Martin Luther und seine Stellung zu den Täufern bis 1530


Term Paper (Advanced seminar), 2006

25 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

I. Die Tauflehre Luthers

II. Die Täufer und ihre Lehre
1. Entstehung und Entwicklung der Bewegung
2. Glaubensgrundlagen der Täufer
3. Die Lehre der Täufer über die Taufe

III. Luthers Kampf gegen die Täufer
1. Luthers Stellung zu Glaubensverfolgungen
2. Luthers Auseinandersetzung mit den Täufern
Schluss
Literaturverzeichnis

Einleitung

Die kirchlichen Umbrüche im 16. Jahrhundert brachten eine nahezu unübersichtliche Anzahl verschiedener Kirchen und Gemeinden hervor, die teils ähnliche, teils unterschiedliche Schwerpunkte in ihrer Lehre setzten, die sie doch alle von der Bibel abgeleitet haben wollten. Neben den großen Reformatoren Luther, Calvin und Zwingli gab es viele weitere Männer, die sich intensiv mit der Bibel auseinandersetzten und Erkenntnisse aus ihr schöpften, die nicht mit der Lehre der Römischen Kirche übereinstimmten. Sie hatten Zuhörer, die zu Anhängern ihrer Lehre wurden, was die Entstehung dieser vielen Glaubensgruppen zur Folge hatte, die nicht nur mit der Staatskirche in Konflikt kamen, sondern sich auch untereinander häufig stark in den Haaren lagen. Von einigen Wissenschaftlern als zum „linken Flügel der Reformation“ zugehörig bezeichnet wird die Bewegung der Täufer. Luther, der große Reformator Deutschlands, hatte sich natürlich mit all diesen geistlichen Gruppen auseinanderzusetzen, zumal er in dieser Hinsicht häufig von Politikern und anderen um Rat gefragt wurde. Doch obwohl die täuferische Lehre seinen eigenen Ansichten weitaus näher lag, als die katholische Lehre, aus der er selber hervorgegangen war, stellte Luther sich deutlich gegen die Täufer. Aus den erhaltenen schriftlichen Zeugnissen jener Zeit ist ersichtlich, dass Luther sich wohl nur oberflächlich mit der täuferischen Lehre auseinandergesetzt hat und auch die friedlichen von den gewalttätigen Täufern nicht unterschieden hat. Wenn man sich näher mit den Schriften der einzelnen Täuferführer auseinandersetzt, stellt man fest, dass er ihnen damit Unrecht getan hat, als er der allgemeingültigen Todesstrafe für Täufer aufgrund ihrer aufrührerischen Lehre zugestimmt hat.

Der Kernpunkt der Meinungsverschiedenheit zwischen Luther und den Täufern ist die Frage der Taufe – ihre Bedeutung und die Folgerung daraus, ob man Kinder taufen solle oder nicht. Was Luther wohl dazu gebracht hat, den Täufern aufrührerische Absichten zu unterstellen, muss in erster Linie ihre Weigerung gewesen sein, ihre Kinder in die Kirche zur Taufe zu bringen. Die radikalen Auswüchse der Täuferbewegung, die auch den Aufstand zu Münster anzettelten, kann er mit seinen Schriften gegen die Täufer nicht gemeint haben, denn sie kamen ja erst mehrere Jahre später auf den Plan, Mitte der 1530-er Jahre.

In dieser Arbeit soll zunächst die Ansicht Luthers über die Taufe und nach einem kurzen Abriss der Entstehungsgeschichte des Täufertums deren Lehre über die Taufe dargestellt werden. Danach soll es um den Kampf Luthers gegen das Täufertum gehen, der seinen Höhepunkt 1530 in Luthers Zustimmung zur Todesstrafe für die Täufer findet. Um im Rahmen einer Hauptseminararbeit zu bleiben, soll hier nicht mehr darauf eingegangen werden, was Luther danach über die Täuferlehre gesagt und geschrieben hat.

Die Quellenlage zu dieser Ausarbeitung war recht günstig, da Martin Luthers Werke erhalten sind und es nicht schwer ist, an eine Ausgabe davon zu kommen. Auch einige Quellen von täuferischer Seite waren gut zu finden, auch wenn sie nicht so vollständig erhalten sind, wie die Schriften Luthers.

Naemi Fast,

Eppstein, 24. März 2006

I. Die Tauflehre Luthers

Ein Aspekt der neuen Lehre Luthers betraf einen zentralen Punkt der katholischen Glaubenspraxis – die Sakramente. Von den sieben Sakramenten der katholischen Kirche behielt er nur zwei bei: das Abendmahl und die Taufe. In seinen frühen Schriften äußerte sich Luther recht zurückhaltend über die Sakramente. Erst im Zuge der Formulierung seiner neuen Rechtfertigungslehre in den Jahren 1519 bis 1520 bestimmte er auch die Sakramente neu, unter denen die Taufe einen wichtigen Platz einnahm. In seiner Schrift „Ein Sermon von dem heiligen hochwürdigen Sakrament der Taufe“[1] vom November 1519 legte er sein neues Taufverständnis zum ersten Mal ausführlich dar. Die Kindertaufe an sich war hier noch nicht das Problem, sondern wurde vorausgesetzt, Luther sprach sich gegen die Besprengungsund für die Untertauchungstaufe aus und bezeichnete die Taufe als ein „rechts vollkommens Zeichen[2] und als Absonderung „von allen ungetauften Menschen.“[3] Entgegen der katholischen magisch-sakramentalen Auffassung betonte Luther die Verpflichtung der Taufe für das ganze Leben im Vertrauen auf Gottes Zusicherung, der sich durch die Taufe mit dem Getauften verbindet. Letzterer sei nun „reyn und an sund ganz unschuldig“[4], lebe aber noch im sündigen Fleisch, das er durch die Kraft des Heiligen Geistes überwinden müsse.

Eine allgemeine Erklärung über sein Sakramentverständnis lieferte Luther im selben Jahr in seiner Schrift: „Ein Sermon von dem hochwürdigen Sakrament des heiligen wahren Leichnams Christi und von den Bruderschaften“[5]:

„Das erst ist das sacrament odder zeychen, Das ander die bedeutung des selben sacraments, Das dritte der glaub der selben beyden, wie dan yn eynem yglichen sacrament diße drey stuck seyn mußen. Das Sacrament muß eußerlich und sichtlich seyn, yn eyrier leyplichen form odder gestalt. Die bedeutung muß ynnerlich und geystlich seyn, yn dein geyst des menschen. Der glaub muß die beyde zusamen zu nutz und yn den prauch bringen.“[6]

Das Sakrament ist also ein äußerliches Zeichen mit geistlicher Bedeutung, das durch den Glauben wirksam wird. Mit dieser Erklärung stand Luther zumindest begrifflich noch in der Tradition der Lehre Augustins und Franziskus, nach denen Gott am Inneren des Menschen handelt, wenn er äußerlich das Sakrament empfängt. Wie Augustin sah auch Luther den Glauben als das Mittel an, durch das das Sakrament wirksam wird, das also die sakramentale Handlung und ihren geistlichen Inhalt zusammenbringt. Der Glauben wird vom Heiligen Geist in dem Empfänger des Sakraments bewirkt. Luther ging über das traditionelle Verständnis von der Taufe insofern hinaus, dass seiner Ansicht nach die Wirkung der Taufe das ganze irdische Leben des Getauften umfasst, denn die in der Taufe vergebene Erbsünde bleibt zwar in dem Menschen, wird ihm aber nicht angerechnet, weil Christus sie am Kreuz gesühnt hat. Nach katholischem Verständnis tritt hier das Bußsakrament in Aktion, durch welches die Wirkung der Taufe immer wieder erneuert wird. Nach Luther ist die Buße aber nicht „das zweite Brett nach dem Schiffbruch“, da die Kraft der Taufe nach der einmaligen Taufzusage in dem Getauften lebenslang wirksam bleibt, sondern gründet in der Taufe und die Absolution des Priesters ist nicht eine Erneuerung, sondern nur eine ständige Wiederholung der Taufzusage.

Über die Lehre Augustins hinausgehend ist auch das in „De Captivitate Babylonica ecclesiae praeludium“ (1520)[7] ausgeführte Verständnis Luthers[8] davon, dass die „geistliche Taufe“, also der Glaube, bei ihm nicht nur ein dem Taufzeichen überlegenes Korrelat ist, sondern an die äußere Taufzusage des Priesters gebunden ist. Verheißung und Glaube stehen in einem engen Verhältnis zueinander. Sowohl Abendmahl als auch Taufe begreift Luther von der Verheißung Gottes her. Gott handelt am Menschen nie anders als durch sein Wort und der Mensch kann seinerseits mit Gott nur durch den Glauben an sein Wort handeln. Gott achtet nicht auf die Werke des Menschen, sondern darauf, ob dieser sein Wort im Glauben annimmt. In diese Worttheologie bettet Luther nun sein Sakramentverständnis:

„Daraus merken wir, daß in jeglicher Verheißung Gottes zwei Dinge uns vorgelegt werden, Wort und Zeichen, so daß wir erkennen das Wort sei das Testament, das Zeichen aber das Sakrament, z. B. in der Messe: Christi Wort ist das Testament, Brot und Wein sind das Sakrament. Wie nun mehr Kraft im Wort liegt als im Zeichen, so auch mehr im Testament als im Sakrament.“[9]

Während es laut Augustin allein das innere Wort ist, mit dem Gott in Entsprechung zu dem äußeren Sakramentszeichen wirkt, ist es bei Luther das äußere Wort, die Sakramentsverheißung, die das innere Wort und den Glauben zur Folge hat. In der Verheißung Gottes, die man glaubend annimmt, liegt das Heil. Diese enge Bindung an die Verheißung Gottes führte auch dazu, dass Luther nur die Sakramente als solche anerkannte, die Jesus auch ausdrücklich durch Wort und Zeichen eingesetzt hatte: die Taufe und das Abendmahl. Die Taufe nutzt dem Empfangenden nur durch den Glauben, der mit dem Taufakt bei dem Säugling einsetzt. Die Frage, ob der Glaube bei einem Säugling möglich sei, sah er folgendermaßen: der Glaube desjenigen, der das Kind zum Taufakt bringt, springt bei, so dass Gott in dem Herzen des Kindes den Glauben wirkt. Das Sakrament wirkt durch die Kraft des Glaubens und des Gebets der Kirche. Es ist nicht an die Entscheidung des Menschen gebunden, sondern ein Geschenk Gottes an den Menschen. Auch der Glaube ist von Gott in dem Menschen gewirkt und nicht eine Leistung des Menschen. Kinder stehen dem sakramentalen Tun Gottes in der richtigen Verfassung gegenüber, weil sie noch keinerlei Werke für sich in Anspruch nehmen und keinerlei Leistungen aufzuweisen haben, sie sind also das Musterbeispiel für die rechte Taufe, die als Initiationssakrament und tragender Grund des Glaubens gilt und deshalb nur im Säuglingsalter zu erfolgen habe.

Um einen richtigen Ablauf der Taufhandlung festzulegen, verfasste Luther 1523 das „Taufbüchlein“, in dem er den Ablauf beschrieb.[10] Weitere Ausführungen über die Bedeutung der Taufe gibt Luther in der Fastenpostille von 1525.[11] Nach einigen Ausführungen über den kindlichen Glauben an Jesus stellt er klar, dass man nur aufgrund des eigenen Glaubens selig werden kann, was ihn zu der Frage führt, „wo die iunge kinder bleyben, so sie doch noch kein vernunfft haben und fur sich selbs nicht mugen gleuben“[12]. Er wendet sich dann recht ausführlich gegen die katholische Lehre von der Bedeutung der Kindertaufe, führt den Bibelvers „Wer glaubt und getauft wird, soll selig werden“ an, aus dem er ableitet:

„Tauffe hilfft niemand, ist auch niemand zu geben, er gleube denn fur sich selbs, und on eygen glaube niemand zuteuffen ist. Das sacrament macht nicht gerecht, sonder der glaube des sacraments. […] Denn der glaube mus fur oder jhe ynn der tauffe da sehn.“[13]

Luther lehnt die Erklärungen ab, nach denen Kinder auf ihren zukünftigen Glauben getauft werden sollen oder nach denen der Pate das Glaubensversprechen als Bürge für das Kind gibt. Seiner Lehre nach gibt es nur eine Taufe, die sowohl für Erwachsene als auch Kinder das gleiche bedeutet.

„Wo wyr nu nicht besser kunden […] beweysen, das die iunge kinder selbs gleuben und eygen gleuben haben, da ists meyn trewer rat und urteyl, das man stracks abstehe, jhe eher, jhe besser, und tauffe nymer mehr keyn kind, das wyr nicht die hochgelobte maiestet Gottis mit solchem alfentzen und gauckelwerck […], spotten und lestern.“[14]

Dennoch bleibt Luther auf der Kindertaufe bestehen und zwar mit folgender Erklärung:

„Darumb sagen wyr hie also zu und schliessen, Das die Kinder ynn der tauffe selbs gleuben und eygen glauben haben. Den selben Gott ynn yhn wirckt durch das fuerbitten und erzu bringen der paten ym glauben der Christlichen kirchen. Und das heyssen wyr die krafft des frembden glaubens. Nicht das yemand durch denselben muege selig werden, sondern das er dadurch alls durch seyn fuerbitt und hulffe muege von Gott selbs eyn eygen glauben erlangen, da durch er selig werde.“ […] Also sagen wyr auch hie, das die kinder nicht werden ym glauben der paten odder der kirchen getauffet. Sondern der paten und der Christenheyt glaube bittet und erwirbt yhnen den eygen glauben, ynn wilchem sie getaufft werden und fuer sich selbs gleuben.“[15]

[...]


[1] Luther, Martin: Ein Sermon von dem heiligen hochwürdigen Sakrament der Taufe. 1519. In: D. Martin Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe. Band 2. Weimar: Böhlau 1884. Unveränderter Abdruck 1966. S. 724-737.

[2] Luther, Sermon von der Taufe, S. 727.

[3] Luther, Sermon von der Taufe, S. 727.

[4] Luther, Sermon von der Taufe, S. 729.

[5] Luther, Martin: Ein Sermon von dem hochwürdigen Sakrament des heiligen wahren Leichnams Christi und von den Brüderschaften. 1519. In: D. Martin Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe. Band 2. Weimar: Böhlau 1884. Unveränderter Abdruck 1966. S. 738-758.

[6] Luther, Sermon von dem Sakrament des Leichnams Christi, S. 742.

[7] Luther, Martin: De captivitate Babylonica ecclesiae praeludium. 1520. In: D. Martin Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe. Band 6. Weimar: Böhlau 1888. Unveränderter Abdruck 1966. S. 484-573.

[8] In dem Kapitel: „De sacramento baptismi“, S. 526-543.

[9] Luther, De captivitate, S. 518.

[10] Luther, Martin: Das Taufbüchlein verdeutscht. 1523. In: D. Martin Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe. Band 12. Weimar: Böhlau 1891. Unveränderter Abdruck 1966. S. 38-48.

[11] Luther, Martin: Fastenpostille. Auslegung der Episteln und Evangelien von der heiligen Drei Könige Fest bis auf Ostern. 1525. Kapitel: Evangelion auff den funfften Sontag nach Epiphanie. Matthei am xiii. Capitel. In: Dr. Martin Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe. 17. Band, II. Abteilung. Weimar / Graz 1927. Unveränderter Nachdruck 1969. S. 1-247.

[12] Luther, Fastenpostille, S. 79.

[13] Luther, Fastenpostille, S. 81.

[14] Luther, Fastenpostille, S. 82.

[15] Luther, Fastenpostille, S. 82-83.

Excerpt out of 25 pages

Details

Title
Martin Luther und seine Stellung zu den Täufern bis 1530
College
Johannes Gutenberg University Mainz  (Historisches Seminar, Abteilung für Neuere und Neuste Geschichte)
Course
Hauptseminar "Die Reformation"
Grade
1,0
Author
Year
2006
Pages
25
Catalog Number
V53397
ISBN (eBook)
9783638488617
ISBN (Book)
9783656814559
File size
542 KB
Language
German
Keywords
Martin, Luther, Stellung, Täufern, Hauptseminar, Reformation
Quote paper
Naemi Fast (Author), 2006, Martin Luther und seine Stellung zu den Täufern bis 1530, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/53397

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