Die Arbeit beschäftigt sich mit dem praktisch wichtigen und sehr aktuellen Thema der umsatzsteuerlichen Behandlung der Bruchteilsgemeinschaft. Der BFH hat kürzlich seine bisherige Rechtsprechung diesbezüglich aufgegeben, was Anlass zur vorliegenden Untersuchung gibt.
Der Verfasser legt den Schwerpunkt auf die Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung, erstreckt seine Ausführungen aber auch auf Aspekte jenseits der unmittelbar entschiedenen Rechtsfrage. Im Zentrum steht die Frage, ob die Bruchteilsgemeinschaft Unternehmerin sein kann und ob die (mangelnde) Rechtsfähigkeit hierfür relevant ist.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Bruchteilsgemeinschaften als Unternehmer i. S. d. UStG
I. Rechtsprechungs- und Verwaltungspraxis
II. Auslegung des § 2 UStG
1. Wortlaut: Grundsatz der Rechtsformneutralität
2. Rechtsformspezifische Einschränkungen
3. Leistung als Voraussetzung der Unternehmerfähigkeit
a) Systematik
b) Historie
c) Telos
d) Unionsrecht
e) Zwischenergebnis
4. Die Bruchteilsgemeinschaft als Leistender bzw. Leistungsempfänger
a) Maßgebliche Betrachtungsweise
aa) Zivilrechtliche Betrachtungsweise
bb) Steuerrechtliche Betrachtungsweise
cc) Differenzierende Betrachtungsweise
dd) Stellungnahme
b) Einschränkungen und Ausnahmen
aa) Annahme einer GbR
bb) Maßgeblichkeit des Außenverhältnisses
cc) Unternehmer als Typusbegriff
dd) Zwischenfazit
C. Rechtsfähigkeit als allgemeine Voraussetzung für Unternehmer
I. Reichweite und Grenzen der Entscheidung des BFH
1. Formelle Grenzen
2. Materielle Grenzen
II. Weitere nichtrechtsfähige Personenvereinigungen
1. Bislang verneinte Unternehmerfähigkeit
2. Bislang bejahte Unternehmerfähigkeit
III. Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht
1. Unionsrecht
2. Verfassungsrecht
IV. Ergebnis
D. Fazit und Ausblick
I. Zusammenfassung
II. Ausblick
1. Handlungsoptionen
a) Übernahme der Rechtsprechung
b) Ablehnung der Rechtsprechung
2. Eigene Empfehlung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die umsatzsteuerliche Unternehmerfähigkeit von nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen, insbesondere von Bruchteilsgemeinschaften, vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Das Ziel ist es zu belegen, dass die zivilrechtliche (Teil-)Rechtsfähigkeit eine notwendige Grundvoraussetzung für den umsatzsteuerlichen Unternehmerbegriff darstellt.
- Analyse der Rechtsprechung zur Unternehmerfähigkeit von Bruchteilsgemeinschaften
- Auslegung des Unternehmerbegriffs (§ 2 UStG) unter Berücksichtigung von Zivil- und Unionsrecht
- Übertragbarkeit der neuen BFH-Grundsätze auf andere nichtrechtsfähige Personenvereinigungen
- Bewertung der verfassungs- und unionsrechtlichen Vereinbarkeit der Rechtsprechung
Auszug aus dem Buch
II. Auslegung des § 2 UStG
Ob die fehlende zivilrechtliche Rechtsfähigkeit der Bruchteilsgemeinschaft ihrer Unternehmerfähigkeit entgegensteht, ist durch Auslegung des § 2 UStG zu ermitteln, da allen weiteren Vorschriften des UStG zumindest im Grundsatz dieser einheitliche Unternehmerbegriff zugrunde liegt.
1. Wortlaut: Grundsatz der Rechtsformneutralität
Der Wortlaut stellt zugleich Ausgangspunkt und Grenze einer jeden Auslegung dar. Im Grundsatz besteht Einigkeit darüber, dass dieser eine zivilrechtliche Rechtsfähigkeit jedenfalls nicht explizit fordert. Demnach ist jedermann Unternehmer, der eine „gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt“ (§ 2 I S. 1 UStG).
Aus dem grundsätzlichen Abstellen des Gesetzes auf die gewerbliche Tätigkeit statt auf bestimmte Rechtsformen ergibt sich der Grundsatz der Rechtsformneutralität. Demnach gibt es keine umsatzsteuerlichen Unternehmer „kraft Rechtsform“; im Umkehrschluss kann die Unternehmereigenschaft aber auch nicht durch die Wahl einer bestimmten Organisationsform (wie z. B. der Bruchteilsgemeinschaft) umgangen werden. Folglich könnte auch eine Bruchteilsgemeinschaft grundsätzlich Unternehmer sein, soweit sie eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung führt in die Problematik des umsatzsteuerlichen Unternehmerbegriffs bei nichtrechtsfähigen Gemeinschaften ein und stellt die These auf, dass nur rechtsfähige Gebilde Unternehmer sein können.
B. Bruchteilsgemeinschaften als Unternehmer i. S. d. UStG: Dieses Kapitel analysiert die aktuelle Rechtsprechung und die Auslegungsmethoden, um zu zeigen, dass Bruchteilsgemeinschaften mangels Rechtsfähigkeit keine Unternehmer sein können.
C. Rechtsfähigkeit als allgemeine Voraussetzung für Unternehmer: Hier werden die Ergebnisse auf weitere nichtrechtsfähige Personenvereinigungen übertragen und die Vereinbarkeit mit Unions- und Verfassungsrecht geprüft.
D. Fazit und Ausblick: Das Fazit bestätigt die Rechtsfähigkeit als zwingende Voraussetzung für die Unternehmereigenschaft und gibt Empfehlungen für den Umgang mit dieser Rechtsprechung.
Schlüsselwörter
Unternehmerbegriff, Umsatzsteuerrecht, Bruchteilsgemeinschaft, Rechtsfähigkeit, Zivilrecht, Leistung, Steuerbarkeit, Vorsteuerabzug, Rechtsformneutralität, Personenvereinigung, BFH, Unionsrecht, Verfassungsrecht, Steuerschuldner.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob eine Bruchteilsgemeinschaft im Sinne des Umsatzsteuergesetzes als Unternehmer auftreten kann, insbesondere nach dem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs.
Welches ist das zentrale Thema der Forschungsarbeit?
Das primäre Thema ist die dogmatische Herleitung, ob zivilrechtliche Rechtsfähigkeit eine zwingende Voraussetzung für die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft ist.
Was ist das Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, zu untermauern, dass nichtrechtsfähige Personenvereinigungen keine Unternehmer sein können und die Rechtsprechung des BFH zu Bruchteilsgemeinschaften korrekt ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Auslegungsmethode, unterteilt in Wortlautauslegung, Systematik, Historie und Telos, sowie die verfassungs- und unionsrechtskonforme Auslegung.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die aktuelle BFH-Rechtsprechung, die Auslegung von § 2 UStG sowie die Übertragbarkeit dieser Ergebnisse auf andere nichtrechtsfähige Personenvereinigungen.
Welche Keywords charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Unternehmerbegriff, Bruchteilsgemeinschaft, Rechtsfähigkeit, UStG und Rechtsprechung des BFH charakterisiert.
Wie bewertet der Autor das "Bürokratiemonster"-Argument?
Der Autor hält die Sorge vor einem bürokratischen Mehraufwand für deutlich überzeichnet und sieht keine Anzeichen für massive Steuerausfälle.
Gibt es verfassungsrechtliche Bedenken gegen die neue Rechtsprechung?
Nein, der Autor kommt zu dem Schluss, dass die Grundsätze des BFH sowohl einer verfassungsrechtlichen als auch einer europarechtlichen Prüfung standhalten.
- Quote paper
- Thomas Haggenmüller (Author), 2019, Personenvereinigungen als Unternehmer im Umsatzsteuerrecht. Nichtrechtsfähige Personenvereinigungen sind keine Unternehmer i. S. d. UStG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/534985