Position der Frau in der Frühen Neuzeit. Ein Ungleichverhältnis?


Term Paper (Advanced seminar), 2019

16 Pages, Grade: 2,1


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Positionen der Frau während der Frühen Neuzeit
2.1 Periodisierung Frühe Neuzeit
2.2 Soziale Stellung
2.3 Rechtliche Stellung

3. Konzept der Ehe

4. Werdegang und frühneuzeitliche Konflikte
4.1 Lebensabschnitte
4.2 Gewalt und Sittlichkeitsdelikte
4.3 Prostitution

5. Fazit

6. Bibliographie
6.1 Quellen
6.2 Literatur

1. Einleitung

Die vorliegende Arbeit soll einen facettenreichen Einblick in die Geschlechterstudie gewähren. Primär als Ansatz dient dabei das Aufzeigen der damaligen Situation für Frauen. Als zeitliche Eingrenzung gelten die historischen Ereignisse der Erfindung des Buchdrucks (um 1500) bis zur Aufklärung und Industrialisierung, die sich um circa 1800 datieren lassen. Wir können von diesen drei Jahrhunderten aus einem profunden Schatz an Quellen sowie Literatur zurückgreifen, die uns dabei helfen, ein Bild von der damaligen Zeit der Frühen Neuzeit zu illustrieren. Insbesondere die Universitätsbibliothek Kiel archiviert etliche Hochzeitsgedichte, Leichenpredigten oder Trennungsschreiben. Komprimiert soll zudem erläutert werden, mit welchen Gründen diese Epochenteilung auf Widerstand unter Historikern stößt.

Welche Rolle hatte die Frau inne? Fungierte Sie tendenziell eher für die eigene Hauswirtschaft, ähnlich der Frauenrolle im antiken Athen (oikos1 ), oder gab es eine fließende und übergreifende Rollenverteilung zwischen Mann und Frau? Die Arbeit intendiert diese und weitere themenrelevanten Fragen sich anzunehmen und aufzuschlüsseln. Dabei werden alltägliche Situationen – und Konfrontationen – thematisiert, aber vor allem auch Kernpunkte wie die soziale und rechtliche Stellung der Frau zu dieser Zeit. Insbesondere in den letzten Jahrzehnten nahmen Diskussionen vermehrt zu, die sich mit der Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen befassen. Ein sogleich omnipräsentes, aber auch wichtiges Thema. Es soll weniger ein Vergleich zur heutigen Situation thematisiert werden, sondern vielmehr wird angestrebt, sich auf die Epoche der Frühen Neuzeit zu konzentrieren. Bewusst wird das Hauptaugenmerk nicht auf die Hexenverfolgung gelegt. Zwar ist laut Ahrendt- Schulte dies ein zentrales Thema der frühneuzeitlichen Geschlechterforschung2, würde aber für eine selbstständige Hausarbeit eher in Betracht kommen. Im Finalteil soll resümiert werden, ob und inwiefern aus den vorherigen Punkten eine Ungleichheit zu erkennen ist, und wie diese aus unserer heutigen Sicht zu deuten ist.

Inspiriert wurde dieses Thema durch das Seminar: „Sexualität in der Frühen Neuzeit“.

2. Positionen der Frau während der Frühen Neuzeit

2.1 Periodisierung Frühe Neuzeit

Die Frühe Neuzeit zeitlich sinnvoll einzugrenzen, ist nur bedingt möglich. Zu gravierend sind allerdings die gesellschaftlichen Unterschiede, die einerseits das 15. Jahrhundert ein- und das 18. Jahrhundert ausklingen lassen haben, um von keinem Sinneswandel in der Bevölkerung zu sprechen. Diese zeitliche Periodisierung ist Diskussionsnährboden vieler Historiker. Oftmals wird argumentiert, dass es sich um eine europäische Perspektive bei unserer Definition der Frühen Neuzeit handelt, oder gar mitteleuropäisch wie Neuhaus es formuliert:

„Läßt sich bei allen Differenzierungen insgesamt von einem Durchsetzungs- und Beharrungsvermögen des Epochenbegriffs „Frühe Neuzeit“ sprechen, so löst er in einer Zeit, in der die Globalisierung die Welt und folglich auch die Weltgeschichte stärker ins Blickfeld rückt, aber auch die Frage aus, ob „Frühe Neuzeit“ als eine zunächst auf Mitteleuropa bezogene Epoche auch in den Geschichten anderer Weltgegenden als Epochenbezeichnung brauchbar ist.“ 3

Es ist also nicht etwa die zeitliche Einordnung primär ein Diskussionsthema, sondern die Relevanz für die Weltgeschichte. Mit der Entdeckung Amerikas, dem Buchdruck oder dem Beginn der Reformation - durch den Thesenanschlag Luthers - gab es wiederum signifikante Zäsuren, die weit außerhalb Mitteleuropas prägend für den ganzen Planeten waren. Gemeinhin werden diese Ereignisse als Beginn dieser Epoche angesehen. Durch eine Modernitätswelle, die spätestens ab 1750 ihren Einklang fand - durch politische Revolutionen und dem Aufkommen sowie Expandieren der Industrie - fand die Epoche ihr Ende.

2.2 Soziale Stellung

Der Begriff „Frau“ als allgemeine Bezeichnung für das weibliche Geschlecht war in der Frühen Neuzeit nicht gängig. Es wurde unterschieden zwischen Mägden, die primär in der Landwirtschaft tätig waren, den Partizipierenden des bürgerlichen Lebens und des Adels. Oftmals wurde eine Frau also in einen bestimmten Stand hineingeboren und hatte keinerlei Möglichkeit diesen zu entfliehen.4 Im direkten Vergleich zum Mann ist die Rolle der Frau zu dieser Zeit als minderwertig anzusehen. Epochenübergreifend lässt sich sagen, dass dieses misogyne5 Bild der Frau und die letztendliche niedrigere Behandlung aus der Zeit des Mittelalters entstammt.

Frauen waren nur bedingt geschäftsfähig. Größere Aufträge oder Besorgungen sind stets von den Männern getätigt worden, da diese über die Kontrolle der Wertgüter verfügten.6 Der eigene Haushalt war der einzige Herrschaftsbereich einer Frau, der sich wiederum in verschiedene Aufgabenbereiche unterteilte. Soziale Pflege und die Erziehung der Kinder hatten die größte Priorität. Das Besuchen von Universitäten oder anderen Lehrinstitutionen wurde nicht gestattet, sodass die meisten Frauen nur über eine grundlegende Bildung verfügten. In Folge dessen konnten nur die Wenigsten schreiben oder lesen. Dies führte dazu, dass eine Bewältigung mit der eigenen Geschichte oder gar Quellenforschung bzw. Ahnenforschung zu betreiben, nicht möglich war. Die Ausnahme bildete die gesellschaftliche Elite, die im Zuge der Renaissance bewilligt war, Bildung zu genießen. So ist es wenig verwunderlich, dass viele Dichterinnen damaliger Zeit dem Adel zuzuschreiben sind. Passend dazu schreibt Claudia Opitz:

„Der Bedarf des frühmodernen Staates an zunächst allgemein humanistisch, später dann fachspezifisch (etwa juristisch, medizinisch oder theologisch) vorgebildeten „Staatsdienern“ führte nicht weniger als die hohen Bildungsstandards der Höfe und Salons oder die enge Bindung der Protestanten an das „geschriebene Wort“ zu einer Aufwertung von Schriftkultur und schulischer bzw. akademischer Bildung, von der der weibliche Teil der Bevölkerung jedoch weitestgehend ausgeschlossen blieb.“ 7

Das Leben in der Stadt war mitunter auch monotoner als auf dem Land. Mägde in ländlichen Gebieten hatten aufgrund ihrer Tätigkeiten mehr Freiräume. So waren sie beispielsweise auf Jahrmärkten tätig. Dort kam es mitunter auch zu ersten Zusammentreffen späterer Eheleute. Insbesondere in dörflichen Spinnstuben arbeiteten Jungen und Mädchen zusammen, lernten sich kennen und nutzen es als Gelegenheit frei zu sein. Dieser Ort der Geselligkeit ist aber als Rarität zu verstehen. Nur ein geringer Teil hatte dieses Privileg der Unabhängigkeit.8 Während Kriegshandlungen stattfanden, hatten Frauen zumindest temporär höhere Positionen inne, aufgrund der vielen männlichen Kombattanten. Dies beschränkte sich aber meist nur auf Positionen der Aufsicht in der Landwirtschaft. Neben Spinn- und Textilarbeiten waren Frauen vor allem als Hebammen tätig.

Es ist der Frau abgeraten worden, zu auffällige respektive einladende Kleider zu tragen. Der Mann wiederum wurde aufgefordert – weniger aus Zwang aufgrund der eigenen Ehe, sondern eher aus Gründen des Ansehens– dass er sich vor Trunkenheit schützen soll.9

2.3 Rechtliche Stellung

Das Ausführen öffentlicher Ämter war nur den Männern vorgesehen. Vor allem in Bezug auf die rechtliche Stellung einer Frau lassen sich sehr gut die Unterschiede zwischen Mann und Frau aufzeigen, aber auch die Unterschiede zur damaligen Zeit im Vergleich zu heute. Frauen war es nicht gestattet, Kinder zu adoptieren. Ein Kuriosum, denn Frauen waren es, die für Kinder sorgten. Es gab keine Möglichkeit einen Meisterschein oder einen Gesellenbrief zu erlangen, da Frauen in handwerklichen Berufen nicht vorzufinden waren, es sei denn der eigene Ehemann genehmigte dies oder benötigte eine kurzfristige Arbeitskraft. Auch durften sie weder wählen noch gewählt werden, sodass sie nicht politisch partizipieren oder fungieren konnten.

Mägden war es gestattet, bei Abwesenheit oder Erkrankung des Ehemannes diesen auf Versammlungen zu vertreten. Sie hatten aufgrund ihrer Tätigkeiten auf dem Land grundsätzlich mehr Freiheiten, als Frauen in der Stadt. Vor dem Gericht waren Frauen umfänglich verantwortlich in Strafprozessen, bereits im Alter von 14 waren sie schuldfähig. Im Kontrast dazu benötigten sie einen Vormund, wenn sie als Angeklagte im Saal waren. Männer klagten häufiger als Frauen gegen die Verletzung der eigenen Ehre.10

3. Konzept der Ehe

Das frühneuzeitliche Verständnis der Ehe wird geprägt von einem patriarchalischen Bild. Der Mann wurde als Familienoberhaupt angesehen, der sich um die Versorgung der Frau bzw. seiner Familie gekümmert hat. Das Beschützen der Familie war ebenfalls ein wichtiger Bestandteil. Generell lässt sich sagen, dass der Ehepartner und/oder der Vater als Herrscherpersonen im Leben einer Frau galten. Zwar waren die eigenen Kinder aufgefordert, den Anweisungen ihrer Mutter zu folgen, das letzte Wort hatte aber immer der Mann.11 Abseits des eigenen Haushalts (siehe Punkt 2.2) gab es nur in den seltensten Fällen ein Mitspracherecht. Die Eheschließung wurde groß zelebriert. Es war nicht nur eine Feier im privaten Bund, sondern es tangierte ein ganzes Dorf. Die Kirche und die lokale Gemeinschaft waren sehr daran interessiert, dass das Ehepaar finanziell abgesichert ist, Einkünfte auf der Habenseite vorzuweisen hat, sowie generell eine gesicherte Zukunft. Denn das Dorfleben oder die Struktur der Gemeinschaft wurde durch die Ehe geprägt. Eine etwaige Armut hätte eine negative Einflussnahme auf die Nachbarschaft, das Ansehen würde sinken. Neben dieser öffentlichen Ehe gab es auch die Winkelheirat. Diese waren eher selten, die Eltern der zukünftig Verheirateten sind in diesem Prozess nicht involviert und wissen von den Absichten der sich Liebenden nichts.12

Ohne die Einwilligung der Eltern durften heranwachsende Frauen ab 16 heiraten, während junge Männer ab 18 ihre Mündigkeit erreichten, und damit heiraten durften. Vorehelicher Geschlechtsverkehr galt als Sexualdelikt, der von der Kirche sanktioniert wurde. Einzig mit einem Eheversprechen des Mannes an seine zukünftige Frau, wurde dieser Akt legitimiert. Durch diese Heiratsabsicht wurden Männer vor dem Gericht gezwungen, die zuvor verführte Frau schlussendlich zu heiraten. Für den Fall des Ehebruchs musste die Frau sich nicht nur vor dem Gericht stellen, sondern verlor an Reputation weit außerhalb der Nachbarschaft. Oftmals geschah dies bereits nach einem einzigen Seitensprung der Frau, während sie sich von ihren Ehegatten erst nach mehrmaligen Gewaltausschweifungen von Seiten der Männer trennten. Straffällige Frauen, die sich vor dem Gericht dafür verantworten mussten ihre Ehe gebrochen zu haben, hatten mitunter die Wahl entweder die Stadt zu verlassen, oder in Frauenhäusern für ihr zukünftiges Einkommen zu sorgen.

Es ist davon auszugehen, dass es ähnlich wie heutzutage glückliche und unglückliche Ehen gab. Ehemänner waren oftmals wochenlang in Kriegszügen unterwegs, und sahen dementsprechend ihre Frauen für eine lange Zeit gar nicht. Die Emotionalisierung der Ehe und die damit verbundenen sexuellen Handlungen waren ein wichtiger Bestandteil. Über all dies war immer stets der Gedanke zur Fortpflanzung, so formuliert es Kemper wie folgt:

„Immerhin empfahlen einige Ärzte in der frühen Neuzeit – von der in die Antike zurückreichenden Annahme ausgehend, auch die Frau verfüge über einen Samen und dessen Emission sei Mitvoraussetzung für eine erfolgreiche Kinderzeugung – ein maßvolles, dem Akt vorausgehendes Liebes-Spiel; und wenn nur ein lustvoll erlebter Koitus zur Fruchtbarkeit der Frau führte, dann mag dies zur Emotionalisierung der Ehe, aber auch zur verstärkten Berücksichtigung der Ehe aus Liebe geführt haben, weil bei der Heirat mit einem unsympathischen Mann die Fertilität der Frau gefährdet war.“ 13

[...]


1 Haus- und Wirtschaftsgemeinschaft im antiken Griechenland

2 Ahrendt-Schulte, Ingrid: Weise Frauen – böse Weiber. Die Geschichte der Hexen in der Frühen Neuzeit. Freiburg 1994.

3 Neuhaus, Helmut: Die Frühe Neuzeit als Epoche. München 2009, S. 3.

4 Schorn-Schütte, Luise: Geschichte Europas in der frühen Neuzeit. Paderborn 2009, S. 58.

5 Negative Einstellung gegenüber Frauen, frauenfeindlich

6 Gerhard, Ute: Frauen in der Geschichte des Rechts. Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart, München 1997, S. 77.

7 Opitz, Claudia: Streit um die Frauen. Frankfurt 2019, S. 27.

8 Schmölzer, Hilde: Die verlorene Geschichte der Frau. 100.000 Jahre unterschlagene Vergangenheit. Bad Sauerbrunn 1991, S. 216.

9 Classen, Albrecht: Der Liebes- und Ehediskurs vom hohen Mittelalter bis zum frühen 17. Jahrhundert. Freiburg 2005, S. 118.

10 Weiber, Menscher: Frauenzimmer. Frauen in der ländlichen Gesellschaft 1500- 1800. Göttingen 1996, S. 179.

11 Dinges, Martin: Hausväter, Priester, Kastraten. Zur Konstruktion von Männlichkeit in Spätmittelalter und Früher Neuzeit. Göttingen 1998, S. 215.

12 Dülmen, Richard: Gesellschaft der frühen Neuzeit - Kultureller Handel und sozialer Prozess. Beiträge zur historischen Kulturforschung. Wien 1993, S. 196.

13 Kemper, Hans-Georg: Hölle und Himmel auf Erden. Liebes-, Hochzeits- und Ehelyrik in der frühen Neuzeit, in: Haug, Walter (Hg.): Mittelalter und frühe Neuzeit. Tübingen 1999, S. 44.

Excerpt out of 16 pages

Details

Title
Position der Frau in der Frühen Neuzeit. Ein Ungleichverhältnis?
College
University of Rostock
Grade
2,1
Author
Year
2019
Pages
16
Catalog Number
V535221
ISBN (eBook)
9783346127150
ISBN (Book)
9783346127167
Language
German
Keywords
position, frau, frühen, neuzeit, ungleichverhältnis
Quote paper
Thomas Max (Author), 2019, Position der Frau in der Frühen Neuzeit. Ein Ungleichverhältnis?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/535221

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