Zum Gesellschaftsvertrag von Jean-Jacques Rousseau


Term Paper, 2003

20 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhalt

1. Einleitung

2.1. Jean – Jacques Rousseau – Denker der Neuzeit
2.2. Das Erste Buch des Contrat social
2.2.1. Entstehung und Grundlagen der Legitimen Herrschaft
2.2.2. Der Gesellschaftsvertrag / Rousseaus Freiheitskonzept
2.2.3. Der Souverän ist das Volk selbst
2.3. Kurze Betrachtungen zum Contrat social in der Gegenwart

3. Fazit

4. Literatur

1. Einleitung

In der vorliegenden Arbeit möchte ich mich mit dem Leben und Wirken des großen französischen Philosophen und Aufklärers Jean-Jacques Rousseau befassen und besonders auf dessen Gesellschaftsvertrag eingehen. Um das Anliegen Rousseaus zu verstehen, ist es zunächst notwendig, das leidenschaftliche und vielseitige von Arbeit geprägte Leben im historischen Kontext zu beleuchten. Im Hauptteil der vorliegenden Arbeit möchte ich mich ins Besondere mit den Rousseau’schen Gedanken über das einzige mögliche Prinzip des legitimen Staates, welches er im 1. Buch des Contrat social entfaltet, auseinandersetzen.

Dass ich beim Erstellen dieser Arbeit den Weg gewählt habe, Kapitelweise vorzugehen, soll dem besseren Verständnis der Argumentation Rousseaus dienen. Es kommt mir weniger darauf an, den Inhalt des Werkes als solchen wiederzugeben, sondern mir geht es um die wesentlichen Aussagen des Ersten Buches des Contrat social deren, Erläuterung, Interpretation und Reflektion.

Dabei sollen folgenden Fragen diskutiert werden: Wie funktioniert der Gesellschaftsvertrag und wie kann das Ziel des friedlichen Zusammenlebens und der Freiheit garantiert werden? Welche Probleme tauchen dabei auf und ist eine volle Umsetzung der Gedanken Rousseaus möglich? Kann ein Mensch wirklich auf jegliche persönliche Interessen verzichten? Des weiteren möchte ich herausarbeiten, ob es bei Rousseau wirklich keine Obrigkeit gibt und wenn doch, wen? Eine weitere Frage, welcher ich nachgehen möchte ist, ob der Gesellschaftsvertrag letztlich eine Rechtfertigung für Anarchie darstellt? Wichtig ist mir auch eine Auseinandersetzung mit dem, was Jean-Jacques Rousseau unter dem Begriff ,,Gemeinwille" versteht.

An einigen Stellen meiner Arbeit möchte ich kurze Vergleiche zwischen anderen Gesellschaftstheoretikern wie Hobbes und Locke wagen. Schließlich soll auch untersucht werden, inwieweit Rousseau Einfluss auf die Theorie der verschiedensten Staatsformen, wie z.B. der Demokratie, hat.

Im letzten Teil der Hausarbeit soll es mir um die Bedeutung des Gesellschaftsvertrages in der heutigen Zeit gehen. Inwieweit sind die Ideen Rousseaus in den heutigen Demokratien verankert und praktisch umgesetzt? Natürlich bin ich mir bewusst, dass Rousseau nicht der einzige bedeutende „Demokratie- und Staatsphilosoph“ ist, aber seine Überlegungen sind dennoch bis heute bedeutend.

2.1. Jean-Jacques Rousseau – Denker der Neuzeit

Jean-Jacques Rousseau wurde am 28. Juni 1712 in Genf als Sohn von Isaac Rousseau und seiner Ehefrau Suzanne, geb. Bernard geboren. Aber 6 Tage nach Jean-Jacques Geburt verstarb seine Mutter. Sein Vater war Uhrmacher, musste aber 1722 wegen eines Streites mit einem Offizier aus Genf flüchten. Jean-Jacques wurde nun als Halbwaise von Verwandten aufgezogen und verlebte eine eher unglückliche Kindheit.[1]

Seine Erziehung war wesentlich durch Pfarrer Lambercier in Bossey geprägt. Rousseau hatte stets ein konfliktreiches Verhältnis zu seinem Lehrer. Dennoch kam ihm der systematische Unterricht des Pfarrers sehr zugute. 1724 wurde er Schreiblehrling beim Gerichtsschreiber Masseron, aber am 26. April 1725 wurde er bereits wieder entlassen und begann eine Lehre bei Graviermeister Ducommun. Auch diese Arbeit bereitete ihm wenig Freude und so brach er im März 1728 seine Lehre ab. Jean-Jacques fand in Madame de Warens (1700-1762) in Annecy eine wohlhabende, zum Katholizismus konvertierte Calvinistin, die als mütterliche Freundin, Förderin und später als Geliebte, wesentlichen Einfluss auf Rousseaus Leben und Schreiben ausübte. In diese Zeit fiel auch Rousseaus Entscheidung, Schriftsteller und Musiker zu werden. In den Jahren zwischen 1728 und 1742 änderten sich seine Aufenthaltsorte ständig. Diese Zeit der „Wanderschaft“ nutzte Rousseau um sich auf den verschiedensten wissenschaftlichen Gebieten umzuschauen und weiterzubilden. Im Februar 1738 kehrte er zu Madame de Warens zurück – aber die Liebe ihrerseits war erloschen.[2]

1742 entschloss er sich entgültig nach Paris zu gehen, wo er seinen Lebensunterhalt als Hauslehrer und mit dem Abschreiben von Noten verdiente. 1745 schrieb er die Oper „Les muses galantes“ („Die galanten Musen“). Zeitweise war er zudem als Botschaftssekretär in Venedig. In Paris lernte Rousseau den französischen Philosophen Denis Diderot kennen, der ihn beauftragte, als einer der Enzyklopädisten musiktheoretische Beiträge (z.B. „Sonate“ im 15. Band) für die französische „Encyclopédie“ zu schreiben. Nicht zu vergessen ist, dass Rousseau für den 4. Band der Enzyklopädie den großen Artikel über „Économie ou Oeconomie“, geschrieben hatte, welcher die Gedanken des „Contrat social“ (1762) vorbereiten half.[3]

1745 lernte er Thérèse Levasseur kennen die er aber erst am 30. August 1768 heiratete. Aus dieser Beziehung gingen fünf Kinder hervor, welche Rousseau im Waisenhaus aufziehen ließ. Dies brachte ihm große Kritik ein. Aber man darf nicht die damaligen Zeitumstände und sein damit verbundenes, unstetes Leben vergessen.[4] Denn er war es, der den weltberühmten Erziehungsroman „Émile oder Über die Erziehung“ (Émile ou de l'éducation - 1762) geschrieben hatte! In diesem Erziehungsroman stellte er das Ideal einer naturnahen, undogmatischen Erziehung auf, welche die natürlichen Anlagen des Kindes frei entwickeln lassen soll. Berühmt wurde er bereits 1750 durch seine von der Akademie von Dijon ausgezeichnete kulturkritische Schrift über den (negativen) Einfluss der Künste und Wissenschaften auf die Sitten – „Discours sur les sciences et les arts“ (1. Discours , 1749/1750). Die darin erhobene Anklage richtet sich gegen die Kultur (Wissenschaft und Kunst). Sie hat den Menschen einem naturnahen, glücklichen Urzustand entfremdet und ihm Unschuld, Freiheit und Tugend geraubt. Als Reaktion auf eine weitere Preisfrage erschien der 2. Discours. „Abhandlung vom Ursprung der Ungleichheit unter den Menschen und worauf er sich gründe“ („Discours sur l'origine et les fondements de l'inégalité parmi les hommes“, 1755). Hier argumentiert Jean-Jacques Rousseau, dass die Ungleichheit der Menschen durch das Privateigentum herbeigeführt wird. Wie beim 1. Discours vertritt Rousseaus auch hier die Überzeugung, dass der Mensch eigentlich von Natur aus gut sei.[5] Das Recht auf die Freiheit des Gefühls verkündete Rousseau in dem schwärmerischen Briefroman „Julie oder Die neue Heloise“ („Julie ou la nouvelle Héloise“ - 1761).[6]

In seiner berühmtesten politischen Abhandlung „Du contrat social ou principes du droit politique“ („Der gesellschaftliche Vertrag oder die Grundregeln des allgemeinen Staatsrechts“, 1762 in Amsterdam) vertrat er die Theorie, dass der Staat als politische Organisation auf dem Gesellschaftsvertrag (Contrat social) beruht, welcher von den Bürgern freiwillig eingegangen wird. Mit seiner Verteidigung des Gemeinwillens (volonté générale) gegenüber dem absolutistischen Staat beschrieb er die theoretischen Grundlagen der Französischen Revolution und entwickelte eine Staatsphilosophie, welche weit über diese hinauswirkte.[7]

Mit der Veröffentlichung des Contrat social und des Émile begann für Rousseau ein neuer Lebensabschnitt. Ihn traf das Los der Verfolgung. Das Pariser Parlament erließ Haftbefehl und in Genf wurden am 19. Juni 1762 beide Werke öffentlich verbrand. Man warf Rousseau vor, er wolle die christliche Religion und alle Regierungsformen zerstören. Nachdem er in der Folge häufig seinen Aufenthaltsort änderte (z.B. England) kehrte er unter falschem Namen (den er gern selbst der Öffentlichkeit verriet) nach Frankreich und dann nach Paris zurück, wo er in ärmlichen und selbstgewollter Abgeschiedenheit die letzten acht Jahre seines Lebens verbrachte.[8] 1778 siedelte er mit Thérèse auf Einladung des Marquis de Girardin nach Ermenonville auf dessen Gut über. Schon sechs Wochen nach dem Umzug, am 2. Juli 1778 ereilte Jean-Jacques Rousseau gegen elf Uhr vormittags der Tod. Am 4. Juli wurde er auf einer Insel im See des Parks von Ermenonville beigesetzt.[9] Am 11. Oktober 1794 holte man den Sarg aus Ermenonville nach Paris in das berühmte Panthéon.

Eines seiner Ideale lässt sich in fast allen Werken - ob Philosophie, Musik, Dichtung, Pädagogik, Theologie oder Botanik – erkennen; nämlich, dass sich die Menschen in einem Zustand ungestörter Freiheit Selbstverwirklichen können.

Nach seinem Tod erschienen jene Schriften, in welchen er sich mit sich selbst befasste; „Rousseau juge de Jaen-Jaques“ („Rousseau als Richter von Jean-Jaques“, 1780), „Les confessions“ („Bekenntnisse“,1782) und „Rêveries du promeneur solitaire“ („Träumereien des einsamen Spaziergängers“, 1782). Liest man in diesen Werken, so hat man nicht den Eindruck, sie erfüllen die Voraussetzungen für eine selbstkritische Lebensbeschreibung. Dennoch waren sie von großem Einfluss auf die französischen Romantiker wie Victor Hugo.

Rousseau bereitete so den „Gefühlsstandpunkt“ der Romantik mit vor. Ebenso war er ein Wegbereiter der Französischen Revolution (auch wenn er kein Revolutionär sein wollte), der Demokratie und von großem Einfluss auf die moderne Pädagogik. Jean-Jacques Rousseau war Hauptvertreter der französischen Aufklärung, indem er für die individuelle Freiheit und gegen den Absolutismus von Kirche und Staat eintrat.[10]

2.2. Das Erste Buch des Contrat social

„Du contrat social ou principes du droit politique“ („Der gesellschaftliche Vertrag oder die Grundregeln des allgemeinen Staatsrechts“) ist 1762 in Amsterdam erschienen. Rousseau gliedert dieses Werk in vier Bücher, die ihrerseits in Kapitel aufgeteilt sind. Im ersten Buch entfaltet Rousseau mit dem Gesellschaftsvertrag das „einzig mögliche Prinzip des legitimen Staates“. Das zweite Buch handelt von der Legislative; es bestimmt ihr souveränitätstheoretisches Profil und definiert Wesen und Funktion des Gemeinwillens. Das dritte Buch stellt die Exekutivgewalt vor, beschreibt ihren institutionellen Ursprung und Status und erläutert ihre demokratische, aristokratische (herrschaftliche), monarchische und Misch-Variante. Im vierten Buch liefert Rousseau zunächst weitere institutionelle Einzelheiten der republikanischen Herrschaftsordnung nach antiken Vorbildern. Diese Institutionen sind Ausführungsbestimmungen und teils Einrichtungen, welche dem Verfall der Republik entgegen wirken sollen.12

Mit dem Contrat social gelang Rousseau sein bedeutenstes polit-philosophisches Werk. Dabei war sein eigentliches Ziel viel größer, was er bereits in der Vorrede des Contrat Social mit den Worten - „Diese kleine Abhandlung ist einem größerem Werke entnommen, das ich, ohne vorher meine Kräfte zu befragen, einmal begonnen und schon vor langer Zeit beiseite gelegt habe“ – beschreibt.[11] Er deutet an, dass seine Schrift, gegenüber dem eigentlich geplantem Werk, dem „Institutions politiques“, unvollständig sei. „Was nur ein Teil des Ganzen sein sollte, war am Ende schon das Ganze“[12] Dieser Hinweis, bzw. diese Entschuldigung wird in der Schlussbemerkung des Werkes präzisiert.

Beim lesen des Contrat social wird deutlich, dass Rousseau für eine Verbindung von Politik und Moral eintrat. Gerade vor dem Hintergrund der Korruption (u.a. in Venedig), sah Jean-Jacques Rousseau die Gefahr von politischen Verbrechen und Unterdrückung bestimmter gesellschaftlicher Schichten.

Während Rousseau im zweiten Teil seines Diskurses eine Geschichtsphilosophische Untersuchung über die menschliche Vergesellschaftung vorgenommen hatte, versucht er im Contrat social die grundlegenden Prinzipien des Staates zu entwickeln und die Verfassung legitimer Staaten zu beschreiben.[13] Den im Diskurs beschriebenen Naturzustand überwindet er mit dem Gesellschaftsvertrag! Im Diskurs beschrieb er noch den moralischen Zerfall der Menschheit in der bürgerlichen Gesellschaft. Im Contrat social bot Rousseau nun - als einer der Ersten - den Entwurf von Institutionen, welche die Bürger zur Erlangung ihrer Freiheit benötigen. Dies ist eine Umkehrung der früheren Argumentation“![14]

Das Erste Buch des Contrat social beginnt Rousseau mit einer unbetitelten Vorrede. Hier legt er seine Absicht und politische Rolle dar. „Ich will untersuchen, ob es in der bürgerlichen Ordnung irgendeine rechtmäßige und sichere Regel für das Regieren geben kann.“[15] Die Frage ob er legitimiert ist über Politik zu schreiben, beantwortet er mit ja. Da er sich als Teil des Souveräns (durch Stimmrecht) sieht, hat er die Pflicht sich über seine Regierung zu informieren. Bereis hier zeigt sich seine Rolle als Aufklärer. Das Motto der Aufklärung; „Habe den Mut dich deines eigenen Verstandes zu bedienen“, trifft auch bei Rousseau zu. Dennoch macht er zu Beginn seiner Ausführungen auch deutlich, dass er nicht das Ziel verfolgt sein Land in aller Gänze zu kritisieren. Im Gegenteil, er findet immer neue Gründe, die Regierung seines Vaterlandes (Genf) zu lieben.[16]

Gerade der Anfang des ersten Kapitels hat hohe Bekanntheit erreicht. „Der Mensch ist frei geboren und überall liegt er in Ketten“15. Dies klingt revolutionär, aber wenn man weiter liest „Mancher hält sich für den Herrn seiner Mitmenschen und ist trotzdem mehr Sklave als sie.“15 zeigt sich, dass von dieser Knechtschaft im Grunde alle betroffen sind. Selbst mit einer Revolution würde sich dieses Verhältnis nicht ändern, da nur die Personen ausgetauscht würden. Später stellt sich Rousseau bewusst gegen eine Vereinnahmung durch die Revolutionäre und Widerständler.[17] er ist der Meinung, jeder müsse Herrscher sein. Dass der Herrscher mehr Sklave ist, kann darin begründet werden, dass dieser auf seine Sklaven und deren Hilfe angewiesen ist. Nicht zuletzt kommt hier eine Kulturkritik zum Ausdruck. Das oben stehende Zitat steht auch dafür, dass Rousseau von der menschlichen Normalität („frei geboren“) hin zur politischen Gegenwart führt („liegt in Ketten“). Rousseau möchte sich in seinem Werk nicht mit der eben angedeuteten Verwandlung, sondern mit der Rechtmäßigkeit - wie sich ein Einzelner unter ein Kollektiv werfen kann - beschäftigen.[18] Der Gesellschaftsvertrag fragt somit nach der rechtlichen Legitimität des bürgerlichen Zustandes. Deshalb zeigt er in diesen und den folgenden Kapiteln, dass es keine natürliche Grundlage für bürgerliche Gesellschaft gibt.

2.2.1. Entstehung und Grundlagen der legitimen Herrschaft

„Allein die gesellschaftliche Ordnung ist ein geheiligtes Recht, das die Grundlage aller übrigen bildet.“[19] „Allerdings“ so schreibt er weiter „entspringt dieses Recht keineswegs aus der Natur, es beruht folglich auf Verträgen.“ 19 Hier beginnt Rousseau die Begründung von legitimer politischer Herrschaft, welche nur auf Vereinbarungen (Verträgen) beruhen kann. Mit seinem Werk „Vom Gesellschaftsvertrag“ will er die Prinzipien des Staatsrechts, die politische Herrschaft mit der Idee der vertraglichen Vereinigung freier und gleicher Bürger begründen.[20]

Die eben zitierte Stelle zeigt einen der Widersprüche zum 2. Diskurs. Während er dort die Überwindung des Naturzustandes als Ursache für die Fehlentwicklung der Gesellschaft sieht, teilt er im Contrat social die Einsicht der meisten damaligen Staatsphilosophen; dass der Naturzustand zu verlassen ist. Nicht zuletzt aus dem Grund, weil Rousseau erkannt haben muss, dass eine Rückkehr zum Naturzustand nicht möglich und wenig sinnvoll ist. Es geht ihm darum zu zeigen, dass die Errichtung eines Herrschaftsprogramms unerlässlich ist.[21]

[...]


[1] Vgl. Ahrbeck, Rosemarie: Jean-Jacques Rousseau, Urania Verlag, Leipzig, Jena, Berlin 1978, S. 13-15.

[2] Vgl. ebd. S. 24-29.

[3] Vgl. Brockard, Hans: Rousseaus Leben, in: Jean-Jacques Rousseau: Vom Gesellschaftsvertrag, Reclam Verlag, Stuttgart 1986, S. 186.

[4] Vgl. Ahrbeck, Rosemarie: Jean-Jacques Rousseau, Urania Verlag, Leipzig, Jena, Berlin 1978, S. 47.

[5] Vgl. ebd. S. 60-64.

[6] Vgl. Brockard, Hans: Rousseaus Leben, in: Rousseau: Gesellschaftsvertrag, Stuttgart 1986, S194f.

[7] Vgl. Wokler, Robert: Rousseau, Übers. von Michaela Rehm, Herder Verlag, Freiburg, Basel Wien 1995, S. 25.

[8] Brandt, Reinhard: Rousseaus Philosophie der Gesellschaft, Stuttgart 1973, S. 54.

[9] Vgl. Wokler, Robert: Rousseau, Freiburg u.a. 1995, S. 27f. & Ahrbeck, Rosemarie: Jean-Jacques Rousseau, Urania Verlag, Leipzig, Jena, Berlin 1978, S. 117.

[10] Vgl. Wokler, Robert: Rousseau, Freiburg u.a. 1995, S. 28f.

[11] Jean-Jacques Rousseau: Vom Gesellschaftsvertrag, Übersetzung Hans Brockard, Reclam Verlag, Stuttgart 1986, S. 4.

[12] Brandt, Reinhard / Herb, Karlfriedrich (Hrsg.): Einführung in Rousseaus Gesellschaftsvertrag, in: dieselbe, Jean – Jacques Rousseau, Vom Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien des Staatsrechts, Akademie Verlag, Berlin 2000, S. 4.

[13] Kersting, Wolfgang: Die politische Philosophie des Gesellschaftsvertrages, Darmstadt 1994, S. 32

[14] Wokler, Robert: Rousseau, Freiburg u.a. 1995, S. 85.

[15] Jean-Jacques Rousseau: Vom Gesellschaftsvertrag, Übersetzung Hans Brockard (Hrsg.), Reclam Verlag, Stuttgart 1986, S. 5.

[16] Vgl. Rousseau, J.-J. : Vom Gesellschaftsvertrag, S. 5.

[17] Vgl. Fetscher, Iring: Rousseaus politische Philosophie: zur Geschichte des demokratischen Freiheitsbegriffs, 6. Aufl., Suhrkamp Verlag, Frankfurt / M. 1990, S. 105. & Vgl. Rousseau, Jean-Jacques: Bekenntnisse.

[18] Vgl. Rousseau, J.-J. : Vom Gesellschaftsvertrag, S.5.

[19] Ebd. S. 6.

[20] Brandt, R./Herb, K.: Einführung in Rousseaus Gesellschaftsvertrag, in: dieselbe, Rousseau, Vom Gesellschaftsvertrag Berlin 2000, S. 27.

[21] Vgl. Kersting, Wolfgang: Die politische Philosophie des Gesellschaftsvertrages, Darmstadt 1994, S. 32.

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Details

Title
Zum Gesellschaftsvertrag von Jean-Jacques Rousseau
College
Martin Luther University  (Institut für Politikwissenschaften)
Course
Die politische Philosophie von Jean-Jacques Rousseau
Grade
1,0
Author
Year
2003
Pages
20
Catalog Number
V52604
ISBN (eBook)
9783638482721
ISBN (Book)
9783638819855
File size
786 KB
Language
German
Keywords
Gesellschaftsvertrag, Jean-Jacques, Rousseau, Philosophie, Jean-Jacques, Rousseau
Quote paper
Christian Tischner (Author), 2003, Zum Gesellschaftsvertrag von Jean-Jacques Rousseau, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/52604

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