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Die sittenwidrige unternehmerische Betätigung im Steuerrecht ( § 40 AO )

Title: Die sittenwidrige unternehmerische Betätigung im Steuerrecht ( § 40 AO )

Seminar Paper , 1990 , 27 Pages , Grade: 16 von 18 Punkten

Autor:in: Dr. Gerald G. Sander (Author)

Law - Tax / Fiscal Law
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Die Ausgangsfrage der vorliegenden Untersuchung lautet, ob ein sittenwidriges Geschäft eines Unternehmers besteuert werden darf, und wenn man dieses bejaht, ob Aufwendungen, die dafür getätigt wurden, abzugsfähig und Vergünstigungen zu gewähren sind.
Aufschlußreich für die Beantwortung der Fragestellung ist die historische Entwicklung der Rechtsprechung und der Literatur zu einer Zeit, in der man noch auf keine gesetzliche Regelung zurückgreifen konnte, bis hin zur Normierung des § 5 II StAnpG und des § 40 in der Abgabenordnung von 1977.
Es sind auch die Tatbestandsmerkmale des § 40 AO zu untersuchen, wobei zu klären ist, ob ein strafbares oder sittenwidriges Verhalten überhaupt eine unternehmerische Betätigung im engeren Sinne sein kann. Sind zum Beispiel die Einkünfte einer Prostituierten sonstige Einkünfte oder solche aus Gewerbebetrieb? Desweiteren ist zu fragen, ob auch die Abzugstatbestände und Steuervergünstigungen der Anwendung der Vorschrift unterfallen. Falls eine Anwendbarkeit angenommen wird, ist zu prüfen, inwieweit eine Einschränkung, durch eine restriktive Auslegung der Vorschriften über die Steuerbefreiungen und -abzüge, wegen einer Verletzung der Einheit der Rechtsordnung geboten ist.
Stellt man auf einen Gesetzespositivismus ab, so wird man den § 40 AO zweifelsfrei als rechtsverbindlich und durch die Finanzverwaltung und -gerichte als anwendbar bezeichnen müssen1. Trotzdem bleibt zu prüfen, inwieweit es überpositves Recht gibt, das eventuell die Vorschrift des § 40 AO zurückdrängt. Gedacht werden kann hier an eine ethische Betrachtungsweise, die fragt, ob § 40 AO den Anforderungen an Gerechtigkeit und Sittlichkeit und an die "Einheit der Rechtsordnung" genügt.

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Inhaltsverzeichnis

1. Ideengeschichtliche Entwicklung der Regelung

1.1 Rechtsprechung des Preußischen Oberverwaltungsgerichts und des Reichsgerichts (1893-1912)

1.2 Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs und die Literaturmeinung (1919-1939)

1.3 Gesetzliche Regelungen (§ 5 II StAnpG / § 40 AO)

2. Tatbestandsuntersuchung

2.1 "Verhalten" im Sinne des § 40 AO

2.1.1 Allgemeines

2.1.2 Sittenwidriges unternehmerisches "Verhalten" im engeren Sinne

2.2 "Für die Besteuerung"

2.2.1 Begriff der "Besteuerung"

2.2.2 Abzugstatbestände

2.2.3 Steuervergünstigungen

2.3 "Gesetzliche Gebote oder Verbote" und "gute Sitten"

2.3.1 Gesetzliche Verbote

2.3.2 Gute Sitten

3. Anwendbarkeit des § 40 AO auf Abzugstatbestände und Steuervergünstigungen

3.1 Betriebsausgaben (§ 4 IV EStG)

3.2 Persönliche Abzüge (§§ 10, 10b, 33, 33a EStG)

3.2.1 Sonderausgaben

3.2.2 Außergewöhnliche Belastungen

3.3 Steuervergünstigungen

4. Wirtschaftliche Betrachtungsweise des § 40 AO

5. Verstoß des § 40 AO gegen überpositives Recht

5.1 Normwiderspruch

5.2 Wertungswidersprüche

5.2.1 Widerspruch zum Strafrecht

5.2.2 Widerspruch zum Zivilrecht

5.3 Ergebnis

6. Ergebnis

Zielsetzung & Themen der Arbeit

Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit der steuerrechtlichen Behandlung sittenwidriger oder strafbarer unternehmerischer Tätigkeiten. Zentral ist dabei die Frage, ob solche Geschäfte gemäß § 40 AO besteuert werden dürfen und ob damit verbundene Aufwendungen als Betriebsausgaben abzugsfähig oder als Steuervergünstigungen zu behandeln sind.

  • Historische Entwicklung der steuerlichen Behandlung unsittlicher Geschäfte
  • Analyse der Tatbestandsmerkmale des § 40 AO
  • Einordnung von gewerblichen Tätigkeiten trotz Rechtsverstößen
  • Konflikt zwischen Steuerrecht und Einheit der Rechtsordnung
  • Abzugsfähigkeit von Aufwendungen bei strafbarem Handeln

Auszug aus dem Buch

2.1.2.1 Gewerbebegriff im Handelsrecht

Im Handelsrecht fehlt eine Legaldefinition des Gewerbebegriffs. Die von der Lehre und der Rechtsprechung entwickelten Merkmale sind die Gewinnerzielungsabsicht, die Planung der Tätigkeit auf eine gewisse Dauer, die Erkennbarkeit nach außen und die Selbständigkeit der Ausübung. Negative Merkmale sind, daß es sich nicht um freie Berufe oder Land- und Forstwirtschaft handeln darf21.

Streitig ist jedoch, ob auch die zivilrechtliche Einklagbarkeit der Verpflichtungen, die im Rahmen eines Gewerbes eingegangen werden, ein Kriterium für ein Gewerbe ist. Wenn dies der Fall wäre, müßte folglich auch die Kaufmannseigenschaft verneint werden, wenn die Rechtsgeschäfte, die in einen Betrieb abgeschlossen wurden regelmäßig nach §§ 134, 138 BGB nichtig sind. Begründet wird die Ansicht, die eine Legalität der Tätigkeit fordert, damit, daß ein gesetz- oder sittenwidriges Gewerbe nicht ins Handelsregister eingetragen werden darf, sondern unterbunden werden muß. Ein im Handelsregister eingetragener Kaufmann (§§ 8, 29 HGB) hat die Befähigung zum ehrenamtlichen Richter ernannt zu werden (§ 109 GVG); dies kann bei einem gewerbsmäßigen Wucherer, Hehler oder Schmuggler aber nicht erwünscht sein22. Gegenüber gutgläubigen Dritten müßte er aber nach Rechtsscheinsgrundsätzen haften (Scheinkaufmann § 5 HGB)23.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Ideengeschichtliche Entwicklung der Regelung: Beleuchtung der historischen Rechtsprechung und Literatur zur Besteuerung sittenwidriger Geschäfte bis hin zur Einführung des § 40 AO.

2. Tatbestandsuntersuchung: Detaillierte Prüfung der Voraussetzungen des § 40 AO, insbesondere im Hinblick auf das Verhalten, die Besteuerung und die Auslegung von Gesetzesverboten und guten Sitten.

3. Anwendbarkeit des § 40 AO auf Abzugstatbestände und Steuervergünstigungen: Analyse, ob und inwieweit rechtswidrige Tätigkeiten Abzugsmöglichkeiten für Betriebsausgaben oder persönliche Abzüge eröffnen.

4. Wirtschaftliche Betrachtungsweise des § 40 AO: Untersuchung der Bedeutung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise für die steuerliche Erfassung von Ergebnissen unabhängig von zivilrechtlicher Nichtigkeit.

5. Verstoß des § 40 AO gegen überpositives Recht: Diskussion der Vereinbarkeit des § 40 AO mit der Einheit der Rechtsordnung unter Berücksichtigung potenzieller Norm- und Wertungswidersprüche.

6. Ergebnis: Synthese der Untersuchungsergebnisse und Fazit zur steuerlichen Gleichbehandlung von redlich und illegal handelnden Unternehmern.

Schlüsselwörter

Abgabenordnung, § 40 AO, Steuerrecht, sittenwidrige Geschäfte, wirtschaftliche Betrachtungsweise, Gewerbebegriff, Einheit der Rechtsordnung, Steuerpflicht, Betriebsausgaben, Steuervergünstigungen, Leistungsfähigkeitsprinzip, Strafrecht, Zivilrecht, Rechtswidrigkeit, Gleichheitssatz.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht die steuerrechtliche Behandlung von sittenwidrigen oder strafbaren unternehmerischen Tätigkeiten unter besonderer Berücksichtigung des § 40 AO.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zu den zentralen Themen gehören die historischen Grundlagen, die Auslegung der Tatbestandsmerkmale des § 40 AO, das Verhältnis zum Straf- und Zivilrecht sowie die Abgrenzung von Gewerbebegriffen.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist zu klären, ob ein sittenwidriges Geschäft besteuert werden darf und ob in diesem Zusammenhang Aufwendungen abzugsfähig sind oder Steuervergünstigungen gewährt werden können.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es wird eine dogmatische und rechtswissenschaftliche Analyse vorgenommen, die historische Entwicklungen, aktuelle Rechtsprechung und Lehrmeinungen sowie eine teleologische Interpretation der maßgeblichen Normen einbezieht.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil werden die Tatbestandsmerkmale des § 40 AO detailliert untersucht, die Anwendbarkeit auf Abzugstatbestände geprüft und die Konformität mit überpositivem Recht sowie der Einheit der Rechtsordnung erörtert.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird primär durch Begriffe wie Abgabenordnung (§ 40 AO), Steuergerechtigkeit, wirtschaftliche Betrachtungsweise und die Einheit der Rechtsordnung charakterisiert.

Wie bewertet der Autor die Situation für Prostituierte?

Der Autor argumentiert, dass es angebracht sein könnte, eine selbständige Prostituierte trotz der bisherigen Rechtsprechung als Gewerbetreibende anzusehen, da sie planmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht handelt.

Warum ist die wirtschaftliche Betrachtungsweise für das Steuerrecht entscheidend?

Sie ermöglicht es, den tatsächlichen wirtschaftlichen Erfolg eines Sachverhalts zu erfassen, ohne sich von der oft komplizierten oder gar nichtigen zivilrechtlichen Einkleidung abhängig zu machen.

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Details

Title
Die sittenwidrige unternehmerische Betätigung im Steuerrecht ( § 40 AO )
College
University of Tubingen  (Juristische Fakultät)
Grade
16 von 18 Punkten
Author
Dr. Gerald G. Sander (Author)
Publication Year
1990
Pages
27
Catalog Number
V53471
ISBN (eBook)
9783638489188
ISBN (Book)
9783656661139
Language
German
Tags
Betätigung Steuerrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Dr. Gerald G. Sander (Author), 1990, Die sittenwidrige unternehmerische Betätigung im Steuerrecht ( § 40 AO ), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/53471
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