Bemühungen, das Recht des internationalen Warenkaufs international zu vereinheitlichen blieben bisher im Wesentlichen auf materiell-rechtliche Vorschriften über das Schuldverhältnis zwischen den Kaufvertragsparteien beschränkt. Das UN-Kaufrecht regelt ebenso wie schon das Haager Einheitliche Kaufrecht nur das Zustandekommen des Kaufvertrages und die daraus erwachsenen Rechte und Pflichten der Parteien. Alle sachenrechtlichen Fragen, insbesondere der Eigentumsübergang sind von dem Anwendungsbereich der Übereinkommen ausgenommen. Somit ergeben sich im internationalen Warenkauf erhebliche Probleme bezüglich des anzuwendenden Rechts. Wurde das UN-Kaufrecht im Kaufvertrag ausgeschlossen, muss anhand der nationalen IPR-Regeln das Vertragsstatut ermittelt werden. (Das Statut, von lat.: statutum Festsetzung, ist eine Rechtsordnung, die in einem bestimmten Gebiet oder bezüglich eines bestimmten Gegenstands Anwendung findet). Auch das Sachenrecht und die geltende Situs-Regel (Punkt II.3) darf im internationalen Warenkauf nicht außer Acht gelassen werden. Über das Zusammenspiel von völkerrechtlichen Verträgen und internationalem Privatrecht soll nachfolgend ein kleiner Überblick gewährt werden.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Statuten
1. UN-Kaufrecht
2. Vertragsstatut
3. Sachstatut
III. Statutenwechsel
1. Schlichter Statutenwechsel
2. Qualifizierter Statutenwechsel
IV. Sonderfälle
1. Internationale Verkehrsgeschäfte
2. Res in transitu
3. Verkehrsmittel
V. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Herausforderungen des Statutenwechsels im Kontext des internationalen Warenkaufs. Dabei wird analysiert, wie das Zusammenspiel zwischen dem UN-Kaufrecht, den nationalen IPR-Regeln (Vertragsstatut) und dem internationalen Sachenrecht (Sachstatut/lex rei sitae) die dingliche Rechtslage beeinflusst, insbesondere wenn Waren nationale Grenzen überschreiten.
- Anwendungsbereich und Grenzen des UN-Kaufrechts (CISG)
- Ermittlung des anwendbaren Vertragsstatuts und Sachstatuts
- Rechtliche Folgen des Statutenwechsels bei grenzüberschreitenden Warenbewegungen
- Sonderproblematiken bei internationalen Verkehrsgeschäften und Res in transitu
- Spezialregeln für den dinglichen Rechtsstatus von Verkehrsmitteln
Auszug aus dem Buch
1. Schlichter Statutenwechsel
Abgeschlossene Tatbestände unterfallen bei einem Statutenwechsel dem alten Statut. Hat der in einem anderen Staat abgeschlossene Tatbestand dort eine dingliche Rechtsänderung bewirkt, so bleibt diese Rechtsänderung grundsätzlich auch unter dem neuen Statut bestehen, selbst wenn für die Rechtsänderung im neuen Recht weitergehende Tatbestandsvoraussetzungen nötig wären. Das neue Statut erkennt somit die unter dem alten Statut „wohlerworbenen Rechte“ an. Auch wenn die unter dem alten Statut begründeten Rechte unter dem neuen Statut fortbestehen, richtet sich die rechtliche Wirkung ab Grenzübertritt nach dem neuen Sachstatut. Unproblematisch ist dies, wenn es sich um Rechte wie Volleigentum handelt, die weltweit anerkannt sind. Schwierigkeiten ergeben sich da eher bei der Ausübung und Anerkennung von dinglichen Sicherungsrechten, da diese sehr oft in den verschiedenen Rechtsordnungen unterschiedlichen Voraussetzungen unterliegen. Art. 43 II EGBGB geht grundsätzlich von der Anerkennung fremder dinglicher Rechte aus, schränkt die Anwendung aber dahingehend ein, dass diese nicht im Widerspruch zu der sachenrechtlichen Ordnung des neuen Statuts stehen dürfen. Zu beachten gilt noch, dass bei abgeschlossenen Tatbeständen eine Heilung durch Statutenwechsel nicht in Betracht kommt. War also ein abgeschlossener Vorgang nach dem bisherigen Sachstatut nicht ausreichend zur Begründung eines dinglichen Rechts und verbringt man die Sache nun in eine neue Rechtsordnung die den Erwerb zu lassen würde, entsteht dadurch nicht automatisch ein dingliches Recht an der Sache.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Diese Einleitung skizziert die Problematik des internationalen Warenkaufs, bei dem sich Fragen des Eigentumsübergangs außerhalb des UN-Kaufrechts stellen und die Anwendung nationaler IPR-Regeln sowie der Situs-Regel erforderlich machen.
II. Statuten: Dieses Kapitel erläutert die Grundlagen des UN-Kaufrechts als vorrangiges Regelwerk, die Ermittlung des Vertragsstatuts mittels IPR-Regeln und die Anwendung des Sachstatuts nach der Belegenheitsregel.
III. Statutenwechsel: Hier wird der Wechsel des anwendbaren Sachenrechts bei Grenzübertritt einer beweglichen Sache differenziert nach schlichtem und qualifiziertem Statutenwechsel untersucht.
IV. Sonderfälle: Es werden spezifische Problemstellungen bei internationalen Verkehrsgeschäften, Waren während des Transports (res in transitu) und besonderen Anknüpfungen für Verkehrsmittel behandelt.
V. Fazit: Das Fazit stellt fest, dass trotz einer grundsätzlichen Anerkennung von Verkäuferrecht und Situs-Regel, weltweit Uneinigkeit über die Anerkennung dinglicher Sicherungsrechte besteht, was einheitliche Regelungen erforderlich macht.
Schlüsselwörter
Internationales Privatrecht, IPR, UN-Kaufrecht, CISG, Vertragsstatut, Sachstatut, Statutenwechsel, lex rei sitae, Sachenrecht, Eigentumsübergang, Sicherungsrechte, internationales Verkehrsgeschäft, res in transitu, EGBGB, Belegenheitsregel.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtliche Problematik des Eigentumsübergangs und der dinglichen Rechtslage im internationalen Warenkauf, wenn Waren die Grenzen verschiedener Rechtsordnungen überschreiten.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind das UN-Kaufrecht (CISG), die Bestimmung des Vertrags- und Sachstatuts nach dem EGBGB sowie die Auswirkungen eines Statutenwechsels auf dingliche Rechte.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie das Zusammenspiel von völkerrechtlichen Verträgen und nationalem IPR funktioniert und welche Schwierigkeiten sich bei der Anerkennung dinglicher Rechte im grenzüberschreitenden Kontext ergeben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die rechtswissenschaftliche Analyse von Gesetzesnormen (insbesondere EGBGB und CISG) und bezieht sich auf die herrschende Meinung im Schrifttum sowie relevante Rechtsprechung.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Erläuterung der Statuten (UN-Kaufrecht, Vertrags- und Sachstatut), die Problematik des Statutenwechsels sowie die Untersuchung von Sonderfällen wie internationalen Verkehrsgeschäften und Transporten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Statutenwechsel, lex rei sitae, internationales Privatrecht, dingliche Sicherungsrechte und EGBGB.
Wie unterscheidet sich der schlichte vom qualifizierten Statutenwechsel?
Beim schlichten Statutenwechsel ist der sachenrechtliche Tatbestand unter dem alten Statut bereits abgeschlossen, während er beim qualifizierten Statutenwechsel zum Zeitpunkt des Grenzübertritts noch nicht abgeschlossen war.
Warum gelten für Verkehrsmittel wie Flugzeuge oder Schiffe Sonderregeln?
Da diese Verkehrsmittel ihren Lageort ständig wechseln und sich teils auf hoheitsfreiem Gebiet befinden, ist die Anknüpfung an die lex rei sitae ungeeignet; stattdessen wird an den Herkunftsstaat oder das Flaggenprinzip angeknüpft.
- Quote paper
- Katrin Bikowski (Author), 2005, Statutenwechsel im internationalen Warenkauf, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/52971