Jüngst, am 28.06.2019 ist das EU-Finanzschutzstärkungsgesetz in Kraft getreten. Damit wurde die RL (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2017 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug umgesetzt. Dieses Gesetz hat spezifisch den Schutz finanzieller Interessen der EU zum Gegenstand.
Damit rückt die, seit Jahren schon geführte Diskussion um den strafrechtlichen Schutz der finanziellen Interessen der EU wieder in den Vordergrund. Hieran anknüpfend stellt sich die Frage, ob nicht bereits umfassender Schutz dieser supranationalen Interessen durch das bisher geltende deutsche Recht, insbesondere aber durch die vermögenschützenden Tatbestände des StGB gewährleistet ist. Ein Schutz durch diese Tatbestände setzt aber unter anderem voraus, dass diese Interessen auch zum strafrechtlich geschützten Vermögen gehören.
Schwerpunkt dieser Arbeit ist, ob die finanziellen Interessen der EU dem, von der Schaffung des StGB an bis zum heutigen Tag so heftig umstrittenen strafrechtlichen Vermögensbegriff unterfallen.
Notwendig erscheint es, vorangestellt den Begriff der „finanziellen Interessen der EU“ zu klären, um sodann die Notwendigkeit des Schutzes der EU-Finanzinteressen zu beleuchten. Im Anschluss wird der umstrittene Vermögensbegriff mit den wichtigsten Ansichten wiedergegeben sowie untersucht, inwiefern die finanziellen Interessen der EU diesen Definitionsansätzen unterfallen. Sodann wird analysiert, welche Auswirkungen das Assimilierungs- sowie Effektivitätsprinzip auf das erarbeitete Ergebnis haben können. Abgeschlossen wird die Arbeit mit einem Fazit.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Begriffsbestimmung der "finanziellen Interessen der EU"
I. Einnahmen
1. Traditionelle Eigenmittel
2. Mehrwertsteuer-Eigenmittel
3. Bruttonationaleinkommen-Eigenmittel
4. Sonstige Einnahmen
II. Ausgaben
C. Notwendigkeit des strafrechtlichen Schutzes der finanziellen Interessen
I. EU-Finanzinteressen als Angriffs- und Schutzobjekt
II. Eigenfinanzierung
III. Fehlen eines supranationalen Kriminalstrafrechts
IV. „Griechisches Maisurteil"
D. Einordnung der finanziellen Interessen der EU unter den strafrechtlichen Vermögensbegriff
I. Schutz des Vermögens der EU als nichtinländisches öffentliches Vermögen
1. Gleichsetzung mit inländischem öffentlichen Vermögen
2. Individualrechtlicher Vermögenscharakter
3. Gleichbehandlungsgebot
4. EU-Sanktionen
5. Zölle und Agrarabschöpfungen
II. Strafrechtlicher Vermögensbegriff
1. Juristischer Vermögensbegriff
a. Einordnung
aa. Einnahmenseite
(1) Traditionelle Eigenmittel
(α) Zeitpunkt des tatsächlichen Anfallens
(β) Zeitpunkt der Veranschlagung
(2) MwSt.-Eigenmittel
(3) BNE-Eigenmittel
(4) Sonstige Einnahmen
bb. Ausgabenseite
cc. Zwischenergebnis
b. Stellungnahme
2. Wirtschaftlicher Vermögensbegriff
a. Einordnung
aa. Einnahmenseite
(1) Traditionelle Eigenmittel
(α) Zeitpunkt des tatsächlichen Anfallens
(β) Zeitpunkt der Veranschlagung
(2) MwSt.- und BNE-Eigenmittel
(3) Sonstige Einnahmen
(α) Zeitpunkt des tatsächlichen Anfallens
(β) Zeitpunkt der Veranschlagung
bb. Ausgabenseite
cc. Zwischenergebnis
b. Stellungnahme
3. Juristisch-ökonomischer Vermögensbegriff
a. Einordnung
aa. Einnahmenseite
(1) Traditionelle Eigenmittel
(α) Zeitpunkt des tatsächlichen Anfallens
(β) Zeitpunkt der Veranschlagung
(2) MwSt.-, BNE-Eigenmittel und sonstige Einnahmen
bb. Ausgabenseite
cc. Zwischenergebnis
b. Stellungnahme
4. Personaler Vermögensbegriff
a. Einordnung
aa. Einnahmenseite
(1) Traditionelle Eigenmittel
(α) Zeitpunkt des tatsächlichen Anfallens
(β) Zeitpunkt der Veranschlagung
(2) MwSt.- und BNE-Eigenmittel
(3) Sonstige Einnahmen
(α) Zeitpunkt des tatsächlichen Anfallens
(β) Zeitpunkt der Veranschlagung
bb. Ausgabenseite
cc. Zwischenergebnis
b. Stellungnahme
E. Gesamtergebnis
F. Assimilierungsprinzip
G. Effektivitätsprinzip
H. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht, ob die finanziellen Interessen der Europäischen Union unter den strafrechtlichen Vermögensbegriff des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) fallen. Ziel ist es zu klären, ob der bestehende Schutz durch vermögenschützende Tatbestände des StGB ausreicht oder ob die Einführung ergänzender gesetzlicher Regelungen, wie des EU-Finanzschutzstärkungsgesetzes, zwingend erforderlich war.
- Definition der finanziellen Interessen der EU (Einnahmen und Ausgaben)
- Analyse der Notwendigkeit eines strafrechtlichen Schutzes supranationaler Interessen
- Untersuchung verschiedener dogmatischer Vermögensbegriffe (juristisch, wirtschaftlich, juristisch-ökonomisch, personal)
- Anwendung des Assimilierungs- und Effektivitätsprinzips auf den strafrechtlichen Vermögensschutz
- Bewertung der Leistungsfähigkeit des nationalen StGB im Kontext von EU-Sanktionen
Auszug aus dem Buch
I. EU-Finanzinteressen als Angriffs- und Schutzobjekt
Die Finanzinteressen der EU haben seit Gründung der Gemeinschaft (jetzt Union) einen immensen Umfang erreicht. Der effiziente Schutz dieses Rechtsguts ist ein vordringliches Anliegen der Organe der EU. Mit steigendem Umfang der Bereiche, die dem EU-Finanzinteresse zuzuordnen sind, entstehen vielfältige Möglichkeiten für Schädigungen. Eine Schädigung erfolgt z.B. durch Verkürzung der Einnahmen, indem geringere Zölle oder Agrarabgaben erhoben oder abgeführt werden, oder durch unzulässige Ausgaben, wenn finanzielle Zuwendungen erfolgen, die nach tatsächlichem Sachverhalt nicht gerechtfertigt wären. Verursacher können Privatpersonen, Angehörige der EU oder der Mitgliedstaaten oder aber die Mitgliedstaaten selbst sein.
Aus der Tatsache, dass die europäische Finanzpolitik in unmittelbarem Zusammenhang mit den vertraglich festgelegten Zielen und Aufgaben der EU steht, ergibt sich, dass es ihr nicht nur um die Verhinderung von Schäden in finanzieller Hinsicht, sondern insbesondere um den Schutz des Prozesses der Zielerreichung geht.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Einführung in das Thema und Erläuterung des Schwerpunkts der Arbeit im Kontext des neuen EU-Finanzschutzstärkungsgesetzes.
B. Begriffsbestimmung der "finanziellen Interessen der EU": Definition und Kategorisierung der Einnahmen und Ausgaben, die unter den Schutzbereich der EU-Finanzinteressen fallen.
C. Notwendigkeit des strafrechtlichen Schutzes der finanziellen Interessen: Erörterung, warum ein effektiver Schutz der EU-Finanzen aufgrund der Finanzautonomie und des fehlenden supranationalen Kriminalstrafrechts notwendig ist.
D. Einordnung der finanziellen Interessen der EU unter den strafrechtlichen Vermögensbegriff: Eingehende Prüfung, ob und inwieweit die EU-Interessen durch die verschiedenen strafrechtlichen Vermögensdefinitionen geschützt sind.
E. Gesamtergebnis: Fazit der Untersuchung, dass EU-Finanzinteressen nicht vollständig mit dem strafrechtlichen Vermögensbegriff deckungsgleich sind.
F. Assimilierungsprinzip: Analyse der Verpflichtung der Mitgliedstaaten, EU-Interessen gleichwertig zu nationalen Interessen strafrechtlich zu schützen.
G. Effektivitätsprinzip: Untersuchung der Anforderungen an die Wirksamkeit von Sanktionen und der Pflicht zur unionsrechtskonformen Auslegung nationaler Tatbestände.
H. Fazit: Abschließende Bewertung, dass eine Lücke im strafrechtlichen Vermögensschutz besteht, welche durch das EU-Finanzschutzstärkungsgesetz adressiert wird.
Schlüsselwörter
Finanzielle Interessen der EU, Vermögensbegriff, StGB, Strafrecht, EU-Finanzschutzstärkungsgesetz, Assimilierungsprinzip, Effektivitätsprinzip, Vermögensdelikte, Agrarabschöpfungen, Eigenmittel, Betrug, Vermögensschutz, Unionsrecht, Rechtsgut, Strafbarkeit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit untersucht, ob die finanziellen Interessen der Europäischen Union durch die bestehenden Vermögensdelikte des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) hinreichend strafrechtlich geschützt sind.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Im Fokus stehen die Definition der EU-Finanzinteressen, die Dogmatik des strafrechtlichen Vermögensbegriffs und die unionsrechtlichen Vorgaben zur Strafverfolgung.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Die zentrale Frage ist, ob die finanziellen Interessen der EU unter den strafrechtlichen Vermögensbegriff des StGB subsumiert werden können und welche Konsequenzen sich daraus für deren Schutz ergeben.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit verwendet?
Es handelt sich um eine rechtsdogmatische Untersuchung, die verschiedene Auslegungsansätze des strafrechtlichen Vermögensbegriffs analysiert und auf die spezifischen EU-Interessen anwendet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition der Finanzinteressen, die Notwendigkeit ihres Schutzes, die Analyse von vier verschiedenen Vermögensbegriffen (juristisch, wirtschaftlich, juristisch-ökonomisch, personal) sowie die Rolle der Assimilierungs- und Effektivitätsprinzipien.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Finanzielle Interessen der EU, Vermögensbegriff, StGB, Strafrecht und EU-Finanzschutzstärkungsgesetz.
Warum ist das "Griechische Maisurteil" des EuGH für die Untersuchung relevant?
Es verdeutlicht die Pflicht der Mitgliedstaaten, EU-Finanzinteressen unter Berücksichtigung des Assimilierungsprinzips und des Effektivitätsprinzips strafrechtlich zu verfolgen.
Wie bewertet die Arbeit die Eignung der nationalen StGB-Tatbestände für den EU-Finanzschutz?
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass der Schutz durch das StGB nicht vollumfänglich ausreicht, da EU-Sanktionen aufgrund ihrer Art oft nicht als Vermögen im strafrechtlichen Sinne klassifiziert werden können.
- Arbeit zitieren
- Ali Artik (Autor:in), 2019, Unterfallen die finanziellen Interessen der EU dem strafrechtlichen Vermögensbegriff?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/534980