Misshandlung in der frühen Kindheit und ihre Sozialisationswirkungen


Mémoire d'Examen Intermédiaire, 2004

42 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Begriffserklärungen
2.1 Kindesmisshandlung
2.1.1 Physische Misshandlung
2.1.2 Sexuelle Misshandlung
2.1.3 Psychische Misshandlung
2.1.4 Vernachlässigung
2.2 Formen von Misshandlung
2.2.1 Physische Misshandlung
2.2.2 Sexuelle Misshandlung
2.2.3 Psychische Misshandlung
2.2.4 Vernachlässigung

3 Theorie zum Bindungsverhalten

4 Mögliche Sozialisationswirkungen
4.1 Interaktion zwischen dem Kind und seiner Umwelt
4.1.1 Wie sieht das Kind sich selbst?
4.1.2 Wie sieht das Kind seine Umwelt?
4.1.3 Wie verhält sich das Kind der Umwelt gegenüber?
4.2 Wie gehen misshandelte Personen in ihrer Entwicklung mit dem Erlebten um?
4.2.1 Verdrängen der Ausmaße
4.2.2 „Vergessen“/Amnesie
4.2.3 Emotionale Reaktionen
4.2.4 Interpersonelle Beziehungen
4.2.5 Borderline-Persönlichkeit

5 Theorien zur Erklärung von Kindesmisshandlung

6 Vom Opfer zum Täter?

7 Prävention

8 Fazit

9 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Misshandlung von Kindern ist ein heikles und komplexes Thema. Umstritten ist nach wie vor die Frage, wo Kindesmisshandlung anfängt: während der Eine die Ohrfeige für eine gewöhnliche Erziehungsmaßnahme hält, verurteilt der Andere jegliche Art von körperlichen Übergriffen gegenüber Kindern. Gesetze darüber wurden erst in den letzten Jahrzehnten verschärft, wobei die Schwierigkeit in der Definition der Formen von (Kindes-) Misshandlung liegt.

Vielen Berichten zufolge sind Misshandler häufig in ihrer Kindheit selbst Opfer von Gewalt gewesen. Inwieweit diese Beobachtung auf die (Sozialisations-)Wirkung des „misshandelten Misshandlers“ zurückgeführt werden kann, soll u. a. in dieser Arbeit überprüft werden.

Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema „Misshandlung in der frühen Kindheit und ihre (Sozialisations-)Wirkungen“. Hierbei wird nicht Sozialisation als Ganzes betrachtet, sondern als Teilaspekt der Gesamtheit aller Umweltbedingungen, die auf die Entwicklung des Menschen Einfluss nehmen können. Es wird ausschließlich der Aspekt der Kindesmisshandlung durch die Eltern und die daraus folgenden Wirkungen behandelt. Bei der Betrachtung weiterer Misshandlungssituationen (Misshandlung durch Bekannte, Freunde, in der Schule etc.) würde dieses bereits sehr komplexe Thema auf allen Ebenen der Betrachtung um weitere Gesichtspunkte erweitert werden müssen.

Es soll dargestellt werden, inwieweit Misshandlung in der frühen Kindheit die weitere Entwicklung des Kindes bishin zum Erwachsenenalter prägen kann. Hierbei werden vier Erscheinungsformen der Misshandlung berücksichtigt, die in der Fachliteratur als hauptsächliche Formen angegeben werden: psychische, physische, sexuelle Misshandlung und Vernachlässigung. Diese werden in Kapitel 2 näher definiert.

Die verschiedenen Bindungsformen, die zwischen einem Kind und seiner Bezugsperson bestehen können, lassen Rückschlüsse auf das Verhältnis des Kindes und seiner Bindungsperson ziehen. Das Verhalten misshandelter Kinder und nicht misshandelter Kinder gegenüber der Bindungsperson wurde im Rahmen der Bindungstheorie eingehend erforscht, womit eine mögliche Änderung im Verhältnis zur Bezugsperson bei Misshandlung belegt wird. Das Bindungsmuster bei misshandelten Kindern wird mit dieser Theorie im dritten Kapitel erklärt.

Im vierten Kapitel werden mögliche (Sozialisations-)Wirkungen von Kindesmisshandlung dargestellt. Es soll erläutert werden, inwiefern sich die Misshandlung in der frühen Kindheit auf die weitere Entwicklung bishin zum Erwachsenenalter auswirken kann.

In Kapitel 5 werden drei grundlegenden Theorien zur Erklärung von Kindesmisshandlung vorgestellt und kritisch diskutiert. Die Ursachen von Kindesmisshandlung werden anhand der Theorien erläutert.

Das sechste Kapitel beschäftigt sich mit der weitverbreiteten Annahme, in ihrer Kindheit Misshandelte würden als Erwachsene selbst zu Misshandlern werden. Anhand von zwei Fallbeispielen wird die Annahme „Vom Opfer zum Täter“ unter verschiedenen Gesichtspunkten diskutiert.

Kapitel 7 beschäftigt sich mit der Möglichkeit, den an der Misshandlung Beteiligten Hilfestellungen zu leisten, das Erlebte zu verarbeiten. Verschiedene präventive und interventive Maßnahmen werden vorgestellt. Das achte Kapitel ist eine Reflexion der Inhalte dieser Arbeit.

Die in dieser Arbeit angegebenen bzw. zitierten Autoren beschäftigten sich in ihrer jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin umfassend mit dem Thema Kindesmisshandlung. Ein Großteil dieser Autoren befasst sich ausschließlich mit der sexuellen Kindesmisshandlung. Abgesehen davon stellen hauptsächlich die Bücher von Amelang/Krüger, Engfer, Trube-Becker, dem Kinderschutz-Zentrum Berlin und der evangelischen Akademie die Grundlage für diese Arbeit.

2 Begriffserklärungen

2.1 Kindesmisshandlung

In der Literatur existiert keine einheitliche Definition von Kindesmisshandlung. Unterschiedliche Definitionen sind allgemein in den eng- bzw. weitgefassten Misshandlungsbegriff einzuordnen. In eng gefassten Definitionen werden vorrangig spezifische Formen diagnostizierbarer körperlicher Verletzungen thematisiert. Demgegenüber versteht man unter weit gefassten Definitionen alle möglichen Faktoren (z.B. familiäre, gesellschaftliche oder politische), welche die optimale Entwicklung des Kindes beeinträchtigen (Amelang/Krüger 1995: 14; Engfer 1986: 2). Das Kinderschutz-Zentrum Berlin gibt eine umfassende Definition des Misshandlungsbegriffs. „Kindesmißhandlung ist ein das Wohl und die Rechte eines Kindes (nach Maßgabe gesellschaftlich geltender Normen und begründeter professioneller Einschätzung) beeinträchtigendes Verhalten oder Handeln bzw. ein Unterlassen einer angemessenen Sorge durch die Eltern oder andere Personen in Familien oder Institutionen (wie z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Heimen oder Kliniken), das zu nicht-zufälligen, erheblichen Verletzungen, zu körperlichen und seelischen Schädigungen und/oder Entwicklungsgefährdungen eines Kindes führt, die die Hilfe und eventuell das Eingreifen von Jugendhilfe-Einrichtungen in die Rechte der Inhaber der elterlichen Sorge im Interesse der Sicherung der Bedürfnisse und des Wohls eines Kindes notwendig machen (Kinderschutz-Zentrum Berlin 2000: 26).

In Hinblick auf diese Definition beschränkt sich diese Arbeit auf den Aspekt der Kindesmisshandlung durch die Eltern bzw. in Familien.

2.1.1 Physische Misshandlung

Bei der Definition von physischer Misshandlung ist bereits bei dem Begriff Gewalt eine genauere Festlegung zu machen. Honig unterscheidet die Definitionen von Gewalt anhand von fünf Kriterien:

„1. Form, Häufigkeit und Intensität der Gewalterfahrung,
2. die psychischen und physischen Folgen,
3. die Absicht des Täters,
4. situative Bedingungen, die die Folgen für das Opfer mildern und schließlich darin, inwieweit
5. Maßstäbe für „angemessenes“ Verhalten gesetzt werden, die die Grenze zwischen „körperlicher Züchtigung“ und „Mißhandlung“ regeln.“ (Honig 1992 in: Tiefensee 1997: 20).

Wenn in dieser Arbeit der Begriff „Gewalt“ verwendet wird, so ist damit der Einsatz körperlicher Zwangsmittel zur Überwindung von Widerständen gemeint.

Amelang und Krüger definieren physische Misshandlung als „jede gewalttätige Handlung, die unangemessen ist, zu physischen Verletzungen führen und der Entwicklung schaden kann.“ (Amelang & Krüger 1995: 15/16).

2.1.2 Sexuelle Misshandlung

Neben dem Begriff „sexuelle/r Misshandlung/Missbrauch“ spricht man auch von „sexueller Ausbeutung“, „sexueller Gewalt“ oder „Inzest[1]“. Sie alle beinhalten die gleichen Geschehnisse, sexuelle Handlungen, die Erwachsene an Kindern ausüben. Jedoch werden unterschiedliche Motivationen betrachtet. Aspekte können Machtmissbrauch, Gewalttätigkeit und Sexualität sein. Dass Erwachsene ihre Macht über die Kinder bei sexuellen Handlungen ausnutzen, verdeutlicht der Begriff „sexuelle Ausbeutung“.

Den Begriff des sexuellen Missbrauchs definiert Rust folgendermaßen: „Ausbeutung eines Kindes durch einen Erwachsenen, indem der Erwachsene das Kind benutzt als Objekt zur Befriedigung seiner eigenen sexuellen Bedürfnisse. Diese Definition schließt sexuellen Missbrauch durch Blutsverwandte (Inzest), durch vertraute oder bekannte Erwachsene wie durch Fremde ein. Ausschlaggebend für das Ausmaß der erlittenen Schädigung ist vor allem das Abhängigkeitsverhältnis zwischen Täter und Opfer, wobei diese Abhängigkeit sowohl im Vertrauen des Kindes als auch in der Machtposition des Erwachsenen begründet sein kann (Rust zit. nach Köhler 1991: 273).

2.1.3 Psychische Misshandlung

Hierbei handelt es sich im Allgemeinen um elterliche Verhaltensweisen, die sich in Form von intensiver Ablehnung, Verängstigung, Terrorisierung und Isolierung des Kindes widerspiegeln. Eine weitere Verhaltensstruktur von Seiten der Eltern, die der psychischen Misshandlung zugeordnet werden muss, ist eine das Kind erdrückende „Über-Fürsorge“ (Deegener 1990: 32)

Psychische Misshandlung wird definiert als das, was das Kind unverhältnismäßig ängstigt, bedroht und es in der Entwicklung seines Selbstwertgefühls beeinträchtigt.

Der Begriff der psychischen Misshandlung ist in der Forschungsliteratur wegen seiner begrifflichen Unschärfe sehr umstritten.

2.1.4 Vernachlässigung

Hierunter versteht man „die Beeinträchtigung oder Schädigung der Entwicklung aufgrund der Tatsache, dass Kinder, die auf die Pflege, Ernährung, die gesundheitlichen Maßnahmen, die Aufsicht und den Schutz von ihren Eltern oder anderen Erwachsenen angewiesen sind, diese für ihr Überleben und Wohlergehen erforderlichen Maßnahmen nicht oder nicht ausreichend erfahren und dadurch beeinträchtigt und geschädigt werden“ (Engfer 1986: 10)[2]

Häufige Gründe für Vernachlässigung liegen in finanzieller Not, beengten Wohnverhältnissen und dem Leben in sozialen Brennpunkten begründet.

2.2 Formen von Misshandlung

Die bereits im Kapitel 2.1 definierten Formen von Kindesmisshandlung sollen in diesem Kapitel näher erläutert und anhand von Fallbeispielen veranschaulicht dargestellt werden. In der Literatur wird die Vielfalt der verschiedenen Misshandlungsformen detailliert gezeigt. Es wird deutlich, dass eine einzelne Form von Kindesmisshandlung selten allein auftritt, sich also häufig Mischformen bilden. So können z. B. eine physische und psychische Misshandlung zugleich stattfinden, wird ein Kind „geschlagen und getröstet, zurückgewiesen und bedroht, dann aber auch wieder mit Zärtlichkeiten überschüttet, angegriffen und verteidigt und dabei häufig auch als Waffe in der Auseinandersetzung der Eltern benutzt“ (Evangelische Akademie 2003: 10).

2.2.1 Physische Misshandlung

In ihrem Buch „Gewalt gegen das Kind“ führt Elisabeth Trube-Becker ein großes Spektrum von Varianten physischer Misshandlung auf. Varianten von physischer Misshandlung sind u. a. Schlagen des Kindes (mit der Faust oder mit Hilfsmitteln), Beißen, Verbrühen, Verbrennen (z. B. auf den heißen Ofen setzen, Zigarette auf dem Kind ausdrücken etc.), Aufhängen an den Armen, Tauchen in eiskaltes Wasser etc. . Diese Aufzählung kann durch einige weitere Beispiele ergänzt werden. Darüber hinaus ist aus o. g. Beispielen eine unzählige Menge detaillierterer Handlungsweisen ableitbar. Im Folgenden wird ein Fallbeispiel zu physischer Misshandlung dargestellt:

Bei einer Familie mit 2 Töchtern aus einer früheren Ehe der Frau und einem gemeinsamen Sohn werden die beiden Stieftöchter vom Vater misshandelt, wenn dieser unter Alkoholeinfluss steht: „Einmal fand die Ehefrau die Kinder nach dem Einkaufen weinend mit blauen Flecken im Bett vor. Er hatte ihnen eine „Wucht“ verabreicht. Ein anderes Mal wollte die 3jährige Tochter die Mutter beim Einkaufen begleiten. Der Angeklagte verbot es, und als das Kind weinte, versetzte er ihm ein paar Ohrfeigen. Am Abend kam der Täter in angetrunkenem Zustand nach Hause. Er riß das Kind aus dem Schlaf und schlug es 3-bis 4mal, so daß es zu Boden fiel“ (Fink 1968: 72/73).

2.2.2 Sexuelle Misshandlung

Es gibt eine Vielzahl an unterschiedlichen sexuellen Misshandlungsformen. Zu ihnen gehören alle möglichen sexuell motivierten Praktiken, die am/vom Kind oder im Beisein des Kindes vollzogen werden wie z. B.: der Versuch oder Vollzug der oralen, analen oder vaginalen Vergewaltigung, die erzwungene Befriedigung, sexuell motivierte Körperkontakte ohne Penetration und sexuelle Belästigung (Engfer 2000: 25 ff.).

Bei längerfristiger Misshandlung eines Kindes müssen unterschiedliche Faktoren zugunsten des Misshandlers gewährleistet sein, damit die Übergriffe auf das Kind zeitlich unbegrenzt stattfinden können. Der Misshandler muss z. B. insofern zu dem Kind Zugang haben, dass er sich an einem privaten Ort ungestört mit ihm treffen kann. Daher kann er das Kind zunächst ohne Anwendung von Gewalt zu sexuellen „Spielen“ veranlassen, da dieses ihn und das Machtverhältnis zu ihm akzeptiert. Neben dem Deckmantel des Spieles könnte die Körperlichkeit auch als besondere Form von „Aufklärung“ oder „normales Verhalten“ dargestellt werden. Das Kind geht zudem auf ihn ein, da er ihm z. B. vermittelt, dies sei die einzige Art, ihm seine Zuneigung zu beweisen. Der Misshandler könnte dem Kind auch gegen Erfüllung seiner Wünsche eine materielle Belohnung versprechen. In dieser Phase der Misshandlung ist physische Gewalt selten und kommt meist nur in „Familien mit eher gewalttätigem Interaktionsmuster“ vor. Während eines längerfristigen Misshandlung ist für die sexuelle Interaktion häufig die langsame Steigerung der Handlungen von sexuellen Berühren bishin zur Penetration bedeutsam. Während des gesamten Zeitraums der Misshandlung legt der Misshandler sehr viel wert darauf, dem Kind mit Hilfe von diversen Methoden klar zu machen, dass es nicht über die mit ihm erlebten Dinge sprechen dürfe. Beweggründe für das Schweigen liegen bei dem Kind z. B. im Stolz auf ein gemeinsames Geheimnis mit einem Erwachsenen, Belohnungen, Angst vor Strafe, Angst vor Heimeinweisung, Angst vor Scheidung der Eltern etc . begründet (Sgroi 1982, zit. nach Czeromin 1990: 74/75).

Bei sexueller Misshandlung wird zwischen „Hands-on-„ und „Hands-off-Handlungen“ unterschieden.

Von „Hands-on-Handlungen“ spricht man, wenn ein körperlicher Kontakt zwischen Opfer und Täter stattfindet. Hierzu zählen Vergehen wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Pädophilie und Inzest.

Im Gegensatz dazu gehören zu „Hands-off-Handlungen“ z. B. die Anleitung zur Prostitution oder die Herstellung von Kinderpornographie.

Wie bei physischer Misshandlung sind aus o.g. Varianten detailliertere sexuell motivierte Taten gegen das Kind ableitbar. Fallbeispiele für sexuelle Kindesmisshandlung sind Folgende:

1.) „‚Er würde ihr helfen‛, sagte er mit tiefer, rauer Stimme. ‚Leise. Berühr es. Berühr es‛, sagte er. Als er sich hinhockte, hörte sie deutlich, wie er das rosa Ding herausholte. Es bewegte sich und schwoll an ... Der Stiefvater bewegte es hin und her, seine Stimme klang auffordernd. Er setzte sich so hin, dass das rosa Ding ihren Körper genau an der Stelle traf, die zu berühren ihre Mutter ihr verboten hatte.“ (11/Chase) „Ruckartige Bewegungen vor und zurück, das Weinen eines Kindes, das halberstickt nach Atem rang... Seine riesigen kräftigen Arme ergriffen das Mädchen und pressten seinen Magen mit würgenden Bewegungen. Wie man es mit jemandem macht, der sich verschluckt hatte. Da war das rosa Ding, ein Ballon, der sich nun in des Stiefvaters Reißverschlussöffnung zurückzog. Dann sah die Frau die blasse, klebrige Masse, die dem Mädchen aus Mund und Nase tropfte. Sie schlief... eines Tages ging es daneben – das Kind erstickte fast daran (12/Chase)“ (Kastner 1998: 13).
2.)“Im Kindergarten fiel dieses fünfjährige Mädchen durch seine sexualisierte Sprache und sexuell auffälliges Verhalten auf. Dieser Umstand führte zur Eröffnung des Kindes seiner Mutter gegenüber, dass deren derzeitiger Lebensgefährte viermal das Kind zu gegenseitigen Manipulationen an den Genitalien überredet habe, die bei ihm mit Ejakulation endeten. Auch oraler Missbrauch habe stattgefunden“ (Kesseboom 1994: 28/29).

2.2.3 Psychische Misshandlung

Die bereits in der Definition über psychische Misshandlung genannten Formen Ablehnung, Terrorisieren und Isolieren des Kindes können näher erläutert und mit Hilfe von weiteren Literaturquellen ergänzt werden.

Terrorisieren des Kindes vollzieht sich, indem das Kind mit ständigen Drohungen konfrontiert, durch Einschüchterung verängstigt oder es für jede missliche Situation in der Familie verantwortlich gemacht wird.

Einzelne Formen der Ablehnung sind die Vermittlung des Gefühls der eigenen Wertlosigkeit durch ständiges Kritisieren, Herabsetzen, Überfordern oder die Bevorzugung der Geschwister.

Die Isolation des Kindes zeichnet sich aus durch Einsperren, das Verbot von Kontakten mit anderen Personen, um dem Kind das Gefühl des Verlassenseins und der Einsamkeit zu vermitteln (Amelang/Krüger 1995: 17/18, Engfer 1986: 12).

Des Weiteren zählen das Töten eines geliebten Tieres oder das Miterleben elterlicher Auseinandersetzungen, zu den Formen der psychischen Misshandlung (Trube-Becker 1987: 21, Engfer 1986: 11).

Aufgrund von mangelnden körperlichen Merkmalen ist die psychische Misshandlung schwieriger als die anderen Misshandlungsformen erkennbar.

Ein Beispiel für die verbale Form von psychischer Misshandlung wird von Susan Forward geschildert:

Durch eine Reihe von Doppelbotschaften vermittelte Vickis Mutter ihr schon früh Minderwertigkeitsgefühle. „Auf der einen Seite drängte sie sie, sich anzustrengen, während sie ihr andererseits mitteilte, schlecht zu sein. Vicki fühlte sich ständig wie auf einem Drahtseil, weil sie nie wußte, ob sie etwas richtig machte. Wenn sie glaubte, etwas gut gemacht zu haben, putzte die Mutter sie herunter. Wenn sie glaubte, schlecht gewesen zu sein, sagte ihre Mutter, sie könne es eben nicht besser.“ Mit diesem Verhalten verhinderte sie die Entwicklung des Selbstbewusstseins ihrer Tochter (Forward 1992: 105/106).

2.2.4 Vernachlässigung

Spricht man von Vernachlässigung des Kindes, so sind damit alle Ebenen der kindlichen Entwicklung gemeint. Vernachlässigung greift in den Bereich der körperlichen, kognitiven und emotionalen Entwicklung ein. Die körperliche Versorgung wird durch mangelhafte Ernährung, Kleidung, Schlaf, Körperpflege, Beaufsichtigung, medizinische Versorgung etc. beeinträchtigt.

Die Vernachlässigung im Bereich der kognitiven Entwicklung äußert sich in unzureichender Unterstützung der Lernprozesse, fehlendem altersgerechten Lernmaterial und Spielorten.

[...]


[1] Sexuelle Beziehung zwischen Blutsverwandten (z. B. zwischen Eltern und Kindern oder Geschwistern), nur nach § 173 StGB als Misshandlung geahndet. (Brockhaus 2003).

[2] Der Begriff „Vernachlässigung“ kann mit dem Begriff „Verwahrlosung“ gleichgesetzt werden (vgl. Art. 6, III Grundgesetz).

Fin de l'extrait de 42 pages

Résumé des informations

Titre
Misshandlung in der frühen Kindheit und ihre Sozialisationswirkungen
Université
University of Göttingen
Note
1,0
Auteurs
Année
2004
Pages
42
N° de catalogue
V52278
ISBN (ebook)
9783638480345
ISBN (Livre)
9783656789178
Taille d'un fichier
594 KB
Langue
allemand
Mots clés
Misshandlung, Kindheit, Sozialisationswirkungen
Citation du texte
Philine Neitzel (Auteur)Susanne Steckel (Auteur), 2004, Misshandlung in der frühen Kindheit und ihre Sozialisationswirkungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/52278

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