Das "Werturteilsfreiheitspostulat" und die Freiheit von Normativität im Liberalismus

Ludwig von Mises und Max Weber im Vergleich


Seminararbeit, 2019

16 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Zusammenfassung

Inhaltsverzeichni

Das „Werturteilsfreiheitspostulat“ und die Freiheit von Normativität im Liberalismus: Ludwig von Mises und Max Weber im Vergleich

Die ewige Streitfrage zur wertenden Stellungnahme durch die Fesseln der Wissenschaft

1. Max Weber: Die Position bezüglich wissenschaftlicher Unbefangenheit
1.1 Die Freiburger Antrittsrede
1.2 Die zentralen Forderungen in der Werturteilsdiskussion
1.3 Eine zusammenfassende Darstellung des „Werturteilsfreiheitspostulats“

2. Ludwig von Mises: Die politisch-philosophische Ideologie des Liberalismus
2.1 Die normativen Prämissen
2.2 Die positivistischen Prämissen
2.3 Mises normative Conclusio

3. Fazit

Literaturverzeichnis

Zusammenfassung

In der vorliegenden Seminararbeit wird der Gehalt von Normativität in dem Werk „Liberalismus“ von Ludwig von Mises untersucht. Hierzu wird auf das bekannte und viel rezipierte „Werturteilsfreiheitspostulat“ von Max Weber zurückgegriffen. Dieses soll dazu dienen, grundlegende Ansprüche bezüglich professioneller und wissenschaftlicher Vorgehensweise herauszukristallisieren. Es wird die Genese der Stellungnahme von Max Weber dargelegt, sowie auf den dafür unabdingbaren Werturteilsstreit eingegangen. Fortführend wird anhand der Syllogismus-Methode, welche einen philosophischen Dreischritt beinhaltet, das Werk von Ludwig von Mises analysiert. Es soll erörtert werden, welche Ziele dieser mit der Publikation seines Werkes verfolgt, welche empirischen Bedingungen er diesbezüglich analysiert und zu welchen Ergebnissen er letztendlich gelangt. Abschließend wird die Arbeit des Wissenschaftlers Ludwig von Mises hinsichtlich der ideologischen „Minimalanforderung“ bezüglich der „intellektuellen Rechtschaffenheit“ von Weber geprüft, sodass zu dem Entschluss zu kommen ist, dass dieser dem Anspruch von Weber innerhalb seiner wissenschaftlichen Analyse gerecht wird, ihn jedoch durch einige Formulierungen an anderer Stelle wiederum verfehlt.

Das „Werturteilsfreiheitspostulat“ und die Freiheit von Normativität im Liberalismus: Ludwig von Mises und Max Weber im Vergleich

Die ewige Streitfrage zur wertenden Stellungnahme durch die Fesseln der Wissenschaft

Im Zuge des wissenschaftlichen Diskurses wird häufig die allgemeine Werturteilsfreiheit bezüglich zu erörternden Themenfeldern postuliert. Die Sicherstellung, dass reine Faktenlagen zur Überzeugung führen, steht hierbei im Vordergrund. Anhand einer gewissen Neutralität soll trotz verschiedener Wertsysteme zu logischen Schlussfolgerungen gelangt werden, welche unabhängig von normativen Ansprüchen für alle gleichermaßen nachvollziehbar erscheinen sollten. Die Handhabung dieses Anspruches wird in der Praxis der Wissenschaftler*innen jedoch durchaus verschieden berücksichtigt und individuell aufgefasst.

Diese Arbeit wird sich mit zwei Wissenschaftlern auseinandersetzen, welche lehrreiche Schriften und Befunde während ihrer Karriere publiziert haben. Mein Fokus soll ihrer wissenschaftlichen Ideologie und der ausgeübten Methodik gelten. Des Weiteren soll verglichen werden, ob der eine Wissenschaftler der sogenannten Minimalanforderung des Anderen gerecht wird.

Einer von ihnen, Max Weber, nahm durch seine Stellungnahmen eine zentrale Rolle in der für die Arbeit unabdingbare Werturteilsdiskussion ein.1

Um die Thematik der wissenschaftlichen Unbefangenheit genauer in Betracht ziehen zu können, ist es von Nöten, seine Position – und die zentrale Werturteilsfreiheitsthese - innerhalb dieser Diskussion zu erörtern. Sie ist bis heute von prägender Substanz bezüglich der Streitfrage zu wissenschaftlicher Legitimität. Die These gründet: „(…) eine Minimalanforderung. (…) ein Gebot der intellektuellen Rechtschaffenheit.“ (vgl. Keuth, 1989, S. 37)

Im darauffolgenden Schritt wird die wissenschaftliche Arbeit, des im Jahr 1881 geborenen Nationalökonomen Ludwig von Mises analysiert, um zu prüfen, inwiefern sein zentrales Werk „Liberalismus“ dem Anspruch von Weber gerecht wird.

Somit lautet die zentrale Forschungsfrage dieser Seminararbeit:

„Ist das volkswirtschaftliche Konzept des Liberalismus von Ludwig von Mises dem Werturteilsfreiheitspostulates von Max Weber entsprechend?“

1 Max Weber: Die Position bezüglich wissenschaftlicher Unbefangenheit

Aus den viel rezipierten Publikationen von Max Weber geht die klare Position hervor, dass er ein „ Verfechter der Werturteilsfreiheit“ innerhalb der Wissenschaften ist. Zu diesem Standpunkt führen prägnante Zitate, wie zum Beispiel: „Eine empirische Wissenschaft vermag es niemanden zu lehren, was er soll, sondern nur, was er kann und – unter Umständen – was er will.“ (1988, S. 151). Diese Werturteilsfreiheit bezieht sich jedoch nicht darauf, dass der professionell praktizierende Wissenschaftler nicht für seine Ideale einstehen darf.2 Dies sei schlicht und einfach nicht möglich, da der Grundstein – das Forschungsinteresse – aus welcher die Arbeit resultiere, ein erstes Werturteil bereits impliziert.3 Es geht Weber primär darum, sich dessen bewusst zu werden und die daraus resultierenden Pflichten durch die „Minimalanforderung an die intellektuelle Rechtschaffenheit“ stets zu wahren.4 Weber spricht sich lediglich innerhalb der Rolle des Wissenschaftlers dagegen aus, zu strittigen Werturteilen Position zu ergreifen. Gemeint sind Wertkonflikte „subjektiven Ursprungs“, welche lediglich dadurch zu lösen sind, dass Wert A auf Kosten von Wert B realisiert wird oder entgegengesetzt.

Um Webers Position im Zuge des Werturteilsstreites nachvollziehbar erörtern zu können erscheint es sinnvoll, die Genese dieser Position nachzuzeichnen, sowie die dazugehörigen zentralen Forderungen herauszukristallisieren und abschließend zusammenfassend darzustellen. Hierzu soll die vorgenommene Unterteilung in die jeweiligen Unterkapitel helfen, die Gedankengänge zu strukturieren und voneinander abzugrenzen.

1.1 Die Freiburger Antrittsrede – der methodologische Grundanspruch

Es ist nicht der Inhalt der Rede aus dem Jahr 1895, der maßgeblich prägend für die Werturteilsdiskussion ist, sondern vielmehr die von Weber vorgenommene Unterscheidung zwischen reinen Beschreibungen und Erklärungen sozialer Sachverhalte einerseits, sowie anschließenden Forderungen hinsichtlich dieser Sachverhalte andererseits.

Um einer fundierten Begründung in seinem volkswirtschaftspolitischen Beitrag gerecht zu werden, stellt er Forderungen in Form von Werturteilen auf, welche er jedoch deutlich erkennbar separat zu reinen Tatsachenbehauptungen darstellt.5 Der Maßstab zu der Bewertung des Untersuchten, den Weber durch seine definierten Forderungen verdeutlicht, gründet auf subjektiven „ nationalistischen Werturteilen“ und ist, da er nicht durch formallogische Konsequenzen aus der Ökonomie gewonnen werden kann - sondern durch individuelle Wertmaßstäbe entsteht - in diesem Sinne nicht wissenschaftlich (vgl. Keuth, 1989, S.12).

Die sich aus der Rede ergebene zentrale Werturteilsfreiheitsthese (der konstitutive Anspruch6 ) und die Definition des subjektiven Wertmaßstabs, werden in kommenden Schriften des Archivs für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik ausformuliert und konkretisiert. Sie betreffen die Vorgehensweise der fachlichen Analyse, sowie eine zu vonstattengehende Abgrenzung zur Urteilsbildung von praktizierenden Wissenschaftler*innen. Außerdem definieren sie ein stetig zu befolgendes Pflichtbewusstsein bezüglich der zu erhaltenen Transparenz wissenschaftlicher Arbeiten. Sollte dieser Anspruch verfehlt werden, entsteht nach Webers Auffassung ein Legitimitätsverlust in Bezug auf die Wissenschaftlichkeit und Professionalität der Handelnden. Diese sieht er vor allem bei den Kathedersozialisten seiner Zeit, welche sich genau innerhalb dieser praktisch wertenden Stellungnahmen positionieren und dabei den Anspruch erheben, diese Wertungen seien wissenschaftlich.

1.2 Die zentralen Forderungen in der Werturteilsdiskussion

Der methodologische Anspruch, dass Tatsachenbehauptungen und Werturteile voneinander zu trennen sind, wird nicht explizit in der zuvor analysierten Rede von Weber erörtert, entspringt ihr jedoch. In seinen kommenden Arbeiten werden folgende zentrale Annahmen, was Wissenschaft – insbesondere die Nationalökonomie und Sozialphilosophie – zu leisten vermag und wo ihre Grenzen als gesetzt wahrgenommen werden, entwickelt.

Hierzu sind die Erörterungen des Wirtschaftswissenschaftlers zu seinem Standpunkt, wie der Ökonom innerhalb der wissenschaftlichen Analyse sein Urteil zu bilden habe, woher dieses entspringt und durch welche Methodik dieses zuvor gestellte Ideal kritisch zu reflektieren sei, maßgeblich prägend. Das Tatsachendarstellungen, die in Form von zweckmäßigkeitsorientierten Vorgehensweisen – A ist geeignete Maßnahme zur Realisierung von B – zu deskribieren sind, wird als grundlegend und zweifelsfreie Aufgabe der Nationalökonomie betrachtet.7 Hierbei meint Weber die deskriptive Methode, Tatsachenaneinanderreihungen in Form von rein logischen Konsequenzen herzuleiten. Soll hingegen die Maßnahme A bewertet werden, so darf diese nicht als Mittel angesehen werden, sondern muss als Zweck selbst – sprich, es ist gut oder schlecht, dass die Realisierung von B durch A vonstattengeht – beurteilt werden. Die beurteilende Wertung muss neben dieses Tatsachenurteil gestellt werden, indem man: „selber urteilt, sie (die Ziele) seien es wert, verfolgt zu werden, oder sie sollten verfolgt werden (…)“, nur dadurch „(…) können auch die Mittel bewertet sein. Hat die Nationalökonomie also überhaupt Werturteile produziert, so hat sie auch die Zwecke wirtschaftspolitischer Maßnahmen bewertet.“ (Keuth, 1989, S.14)

Weber sieht also die Möglichkeiten der Urteilsbildung innerhalb der Nationalökonomie insofern beschränkt, als dass wenn Werturteile produziert werden, zwangsläufig auch die Zwecke wirtschaftspolitischer Maßnahmen bewertet sein müssen. Hinzu kommt der grundlegende Anspruch, dass die Wissenschaftler*innen explizit erörtern zu haben - und sich dieses selbst stetig vor Augen zu halten haben - wann der Schritt von der reinen Tatsachendarstellung zur wertenden Beurteilung gegangen wird. Weber definiert dies durch eine Unterscheidung des „Seienden“ und des „Seinsollenden“.

Somit fußen die Werturteile innerhalb der Nationalökonomie auf Idealen, die in Form einer spezifischen „wirtschaftlichen Weltanschauung“ zu Tage getragen werden. Daraus folgt jedoch keinesfalls, dass die Bewertungen dieser Zwecke - welche „ subjektiven Ursprungs“ sind - für die Allgemeinheit verbindliche Normen darstellen sollen oder müssen. Das wird nicht als die Aufgabe der Nationalökonomie angesehen, denn sie sei keine „ethische Wissenschaft“.8 Es können sehr wohl diese Ideale in der wissenschaftlichen Diskussion analysiert werden, um den Handelnden das Bewusstsein zu schärfen und um alle möglichen Folgen der Erörterung explizit darzustellen.9 Ist dies jedoch getan, vermag die Wissenschaft ihren Handlungsspielraum vollends ausgeschöpft zu haben. Die Reflexion, sowie die wertende Beurteilung der möglichen Folgen bleiben den Handelnden selbst überlassen.

„Diesen Gedankengang resümiert Weber mit einem Satz, der wegen seiner Prägnanz auch als die Werturteilsfreiheitsthese, als Wertfreiheitsthese oder Wertfreiheitsprinzip zitiert wird: „Eine empirische Wissenschaft vermag niemandem zu lehren, was er soll, sondern nur, was er kann und - unter Umständen - was er will.“ (Keuth, 1989, S.16)

1.3 eine zusammenfassende Darstellung des Werturteilsfreiheitspostulats

Abschließend lässt sich das „Werturteilsfreiheitspostulat“ von Max Weber durch einige Erörterungen auf eine zentrale Forderung herunterbrechen. Der aus seinen Arbeiten zu entnehmende Primäranspruch ist die Trennung von Tatsachenbehauptungen und strittigen Werturteilen. Folglich meint dieser jedoch nicht, dass den Handelnden die Grundlage zu ihrer wissenschaftlichen Arbeit, in Form der angestrebten Ideale entzogen werden müsste oder zu kritisieren sei, sondern lediglich, dass die Positionierung innerhalb der sich daraus ergebenden Wertkonflikte nur unter bestimmten Rahmenbedingungen legitim sei und wichtige, stets zu beachtende Pflichten mit sich zieht. Die Wissenschaftler*innen dürfen nicht praktisch, in Bezug auf einzelne Fragestellungen, intransparent Position beziehen. Sollten Sie eine Positionierung jedoch als unvermeidlich betrachten, entsteht die Pflicht und die Minimalforderung, dass diese Wertungen unbedingt stets allen deutlich zu machen sind, um die wissenschaftliche Rechtschaffenheit zu wahren. In erster Instanz geht es also um A: Das Bewusstsein dafür, dass wir „Kulturmenschen“ sind, geleitet von Idealen, welche sich in unserer wissenschaftlichen Arbeit wiederspiegeln.10 Fortführend, aber in untergeordneter Stellung verkündet er seine ausdrücklich persönliche und subjektive Meinung B: Die ablehnende Haltung gegenüber der praktischen Kathederwertung von professionell praktizierenden Wissenschaftler*innen.11 Zu guter Letzt, der grundlegende Anspruch C: Die unabdingbare Unterscheidung und Trennung von Wert- und Tatsachenurteilen.

Unter diesen Gesichtspunkten kann die Wertfreiheitsthese „Eine empirische Wissenschaft vermag niemandem zu lehren, was er soll, sondern nur, was er kann und - unter Umständen - was er will.“ so interpretiert werden, als dass sich das Sollen auf die nicht gewollte Darstellung von bindenden Normen bezieht, das Können die gewollten und geforderten deskriptiven analytischen Schlüsse (AàB) meint und das Wollen auf die Bewusstmachung von letzten Zielen/Zwecken und die damit einhergehenden potentiellen Möglichkeiten abzielt.

2. Ludwig von Mise: Die politisch-philosophische Ideologie des Liberalismus

Der kommende Abschnitt der Seminararbeit fokussiert die Publikation des zentralen Werkes „Liberalismus“ von Ludwig von Mises. Dieses stellt einen Klassiker der wirtschaftsliberalen Ideologie des Laissez-faire-Liberalismus dar. Der Autor definiert in der Arbeit einen möglichen Ansatz zur nationalökonomischen Wirtschaftsorganisation, welcher anhand von Erörterungen durch seine wissenschaftliche Analyse zur Gelten kommen soll.

Das Gesellschaftskonzept der Wirtschaftsorganisation - der Wirtschaftsliberalismus12 - definiert einen globalen Ansatz, der vor allem auf der Sicherung der individuellen Freiheit basiert, für eine selbstverantwortliche Lebensführung plädiert und die freiheitliche Organisation dieser betont. Solange das Individuum sich rechtens verhält und niemand anderen in seiner Freiheit einzuschränken versucht, ist seitens des Staates jegliche Intervention innerhalb wirtschaftlicher Interaktion in der Weltgesellschaft zu vermeiden. Die Rolle des Staates besteht lediglich darin, den konstitutiven Anspruch von individueller Freiheit konkret vor willkürlichen Eingriffen zu schützen und eine Freiheit garantierende Rechtsordnung als einzig legitime Verfassung zu garantieren.

Das Primärziel, die Friedens- und Freiheitssicherung innerhalb des gesellschaftlichen Zusammenlebens, sowie die politische Freiheit, kann laut den Wirtschaftsliberalen nur durch die Sicherung von Sondereigentum, der gleichberechtigten wirtschaftlichen Betätigung innerhalb einer freien Marktwirtschaft und durch den Freihandel generiert werden. Dies meint, dass handelspolitische Interventionen im internationalen Güterhandel, durch tarifäre oder nicht tarifäre Handelshemmnisse und Importkontingentierung, die möglichen Potentiale des global gedachten Liberalismus negativ beeinträchtigen.

Um die Intention des Autors und die wissenschaftliche Methodik zu verdeutlichen und abschließend zu untersuchen, inwiefern diese dem Anspruch von Max Weber bezüglich der geforderten intellektuellen Rechtschaffenheit genügt, wird die analytische Methodik des praktischen Syllogismus angewandt. Dieses Schema ist ein philosophischer Dreischritt, der den untersuchten Text in struktureller Form analysiert, wodurch überprüft werden kann, ob dieser zu logischen Schlussfolgerungen durch vorab herauskristallisierte normative und positive Prämissen kommt, oder ob die jeweiligen Verfasser bestimmten Fehlschlüssen unterliegen.

Damit die untersuchten Ideale und die Methodik von Mises innerhalb dieser Analysefigur verdeutlicht werden können und jeweils zu erkennen ist, ob diese kohärent zu Webers postulierten Wissenschaftsideologie sind, erscheint es sinnvoll, die Schritte der Syllogismus-Analyse jeweils einzeln zu gliedern und voneinander abgrenzend zu betrachten.

Um die – in Webers Worten normativen Ideale, das „Sollseiende“ – verständlich darzulegen, wird in dem dazugehörigen Unterkapitel der wissenschaftliche Theorieansatz von Mises kurz erörtert und mit den dazugehörigen Idealen und grundsätzlichen Zielen verbunden.

2.1 Die normativen Prämissen von Ludwig von Mises

Der Autor gründet seine wissenschaftliche Doktrin auf der Grundannahme der Praxiologie. Dieser Ansatz der Lehre der Handlungswissenschaften geht davon aus, dass das menschliche Handeln der axiomatische Grundsatz – was bedeutet, dass das Handeln des Menschen unwiderlegbarer Grundstein – jeglicher gesellschaftlichen Interaktion ist. Aus dieser leitet sich die Ökonomie ab, welche den volkswirtschaftlichen Ansatz definiert, sodass die Realität des menschlichen Zusammenlebens als wissenschaftliche Theorie erfasst werden kann und denknotwendige ökonomische Gesetzmäßigkeiten feststellt, die die Menschen erkennen und nutzen können.

Durch diese denknotwendigen Gesetzmäßigkeiten schafft es Mises, seine normativen Ideale wissenschaftlich und anhand von rational-logischen Tatsachenbeschreibungen zu verfestigen. Des Weiteren gründet der Autor seine formulierten Ziele bezüglich des gesellschaftlichen Zusammenlebens von einem wissenschaftlich-utilitaristischen Standpunkt aus. Dieser zweckorientierte Ansatz der Ethik hat immer das Wohl aller als Primärziel.13 Um dieses Wohlergehen gleichberechtigt und ohne jegliche Bevormundung am nachhaltigsten zu sichern und zu steigern, erörtert er seinen Standpunkt dazu, wie es der Liberalismus schafft, jeden Menschen unabhängig von Ethnie, religiöser Ansicht oder anderen Scheidungskriterien, als gleichgestellt zu betrachten und somit die Möglichkeit zu geben, seines eigenen Glückes Schmied zu werden.14

Des Weiteren hegt der Autor deutliche Kriegs-Antipathien.15 Das Werk zum Liberalismus wurde 1927 publiziert, sprich neun Jahre nach dem verheerenden 1. Weltkrieg. Dies macht sich deutlich bemerkbar. Ludwig von Mises erachtet es als höchstes Ziel, den Frieden und die Freiheit aller Menschen zu sichern.16

Dies kann seiner Meinung nach nur durch die Sicherung von Sondereigentum innerhalb der Gesellschaft funktionieren und dadurch, dass der Staat die politischen Rahmenbedingungen zur Verfügung stellt (und sichert!), welche eine demokratie orientierte Verfassungs- und Entscheidungsgrundlage für gesellschaftliches Miteinander bilden.17 Fortführend verweist er implizit auf einen normativistischen Fehlschluss, welcher den Denker*innen unterläuft, wenn Sie die gegebenen Anreizstrukturen der kapitalistischen Wirtschaft ebenso auf die in einer sozialistischen Gesellschaftsordnung übertragen. Dies meint, dass aufgrund von normativen Zielen direkt auf Sollens-Aussagen geschlossen wird, ohne die empirische Realität – d.h. empirische Bedingungen, unter denen das normative Anliegen zur Gelten kommen soll – ausreichend analysiert zu haben.18 (vgl. Pies, 2017, S.255)

Herunterbrechend kann formuliert werden, dass Ludwig von Mises vier Primärziele innerhalb eines global gedachten gesellschaftlichen Zusammenlebens verfolgt und diese durch eine bestimmte Organisationsweise der Gesellschaftsordnung am zweckmäßigsten zu artikulieren versucht. Dieses normative Wollen drückt er durch seine liberalen Grundsätze aus.

Die Friedens - und Freiheitssicherung, die Wohlstandsförderung, die Sicherung von Sondereigentum an den Produktionsmitteln und die Garantie, dass der Staat die politischen Rahmenbedingungen sichert, sodass die Menschen zu jeder Zeit vor staatlicher Willkür geschützt sind und sich auf demokratische Prozesse, durch uneingeschränkte Meinungsäußerungsfreiheit verlassen können.

[...]


1 Keuth bricht die Werturteilsdiskussion auf die Diskrepanzen zweier wissenschaftlichen Ideologien herunter: „(…) daß jeweils die eine Partei nicht etwa nur im Zusammenhang wissenschaftlicher Aussagen politisch werten möchte, sondern für ihre Wertungen auch den Anspruch auf Wissenschaftlichkeit, zumindest aber den praktischer Vernunft erhebt (…). Im Grunde führt man die Auseinandersetzung also um die Legitimität bestimmter Formen politischer Einflußnahme.“ (1989, S.1)

2 Keuth schreibt zu der Überzeugung der Autoren des Archivs für Sozialwissenschaften: (Sie) wollen weder sich noch ihren Mitarbeitern verbieten, „die Ideale, die sie beseelen, auch in Werturteilen zum Ausdruck zu bringen.“ Sie wenden sich also keineswegs gegen Werturteile in Fachzeitschriften, ja in wissenschaftlichen Beiträgen.“ (1989, S.18)

3 Das definierte Ziel des angestrebten gesellschaftlichen Wandels also beispielweise Wohlstandsförderung, schließt ein erstes Werturteil mit ein: „Aber gerade um die Wahl der Zwecke (und nicht: der „Mittel“ bei fest gegebenem Zweck), gerade darum also, in welchem Sinn die Wertung, die der Einzelne zugrunde legt, eben nicht als „Tatsache“ hingenommen, sondern zum Gegenstand der wissenschaftlichen Kritik gemacht werden könne, dreht sich ja die ganze Erörterung.“ (Weber, 1988, S.501)

4 Die Pflichten werden als solche von Keuth erörtert: „ (…) in jedem Augenblick den Lesern und sich selbst scharf zum Bewusstsein zu bringen, welches die Maßstäbe sind, an denen die Wirklichkeit gemessen wird,… , und das zweite fundamentale Gebot wissenschaftlicher Unbefangenheit ist es… : in solchen Fällen den Lesern (und – sagen wir wiederum – vor allem sich selbst!) jederzeit deutlich zu machen, daß und wo der denkende Forscher aufhört und der wollende Mensch anfängt zu sprechen,…“ Webers Aufführungen richten sich also gegen die „ Vermischung wissenschaftlicher Erörterung der Tatsachen und wertender Raisonnements (…).“ (1989, S. 18 ff.)

5 Hierzu sagt Keuth „Später wird er diese Unterscheidung ausdrücklich fordern und dies wird sein zentrales Postulat der Wertfreiheit sein.“ (1989, S. 8). Des Weiteren fasst er den inhaltlichen Aspekt der Rede auf den kommenden Seiten kurz und prägnant zusammen. Dies wird hier nur als Randverweis aufgeführt, da der Inhalt dieser Forderungen für die Werturteilsdiskussion nicht als ausschlaggebend erscheint. Lediglich der Argumentationsaufbau dem sich Weber bedient und die klare Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und wertenden Forderungen werden als relevant betrachtet.

6 Keuth formuliert ihn in einem Satz: „(…) der Forscher solle die Feststellung empirischer Tatsachen und seine praktisch wertende, diese Tatsachen als erfreulich oder unerfreulich beurteilende, Stellungnahme auseinanderhalten.“ (1989, S.7)

7 Der Verweis von Keuth hierzu, dass Weber die wissenschaftliche Analyse durch Tatsachenbehauptungen meint: Die „Beurteilung der Maßnahmen als geeignet zur Realisierung von Zwecken (…) das Urteil, eine gegebene Therapie sei geeignet, ein bestimmtes Resultat, etwa die Heilung einer Krankheit, herbeizuführen, ist auch für ihn nur ein Tatsachenurteil. Dabei ist es ganz unerheblich, ob man das Resultat als Zweck nur anstreben kann, ob man es tatsächlich anstrebt, oder ob man es gar anstreben soll.“ (1989, S.13)

8 Explizit schreibt Weber zur Objektivität sozialwissenschaftlicher Erkenntnis: „(…) denn wir sind der Meinung, daß es niemals Aufgabe einer Erfahrungswissenschaft sein kann, bindende Normen und Ideale zu ermitteln, um daraus für die Praxis Rezepte ableiten zu können.“ (1988, S.149)

9 Keuth fasst zusammen: „Zunächst kann natürlich die „Geeignetheit der Mittel bei gegebenem Zwecke“ wissenschaftlich untersucht werden. Einerseits können wir fragen, welche Mittel zu einem vorgestellten Zweck geeignet sind, und andererseits, welche Folgen die Anwendung der Mittel neben der Realisierung des Zweckes hätte.“ Des Weiteren kann die Wissenschaft die formulierten Ziele strukturieren: „ (…) sie vermag die „Ideen“ aufzuzeigen und logisch zusammenhängend zu entwickeln, „die dem konkreten Zweck zugrunde liegen oder liegen können“, und es ist ihre Aufgabe, diese Ideen „dem geistigen Verständnis zu erschließen“. Das geschieht durch „ Deutung geistiger Werte “. (1989, S.16)

10 Um das Verständnis hierfür zu schärfen, schreib Weber: „Transzendentale Voraussetzung jeder Kulturwissenschaft ist nicht etwa, daß wir eine bestimmte oder überhaupt irgend eine „Kultur“ wertvoll finden, sondern daß wir Kulturmenschen sind, begabt mit der Fähigkeit und dem Willen, bewußt zur Welt Stellung zu nehmen und ihr einen Sinn zu verleihen. Welches immer dieser Sinn sein mag, er wird dazu führen, daß wir im Leben bestimmte Erscheinungen des menschlichen Zusammenseins aus ihm heraus beurteilen, zu ihnen als bedeutsam (positiv oder negativ) Stellung nehmen.“ (1988, S.180 ff.)

11 Keuth fasst den persönlichen Standpunkt von Weber bezüglich der Kathederwertung zusammen: „Aber die Frage, ob man auf dem Katheder überhaupt werten solle, läßt sich nicht wissenschaftlich beantworten, denn sie hängt selbst gänzlich von praktischen Wertungen ab. Sie ist eine Frage „der praktischen Universitätspolitik und deshalb letztlich nur vom Standpunkt jener Aufgaben aus entscheidbar, welche der Einzelne von seinen Wertungen aus den Universitäten zuweisen möchte. Weber selbst weist ihnen die Aufgabe der „fachmäßige(n) Schulung seitens fachmäßig Qualifizierter“ zu und hält die „intellektuelle Rechtschaffenheit (für) die einzige spezifische Tugend… , zu der sie zu erziehen haben.“ (1989, S.24 ff.). Des Weiteren veranschaulicht er weitere, persönliche Argumente von Weber auf den kommenden zwei Seiten.

12 Der Wirtschaftsliberalismus ist eine spezifische Ausprägung der politischen Philosophie des Liberalismus seit Beginn des 20. Jahrhunderts. Des Weiteren gibt es Ansätze zum Verfassungs- und Sozialliberalismus.

13 Hierzu schreibt Mises ausführlich: „Der Liberalismus hat immer das Wohl des Ganzen, nie das irgendwelcher Sondergruppen im Auge gehabt. (…) Geschichtlich war der Liberalismus die erste politische Richtung, die dem Wohle aller, nicht dem besonderer Schichten dienen wollte.“ (1927, S.7)

14 In dem Einleitungskapitel beschreibt Mises eine gesellschaftliche Genese, welche durch die „Herrschaft liberaler Ideen“ vonstattenging und gipfelt seine Ausführungen in wenigen Sätzen: „Eine großartige ökonomische Entwicklung setzte ein. Die Entfesslung der menschlichen Produktivkräfte hat die Menge der menschlichen Unterhaltsmittel vervielfacht. (…) Es gab nur noch gleichberechtige Bürger. Niemand wurde wegen seiner Volkszugehörigkeit, wegen seiner Gesinnung, wegen seines Glaubens zurück-gesetzt oder gar verfolgt.“ (1927, S.1 ff.)

15 Mises äußert sich zu Krieg in seinem Werk jedoch nicht durch subjektive Werturteile, sondern begründet seinen Standpunkt durch Zweckmäßigkeitsargumente: „Der Liberale verabscheut Krieg (…), weil er nur schädliche Folgen hat. (…) Die Schädlichkeit des Krieges für die Entwicklung der menschlichen Zivilisation ergibt sich klar für jeden, der den Nutzen der Arbeitsteilung erkannt hat.“ (1927, S.21 ff.)

16 In der Argumentation zur angestrebten Freiheit übersteigt Mises jene humanistischen Ansichten, welche in der Moderne mittlerweile, als selbstverständlich angesehen werden. Er erklärt wieso eine Wohlstandssteigerung, welche der Moderne gerecht wird, nur durch freie Arbeit entstehen kann: „(…) daß nämlich die freie Arbeit unverhältnismäßig ergiebiger sei als die von Unfreien verrichtete Arbeit. Der unfreie Arbeiter hat kein Interesse daran, seine Kräfte ernstlich anzuspannen. (…) Der freie Arbeiter aber weiß, daß er umso besser belohnt wird, je mehr seine Arbeit leistet. (…) Nur die freie Arbeit kann jene Leistung erbringen, die man vom modernen Industriearbeiter verlangen muß. (…) Was wir allein behaupten, ist das, daß die Freiheit aller Arbeiter jenes Arbeitssystems ist, das die größte Ergiebigkeit der menschlichen Arbeit gewährleistet, und daß sie sohin im Interesse aller Bewohner der Erde gelegen sei.“ (1927, S. 19 ff.) Weiterreichend definiert er seine Friedensüberzeugung nicht nur durch die Antipathie zu dem schädlichen Krieg, sondern beschreibt eine Grundlage für menschliches, friedliches Zusammenleben, auf der – und nur auf der – eine arbeitsteilige Weltgesellschaft ihr volles Potential entfalten kann: „Das, was die Menschheit allein vorwärts bringt (…) ist die gesellschaftliche Kooperation. (…) Wenn aber in einer Gemeinschaft, die die Arbeit, unter ihre Mitglieder verteilt hat, ein Streit ausbricht, der durch feindliche Handlungen ausgetragen werden soll, dann steht die Sache anders. Hier sind die einzelnen in ihrer Verrichtung spezialisiert; sie sind nicht mehr imstande unabhängig zu leben, weil sie auf die gegenseitige Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. (…) Die Entfaltung der Arbeitsteilung ist nur soweit möglich, als die Gewähr ewigen friedlichen Zusammenlebens geboten ist. Die Arbeitsteilung kann sich nur unter dem Schutze eines gewährleisteten Friedens entwickeln.“ (1927, S. 21 ff.)

17 Die Sicherung des Sondereigentums wird hierbei als grundlegend und maßgeblich prägend, für ein friedliches und freiheitliches Leben erachtet: „Die Grundlage unserer und aller menschlicher Gesittung ist das Sondereigentum an den Produktionsmitteln. (…) Aller politischen Gewalt wohnt die Tendenz inne, sich schrankenlos auszuwirken und das Gebiet ihres Einflußbereiches soweit als möglich auszudehnen. (…) Diesen Streben tritt nun das Sondereigentum entgegen. Das Sondereigentum schafft eine staatsfreie Sphäre des Individuums (…). Das Sondereigentum wird damit zur Grundlage aller staats- und gewaltfreien Lebensbetätigung, zum Pflanz- und Nährboden der Freiheit, der Autonomie des Individuums und in weiterer Folge aller fortschreitenden Entwicklung des Geistigen und des Materiellen.“ (1927, S. 56 ff.)

18 Diesen normativistischen Fehlschuss beschreibt Mises indem er schreibt: „(…) daß der Kritiker sich ausmalt, wie schön alles wäre, wenn es nach ihm ginge. Er löscht in Gedanken jeden seinem eigenen Willen entgegenwirkenden Willen anderer dadurch aus, daß er sich selbst oder einen genau dasselbe Wollenden als unumschränkten Gebieter der Welt setzt. (…) wer für den aufgeklärten Depotismus oder für Diktatur schwärmt, ist unbescheiden genug, sich selbst im Tagtraum die Rolle des aufgeklärten Dispoten oder Diktators zuzuweisen (…) Man stellt dem, was sich in der kapitalistischen Gesellschaftsordnung abspielt, in Gedanken das gegenüber, was sich – den Wünschen des Kritikers entsprechend – in der ideellen sozialistischen Gesellschaftsordnung vollziehen würde (…).“ (1927, S. 56 ff.)

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Das "Werturteilsfreiheitspostulat" und die Freiheit von Normativität im Liberalismus
Untertitel
Ludwig von Mises und Max Weber im Vergleich
Hochschule
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Veranstaltung
Bachelorseminar SOSE 19, Lehrstuhl Wirtschaftsethik
Note
1,0
Autor
Jahr
2019
Seiten
16
Katalognummer
V535293
ISBN (eBook)
9783346122605
ISBN (Buch)
9783346122612
Sprache
Deutsch
Schlagworte
werturteilsfreiheitspostulat, freiheit, normativität, liberalismus, ludwig, mises, weber, vergleich
Arbeit zitieren
Chris Flanagan (Autor:in), 2019, Das "Werturteilsfreiheitspostulat" und die Freiheit von Normativität im Liberalismus, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/535293

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