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Strafverteidigung und der in dubio pro reo-Grundsatz in Ferdinand von Schirachs Erzählung "Volksfest"

Titel: Strafverteidigung und der in dubio pro reo-Grundsatz in Ferdinand von Schirachs Erzählung "Volksfest"

Akademische Arbeit , 2019 , 25 Seiten , Note: 1,0

Autor:in: Julia Eydt (Autor:in)

Germanistik - Neuere Deutsche Literatur
Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Wie sehr die Realität des deutschen Strafrechts mit der literarischen Darstellung von Ferdinand von Schirach divergiert, welchen Beitrag von Schirach zur Debatte über Strafverteidigung leistet beziehungsweise welche Ansichten er hierzu in seinen Werken offenbart, wie evident oder subtil dies geschieht, kann exemplarisch an der Erzählung "Volksfest" aus seinem Buch "Schuld" nachvollzogen werden.

Hierzu liegt der Fokus vordergründig auf zwei Aspekten, die die Erzählung aufgreift: einerseits spricht von Schirach indirekt den in dubio pro reo Grundsatz unserer Rechtsordnung an, andererseits lässt sich ein spezifisches Verständnis von Strafverteidigung erkennen. Die vielfältigen Ebenen, die von Schirach zur Suggestion nutzt, sind Anliegen des Hauptteils. Hier versucht der Autor nachzuweisen, wie von Schirach erzählerisch Position bekennt beziehungsweise welche Mechanismen er anwendet, um den Leser zu führen und wie dies im Text deutlich wird. Anschließend geht der Autor der Frage nach, welche Inszenierungen er darüber hinaus vornimmt, um etwaige falsche Fährten zu legen.

Suggestion scheint einer der wesentlichen Gründe zu sein, weshalb von Schirach seinen großen Erfolg sowohl in der Literaturkritik als auch in der breiten Leserschaft selbst zu generieren vermag.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitende Worte

2. Suggestion durch Erzählperspektiven

2.1 Die Verlässlichkeit der Erzählinstanzen

2.2 Die Funktion des Perspektivwechsels vom personalen zum Ich-Erzähler

2.3 „Verteidigung ist Kampf“- Darstellung der Strafverteidigung innerhalb des Plots

2.4 Opfer- und Täterinszenierung als stilistisches Mittel: Attribuierungen im Kontext der Suggestion

3. Suggestion durch Verwirrung

3.1 Der „eine Unschuldige“ als Rechtfertigung des in dubio pro reo -Verifizierung des Nichtverifizierten

3.2 „[…]dass wir unsere Unschuld verloren hatten“- Alles für das Parteiinteresse?

3.3 „Alles strahlte […] vor Würde und Rechtschaffenheit“- Die Suggestion eines richterlichen Urteils

4. Schlussreflexion

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die erzählerischen Mechanismen, mit denen Ferdinand von Schirach in seiner Erzählung „Volksfest“ suggestiv auf die Wahrnehmung des Lesers hinsichtlich des Strafrechts, der Rolle des Strafverteidigers und juristischer Grundsätze einwirkt, und stellt dabei kritische Verzerrungen der rechtsstaatlichen Realität heraus.

  • Analyse der suggestiven Wirkung unterschiedlicher Erzählperspektiven (personal, Ich-Erzähler, auktorial).
  • Untersuchung der Täter- und Opferinszenierung als stilistisches Mittel zur Manipulation des Leserurteils.
  • Kritische Beleuchtung des „in dubio pro reo“-Grundsatzes und der „Parteiinteressentheorie“ in der literarischen Darstellung.
  • Hinterfragung der Authentizität von Schirachs „echten Fällen“ vor dem Hintergrund der fiktionalen Ausgestaltung.
  • Kontrastierung der literarischen Darstellung mit den tatsächlichen Anforderungen an das Organ der Rechtspflege.

Auszug aus dem Buch

2.4 Opfer-und Täterinszenierung als stilistisches Mittel: Attribuierungen im Kontext der Suggestion

Dieser einseitige Blickwinkel beeinflusst den Leser nicht offensichtlich, sondern eher subtil, vor allem, da nicht mit sprachgewaltigen Beschreibungen und metaphorischen und syntaktischen Überladungen gearbeitet wird. Die Sprachverwendung erfolgt meist reduziert in kürzeren Sätzen, wodurch man beim Lesen der Annahme verfällt, es würde sich tatsächlich um eine rein sachliche und nüchterne Gerichtssprache handeln. Diese Reduktion der Syntax ist ein Kunstgriff, der seine Wirkung nicht verfehlt. Sie suggeriert uns Lesern, dass alle überschüssigen Informationen, Attribute und Metaphern ausgespart werden und nur der Kern der Information, das Wesen des Satzes, auf Subjekt, Prädikat und Objekt beschränkt bliebe. Dies ließe sich sicherlich in Bezug auf die, für die Figur des Strafverteidigers weniger wichtige Passagen durchaus bekräftigen. Auf die Erzählung Volksfest bezogen, ergeben sich jedoch, je nach Passage, ganz unterschiedliche Bearbeitungen. Insbesondere für die Darstellung des Opfers und der Täter werden eine Vielzahl beschreibender Elemente herangezogen, die für die nüchterne Darstellung dieses Falles von sehr geringer Brisanz sind. Nicht erst durch den Einsatz des Strafverteidigers in der Ich-Perspektivierung, sondern bereits im personalen Erzählstil, wird auf suggestive (Sprach)Bilder zurückgegriffen, die dem Opfer unterschwellig eine Mitschuld am Tathergang zubilligen wollen. Dies geschieht auf mehreren Ebenen: zum einen werden die Täter mit positiven Bildern besetzt („Es waren ordentliche Männer mit ordentlichen Berufen“, „Fast alle waren verheiratet, sie hatten Kinder, bezahlten ihre Steuern und Kredite und sahen abends die Tagesschaue. Es waren ganz normale Männer.“, S.8), die eine Identifikation des Lesers mit den handelnden Täterfiguren stiften soll.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitende Worte: Einführung in die Fragestellung, ob Schirachs literarischer Erfolg auf psychologischer Suggestion beruht und wie diese die Wahrnehmung des Rechtssystems verzerrt.

2. Suggestion durch Erzählperspektiven: Analyse der geschickten Verknüpfung personaler, Ich- und auktorialer Erzählinstanzen, um den Leser gezielt zu lenken und eine einseitige Sichtweise der Strafverteidigung zu etablieren.

3. Suggestion durch Verwirrung: Untersuchung der Instrumentalisierung von Rechtsgrundsätzen wie „in dubio pro reo“ und der Parteiinteressentheorie, die in der Erzählung zur manipulativen Exkulpierung der Täter genutzt werden.

4. Schlussreflexion: Zusammenführende Bewertung, in der die suggestive Wirkung und die Verzerrung rechtswissenschaftlicher Tatsachen als literarisches Mittel entlarvt und kritisch hinterfragt werden.

Schlüsselwörter

Ferdinand von Schirach, Volksfest, Strafverteidigung, Suggestion, in dubio pro reo, Erzählperspektive, Parteiinteressentheorie, Rechtspflege, Literaturkritik, Täterinszenierung, Rechtsstaat, Schuld, Manipulation, Strafrecht, literarische Darstellung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die Erzählung „Volksfest“ von Ferdinand von Schirach und untersucht, wie der Autor durch suggestive sprachliche und erzählerische Mittel die Wahrnehmung des Lesers hinsichtlich des deutschen Strafrechts und der Rolle des Anwalts beeinflusst.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen sind die Rolle der Strafverteidigung, die Anwendung juristischer Grundsätze in fiktionaler Literatur, die psychologische Steuerung durch Erzählperspektiven und die ethische Problematik der Täterdarstellung.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Ziel ist es aufzuzeigen, wie Schirach durch die Verknüpfung von Fiktion und vermeintlich authentischen juristischen Fällen rechtsstaatliche Prinzipien simplifiziert oder verzerrt, um eine bestimmte Sichtweise beim Leser zu etablieren.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine literaturwissenschaftliche Analyse, die den Text unter Berücksichtigung rechtswissenschaftlicher Standards und Theorien (wie der Parteiinteressentheorie vs. Organtheorie) untersucht.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung von Erzählperspektiven und deren Verlässlichkeit sowie eine Analyse der „Suggestion durch Verwirrung“, bei der juristische Fachbegriffe auf ihre faktische Korrektheit innerhalb der Erzählung geprüft werden.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Suggestion, Strafverteidigung, in dubio pro reo, Parteiinteressentheorie, Erzählperspektive und Rechtsstaatlichkeit.

Wie bewertet die Autorin die Rolle des Strafverteidigers in Schirachs Erzählungen?

Die Autorin kritisiert, dass der Strafverteidiger als einseitiger Parteigänger inszeniert wird, der die moralische Integrität des „Organs der Rechtspflege“ zugunsten einer erfolgreichen Strategie opfert, was eine Verzerrung der anwaltlichen Realität darstellt.

Welche Bedeutung hat das „weiße T-Shirt“ in der Erzählung laut der Analyse?

Das T-Shirt wird als Beispiel für eine suggestive Attribuierung angeführt, die durch ihre Detailgenauigkeit eine Mitschuld des Opfers unterschwellig suggeriert und die Tat im Kontext der Erzähllogik als nahezu „unvermeidlich“ darstellt.

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Details

Titel
Strafverteidigung und der in dubio pro reo-Grundsatz in Ferdinand von Schirachs Erzählung "Volksfest"
Hochschule
Technische Universität Dresden  (Institut für Germanistik)
Veranstaltung
Verbrechen, Schuld und Strafe: Die Stories Ferdinand von Schirachs und die Tradition der Kriminalerzählung
Note
1,0
Autor
Julia Eydt (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2019
Seiten
25
Katalognummer
V520566
ISBN (eBook)
9783346112095
ISBN (Buch)
9783346112101
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kriminalistik Literatur und Recht Kriminalliteratur Ferdinand von Schirach
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Julia Eydt (Autor:in), 2019, Strafverteidigung und der in dubio pro reo-Grundsatz in Ferdinand von Schirachs Erzählung "Volksfest", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/520566
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  25  Seiten
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