Grin logo
de en es fr
Boutique
GRIN Website
Publier des textes, profitez du service complet
Aller à la page d’accueil de la boutique › Droit - Droit fiscal

Das Marks & Spencer - Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof und seine Konsequenzen für die deutsche Organschaft

Titre: Das Marks & Spencer - Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof und seine Konsequenzen für die deutsche Organschaft

Mémoire (de fin d'études) , 2005 , 86 Pages , Note: 1,3

Autor:in: Dominik Engl (Auteur)

Droit - Droit fiscal
Extrait & Résumé des informations   Lire l'ebook
Résumé Extrait Résumé des informations

Alle Regelungen der Mitgliedstaaten der europäischen Gemeinschaft müssen sich an den durch den EG-Vertrag garantierten Grundfreiheiten messen lassen. Dies gilt für die nationalen Steuergesetze ebenso wie für die Regelungen zur Verlustverrechnung. Sowohl in Großbritannien als auch in Deutschland besteht die Möglichkeit der Verlustverrechnung innerhalb eines Konzerns („group relief“, Organschaft). Allerdings sind sowohl der britische „group relief“ als auch die deutsche Organschaft nur bei Tochtergesellschaften anwendbar, die im Inland ansässig sind. Ob diese territoriale Beschränkung der Verlustver-rechnung durch den „group relief“ gegen das Europarecht und insbesondere gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt, wird gerade vom EuGH in der Rechtssache Marks & Spencer überprüft.
Selten hat ein Steuerrechtsverfahren schon im Vorfeld ein so großes internatio-nales Interesse und Engagement hervorgerufen wie dieses. Dem Marks & Spencer (M&S) - Verfahren wurden und werden nicht nur in den nationalen und internationalen Fachzeitschriften viele Aufsätze gewidmet, sondern auch in der Tagespresse wird das Verfahren ausführlich behandelt und kommentiert. Die Unternehmen und ihre Berater setzen große Hoffnungen in dieses Verfahren. Gerade bei Auslandsinvestitionen entstehen zu Beginn der Geschäftstätigkeit oft hohe Anlaufverluste, die erst später oder - bei dauerhafter Erfolglosigkeit - überhaupt nicht mit späteren Gewinnen verrechnet werden können. Eine grenzüberschreitende Verlustverrechnung würde die Liquidität und die Investitionsbereitschaft der Unternehmen erheblich verbessern. Den Finanzministern der Mitgliedstaaten kommt dieses Verfahren jedoch nicht gelegen, sie fürchten Steuerausfälle in Milliardenhöhe.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Allgemeiner Teil

I. Relevante Besteuerungsprinzipien

1. Welteinkommensprinzip und Quellenprinzip

2. Individualbesteuerung und Trennungsprinzip

3. Leistungsfähigkeitsprinzip und objektives Nettoprinzip

II. Grundlagen der Verlustverrechnung

1. Begriff des Verlusts

2. Verlustverrechnung

a. Arten der Verlustverrechnung

(1) Intraperiodische Verrechnung

(2) Interperiodische Verrechnung

b. Einschränkung der Verlustverrechnung

III. Die Grundfreiheiten im Steuererrecht

1. Rang des Gemeinschaftsrechts

2. Rechtsquellen des Gemeinschaftsrechts

3. Dogmatik der Grundfreiheiten und Prüfungsfolge

a. Allgemeines

b. Anwendungsbereich

(1) Sachlich

(2) Persönlich

(3) Räumlich

c. Eingriff

(1) Art des Eingriffs

(2) Form

(3) Urheber (Adressat der Niederlassungsfreiheit)

d. Rechtfertigung

(1) Allgemein

(2) Rechtfertigungsgründe

(3) Verhältnismäßigkeit

C. Besonderer Teil

I. Das Marks & Spencer Verfahren

1. Bisheriger Verfahrensverlauf

a. Ausgangssachverhalt

b. UK „group relief“

c. Britisches Verfahren

d. Vorlagefragen an den EuGH

e. Mündliche Verhandlung

f. Antrag des Generalanwalts

2. Die Niederlassungsfreiheit im Marks & Spencer Verfahren

a. Anwendungsbereich der Niederlassungsfreiheit

(1) Sachlich

(2) Persönlich

(3) Zwischenergebnis

b. Eingriff

(1) Art des Eingriffs

(a) Diskriminierung

(b) Beschränkung

(aa) Horizontales Vergleichspaar

(bb) Vertikales Vergleichspaar

(2) Urheber (Adressat der Niederlassungsfreiheit)

c. Zwischenergebnis

d. Rechtfertigung

(1) Fiskalische Interessen

(2) Territorialitätsprinzip

(3) Kohärenz

(a) Allgemeines

(b) Im Marks & Spencer Verfahren

(aa) Ansicht der Mitgliedstaaten

(bb) Ansicht von Marks & Spencer

(cc) Ansicht des Generalanwalts

(dd) Ansicht der Literatur und eigene Stellungnahme

e. Ergebnis und Lösungsvorschlag

II. Konsequenzen für die deutsche Organschaft

1. Übertragung der Ergebnisse auf die Organschaft

a. Überblick über die Organschaft

(1) Voraussetzungen der Regelung

(2) Rechtsfolgen für die Besteuerung

b. Die Organschaft und die Niederlassungsfreiheit

(1) Beschränkung und Vergleichbarkeit mit dem „group relief“

(a) Abschluss GAV

(b) Ausgleichspflicht der Muttergesellschaft

(c) Automatische Zurechnung des Ergebnisses

(d) Zurechnung des Gewinns und des Verlusts

(e) Zwischenergebnis

(2) Rechtfertigung

2. Mögliche Lösungsansätze für eine „europarechtskonforme“ Organschaft

a. Abschaffung der Organschaft

b. Weiterentwicklung der Organschaft

(1) Nachversteuerungsmethode

(2) Gruppenbesteuerung

D. Schlussbemerkungen

Zielsetzung und Themen

Die Arbeit untersucht, ob die territoriale Beschränkung der Verlustverrechnung in Großbritannien („group relief“) sowie die deutsche Organschaft gegen die europäische Niederlassungsfreiheit verstoßen, und analysiert die Konsequenzen für eine europarechtskonforme Ausgestaltung der Konzernbesteuerung.

  • Analyse der Vereinbarkeit nationaler Verlustverrechnungsregeln mit EU-Grundfreiheiten
  • Untersuchung des „Marks & Spencer“-Verfahrens vor dem EuGH
  • Bewertung der Kohärenz des Steuersystems als Rechtfertigungsgrund
  • Übertragung der Erkenntnisse auf die deutsche Organschaftsbesteuerung
  • Entwicklung von Lösungsmodellen für eine europarechtskonforme Konzernbesteuerung

Auszug aus dem Buch

C. Besonderer Teil

Die englische Kapitalgesellschaft Marks & Spencer plc. (M&S) ist international als Einzelhandelsunternehmen tätig. Sie vertreibt Nahrungsmittel, Bekleidung und Haushaltsgüter. Die Gesellschaft ist in Großbritannien ansässig und dort unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Über eine englische Tochtergesellschaft gründete M&S eine Holding in den Niederlanden, in der die europäischen Aktivitäten gebündelt wurden. Diese Holding wiederum unterhielt Tochtergesellschaften in Belgien, Frankreich, Spanien und Deutschland, die dort auch jeweils ihren Sitz und den Ort der Geschäftsleitung hatten. Alle Gesellschaften waren Kapitalgesellschaften. Bereits im Ausgangsverfahren einigte man sich darauf, dass die Beteiligungsstruktur en detail keine Auswirkungen auf die Entscheidung haben sollte. Auch der Special Commissioner ging von der Prämisse aus, dass M&S eine 100%-ige Beteiligung an den Auslandstochterunternehmen gehalten hätte. Die Auslandsgesellschaften waren nur in ihrem jeweiligen Ansässigkeitsstaat tätig und erzielten dort in den Geschäftsjahren 1998 bis 2001 hohe Verluste. Im Jahre 2001 veräußerte M&S daher seine Tochtergesellschaften in Spanien und in Frankreich. M&S stellte den Geschäftsbetrieb der Tochtergesellschaften in Deutschland und in den Niederlanden ein. Die in den vergangenen Geschäftsjahren aufgelaufenen Verluste konnten im jeweiligen Ansässigkeitsstaat der Tochtergesellschaft nicht berücksichtigt werden. Die britische Muttergesellschaft beantragte für die Verluste deshalb den „group relief“, d.h. die Berücksichtigung der Verluste in Großbritannien innerhalb der von ihr beherrschten Unternehmensgruppe. Die Höhe der Verluste, die M&S gelten machen möchte, betragen ca. 100 Millionen Pfund.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Darstellung der Problematik territorialer Verlustverrechnungsbeschränkungen im Kontext der Niederlassungsfreiheit und Einführung in das Marks & Spencer Verfahren.

B. Allgemeiner Teil: Erläuterung der relevanten Besteuerungsprinzipien, der Grundlagen der Verlustverrechnung sowie der Dogmatik der Grundfreiheiten im Steuerrecht.

C. Besonderer Teil: Detaillierte Analyse des M&S-Verfahrens, der Prüfung einer Beschränkung der Niederlassungsfreiheit sowie der Übertragung der Ergebnisse auf die deutsche Organschaft und Entwicklung von Lösungsansätzen.

D. Schlussbemerkungen: Zusammenfassende Bewertung der Europarechtswidrigkeit nationaler Regelungen und Plädoyer für eine grenzüberschreitende Gruppenbesteuerung.

Schlüsselwörter

Niederlassungsfreiheit, Marks & Spencer, Organschaft, group relief, Verlustverrechnung, Steuerrecht, EuGH, Kohärenzprinzip, Territorialitätsprinzip, grenzüberschreitend, Konzernbesteuerung, Doppelbesteuerung, Gruppenbesteuerung, Steuerwettbewerb, Leistungsfähigkeitsprinzip.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit analysiert, ob nationale Regelungen zur Verlustverrechnung in Konzernen, die auf inländische Tochtergesellschaften begrenzt sind, gegen die europäische Niederlassungsfreiheit verstoßen.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Felder sind die Grundfreiheiten des EG-Vertrags im Steuerrecht, die Dogmatik der Verlustverrechnung und die Auswirkungen des Marks & Spencer-Verfahrens auf die deutsche Organschaft.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist es, auf Basis der Rechtsprechung zum M&S-Verfahren zu prüfen, ob die deutsche Organschaft europarechtswidrig ist, und mögliche Wege zu einer europarechtskonformen Konzernbesteuerung aufzuzeigen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die primär die EuGH-Rechtsprechung, Schlussanträge von Generalanwälten sowie die einschlägige steuerrechtliche Fachliteratur auswertet.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Fundierung (Allgemeiner Teil) und eine spezifische Untersuchung des Marks & Spencer-Verfahrens sowie dessen Konsequenzen für die deutsche Organschaft (Besonderer Teil).

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Niederlassungsfreiheit, Organschaft, group relief, grenzüberschreitende Verlustverrechnung, Kohärenzprinzip und Konzernbesteuerung.

Warum ist das Marks & Spencer-Verfahren für deutsche Unternehmen so relevant?

Das Urteil hat richtungsweisende Bedeutung, da es klärt, ob Deutschland Verluste ausländischer Tochtergesellschaften berücksichtigen muss, was die Investitionsbereitschaft bei Auslandsinvestitionen maßgeblich beeinflussen kann.

Welchen Lösungsvorschlag unterbreitet der Autor für die deutsche Organschaft?

Der Autor schlägt vor, eine grenzüberschreitende Gruppenbesteuerung nach österreichischem Vorbild einzuführen, um sowohl die Europarechtskonformität herzustellen als auch das steuerliche Umfeld am Standort Deutschland zu stärken.

Fin de l'extrait de 86 pages  - haut de page

Résumé des informations

Titre
Das Marks & Spencer - Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof und seine Konsequenzen für die deutsche Organschaft
Université
University of Siegen  (Fachbereich Wirtschaftswissenschaften)
Note
1,3
Auteur
Dominik Engl (Auteur)
Année de publication
2005
Pages
86
N° de catalogue
V52395
ISBN (ebook)
9783638481212
ISBN (Livre)
9783656778202
Langue
allemand
mots-clé
Marks Spencer Verfahren Europäischen Gerichtshof Konsequenzen Organschaft
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Dominik Engl (Auteur), 2005, Das Marks & Spencer - Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof und seine Konsequenzen für die deutsche Organschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/52395
Lire l'ebook
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
Extrait de  86  pages
Grin logo
  • Grin.com
  • Expédition
  • Contact
  • Prot. des données
  • CGV
  • Imprint