönlich vertrete und daher als gegeben hinnehme. Hierbei verfechte ich die Sicht der Sexualität als „ein angeborenes Bedürfnis bei allen Menschen, ungeachtet der Tatsache, ob sie behindert sind oder nicht“[2], die verstärkt wird durch Mösler, der die sexualwissenschaftliche Sicht vertritt, nach der es „außer Zweifel (steht), dass die Unterdrückung sexueller Bedürfnisse nicht nur eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensqualität bedeutet und bis hin zur Existenzkrise führen kann, sondern auch als Ursache vieler psychosomatischer Störungen und Erkrankungen in Erscheinung treten kann“[3].

Ich setze also das Recht aller Menschen auf Sexualität ungeachtet aller Diskussionen und moralischen Bedenken voraus um mich in dieser Arbeit voll und ganz der Analyse der Möglichkeiten von Sexualassistenz und Sexualbegleitung zur Förderung der Selbstbestimmung und Autonomie zu widmen.

2 Sexualassistenz und Sexualbegleitung in der Arbeit mit behinderten Menschen

In folgendem Kapitel werde ich Grundlegendes über Sexualbegleitung und Sexualassistenz, die Abgrenzung der beiden Begrifflichkeiten sowie die erhoffte Ziele und Möglichkeiten aufzeigen.

Hier soll ein Überblick über die Inhalte und Ziele der Sexualassistenz und –begleitung geboten werden, der für meine Ausführungen des vierten Kapitels „Möglichkeiten und Grenzen der Sexualassistenz und –begleitung für Empowerment in der Arbeit mit behinderten Menschen “ vonnöten ist.

2.1 Was ist unter Sexualassistenz und Sexualbegleitung zu verstehen?

Bei der Sexualhilfe im Allgemeinen wird zwischen aktiver und passiver sexueller Hilfe unterschieden.

Während die passive Sexualhilfe das Schaffen von Voraussetzungen selbstbestimmter Sexualität wie beispielsweise Sexualberatung, Beschaffung von Hilfsmitteln und auch die Vermittlung zu Prostituierten meint, werden unter aktiver Sexualhilfe Tätigleiten sexueller Art verstanden, bei denen Pflegekräfte und Mitarbeiter aktiv miteinbezogen werden. Hierzu gehört gegenseitiger Körperkontakt in Form von Streicheln und erotischen Massagen, das aktive Eingreifen der/des Professionellen wie das Leisten von Hilfestellung bei der Masturbation, die manuelle Stimulation oder Befriedigung des Klienten und zum Teil auch der Geschlechtsverkehr.[4]

Die Abgrenzung der Sexualbegleitung von der Begrifflichkeit der Sexual-assistenz liegt vor allem in der notwendigen Fachlichkeit und den geforderten Basisqualifikationen, die für eine professionelle sexuelle Begleitung vonnöten sind. Während die aktive Sexualassistenz von einer Prostituierten durch-geführt werden kann wird der Klient in der aktiven und passiven Sexualbegleitung durch eine pädagogische Fachkraft mit pflegerischen Kompetenzen und entsprechender Schulung oder Ausbildung begleitet.

2.2 Ziele und Möglichkeiten der Sexualassistenz und Sexualbegleitung

Die passive Sexualhilfe in Form von Beratungen soll Aufklärung über Sexualität, Möglichkeiten deren Auslebens und gesundheitliche Risiken geben.
Durch Paar- und Partnerschaftsberatungen soll das Bedürfnis nach Liebe und Partnerschaft behinderter Menschen unterstützt werden und Möglich-keiten des Zusammenseins sowie mögliche Konflikte und deren Bewältigung aufgezeigt werden.

Die aktive Sexualassistenz und mehr noch die professionelle Sexualbeglei-tung setzt sich vor allem als Ziel, behinderten Menschen die Möglichkeit zu geben, den eigenen Körper kennen zu lernen und zärtlich zu erfahren, die sexuelle Entwicklung und eine sexuelle Identität sowie eine Geschlechts-identität zu entwickeln. Dabei soll sie helfen, das von der allgemein benannten Norm abweichende Körperbild anzuerkennen und anzunehmen, also ein positives Bild des eigenen Körpers zu schaffen und zu einem angemessenen Umgang mit „Körperbildstörungen“[5] zu gelangen und kann daher zu einer Steigerung des Selbstwertgefühls und Selbstbewusstsein beitragen.
Die gegenseitige respekt- und liebevolle Zuwendung zwischen Klient und Sexualassistent oder -begleiter soll Sicherheit geben, das eigene Einfüh-lungsvermögen und die Berührungsfähigkeit einzuschätzen und diese aufzubauen. Diese Arbeit zielt auch auf die Schulung der Sinnes-wahrnehmung sowie die Sensibilisierung der Motorik ab und gibt Handlungs-sicherheit im Umgang mit sich selbst und Sexualpartnern.

Da die erlebte Sexualität in dieser Art meist die erste und oft einzige sexuelle Erfahrung vieler Klienten ist können sie Neugierde befriedigen, lernen, eigene Wünsche zu erkennen, und zu merken was ihnen angenehm oder unangenehm ist. Somit hilft die Sexualassistenz und –begleitung, eigene Grenzen zu stecken und somit ungewollte und unangenehme Erfahrungen und Aktivitäten als solche zu erkennen und sich vor ihnen zu schützen indem eigene Wünschen und Grenzen zu benennen gelernt werden.

Des Weiteren können auf praktische Art Möglichkeiten der Sexualität trotz des Handicaps, beispielsweise das Neuerleben der erogenen Zonen, z.B. bei Störungen der genitale Funktion, erlernt und ausprobiert und daher Wege zur Selbständigkeit in der Sexualität eröffnet werden. Somit kann Sexual-assistenz und Sexualbegleitung Hilfe zur Selbsthilfe sein.

Die sexuelle Entspannung durch das Ausleben der Lust und das Erleben des Orgasmus führt außerdem zu Erleichterung und mehr Ausgeglichenheit, was sich positiv auf den Alltag auswirken kann.

„Sie soll in jedem Falle das Erleben einer würdevollen, sinnlichen, intimen Begegnung sein zur Befriedigung des sexuellen Verlangens; ein Festtag für die Sinne, in einer angenehmen, anregenden Atmosphäre, ein Geben und Nehmen von zärtlicher Zuwendung...“[6]

2.3 Grenzen der Sexualassistenz und -begleitung

So zahlreich die Ziele und Möglichkeiten der Sexualassistenz und Sexual-begleitung sind bestehen neben moralischen Bedenken und Ablehnungen auf die ich wie oben erwähnt nicht eingehen werde, Grenzen der praktischen Arbeit dieses Hilfsangebots.

Aktive Sexualassistenz und Sexualbegleitung kann, wie eben erwähnt, einen Zugang zur sexuellen Erfüllung schaffen, nicht aber eine Partnerschaft ersetzen. Somit wird das Verlangen nach körperlicher Nähe und Sexualität sowie das Bedürfnis nach deren Ausleben erfüllt, der jedem Menschen immanente Wunsch nach Liebe und Partnerschaft jedoch bei weitem nicht.

Besonders da es bei der aktiven Begleitung und Assistenz zu einem hohen Grad an Nähe und Intimität und eventuell sogar zum zeitweiligen Empfinden von Verbundenheit kommt ist das Risiko der emotionalen Enttäuschung und Verunsicherung seitens des behinderten Menschen sehr hoch.

So sind viele – besonders geistig – behinderte Menschen nicht in der Lage, mit der ihnen entgegengebrachten Nähe und Zärtlichkeit umzugehen bzw. diese als Dienstleistung einzuordnen. Um den daraus entstehenden Fehl-einschätzungen und Enttäuschungen entgegenzuwirken sind Ehrlichkeit und ausführliche Gespräche sehr wichtig, können aber nicht immer helfen.

Des Weiteren sind der Sexualassistenz und –begleitung Grenzen gesetzt wenn es darum geht, Privat- und Intimsphäre zu schaffen, die sich aus der inhaltlichen Arbeit selbst, die eine Dienstleistung darstellt, ergeben.

Die Art dieser Hilfsform und die bei ihr unpassende und unerwünschte Kontrolle bergen verständlicherweise Risiken wie die von sexuellen Über-griffen (vonseiten beider Beteiligten) und einem gegenseitigen Ausnutzen. Gerade dadurch wird eine zwar deplazierte aber notwendige Kontrolle unumgänglich, die gleichzeitig gegen die Ziele und Leitideen der sexuellen Begleitung und –assistenz geht.

Selbstverständlich sind der Wirkung von Sexualassistenz und sexueller Begleitung durch eine Regelmäßigkeit der Kontakte außerdem aus finanziellen Gründen Grenzen gesetzt.

[...]


[1] Joachim Walter (Hrsg.) 2004

[2] Buttenschon zitiert nach Finke 2002

[3] Mösler 2002

[4] Vgl. Walter 2004

[5] Vgl. A. Abt-Zegelin/J.Georg, 2000

[6] Ulrike Maaßdorf, Interview Berliner Behindertenzeitung – Ausgabe Juli/August 2004

Fin de l'extrait de 22 pages

Résumé des informations

Titre
Sexualassistenz und Sexualbegleitung in der Behindertenhilfe - Eine Maßnahme im Sinne von Empowerment
Université
University of Applied Sciences North Rhine-Westphalia Köln
Note
2,0
Auteur
Année
2005
Pages
22
N° de catalogue
V52043
ISBN (ebook)
9783638478519
ISBN (Livre)
9783656773924
Taille d'un fichier
557 KB
Langue
allemand
Mots clés
Sexualassistenz, Sexualbegleitung, Behindertenhilfe, Eine, Maßnahme, Sinne, Empowerment
Citation du texte
Valerie Jenniges (Auteur), 2005, Sexualassistenz und Sexualbegleitung in der Behindertenhilfe - Eine Maßnahme im Sinne von Empowerment, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/52043

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