Seit 1961 hat das Bundesverfassungsgericht wichtige Entscheidungen zum Thema Rundfunk getroffen. Grundlage hierfür ist Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) über die Meinungs- und Pressefreiheit, in dem es heißt: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Die Rundfunkfreiheit betrachtet das Bundesverfassungsgericht jedoch weniger als klassisches Abwehrrecht gegenüber dem Staat, sondern vielmehr als „dienende Freiheit“ mittels derer das Grundrecht der freien Meinungsbildung erst ermöglicht wird.
Daraus resultiert, daß der Grundrechtsadressat die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und nicht einzelne Individuen sind . Das grundrechtlich geschützte Betätigungsfeld der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten läßt sich in zwei Bereiche einteilen: Die Programmveranstaltung und -verbreitung der Rundfunkanstalten, welche unmittelbar in den durch die Rundfunkfreiheit geschützten Freiheitsbereich fallen und die sonstigen Betätigungsformen ("Randnutzungen"), die zwar nicht unmittelbar die Programmveranstaltung betreffen, diese aber erst ermöglichen oder aber zumindest mit ihr in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Folgende Arbeit wird sich jedoch ausschließlich dem erweiterten geschützten Bereich der Grundversorgung widmen, der in den Bereich der Programmveranstaltung und -verbreitung fällt. Dabei wird anhand von drei signifikanten Rundfunkentscheidungen zuerst die Entwicklung des Begriffs der Grundversorgung dargestellt und anschließend die Reichweite bzw. Grenzen dieses heftig umstrittenen Begriffs diskutiert.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Die Entwicklung des Begriffs der Grundversorgung durch das BverfG
- Das Niedersachsen-Urteil von 1986
- Grundversorgung als Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
- Die essentiellen Funktionen des Rundfunks und die Rechtfertigung der Gebührenfinanzierung
- Der Baden-Württemberg-Beschluss von 1987
- Definition des Begriffs Grundversorgung
- Lokaler und regionaler Rundfunk
- Die Entwicklungsgarantie im Nordrhein-Westfalen-Urteil von 1991
- Das Niedersachsen-Urteil von 1986
- Die Grenzen der Grundversorgung
- Die These der Mindestversorgung bzw. untere Schranke
- Die These der Vollversorgung bzw. obere Schranke
- Resumé
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit befasst sich mit der Entwicklung und den Grenzen des Begriffs der Grundversorgung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wie er durch das Bundesverfassungsgericht (BverfG) geprägt wurde. Die Arbeit analysiert wichtige Entscheidungen des BverfG, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Grundversorgung und deren Ausgestaltung zu verstehen.
- Entwicklung des Begriffs der Grundversorgung durch das BverfG
- Definition und Abgrenzung der Grundversorgung
- Die Rolle der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei der Grundversorgung
- Rechtliche Argumente für und gegen eine Mindest- oder Vollversorgung
- Die Grenzen der Grundversorgung in Bezug auf Inhalt und Umfang
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt den Zusammenhang zwischen der Meinungsfreiheit im Grundgesetz und der Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Gesellschaft dar. Das Kapitel „Die Entwicklung des Begriffs der Grundversorgung durch das BverfG“ beleuchtet die drei wichtigsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema. Das Niedersachsen-Urteil von 1986 führt den Begriff der Grundversorgung ein und begründet die Notwendigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für eine umfassende Information der Bevölkerung. Das Baden-Württemberg-Beschluss von 1987 definiert den Begriff der Grundversorgung weiter, stellt jedoch klar, dass es sich dabei nicht um eine Mindestversorgung handelt. Das Nordrhein-Westfalen-Urteil von 1991 betont die Notwendigkeit einer stabilen Entwicklung des Programmangebots und die damit verbundene Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen Anstalten.
Schlüsselwörter
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Grundversorgung, Meinungsfreiheit, Bundesverfassungsgericht, Niedersachsen-Urteil, Baden-Württemberg-Beschluss, Nordrhein-Westfalen-Urteil, Programmveranstaltung, Informationsvielfalt, Gebührenfinanzierung.
- Quote paper
- Anonym (Author), 2004, Der Begriff der Grundversorgung im öffentlichen Rundfunk , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/52319