I Einleitung
In der vorliegenden Arbeit wird die Bedeutung des Privilegium minus, also jener Urkunde des Jahres 1156, in der Kaiser Friedrich I. die Mark Österreich in ein Herzogtum umwandelte und dadurch Heinrich Jasomirgott zugleich herzogliche Rechte zuteil wurden, untersucht.
Das Hauptanliegen dieser Arbeit soll dabei weniger auf methodologischen Untersuchungen der Urkunde selbst liegen, sondern es soll viel mehr versucht werden, die Besonderheiten dieser Urkunde und seine Bedeutung für Österreich selber herauszukristallisieren. Es soll sozusagen eine rechts- und verfassungsgeschichtliche Interpretation angestrebt werden.
Es soll untersucht werden, ob die Festlegungen der Urkunde für die Mitte des 12. Jahrhunderts typisch waren oder ob sie eher ein Novum darstellten. Daraus resultiert natürlich die Frage, inwieweit das Privilegium minus einen logischen Schritt auf der Entwicklungsleiter des Hauses der Babenberger darstellte oder ob die Urkunde als ein radikaler Bruch mit bisherigen Entwicklungstendenzen anzusehen ist.
Verfolgte das Kaisertum mit dieser Urkunde und der Fülle der in ihr festgehaltenen Rechte eine Neuordnung der Reichsstruktur oder kann das Privilegium minus lediglich als Reaktion auf die Streitigkeiten um das Herzogtum Bayern gewertet werden?
Um den Klärungsbedarf dieser Fragen decken zu können, ist es notwendig, zunächst auf den Stand der Forschung einzugehen und die Entwicklung und Bedeutung des Hauses der Babenberger näher zu erläutern, sowie die Streitigkeiten um das Herzogtum Bayern kurz darzustellen.
Im Hauptteil wird dann die Urkunde im Einzelnen untersucht. Dabei wird zunächst der Fürstenspruch untersucht, gefolgt von der Festlegung über die Mitbelehnung seiner Gattin Theodora, die Regelung der weiblichen Erbfolge, die Festlegungen über die libertas affectandi und die Gerichtsbarkeit im Herzogtum, um letztendlich die Bestimmungen der Hoffahrt und Heeresfolge genauer zu erläutern. Am Ende erfolgt dann die Zusammenfassung der Ergebnisse dieser Arbeit und der Literatur- und Quellennachweis.
Mir erschien dieses Thema für eine Hausarbeit deshalb als geeignet, da sich anhand dieser Urkunde sehr schön der Weg der Forschung von der anfänglichen Einstufung als Fälschung hin zur Aussage über die Echtheit und immer neuen Interpretationsversuchen und Herangehensweisen darstellen lässt.
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Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Zum Forschungsstand
- Österreich auf dem Weg zum Herzogtum und der Streit um das Herzogtum Bayern
- Hauptteil
- Der Fürstenspruch
- Die Mitbelehnung der Herzogin Theodora
- Die weibliche Erbfolge und die libertas affectandi
- Die Ausübung der Gerichtsbarkeit
- Hoffahrt und Heeresfolge
- Zusammenfassende Bedeutung der Privilegien
- Überlieferung und Text des Privilegium minus
- Literaturnachweis
- Quellennachweis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die Bedeutung des Privilegium minus, einer Urkunde aus dem Jahr 1156, in der Kaiser Friedrich I. die Mark Österreich in ein Herzogtum umwandelte und Heinrich Jasomirgott zugleich herzogliche Rechte zuerkannte. Das Hauptaugenmerk liegt nicht auf methodologischen Untersuchungen der Urkunde selbst, sondern auf der Analyse ihrer Besonderheiten und ihrer Bedeutung für Österreich. Es wird eine rechts- und verfassungsgeschichtliche Interpretation angestrebt, die die Festlegungen der Urkunde für die Mitte des 12. Jahrhunderts einordnet und untersucht, ob diese ein Novum darstellten oder ob sie eher einen logischen Schritt in der Entwicklung des Hauses der Babenberger repräsentierten. Die Arbeit erörtert zudem, ob das Privilegium minus eine Neuordnung der Reichsstruktur darstellte oder lediglich eine Reaktion auf die Streitigkeiten um das Herzogtum Bayern war.
- Die Bedeutung des Privilegium minus für die Entwicklung Österreichs
- Die rechtlichen und verfassungsgeschichtlichen Implikationen der Urkunde
- Die Position des Privilegium minus im Kontext der Reichsstruktur
- Der Einfluss des Privilegium minus auf das Haus der Babenberger
- Die Rolle des Privilegium minus in den Streitigkeiten um das Herzogtum Bayern
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt den Forschungsstand dar und erläutert die Entwicklung und Bedeutung des Hauses der Babenberger sowie die Streitigkeiten um das Herzogtum Bayern. Der Hauptteil untersucht die Urkunde im Einzelnen: Zuerst wird der Fürstenspruch analysiert, gefolgt von der Mitbelehnung der Herzogin Theodora, der Regelung der weiblichen Erbfolge, den Festlegungen über die libertas affectandi und die Gerichtsbarkeit, sowie den Bestimmungen der Hoffahrt und Heeresfolge.
Schlüsselwörter
Privilegium minus, Mark Österreich, Herzogtum, Kaiser Friedrich I., Heinrich Jasomirgott, Babenberger, Reichsstruktur, Herzogtum Bayern, Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte, Mittelalter, Forschung.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Privilegium minus?
Es ist eine Urkunde aus dem Jahr 1156, mit der Kaiser Friedrich I. die Mark Österreich in ein Herzogtum umwandelte.
Welche Bedeutung hatte die Urkunde für Heinrich Jasomirgott?
Durch das Privilegium minus erhielt Heinrich Jasomirgott herzogliche Rechte und Österreich wurde vom Herzogtum Bayern unabhängig.
Was war das Besondere an der weiblichen Erbfolge im Privilegium minus?
Die Urkunde legte fest, dass das Herzogtum auch in weiblicher Linie vererbt werden konnte, was für das 12. Jahrhundert eine außergewöhnliche Regelung darstellte.
Was bedeutet "libertas affectandi"?
Es handelt sich um das Recht des Herzogspaares, im Falle von Kinderlosigkeit selbst einen Nachfolger für das Herzogtum zu bestimmen.
War das Privilegium minus eine Fälschung?
In der Forschung gab es lange Debatten darüber, ob die Urkunde echt sei oder eine spätere Fälschung (im Gegensatz zum Privilegium maius), wobei die heutige Forschung die Echtheit des Kerns bestätigt.
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- Stephan Fischer (Autor), 2002, Privilegium minus - Bedeutung der Erhebung der Mark Österreich zum Herzogtum, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/5240