Elektronische Patientenakte - 'gläserner Patient' oder der Weg aus der Krise des Gesundheitswesens?


Studienarbeit, 2006

32 Seiten, Note: 1.1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Ehrenwörtliche Erklärung

Kurzfassung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Motivation
1.2 Problemstellung und –abgrenzung
1.3 Ziel der Arbeit
1.4 Vorgehen

2 Grundlagen
2.1 Die „Gesundheitskarte“
2.1.1 Allgemeine Informationen
2.1.2 Rechtliche Grundlagen
2.1.3 Technische Grundlagen
2.1.4 Organisatorische Grundlagen
2.1.5 Heilberufsausweis und Gesundheitskarte im Detail
2.1.6 Das elektronische Rezept: „eRezept“
2.1.7 Pilotprojekt in Schleswig-Holstein
2.1.8 Ähnliche Projekte im Ausland

3 Problemanalyse
3.1 Die Papierakte & das System vor der Gesundheitskarte
3.1.1 Qualitative Defizite einer dezentralen Akte
3.1.2 Hohe Kosten beim jetzigen System
3.1.3 Datenschutz und Datensicherheit
3.2 Kritik am zentralen System: Datenschutz, Datensicherheit, Kosten
3.2.1 Recht auf informationelle Selbstbestimmung - spätere Gesetzesänderungen?
3.2.2 Hochverfügbarkeit vorausgesetzt
3.2.3 Hacker-Angriffe
3.2.4 Nutzung externer Patientenakten
3.3 Zusammenfassung

4 Lösungskonzept
4.1 Lösungskonzept der elektronische Patientenakte – Beispiel anhand der Gesundheitskarte
4.1.1 Qualitative Verbesserungen
4.1.2 Langfristige Kostensenkungen
4.2 Das Datenschutz-Lösungskonzept der Gesundheitskarte
4.3 Zusammenfassung

5 Zusammenfassung und Ausblick
5.1 Aktueller Stand
5.2 Ausblick

Quellenverzeichnis

Stichwortverzeichnis

Kurzfassung

Die „elektronische Patientenakte“ wird mittlerweile zunehmend als Patientenakte mit dem Ziel der einrichtungsübergreifenden Nutzung von Patientendaten verstanden. Der Artikel „Elektronische Patientenakte“ in Wikipedia[1] geht bei der Erklärung des Begriffes von einem System aus, bei dem institutionsübergreifend auf Patientendaten zugegriffen werden kann. Lediglich vereinzelt wird der Begriff dahingehend verwendet, dass Patientendaten jeglicher Art einfach nur elektronisch gespeichert bzw. verarbeitet werden. Auch im Rahmen der Gesundheitsreform werden mit der „elektronischen Patientenakte“ medizinische Informationen über Patienten zentral gespeichert.

Von einer institutionsübergreifenden Patientenakte gehe ich auch in dieser Studienarbeit aus.

Im Jahr 2006 wird in Deutschland die sogenannte „Gesundheitskarte“ eingeführt. Sie ersetzt die bisherige Krankenversichertenkarte und wird in einer späteren Ausbaustufe die elektronische Patientenakte beinhalten. Mit der Einführung der Karte werden auf dem Speicherchip bzw. im zentralen System freiwillig Notfalldaten (Impfungen, Allergien, Blutgruppe etc.) und elektronische Rezepte gespeichert, weitere Funktionen kommen in weiteren Ausbaustufen.

Die Digitalisierung der medizinischen Versorgung in Deutschland gehört zu den anspruchsvolls-ten IT-Projekten weltweit. Experten rechnen mit rund 11 Milliarden Daten-Transaktionen pro Jahr und schätzen das Datenaufkommen auf mindestens 23,6 Terabyte pro Jahr - und das ohne die Bilddaten, die durch moderne bildgebende Verfahren wie Computertomographie oder Mag-netresonanztherapie geliefert werden.

Aufgrund der Brisanz des Themas gehe ich in dieser Studienarbeit deshalb näher auf die „Gesundheitskarte“ und weiteren Funktionen, auch abgesehen von der elektronischen Patientenakte, ein. Beispielsweise wird das „eRezept“, das neue elektronische Rezept, dass mit der Einführung der Gesundheitskarte das Papierrezept ersetzt, in meiner Arbeit genauer beschrieben. Die elektronische Patientenakte stelle ich größtenteils in Zusammenhang mit der „Gesundheitskarte“.

Der Hauptteil besteht aus zwei Teilen: Probleme eines dezentralen Systems und die Möglichkeiten eines zentralen Systems (anhand dem Praxisbeispiel „Gesundheitskarte“) werden ebenso diskutiert wie Datenschutz-/Datensicherheitsprobleme und die Lösungsmöglichkeiten in diesem Zusammenhang bei der „Gesundheitskarte“.

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Stufenweise Einführung der Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte

Abbildung 2: Elektronische Gesundheitskarte (Vorderseite)

Abbildung 3: Elektronische Gesundheitskarte (Rückseite)

Abbildung 4: Arztausweis

Abbildung 5: Gesundheitskarte Schleswig-Holstein

1 Einleitung

1.1 Motivation

Informations- und Kommunikationstechnologien haben bereits zu zahlreichen und vielseitigen Veränderungen in der Wirtschaft und Gesellschaft geführt. Informationen sind durch das Internet überall und jederzeit verfügbar – ohne großen finanziellen und zeitlichen Aufwand. Politik, Wirtschaft und die gesamte Gesellschaft stehen durch das „Informationszeitalter“ vor immer neuen Fragestellungen und Herausforderungen, wovon auch das Gesundheitswesen betroffen ist.

Durch entscheidende Vorteile wurden und werden im Gesundheitssektor konventionelle Systeme immer mehr durch elektronische Systeme ersetzt. Die Kosten sinken, die (technische) Qualität steigt.

Die Vielfalt realisierter Lösungen ist jedoch sehr groß. Damit die Daten der elektronischen Patientenakte nicht nur in der jeweiligen Klinik genutzt werden können, müssen die Bestandteile der EPA (= Elektronische Patientenakte) und ihre Übertragung standardisiert werden.

Die einrichtungsübergreifende, elektronische Patientenakte ist das eigentliche Ziel der elektronischen Kommunikation im Gesundheitswesen.

Die Vorteile der institutionsübergreifenden EPA scheinen auf der Hand zu liegen: Doppeluntersuchungen werden vermieden, Arzneimittelrisiken von Arzt zu Arzt weitergegeben, wichtige Untersuchungsergebnisse gehen nicht verloren und die Kosten im sowieso sehr belasteten Gesundheitswesen können deutlich verringert werden. Vielleicht kann ein Arzt im Notfall auf wichtige Informationen zurückgreifen, die den Tod eines Menschen verhindern.

Der erste (positive) Eindruck täuscht vielleicht, denn die EPA wirft auch eine Vielzahl von Fragen bzgl. des Datenschutzes auf, die nicht ungeachtet bleiben sollten.

Im Rahmen der Reform des Gesundheitswesens wird die sogenannte Gesundheitskarte im Jahr 2006 in Deutschland schrittweise für alle 80 Millionen Versicherten bundesweit eingeführt werden.[2] Pilottests finden momentan statt.

Mit dieser Einführung wird die „Elektronische Patientenakte“ mehr oder weniger bereits Realität. Umfassende Patienteninformationen können – zumindest in einigen Jahren - einrichtungsübergreifend genutzt werden. Voraussetzung ist jedoch die Zustimmung des Patienten.

Die Funktionalität der elektronischen Patientenakte gehört jedoch erst zu einer späteren Ausbaustufe der Gesundheitskarte, zunächst werden sogenannte „elektronische Rezepte“ realisiert und die Speicherung von allgemeinen Versichertendaten möglich sein.

1.2 Problemstellung und –abgrenzung

Die Papierakte und beispielsweise handschriftliche Rezepte entsprechen mit Sicherheit keinesfalls unserem heutigen Informationszeitalter. Riesige Aktenarchive und das Verschicken von Befunden von Arzt zu Arzt per Post sollten Vergangenheit sein. Die zentrale elektronische Patientenakte ist der Papierakte bzw. der elektronischen Akte innerhalb einer Einrichtung in vielem überlegen. Im ersten Abschnitt der Problemstellung beschäftige ich mich deshalb mit den Problempunkten des alten dezentralen Systems.

Umfassender jedoch beschäftige ich mich im Zusammenhang mit dieser Studienarbeit mit Problemen bzgl. des Datenschutzes und dem Recht auf informationeller Selbstbestimmung, das im Bundesdatenschutzgesetzt verankert ist.

Die „Gesundheitskarte“, die kurz vor der Einführung steht, wird auf der offiziellen des BMGS, www.die-gesundheitskarte.de, beworben. Auf jeder Unterseite dieser offiziellen Website findet man ein Zitat von der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: "Die elektronische Gesundheitskarte ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Lebens- und Versorgungsqualität der Patientinnen und Patienten"[3]. Verschiedenste Vorteile werden detailliert beschrieben, vermutlich soll hiermit eine größtmögliche Akzeptanz beim Volk erreicht werden, um die gewünschten Einspareffekte Realität werden zu lassen. Eine kritische, objektive Auseinandersetzung, vor allem bzgl. des Datenschutzes, fehlt dementsprechend.

Die Gesundheitskarte setzt umfangreiche Änderungen an bestehender Kliniksoftware und Software von Arztpraxen voraus, damit entsprechende Schnittstellen vorhanden sind. Solche technischen Zusammenhänge werden in dieser Studienarbeit nicht behandelt. Vielmehr geht es um die Vorteile eines zentralen Systems und den Datenschutz.

1.3 Ziel der Arbeit

Einrichtungsinterne Akten bringen Probleme mit sich, die mit der institutionsübergreifenden elektronischen Patientenakte gelöst werden können – letztendlich kann die elektronische Patientenakte mit Sicherheit in manchen Fällen über Leben und Tod entscheiden, da Ärzte auf vorangegangene Untersuchungsergebnisse anderer Ärzte oder sonstige wichtige Daten über den Patienten zugreifen können. Diese Lösungen/Vorteile einer institutionsübergreifenden Patientenakte werden im ersten Teil des Lösungskonzeptes erläutert.

Der zweite Teil beinhaltet die Lösungsmöglichkeiten der Gesundheitskarte bzgl. des Datenschutzes. Die Daten sind hochsensibel, die Anzahl der Kritiker ist hoch. Dementsprechend sind Lösungen gefragt, die mit den hohen Ansprüchen an den Datenschutz mithalten können.

Die technische Grundkonzeption aller EPA-Modelle geht von einer Kombination einer Chipkarte mit Schlüsselfunktion zur Verschlüsselung und Authentisierung und einem gesicherten Zugang entweder zu verschlüsselten oder zu pseudonymisierten Daten aus. Mit diesen Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass

- ein Zugang zur EPA technisch nur mit den beiden Chipkarten des Arztes und des Patienten und der Einwilligung des Patienten überhaupt möglich ist,
- das technische System es ermöglicht, die Einwilligung auf einzelne Ärzte oder Krankenhäuser zu beschränken und
- ein Widerruf sowie auf Wunsch des Patienten auch die Löschung aller Daten jederzeit möglich ist. [4]

So geht auch die Gesundheitskarte von einem System aus, bei dem eine PIN-Authentifizierung des Benutzers und des Arztes erfolgen muss. Prinzipiell können auch nur Daten über einen Patienten abgerufen werden, wenn die Karte des Patienten vorliegt.

1.4 Vorgehen

In den Grundlagen wird zunächst das Konzept der Gesundheitskarte sehr ausführlich beschrieben. Rechtliche und technische Zusammenhänge werden erläutert, um die Grundlagen für die Problemstellung und das Lösungskonzept zu schaffen.

Problemstellung und Lösungskonzept sind in jeweils zwei Teile aufgegliedert, wie bereits in 1.2 geschildert.

In den letzten Kapiteln „Zusammenfassung“ und „Ausblick“ werden genauere Details zu den momentanen Entwicklungen beschrieben.

2 Grundlagen

2.1 Die „Gesundheitskarte“

2.1.1 Allgemeine Informationen

Die Gesundheitskarte, basierend auf dem Modell der elektronischen Patientenakte, wird im Jahr 2006 Realität und soll schrittweise für alle 80 Millionen Versicherten eingeführt werden. Die bisherige Krankenversichertenkarte wird durch die neue Karte ersetzt.

Das BMGS sieht die Gesundheitskarte als Schlüssel zur Modernisierung des Gesundheitswesens. Die Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen soll deutlich verbessert werden.

Ein Pilotprojekt läuft – nach Angaben des BMGS erfolgreich – bereits seit Anfang des Jahres in Schleswig-Holstein. In Kapitel 2.1.6 wird dieses Pilotprojekt detailliert beschrieben.

Auf der offiziellen des BMGS, www.die-gesundheitskarte.de, wird das Modell der „Gesundheitskarte“ bereits relativ umfangreich beschrieben. Die Informationen im Abschnitt 2.1 basieren größtenteils auf dieser Website.

Die Umstellungskosten sollen sich nach Schätzungen des BMGS auf rund 1,7 Milliarden Euro[5] belaufen, der Großteil soll von den Krankenversicherungen getragen werden.

2.1.2 Rechtliche Grundlagen

Voraussetzung für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte sind umfangreiche rechtliche Regelungen. Diese betreffen Bereiche wie Datenschutz und Datensicherheit, Ausgestaltung der elektronischen Gesundheitskarte und ihrer Anwendungen, Kriterien der Telematikinfrastruktur sowie Organisation und Finanzierung.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, kurz GKV-Modernisierungsgesetz (GMG), wurden die Krankenkassen verpflichtet, die bisherige Krankenversichertenkarte zu einer elektronischen Gesundheitskarte zu erweitern. Der Paragraf 291a des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) hält nicht nur die verpflichtende Einführung der Gesundheitskarte fest, sondern regelt auch deren Funktionsumfang.

So ist gesetzlich festgelegt, dass die Gesundheitskarte über einen verpflichtenden administrativen Teil und einen freiwilligen medizinischen Teil verfügen soll, ergänzt um eine detaillierte Auflistung der einzelnen Funktionen und Anwendungen.[6]

2.1.3 Technische Grundlagen

Durch die hohe Anzahl der Beteiligten (Ärzte, Apotheker, Versicherte…) und technische Neuerungen ist das Projekt sehr komplex. Deshalb findet die Einführung schrittweise statt. Die Karte wird nicht sofort über alle Funktionen verfügen, sondern nach und nach erweitert. Sie unterscheidet sich nicht nur äußerlich durch das Foto des Inhabers von der alten Krankenversichertenkarte. Sie ist im Gegensatz zur herkömmlichen Karte keine Speicherkarte, sondern eine Prozessorkarte, das heißt sie besitzt, wie ein herkömmlicher Computer, einen Mikroprozessor.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Gesundheitskarte an für sich ist nur ein Teil der Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsstruktur für die neuen Anwendungen im Gesundheitssystem.

Weitere Bestandteile sind:

- der elektronische Heilberufsausweis (HBA) für Ärzte und Apotheker, mit dem auf medizinische Daten zugegriffen werden kann (siehe auch heilberufeausweis.de)
- ein sicheres Kommunikationsnetz für das Gesundheitswesen, das 123.000 niedergelassene Ärzte, 65.000 Zahnärzte, 2.200 Krankenhäuser, 21.000 Apotheken und rund 270 Krankenkassen miteinander vernetzt und Zugangsportale für Versicherte bereitstellt,
- Server/Datenspeicher und Dienste.

Mit dem Ausbau der Infrastruktur soll der Funktionsumfang der Gesundheitskarte schrittweise erweitert werden.

[...]


[1] Vgl. [WIKI-2]

[2] Vgl. [GESU-1]

[3] Vgl. [GESU-1]

[4] Vgl. [WIK-2]

[5] Vgl. [WIKI-1]

[6] Vgl. [GESU-2]

Ende der Leseprobe aus 32 Seiten

Details

Titel
Elektronische Patientenakte - 'gläserner Patient' oder der Weg aus der Krise des Gesundheitswesens?
Hochschule
Duale Hochschule Baden-Württemberg, Lörrach, früher: Berufsakademie Lörrach
Veranstaltung
Informationstechnologien
Note
1.1
Autor
Jahr
2006
Seiten
32
Katalognummer
V52069
ISBN (eBook)
9783638478748
ISBN (Buch)
9783638724593
Dateigröße
1194 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Zentrales Thema dieser Arbeit ist die Gesundheitskarte, die in Kürze in Deutschland eingeführt wird, und deren Bewertung aus datenschutzrechtlicher Sicht. Außerdem werden ausführlich Vorteile der Gesundheitskarte gegenüber dem bisherigen dezentralen System diskutiert.
Schlagworte
Elektronische, Patientenakte, Patient, Krise, Gesundheitswesens, Informationstechnologien
Arbeit zitieren
Martin Zipfel (Autor:in), 2006, Elektronische Patientenakte - 'gläserner Patient' oder der Weg aus der Krise des Gesundheitswesens?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/52069

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