„Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.“ (Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz)
In den westlichen Mutterländern Großbritannien und USA kennt man keinerlei vergleichbaren Verfassungsartikel. Dennoch strahlte das deutsche Beispiel Vorbildwirkung auf die Staaten östlich der BRD nach einer Zeit der politischen Transformation aus. Umso wichtiger scheint es zu hinterfragen, inwieweit sich Demokratie schützen lässt, indem ein Teil demokratischer Freiheit verboten wird. Welche Probleme ergeben sich konkret aus der Möglichkeit eines Parteiverbotes? Die vorliegende Arbeit untersucht diese Fragen und versucht darüber hinaus zu klären, ob ein Parteiverbotsverfahren noch zeitgemäß ist und notwendig bleibt.
Als Ausgangspunkt muss nach dem Ziel gefragt werden, welches mit Art. 21 Abs. 2 GG ursprünglich erreicht werden sollte, um anschließend zu prüfen, ob dies heute noch gelingen kann. Dabei werden neben Definitions- und Interpretationsproblematiken sowohl demokratie-theoretische als auch rein praktische Defizite des Parteiverbotsverfahrens dargelegt. Verschiedene Forderungen und Anschauungen diverser Politologen werden berücksichtigt und gegenübergestellt, um schließlich die Funktionalität des Parteiverbots für die Demokratie zu hinterfragen. In einem Fazit werden die Ergebnisse der Erläuterungen knapp zusammengefasst. Darüber hinaus möchte ich dabei meine eigene Meinung einbringen.
Bei den Ausführungen stütze ich mich besonders auf die Monographien zum Parteiverbotsverfahren von Armin Zirn und Horst Meier, in welchen sich insbesondere letzterer mit den kritischen Seiten des Art. 21 Abs. 2 GG auseinandergesetzt hat. Ferner werden die Urteilsbegründungen des Bundesverfassungsgerichts herangezogen, sich ein Bild über die Interpretation des Parteiverbotsverfahrens durch die Instanz zu machen, welche allein über ein mögliches Verbot entscheidet.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Demokratieschutz aufgrund historischer Erfahrungen?
3. Schutz der Demokratie durch Schutz vor Demokratie?
4. Definitions- und Interpretationsprobleme
4. a) „Parteien“
4. b) „nach ihren Zielen“
4. c) „nach dem Verhalten ihrer Anhänger“
4. d) „darauf ausgehen“, „beeinträchtigen“, „beseitigen“, „gefährden“
4. e) „die freiheitliche demokratische Grundordnung“
5. Gefahr einer Instrumentalisierung?
6. Unangewandte Drohgebärde?
7. Antragstellung nach pflichtgemäßem Ermessen?
8. Geheimdienstliche Ermittlungen
9. Behandlung noch nicht verbotener Parteien und deren Mitgliedern
10. Ewige Gerichtsurteile?
11. Die Beziehung zum Artikel 139 GG
12. Gestörte Funktionalität für die Demokratie?
13. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Problematik des Parteiverbotsverfahrens nach Art. 21 Abs. 2 GG, um zu klären, inwieweit dieses Instrument zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung heute noch zeitgemäß und notwendig ist.
- Historische Legitimation des Demokratieschutzes
- Verfassungsrechtliche Interpretationsprobleme des Art. 21 Abs. 2 GG
- Gefahren der Instrumentalisierung und staatlicher Eingriffe
- Spannungsfeld zwischen Parteienprivileg und Radikalenbekämpfung
- Funktionalität des Parteiverbots in einer offenen Demokratie
Auszug aus dem Buch
3. Schutz der Demokratie durch Schutz vor Demokratie?
Dass die aus Trümmern entstandene deutsche Demokratie eine verteidigenswerte Errungenschaft der Nachkriegszeit darstellt, scheint unumstritten. Auf einen grundlegenden Antagonismus zwischen Demokratie und Ausschluss eines partiellen Volkswillens verweisen jedoch die Kritiker eines generellen Parteiverbotsverfahrens.
Dabei wird die grundgesetzliche Demokratie als Volksherrschaft verstanden, bei der jede staatliche Macht vom Volk ausgeht (Art. 20 Abs. 2 GG). Diese Macht geht aus Mehrheitsbeschlüssen der staatlichen Organe hervor, die vom ganzen Volk gewählt werden (z.B. Bundestag) oder sich aus dem Wahlergebnis indirekt ergeben (z.B. Regierung). Werden jedoch gewählte Vertreter einer Partei oder die gesamte Partei verboten, wird damit ein Teil des Volkswillens vernachlässigt.
In Diktaturen werden gar nicht erst alle politischen Kräfte zur Wahl zugelassen. In einer Demokratie mit Parteiverbotsverfahren, könnte man meinen, werden missliebige politische Kräfte im Nachhinein ausgeschlossen. Bleibt diese Interpretation nicht zu kurzsichtig? Durch Konkurrenz soll sich eine Mehrheitsmeinung durchsetzen, ohne dass Minderheiten diskriminiert werden. Dass jedoch die Mehrheit nicht nach Belieben schalten und walten kann, ergibt sich u.a. aus dem Diskriminierungsverbot nach Art. 3 Abs. 3 GG.
Dennoch wird die Notwendigkeit eines Schutzes der Demokratie anerkannt. Das Spannungsverhältnis zwischen einem freien Spiel der politischen Kräfte und einem wirksamen Demokratieschutz besteht fort.
Welche kritischen Momente lassen sich neben diesem grundsätzlichen Problem aufzeigen?
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung stellt die Forschungsfrage nach der Zeitgemäßheit und Notwendigkeit des Parteiverbotsverfahrens vor dem Hintergrund des Schutzes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
2. Demokratieschutz aufgrund historischer Erfahrungen?: Das Kapitel hinterfragt die historische Begründung des Parteiverbots aus den Erfahrungen der Weimarer Republik und stellt diese infrage.
3. Schutz der Demokratie durch Schutz vor Demokratie?: Es wird das grundlegende Spannungsfeld zwischen dem Schutz der Demokratie und dem Ausschluss politischer Kräfte durch Parteiverbote erörtert.
4. Definitions- und Interpretationsprobleme: Hier werden zentrale Begriffe des Art. 21 Abs. 2 GG wie „Parteien“, „Ziele“ und „freiheitliche demokratische Grundordnung“ juristisch und politisch analysiert.
5. Gefahr einer Instrumentalisierung?: Das Kapitel beleuchtet den Verdacht, dass das Parteiverbot politisch missbraucht werden könnte, um Oppositionen auszuschalten oder wahltaktische Vorteile zu erlangen.
6. Unangewandte Drohgebärde?: Es wird untersucht, wie bereits die bloße Möglichkeit eines Parteiverbots einen Konformitätsdruck auf Parteien ausübt.
7. Antragstellung nach pflichtgemäßem Ermessen?: Hier wird die Problematik der „pflichtgemäßen Ermessensentscheidung“ bei der Beantragung eines Parteiverbots durch Verfassungsorgane diskutiert.
8. Geheimdienstliche Ermittlungen: Dieses Kapitel kritisiert den Einsatz von V-Leuten und geheimdienstlichen Mitteln im Kontext von Parteiverbotsverfahren, insbesondere am Beispiel der NPD.
9. Behandlung noch nicht verbotener Parteien und deren Mitgliedern: Die Auswirkungen des Parteienprivilegs und die Diskriminierung von Mitgliedern extremistischer Parteien im öffentlichen Dienst stehen hier im Zentrum.
10. Ewige Gerichtsurteile?: Die Frage der zeitlichen und räumlichen Reichweite sowie der Konsequenzen von Parteiverbotsurteilen wird kritisch hinterfragt.
11. Die Beziehung zum Artikel 139 GG: Es wird die historische und aktuelle Bedeutung von Art. 139 GG im Verhältnis zum Parteiverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG analysiert.
12. Gestörte Funktionalität für die Demokratie?: Das Kapitel resümiert die schädlichen Auswirkungen von Zwangsmitteln auf das Vertrauen in die Demokratie und plädiert für den politischen Wettbewerb.
13. Fazit: Das Fazit stellt fest, dass Parteiverbote einen demokratiebeschneidenden Charakter haben und nur in absoluten Notlagen als letztes Mittel dienen sollten.
Schlüsselwörter
Parteiverbot, Art. 21 GG, Bundesverfassungsgericht, wehrhafte Demokratie, freiheitliche demokratische Grundordnung, Parteienprivileg, Verfassungsschutz, politische Willensbildung, NPD-Verbotsverfahren, Demokratieschutz, Rechtsstaatlichkeit, Extremismus, politische Opposition, Parteienrecht, Grundgesetz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das Parteiverbotsverfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG und hinterfragt kritisch, ob dieses Instrument zum Schutz der deutschen Demokratie noch angemessen oder eher kontraproduktiv ist.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder sind die historische Herleitung, die juristische Auslegung der Verfassungsbegriffe, die Gefahr der Instrumentalisierung, der Einsatz von Nachrichtendiensten sowie die Auswirkungen auf den politischen Wettbewerb.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das primäre Ziel ist es, zu klären, ob ein Parteiverbotsverfahren unter heutigen gesellschaftlichen Bedingungen noch zeitgemäß ist und in welchem Verhältnis es zur Freiheit der politischen Willensbildung steht.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin stützt sich primär auf eine Analyse politikwissenschaftlicher Monographien, der aktuellen Verfassungslehre sowie der Urteilsbegründungen des Bundesverfassungsgerichts.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit den Schwierigkeiten der Definition von Verfassungswidrigkeit, den Gefahren für den politischen Wettbewerb sowie mit praktischen Problemen bei Verbotsanträgen und geheimdienstlicher Observation.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich am besten durch Begriffe wie Parteiverbot, wehrhafte Demokratie, Verfassungsschutz, Parteienprivileg und rechtsstaatliche Grundordnung charakterisieren.
Welche Rolle spielt der Fall der NPD in der Argumentation?
Die NPD dient als zentrales Fallbeispiel, um die Problematik der Instrumentalisierung, den fragwürdigen Einsatz von V-Leuten und die negativen Auswirkungen des Verbotsantrags auf die Stabilität zu illustrieren.
Wie bewertet der Autor den Einsatz von V-Leuten?
Der Autor steht dem Einsatz sehr kritisch gegenüber, da verdeckte Mitarbeiter des Verfassungsschutzes selbst Einfluss auf die Parteigründung oder -aktivitäten nehmen könnten und somit die Glaubwürdigkeit des Verfahrens untergraben.
Warum wird das Parteiverbot als „demokratiebeschneidend“ eingestuft?
Weil es durch den Ausschluss parteipolitischer Akteure Teile des Volkswillens unterdrückt und das freie Spiel der Kräfte sowie die notwendige Auseinandersetzung mit anderen Meinungen im Wettbewerb einschränkt.
- Quote paper
- Marcel Korge (Author), 2004, Parteiverbote nach Art. 21 Abs. 2 GG. Schutz der Demokratie mittels Demokratieentzug durch das Bundesverfassungsgericht?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/53522