Die Abendmahlskontroverse in der Oldenburger Kirchenordnung von 1573 - Analyse der Argumentationsstruktur eines Beitrages zum Abendmahlsstreit im Zeitalter der Konfessionsbildung


Seminar Paper, 2005

16 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhalt

1. Einleitung

2. Historischer Hintergrund
2.1 Der Abendmahlsstreit im 16. Jahrhundert
2.2 Anlässe für die Entstehung der Oldenburger Kirchenordnung von 1573

3. Argumentationsstruktur des Abschnittes über das Abendmahl (S. 1054-1057
3.1 Glaube und Vernunft: Verteidigung der Realpräsenz
3.2 Mensch und Gott: Ubiquitätslehre und Christologie

4. Ergebnisse

Verwendete Literatur

1. Einleitung

Die Auseinandersetzung um die richtige Deutung der Einsetzungsworte aus dem Neuen Testament[1] erhitzte nicht nur zur Zeit der Reformation die Gemüter der Theologen, sondern war auch noch zur Zeit der Konfessionalisierung aktuell. Zwar blieben die dogmatischen Positionen der Lutheraner und Reformierten in dieser Frage spätestens seit dem Consensus Tigurinus von 1549 weitgehend unverändert, die Argumente, mit denen Luther, Zwingli und Calvin ihre Positionen stützen, spielten im Zeitalter der Konfessionsbildung dennoch eine wichtige Rolle. So bezogen sich Theologen beider Parteien auf die Thesen ihrer großen Reformatoren, wenn es darum ging, den apodiktischen Geltungsanspruch ihrer Konfession gegen die jeweils anderen zu rechtfertigen.

Die Oldenburger Kirchenordnung von 1573 ist ein anschauliches Beispiel dafür: In dem Abschnitt, der von den „sacramentirern“ handelt,[2] wird die eigene lutherische Position für die Realpräsenz in Brot und Wein gegen die calvinistische Auffassung verteidigt, die von der geistlichen Speisung (nur) der Gläubigen ausgeht. Der argumentativ-rechtfertigende Stil der Verordnung erklärt sich aus der Tatsache, daß die lutherische Lehre in der Grafschaft Oldenburg noch längst nicht von jedermann angenommen worden und zugleich vom benachbarten – reformierten – Ostfriesland ständiger Bedrohung ausgesetzt war. So ist es nicht verwunderlich, daß sich die Kirchenordnung auch nicht so liest, wie wir uns gemeinhin einen Gesetzestext vorstellen: Die Verordnung und deren Begründung werden nicht voneinander getrennt; die Kirchenordnung ist mehr als eine Vorschrift, es wird – teilweise polemisch – für eine Position argumentiert.

In meiner Hausarbeit möchte ich die argumentative Struktur des o. g. Abschnitts „Von den sacramentirern“ herausarbeiten und anhand dessen aufzeigen, welchen Stilmitteln und argumentativen Ausdrucksformen sich die Autoren der Kirchenordnung bedienten, um sich mit der Abendmahlsfrage auseinanderzusetzen. Dabei scheint es sinnvoll, zunächst die Stellungen der Hauptströmungen (Lutheraner und Reformierte) im Abendmahlsstreit kurz zu skizzieren und die Umstände, die zur Entstehung der Oldenburger Kirchenordnung führten, knapp zu schildern. Das werde ich im nächsten Kapitel tun, um die Argumente in der Oldenburger Kirchenordnung in ihren dogmatisch-ideengeschichtlichen Zusammenhang einordnen zu können. Anschließend – im Hauptteil meiner Arbeit – werde ich die Argumentationsstruktur des erwähnten Abschnittes herausarbeiten und zum Abschluß meine Ergebnisse kurz zusammenfassen.

2. Historischer Hintergrund

2.1. Der Abendmahlsstreit im 16. Jahrhundert

Die sogenannten Einsetzungsworte, mit denen Christus vom gebrochenen Brot als von seinem Leibe redet, sind ohne Zweifel erklärungsbedürftig: Man kann den Evangeliumstext „das ist mein Leib“ wörtlich verstehen und darauf beharren, daß Christus in der Hostie auch leiblich anwesend sei (Realpräsenz) oder aber dagegenhalten und dafür argumentieren, daß das ganze als eine Metapher zu lesen sei und Christus beim Abendmahl zwar zugegen sei, aber jedenfalls nicht in Wein und Brot.

An diesen beiden Deutungsmöglichkeiten entzündete sich zwischen den Reformatoren der Abendmahlsstreit. Luther setzte sich für die Realpräsenz ein, die sich allerdings in Nuancen[3] von der katholischen Auffassung unterschied. Gemäß der synoptischen Evangelien, in denen immer von Brot und Wein die Rede ist, war Luther der Ansicht, daß es Gottes Gebot widerspräche[4], wenn man den Gläubigen bei den Abendmahlsfeiern nur Brot gäbe, ihnen aber den Wein vorenthalte. Letzteres wurde katholischerseits praktiziert, was man damit rechtfertigte, daß der ganze Christus jeweils in Brot und Wein (Konkomitanzlehre)[5] vorhanden sei, und daß es deshalb dem Seelenheil der Laien nicht abträglich sei, wenn man ihnen das Abendmahl nur unter einer Gestalt (sub una specie), nämlich Brot, austeile. In seinem Festhalten an den Glauben, daß Christus realiter in der Hostie anwesend sei, unterschied sich Luther aber nicht von der Römischen Auffassung.

Diese – bis dato weitgehend unangefochtene – Auffassung wurde erst von den Zwinglianern[6] in Frage gestellt. Zwingli meinte, daß eine Anwesenheit Jesu mit seinem Leibe in Wein und Brot ein widersinniger und sogar denkunmöglicher Zustand sei. Christus ist beides: Gott und Mensch.[7] Nach seiner menschlichen Natur ist Christus mit seinem (nun verklärten) Leibe in den Himmel aufgefahren. Zwingli will den menschlichen Jesus genau lokalisieren: Er sitzt seit seiner Himmelfahrt zur Rechten Gottes – so steht es im Credo. Wie soll es nun aber möglich sein, daß dieser menschliche Leib, von dem wir ja glauben, er sei aus der irdischen Sphäre entrückt, im Brote sei? Zwingli gesteht den Lutheranern zwar zu, daß Christus mit seiner göttlichen Natur[8] sehr wohl in der Hostie sein könne. Nach seiner göttlichen Natur könne er auch überall sonst sein. Da Zwingli aber zwischen der menschlichen und göttlichen Natur Christi eine so scharfe Trennung vornimmt, verwirft er die Vorstellung, daß der Mensch Christus nach seiner Himmelfahrt überhaupt noch auf Erden sein könne. Da Christus eben nicht nur Gott, sondern auch Mensch ist, und zwar nicht weniger Mensch sei, als jeder andere auch, kann er auch nur an einem Orte zugleich sein – es sei widersinnig zu glauben, der ganze Christus könne sich im Brot befinden. Brot und Wein sind für Zwingli nicht mehr als sichtbare Zeichen, womit wir Christi Passion gedenken.

Luther hingegen nimmt keine so schroffe Trennung zwischen den beiden Naturen Christi vor. Er versteht Zwingli so, daß dieser eine zu naive Vorstellung von Himmel und Erde habe, weil er sie sich als räumlich voneinander abgetrennte Orte denkt. Diesen Denkfehler begeht Zwingli – nach Luther – gerade deshalb, weil er das Bibelwort nicht so liest, wie es wörtlich dasteht, sondern eben darüber nachdenkt, und mit seiner Vernunft am Worte Gottes herumdeutelt. Für Luther ist deshalb Transzendenz nicht bloße Transzendenz: Gottes Himmel ist nicht fernab unserer irdischen Realität, sondern überall, wo Gott ihn haben will. Die Sakramente sind Gottes Gnadenmittel, wodurch der Himmel Gottes auf Erden Wirklichkeit wird.[9]

Calvin, der sich ab 1536 – fünf Jahre nach Zwinglis Tod – zur Abendmahlsthematik äußerte, nimmt, so kann man vielleicht sagen, eine Position zwischen der evangelischen und der schweizerischen ein. Einerseits lehnt er die Realpräsenz ab – es sei Gottes unwürdig[10], im Brot zu sein – andererseits hält er aber daran fest, daß Christus während der Abendmahlsfeier durchaus auch mit seinem menschlichen, verklärten Leib zugegen sei. Dennoch ist dieser Leib – wie auch Zwingli es lehrt – unserer irdischen Sphäre entrückt, wir können ihn auch auf Erden nicht fassen. Wenn Jesus nicht in unsere Welt „herunterkommt“, müssen die Gläubigen, die am Abendmahl Gottes teilhaftig werden, geistig in die seine hinaufsteigen (manducatio spiritualis). Dazu werden sie vom Heiligen Geist befähigt. Calvin sieht Brot und Wein als Mittel, das Gott dazu einsetzt, sich uns zu offenbaren. Da wir ja in der empirischen Welt leben, braucht es dazu äußerliche, sichtbare Dinge wie Brot und Wein, oder das Wasser bei der Taufe.

[...]


[1] Mt 26,26-28; Mk 14,22-24; Lk 22,19.20 und 1. Kor 11,23-25.

[2] Der Text findet sich in: Sehling, Emil (Hg.): Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts. Bd. VII/2, 2. Halbbd., Teil 1, bearbeitet von A. Sprengler-Ruppenthal, Tübingen (1980), S. 1054-1057.

[3] In Anlehnung an die aristotelische Ontologie wurde katholischerseits offiziell die Transsubstantiationslehre verkündet, wonach Brot und Wein nach dem Aussprechen der Einsetzungsworte sich zum Leibe Christi wandelten, und nun der Substanz nach gänzlich Christi Leib seien und nur der Form nach Brot (panitas = „Brotheit“). Luther hielt diese Auffassung für philosophisch verbrämt und verwarf den Gedanken der Wandlung. Nach Luther kommt nach den Einsetzungsworten Christus zum Brot dazu ( Konsubstantiation), der Reformator verbittet sich aber jede Spekulation darüber, wie der Leib Christi zum Brot dazukommt. Vgl. dazu auch MacCulloch, Diarmaid: Reformation. Europe’s House Divided 1490-1700, London (2004), S. 25.

[4] Vgl. Graß, Hans: Die Abendmahlslehre bei Luther und Calvin. Eine kritische Untersuchung. (Beiträge zur Förderung christlicher Theologie, Bd. 47), Gütersloh (1954), S. 55.

[5] Vgl. Graß, S. 45ff.

[6] Meines Wissens taucht die est = significat – These zum ersten Mal in der 1525 anonym erschienen „epistola christiana“ auf (Vgl. in: Hans Dieter Betz (Hgg.): Religion in Geschichte und Gegenwart, Bd. 1, Tübingen (1998), S. 25).

[7] In diesem Punkt stimmten beide – Luther und Zwingli – mit dem nizäanischen Dogma überein, wonach Christus göttliche und menschliche Natur in sich vereint (vgl. auch Röm 1,3.4).

[8] In der Terminologie Ockhams wird von der Natur Gottes gemeinhin als repletive r gesprochen, wonach es Gott zukommt, alle Orte zugleich „auszufüllen“. Wegen seiner Vollkommenheit kann Gott nicht räumlich lokalisierbar sein, seine Natur läßt keine Vorstellung von ihm zu, die seine Gegenwart auf einen bestimmten Ort (sei es „im Himmel“, „auf der Erde“ oder „im Brot“) einschränkt. Auch „ausfüllen“ ist hier also nicht bloß räumlich zu verstehen (Vgl. Maurer, Ernstpeter: Luther, Freiburg (1999), S. 80).

[9] Vgl. Gollwitzer, Helmut: Coena Domini. Die altlutherische Abendmahlslehre in ihrer Auseinandersetzung mit dem Calvinismus dargestellt an der lutherischen Frühorthodoxie, München (1937), S. 167f.

[10] Vgl. Graß, S. 214.

Excerpt out of 16 pages

Details

Title
Die Abendmahlskontroverse in der Oldenburger Kirchenordnung von 1573 - Analyse der Argumentationsstruktur eines Beitrages zum Abendmahlsstreit im Zeitalter der Konfessionsbildung
College
Free University of Berlin
Grade
1,0
Author
Year
2005
Pages
16
Catalog Number
V53300
ISBN (eBook)
9783638487955
ISBN (Book)
9783656775881
File size
535 KB
Language
German
Keywords
Abendmahlskontroverse, Oldenburger, Kirchenordnung, Analyse, Argumentationsstruktur, Beitrages, Abendmahlsstreit, Zeitalter, Konfessionsbildung
Quote paper
Till Stüber (Author), 2005, Die Abendmahlskontroverse in der Oldenburger Kirchenordnung von 1573 - Analyse der Argumentationsstruktur eines Beitrages zum Abendmahlsstreit im Zeitalter der Konfessionsbildung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/53300

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Die Abendmahlskontroverse in der Oldenburger Kirchenordnung von 1573 - Analyse der Argumentationsstruktur eines Beitrages zum Abendmahlsstreit im Zeitalter der Konfessionsbildung



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free