Manche Ehepaare oder auch Alleinstehende können oder wollen keine eigenen Kinder bekommen und denken deshalb über die Adoption eines fremden Kindes nach. Eine Adoption, bei der sowohl der Adoptierende als auch der Adoptierte aus Deutschland kommen, ist im Familienrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt.
Wenn eine Familie ein Kind aus einem anderen Land adoptieren möchte, wird es etwas komplizierter. Denn hier sind das adoptierte Kind und der oder die Adoptierenden nicht demselben Recht unterworfen. Dabei muss beachtet werden, dass in solchen Fällen unter umständen Gesetze vorliegen, die sich sehr voneinander unterscheiden.
Hier tritt das Internationale Privatrecht (IPR) in den Vordergrund, das sich mit Angelegenheiten befasst, die verschiedene Rechtsordnungen betreffen. Im IPR werden Sachgebiete wie Schuldrecht, Sachenrecht oder Familienrecht auf internationaler Ebene behandelt und es wird entschieden, nach der Rechtsnorm welchen Landes ein Fall entschieden wird. Neben den Artikeln 22 und 23 des Einführungsgesetzes des BGB sind bei einer Internationaler Adoption außerdem die Artikel das Haager Adoptionsübereinkommens vom 29.5.1993, die für Deutschland am 1.3.2002 in Kraft getreten sind, und den Ablauf einer internationalen Adoption klären, bedeutend.
Bei einer internationalen Adoption müssen viele Voraussetzungen, nicht nur vom Herkunftsland des Kindes, sondern auch vom Aufnahmestaat, gegeben sein, damit sie reibungslos ablaufen kann. Gesetze wie das EGBGB und das Haager Adoptionsübereinkommen sollen helfen damit sowohl die Voraussetzungen als auch die Wirkungen einer Adoption den Annehmenden und dem Angenommenen das best mögliche Ergebnis liefern.
Gliederung
I. Einleitung
II. Allgemeines zum Internationalen Privatrecht
III. Eine Adoption in Deutschland
1. Adoptionsarten
a) Minderjährigen- und Volljährigenadoption
b) Vertrags- und Dekretsystem
c) Volladoption und Teiladoption
2. Der Ablauf einer Adoption
3. Die Wirkungen einer Adoption
4. Die Aufhebung einer Adoption
5. Beispielsfall
VI. Eine Adoption auf internationaler Ebene
1. Das Einführungsgesetz des BGB
a) Artikel 22 EGBGB
b) Artikel 23 EGBGB
2. Das Haager Adoptionsübereinkommen
a) Das Haager Adoptionsübereinkommen im Allgemeinen
b) Die Artikel des Haager Abkommens
c) Der Ablauf einer Adoption
3. Die Auswirkungen einer Adoption auf die Verwandtschaftsverhältnisse
a) Das Verhältnis zu den leiblichen Verwandten
b) Das Verhältnis zur Adoptivfamilie
V. Schluss
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen und Konsequenzen von Adoptionen, wobei ein besonderer Fokus auf dem Internationalen Privat- und Verfahrensrecht liegt. Dabei wird analysiert, wie sich nationale Regelungen des BGB und internationale Übereinkommen, insbesondere das Haager Adoptionsübereinkommen, auf die Verwandtschaftsverhältnisse des Adoptierten auswirken.
- Grundlagen des Internationalen Privatrechts im Kontext von Adoptionen
- Nationales Adoptionsrecht in Deutschland
- Anwendung des Einführungsgesetzes des BGB (EGBGB) bei Auslandsberührung
- Struktur und Zielsetzung des Haager Adoptionsübereinkommens
- Rechtliche Folgen einer Adoption für die Verwandtschaftsverhältnisse
Auszug aus dem Buch
II. Allgemeines zum Internationales Privatrecht
Durch die Globalisierung werden die Lebensverhältnisse heutzutage immer internationaler. Besonders in Europa kommt es praktisch täglich zu grenzüberschreitenden Aktivitäten der Bürger wie zum Beispiel Arbeiten im Ausland, Innanspruchnahme von Dienstleistungen aus dem Ausland oder medizinische Behandlungen, die im Ausland stattfindet. Kommt es in solchen Fällen zu Streitigkeiten, stellt sich oft das Problem, dass verschiedene beteiligte Rechtsordnungen miteinander kollidieren oder zumindest unterschiedliche Normen für eine Lösung zur Verfügung stehen. Für Konflikte dieser Art ist das Internationale Privatrecht zuständig, welches die Rechtsordnung bestimmt nach der entschieden werden soll. Aus der Vielzahl der geltenden Rechtsordnungen ist dann diejenige anzuwenden, zu der der Sachverhalt die engste Verbindung hat. Auf diese Weise wird ausländisches Recht auf die gleiche Stufe gestellt wie inländisches. Man kann somit sagen, dass Internationales Privatrecht die Gesamtheit der Rechtssätze einer nationalen Rechtsordnung ist, die aus der Vielzahl nationaler Rechtsordnungen diejenige berufen, welche auf ein konkretes Lebensverhältnis zur Anwendung kommen soll. Das Internationale Privatrecht entscheidet folglich nicht selbst über einen Sachverhalt, sondern löst den Konflikt zwischen mehreren Rechtsordnungen indem es auf die betreffenden Normen in der nationalen Rechtsordnung verweist.
Schon Friedrich Karl von Savigny, der Begründer der Historischen Rechtsschule, führte an, dass ein internationaler Entscheidungseinklang sehr wichtig sei. Dieser solle durch die Gleichstellung von ausländischem mit inländischem Recht ermöglicht werden. Der Einklang werde dann verwirklicht, wenn die Rechtsverhältnisse, in Fällen einer Kollision der Gesetze, dieselbe Beurteilung zu erwarten haben, ohne Unterschied, ob in diesem oder jenem Staat das Urteil gesprochen wird.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Einleitung führt in die Problematik ein, dass bei Adoptionen mit Auslandsbezug unterschiedliche Rechtsordnungen kollidieren, und skizziert die Relevanz des Internationalen Privatrechts sowie des Haager Adoptionsübereinkommens.
II. Allgemeines zum Internationalen Privatrecht: Dieses Kapitel erläutert die Funktion des Internationalen Privatrechts bei der Bestimmung der anwendbaren Rechtsordnung in grenzüberschreitenden Fällen.
III. Eine Adoption in Deutschland: Es werden die inländischen Adoptionsarten, der formale Ablauf der Adoption nach deutschem Recht und die daraus resultierenden rechtlichen Wirkungen dargestellt.
VI. Eine Adoption auf internationaler Ebene: Das Kapitel analysiert die ergänzenden rechtlichen Anforderungen bei internationalen Adoptionen, insbesondere durch das EGBGB und das Haager Adoptionsübereinkommen.
V. Schluss: Der Schluss fasst die Ergebnisse zusammen und unterstreicht die Bedeutung einer reibungslosen, am Kindeswohl orientierten internationalen Adoptionsregelung.
Schlüsselwörter
Adoption, Internationales Privatrecht, EGBGB, Haager Adoptionsübereinkommen, Kindeswohl, Familienrecht, Verwandtschaftsverhältnisse, Adoptionsstatut, Volladoption, Teiladoption, Vormundschaftsgericht, Internationale Adoption, Rechtsordnung, Abstammung, Anerkennung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt das komplexe Rechtsgebiet der Adoption unter besonderer Berücksichtigung von Sachverhalten mit Auslandsberührung und den entsprechenden rechtlichen Anknüpfungspunkten.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentral sind die Anwendung des Internationalen Privatrechts, die Regelungen des deutschen BGB sowie die verfahrensrechtlichen Neuerungen durch das Haager Adoptionsübereinkommen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Voraussetzungen und die Wirkungen von Adoptionen auf die Verwandtschaftsverhältnisse sowohl im rein inländischen Kontext als auch bei internationalen Adoptionen zu klären.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die Analyse einschlägiger Gesetzestexte, insbesondere des BGB und EGBGB, sowie die Auswertung von Kommentaren und Fachaufsätzen zum Familien- und Adoptionsrecht.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine Darstellung der deutschen Adoptionspraxis und eine vertiefende Untersuchung der internationalen Ebenen, inklusive der Kollisionsnormen und der neuen behördlichen Kooperationsstrukturen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Adoption, EGBGB, Kindeswohl, Volladoption, Internationales Privatrecht und Haager Adoptionsübereinkommen.
Welche Rolle spielt das Haager Adoptionsübereinkommen konkret?
Es dient der verfahrensrechtlichen Absicherung und Vereinheitlichung internationaler Adoptionen durch ein System der Zusammenarbeit zentraler Behörden zum Schutz des Kindeswohls.
Wie unterscheidet sich die Volladoption von der Teiladoption?
Bei der Volladoption erlöschen die rechtlichen Bindungen zu den leiblichen Eltern vollständig, während bei der Teiladoption bestimmte Rechtsbeziehungen, wie etwa Erbrechte, fortbestehen können.
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- Nadja Heinz (Author), 2005, Die Anknüpfung der Adoption und ihre Folgen für die Verwandtschaftsverhältnisse des Adoptierten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/53079