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Kartellbehörden und Monopolkommission

Title: Kartellbehörden und Monopolkommission

Term Paper (Advanced seminar) , 1992 , 29 Pages , Grade: sehr gut

Autor:in: Dr. Gerald G. Sander (Author)

Politics - Miscellaneous
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Summary Excerpt Details

Die Maßnahmen einer Wettbewerbspolitik sollen dem Schutz der Wettbewerbsfreiheit dienen, in dem sie den ungehinderten Konkurrenzkampf der Unternehmen gewährleisten und schädliche Marktbeeinflussungen ausschalten. Die Unternehmen sind bestrebt, mit Hilfe von Absprachen, als Ausdruck der Privatautonomie, die gegenseitige Konkurrenz zu mindern. Das Ziel eines Kartellrechts muß es darum sein, die Privatautonomie so einzuschränken, daß es zu einem reibungslosen Wettbewerb auf den Märkten kommt. Damit die Sanktionierung von unlauteren Geschäftsabsprachen auch Wirkung zeigt, ist eine behördliche Organisation zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen jeglicher Art unerläßlich.
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen von 1957 (GWB) ermächtigt das Bundeskartellamt und die Landeskartellbehörden Eingriffe zur Durchsetzung des Kartellrechts vorzunehmen. Das GWB gibt den Kartellbehörden dafür weitreichende Ermittlungsbefugnisse und läßt neben der Möglichkeit eines Verwaltungsverfahrens auch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zu.
Im folgenden sollen die Kartellbehörden, deren Aufbau und Zuständigkeit dargestellt und die Verfahrensarten aufgezeigt werden. Danach werden die Sanktionsmöglichkeiten der Kartellbehörden zuerst im allgemeinen und dann bezogen auf die einzelnen Tatbestände des GWB vorgestellt. Außerdem wird versucht, Mängel und Defizite in der praktischen Tätigkeit der Kartellbehörden aufzudecken.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Die Kartellbehörden und die Monopolkommission

1.1 Das Bundeskartellamt

1.1.1 Organisation

1.1.2 Zuständigkeit

1.2 Der Bundeswirtschaftsminister

1.3 Die Landeskartellbehörden

1.4 Die Monopolkommission

1.4.1 Zusammensetzung und Arbeitsweise

1.4.2 Aufgaben

2. Die Verfahrensarten

2.1 Das Verwaltungsverfahren

2.1.1 Überblick über das Verfahren vor den Kartellbehörden

2.1.2 Einleitung der Verfahren

2.1.3 Ermittlungsbefugnisse der Kartellbehörden

2.1.4 Sonstige Verfahrensgrundsätze

2.1.5 Das Kartellbeschwerdeverfahren

2.2 Das Bußgeldverfahren

3. Die Kartellbehördlichen Sanktionen

3.1 Die verwaltungsmäßigen Sanktionen

3.1.1 Untersagungsverfügungen zur Verbotsdurchsetzung

3.1.2 Verfügungen im Rahmen der Mißbrauchsaufsicht

3.2 Das Bußgeld

4. Die kartellbehördlichen Sanktionen als Rechtsfolgen einzelner GWB-Vorschriften

4.1 Kartelle

4.1.1 Kartellverbot (§ 1 GWB)

4.1.2 Aufsicht über Ausnahmen vom Kartellverbot

4.2 Wettbewerbsregeln (§ 28 GWB)

4.3 Wettbewerbsbeschränkungen in Austauschverträgen

4.3.1 Preis- und Konditionenbindung

4.3.1.1 Verbot des § 15 GWB

4.3.1.2 Mißbrauchsaufsicht über Ausnahmen bei Verlagserzeugnissen (§ 16 GWB)

4.3.2 Mißbrauchsaufsicht über Abschlußbindungen (§ 18 GWB)

4.3.3 Verträge über gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Leistungen (§ 20 GWB)

4.3.4 Empfehlungen

4.3.4.1 Empfehlungsverbote (§ 38 GWB)

4.3.4.2 Mißbrauchsaufsicht über Mittelstands- (§ 38 III GWB) und unverbindliche Preisempfehlungen (§ 38a GWB)

4.4 Mißbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen (§ 22 V GWB)

4.5 Sonstiger Behinderungswettbewerb

4.5.1 Abgestimmtes Verhalten (§ 25 I GWB)

4.5.2 Unerlaubte Veranlassung (§ 25 II GWB) und Zwang zu verbotenem Verhalten (§ 25 III GWB)

4.5.3 Boykott (§ 26 I GWB)

4.5.4 Behinderungs- und Diskriminierungsverbot (§ 26 II, III GWB)

4.5.5 Verhaltenskontrolle gegenüber Unternehmen mit überlegener Marktmacht (§ 26 IV GWB)

4.5.6 Ablehnung der Aufnahme in eine Vereinigung (§ 27 GWB)

4.6 Zusammenschlußkontrolle (§§ 23ff. GWB)

4.6.1 Untersagung (§ 24 II GWB)

4.6.2 Ministererlaubnis (§ 24 III GWB)

4.6.3 Entflechtung

4.7 Bereichsausnahmen (§§ 99ff. GWB)

5. Schlußbetrachtung

Zielsetzung und Themen

Die Arbeit analysiert die behördliche Organisation und die Anwendungspraxis des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Deutschland, um deren Effektivität bei der Durchsetzung wettbewerbspolitischer Ziele zu bewerten und Mängel in der praktischen Tätigkeit aufzudecken.

  • Aufbau und Zuständigkeiten von Kartellbehörden und Monopolkommission
  • Verfahrensarten der kartellbehördlichen Aufsicht (Verwaltungs- und Bußgeldverfahren)
  • Anwendung des GWB auf spezifische Tatbestände wie Kartelle, Preisbindungen und marktbeherrschende Unternehmen
  • Kritische Würdigung der Wirksamkeit der Fusionskontrolle und der Bereichsausnahmen

Auszug aus dem Buch

1.1.1 Organisation

Das Bundeskartellamt (BKartA) ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministers mit Sitz in Berlin (§ 48 I GWB). Das Amt ist nicht hierarchisch gegliedert, wie andere Verwaltungsbehörden, sondern teilt sich gem. § 48 II 1 GWB in Beschlußabteilungen, denen die Sachentscheidungen übertragen sind. Dadurch wird ein justizähnliches Verfahren gewährleistet. Zur Zeit bestehen 9 Beschlußabteilungen, die jeweils für bestimmte Wirtschaftsbereiche zuständig sind. Für die Fusionskontrolle besteht neuerdings eine Zuständigkeit sämtlicher Abteilungen. Die Befugnisse des Präsidenten des BKartA beschränken sich auf vorwiegend administrative Aufgaben. Er darf insbesondere nicht in die Entscheidungen der Beschlußabteilungen eingreifen.

Das BKartA unterliegt als Bundesoberbehörde den allgemeinen Weisungen des Bundeswirtschaftsministers (BMWi) (§ 49 GWB). Das Ausmaß dieser Weisungen ist jedoch sehr streitig. Die h.M. und Praxis bejaht sogar die Zulässigkeit von Einzelweisungen. Aufmerksamkeit erlangte in diesem Zusammenhang das Schreiben des BMWi an das BKartA, das auf Druck der Bundesregierung zustande gekommene Selbstbeschränkungsabkommen der Mineralölfirmen auf dem Heizölmarkt zum Schutz der deutschen Steinkohle, aus "übergeordneten wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten", kartellrechtlich nicht weiter zu verfolgen. Richtiger ist jedoch die Auffassung, die vom BMWi verlangt, die gerichtsähnliche Stellung des BKartA anzuerkennen und nicht die Beschlußabteilungen anzuweisen, welche rechtliche Entscheidung sie im Einzelfall zu treffen haben. Nur so kann vom BKartA eine unabhängige und wettbewerbsgerechte Entscheidung getroffen werden, die der Zielsetzung des GWB entspricht.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Die Kartellbehörden und die Monopolkommission: Darstellung des Aufbaus und der Zuständigkeitsbereiche von Bundeskartellamt, Bundeswirtschaftsminister, Landeskartellbehörden sowie der Rolle der Monopolkommission.

2. Die Verfahrensarten: Analyse des Verwaltungsverfahrens zur Durchsetzung des GWB und des Bußgeldverfahrens bei Ordnungswidrigkeiten.

3. Die Kartellbehördlichen Sanktionen: Überblick über verwaltungsmäßige Sanktionen wie Untersagungen und die Anwendung von Bußgeldern bei Verstößen.

4. Die kartellbehördlichen Sanktionen als Rechtsfolgen einzelner GWB-Vorschriften: Detaillierte Untersuchung der Anwendung des GWB auf verschiedene Bereiche wie Kartelle, Wettbewerbsregeln, Austauschverträge, Marktmacht, Behinderungswettbewerb und Fusionskontrolle.

5. Schlußbetrachtung: Kritische Bilanz der Wirksamkeit der Kartellbehörden, unter Berücksichtigung von Defiziten in der Gesetzgebung und der Praxis.

Schlüsselwörter

Wettbewerbsrecht, Bundeskartellamt, GWB, Kartellbehörde, Mißbrauchsaufsicht, Fusionskontrolle, Bußgeldverfahren, Untersagungsverfügung, Marktbeherrschung, Wettbewerbsbeschränkungen, Preisbindung, Kartellverbot, Verwaltungspraxis, Sanktionen, Monopolkommission.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit beschäftigt sich mit der praktischen Umsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch die zuständigen Behörden in Deutschland.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die Struktur der Kartellbehörden, die verschiedenen Verfahrensarten, die Sanktionsmöglichkeiten sowie die Anwendung des Wettbewerbsrechts auf spezifische Unternehmenspraktiken wie Kartellbildung oder Zusammenschlüsse.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das primäre Ziel ist es, die Arbeit der Kartellbehörden darzustellen und Mängel oder Defizite in deren praktischer Tätigkeit sowie im GWB-Regelwerk aufzuzeigen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine juristisch-politikwissenschaftliche Analyse, die auf der Auswertung von Gesetzestexten, Kommentarliteratur und Berichten des Bundeskartellamts basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Behördenstruktur, die Erläuterung der Verfahrensweisen und eine detaillierte Prüfung der Sanktionsmöglichkeiten bei verschiedenen GWB-Tatbeständen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Wettbewerbsrecht, Bundeskartellamt, Fusionskontrolle, Mißbrauchsaufsicht und die GWB-Sanktionspraxis.

Wie unterscheidet sich die Rolle des Bundeskartellamts von der des Bundeswirtschaftsministers?

Während das Bundeskartellamt als unabhängige Behörde für die laufende Wettbewerbsaufsicht zuständig ist, trifft der Bundeswirtschaftsminister seine Entscheidungen – etwa bei Ministererlaubnissen für Zusammenschlüsse – primär unter Abwägung politischer und gesamtwirtschaftlicher Gesichtspunkte.

Warum wird die Entflechtungsregelung in der Arbeit kritisiert?

Die Arbeit kritisiert, dass Entflechtungsanordnungen in der Praxis kaum erfolgreich umgesetzt werden können, was die Effektivität der Fusionskontrolle mindert.

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Details

Title
Kartellbehörden und Monopolkommission
College
University of Tubingen  (Institut für Politikwissenschaft)
Course
Hauptseminar: Deutsche und europäische Wettbewerbspolitik
Grade
sehr gut
Author
Dr. Gerald G. Sander (Author)
Publication Year
1992
Pages
29
Catalog Number
V53479
ISBN (eBook)
9783638489218
ISBN (Book)
9783656815402
Language
German
Tags
Kartellbehörden Monopolkommission Hauptseminar Deutsche Wettbewerbspolitik
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Dr. Gerald G. Sander (Author), 1992, Kartellbehörden und Monopolkommission, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/53479
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