Wie schon vor fast sechzig Jahren, so ist auch in der Gegenwart des Jahres 2005 das Thema Sozialpolitik ein richtungsweisender Faktor jeder neuen Regierung. Am 22. November 2005 wurde Frau Dr. Angela Merkel im Bundestag zur ersten Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Damit wurde eine Politikerin aus den neuen Bundesländern mit der Führung der Bundesrepublik beauftragt und ein weiterer wichtiger Schritt zur endgültigen Wiedervereinigung getan.
Auch die neue Bundesregierung wird sich an dem Erfolg ihrer Sozialpolitik messen lassen müssen. Während die jetzige Bundesregierung vor grundlegenden sozialpolitischen Reformen steht, hatten die Gründungsväter der Bundesrepublik Deutschland das Problem, die sozialpolitischen Grundlagen für die neue Bundesrepublik Deutschland zu schaffen.
Mit diesen grundlegenden Entscheidungen im Rahmen der Sozialpolitik legten sie das Fundament des modernen Sozialstaates und schufen so die Weichenstellung für unsere Auffassung von sozialstaatlichem Handeln. Um die Veränderungen und Reformen beurteilen zu können ist eine Auseinandersetzung mit den Wurzeln unseres heutigen Sozailstaates unabdingbar.
Meine Arbeit "Sozialpolitische Grundgedanken im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland" soll hierzu einen Beitrag leisten.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Hauptteil
2.1. Definition „Sozialpolitik“
2.2. Entstehung des Grundgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland
2.3. Formulierung des Grundgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland
2.4. Sozialpolitik in den Artikeln des Grundgesetzes
2.4.1. Grundsätzliche Verankerung der Sozialpolitik im Grundgesetz
2.4.2. Das Sozialstaatsprinzip
2.4.2.1. Soziale Sicherheit
2.4.2.2. Soziale Gerechtigkeit
2.4.3. Die Sozialpolitik in den Grundrechten
2.4.3.1. Schutz der Menschenwürde – Artikel 1 Grundgesetz
2.4.3.2. Handlungsfreiheit, Freiheit der Person, Recht auf Leben – Artikel 2 Grundgesetz
2.4.3.3. Allgemeiner Gleichheitsgrundsatz – Artikel 3 Grundgesetz
2.4.3.4. Schutz von Ehe und Familie – Artikel 6 Grundgesetz
2.4.3.5. Freie Berufswahl – Artikel 12 Grundgesetz
2.4.3.6. Eigentum – Artikel 14 Grundgesetz
2.4.4. Sozialpolitik im Gesetzgebungsverfahren
2.4.4.1. Verteilung der Gesetzgebungskompetenz
2.4.4.2. Konkurrierende Gesetzgebung des Bundes gem. Art. 72
2.4.4.3. Die Ewigkeitsgarantie in Artikel 79, Absatz 3
3. Schluss
3.1. Zusammenfassung
3.2. Beurteilung
3.3. Glossar
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die sozialpolitischen Grundgedanken im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, indem sie analysiert, wie der Gesetzgeber trotz bewusster Offenheit der Formulierungen ein Fundament für den modernen Sozialstaat legte.
- Historische Entstehung und politische Rahmenbedingungen des Grundgesetzes.
- Analyse des Sozialstaatsprinzips und seiner Grundpfeiler: soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit.
- Untersuchung von Grundrechtsartikeln hinsichtlich ihrer sozialpolitischen Relevanz.
- Darstellung der Verankerung sozialpolitischer Zielsetzungen im Gesetzgebungsverfahren.
- Einordnung des Sozialstaatsprinzips durch die Ewigkeitsgarantie des Artikels 79 GG.
Auszug aus dem Buch
2.4.2.1 Soziale Sicherheit
Unter sozialer Sicherheit ist das so genannte „soziale Netz“ zu verstehen, das dem Einzelnen soziale Grundleistungen sowie die Sicherung des Existenzminimums garantiert (vergleiche Sozialgesetzbuch XII, früher Bundessozialhilfegesetz (BSHG)). Diese sozialen Grundleistungen werden durch die traditionellen vier Säulen der sozialen Sicherung erbracht. Diese sind:
Arbeitslosenversicherung
Rentenversicherung
Krankenversicherung
Unfallversicherung
Pflegeversicherung – kam erst später dazu
Für jede dieser aufgeführten Versicherungen hat der Gesetzgeber ein eigenes Gesetz geschaffen. Somit lässt sich die soziale Sicherheit, im Gegensatz zur sozialen Gerechtigkeit klar an geschriebenem Gesetz ableiten. Diese Regelungen befinden sich allerdings nicht im Grundgesetz sondern im eigens geschaffenen Sozialgesetzbuches bzw. den Sozialgesetzbüchern. Diese Sozialgesetzbücher sind materiell gewordenes Recht des Sozialstaatsprinzips. Sie schaffen dadurch eine Anspruchsgrundlage für den Bürger, der bestimmte Voraussetzungen erfüllt hat, das verbriefte Recht auf eine entsprechende staatliche Sozialleistung. Voraussetzung, Art und Umfang der Leistungen können allerdings verändert werden. Die staatlichen Gewalten sowohl Judikative (hier vor allem BVrfG), Exekutive und auch Legislative können die Sozialleistungen verändern, allerdings sind sie dabei an den zweiten Bereich des Sozialstaatsprinzips gebunden, der sozialen Gerechtigkeit.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in das Thema ein, indem sie die Bedeutung der Sozialpolitik als richtungsweisenden Faktor jeder Regierung seit der Gründung der Bundesrepublik hervorhebt und den Aufbau der Seminararbeit erläutert.
2. Hauptteil: Der Hauptteil definiert zunächst den Begriff Sozialpolitik, beschreibt den historischen Entstehungsprozess des Grundgesetzes und analysiert detailliert, wie sozialpolitische Gedanken in Verfassungsprinzipien, Grundrechten und Kompetenzregelungen des Grundgesetzes integriert sind.
3. Schluss: Der Schlussteil fasst die zentralen Untersuchungsergebnisse zusammen und bewertet die Funktionalität der Offenheit des Sozialstaatsprinzips für eine flexible und zeitgemäße Gestaltung der deutschen Sozialpolitik.
Schlüsselwörter
Sozialpolitik, Grundgesetz, Sozialstaatsprinzip, Soziale Sicherheit, Soziale Gerechtigkeit, Chancengleichheit, Menschenwürde, Parlamentarischer Rat, Gesetzgebungskompetenz, Daseinsvorsorge, Rechtsstaat, Verfassungsrecht, Sozialgesetzbuch, Ewigkeitsgarantie, Bundesrepublik Deutschland.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die sozialpolitischen Grundgedanken, die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert sind, und untersucht, wie diese als Fundament für den modernen Sozialstaat dienen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentral sind die historische Entstehung des Grundgesetzes, die Bedeutung des Sozialstaatsprinzips, die sozialpolitische Auslegung verschiedener Grundrechte sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen für soziale Sicherheit und Gerechtigkeit.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es aufzuzeigen, wie der Gesetzgeber durch bewusste Offenheit in der Verfassung ein flexibles, aber stabiles Fundament für sozialstaatliches Handeln geschaffen hat.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Analyse juristischer und politikwissenschaftlicher Grundlagen, Kommentarliteratur sowie einer Untersuchung der Verfassungstexte und ihrer Entstehungsgeschichte.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition von Sozialpolitik, den Entstehungskontext des Grundgesetzes, eine detaillierte Ausarbeitung der sozialpolitischen Dimensionen in Artikeln des Grundgesetzes und die Rolle des Gesetzgebungsverfahrens.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Schlüsselwörter sind Sozialpolitik, Sozialstaatsprinzip, Grundgesetz, soziale Sicherheit, soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit.
Warum wird soziale Gerechtigkeit als "dynamischer Prozess" bezeichnet?
Weil sie sich nicht starr definieren lässt, sondern von wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Faktoren abhängt und daher von den staatlichen Organen kontinuierlich neu interpretiert und umgesetzt werden muss.
Welche Bedeutung hat die Ewigkeitsgarantie für die Sozialpolitik?
Die Ewigkeitsgarantie in Artikel 79 Absatz 3 GG schützt das Sozialstaatsprinzip in seinem Kern vor verfassungsändernden Eingriffen und sichert so den Fortbestand des sozialen Charakters der Bundesrepublik.
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- Heike Fournier (Author), 2006, Sozialpolitische Grundgedanken im Grundgesetz der BRD, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/52375