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Außeruniversitäre 'staatliche' Forschungseinrichtungen als Teil des öffentlichen Dienstes?

Title: Außeruniversitäre 'staatliche' Forschungseinrichtungen als Teil des öffentlichen Dienstes?

Seminar Paper , 1996 , 11 Pages , Grade: sehr gut

Autor:in: Dr. Gerald G. Sander (Author)

Law - Public Law / Administrative Law
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Hinter der Fragestellung, ob die vom Staat privatrechtlich gegründeten Forschungseinrichtungen, die ausschließlich mit öffentlichen Mitteln gefördert und zur Anwendung aller im staatlichen Bereich geltenden Vorschriften gezwungen werden, zum "öffentlichen Dienst" gehören, stecken ganz praktische Gesichtspunkte und Probleme, von denen die Mitarbeiter solcher Wissenschaftseinrichtungen unmittelbar betroffen sind. Zum Beispiel würden bei einem Wechsel eines Beschäftigten zwischen dem öffentlichen Dienst und einer privatrechtlich organisierten Forschungseinrichtung das 13. Gehalt als Weihnachtsgeld verloren gehen oder auch Beschäftigungszeiten nicht anerkannt werden.
Ebenfalls stellten sich Schwierigkeiten bei der Überprüfungspflicht nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz1durch die "Gauck-Behörde" ein. Obwohl eigentlich kein sachlicher Grund für eine Differenzierung zwischen öffentlich-rechtlichen und den privatrechtlichen Forschungseinrichtungen in diesem Punkt vorliegt, erfolgt die Überprüfung nicht in gleicher Weise wie beim Staatsdienst.
Vor allem aber wegen den zuerst genannten Gründen, besteht ein starkes Interesse der Mitarbeiter von privatrechtlich organisierten Wissenschaftseinrichtungen, zum öffentlichen Dienst gezählt zu werden.
Ausgehend von der Frage, ob außeruniversitäre 'staatliche' Forschungseinrichtungen zum "öffentlichen Dienst" gehören, sind zunächst die Begriffsmerkmale des öffentlichen Dienstes zu bestimmen.

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Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung - Gang der Darstellung

B. Der Begriff des "öffentlichen Dienstes"

I. "Öffentlicher Dienst" als Rechts- und Systembegriff

II. Der "öffentliche Dienst" als Rechtsbegriff

1. Allgemeine Begriffsmerkmale

2. Abgrenzung nach dem Dienstherrn

3. Einordnung der außeruniversitären 'staatlichen' Forschung

C. Außeruniversitäre 'staatliche' Forschung als öffentliche Aufgabe

I. Der Begriff der "öffentlichen Aufgabe"

II. Außeruniversitäre Forschung als öffentliche Aufgabe

D. Ausweitung des öffentlichen Dienstes?

I. Suche nach formalem Abgrenzungskriterium

II. "Besserstellungsverbot" und analoge Anwendung des Beamtenrechts

III. Vorteile der Organisierbarkeit

IV. Ergebnis

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht, ob außeruniversitäre, staatlich finanzierte Forschungseinrichtungen in privatrechtlicher Organisationsform aufgrund ihrer Aufgabenstellung zum öffentlichen Dienst gezählt werden können und welche rechtlichen Implikationen sich daraus für die Beschäftigten ergeben.

  • Abgrenzungskriterien des öffentlichen Dienstes
  • Rechtliche Einordnung privatrechtlich organisierter Forschungseinrichtungen
  • Unterscheidung zwischen staatlichen und öffentlichen Aufgaben
  • Bedeutung des "Besserstellungsverbots" für das Personal
  • Diskussion über eine mögliche rechtliche Ausdehnung des öffentlichen Dienstes

Auszug aus dem Buch

A. Einleitung - Gang der Darstellung

Hinter der Fragestellung, ob die vom Staat privatrechtlich gegründeten Forschungseinrichtungen, die ausschließlich mit öffentlichen Mitteln gefördert und zur Anwendung aller im staatlichen Bereich geltenden Vorschriften gezwungen werden, zum "öffentlichen Dienst" gehören, stecken ganz praktische Gesichtspunkte und Probleme, von denen die Mitarbeiter solcher Wissenschaftseinrichtungen unmittelbar betroffen sind.

Zum Beispiel würden bei einem Wechsel eines Beschäftigten zwischen dem öffentlichen Dienst und einer privatrechtlich organisierten Forschungseinrichtung das 13. Gehalt als Weihnachtsgeld verloren gehen oder auch Beschäftigungszeiten nicht anerkannt werden.

Ebenfalls stellten sich Schwierigkeiten bei der Überprüfungspflicht nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz durch die "Gauck-Behörde" ein. Obwohl eigentlich kein sachlicher Grund für eine Differenzierung zwischen öffentlich-rechtlichen und den privatrechtlichen Forschungseinrichtungen in diesem Punkt vorliegt, erfolgt die Überprüfung nicht in gleicher Weise wie beim Staatsdienst.

Vor allem aber wegen den zuerst genannten Gründen, besteht ein starkes Interesse der Mitarbeiter von privatrechtlich organisierten Wissenschaftseinrichtungen, zum öffentlichen Dienst gezählt zu werden.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung - Gang der Darstellung: Die Einleitung beleuchtet die praktischen Probleme für Mitarbeiter privatrechtlich organisierter Forschungseinrichtungen und führt in die Fragestellung ein, ob diese dem öffentlichen Dienst zuzuordnen sind.

B. Der Begriff des "öffentlichen Dienstes": Dieses Kapitel analysiert den öffentlichen Dienst als Rechts- und Systembegriff und erörtert die Abgrenzungskriterien, insbesondere in Bezug auf den Dienstherrn und die Einordnung der Forschung.

C. Außeruniversitäre 'staatliche' Forschung als öffentliche Aufgabe: Hier wird untersucht, ob die Forschungstätigkeit als öffentliche Aufgabe definiert werden kann und wie diese sich von rein staatlichen Aufgaben abgrenzt.

D. Ausweitung des öffentlichen Dienstes?: Das Kapitel diskutiert, ob eine Ausweitung des Begriffs auf privatrechtliche Forschungseinrichtungen möglich und sinnvoll ist, unter Berücksichtigung von Personalrecht, Besserstellungsverbot und Organisationsvorteilen.

Schlüsselwörter

Öffentlicher Dienst, außeruniversitäre Forschung, Forschungsförderung, Rechtsbegriff, Besserstellungsverbot, öffentliche Aufgabe, privatrechtliche Organisationsform, Wissenschaftsrecht, Beamtenrecht, Personalrecht, Staatliche Aufgaben, Mittelbare Daseinsvorsorge, Wissenschaftsverwaltung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit beschäftigt sich mit der rechtlichen Einordnung von außeruniversitären, staatlich geförderten Forschungseinrichtungen und prüft, ob diese trotz ihrer meist privatrechtlichen Rechtsform als Teil des öffentlichen Dienstes betrachtet werden können.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Zentrale Themen sind der Begriff des öffentlichen Dienstes, die Definition öffentlicher Aufgaben im Gegensatz zu staatlichen Aufgaben, personalrechtliche Fragestellungen und die strukturelle Organisation der Forschungsförderung.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, zu klären, ob eine Gleichstellung der Beschäftigten in privatrechtlich organisierten Forschungseinrichtungen mit denen des öffentlichen Dienstes gerechtfertigt ist, um rechtliche Nachteile für die Betroffenen zu vermeiden.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit folgt einer rechtswissenschaftlichen Argumentationsweise, indem sie geltende Rechtsbegriffe, Gesetzesauslegungen und die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur analysiert und kritisch hinterfragt.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Bestimmung des Begriffs des öffentlichen Dienstes, die Untersuchung der Forschung als öffentliche Aufgabe sowie die Diskussion über die Möglichkeiten und Argumente für eine Ausweitung des Dienstbegriffs.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie öffentlichen Dienst, Besserstellungsverbot, staatliche Forschung, privatrechtliche Organisationsform und wissenschaftsrechtliche Abgrenzung.

Was besagt das "Besserstellungsverbot"?

Das Besserstellungsverbot bewirkt, dass Beschäftigte von staatlich geförderten Forschungseinrichtungen finanziell nicht besser gestellt werden dürfen als vergleichbare Beschäftigte beim jeweiligen Zuwendungsgeber, was oft zu einer analogen Anwendung von Tarif- oder Beamtenrecht führt.

Welche Kriterien schlägt der Autor für eine Zuordnung vor?

Der Autor schlägt vor, neben der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben zusätzlich eine überwiegende institutionelle Förderung durch öffentliche Mittel sowie die Verpflichtung zur Anwendung wesentlicher personal- und haushaltsrechtlicher Vorschriften als Kriterien für die Zuordnung zum öffentlichen Dienst heranzuziehen.

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Details

Title
Außeruniversitäre 'staatliche' Forschungseinrichtungen als Teil des öffentlichen Dienstes?
College
German University of Administrative Sciences Speyer
Course
Seminar Wissenschaftsverwaltung
Grade
sehr gut
Author
Dr. Gerald G. Sander (Author)
Publication Year
1996
Pages
11
Catalog Number
V53454
ISBN (eBook)
9783638489072
ISBN (Book)
9783656661160
Language
German
Tags
Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Teil Dienstes Seminar Wissenschaftsverwaltung
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Dr. Gerald G. Sander (Author), 1996, Außeruniversitäre 'staatliche' Forschungseinrichtungen als Teil des öffentlichen Dienstes?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/53454
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