Herda - Geschichte von Dorf Herda und seinen Menschen


Trabajo de Investigación, 2006

234 Páginas


Extracto


Inhaltsverzeichnis:

1. Vorwort

2. Allgemeines zur Problematik der Geschichts-Darstellung

3. Die Region westliches Thüringen
3.1 Die Außenwelt des Menschen einer thüringischen Dorfgemeinschaft
3.1.1 Die Besiedlung im thüringisch-hessischen Grenzraum
3.1.2 Merkmale der Siedlung und der Bewohner
3.1.3 Herda als Besiedlungs- und Herrschafts-Ort
3.1.4 Der Ort Herda
3.2 Der sich bildendende thüringische Regional-Adel

4. Das regionale Geschichtsbild
4.1 Das Gebiet um Herda
4.2 Herda im Wegenetz
4.2.1 Herda im Fernwege-Netz
4.2.2 Das dörfliche Wegenetz in Herda
4.2.3 Das Dorf Herda

5. Die Menschen im Dorf Herda
5.1 Der thüringische Untertan
5.2 Der einzelne Siedler als Abhängiger
5.3 Gewerbe, Handwerk im bäuerlichen Dorf
5.3.1 Das Nichtbäuerliche
5.4 Die Dorfgemeinschaft und ihre Ordnung
5.5 Das Dorf und der Einwohner-Besitz
5.6 Das soziale Gefüge der Dorfbewohner
5.7 Der Mensch als sozial-religiöses Wesen
5.8 Der Mensch als soziales Gemeinde.Mitglied
5.9 Die Ortssippen und die Familie Rabich[1] als eine davon
5.9.1 Das Geschlecht Rabich als Alt-Familie Herdas
5.9.2 Die Alt-Familien von Herda
5.9.3 Soziales aus der Herdaer Alt-Familie Rabich
5.9.4 Daten aus der Herdaer Familie Rabich
5.9.5 Bodenständigkeit der Rabichs in Herda
5.9.6 Die Mobilität einzelner Rabich´s aus Herda

6. Die Lebensformen im Dorf Herda
6.1 Der Alltag
6.2 Das landwirtschaftliche Arbeiten
6.3 Der Berufsstand Bauer
6.4 Das Umfeld des Bauern
6.5 Die niederen Dienste
6.6 Die Separation in Herda

7. Andere Einflüsse auf das Dorfleben
7.1 Die Christianisierung
7.2 Herda und die Soldateska
7.3 Menschen Herdas im Widerstand
7.4 Der neue Verkehr in der Region

8. Schlussfolgerungen
8.1 Nachwort

9. Über den Autor

Anhänge

10. Flurnamen im Herdaer Gebiet

11. Flurnamen im Gemeindegrenzgebiet

12. Gemeindegrenzen von Herda

13. Geschichtsdaten der Region

14. Vermessungshinweise in Archivalien im Archiv in Weimar

15. Familien-Namen in Herda

16. Entwicklung des Familien-Namens Rabich

17. Die Rodeland-Zinser in Herda

18. Die Täufer und Bauernkrieger in der Region um Herda

19. Der Napoleonische Rückzug 1813 durch Herda

20. Das regionale Ende durch die US-Amee 1945

21. Bibliografie

22. 10 Abbildungen 220ff.

Die zu Kapitel 1 der Geschichte von Menschen in der Region des Werra-Bogens um Herda (auf CD) gehörigen Abbildungen sind dort in Teil 3 enthalten, thematisch gegliedert:

Thüringen als Herrschaftsbereich (1, 38 bis 40)

Niederadlige von Herda, Rodeland (3)

Flurnamen Rabich im Gebiet von Herda (2, 43, 44)

Rabich als Name (45)

Herda als Dorf/Gemeinde (4-16, 52, 53)

Steinweg und Dorflinde in Herda (30-34), Kirche (27-29)

Fachwerkhäuser in Herda (17-26, 36, 37, 41, 42, 49)

Werra-Aue (35)

Bauern und Bodenreform (46, 47, 51)

Gefallene Zweiter Weltkrieg Herda (50)

Temperaturverlauf während der letzten 1000 Jahre (54)

Genetische Weitergabe von Anlagen (55)

Verzeichnis der Abbildungen Kapitel 2

Die Abbildungenzu Kapitel 1 und 2 sind nur auf der CD enthalten, siehe www.familie-rabich.de- wegen der Zitierung sind sie hier aufgeführt..

Nr. Inhalt

2-0 Landgrafschaft Thüringen zwischen Herzogtümern Franken und Sachsen sowie Thüringer Mark (Zeitz/Merseburg) 975/vor 982, Wettinische Lande 1194

2-1 Thüringen um das Jahr 1000 zwischen Thüringer Mark, Sachsen und Franken

2-2 Wildbann um 1000 mit Herda am Rande des Thüringer Waldes (2 Seiten)

Siehe hierzu Abbildungen 3-5/3-6

2-3 Die Lage (Position) von Herda in Deutschland am Rande vom Mittelgebirge

2-4 Herda am Rande des von der Aue ansteigenden Thüringer Waldes

2-5 Dorfansichten, Herda mit Dorflinde am Steinweg, Schloß und Kirche

Vgl. hierzu Abbildungen 1-53/1-54

2-6 Stammhaus Rabich (Linie A) im Zustand Mitte 20. Jahrhundert

vgl. hierzu Abbildungen 1-17/1-36

2-7 Bürgermeister Ernst Rabich mit Ehefrau Anfang 20. Jahrhundert

Vgl. hierzu die Abbildungen in Kapitel 8

2-8 Zeitweise „Frankensteiner“ (Henneberger) Herrschaft mit Herda und Hausbreitenbach

2-9 Das Fürstentum Eisenach 1743 mit Amtsbezirk IV. Hausbreitenbach mit adeligen Gütern in Herda und Hausbreitenbach, adeligen Höfen Kratzerode und Rhinau,

Dietrichsberg, Wünschensuhl und Rengers bilden eine Verwaltungseinheit. Zugehörig sind noch die Dörfer Fernbreitenbach, Horschlitt und Berka an der Werra.

Zum Amt Eisenach zählen auch die adeligen Dörfer Lauchröden, Unterellen, Göringen, Lutzberg usw. (von Herda, v.d. Brinck, von Wangenheim).

Amtsverwalter im Amtsbezirk III ist Amtsverwalter Georg Fischer.

2-10 Trauungskirche Sallmannshausen für Stammvater Lorentz Rabich 1718

Verzeichnis der Abbildungen.

Nr. Inhalt

1 Siedlungsraum von Chatten und Hermanduren im 1. Jahrhundert u.Zr.

2 Gebiet zwischen Limes und Werra-Bogen-Bereich 2./3. Jahrhundert

3 Gebiet fränkischen Einflussgebietes in Thüringen 6. Jahrhundert

4 Herrschaftsbereich Kondominat Hausbreitenbach/Frauensee Mittelalter

5 Stände-Ordnung (Mittelalter) oberhalb des zur Arbeit verpflichteten Bauern

6 Verkehrswege im Werra-Bogen-Gebiet am Ende des Mittelalters

7 Gebiet Werra-Bogen Gerstungen-Sallmannshausen-Herda Ende 18. Jahrhundert

8 Gebiet Heerda-Berka-Untersuhl-Gerstungen 18./19. Jahrhundert

9 Flure der Gemeinde Herda Mitte 19. Jahrhundert/Rabicher Grund

10 Flur-Parzellen als Ausdruck extremer Landteilung Mitte 19. Jahrhundert

11 Bilder eines Stammes-Zweiges B (Simon Rabich) im 20. Jahrhundert mit

vier Generationen (mit Verfasser)

12 Diagramm-Ausschnitt aus Vorfahren-Tafel Albert Rabich aus Bild 11

0. Vorwort.

Viele Deutsche kamen durch politisch verursachten Zwang zu einem Heraussuchen ihrer ihnen unbekannten Vorfahren, also zumeist über die Großeltern hinaus in die Vergangenheit ihrer Familie. Bei uns daheim war das anders. Ein kleines Gewürz-Tütchen enthielt den Hinweis auf eine Gewürzmühle mit dem Namen Rabich. Sollte da eine Verwandtschaft bestehen? Ja, es war so, sogar zur gleichen Stammlinie. Gleichzeitig erfuhr man, dass bereits um 1900 der Stammbaum der Rabich in zwei Linien, wenn auch begrenzt, erforscht worden war und die Stammeltern von allen in Herda bei Berka/Werra beheimatet waren. Damit war das Ziel einer jahrzehntelangen Suche nach Orts- und Familiengeschichte markiert.

Im Anfang stand hier in der Nachkommens- und Sozialgeschichtsforschung die der Namensträger Rabich, letztlich weltweit. Und siehe da: alle konnten - mehr oder weniger urkundlich bestätigt - auf den Ausgangsort Herda zurückverfolgt werden, was im Computer nachvollziehbar ist[2]. Heute ist dies nicht mehr gesichert, denn Eindeutschungen von Namen stören dieses so einzigartige Bild. nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die spezielle Forschung fortgesetzt mit einer Durchsicht der Adressbücher in der Deutschen Bücherei in Leipzig und dann später intensiv in den größeren und kleineren Archiven der infrage kommenden Gebiete, von den Staatsarchiven in Dresden, Weimar und Marburg herunter bis zu denen der Städte und Gemeinden einschließlich der Kirchen wie Eisenach, Gerstungen und Berka/Werra. Die Quellenlage offenbarte schnell, dass man kaum über das 17. Jahrhundert in das Mittelalter exakte Daten herausfiltern und zusammenstellen konnte. Aber man konnte mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung diese ordnen und auswerten[3]. Aber ohne das Einbetten dieser Personenforschung in die Geschichte der „Heimat“ und das Prüfen der Plausibilität aller geschichtlich relevanten Daten ist kein wirklichkeitsnahes und prosopografisches Bild entwerfbar, also musste man weiter suchen.

Die Humangenetik ist heute in Deutschland verfemt, weil sie hier in der 12jährigen Diktatur-Zeit missbraucht wurde[4]. Das Ausland ist da nicht gehemmt, wie eine Fernseh-Dokumentation[5] der Öffentlichkeit nahebringen will. Hier wird die Gen-Forschung mit modernsten Methoden und hohem Aufwand zur Aufklärung der blutsverwandtschaftlichen und erbbedingten Überkommenschaft eingesetzt[6], wobei die ethischen und sozialen Zusammenhänge, z.B. über die Heiratsmotive und -realitäten nicht außer acht gelassen werden dürfen[7]. Das Spannungsfeld zwischen Hightech-Forschung und heimatpolitischer Familien-Verantwortung anderswo zeigt die Notwendigkeit einer gründlich wissensbasierten Staats-Politik hier in Deutschland und in Thüringen.

1. Allgemeines.

Das Seßhaftwerden der Menschen leitet über in ein Siedeln an einem Ort mit Häuserbau und einem Wohnen in nachbarschaftlicher Entfernung zueinander. Ab einem gewissen Zeitpunkt kommt es dann zum Herausbilden eines blutsverwandten Familienverbandes mit dem Charakter einer Endogamie[8], und speziell eines Geschlechtes in einer dörflichen Gemeinschaft. Im weiteren Sinne heißt dies, daß dieser Verband alle einschließt, die über eine Ehe mit Kindern blutsverwandt sind. So wird eine Dorfgemeinschaft[9] über die Generationen hin entsprechend der praktizierten (bäuerlichen) Heiratskreise immer verwandter. Entscheidend sind dabei die Auswahlkriterien, wobei offensichtlich eine soziale Schichtung bereits zu germanischer Zeit, also unterhalb der der „freien“ eine u.U. von dieser abhängige vorhanden ist[10]. In unserer modernen Zeit spielt die Forschungs-Erkundung der biologisch-medizinischen Erbbedingungen dörflicher Gemeinschaften eine äußerst wichtige Rolle[11].

Bei den Germanen ist die Bindung an den Boden eng. Mit den Franken[12] wandelt sich dies, der Boden, das Land des „Bauern“ wird eine Ware, ist verkäuflich, mit dem Erbfall teilbar[13]. Mit der christlichen Missionierung entsteht zusätzlich eine Klasse von Fremd-Hilfsarbeitern in und bei den Kloster-Höfen, die dann schichtbezogen assimiliert wird[14]. Sie zahlen Abgaben an die Kirche wie die thüringischen Unfreien[15] und haben – wenn auch selten, Aufstiegschancen. Die „Klassen“-Veränderung, die Aufwärts- Mobilität hält sich über die weiteren Jahrhunderte in Grenzen[16], es bleibt bis in das 19. Jahrhundert bei Herren, Knechten, ja beim Zwangsdienst der Kinder von Hintersassen[17]. Das Knechtsein wird unterschiedlich bewußt.

Aus der Erfahrung leuchtet ein, daß der Fortbestand eines Geschlechtes wesentlich von Entscheidungen sowie Handlungen einzelner Mitglieder entsprechend den äußeren Gegebenheiten der jeweiligen Zeit beeinflußt wird. Diese Tatbestände gilt es herauszufiltern, um ein Verständnis für die einzelnen Entwicklungs- und Veränderungsphasen, vor allem für die Frühzeit zu bekommen, da diesbezügliche schriftliche u.a. Nachrichten für weiter zurückliegende Zeiten weitgehend fehlen. So muß aus Indizien des Umfeldes, der Region auf entsprechende Vorgänge geschlossen werden. Geprüft werden kann dann auf Plausibilität. Für die Motivationen und den Auslöseprozeß eines Strebens sind fast keine Zeugnisse vorhanden.

3. Die Region des westlichen Thüringens, insbesondere des Werra-Bogens.

Obwohl im heutigen Thüringer Land seit Jahrtausenden Menschen lebten, erscheint es Fremden in der Zeit der christlichen Missionierung menschenleer. Die Besiedlungsdichte ist eben relativ niedrig geblieben. Man kann sich daher kaum eine reguläre Herrschafts-Verwaltung wie bei den Römern vorstellen. Die Organisationsformen sind im wesentlichen germanisch örtlich und regional bedingt. Örtliche Ansammlungen von Menschen-Siedlungen sind selten und meist funktionell, z.B. an Handelswegen oder Wege-Knoten angelegt, die dann gleichzeitig Ansatzpunkte für eine strategische Missionierung und Klostergründung sind. So könnte für Herda ein frühes Motiv das Rasten und Wechseln der Spanntiere für das Überwinden des Thüringer Waldes gewesen sein.

Über das Reich der Thüringer, d.h. von den Menschen in diesem Reich unter einem diesbezüglichen Herrscher, wissen wir aus den ersten Jahrhunderten der Zeitrechnung wenig[18]. Es soll unabhängig von der römischen Herrschaft und mächtig und sich von der Ostsee bis an die Donau und westlich etwa bis zum Werra-Bogen erstreckt haben (Abb. 1-1). Im nördlichen bzw. nordwestlichen Bereich grenzen dabei die Sachsen, westlich die Chatten bzw. Franken – mit dem Oberbegriff von gebietsbezogenen Gruppen - an[19]. Wieweit die vordem dort (in Häusern) wohnenden Kelten in den thüringer Stämmen aufgegangen sind, ist unbekannt. Im Werra-Bogen-Bereich gibt es damals z.B. bei Salzungen eine keltische Stadt. Wieweit sich nun tatsächlich die Menschen, die Bevölkerung und insbesondere die aus dem Werra-Bogen-Bereich sich freiwillig thüringischen Herrschern unterordnen, ist unklar. Die Gründe für Kriege zwischen germanischen Stämmen sind weitgehend ungeklärt. Jedenfalls bekämpfen die „Fürsten“ der Franken unter Chlodowich 491 das Aufgebot der Thüringer, dann 531 die Thüringer unter Theoderich bzw. dessen Heere, die um 510 im Kampf obsiegen und nach der endgültigen Niederlage (dennoch) den fälligen Untertanen-Tribut verweigern[20]. Charakteristisch ist neben dem thüringischen „Bauerntum“, das sodann mit einer Fremdherrschaft rechnen muß, deren herrschaftliche Pferdezucht, Grundlage beweglicher Reiterheere, deren Überlegenheit die Franken in den folgenden Jahrhunderten erfolgreich[21] nutzen.

Nach verschiedenen Quellen[22] beginnt das Thüringische Königreich Anfang des 4. Jahrhunderts, d.h. mit Abflauen der Völkerwanderung. Daher gibt es früh verwandtschaftliche Beziehungen zum (west)fränkischen Herrscherhaus, aber daraus auch Streit. 531 zieht das fränkische Heer über Eisenach in das Unstruttal. Es kann dann das thüringische mit Hilfe der Sachsen schlagen. Die Franken fordern jetzt auf: wer kooperiert, hat nichts zu fürchten, was ein Teil des heimischen Adels befolgt. Dem kleinen Mann bleibt nur ein möglichst beschränktes Untertanentum – über Jahrhunderte mit Resten von germanischen Ur-Freiheiten. Über die unterste Ebene unterhalb der „Adels-Hierarchie“ bleibt geschichtlich fast alles im dunklen, selbst in den Klöstern haben sie nichts zu sagen.

Bekannt ist weniges über die oberste Ebene, z.B. das Klagelied über den Untergang von der letzten Thüringer Königstochter Radegunde. Als Herzog von Ostfranken wird Radulf 631 von den Siegermächten eingesetzt, aber der rebelliert 641. 737 setzt der Franke Karl Martell Hausmeier/fränkische Beamte ein, um den thüringischen Adel zu kontrollieren. 782 ordnet Karl sogar eine thüringische Grafschaftsverfassung an. Graf Hardrad wagt 785/86 einen größeren Aufstand, dem ein fürchterliches Strafgericht, insbesondere gegen die mitstreitenden thüringischen Adligen folgt. 849 wird dann von einem Thüringischen Markherzog berichtet. Über die Struktur von oben nach unten ist so gut wie nichts bekannt. Es gibt offensichtlich verschiedene Führungs-Wechsel, z.B. gerät 899 Poppo II. in einen Infidelitätsprozeß (Hochverrat), wird jedoch wieder „dux Thoringorum“, muß aber 903 Thüringen verlassen. Es gibt Nachfolger, deren Einfluß in der Herrschaft unbekannt ist, sodaß z.B. Heinrich (876-936) den thüringischen Adel spalten und über ihn siegen kann. 920 heißt es: Herzog Heinrich ist mit Zustimmung der Franken, Alemannen, Baiern, Thüringer und Saxen zum König gewählt. Anfang des 11. Jahrhunderts verschwindet das Herzogtum der Thüringer. Heinrich II. verzichtet endgültig - nach 475 Jahren - auf den Schweine-Tribut der Thüringer, wobei unklar ist, wer alles diesen hat zahlen müssen. Das nächste Jahrhundert ist geprägt vom Kampf Adliger um Vorherrschaft, darunter die der Ludowinger zum Landgrafen, reichsfürstlich und nur vom König unmittelbar abhängig. Hier und zu dieser Zeit gerät Herda in den Einflußbereich der Ludowinger und mit ihnen die Einwohner von Herda in den „derer von Herda“[23].

3.1 Die Außenwelt des Menschen einer thüringischen Dorfgemeinschaft

Es ist geschichtlich einleuchtend, dass die kleinen Menschen-Gemeinschaften praktisch noch keine Betrachtungen über den Landbesitz und die gegenseitige Abgrenzung anstellten. Erst bei längerem Aufenthalt in dichter Nachbarschaft tauchen die regelungsbedürftigen Gemeinschaftsprobleme, insbesondere eines Dorfes auf. Im nachfolgenden werden skizzenartig die räumlichen und soziologischen bzw. –graphischen Merkmale und die Bedingungen für das Leben und die Entscheidungen der Menschen be[24] handelt.

3.1.1 Die Besiedlung im thüringischen Grenzraum, vornehmlich im Zeitraum von 500 (Namengebung Ort/Geschlecht) bis 1500 (bis schriftliche Überlieferung).

Eine gesicherte Entstehungsgeschichte für den Raum Westhang Thüringen und das Werra-Bogen-Tal und damit von Herda gibt es (bisher) seit der sogenannten Völkerwanderungszeit zunächst nicht, eben, weil die Angaben in schriftlichen Quellen und aus Sach-Zeugnissen nur dürftig vorhanden sind . Aus Indizien wie z.B. der Gruppen-Zusammengehörigkeit über Personen-Namen, aus der Schlüssigkeit einzelner Fakten kann jedoch auf die Dorfgeschichte, die Ortssippe und damit auf das Geschlecht Rabich gefolgert werden. Ob die „Urbevölkerung“ von Herda erst infolge der Völkerwanderung, die pro Jahr nur wenige km vorankam, hierher gelangt, ist ungewiß, zumal die Infiltration und der „Durchmarsch“ anderer „Völker“ wie der der Kelten usw. zwar dem Grunde nach bewiesen, aber regional keineswegs sicher ist.

Nach neuestem Forschungsstand reicht der römische Einfluß im 3./4. Jahrhundert bis in die Region der mittleren Saale (Leuna-Ockendorf/Gommern), daß dortige (jüngere) Bewohner (Hermanduren) in der römischen Legion dienen und Gold als Sold oder Beute in die dortigen Siedlungen (zurück)bringen, wie aus Funden zu schließen ist[25]. Damit liegt es nahe, die Straßenverbindung zum römischen Reich hinter dem Limes – über Herda bzw. Umgebung – als zu dieser Zeit gängíge Verbindung der Menschen über die „Grenze“ West-Ost anzusehen.

3.1.2 Merkmale der Siedelung und der aus ihr hervorgehenden Bewohner.

Begrifflich ist eine Siedlung Ansässigkeit von Wohn- bzw. Haus-Sippen[26], wobei man in den letzten Jahrtausenden das „Wohnen“ in Häusern/Gehöften[27] unterstellen kann. Ein Dorf[28], eine Gemeinde wird sich im allgemeinen aus mehreren Gehöften entwickelt[29] haben, deren Einwohner-Interessen wie Nutzen des umgebenden Landes[30], Bewahren der eigenen Besonderheiten usw. gleichgerichtet waren. Die Dorfgestalt von Herda legt heute die Zuordnung zu dem Merkmal Straßendorf nahe und daher ist die Wege- zugleich eine Dorfgeschichte .

Aus der Sprach- und Namen-Forschung von überkommenen geographisch markanten Stellen[31] und von Personen[32] mit Bei- und –Zunamen kann man auf Zeitzonen ihrer Gebung schließen. Wenn dabei die frühe Namengebung der Umgebungsstellen mit der von Personen, Sippen oder Sippen-Verbänden gleichzulaufen scheint, dann kann ein Zusammenhang mit dem Zeit- und Geschichts-Ursprung vermutet[33] werden, d.h. diese Sippen/Familien sind bereits sehr früh dort[34] . Die Dorfbildung selbst hängt vom Grad der Freiheit von übergeordneten Herrschaftsverhältnissen[35] ab. Für das sich bildende Herda wird über Jahrhunderte eine größere (germanische), ja weitgehende Eigenständigkeit anzunehmen sein. Diese Siedlung hat dabei eine Ordnung[36] mit einem Oberhaupt[37] aus den familiären, meist unter sich verwandten „Genossen“[38] (der sozialen Oberschicht). Das Herausheben eines später Niederadeligen ist für die von Herda jedoch nur Vermutung. Für die Entstehungszeit gilt der Zeitraum nach der Zerschlagung Thüringens, wenn man diesen „Uralt-Adel“ nicht sogar mit seinem Beginn in die germanische Zeit, also in eine Zeit früherer Ansässigkeit anderen Ortes zurückverlegt.

Für das Ermitteln der tatsächlichen Siedlungsgeschichte und über die -Motivation im Werra-Bogen, also von Herda und Umgebung fehlen schriftliche Überlieferungen aus der „thüringischen“ Frühzeit. Die langzeitliche West-Grenze der germanischen Stämme mit dem Fluß Werra ist unklar[39]. Zudem scheint die Besiedlungsdichte hier nach den vorangehenden Stammes-Wanderungen[40] - also zur Mitte des ersten Zeitrechnungs-Jahrtausends - dünn gewesen zu sein[41]. Für Beobachter des „westlichen Kulturkreises" wie z.B. für die Missionare gilt dieses Ost-Land im Sinne ihres Begriff-Systems als „leer“[42]. So können sich die „Franken“[43] besitznehmend, besiedelnd und rodend[44] in das Frei-Land, in das Werra-Bogen-Land vorschieben. Dieser Vorgang dürfte jedoch nicht ein bloß ausfüllender, sondern auch ein v erdrängender gewesen sein, wie am Beispiel der Klostergründung Fulda im von Einheimischen besiedelten Land bewiesen ist. Höfe[45] und Klostergründungen[46] werden als politisch-geistige Stütz- und Herrschaftspunkte strategisch zweckmäßig, also logistisch gezielt an Verbindungs[47] - und Versorgungswegen[48] usw. angelegt . Die vorhandene Infrastruktur[49] wird gleichsinnig oder konkurrierend von weltlichen – fremden wie einheimischen - und geistlichen Herren weisungsrechtlich und kolonisierend bzw. machtvergrößernd genutzt[50], wobei es mit und zugleich darauf ankommt, die vorgefundenen paganen Bräuche der „Ur-Bevölkerung“ abzuschaffen und die heidnisch-untertänigen „Götzen“, die an Naturgewalten orientiert sind und denen die List und Schläue der Menschen durch einen Loki beigesellt ist, mit ihren Bildern durch den (neuen) Herrscherglauben zu ersetzen[51]. Die Gerechtigkeit aus natürlichem Volksempfinden wird nuin neu interpretiert. Jetzt ist „Gott“ das Maß aller Dinge. Frieden und Gerechtigkeit im Sinne einer göttlichen Ordnung charakterisieren die Staatsgewalt, die sich als gott-delegiert präsentiert. Das Ideal des „christlichen“ Ritters zerfällt in gute und schlechte[52] Adlige. Zweckmäßig wird dieser „geistig-religiöse Zwang“ in anpassender Form durchgeführt.

Wieweit die Menschen in Herda und Umgebung „ver- oder bedrängt“ werden, ist nicht geklärt. Die Leistungen der Menschen werden beim Burgenbau[53] im Mittelalter stark herausgefordert. Werden die „Burgen“ in Herda, Hausbreitenbach, Lauchröden (Brandenburg) gemeinschaftlich errichtet oder z.B. als wehrhafter Stützpunkt, als Fluchtburg für die Herden, das Vieh usw. oder gar gegen die Bevölkerung im Zwang? Das ist unbekannt. Hier selbst scheinen keine Slawen, Fremdarbeiter unmittelbar angesiedelt zu sein und es gibt auch keine fränkische Besatzung. Herda ist ein wegorientierter Rast-Ort, aber in Dokumenten keineswegs als eine (ursprünglich-west)fränkische Siedlung verbürgt[54], zumindest nicht in der Art eines militärisch-missionarischen Vorpostens.

3.1.3 Herda als Besiedelungs- und Herrschafts-Ort.

Der Uralt-Ort Herda liegt offenbar in einem früheren germanischen Selbstverwaltungsgau kleiner Größe mit einem (demokratischen) Niederzentrum[55] . Mehrere solcher Kleinbereiche scheinen in den letzten Jahrhunderten vorigen Jahrtausends für bestimmte Zwecke zu einem (größeren) Gau[56] zusammengeschlossen worden zu sein, z.B. hier einem Werra- oder Westgau[57], aus dem dann eine (thüringische) Art „Grafschaft“ entsteht[58]. Aus welchen Gründen dies geschieht, ob als Abwehr, als Solidarisierungs- oder Herrschafts-Distrikt, ist ungeklärt. Die Größe eines Gaues richtet sich wohl nach der Reichweite von Kommunikation und Amtsvollzug, also von einer übergeordneten Herrschaft, die aber nicht näher bestimmbar ist.

Für die christlichen Missionare[59] und Kaiser Karl scheint das Land östlich der Werra jedenfalls menschenleer[60] oder es ist als solches deklariert, denn so gehört es ihm als Sieger über die Sachsen und die thüringische Heeresmacht. Die „wenigen“ dort lebenden Menschen sind ihm auf diese Weise ausgeliefert und damit „gehörig“. Welche Rechte sie in Anspruch nehmen und nehmen können, ist unklar, denn unzweifelhaft ist der Beherrschungsvollzug damals gering. Die Identität eines Herrschers mit seinem ihm zugeschriebenen Land ist undeutlich[61]. Der Herdaer Alltag wird in Wahrheit aber nur allmählich unterworfen christianisiert und fremd-abhängig, d.h. dieser Wandlungs-Prozeß dauert über Jahrhunderte.

Zunächst und zuvörderst haben sich die (einheimischen) Uradlige n[62] dem Inhaber von Macht zu beugen. Der Kaiser „regiert“ nicht unmittelbar, er benötigt also abhängige Vollstrecker. Diese willfährigen Adligen werden – anscheinend als Landeigner[63] - „aufgefordert“, den Stützpunkten und den „bedürftigen“ Klosterstellen[64] durch Schenkungen[65] zu rechtlich verbriefter Land-Herrschaft und Einfluß zu verhelfen[66], die Reise-Standorte des Königs zu sichern (Abb. 0-26). Wem das geschenkte Land als Eigentum real und nicht nur deklariert „gehört“, bleibt unklar. Erwiesen ist, daß sich die (örtlichen) Uralt-Adligen keineswegs einig sind und sich dem neuen Herrscher bereitwillig und untertänig zeigen. Um 802 kommen sie in Erfurt zusammen und beraten – und auch in den folgenden Jahrhunderten – z.T. solche als „Christen“ – über den Fortbestand alter Traditionen und Herrschafts-Gebräuche. Langsam gerät der einzelne (germanische) „Bauer“[67] unter eine neue ortsbezogene Herrschafts-Struktur mit vom Kaiser, vom König abwärts eingeordneten Vollzugs-Beamten. Die Nah-Macht wird von den „hohen“ (politischen) Mächten über einen (mehr oder weniger) „rechtmäßigen“ Nieder-Adel[68] bzw. von den Klöstern[69] oder ähnlichen Institutionen ausgeübt. Im wesentlichen werden nun des „Bauern“ Nutzungsrechte begrenzt und/oder die für die Nutzung bzw. Nutzungserlaubnis zu leistenden Gelder[70] und Dienste[71] festgelegt. Dieses Einschnüren der Persönlichkeitsrechte mitsamt seiner verbliebenen individuellen Nutzungshoheit, dem Vorläufer von Eigentum, ist das Charakteristikum der Umwandlungsgeschichte vom „Freien“ (Germanen) zum „Abhängigen“ bei gleichzeitiger Manifestation einer darüber liegenden adeligen weltlichen und geistlichen[72] Hierarchie, nun verbunden mit einer gewissen Daseinsunsicherheit und Administrations-Untertänigkeit. Selbst das uralte Selbstregiment der Landgemeinde (des Dorfes) ist eingeschränkt. Der Gemeinderat (Zwölfer etc.) verbringt viel Geschäft mit dem Vollziehen obrigkeitlicher Pflichten[73]. Das ist das dunkle Entstehungskapitel der dörflichen Germeinde und somit auch das des Geschlechtes der Rabich.

Die Verfassung der obsiegenden fränkischen Landnehmer verwirklicht sich offensichtlich in einer despotisch angelegten Verwaltungs-Hierarchie, deren Zielvollzug - zumindest zunächst - erzwungen werden muß und mit der eine Christanisierung[74] der „Thüringer“ parallel geschaltet ist, die allerdings nicht auf einen einheitlich-konkreten germanischen Glauben stößt. Die Bandbreite ist unbekannt[75]. Da es anfangs besiedlungsmäßig nur punktuelle Besetzungen gibt, wie die im Besprechungs-Gebiet erst vereinzelten fränkischen[76] befestigten Verteidigungshöfe (strategische Werra-Vorposten nach Osten[77]) beweisen, ist dieser Prozeß langwierig und nicht rudimentfrei . Bezeugt sind regionale Einflußzentren wie z.B. Auenheim[78], im Zuge der von Bonifatius eingeleiteten Christianisierung des Ostens die Sedes Heringen, der Klosterhof Gerstungen[79], rechtswerraisch das Kloster Frauensee[80], die Furt-Befestigung Berka[81] und andere[82], zu denen auch das Kohlbach/Oberellische Nonnenkloster gehört haben könnte. Sie werden Kristallisationspunkte[83], auch für den einheimischen Uradel beim Kampf um Positionen[84].

Überregionale logistische Landnahme- und Missions-Zentren sind im 7./8. Jahrhundert Würzburg[85] und Fulda[86], dem sich später konkurrierend das Kloster Hersfeld (von Mainz gelenkt) beigesellt . Diese dirigistischen „Befehls“-Stätten stehen den einheimischen (thüringischen[87]) Adligen gegenüber, die sich ihrer Widerstands-Ohnmacht als einzelne bewußt und so (langsam) gefügig werden. Schließlich „schenken“ sie tatsächlich um der weltlichen Hierarchie-Stellung und ihres Seelenheils willen gegen Ende des 8. Jahrhunderts Land bzw. „Besitz“[88] an die (wahren) „Herrschenden“[89], damit Sitz und Stimme in der „Ur-Kirche“ einnehmend. Ob Herda[90] oder Teile davon zu dieser Art Transaktionen (Schenkungen) gehören, ist unbekannt. Aber die Patronats-Kirchen-Deklaration im 12. Jahrhundert läßt hierfür Denkraum. Die damaligen Herrschaftsverhältnisse[91] erscheinen uns heute nicht nur verwickelt, sondern auch in der Rechtsabwicklung verworren. Der Gesamtprozeß des Herrschaftswechsels verläuft erwiesenermaßen über Generationen. Leider wird das Geschehen oft verdurchschnittlicht und pauschalierend, ohne Transfer-Überprüfung aus anderen Regionen, abgehandelt.

Bei der siedelnden Landnahme der Franken[92] und der in ihrem Gefolge vordringenden christlichen Oberen (Missionare, Klöster[93] usw.) werden die einheimischen thüringischen Bevölkerungselemente offensichtlich unterschiedlich ein- oder untergeordnet[94]. Die mit der Eigentumswandlung entstehenden Kleinst/Kleinbauern[95] werden u.a. „billige“ Landarbeitskräfte, ggf. auch in Verbindung mit oder konkurrierend zu Fremdarbeitern[96]. Ob bereits zu dieser Geschichtszeit – also im Frühmittelalter - eine Differenzierung in vermögende und arme Landbesitzer erfolgt oder erst über die Jahrhunderte durch Familienspaltung, ist wegen der Mehrschichtigkeit undurchsichtig. Über die reale Abwertung der Gebietssiedler bzw. der einheimischen Bauern vom „Freien“[97] zum Untertanen fehlen für den Werra-Bogen hinreichende und verlässliche Daten. Aber: bereits früh setzen die Franken Thüringer als „Soldaten“ bei ihren militärischen Feldzüge ein, z.B. gegen die Sachsen zu Mitte des 9. Jahrhunderts – so 784, 791 gegen die Awaren, 847-880 gegen die Slawen.

Nach der vernichtenden Niederlage der Thüringer gegen die Franken 531 (Abb. 1-1) scheinen die Thüringer überregional nicht wieder zu einer einheitlichen Führung und bedeutenden Militärmacht zu kommen. Die Stämme und Volkschaften scheinen sich uneinig, wie häufig im westgermanischen Bereich. Die fränkischen Herren betrachten das Land als ein den Slawen vorgelagertes Grenzgebiet. So wird der Sohn eines fränkischen Kämmerers/austrasischen Hausmeiers Radulf 634 Herzog der Mark Thüringen. Sein Amtssitz ist unbekannt, er könnte in Mainfranken bei Würzburg gelegen haben. Die Nachfolge von ihm tritt zunächst sein Sohn Heden I, dann sein Enkel Hedan der Jüngere an. Entscheidend für die Region des Werra-Bogens ist das Auftauchen Ludwig des Bärtigen aus dem Geschlecht der von Rienek, eines Burggrafen des Erzbischofs von Mainz. Durch geschickte Heirat mit einer reichen ostsächsischen Adeligen und der Töchter mit einheimischen Adeligen (z.B. Hildegard mit Poppo I., Graf von Henneberg) wird eine übergreifende Verwandtschaftsdynastie aufgebaut. Sein Sohn Ludwig II. (1042-1123) heiratet die vermögende Witwe Adelheid des ermordeten Pfalzgrafen Friedrich III, er agiert und opponiert mit Bischof Herrand von Halberstadt und Erzbischof Ruthard von Mainz einerseits und je nach politischer Lage mit oppositionellen einheimischen Adeligen andererseits gegen den Kaiser Heinrich IV. Mit der Klostergründung Reinhardsbrunn erhält er sogar die Unterstützung des Papstes. Herda und Gerstungen liegen im westlichen Grenzgebiet Thüringens (Abb. 2-1). Die Besitzergreifung des Wartberges zwischen Hersfelder und Fuldaer Wildbannen (Abb. 2-2, vgl. 0-26) als Kontrollpunkt der Hohen Straße ist für die Region wichtig. Die örtlichen bäuerlichen Unterjochten bzw. Untertanen müssen somit die Wartburg errichten. Als Ostfestung gründet er die Neuenburg an der Unstrut[98].

Westlich der Wartburg existiert die Brandenburg, auf der ein thüringischer Adeliger aus dem Stamm der Grafen Wigger sitzt. Dieser Stamm gehört im 10. Jahrhundert neben den Ekkehardingern und Weimarern zu den drei besitzgrößten Geschlechtern thüringischen Adels[99]. Wigger kooperiert mit Kloster Fulda. Ein Wigger vermacht 987 die Kirche in Dorla dem Erzstift Mainz, sie ist Sitz einer der vier thüringischen Archidiakonate.

Die fränkischen Oberen scheinen um 1000 einzusehen, daß das Thüringer Land weder durch ein dünnes Netz von Getreuen dauerhaft und sicher zu beherrschen, zu regieren noch wirtschaftlich sinnvoll auszubeuten ist. So duldet man das Bilden von regionalen (botsmäßigen) Hoheits- (= Adels)bereichen[100] oder die „Oberen“ fördern einzelne Adlige zielgerichtet, wie z.B. die (fränkischen) Ludowinger zu einem Hochadel in Thüringen. Mit dem Liudolfinger Otto, einem sächsischem Herzog und Herr über die Abtei Hersfeld beginnt um 900 ein neues Kapitel regionaler Abhängigkeit von Herda. Die Stellung des thüringischen Adels zum Nachfolger Heinrich I. ist unbestimmt. 954 setzt sein Sohn Otto dann seinen Sohn Wilhelm als Erzbischof von Mainz ein und koordiniert so seine Reichs- und Thüringen-Politik. 1069 verschärft sich der Thüringer Zehntstreit zwischen dem Mainzer Erzbischof, dem deutschen König Heinrich IV. und dem Kloster Fulda und Hersfeld sowie dem thüringischen Adel, der 1073 einen Aufstand organisiert und dem sich Bauern wegen der hohen Burgenbelastung anschließen. Thüringen wird arg verwüstet. 1074 wird ein (scheinbarer) „Land-Frieden“ zu Gerstungen als Nachbarort von Herda geschlossen .

Der „gewöhnliche“[101] Mensch im Dorf Herda findet bei diesen politischen Handlungen keine Beachtung. Nur Reste seiner früheren Freiheit kann er fortan genießen, denn er wird immer mehr untertäniges Objekt. Die Pflichten und Werte werden langsam, aber stetig umverteilt, ein historisch bisher kaum erwähnenswert gefundener Vorgang. Die im Mittelalter aufkommende Arbeits- und Gesellschaftsorganisation schafft eine Art von unteren „Klassen“, die dann über Jahrhunderte bis in die „moderne“ Zeit Gültigkeit haben[102] und deren unterste Knechte und Landarbeiter, später „Lohnsklaven“ sind. Am Untersuchungsergebnis, was die Adeligen für die Menschen in ihrem Herrschaftsbereich tun und bewirken, wieweit sie diese achten und ihnen Freiraum gewähren, kann man dies ablesen. Nach dem 30jährigen Krieg und um 1848 wird dies kraß deutlich: die „Oberen“ achten auf ihr eigenes Überleben, auf die Rendite aus Eigentum und untertänigen Menschen. Es fällt ihnen schwer, sich irgendwie in die arbeitende Bevölkerung einzureihen. Das Beamten- und Offiziers-Tum liegt ihnen näher. Grob entsteht eine vertikal dreigeteilte Sozial-Stände-Struktur, die sich z.T. schichttreu abschottet: die Oberschicht heiratet untereinander oder höchstens in die Mittelschicht, aber niemals in die Unterschicht[103]. Die frühe intellektuelle Differenzierung und die individuellen Eigenheiten bleiben jedoch. Die Anteile an Intelligenz und Kreativität in den Schichten manifestieren sich und der Aufstieg aus unteren, armen Schichten nach oben wird schwerer. Das machen sich im 19. Jahrhundert propagandistisch einige Parteien bei ihrer Gründung in ihren Programmen zunutze.

3.1.4 Der Ort Herda.

Der Ort Herda wird von den Menschen wahrscheinlich aus mehreren Gründen für eine Siedlung gewählt (Abb. 2-3). Sieht man von einer Motivation der frühesten Besiedlung, die weit länger zurückliegt[104] ab, so sprechen für eine Ansiedlung an dieser Stelle in vorgeschichtlicher Zeit die ausreichende Höhe (Abb. 2-4) gegenüber dem höchsten Niveau des Fluß-Auengebietes der Werra[105] , noch unterhalb des Waldes[106], die Wasserverfügbarkeit aus Bach und der Suhl sowie die aktuelle Fern-Wegnähe[107], also insgesamt bereits seit langem bestehende logistische Merkmale[108]. Weniger dürfte das Motiv für die Menschen der ersten Siedlung der ausschließliche Feldanbau[109] gewesen sein, also das Streben nach einem Dasein rein ernährungsgemäß selbstversorgender „germanischer“ Bauern[110]. Auch der Gesichtspunkt noch weiter zu gewinnender Rodeflächen dürfte nachrangig sein. Welcher der Gründe für die in Gemeinschaft sich Ansiedelnden ausschlaggebend ist, sei dahingestellt. Die siegenden Franken finden jedenfalls Siedelungstatbestände und ein Dorf in (germanischer) Urform vor.

Herda ist in der neueren Zeit bei bloßer Ansicht (Abb. 2-4/2-5; 1-32) nicht durchgängig ein historisch altes Dorf. Man erkennt nur einige 300 Jahre alte Fachwerkhäuser (Abb. 1-18/1-19). In den letzten 50 Jahren ist es historisch weiter abgebaut (Abb. 1-25). Selbst das vor einem halben Jahrhundert noch ursprünglichere Stammhaus der Rabich hat sich am Eingang, [wo auf dem bild noch mein Vater mit steht] verändert (Abb. 2-6; 1-36/37). Die Denkmale sind nurmehr Reste eines (sehr) alten Dorfes, das siedlungsmäßig im wesentlichen an drei Straßenzüge[111] gruppiert ist, deren Charakteristika eine alte Durchgang s[112] -, eine tangierende Fern[113] - und eine Händler-(Krämer) Straße sind (Abb. 1-30). Geologisch verlaufen diese Straßen auf Schotterterassen, die zungenförmig vor dem Buntsandsteinbereich des westlichen Thüringer-Wald-Zuges liegen (Abb. 1-8). Markante Orientierung für die Siedlung oder Siedlungs-Erweiterung dürfte der Übergangspunkt der alten Fern-Handelswege West-Ost[114] und Nord-Süd[115] über die Suhl[116] auf einer Sattelebene mit einer Höhe von ca. 212 m[117] gewesen sein, gewissermaßen das natürliche Eingangstor zum „Dorf“ vom Westen her und andererseits die östlich der Werra und an der Suhl befindlichen weitflächigen sumpfigen Niederungen, die besonders in Richtung Gerstungen abfallen und wo sich in früheren Zeiten, begünstigt durch den gemächlich, sich vielfach windenden Fluß ein nasser Laub-Auewald oder Forst[118] gebildet hat. Die Niederungen werden – klimatisch bedingt – nicht selten überflutet und sind daher in frühen Zeiten kaum von (belasteten) Wagen durchfahrbar[119]. Für diese (ur)alte Handelsstraße[120] nach Erfurt über Eisenach ist bemerkenswert, daß sie zunächst über 500 m weit im Dorf zum östlichen Tor nur schwach um ca. 10 m, dann jedoch zur Höhe des Dietrichberges hin streckenweise 7 %ig aufsteigt[121] (Abb. 1-9) . Die hinterbliebenen Fahrwegtiefungen im Geländehang lassen auf harte Arbeit, nicht immer gleichbbleibende Spuren, eine lange Nutzungszeit und geringe Instandhaltungsquote bzw. Geldmangel für den Straßenbau[122] schließen.

Daß es Alternativen zu diesem Weg über Herda gibt, ist nicht nur aus den geschichtlichen Daten ableitbar, sondern auch einleuchtend, weil sowohl natürliche als auch mittelalterlich Kosten-Hindernisse (Geleit, Zoll, Sperren) bestehen und deshalb möglichst vermieden werden. Eine Alternative – oder womöglich frühere Wegführung – ist die über die Terrassen-Zunge ab Kratzerode in Richtung auf die Gerstunger Furt, denn diese entspricht dem Fernweg Südost (Balkan – Nürnberg) nach Nordwest (Kassel – Nordsee) und spart den Umweg über Berka (Abb. 1-6). Die Vorstellung, die Brandenburg hätte seinerzeit die Aufgabe der Überwachung und Sicherung der Fernwege von Herda nach Eisenach wahrgenommen, ist schon wegen der fehlenden Signalgabe z.B. von Oberellen aus, wenig realistisch. Es ist eine „Herrschafts-Burg“. Ob der Dietrichsberg am Ende der Steigung bereits ein Sicherungspunkt ist, kann nicht nachgewiesen werden, ist aber denkbar, d.h. der Hof dort verdankt vielleicht sein Entstehen diesem Gesichtspunkt.

Unabhängig von den Nutzungsfrequenzen auf den einzelnen Wegen ist eines jedoch klar: die Menschen in Herda haben Kontakte und Kontaktmöglichkeiten zu den Durchziehenden mit oder ohne Ware, sie werden über Dinge außerhalb des Dorfes informiert mit allen Risiken mündlicher Nachrichtenweitergabe. Dafür sprechen auch die Wirtshäuser, die Kemenate. Leider ist Herda als Konspirations-Zentrum – außer der Täufer-Zeit – nicht verbürgt.

Herda scheint ein früh, möglicherweise mit Palisaden[123] befestigter Platz (Abb. 1-16/1-30) gewesen zu sein, dessen seinerzeitigen örtlichen Obrigkeits-Verhältnisse uns heute wenig durchsichtig sind. Dafür stehen Zeugnisse des Griffes in diese Thüringer Gegend durch andere Ritter im 13. Jahrhundert wie Frankenstein (Abb. 2-8) und die Ludowinger. Allerdings scheinen verschiedene Phasen erkenn- und heraustrennbar: eigenständige Früh-Siedlung[124], dann die obrigkeitliche Rechtsanspruch-Erklärung, der Schutz durch „bewaffnete“ Festungen und von Transporten (Geleit)[125] und die „beurkundete“ Unterwerfung gegenüber örtlichen „adliger“ Oberherren[126], z.B. über Abtretungen/Schenkungen von Besitz (Land). Der Untertan hat da kein Mitspracherecht. Zum (oftmals) alleinigen bevorrechtigten Anspruch des Adels sind Waldnutzung und Jagd zu zählen. So befindet sich Herda zur Zeit der sächsischen Kaiser in der Nähe der Grenze[127] eines von etwas nördlich von Gerstungen[128] nach Osten bis zur Höhe vom heutigen Wünschensuhl und dann bis Breitungen an der Werra reichenden herrschaftlichen Wildbann bereiches[129]. Zu dieser Zeit zeigen die Hügel des Vorlandes vom Thüringer Wald noch weitgehend Laubwald[130], dessen auffallendester Berg[131] mit als erster[132] gelichtet worden zu sein scheint . Die Entwaldung[133] bzw. Verstrauchung scheint jedoch nicht allein eine Folge des sich vergrößernden Eigen-Bedarfs der hiesigen Bauern (im an sich kleinem Gemeindewald) zu sein. Der „Verkauf“ ist vornehmlich adeliger Erlös, das Abflößen über die Werra ist ja möglich. Die Suhl selbst ist wohl weniger dafür geeignet. Über das Entstehen der Dorfmark[134], der Nutzungs-Bereichsabgrenzung[135] zueinander und zum Adel[136], der Gerichtsbarkeit[137], das Zehntrecht[138] usw. ist ebenfalls nur wenig bekannt. Lückenhaft bekannt ist die Machtgelüstigkeit auf Herda-Hausbreitenbach durch die Frankensteiner, die Hennberger, die Ludowinger seit der Wildbann- und König-Regal-Zeit im Mittelalter. Es muß eine „wilde“ Zeit des Land-Spekulierens unter den „Oberen“ um sich gegriffen zu haben.

Man kann annehmen, daß der von oben zum Niederadel übertragene Waldbesitz erst dann eine (größere) Wirtschaftsfunktion ausübt, als durch Roden Land- und Nutzungsgewinn erfolgt, als das gerodete Land wieder „Bauern“ zum Bebauen gegen Zins zur Verfügung gestellt wird (Abb. 1-3) . Richtschnur ist über lange Zeit das Maß von 10 % (des Ertrages), das mehr oder weniger geschätzt bzw. festgelegt wird. Welche Bauern dann sich hier an dem Vermehren ihres Nutzlandes am Rodeland beteiligen, ist nicht rekonstruierbar. Da Naturalabgaben zum Sammelort hingebracht werden müssen/sollen, dürfte das Einsammeln, das Kontrollieren des Fruchtzins es in Güte und Menge unzweifelhaft Probleme verursachen, weil hierzu geeignetes Personal, Meßzeuge und Kenntnis sowie Buchhaltung vonnöten sind. Das Eintreiben – wie verschiedentlich im Mittelalter von geistlichen und weltlichen Herrschaften mit Zwang – ist ebenfalls nur in Einzelfällen, über die berichtet wird, sinnvoll durchführbar. Eines ist sicher: der mittelalterliche Landeinwohner wird ständig an seine Untertänigkeit erinnert und muß in Ohnmacht dies geschehen lassen. Der Ritter ist bewaffnet, der „Bauer“ praktisch nicht mehr. Dabei differenziert sich die Dorfgemeinschaft zunehmend in Parteigänger und –gegner der Obrigkeit.

3.2 Der sich bildende (thüringisch-hessische) Land-Adel.

Der Verlauf der Herrschafts-Genese als sinngemäße Weiterentwicklung der germanischen „Stammes“-Ordnung und später der fränkischen „Grafschaft“ und des Amtsherzogtums im thüringisch-fränkischen Raum ist im fraglichen Raum Gerstungen-Berka-Herda unklar, besonders in Anbetracht der weiter bestehenden und bestimmter, nun teilweise mit Macht und List regional aufstrebenden Adligen, die sich der Unterstützung noch Mächtigerer sicher sein müssen. Thüringen mit Schwerpunkt um Erfurt gerät unter Heinrich I. unter sächsische Oberhoheit. Ob das der einzelne Bauer merkt? Wohl kaum und wenn, in Herda sicher eher als fernab von Wegen. Der Verkehr ist somit ein Gradmesser von Zwist und Herrscherzeit. Erst nach Jahrhunderten hat sich die Einteilung in Amtsbereiche verfestigt, ein Beamten-Netz wird thüringen-weit installiert (Abb. 2-9) über Mittel-Instanzen in Eisenach und Gerstungen.

Die Dynastie der beziehungsreichen Ludowinger, die Herda nahe sind, beginnt im 11. Jahrhundert. Sie dehnt ihren Einflußbereich nach Westen und in Richtung auf das Gebiet um die Wartburg als Weg-Sperrfestung mit Zwingburg-Charakter und bis an den Raum um Herda sukzessiv aus. Symptomatisch scheint für die Handlungsweisen der Adligen (hoher wie letztlich auch niederer Stellung) die Stützungs-Beziehung zu sein: „Die Überlagerung altrieneckischen Besitzes mit den Herrschaftsinteressen der Mainzer Erzbischöfe weist auf eine der Ursachen des raschen Aufstiegs des Dynastie-Geschlechts (der Ludowinger) hin, deren Ahnen auch Vogteirechte an Besitzungen der Reichsabtei Fulda ausüben wie auch Ehrenämter zu Lehen tragen. Drei der mächtigsten geistlichen Herren des Reichs (Mainz-Würzburg-Fulda) stehen Pate beim Emporkommen der Familie“[139]. „Als Allodialherren, als Inhaber von Reichslehen und Mainzer Lehen sind die Landgrafen auch Vögte der Reichsabtei Hersfeld und von Stiften“[140]. Diese Leute sind diejenigen, mit denen man aufsteigen kann.

Die Land- Adeligen eifern den oberen (gezwungenermaßen) nach. Um in ihrem Umfeld bestehen zu können, müssen sie Nachgeordnete haben, die ihre Weisungen, ihre Befehle vollziehen bzw. diese durchsetzen. Eine Reihe von Adeligen aus dem Werrabogen verschwinden bei Fehlen solch Willfähriger, von Finanzkraft oder einem Nachfolger bereits im Mittelalter von der Machtfläche. Die Vorgänge dazu sind nicht mehr aufklärbar. Hierzu gehört das regional - offenbar schon im 11. Jahrhundert - wohl nach dem Ort benannte Geschlecht derer „ von Herda[141] n i c h t . Es scheint auch kein Geschlecht mit Zwingburgen und Raubrittertum zu sein. Als Instrumente zum Vergrößern[142] ihres Wirkungsbereichs ist – auch ökonomisch einsichtig – das Anpassen in die Adelshierarchie, das zielstrebige Heiraten[143] und das Stellenstreben, d.h. sich als Vögte in die Abteien bzw. deren Nebenstellen einsetzen zu „lassen“[144], anzusehen. Viele erbberechtigte Kinder sind hierbei hinderlich, denn eine Teilung muß ökonomisch sinnvoll, die Gunst des Lehnsherren erhalten bleiben. Dieser Vorgang kommt als zusätzliche Lebens-Unsicherheit auf die betroffenen „Untertanen“ oder programmiert eine solche für ihre Erben vor, weil sie z.B. nicht darauf vertrauen können, daß ihre Kinder z.B. die bereits durch sie gezinsten Rodeländer er- bzw. behalten. Ein häufiger Wechsel im herrschenden, bestimmenden Adligen ist von Übel. So wenden die Bauern sich im 19. Jahrhundert massiv gegen adelige „Willkür“ und müssen doch – auch in Gerichtsprozessen – nachgeben. Ihr Anwalt rettet sie nicht. Allerdings setzt über Jahrzehnte hin ein nicht zu bremsender Ablöse-Vorgang ein; die Land- bzw. Länder-Hoheit der Adeligen schwindet.

Die nächsthöhere Instanz über die von Herda ist der Hochadel. Beispielhaft für hochadeliges Verhalten sei genannt: ab der Mitte des 11. Jahrhunderts stammen Vögte (Abtei Hersfeld) aus einem thüringischen Landgrafen haus[145], dessen Regenten 1099 Landgraf Ludwig I, später Heinrich Raspe III[146] sind. Zwar versucht der Abt seinerseits zäh, die aufkommende und lästige (weltliche) Konkurrenz zurückzudrängen und einzuschränken[147], aber es gelingt nicht. Deutlich wird dies an einem über Jahrhunderte währenden Streit der verschiedenen benachbarten „Herrscher“ um spezifische Eigenheiten der Amtsherrschaft, Gerichtsbarkeit und Verwaltung[148] vom hersfeldischen Kondominat- Amt Hausbreitenbach[149] (Abbb. 2-8/Abb. 1-39) unmittelbar neben Herda[150] und nur weniger als 100 km² groß, mit Einschlüssen fremder Machtbereiche. Einfach nachzuvollziehen sind die damaligen realen Untertanen-Verhältnisse der Einwohner von Herda[151] über der Zeit nicht, besonders nicht, weil die Adligen von Herda offenbar eigene Machtwirksamkeiten[152] haben und in besonderer Beziehung (Begünstigungen) zum thüringisch-gräflichen Herrschaftshaus[153] stehen. Dafür spricht, daß einige „derer von Herda“ zu Mitte des 13. Jahrhunderts bei Rechts-Handlungen des Abtes von Hersfeld als Zeugen genannt[154] werden.

[...]


[1] Hierzu aus Geschichte von Menschen in der Region des Werra-Bogens um H erda und der Nachkommenschaft Rabich, www.familie-rabich.de (CD), Kapitel 5 (Chronik der Stammlinien), Kapitel 6 (Lebensdaten der Rabich und ihrer Ehefrauen sowie Abstammung) Kapitel 7 (Episoden bei den Rabich), Kapitel 8 (Namen, Daten, Stammbäume gemäß Programm „Ages“, Auszug in Teil 3/Diagramme), Kapitel 9 (Biografie von Chefkonstrukteur in den Leunawerken Arthur Rabich), Kapitel 10 bis 12 (Biografie Adalbert Rabich).

[2] Auf CD, allerdings ohne Daten-Programm. Siehe www.familie-rabich.de. Zitiert“ Geschichte von Menschen in der Region des Werra-Bogens um Herda und der Nachkommenschaft Rabich.

[3] Vgl. Mitterauer, Michael. Historisch-anthropologische Familienforschung, Wien-Köln: Böhlau. 1990, darin: Sozialgeschichte der Familie als landeskundlicher Forschungsgegenstand, S. 191-231. Zitiert dort: Unsere Heimat 51(1980), S. 243-271.

[4] Relikte auch heute noch, siehe hierzu „Hat die Genetik für die Genealogen noch eine Bedeutung? Eine Betrachtung zur Wissens- und Bedeutungsverzerrung, vgl.. www.volkmar-weiss.de (Intelligenz-Vererbung).

[5] Das Geheimnis der Bergbauern, ZDF 2005, Regie Katrin Kramer. Behandelt den Vinschgau und die Arbeit der Europäischen Akademie Bozen (= Innovatives Zentrum für Wissenschaft mit 9 Fach-Instituten) www.eurac.edu

[6] Es gibt an fast allen Universitäten und größeren Universitätkliniken Institute für Humangenetik, z.B. koordiniert mit Anthropologie, Andrologie u.a. Sie betreiben im wesentlichen Gen-Analyse, DNA-Diagnostik, Genotypisierung, Gen-Beratung, z.T. auch genetische Epidemiologie, Populations-Untersuchungen usw. Einige Schwerpunkte sind Erforschung von Krankheitsursachen, Bildungspotenzialen.

[7] Siehe hierzu die genetischen Untersuchungen z.B. der ägyptischen Herrscher vor Jahrtausenden.

[8] Segalen, 1990, S. 154/7 und 87. Es gibt auch Zeiten, in denen ein bäuerliches Verbot existiert, bestimmte Leute zu heiraten.

[9] Ohne eine Zuwanderung.

[10] Jarren, 1999. S.14. Die Quellen zu einer unterbäuerlichen Schicht sind dünn, was der damaligen Auffassung des nicht dokumentationswerten entspricht. Anzunehmen ist, daß es früh Hörige gibt, die z.T. aus dem Status eines im Kampf Besiegten hervorgehen und auch im Mittelalter noch nicht heraus kommen. Die eigentlichen unterbäuerlichen Schichten entstehen erst nach dem Mittelalter, ebda. S. 35. Bauer dann als Stand.

[11] Siehe: Institut für genetische Medizin an der Europäischen Akademie Bozen (AURAC), Vinschgau-Projekt. In Deutschland ist dies kaum durchsetzbar, weil dem die humangenetische Vergangenheit politisch belastet ist.

[12] Franken als Oberbegriff westlicher Germanen-Völker mit Herrschaftstruktur seit dem Abzug der Römer.

[13] Riemann, S. 102.

[14] Lübeck, 1931, S. 5ff. so in fuldaischen Dokumenten für Gerstungen mit 173, in Heringen mit 73, Abterode mit 53 usw. Dies gilt auch für die Besitzungen von Kloster Hersfeld in Thüringen. Bezeugt sind Slawen im 11. Jahrhundert für Dankmarshausen, Marksuhl, Obersuhl u.a. s. Dusek, 1983 und Gockel, Aspekte.. S. 35, 40 mit Zitaten. Unklar ist, ob hier nur die „arbeitenden“ Männer gezählt sind. Für Wünschensuhl ist ungeklärt, ob der Ortsname auf wendischer Basis beruht, Riemann, S. 106. Auch für das Arbeiten im Salzbergwerk Salzungen sind Slawen im 10. Jahrhundert bezeugt, Riemann, S. 104. Bei der Wiederherstellung der Burg Frankenstein sind die slawischen Heiden eingesetzt. Meist sind die Slawen außerhalb des „Dorfes“ stationiert.

[15] Knochenhauer, 1969, S. 10 mit Zitaten (Landau, Dronke). Unklar ist die Art und Weise der Fremdarbeiter-Beschaffung, möglich ist auch der Transport infolge „Gefangennahme“ bei der Ost-Missonierung.

[16] Weiß, 2000, S. 53ff. Hier Beispiele für das Ausbrechen aus der starren Selbstbeschränkung.

[17] Mägde, Knechte, Landarbeiter. 1997, S. 40 u. 66. Erst ein „Bauer“ mit 15-20 Tagewerken kann sich selbst ernähren, ebda. S. 49, ab 10 Morgen hat er Gesinde, ab 60 einen „Knecht“.

[18] S. Grahn – Hoek. Gab es vor 531 ein linksrheinisches Thüringer Reich? Z.V. Thür. Gesch. 55(2001), S. 29 Fn. 68; S. 38 Fn.112; S. 44 Fn. 137.

[19] Zu Zeiten des historisch „verworfenen Frevlers“ (n. Scherr, Kultur, S. 70), durch List und Tücke gestärkten Machthabers Chlodwig gegen Ende des 5. Jahrhundert umfaßt das Frankenreich ein Gebiet etwas westlich des thüringischen Werra-Bogens bis in das heutige Westfalen und nach Westen bis an die Nordsee, südlich bis bei Trier. Erst im 6. Jahrhundert dehnt es sich bis zum Atlantik und Mittelmeer aus. Großpolitisch ist zu beachten, daß der mächtige Gotenkönig Theoderich 493 die Schwester Chlodwigs Audofleda und die Nichte von Theoderich Amalaberga den thüringischen König Herminafried zeitlich etwas danach heiratet.

[20] Grahn-Hoek, ebda. S. 39 Fn. 118 u. S. 41 Fn. 127. Vom 8. Jahrhundert an breiten sich die Sachsen nach Süden aus und leiben sich Land bis zum Thüringer Wald ein. Südlich davon lieg das Franken-Land bis etwa in die Pfalz bzw. an den Rhein und südlich bis an die Donau.

[21] Grahn-Hoek, ebda. S. 51 Fn. 178-181. Bereits die römische Kavallerie ist meist mit Germanen besetzt.

[22] Gebser, Rüdiger. Das Thüringer Königreich. Script K 19207. 32 pp. Grin-Verlag, 2001. www.hausarbeiten.de/ faecher/hausarbeit/gek/19207.html.

Man vermutet, daß etwa 100 vuZ. die elbe-saale-ansässigen Hermanduren bis an die Werra, im Markomannenkrieg bis nach Rom vordringen und dann unter Kaiser Augustus „zurückverlegt“ werden. Die größte Ausdehnung erreicht das thüringische „Reich“ während der Völkerwanderungszeit zur Zeit des Königs Bisino (Sitz Bösenburg = Bisinesburg im Saalekreis). Pfefferkorn [1685, Zit.a.a.O., S. 116-119 u. 386-389] gibt Mutmaßungen über älteste thüringische Fürsten/Könige wieder, u.a. von Merowas 450, der nach dem Westen ging (=Merowinger). Bedeutsam ist der Sohn Hermanfried von Bisinus, den Theoderich der Große für seine Tochter Amalaberega als Gatten auswählte. S. Schreiber, Heremann. Wie die Deutschen Christen wurden. München: Drei Ulmen, 1984, S. 27/30.

[23] Vgl. hierzu die Veröffentlichung des Verfassers: Das adlige Geschlecht derer von Herda und seine Beziehung zu Thüringen, insbesondere zur Region und Bevölkerung des Werrabogens und um das Dorf Herda. www.grin.com Archivnummer V51844. 2006.

[24] Hinweis auf Kapitel, s. oben (Überschrift).

[25] Fröhlich, Siegfried (Hrsg.) Gold für die Ewigkeit, das germanische Fürstengrab von Gommern, Landesamt für Archäologie, Halle. 2000.

[26] Im Mittelalter auch Hausgesessen (Haushalte) genannt; also unter einem „Dach“, wo dann auch Nicht-Fami-lienangehörige einbezogen sein können.

[27] Zunächst mehr nur ein künstlicher Schutz, wobei der Begriff Wohnen sich mit der Entwicklung ändert.

[28] Die Entwicklungsgeschichte eines Dorfes beginnt dann, wenn erstmalig ein Mensch oder eine Familie in einer definierten Gegend, an einem Ort sich niederließ, „seßhaft“ wurde und eine Kontinuität des Seßhaften, einer Siedlung darauf zurückzuführen ist. Wann genau eine Siedlung zum Dorf wird, ist in der Frühgeschichte selten auf ein genaues Jahr festlegbar. So ist Herda als im frühen Mittelalter bereits als existierend anzusehen, also Jahrhunderte früher als die erste dokumentierte Nachricht im 11. bzw. 13. Jahrhundert vortäuscht.

[29] Bader, Karl Friedrich. Das mittelalterliche Dorf als Friedens- und Rechtsbereich. Graz-Wien-Köln: H. Böhlau Nachf. 1967, S. 21/22.

[30] Im Anfang zunächst Abgrenzung einzelner Nutzungsflächen gegeneinander, später – wenn infolge Erschöpfen des Ertrages und des ungenügenden Düngens über Mist – eine Brache notwendig, wahrscheinlich Dreifelder-Wirtschaft mit Zelgen, Gewannen-Teilung. Diese „Teilungen“ sind für die Mark Herda nicht rekonstruierbar. Das Ur-Kataster (vgl. Mühlfeld 1840, s. Stomus, D. u. J. Ramming, Dorf und Flur in Unterfranken, Freilandmuseum Fladungen, 1997, S. 29 bzw. das Kataster (Amt Eisenach) nach der Separation um 1870 gibt die Früh-Einteilung nicht wieder, weil historisch bis dahin mehrere Teil-Vorgänge zu verzeichnen sind (18). – Die Gemeindewaldgrenzen zum Vachaer und Frauenseer Forst zwischen Hessen und Sachsen-Eisenach wurden 1734/5 festgelegt, die sich 1742 durch die Ausgliederung von Gosperode nach Hessen und Frauensee 1815 zu Sachsen-Weimar-Eisenach änderten (2002/3 erforscht anhand der Grenzsteine).

[31] S. gesonderte Darstellung: Flur-, Fortorts- und Straßennamen im Bereich Herda. Bezug: Danz, H. Die Flur- und Forstnamen im Südteil des Kreises Eisenach. Diss. Päd. Hochschule Potsdam. 1966.

[32] Familiennamen, die nachweislich zu denjenigen gehören, die im Mittelalter in Urkunden auftauchen. Auf die Frühgeschichte kann um so weniger sicher rückgeschlossen werden, je später das Auftauchen zu registrieren ist. S. Sonderegger, Stefan. Prinzipien germanischer Personennamengebung. In: Reallexikon der germanischen Altertumskunde, Bd. 16. Nomen et gens. Berlin: W. de Gruyter. 1997, S. 1 bis 29. Familien-Namen s. gesonderte Darstellung a.a.Ort.

[33] Z.B. Ortsnamen wie 1) Berka – s. Anlage „Flur-, Forstorts- und Straßennamen im Bereich Herda...“ – 2) Ger-stungen, s. Volland, Arno. Ein Deutungsversuch des Ortsnamens Gerstungen. In: Alt-Thüringen. Jahresschrift des Mus. f. Ur- und Frühgeschichte Thüringens, 6 (1962/3) S. 620 – 631, hier S. 627 u. 629 Gerstingen, keltogermanisch = die am (Sumpf)Wald wohnen – 3) Heerde = Herda = Platz am Sumpf, ebda. ggf. von Kelten übernommen, anders: her-da = a) ahd. hart s. Friedrich Kluge – Alfred Götze, Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, 1943, S. 234 = die am Bergwald wohnenden, + b) –da = an einer sumpfigen Aue - mit über Jahrhunderte verfolgbaren Familien in Herda sprachlich ähnlicher Verwurzelung wie beispielsweise Hotzel, Nehrdich (= Ernährender), Rabich (aus Rabe = mythol. Rabe bei Odin, dimunitativ), Zickel (aus Segu). – Nach Pfarrer Vökel in Herda, zitiert in Lehfeldt-Voß, s.a.a.O., als Fußnote zu Herda, entstammt der Heilige Rasen (Flurname in Gemark Herda) der Beziehung früherer germanischer Verehrung der Eerda (Heerda) und der Ortsname könne von daher kommen. In Gerstungen gibt es eine „ heilige Laede “, in Lauchröden „auf dem heiligen Lande“. Es ist anzunehmen, daß sich hier Reste alter mythologischer Stätten erhalten haben.

[34] Im Rahmen des Rückschlusses der Sprachforschung, d.h. kontinierlich „gleicher“ Sprachvergangenheit.

[35] Im allgemeinen geht man davon aus, daß die „bäuerlichen“ Germanen in der vorchristlichen Zeit „frei“ waren, wenn es auch adelige „Herren“ (Gefolgschaftsführer) gab. Ein König wurde zeit- und ereignis-bedingt (z.B. kriegerische Auseinandersetzung) im Thing oder der Versammlung des Adels „gewählt“. S. Die Religion in Geschichte und Gegenwart, Tübingen: J.C.B. Mohr. 1958. 3. Aufl. Sp. 1434.

[36] Hierunter ist eine gesellschaft-staatliche Ordnung (auf unterer Ebene) gemeint, in der die „Religion“ Ausdruck von Gesetz und Sitte mit dem Ziel des Friedens im Gemeinwesen ist. Das Heil der (germanischen) Naturvölker sollte im Diesseits erreicht werden unter dem Schutz der Götter (= Natur-Religion, in die Wälder, Bäume, Tiere einbezogen waren). S. Die Religion..., 1958, Sp. 1434 und 1437.

[37] Bader, K.Fr. Das mittelalterliche Dorf, S. 33/34. Manchmal so etwas wie Stammes-Ältester.

[38] Wieweit sich der örtliche Nieder-Adel hieraus entwickelt hat oder ein solcher sich aus überkommenen Traditionen der Germanen oder Vorbewohner abzuleiten ist, kann heute nicht nachvollzogen haben. Bemerkt werden soll, daß ganz frei von Eigensucht das familiäre Dorf-Leben nicht war, denn es heißt z.B. Ende des 13. Jahrhunderts in einer Ständepredigt: „Landdiebstahl der Bauern ist, wenn einer immer mehr am Rand zum nächsten pflügt“, s. Franz, G. Quellen...1974, S. 412/413, Nr. 155.

[39] Der hessisch-thüringische Grenzraum ist über viele Jahrhunderte umstritten und wird herrschaftlich mehrfach umgewidmet. Der Ursprung eines Teils der Grenze Hessen/Thüringen kommt wohl noch aus der Zeit vor der Christianisierung, wo Thüringen über die Werra westlich reicht und die Wasserscheide Fulda-Werra die „Grenze“ ist. Der Fluß Werra ist aber dann symbolisch Grenze, weil in früher Zeit nicht im Tal, sondern höchstens am „sicheren“ Abhang gesiedelt wird. Ausnahmen gibt es dort, wo ein Steilabfall zum Fluß vorhanden und Berg-Burg-Voraussetzungen gegeben sind, wie bei Gerstungen. Gerstungen und Creutzburg sind im Mittelalter gewissermaßen thüringische Wehr-Vorposten.

Über die Grenze wird jahrhundertelang verhandelt. So erhält 1742 Hessen Teile vom Amt Gerstungen. 1816 wird dieses neu festgelegt. 1879 erhält Amt G. Amt Frauensee und brandenburgische Gerichte mit Lauchröden, Unterellen, Göringen, Sallmannshausen. Erst im 19. Jahrhundert wird die Amts-Grenze (= Teil-Landesgrenze) „endgültig“ bereinigt.

Die Durchlässigkeit der Fluß-Grenze ist wegen der Werra und des Hochwassergebietes nur auf wenige Weg-Stellen wie Vacha, Heimboldshausen und Berka beschränkt. Gerstungen liegt scheinbar abseits der alten Fernstraßen, aber es hat nach Osten eine durch Bohlen ausgebaute saisonale Furt-Verbindung über Kratzerode an das Netz Herda-Lauchröden-Eisenach. Vacha erhält im Mittelalter eine (steinerne) Brücke.

[40] Sogenannte Völkerwanderungs-Zeit, im regionalen unscharf.

[41] Diese sehr schwache Besiedlung ist zu unterscheiden von einer später schwachen, die z.B. durch Krieg, Pest usw. hervorgerufen wird, wo es lokal und zeitlich eine Verminderung der Bevölkerung von mehr als 50 % gibt. S. Abel, Wilhelm. Geschichte der deutschen Landwirtschaft vom frühen Mittelalter bis zum 19. Jahrhundert. Stuttgart: Ulmer. 1978, S. 15/16.

[42] Autoren-Kollektiv [Bruno Krüger]. Die Germanen, Bd. II. Die Stämme und Stammesverbände in der Zeit vom 3. Jahrhundert bis zur Herausbildung der politischen Vorherrschaft der Franken. Berlin: Akadmie 1983, darin: Die Thüringer, S. 502-548.

[43] Je nach politischer Situation Sammelbegriff für eine Gruppe von (germanischen) Stämmen mit Kernland linksrheinisch, s. Wenskus, Reinhard. Stammesbildung und Verfassung, das Werden der frühmittelalterlichen Genetes. Köln-Graz. Böhlau. 1961, S. 512ff.

[44] im Werra-Tal sind im Breitungsbereich schon frühere Rodeflächen anzunehmen. Das Roden erreicht jedoch erst im 11. bis 13.. Jahrhundert seinen Höhepunkt. S. Assing, Helmut. Brandenburg, Anhalt und Thüringen im Mittelalter. Köln-Weimar-Wien: Böhlau. 1997, S. 242. Für Herda und Umgebung kann eine Vorschieben von 1 bis 2 Jahrhunderten möglich sein.

[45] In einer Verordnung über (fränkische) Krongüter und Reichshöfe von Jahre 795 heißt es unter Nr. 27: „sollen der Gaugraf von Amts wegen oder die Leute, die seit alters die Königsboten oder Gesandtschaften zu versorgen pflegten, so auch künftighin für Vorspannpferde und alles Nötige ..sorgen lassen..“ Weiter unter Nr. 30 (Amtmänner), 31 (Haushalt), 36 (Rodung) usw. s. Franz, Günter, Quellen zur Geschichte des deutschen Bauernstandes im Mittelalter. Darmstadt. 1974, Nr. 22, S. 39-59. (Original: lateinisch).

[46] schon Bonifatius betrachtet das hessisch-thüringische Hinterland als Missions-Land, das man nur mit militärischer Unterstützung „gewinnen“ kann. S. Becker, Nicola – Eva Hammer. Mönchtum – Kirche – Herrschaft, 750 bis 1000. Sigmaringen: Jan Thorbecke. 1998, S. 13 (im Beitrag v. J. Semmler: Bonifatius, die Karolinger und die Franken). Kloster im weiten Sinne, nicht immer = (allein) mönchische Gemeinschaft. S. Störmer, W. Entwicklungstendenzen ...In: Mönchtum-Kirche-Herrschaft. 1998, S. 78

[47] Wobei die Verbindungen zwischen den durch die Werra getrennten Orten unterschiedlich, zuweilen qualitativ niedrig ausgebildet waren. So war um 1700 Herda von Gerstungen nur durch die Furt oberhalb der beiden Mühlen zu erreichen, wo sich auch eine hölzerne Gangbrücke befand. S. Richter, Fr. Gerstungen im 17. Jahrhundert, in: 1250 Jahre Gerstungen, S. 45 nach der Amtsbeschreibung von Daniel Götze 1708 (Original früher). Meist gab es Fuß- oder Reitwege, wie zwischen Rhinow und Herda, dagegen Kutschwege zwischen den adligen Sitzen in Lauchröden und Herda usw.

[48] z.T. als Geleitstraßen geschützt, z.B. zwischen den Kloster-Besitzungen. Frühe Geleitpunkte bei Gerstungen.

[49] S. Taunus. Die dörflichen Grundrißformen im westlichen Teil des Thüringer Beckens. Dissertation Jena. 1920. Berücksichtigt werden muß die Sonderlage von Herda direkt unterhalb eines Berghanges und auf einer geologischen Niveauzunge oberhalb des Sumpfgebietes.

[50] Für dieses Gebiet typische Grenzgebiets-Streitigkeiten, die fast ein Jahrtausend lang anhielten und zu unsinnigen Gerichts-, Amts- und Verwaltungsbezirken führen, jenseits „natürlicher“ Grenzen wie eines Flusses.

[51] „Böse Geister gab es schon immer, bloß jetzt unterstanden sie dem Teufel“, s. Fichtenau, Heinrich. Lebensordnungen des 10. Jahrhunderts. Stuttgart: A. Hiersmann. 1984. S. 404. Die mythologische Umorientierung wurde unterstützt durch den Verfallszustand des Germanen-Glaubens und durch die Vertröstung auf Gerechtigkeit und Heil im Jenseits, d.h. eine Hinnahme irdischer Mühsal.

[52] Schild, 19980, S. 14/16.

[53] Burg im weitesten Sinne.

[54] Wenn auch nach Schröder, E. Deutsche Namenkunde, 2. Aufl. Göttingen. 1944, S. 52 die Raben-Namen-Gruppe, wozu der Name Rab-ich zu rechnen ist, ausgesprochen „fränkisch“ (aber germanisch) sein sollen, da Wodan deren Hauptgott war und seine ihm zugehörigen heiligen und weisen Tiere die Raben Hugin und Munin waren. S. auch Linnartz, K. Unsere Familiennamen, Bd.2, 3. Aufl. 1958, S. 112. Als namengebende Zeit hierfür wird allgemein die Zeit ab 6. Jahrhundert angenommen, für Familiennamen jedoch erst frühes Mittelalter.. Ob also Herda der wahre Namengebungsort war oder er dorthin transponiert wurde, bleibt ungewiß.

Wodan/Odin ist über alle Germanenstämme hinweg wichtigster „Gott“, vornehmlich für die Stammes-„Fürsten“ und deren adelige Gefolgschaft, Donar war ein Bauern“gott“, dem z.B. das Gewitter zuzuordnen ist. Die Bauern-Voraltgermanische Religion, Berlin: 1962, Sp-2471 und Arnstadt, Jakob. Südgermanische Religion seit der Völkerwanderungszeit. Stuttgart-Berlin-Köln: Kohlhammer. 1991.

[55] Tagungszentren mit einer durchschnittlichen Entfernung von 10 km, s. Prietze, H.A. Altgermanische und fränkische Gauverfassung. Forschungsfragen unserer Zeit 6/1955, S. 475-478. Ist hier regional nicht bekannt.

[56] Die Historiker gehen vielfach davon aus, daß diesen Gauen „Grafen“ voranstehen, die später – aber unter diesen Grafen – Zehntgrafen, d.h. Abgaben-Eintreiber werden. 10 Zentgrafschaften (= je 100 wehrfähige Männer) sollen einen Gau umfassen. S. 1250 Jahre Gerstungen, S. 27.

Das Flußgebiet der Suhl wird zum Ringgau gerechnet (Schlesinger, S. 152), zu Sontra wie Heringen gehören. Zum Herrschafts- und Verwaltungsbereich des Bezirkes der Brandenburg sollen etwa 12 bis 20 Dörfer zu rechnen sein, angeblich bis Herda (Gringmuth-Dallmer, S. 78), Gerstungen gehört nicht dazu, sodaß zu den Kreuzzügen von dort Einheimische nicht gedungen werden.

[57] Zum Westgau gehört der Ringgau, dessen Gebiete etwa Heringen an der Werra und das Suhlgebiet, eben mit Herda einschließen, s. Patze, Hans. Die Entwicklung der Landesherrschaft in Thüringen, I. S. 15, Fußnote 57). Diese Einteilungen sind jedoch nicht zweifelsfrei.

Die „Verkehrsgebiete“ lassen sich in die Frühzeit höchstens über Orts- und Flur-Namen, weniger über Mundartgrenzen feststellen. Das gilt für die regional begrenzte Verkleinerungsform –ich im Familiennamen Rab-ich, der über eine Strecke von 20 km (Lauchröden-Herda) erhalten ist, s. Anlage „Entwicklung...“.

[58] Z.B. der Wigger – allerdings umstritten - bereits vor dem 11. Jahrhundert um die Brandenburg, s. Bergmann. A.a.O. S. 67/68 u. 73. 1138 ist ein Wigger von Wartberg (= Wartburg) als Burgvogt vom Landgrafen eingesetzt. Wieweit solche „Grafen“ erst von den Franken eingesetzt werden (=Oberverwaltung/regierung gegenüber den „germanischen“ Thing-Gauen) und sich dann, von oben unterstützt, entwickeln, ist unerforscht. Ab 9. Jahrhundert ist Erblichkeit (verschiedentlich) anzutreffen, weniger bei Lehensnahme.

[59] Mit Grob-Einteilung Hersfeld mehr für benachbartes östliches Land (Thüringen), Fulda mehr nördlich (Sachsen). S. Patze, H. – W. Schlesinger, Geschichte Thüringens, I. S. 371, Verzahnung des Streubesitzes kann so nicht vermieden werden z.B. wegen der zweckgerichteten adeligen Schenkungen. Archi-Diakonate im Mittelalter mehr vorgegebene Verwaltungsbezirke.

[60] Dokumentenbezeugt, offenbar nicht nur im Zählsinne, sondern mehr in dem Wert-Sinne, daß ein Mensch erst als Christ beginnt und daß die „wenigen“ vorhandenen dann ohnehin nicht zählen.

[61] Je größer und zerrissener der Bereich, desto mehr ist er unbekannt.

[62] Die aus der Germanenzeit stammenden „Herrscher“ oder Erste einer Gefolgschaft, z.B. einer Dorfgemeinde, die sich gebührend unterwerfen. Möglicherweise auch Ursprung des Dorfadels derer von Herda, von Gerstungen usw. Das Sich-Halten dieses Adels im Mittelalter ist kaum denkbar ohne „Vasallen“Funktion.

[63] womit nicht „Eigentum“ im Rechtssinne, schon gar nicht im heutigen, gemeint ist.

[64] anfangs z.T. nur mit wenigen Mönchen besetzt, die sich Fremdarbeiter, Slawen etc. bedienen müssen, weil von der einheimischen Bevölkerung solche „Willigen“ weniger zu bekommen sind.

[65] eigentumsrechtlich ein fragwürdiges und historisch ungeklärtes Phänomen! Offensichtlich sind die Adligen, die Regional-Fürsten der niedergeworfenen Stämme/Völker doch mittelbare Herrscher. Außerdem scheint vielfach nur ein Teil weggegeben zu sein, sodaß ein wirres Durcheinander von Besitzgrenzen/bereichen entsteht, das nur teilwiese exakt dokumentiert wird und dann hauptsächlich zur Anspruchs-Konkretisierung.

[66] Natürlich im gegenseitigen Interesse, denn die wirtschaftliche Zukunft soll gewährleistet sein. Oft sind Adelige personell eng mit dem Kloster verbunden.

[67] Manchmal werden Schichten wie Gemein- und Unfreie zum Bauernstand gezählt, s. v.d.Goltz, 1902, ebda., S. 93-95. Daneben gibt es Halbfreie (Kolonen, Hörige, Lehen usw.) und Leibeigene. Die dörflichen Handwerker entwickeln sich aus einem Nebenerwerb von Bauern oder aus solcherart tätigen Unfreien. Die Einwohner eines Dorfes sind in Herda einige wenige des örtlichen Adels, ggf. einige der Nachbarschaft, einige „Großbauern“, von denen sich Halb- oder Kleinbauern abspalten und mehrere Unfreie, aus denen dann später Tagelöhner entstehen. Eine unklare Situation, weil Gemeindegrenzen zunächst erst im Mittelalter und dann nur unscharf beschrieben und mehr praktischer, d.h. beherrsch/bearbeitbarer Art waren.

[68] dem sich bildenden thüringischen geht es (auch) um Festigung der jeweiligen Stellung und Erweiterung, wie sich an der Entwicklung der Ludowinger über die praktizierte Machtpolitik, auch mit Hilfe des Erzbischofs von Mainz, ablesen läßt. S. Assing, Helmut, ebda. S. 241-294 Der Aufstieg der Ludowinger in Thüringen, insbes. S.243 und S. 265, 273. Der gewöhnliche Bauer steht unter dem „Ritter“, der „Freie“ darf bis Anfang des 16. Jahrhunderts Waffen tragen, im Streitfall unterstützt er „seinen“ Ritter. 1152 unterscheidet der Kaiser Friedrich I. den „rechtmäßigen“ Ritter, s. Franz, Günther, Quellen... S. 223 Nr. 83.

[69] Klöster hier als Abt-Herrschaft mit Militärmannschaft, Kloster Fulda bald rom-unmittelbar.

[70] Die Geldwirtschaft bildet sich erst im Mittelalter heraus. Der Geldwert ist Schwankungen unterworfen, was z.T. an den Preisentwicklungen mit Spitzen, z.B. Anfang des 17. Jahrhunderts abzulesen ist. S. Abel, Wilhelm. Geschichte...1978, S. 56-63. Dadurch kann eine Ablösung von Lasten „billig“ sein und auch Kapital angehäuft werden. S. Rabich am Steinweg, Ablösungsknopf im neuen Hofgebäude, Kaufvertrag von 1702, s.a.a.O.

[71] Die Bauern haben meist als Heim/Hof ein Zinsgut, s. Gothe, Rosalinde. Adel und Bauern in Thüringen, Konstellationen im 18. Jahrhundert. Genealogie in der DDR 1(1989) S. 34-44. Aus der Steuer zur Abwehr der Türken (= Türkensteuer) im 16. Jahrhundert , die praktisch nur von „Vermögenden“ gezogen wird, entwickelt sich eine Land-/Grundsteuer. Im allgemeinen beweist der Zins, dessen Koppelung an Größe und Ertrag nicht immer vorhanden ist, bäuerliches Eigentum unter feudalen Verhältnissen, ebda. S.37. Es ist hypothekarisch belastbar, verkauf-, teilbar und „frei“ vererblich. Die Teilbarkeit (Realteilung!) ist Ursache für schwerwiegende, z.T. dramatische Verkleinerungen des Besitzes durch mehrfache Nutznießung, Erbung, wovon Herda nicht ausgenommen ist. Die ersten Flurbeschreibungen nach dem Mittelalter lassen bereits dramatische Zerstückelungen erahnen. Häufig ist die Kapitalrendite, die Vermögenslage eines Bauern mehr von der grundherrlichen Belastung als von der Größe oder der Qualität des Eigenlandes abhängig. S. Lösche, Dietrich. Vermögensverhältnisse thüringischer Bauern im Jahre 1542. In: Deutsche Agrargeschichte des Spätfeudalismus. Berlin: Akademie-Verlag, 1986, S. 131 u. 133. Kommen sowohl stellungsgemäße als auch bodenwertige Vorteile zusammen, so kann sich eine bäuerliche Oberschicht bilden, ebda. S. 140.

Pächter sind als „Zinsgut-Herren“ so etwas wie größere Besitzende; sie nehmen eine Mittelstellung zwischen der Grundherrschaft und dem Bauern ein, meist sind sie die treibende Kraft der gemeindlichen Bauern. Dazu gehören nachweislich im 17./18. Jahrhundert auch Rabich ´s in Herda und Gerstungen. Zu bedenken ist, daß für Pächter die Frondienste entfallen, die sich im Vorfrühling und Herbst auf je 2 Wochen, darüber wochen- oder tageweise erstrecken. Franz, G. Quellen zur Geschichte des1974, S.115. Die Oberschicht ist teilweise, so z.B. als Schöffen usw. vom Militärdienst befreit, man entblößt nicht die Vollzugsschicht.

s. auch: Klingner, Johann Gottlieb, Sammlungen zum Dorf- und Bauern-Rechte, Leipzig 1749, 4. Bände, darin: Bd.1 Dienstbarkeit der Dorfuntertanen, Gesinde-Dienstzwang, Leib- Hand- und Fußdienste, Fronen, Abgaben. Bd.2 Trift, Hut, Schäferei, Bd.3 Gerichtsbarkeit, Bd.4 Erbhuldigung, Mühlenrecht.

[72] Im Mittelalter ist die Verflechtung beider fulminant. Typisch ist z.B., daß Abt Johann 1498 (Fulda) v. Herda das Recht einräumt, Amt Lengsfeld, das dieser als Pfand besitzt, nur mit seiner und seines Schwiegersohnes Ludwig v. Boyneburg unmittelbaren Nachkommen Zustimmung vom Stift wieder einlösen zu können. HStAMR, Fuldaer Stiftskapitularien,K 438, Nr. 80, s. Leinweber, Josef. Das Hochstift Fulda vor der Reformation. Diss. München. 1972, S. 23 Fn. 72. Philipp von Herda, über dessen gottvergessenen Lebenswandel mit Schwester Cäcilia (Kind) man 1486 klagt, wird 1488 dort entfernt und stirbt 1493 als Propst von Petersberg, ist Beispiel für eine Koppelung von Pfründe und Adel. S. ebda. S. 292, Fn. 195, HStAMR 92/2, f.18 u. fol. 35, K 439, 397.

[73] Biedermann, 1979, S. 157-159.

[74] mit einer Richtung über die Herrschaft von oben, etwa um 740 nach Hessen-Thüringen, s. Semmler, J. in Becker, Nicola, ebda. S. 15. Die Einzelheiten des Machtkampfes zu Hofe und der Haltung von Bonifatius, s. ebda S. 44. Zur Frankenzeit – ggf. später etwa im 12. Jahrhundert - gehörte Herda wie Gerstungen kirchlich zum Archi-Diakonat Heringen. Die realen Beziehungen dorthin sind unbekannt.

[75] Keltische Elemente gelten als nicht mehr vorhanden.

[76] Die fränkisch-römische Kultur nach 800 ist aufgepfropft. Für Herda ist an eine mehr germanisch-thüringische Übergangsform zu denken, s. Bader, Karl Siegfried, ebda. S. 11-13.

[77] Ihre weisungsrechtliche Zuordnung ist anfänglich geordnet, später verworren, weil auch die „Besitz“verhältnisse sich ändern und der Zentralismus der Franken verfällt. Nach der dokumentierten Posten-Dichte zu urteilen, kann es auch noch im 8. Jahrhundert keine geschlossene fremde Besatzung gegeben haben, was zu örtlichen Machtdemonstrationen herausfordert. Wichtig ist das Verhalten des Nieder-Adels, dessen Orientierung (Unterwerfung) die realisierbare Machtgröße, z.B. der Franken ist.

[78] 2,5 km südlich von Herda – hinter HausBreitenbach, auf einer Höhe von 230 m vor einem Sumpfgebiet in Höhe von etwa 225 m, später zum Kloster bzw. Amtsbereich Frauensee zählend. Historisch für die Frühzeit unsicher.

[79] Angebliche Schenkung des Hausmeiers Karlmann 744, s. Dob.I, 25, an Kloster Fulda, linkswerraisch, Zehntpflicht 18.5.874 an Fulda, s. Dob. I, Nr. 246. Es umfaßt ein Territorium von mehr als 100 km². Gerstungen ist mehrfach in frühgeschichtlicher Zeit Verhandlungsort zwischen höchsten Herrschern, also für diese anreisegünstig. Seine besondere Stellung drückt die Münzhoheit im 11. Jahrhundert und die Amtshoheit ab 1310 aus. Wer diese ausübt, ist unbekannt, dürfte aber das Nieder-Adelsgeschlecht derer von Gerstungen gewesen sein, s. Rein, W. Die erloschenen Adelsgeschlechter des Eisenacher Landes. Zschr. D. Vereins f. thüring. Geschichte u. Altertumskunde 4 (1861) S. 185 bis 215. Bis 1376 (dann von Herda) wechselten die Amts-Inhaber mehrfach.

Verschiedentlich herrschen zu dieser Zeit dramatische Hungersnöte. Gerstungen hinkt auch nach, so hat im 15. Jahrhundert Gerstungen nur 22 Zinszahler gegenüber etwa der doppelten Zahl in Herda! Wie die Adligen von Herda gibt es ein Geschlecht derer von Gerstungen, das Bedeutungsverhältnis ist unbekannt, aber das v. Gerstungen verschwindet (agnatisch) noch im Mittelalter. Die komplexen regionalen Adelsverflechtungen sind bis heute undurchsichtig geblieben.

[80] Bis zum 11. Jahrhundert soll es am Kohlbacher Hang (Liete) nördlich Herda auch als Vorgänger (von Frauensee) ein Frauenkloster gegeben haben. S. Brack, H. 1250 Jahre Gerstungen, S. 109. 1194 bzw. 1202 gerät das Gebiet um Frauensee unter den Schutz der Landgrafen von Thüringen (Ludowinger). S. Patze, Hans. Die Entwicklung der Landesherrschaft... S. 306. Die weitgehend geschlossene Besitztums-Fläche des Klosters Frauensee (13. bis 16. Jahrhundert) reicht bis an die Besitzungen des Landgrafen v. Thüringen, Fürsten zu Sachsen u. derer von Herda, s. Küther, W. Urkundenbuch Frauensee, a.a.O. S. 369 sowie Karte. Nach der Plünderung des Klosters durch Berkaische Bauern 1525 wird die Herrschaftsgewalt zwischen Hessen (niedere) und Thüringen (höhere Gerichtsbarkeit) geteilt, s. Küther, W. S. 20 u. 30. Zinspflichtig an das Kloster Frauensee sind z.B. Einwohner in Rienau und Herda. Ob das Kloster Frauensee durchgängig das Land „beherrschte“ ist unbekannt.

[81] Urkundlich 786 erwähnt – als zu Kloster Hersfeld gehörig. S. 1250 Jahre Gerstungen, S. 30. Angeblich um 800 bereits Besitzbestandteile der Abteien von Fulda s. Dob. I Nr.70, z.T. durch adlige Schenkung, und Hersfeld s. Dob. I. Nr. 294, eine von Fulda wieder aufgegebene Nebenstelle. Ist beispielsweise 1085 Verhandlungsort zwischen Kaiserlichen und Päpstlichen, Dob. I Nr. 942. Kaiser Heinrich der IV zieht mit seiner Schar übrigens über die „alte Straße“ durch Herda gen Osten über Oberellen.

[82] Die Herrschaftsgebiet e sind seinerzeit weder in Größe, Begrenzung noch Fläche einwandfrei geklärt, so soll z.B. Abterode 1143 zu Kloster Erfurt gehört haben, Dob.I Nr. 1458. Besonders kraß werden die Grenzwirrungen, wenn Herrscher von „ihren“ Dörfern oder Besitzungen sprechen, wobei dies unbestimmt, besonders hinsichtlich der Untertanen/Abhängigen ist. S. Winter, Erich. Die dörflichen Siedlungen des Eisenacher Landes zwischen Werra, Hainich und Thüringer Wald. Dissertation. Jena. 1932. Hier: S. 18: Horschlitt, im 12. Jahrhundert trockengelegter Sumpf. S. 23: Herda gilt als waldnah, aber nicht im Wald, daher siedlungsgünstig. S. 25: Gerstungen war „führender“ Mittelpunkt des (germanischen) Ringgaues - n. Bergmann allerdings Renda - (mit der Brandenburg), Birkenbach = Berka ist dorthin zugeordnet. S. 29: Kratzerode geht angeblich von einer Rodung eines fuldaischen Mönches aus (?). – (nach Lehfeldt – Voß, S. 66 1575 im Besitz derer v. Reckrodt zu Brandenburg, kommt danach angeblich 1703 an die von Herda). – (Der Hof Lutzberg zählt z.B. 1755 zum Besitz derer von Herda zu Brandenburg). - S. 53: Hausbreitenbach ordnet er der 2. Siedlungsperiode zu. Offensichtlich ist, daß auch regional ein äußerst komplizierter Eigentums- bzw. Herrschaftsbereich existiert, der ein bäuerliches Leben in Einfachheit nicht zuließ, d.h. schon der Nachbar kann Abhängiger eines anderen Herrschers sein.

[83] Ziegler, a.a.O. S. 86. Villikationen um Herren- (Burgen) oder Fronhöfe, aus denen dann später Verwal-tungsbezirke hervorgehen. Die Siedlungsdichte ist ungleich. Zu den Villikationen bzw. Villifikationen gehören auch die – meist nahen - „An-Siedlungs-Stätten“ von Fremdarbeitern, z.B. Gerstungen im 8./9. Jahrhundert mit über einhundert. In Herda deutet der Flurname „Frohn“wiese auf eine burgnahe Untertanen-Unterkunft hin. Die tatsächliche und rechtliche Herrschaft über Abhängige ist anfänglich begrenzt und muß ggf. mit Schwertgewaltigen durchgesetzt werden.

[84] Der Bau von Burg en – zuweilen mehr befestigte „Höfe“ - soll diese Neu-Konstitution unterstützen. Für Herda und Umgebung sind diese nur bedingt bezeugt (Haus-Breitenbach). Archäologisch ist die Kemenate in Herda und der Bereich darum als Burgbestandteil nicht erforscht.

Anzunehmen ist, daß es in diesem Raum auch „Raubritter“ , lokale Despoten und Buschräuber gibt und daß die Wehrhaftigkeit der Bauern „eingeteilt“ wird. Erst unter Kaiser Maximilian I. soll 1495 der „ewige“ Landfrieden erreicht sein.

[85] S. Büttner, H. Das mittlere Mainland und die fränkische Politik des 7. und frühen 8. Jahrhunderts. Würzburger Diözesangeschichtsblätter (1952/3)14/15 S. 83-90. Auf dem Reichstag in Paderborn 777 werden kirchliche Verantwortungsbereiche festgelegt, aus denen dann die Archi-Diakonate entstehen.

Im 11. Jahrhundert erhebt der Bischof von Würzburg Besitzansprüche auf das Gebiet östlich der Fulda, s. Hack, Hubert. Der Rechtsstreit zwischen dem Fürtstbischof von Würzburg und dem Fürstabt von Fulda an der Römischen Kurie um die geistliche Hoheit im Gebiet des Stifts Fulda. Fulda: Parzeller. 1956, S. 20.

[86] Schon Bonifatius spannt Hausmeier Karlmann bei der Kloster gründung Fulda ein, s. Becker, Nicola..S.36. Fulda betreibt Land=Herrschafts-Gewinnungs-Politik, s. Becker, Nicola, ebda. S. 86, Fußnote 55. So ist der Bischof in Würzburg praktisch dem Landnahme-Management von Fulda unterlegen. Das ostfränkische Reich wird übergeordnet und weitgehend vom Erzbischof in Mainz, wo auch Bonifatius weilte, „gelenkt“, der auch die Königswahl beeinflußt. S. Fried, J. Der Weg in die Geschichte, 1994., S. 671. Erst später muß Mainz diese Stellung an Köln abtreten, ebda. S. 680. S. auch Hofemann, A. Studien zur Entwicklung des Territoriums der Reichsabtei Fulda und seiner Ämter. Marburg 1958 (= Schriften Landeskunde Hessen-Nassau 25). S. auch Verzeichnis des Klosterbesitzes Fulda in: Patze, Hans. Die Entstehung der Landesherrschaft... S. 93 und 569-581 (für 10. Jahrhundert). Für Hersfeld 7./8. Jahrhundert: s. ebda., S. 56-58. Die Beziehungen der thüringischen Adligen zu Fulda und Hersfeld sind komplex und wechseln je nach Gewicht ihres Einflusses von Mainz, z.B. auf Hersfeld.

Man muß berücksichtigen, daß die Herrschaft in Fulda (Abt) zunächst im 8. Jahrh. dem Bischof und damit dem Papst untersteht, daß sie im 11. Jahrh. eine „befreite“ Abtei wird, wonach der Abt Landesherr für das Fürstentum Fulda wird, staatliche Immunität erhält. Hack, Hubert. Der Rechtsstreit zwischen dem Fürstbischof Würzburg und dem Fürstabt zu Fulda... (= Quellen u. Abhandlungen zur Geschichte der Abtei und der Diözese Fulda, XVIII. Fulda: Parzeller. 1956. Zugleich Dissertation Theol. Fak. Ludwig-Maximilians Universität München 1955. S. 10/14.)

[87] Die sich ab 400 herausbilden, s. Wenskus, II. ebda. S. 557. Hier ist im wesentlichen der niedere regional bezogene Adel zu verstehen. Der „Herzog“ von Thüringen – als Teil des Reiches „Francia orientalis“ - Heden (um 700 in Würzburg) ist fränkischer Abstammung, s. ebda. S. 560.

[88] Die Frage des Eigentums ist teilweise bei den Historikern umstritten. Für das Boden-Eigentum der Kirche in Herda gibt es im Katasteramt Eisenach den Vermerk: Ohne Urkunde!

[89] Störmer, Wilhelm Entwicklungstendenzen in der ostfränkischen Klosterlandschaft der Karolingerzeit, s. Becker, Nicola, ebda. S. 82/83, insbs. S. 83, Fußnote/Zitat 40

[90] 1485 auch Heerde im Justizamt Gerstungen genannt. Phonetisch ähnliche Bezeichnungen sind jahrhundertelang in Gebrauch, besonders im lateinischen. Oft auch Hörda, Hörde o.ä.

[91] Die Herrschaft ist nur für bestimmte Funktionen und Regionen geschlossen. Meist gibt es Streubesitz mit unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten usw. Herda „gehört“ landesherrlich zu einer frühen „Grafschaft“ (Brandenburg/Werra), dann dem Landgraf von Thüringen. Herda ist der Typus mehrherrschaftlicher Verhältnisse – vertikal wie horizontal.

1264 wird das Zugehörigkeitsgebiet von Herda durch Erbfolge verkleinert. 1575 wird unter Maximilian II. die Grenze zwischen Hessen und Thüringen festgelegt. Einzelne Herrenbesitztumsgrenzen wechseln im Zeitalter des Amtswesens (Vogtei) nach dem 14. Jahrhundert zwischen Amt Hausbreitenbach, Frauensee, Stift Fulda und dem Abt von Hersfeld und verschiedenen Adeligen, auf verschiedene Weise und aus unterschiedlichen Anlässen. Selbst die Brandenburg wird zwischen den Herren von Herda und von Reckrodt „geteilt“. Es bedarf also Abstimmungen zwischen den Interessens-Sphären. Manchmal schafft dies auch Streit.

[92] Zu der die vorhandenen germanischen Siedlungen erweiternden fränkischen Kolonisationsherde gehört der merowingische Königshof Gerstungen, wobei vermutlich auch das Nachbar-Dorf von Herda (und das linkswerraische Land darum) urkundlich 744 von König Karlmann dem Kloster Fulda „geschenkt“ wird (= Gott und dem heiligen Bonifatius). Offenbar eine nachgezogene Dokumentation eines Rechtsanspruches.

Thüringen ist von den Karolingern nicht als gesonderter (eigenständiger) Herrschaftsbereich (= Reich) geschaffen. 785 erheben sich Thüringer. Konfiskationen sind die Folge, aber wo – ist unbekannt. Ab 800/802 gilt ein Recht der Thüringer (lex thuringorum), im Vollzug unbestimmt.

[93] Übergang von „Besitz“ an die „tote Hand“, s. Schmidt-Ewald, Walter. Der Gütererwerb westthüringischer Klöster im Mittelalter. Forschungen zur thüring. Landesgeschichte, Weimar 1958, S. 115ff.

[94] Es gibt Stände und Ränge, so – wie von Kaiser Sigismund 1439 proklamiert – hohe Fürsten, Grafen, Freie, Ritter (Edle) und Knechte, weiterhin Leibeigene – s. Franz, G. Quellen..1974, S. 534/5 Nr. 211. Auf einem Gut werden die Löhner – wie z.B. 1474 in Sachsen, s. Franz, G. Quellen...S. 570ff. Nr. 228 – eingeteilt: Oberknecht, Knechte, Ackerknechte, Wächter, Torwärter, Stubenheizer, Schirrmeister, Treiber, Kuhhirte, Zimmermann usw.

[95] Diese Stellung kann auch durch Realteilung oder Viehsterben, Mißernten usw. plötzlich erreicht werden. Der Bauern-Beruf ist immer mit Risiko verbunden, z.B. gegenüber „Beamten“ am fürstlichen Hof. Schon in frühen Siedlungs-Zeiten ist eine Rangordnung der Untertänigkeit vorhanden, worüber wir jedoch heute wenig wissen. Es liegt aber auf der Hand, daß es Arbeitsteilungen gibt.

[96] z.B. als „Slawen“ (besser: Ost-ler) für Kloster-Ansiedlungen in Berka, Gerstungen bezeugt. S. Lübeck, K. Die Slawen des Fuldaer Landes. In: Fuldaer Studien 3(1951) S. 91-110, Fuldaer Geschichtsbl. 24(1931) S. 1-15. Dusek, Sigrid. Geschichte und Kultur der Slawen in Thüringen. Weimar. 1983, S. 18ff. Abb.5, S. 22/23, zumeist in der Funktion als „Sklaven“, Frondienstler (coloni). Einteilung n. Stellung, S. 78/79, ggf. höherer. Für Gerstungen werden 55 Slawenfamilien genannt (S.80), die 55 Schweine, 165 Hühner usw. haben. Als Untertanen sind die Unterschiede zwischen „deutschen“ und „slawischen“ (gleicher Stellung) gering.

[97] Die pauschale Einordnung „Thüringen – ein Land ohne Leibeigenschaft – s. Grille, Dietrich. Sozialgeschichte. In: Thüringen, historische Landeskunde Mitteldeutschlands. Herausg. H. Heckmann. Würzburg, Weidlich. 1991, S. 63 bis 69 dürfte gewagt sein und – hilft nicht bei einer Ortssippen-Geschichte.

[98] Christine Müller: Landgräfliche Städte in Thüringen: die Städtepolitik der Ludowinger im 12. und 13. Jahrhundert. Köln-Weimar-Wien: Böhlau 2003. = Veröff. Histor. Komm. Thüringen, kleine Reihe 7, Diss. Universität Jena 1999/2000. – Zitate siehe: www.genealogie-mittelalter.de bzw.mittelalter-genealogie.de.

[99] Bereits im 9. Jahrhundert genannt, Mitte des 12. Jahrhundert auf Brandenburg bei Lauchröden bezeugt, das Herrschaftsgebiet reicht bis Auenheim, Herda. Nahm zu dem Hochadel (Ludowinger, Ludwig I.) Verbindung auf (Burggraf auf Wartberg/Wartburg). Einer der Wigger, Burchard von Brandenburg, nahm am Kreuzzug von Landgraf Ludwig IV teil. 1306 ging Brandenburg an den Landgrafen. Verarmt, 1435 letztmalig erwähnt.

[100] S. Bader, Karl Siegfried, ebda. S. 218-225, Abgrenzung von Friedensordnungsbereichen.

[101] Die individuelle Bandbreite bleibt davon unbenommen.

[102] S. Heidrich, Hermann. Zur Geschichte einer schweigenden Klasse, in: Mägde...1997, S.7ff.

[103] Weiß, 2000, S. 44.

[104] z.B. einer bronzezeitlichen

[105] geologisch: Gerstunger Becken mit einem Land-Niveau zwischen 200 und 230 m (hier: Herda-Übergang) gegenüber den Wald-Höhen bis 470 m. Im Becken: Talmäander der Werra, Seen und „Sumpf“- für Ackerbau kaum oder weniger als die flachen Hügelhänge geeignet. Höhendifferenz mehrere Zehn-Meter, sich ändernd.

Die geografische Position des Sitzes der Verwaltungsgemeinschaft Berka/Wera, zu der Herda heute gehört, ist 50.9500000/10.0833300, die des Stammhauses Rabich in Herda in Gauß-Krüger-Koordinaten (Potsdam) 56,47.20/43,66.80 bzw. in UMTS 50°56´46,3´´/10°35´77,3´´, Messtischblatt 5026 Deutsches Reich.

[106] Der jedoch (für Reiter) als durchdringlich anzusehen ist – s. Jagd-Nutzung. Die Übergangszone zur Aue weist eiszeitliches Verwitterungsgestein des Buntsandsteins, teilweise Lößlehm auf. Im Wald selbst siedelten die Germanen „niemals“, s. Schlüter, Otto. Die Siedelungen im nordöstlichen Thüringen. Universität Halle, Diesse. Halle, 1896 (Siedelungskunde des Unstruttales). Berlin: Castenoble. 1903, S. 134.

[107] Dabei ist die genaue Weg- und Straßenlage unbekannt, aber die Nutzung hier aus vor-germanischer Zeit sehr wahrscheinlich, so für Transport kleiner Lasten (Salz, Schmuck), den Boten-Reitweg usw. Logistisch sind Weggabelungen zwischen den verschiedenen Werra-Furten (Gerstungen), Berka, Heimboldshausen und Vacha naheliegend. Siehe gesonderte Darstellung in „Dorf Herda...“.

[108] Die Entwicklung eines Dorfes aus einem Rast-Ort ist eine unbeweisbare Hypothese.

[109] Vielfach wird angenommen, s. v.d. Goltz, Theodor Freiherr, Geschichte der Landwirtschaft. Stuttgart 1902, S. 51, daß zunächst die Viehhaltung und die Viehweide (im Wald) der Ursprung der Seßhaftigkeit war. Die Wald-Rodungsfläche für den Feldanbau war durch den Boden humus-Eintrag zunächst noch ertragreich. Die Hänge waren jedoch kein gutes Land (Acker oder Wiese), das Pflügen wenig intensiv mit geringer Tiefe. Die Düngung war ärmlich, da meist nur auf Viehmist-Basis. Die Bodenwertigkeit war darum um Herda sehr heterogen. Nach der amtlichen Feststellung vor 1935 war die Bodenqualität nach finanzamtlichen Ackerwertzahlen/Bodenpunkten im Durchschnitt Herda 30 bis 31, Gerstungen 38-40, Werragewende im Forst Richtung Berka 50-52. Vergleichsweise guter Boden in Thüringen im Erfurter Becken 80, Magdeburger Börde in Sachsen-Anhalt 100. S. 1250 Jahre Gerstungen, S. 100ff. Auf die Zeit 700 Jahre davor ist schlecht rückschließbar, weil im Mittelalter eben die Pflugtiefe und die Vieh-Mist-Düngung gering waren, die Brache- und Weidewirkung mäßig. Nach der Rodung und intensiver Bodenbearbeitung nimmt dann im Laufe der folgenden 1000 Jahre die Bodenqualität ab, sodaß die Ertragsfähigkeit, der Bodenwert an den Herdauer Hügelhängen auf eine Größe um Herda zwischen 37 und 67 abnahm. Herda (Streifen am Auslauf zur Aue) hat eine Standortzahl 7,5 gegenüber Gerstungen/Untersuhl und Auenheim/Rienau mit 9 und Horschlitt mit 10. s. 1) Matz, Rudolf. Agrar-Atlas über das Gebiet der deutschen Republik, mit Karten (insbes. Nr. 9), Gotha: H. Haack, 1956 und 2) Roth, H.A. Untersuchungen über die Beziehungen zwischen den von der Bodenschätzung erfaßten natürlichen Ertragsbedingungen und den Ernteerträgen des Ackerlandes. Berlin: Akademie, 1956.

Herda hat zur Mitte des 20. Jahrhunderts bis 20 % mäßiges Grünland, Berka bis 50 %, Gerstungen einen besseren Anteil. Die früheren Anteils-Verhältnisse sind unbekannt.

Die Allmende als Nutzungs-Reserve für die Berechtigten und damit deren Bestimmungsherrschaft war ein wichtiger und entscheidender Punkt für die jeweilig einnehmbare Gesellschafts-Stellung.

Der Anbau veränderte sich im Laufe der Jahrhunderte, von 1200 bis 1400 ging z.B. der Getreidebau zurück, stieg um 1500 und fiel mit dem dreißigjährigen Krieg. Die Getreidepreise stiegen im 16. Jahrhundert. S. Abel, Wilhelm. Geschichte der deutschen Landwirtschaft, 1978, S. 118-120 und 192, 273, aber örtlich unterschiedlich.

[110] Hier muß bedacht werden, daß das dem Bauern (nach Vereinbarung) jeweils zur Nutzung gelassene Land klein war, während Klöster bis zu 10 000 Hufe hatten, mußten sich die Bauern bis zum Mittelalter mit 1 bis 30 Hufe begnügen, ein wegen der Ertragshöhe sehr kleines Flächenmaß (1 Hufe in Fulda 5,5 ha, in Mühlhausen/ Thür. 18,5 ha). Franz, Günther. Quellen zur Geschichte des deutschen Bauernstandes im Mittelalter. Darmstadt, Wiss. Buchges. 1974, S. 33, 43, 80/81, 111-115. Nach der vorherrschenden Meinung trieben die Siedler Viehzucht und Ackerbau, der letztendlich eine Rodungsfolge – mit stehenbleibenden Stubben – war. Für die Viehweide war der (zunächst) lichte Wald und der fruchtabwerfende Baumbestand geeignet. Da 10 Hufen heute als damalige Bewirtungschaftungsgrenze angesehen werden können, gab es mehr arme als reiche „Bauern“.

[111] 1) Alte Straße = ältester Teil (35), 2) Steinweg = „steinerner“ Verbindungsweg von der westlichen Einmündung alte Straße nördliche Richtung zum Gut derer „von Herda“ – also etwa von einer zunächst „unten“ an der Straße (Kemenate) liegenden Stelle (36) und 3) Obergasse, vermutlich späterer Siedlungsbereich Richtung Marktberg. Wieweit der Geleitschutz der Territorialherren hier wirksam wurde und die Belastungsfreuenz regulierte, ist unklar. Durch den Mainzer Landfrieden von 1235 wurde ein solcher – und eine Überwachung – „angeordnet“.

[112] Hier ist der Fernstraßen-Ast gemeint, der Berka mit Eisenach verbindet, im wesentlichen von Westen her Kassel-Rotenburg-Berka und Frankfurt/Main-Fulda-Hersfeld-Berka, s. Krüger, Herbert. Hessische Altstraßen des 16. und 17. Jahrhunderts. Kassel-Basel: Bärenreiter. 1963 (= Hessische Forschungen 5), dort Anlage, Karten. Als Fernstraßen-Knotenpunkte sind im Zeitraum 1500-1652 anzusehen: Kassel, Fulda, Frankfurt/Main und Würzburg, s. ebda. S. 20. Routen über Herda: 4 (Friedewald-Berka-Eisenach), 67 (Hoheneichen-Ulfen-Richelsdorf-Berka-Marksuhl) und tangierend: 42 (Berka-Vacha), 68 (Obersuhl-Berka-Marksuhl).

[113] Z.B. Nürnberger Straße, die von Marksuhl über Berka nach Kassel führte, s. Krüger, Herbert. Das älteste deutsche Routenbuch (Raißbüchlein). Graz: Akadem. Buch- u. Verlagsanstalt. 1974, S. 94/95.

[114] Von der Werra-Furt bei Berka kommend und Richtung Diersberg (Dietrichsberg) – Eisenach weitergehend. S. Studie von Dr. Eberhardt, Bruchsal 1998 und Gerbing, L. Die Straßenzüge von Südwestthüringen. Mitt. D. geogr. Gesellschaft f. Thüringen 17 (1898) S. 71-94 sowie Karcher, R. Unsere Heimat in vor- und frühgeschichtlicher Zeit. Heimatblätter für den Kreis Eisenach 2 (1936) S.25/26.

[115] Vor der Suhl abbiegend Richtung Marksuhl. Im Mittelalter „Nürnberger Straße“ genannt, s. Charte v. Chr. Sartorius von 1795 (LVAmt Thüringen).

[116] Z.T.eingedeichter/überdeckter Bach, heute zweiarmig, sodaß er im Abstand von ca. 100 m nochmals überbrückt werden muß, am oberen Arm liegt heute die „Neue“ Mühle. Soll flößfähig, aber offenbar nur für kurze Stämme gewesen sein. Ist seit altersher mühlenbestückt, so Lindigsmühle (Wünschensuhl), Alte Mühle (Herda).

[117] Siehe topografische Karte M-32-45-A-a-4, Feld 77-77,5 bzw.46-46,5 (Stand 1987), also ca. 10 m über Werra-Niveau (mittel):

[118] der Flurname hat sich über Jahrhunderte erhalten. Seine ursprüngliche Bedeutung – s. Kluge – Götze, S. 170 – läßt bereits die sehr frühe, eben nicht der Allgemeinheit, sondern nur oder eher Adligen oder Fürsten ausschließlich zugängliche Nutzung erkennen, wie auch geschichtlich bezeugt. Hier verläuft eine Abgrenzung ähnlich wie beim Wildbann.

[119] Dies galt dann selbst für Reitpferde und Karren. Näheres s. Verkehrstechnik-Geschichte.

[120] S. Niemann, K. Die alten Heer- und Handelsstraßen in Thüringen. Dissertation Halle. 1920. Eigentlich ist der Begriff Straße hier falsch, d.h. technisch anders zu werten.

[121] mindestens zweimal, heute vielfach in Hohlweg-Form erhalten. Zwangläufig mußten die Last-Fuhrwerke hier zusätzliche Zugkräfte zu Hilfe nehmen. Diese standen in den Dorf-Ställen wie in Herda. Das führte auf Versorgungsaufgaben der Ansässigen, in Kriegszeiten zu einer Sonder-Belastung. Gastwirtschaften waren zwangläufig notwendig. Hier entsteht der aufwertende Begriff Anspänner, nach Mittelalter mit Pferden.

[122] Bzw. ihre Hintanstellung von den regionalen Verantwortlichen, z.B. über Kriegszüge, trotz der Tatsache einer Einnahmequelle. S. Hertwig, A. Aus der Geschichte der Straßenbaut echnik. Technikgeschichte (VDI) 23 (1934). S.1 bis 5. „die deutschen Straßen kamen bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts in einen trostlosen Zustand.“ Weite Teile des Straßennetzes in der Umgebung des Ortes Herda sind dem Landesfürsten (Hof Eisenach) in Einnahme (Zoll) und Unterhalt zuzuschreiben, der wiederum einen „Ministerialbeamten“ (Kammerherren) für Wegebau – z.B. im 18. Jahrhundert Herren v. Herda – eingesetzt hat und nach Notwendigkeit und Finanzmitteln klassiert.. Die Straßen sind nicht nur unterschiedlich gut, sondern auch in Unterbau und Breite unterschiedlich. Die Wege-Pfosten (Landwehre) und Inspektoren unterstehen streckenweise unterschiedlichen Herren. Für das Franzosen-Militär um 1800 wenig geeignet.

[123] Ähnlich Gerstungen/Untersuhl und Vacha, s. Ditzel, Olaf. (Vacha). 1991, S. 16. Hier ein mit Holz-Palisaden befestigter Hofkomplex und einer Art Burg-Funktion mit „Kirche“, Kemenate usw., s. S.44, Anm. 309. 1938 findet man Reste eines Palisadenzaunes in Untersuhl, wobei das vermutlich germanische Dorf ein Tor nach Süden hin hatte. Wall und Graben können auch in Herda einer 2. Bau-Phase (vor 1200) zugerechnet werden. Herda erhält keinen Amtssitz, die weitere Entwicklung weicht von der von Berka, Gerstungen, Vacha ab. Berka, Vacha werden „Stadt“ mit einem Markt, Gerstungen Gerichtssitz und mit Markt. Herda erhält ein adeliges „Schloß“.

[124] Der Kern wird „außen“ durch die drei Straßenzüge charakterisiert, im Mittelpunkt liegt ein „ritterlicher“ Hof, wovon der Straßenname Kemenate herzurühren scheint vgl. Madelung. Die Siedlung außerhalb dieses Kerns dürfte zunächst aus Hintersiedlern, Söldnern bestanden haben, s. Patze, Hans – Walter Schlesinger. Geschichte Thüringens, Bd. I, [Emmerich] S. 245. Die Zinsregister geben nur bedingt frühere, ältere Verhältnisse wieder, ebda. S. 247, im Rittergutsarchiv Lauchröden faktisch nur von 1700 an. Die Bewohner des Erweiterungsteiles werden ggf. Kleinbauern, ein Teil davon arbeitet sich nach oben, ebda. S. 251/252. Abweichend hiervon ist der Hof an der Linde = Ursitz Geschlecht Rabich (A).

[125] Im Interesse der „Herren“, selten der Dorfbewohner selbst. Das scheint für Herda zu gelten, denn das Dorf wird offenbar um eine „Burg“ zwischen den Straßen herum gebaut, d.h. es gibt schon früh einen „Burgherrn“.

[126] Die Rolle „ derer von Herda “ scheint erst nach 1000 bedeutend, wobei einerseits eine Ausrichtung nach Kloster Hersfeld (s. Beurkundungen im 13. Jahrhundert) und andererseits nach Kloster Fulda (s. Familien-Mitglieder dort ab 15. Jahrhundert in führenden Stellungen tätig) zu erkennen ist. Ab 14. Jahrhundert sind außer Belehnungen die Amtsstellungen, z.B. in Hausbreitenbach charakteristisch.

Durch politische bzw. finanzielle Transaktionen kommen (später) nach Herda auch andere Adelsgeschlechter, sodaß mehrere „Herren“ in Herda das Sagen haben. Der Kirchen- (als Patronatskirche) und der Schloßbau in Herda – außerhalb des alten „Dorfes“-scheint für „die von Herda“ in das 12. bzw. 15. Jahrhundert anzusetzen zu sein. Der Bereich Herda-Berka-Rhinow-Lutzberg erscheint um 1330 als frankenstein-hennebergisches Territorium, was aber mit den ludowingischen Besitzungen kollidiert. Eine klare Machtgrenze ist nicht erkennbar.

[127] Helmbold, s.a.a.O. 1913 sieht Herda und auch Hof Rienau als damals (Mitte des 14. Jahrhunderts) zu (Abtei) Hersfeld gehörend an, was immer das konkret heißt. Die Dörfer bzw. die Besitzungen darin sind „verkäuflich“. Auenheim, unmittelbar neben Rienau ordnet er zum Kloster zum See (Frauensee). Dagegen ist „Schloß“ Hausbreitenbach bei ihm thüringisch. 1354 wird ein Herrschaftsvergleich, also für dieses Gebiet eine gemeinsame Herrschaft mit Kloster Hersfeld (später als hessisch) geschlossen (Kondominat). Auswirkungen auf die Untertanen (Gericht, Steuer usw. ) sind die Folge.

[128] Cobichs-Graben (heute Cobigs-Graben), etwa 1 km nördlich von Gerstungen-Mitte. In der seinerzeitigen Urkunde wird der „Cobahc“ = Cobach genannt, teilweise auch Kohlbach. Die Namens-Sprachwurzeln sind unklar, ein Zusammenhang mit Vieh (Kuh) ist wenig überzeugend, besser: Kolk = Vertiefung.

[129] S. Schenkungsurkunde vom 17. Mai 1016 unter Heinrich II (1002-1024), Monument. Germaniae hist. Abt. Diplomatica II Nr. 350. Der große Wildbannbezirk, der weitgehend west- und südlich die Werra als Grenze hat - mit einer (nördlichen) Ecke bei Hausbreitenbach bis zur Gegend nördlich Gerstungen – dürfte nördlich an einen anderen angrenzen, vgl. hierzu die Schenkung der Lupnitzmark an Kloster Fulda und westlich den „Eherinevirst“ von 1003, Ziegler, a.a.O. Beilage Nr. 3. Als Rest erscheint im 17. Jahrhundert auf Karten ein großer Teil dieses westthüringischen Hügelwaldes dort mit der Benennung „ Adeliger Wald “.

[130] Gerbing, L. Die frühere Ausdehnung des Waldes in Südwest-Thüringen. Jena: Fischer 1907. = Mitteilungen der geograf. Gesellschaft f. Thüringen 25.

[131] Kolmicher Berg (Flurname heute) als „brand“gerodeter (?) Berg mit einer Höhe von 273 m.

[132] von wem, weshalb und wofür ist noch weitgehend unklar. Wald oder das Gehölz war anfänglich weitgehend primär den Adligen bzw. Herrschern vorbehalten. In wieweit die Siedlungs-Versorgungsgemeinschaft oder der Einzelne noch von Rechten oder Beherrschungsrechten anderer „freie“ Anspruchsrechte hatte, ist unaufgeklärt. Bezeichnend ist, daß der zulässige Vieheintrieb in den Wald herrschaftlich – auch strafrechtlich - „geregelt“ worden ist, s. Andreas, Willy. Lage und Stimmung der Bevölkerung des Fürstentums Eisenach im November 1792. Zschr. Ver. Thüring. Geschichts- u. Altertumskunde NF 31 (1935) S. 171-184. Die Waldwege – auch für den Vieheintrieb der Dorfbewohner – sind (offensichtlich) Gewohnheitsrecht, das zuweilen strittig ist. S. Bader, Karl Siegfried, Bd.II. S. 194/195. Durch das Zurückdrängen des Waldes im Mittelalter wird der Holzklau immer schwieriger, so mancher – auch Rabich´s – werden als Diebe von z.B. Wellen (Reisigbündel) angezeigt und bestraft. Das unerlaubte Vieh-Eintreiben durch Hirten, auch solchen von fremden „Adeligen“, führt zu Gerichtsprozessen. Das Ahnden von der frühen Neuzeit ab scheint aber über Jahrhunderte wenig wirksam.

[133] Der Holzeinschlag soll für den Thüringer Wald soweit gegangen sein, daß im 12. Jahrhundert sich Holzmangel bemerkbar machte, insbesondere, weil die gewerblich-industriellen – wie Glashütten z.B. im Wald bei der Wüstwiese, s. Brack, 1250 Jahre Gerstungen, S. 109 und Küfer/Böttcher – große Mengen benötigen. Es gibt damals eine Menge Köhler. S. v.d. Goltz, 1902, S. 111, 136 und 154. Im Bereich von Herda hält sich dies wegen des „Adeligen Waldes“ (meist Traubeneichen und Buchen) zahlenmäßig in Grenzen. Der Auenwald (Hartholz) wird im 16. Jahrhundert abgeholzt. S. Brack, H. Einiges über die Landschaft um Gerstungen. In: 1250 Jahre Gerstungen, S. 110. Auf dem Lutzberg wird im Mittelalter ein Gehöft errichtet; Schweinemast mit Eicheln nutzend. Ebda, S. 109. Im 20. Jahrhundert ist dort militärisches Truppenübungs- und Sperrgebiet (DDR).

[134] Setzt sich zusammen aus dem eigentlichen „Dorf“, dem Gemeinland (Allmende). Darüber hinaus gibt es individuelle Nutzungsberechtigungen in der Feldflur. Der Garten gehört zum Hof. S. Bader, Karl Siegfried, ebda. S. 37-43. Die Bildung von Zelgen, Gewannen und die Leihrechte sind heute nicht mehr rekonstruierbar. Kernpunkt ist, daß zur Entstehungszeit die Größe des Bauern sich nicht danach richtet, was sein „Eigen“ ist, sondern was er insgesamt zur Wirtschaft, zum Gewinn nutzen kann. Bader, Karl Siegfried, ebda. S. 45ff. und Bd.II, S. 2ff. Klar ist auch, daß es bevorrechtigte Bauern (Familien) gibt, wozu zunächst – bei Erbfolge - die Uralt-Einwohner zu rechnen sind. Hauptsächlich sind sie es, die im Gemeindewesen bestimmen (Zwölfer usw.).

[135] Bader, Karl Siegfried, ebda. S. 8. Jedoch läßt das Flurnamen-Studium einst weit gestreute Dorf-Nutzungsgebiete erkennen. Diese unterliegen infolge der Wirtschafts- und Familien-Änderungen einem Wandel, s. Dopsch, A. Familien und Dorfgemeinde. In: Herrschaft und Bauer in der deutschen Kaiserzeit. 1939, S. 107ff. und Bader, Karl Siegfried. Dorfgenossenschaft und Dorfgemeinde. H. Böhlau. 1974, S. 58ff.

[136] S. Bader, Karl Siegfried, ebda. S. 9/10. Grundherrschaft im Germanischen „Reich“, s. Dannenbauer, H. Adel, Burg und Herrschaft bei den Germanen. Histor. Jahrbuch 61(1941) S.1ff.

Herda weist um 1700 drei „Burgen“ auf: im Uraltdorf v. Boyneburgk, das „Wendisch“-Gut mit den „ Rabich ´s“ und ausgesiedelt: derer von Herda. Später „Bippard“sches“ Gut (zeitweilig früher Rabich, Untersuhl) = Vorwerk zum Schloß.

[137] In Herda ist der Dorfmittelpunkt im Mittelalter die Linde, gleichzeitig die Dorf-Gerichts-Stätte. Hier unmittelbar daneben liegt eine Hofanlage der Rabich – nachgewiesen Anfang des 17. Jahrhunderts -, was von Bedeutung für die Einordnung in das Dorf, die Gemeinde ist. Die adelige Kemenate im alten Dorfkern ist durchgehend wichtiger Dorfpunkt, noch im 19. Jahrhundert werden dort Abgaben entrichtet.

[138] Hier spaltet sich die weltliche (regionale/überregionale) und geistliche Hoheit (=Pfarrer), die Abgabenlast an wen usw. ist für Herda nur z.T. klar. S. auch Bader, Karl Siegfried, ebda. S. 140/141.

[139] Philippi, Hans. Das Haus Hessen. Kassel: Thiele & Schwarz. 1983, S. 22/23.

[140] Philippi, H. Das Haus Hessen, S. 24. Heinrich Raspe II. (+1154), III. (+1180) sind auch Grafen von Hessen, Ludwig III. (1172-1190) = rector Hassiae“.

[141] Die Urpfarrei ist zum Archidiakonat Heringen – bis 12./13. Jahrhundert - gehörig, geht in die Patromonialkirche des Grundherren, eben derer von Herda über. Der adelig auserkorene Pfarrer bestimmt – nicht nur kirchlich - in der Gemeinde mit. S. Bader, Karl Siegfried, Dorfgenossenschaft, 1974, S. 184, 202ff. Das Archidiakonat ist zunächst weitgehend unabhängig von dem überregionalen Erzbischof in Mainz, s. Patze, a.a.O. Bd. II, S. 99. Der Einfluß und Wirkungsbereich des Archidiakonats wird dann durch die Landesordnung unter Herzog Wilhelm III. von Sachsen (1445) auf den engeren kirchlichen Bereich eingeschränkt., ebda. S. 103.

Die Dorfbevölkerung (insgesamt) ist denen von Herda offensichtlich zu keiner Zeit untertan. Vermutlich tritt die Gleichschaltung von Adel und Kirche hier im Zeitraum vom 10. bis 12. Jahrhundert ein, d.h. die niedere Geistlichkeit (Dorfpfarrer), ist dem Adel direkt „unterstellt“ oder von ihm bestallt, wird in die kirchlichen Weisungen von oben eingebunden, was wechselseitige Beziehungen erbringt. In Lauchröden gibt es ein adeliges niederes Gericht, auch für Herda zuständig. Die Kirche ist erst in zweiter Linie für die Dorfbewohner da, aber sie gestaltet sich die Pfründe. Damit steht im Einklang, daß die „von Herda“ nach dem Ort benannt werden, gewissermaßen als Zuordnungs- und Unterscheidungsmerkmal.

Die Dörfler bzw. die Dorfadeligen müssen unter der Überlebensmaxime mit dem Hochadel kooperieren, da die nichtthüringischen Ludowinger - das Geschlecht wird 1131 mit der Landgrafenwürde (von Thüringen) versehen - planmäßig Landesbesitz in ihren „Flächen“staat einbeziehen, s. Patze, Hans. Die Entstehung der Landesherrschaft in Thüringen, I. Köln-Graz: Böhlau. 1962, S. 143, 166. So schieben sie sich – unter Ludwig dem Springer (1076-1123) - bis nach Lauchröden mit dem Mittelpunkt der „Grafschaft“Brandenburg – diese wird 1154 bezeugt/Dobenecker II, Nr.71, erst 1224 nach Urkunde Grafensitz (Wigger) – vor und verleiben sich dessen Besitzteil ein, zu der offenbar auch Herda gehört, s. ebda, S. 306 und Kronfeld, Landeskunde, II, S. 365. Die Herren der Brandenburg haben die niedere Gerichtsbarkeit in Lauchröden und für Herda bzw. haben mindestens einzelne Rechte/Besitzungen dort. S. Bergmann, Gerd. Straßen und Burgen um Eisenach. Eisenach 1993, S. 65 bis 67 u. 74.

Das „Herrschaftsgebiet“ der Ludowinger reicht so bis an die nördliche Grenze der Frankensteiner, vgl. Hersfelder Wildbann 1330. Die Brandenburger werden Vasallen der Ludowinger, deren Herrschaftshaus aber 1247 erlischt. 1190 wird Homberg/Effze Besitztum der Ludowinger, Ludwig IV (1217-1227) hat Hessen und Thüringen in Besitz. Es entsteht Streubesitz in den verschiedenen Ländern, s. Karte zu Patze, H. Die Entstehung, Anlage, dort auch Herda verzeichnet. 1248 gerät die Landgrafschaft an die Wettiner in Sachsen.

Nach den ersten (urkundlichen) Erwähnungen von Mitgliedern des thüringischen Uradels derer von Herda Mitte des 13. Jahrhunderts, - s. 1) Kronfeld, C. Landeskunde des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach. 1879, S. 363 u.2) Küther, Waldemar. Urkundenbuch des Klosters Frauensee 1202-1540. Köln-Graz: Böhlau. 1961 (= Mitteld. Forschungen, H.20), HStAMR III B 4716, s. Dietrich v. Herda 1246 als Kämmerer des Abtes zu Hersfeld, Küther, W. S. 25; 1260 S.29-31 - wird 19.08. 1360 Heinrich v.H. genannt, s. Kneschke, E.H. Neues allgemeines Deutsches Adels-Lexikon, Bd.IV. Leipzig. Degener. 1930/Bd. V. 1984, S. 137. HStAMR, Hersfelder Urkundenbuch. Schön, Th. Der deutsche Herold 23(1892) S. 178, und: Genealogisches Handbuch des Adels. Limburg: C.A.Starke. 1894 u.a. Es sollen damals mehrere Güter im Weimarischen und in Hessen im Besitz derer v.H. sein. 1408 haben die Brüder Heinrich, Fritz und Wilhelm v.H. den Anteil des Landgrafen Friedrich d. Friedfertigen an Berka und Breitenbach als Pfand für eine geliehene Geldsumme. Weitere Erwähnungen 1431, 1439, 1443, 1452, Küther, W. S. 207, 216, 177, [Salzungen] S. 235, 243. Sie werden Offiziere, so ist August Ludwig v.H. 1811 Major in der königl.preußischen Armee. v.Herda gelten (noch) im 19. Jahrhundert als begütert, so z.B. Constantin v.H. als großherzogl. sächs.-weimar. Kammerjunker auf Brandenburg/Lauchröden. Das Geschlecht derer von Herda stirbt im Mannesstamm 1892 aus.

[142] Bemerkenswert ist das reichsunmittelbare, gräfliche Adelsgeschlecht derer von Boineburg mit Stammsitz unweit Eschwege, mit ständigen Erweiterungen ihres Besitzes und auch – nach dem Verfall der (germanischen) Gauverfassung und Tod von Siegfried v.B. 1142 – Teilungen, so insbesondere 1221. Der Stamm A, schwarze Linie, so Hermann v. B. hat 1289 ein Lehnsgut in Herda. Von Bedeutung ist Ludwig v. B. (* 1466, + 1536), der Landeshofmeister des Fürstenstums Hessen, zeitweise vormundschaftlicher Regent, ist. Er heiratet um 1500 die Erbtochter Mechtild von Herda, ist Freiherr zu Lengsfeld-Felsberg. So gelangt Besitz in Herda an die v.B. Eitel v. B. besitzt im 16. Jahrhundert ein Rittergut (Kemenate) in Herda. S. Kneschke, Ernst Heinrich. Neues allgemeines Deutsches Adels-Lexikon, Bd.I. 1859, S. 537-540. U. Adelige Häuser, Reihe A, 17, Bd. IV, 1960, S. 82-86. Die Söhne v. Ludwig v.B. sind Wilhelm, + 1525, der Maria Anna v. Elkershausen heiratet, und Ludwig II.,+ 1538, der Anna Schenk v. Schweinsberg ehelicht, sodaß erhebliche Beziehungen aufgebaut werden. V.B. sind in kathol. u. evgl. Stämme gespalten. V.B.´s waren auch – wie die von Herda – im 14. Jahrhundert Amtmänner, so in Gerstungen.

[143] Nach Geld und Besitz, wobei die einzelnen Fakten nur aus Adeligen-Genealogien rekonstruierbar sind.

[144] Dieser Fakt läßt sich über Jahrhunderte nachweisen: Äbte, Pröbste usw. und weltliche Vögte werden aus adligen Regional-Herrscherfamilien rekrutiert, wodurch ein Geflecht von Personal-Unionen entsteht.

[145] S. Ziegler, Elisabeth. Das Territorium der Reichsabtei Hersfeld von seinen Anfängen bis 1821. Marburg: Elwert 1930, S. 15 bis 17. Durch gezielte (und erbliche) Familienverbindungen gelangen seinerzeit hessische Gebiete an das thüringische Hochadelshaus.

[146] Das Nachoben-Arbeiten der Ludowinger bis zum „Pfaffenkönig“ Heinrich Raspe (= Sohn des thüringischen Landgrafen Hermann) ist typisch für das macht- und finanzpolitische Streben des Adels. Raspe stirbt 1247. Danach wird das Land 1265 an die Markgrafschaft Meißen (= Wettiner Heinrich der Erlauchte) angekoppelt. Der niedere Adel muß sich an das sächsische Herrschaftshaus umorientieren, s. Mägdefrau, Werner. Adel und Klerus, Bauer und Bürger in der Stauferzeit. Wiss. Zeitschr. Jena Gesellschwiss. Reihe, 35(1986)3/4 S.235

[147] So 1180, der zunächst mit einem Vergleich 1182 endet, aber bis 1215 weitere Querelen mit sich bringt.

[148] 1184 wird Berka vom königlichen Spolienrecht befreit und dort eine hersfeldische Vogtei aufgebaut, die dann den „Frankensteinern“, 1330 – mit dem Wildbann-Recht – und den Hennebergern übertragen wird. 1283/4 hat Berka landgraflich-thüringisches Zollrecht und ist Gerichtsort.

Gerstungen hat mit seiner „fuldischen“ Burg Mitte des 12. Jahrhundert noch Slawen als Lohnarbeiter. Erst 1402 gelangt G. endgültig an Thüringen. Näheres s. Helmbold, H. Der Amtsgerichtsbezirk Gerstungen. In: Lehfeldt, P. – G. Voss. Bau- und Kunstdenkmäler Thüringens. Jena: Fischer. 1913.

[149] Bis zu hessisch-kasselischen und sächsisch-weimar-eisenachischen Zeiten. Wie das Regiment im einzelnen zu Zeiten der Frankensteiner und Henneberger aussieht, ist noch zu klären.

[150] Vom Eingangstor Herda ca. 700 m Richtung Marksuhl entfernt, jedoch Gut ohne eigentliches (selbständiges) „Dorf“. Hausbreitenbach gilt als Ecke des Wildbannbereiches, liegt aber linkssuhlisch auf 215 m Höhe an einem Zuflußbach zur Suhl, ca. 200 m entfernt. Der Burgcharakter ist mehr symbolhaft.

[151] Um 1000 nur ein Dutzend Familien, um 1600 das Zehnfache an Haushalten, wobei unklar ist, welcher Hausherr welche Einkunfts-Quelle und ob er Erbgut hat. S. Ziegler, a.a.O. Anhang I, Nr.12. Berka ist im Mittelalter an Einwohnern nur etwa gleichgroß wie Herda, jedoch anders strukturiert!

[152] Aus verschiedenen Angaben, Daten rückschließbar.

[153] Besonders deutlich wird dies an den Burgen Brandenburg bei Lauchröden (Westergau, Mitte des 12. Jahrhunderts, Vasallität zum thür. Landgrafen) und der Wartburg. S. Bergmann, Gerd. Straßen und Burgen um Eisenach. Eisenach 1993. Die Grafen von Brandenburg waren zeitweise Burgvögte auf der Wartburg. Reinhard v. Br. veräußerte seinen Besitz in Herda, das Geschlecht erlebte einen Niedergang. Die Herren von Reckrodt (1411) und die von Herda (ab 13. Jahrhundert höhere Vasallität zum Landgrafen) teilen sich später die Besitzungen derer v. Brandenburg, so 1376 geteilt, nach vorherigen Beziehungen gehört ab 1415 die Oberburg (Lauchröden-Göringen) dem aufstrebenden Geschlecht derer v. Herda gänzlich. Der Verbindungsweg Herda nach Lauchröden erhält für sie hohe Priorität. Aber das Geschlecht derer v. Herda stirbt im (weltlichen) Bereich 1892 aus.

[154] 28.5.1244 Dietrich v. Herda Dob.I Nr.1166, ebenso 13.6.1251 (Nr.1935), 1.11.1252 (Nr. 2066), 13.7.1260 (Nr. 2826, jetzt Gebrüder Gerhard u. Wilhelm v. Herda) gegenüber Abt Heinrich zu Hersfeld, wo es um einen Transfer der Güter Auenheim des Grafen von Brandenburg Burkard geht, wobei Auenheim um 750 an Kloster Fulda gelangt, also sich dort mehrfach die Besitzverhältnisse geändert zu haben scheinen.

Final del extracto de 234 páginas

Detalles

Título
Herda - Geschichte von Dorf Herda und seinen Menschen
Autor
Año
2006
Páginas
234
No. de catálogo
V52307
ISBN (Ebook)
9783638480581
ISBN (Libro)
9783638913478
Tamaño de fichero
10030 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Herda, Geschichte, Dorf, Herda, Menschen
Citar trabajo
Dr.-Ing. Adalbert Rabich (Autor), 2006, Herda - Geschichte von Dorf Herda und seinen Menschen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/52307

Comentarios

  • visitante el 24/3/2013

    ich besitze sogar noch 2 gewürztüten von WiRa Nelken, 100 Jahre alt. Wenn der Urgroßenkel diese haben möchte, kann er sie erhalten. Dann ruf mich an 0177 5513792 Ich freue mich, diese alten tüten besessen zu haben, hat meine Oma in den 20ern gekauft zur Inflation.
    Ole

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Título: Herda - Geschichte von Dorf Herda und seinen Menschen



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