Zusammenfassung "Wirtschafts- und Sozialkunde". WiSO kaufmännische Ausbildung


Preparación para Exámenes, 2020

34 Páginas, Calificación: 1

Katja Hageneier (Autor)


Extracto


Inhalt

1. Duales System
1.1 Rechtliche Grundlagen
1.2 Rechtliche Grundlagen
1.3 Der Ausbildungsvertrag

2. Mitbestimmungsorgane im Unternehmen
2.1 Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
2.2 Betriebsrat (BR)

3. Das Jugendarbeitsschutzgesetz

4. Handlungskompetenz

5. Ziele setzen und verwirklichen

6. Ausgelernt- was dann?

7. Lernen als lebenslanger Prozess

8. Organisationsstrukturen

9. Entscheidungen im Unternehmen – weisungsbefugt
9.1 Prokura
9.2 Handlungsvollmacht /Generalvollmacht (i.V.)
9.4 Einzelvollmacht (i.A.)

10. Das Unternehmen in der Gesamtwirtschaft
10.1 Bedürfnisse
10.2 Bedarf
10.3 Güter
10.4 Das ökonomische Prinzip
10.5 Produktionsfaktoren
10.6 Volkswirtschaftliche Produktionsfaktoren
10.7 Arbeitsteilung
10.8 Wirtschaftssektoren
10.9 Produktionsfaktoren (VWL)
10.10 Wirtschaftskreislauf
10.11 Beziehung zwischen Exporten und Importen

11. Unternehmensleitbild + Unternehmensziele
11. 1 Zieldimensionen
11.2 Zielebenen
11.3Interesse an den Unternehmenszielen

12. Erfolgreich präsentieren und reflektieren
12.1 Tipps gegen Lampenfieber
12.2 Die Planung der Präsentation
12.3 Titel der Präsentation
12.4 Medieneinsatz
12.5 Feedback nach der Präsentation
12.6 Bewertung einer Präsentation

Zusammenfassung LF 1 (WiSo)

1. Duales System

Im Dualen System werden Ausbildungsberufe an zwei unterschiedlichen Lernorten ausgebildet.

a) im Betrieb (praktische und berufsbezogene Tätigkeiten werden erlernt, Berufserfahrung wird gesammelt)
b) in der Berufsschule (überwiegend theoretische, berufsbezogene Inhalte werden vermittelt, Erweiterung oder Vertiefung der Allgemeinbildung)

1.1 Rechtliche Grundlagen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Beteiligte an der Ausbildung

- Auszubildender (erlernt einen anerkannten Ausbildungsberuf aufgrund einer bundesweit gültigen Ausbildungsverordnung
- Ausbildender (Person, die im Unternehmen eine Ausbildung anbietet)
- Ausbilder (führt stellvertretend für den Ausbildenden die Ausbildung durch, wenn persönliche und fachliche Eignung und die Ausbildereignungsprüfung vorliegt)

1.2 Rechtliche Grundlagen

a) Berufsbildungsgesetz (BBiG)regelt Fortbildungen, Umschulungen und Ausbildungen
b) Ausbildungsordnung (AO) enthält Bezeichnung des Ausbildungsberufs, Ausbildungsdauer, berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und Prüfungsanforderungen
c) Ausbildungsberufsbild gibt Übersicht über die Fertigkeiten und Fähigkeiten, die während der Ausbildung erlernt werden sollen (sachliche Gliederung)
d) Zeitlich-sachliche Gliederung dient dem Ausbildenden als Grundlage für den betrieblichen Ausbildungsplan
e) Ausbildungsplan ist die inhaltliche Umsetzung der zeitlich-sachlichen Gliederung
f) Berichtsheft dient als Nachweis für die Umsetzung der Inhalte des Ausbildungsrahmenplans im Betrieb, Beschreibung der tatsächlich erlernten Fertigkeiten und Fähigkeiten
g) Rahmenlehrplan (Berufsschule) regelt die Ziele und Inhalte des Berufsschulunterrichts

1.3 Der Ausbildungsvertrag

Muss die folgenden Punkte beinhalten:

- Zeitliche und sachliche Gliederung
- Beginn und Dauer der Ausbildung
- Externe Maßnahmen
- Dauer der täglichen Ausbildungszeit
- Dauer der Probezeit
- Vergütung
- Dauer des Urlaubs
- Kündigungsbedingungen
- Hinweise auf Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen

2. Mitbestimmungsorgane im Unternehmen

2.1 Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

- Mindestens 5 jugendliche Auszubildende oder Arbeitnehmer, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- Wählen dürfen: alle jugendlichen AN, die nicht älter als 18 Jahre alt sind, Auszubildende, die nicht älter als 25 Jahre alt sind
- Gewählt werden darf: alle MA, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- Alle zwei Jahre wird gewählt, zwischen 1. Oktober und 30. November
- Immer eine ungerade Zahl von Mitgliedern

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

- Mitglieder der JAV genießen einen besonderen Kündigungsschutz während der Ausbildung und ein Jahr darüber hinaus
- Anspruch auf Übernahme

2.2 Betriebsrat (BR)

- Ständig mehr als 5 wahlberechtigte AN
- Keine Pflicht zur Gründung eines BR
- Einstellung von MA, Vertretung und Vermittlung der AN, Kündigungen, beschützt die MA vor der Willkür des AG, Betriebsvereinbarungen, Gleichberechtigung, Gleichstellung bei Behinderungen, Überstundenregelung, Arbeitsschutz, Arbeitsbedingungen, Vermittlung zwischen JAV und AG, Beantragung von Maßnahmen, …

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3. Das Jugendarbeitsschutzgesetz

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JuArbSchG) gilt für die Beschäftigung von Personen zwischen 15 und 18 Jahren.

Inhalte:

- Die tägliche Arbeitszeit darf nicht mehr als 8 Stunden betragen, wöchentlich nicht mehr als 40 Stunden
- Wenn die Berufsschule vor 9 Uhr beginnt, darf der Jugendliche nicht beschäftigt werden
- An Berufsschultagen mit mehr als fünf Unterrichtsstunden darf der Jugendliche einmal in der Woche beschäftigt werden, diese Tage werden einmal wöchentlich mit 8 Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet.
- Der Auszubildende muss für die Berufsschule, sowie für Prüfungen freigestellt werden, Teilnahmen dürfen nicht von der Vergütung abgezogen werden
- Pausen gelten als Ruhepausen, wenn sie mindestens 15 Minuten betragen, zwischen 4,5 und 6 Stunden Arbeitszeit muss die Pause mindestens 30 Minuten betragen, bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit muss die Pause mindestens 60 Minuten betragen. Jugendliche dürfen nicht länger als 4,5 Stunden am Stück beschäftigt werden.
- Im Schichtbetrieb dürfen Jugendliche nicht mehr als 10 Stunden beschäftigt werden, im Bergbau maximal 8 Stunden, in der Gastronomie, Landwirtschaft, Tierhaltung und auf Baustellen maximal 11 Stunden
- Jugendliche dürfen nur zwischen 6 und 20 Uhr beschäftigt werden, in der Gastronomie bis 22 Uhr, in der Landwirtschaft zwischen 5 und 21 Uhr, am Tag vor der Berufsschule generell nur bis 20 Uhr.
- Beschäftigungen sind nur an 5 Tagen in der Woche zulässig, die beiden Ruhetage sollten aufeinanderfolgend sein
- An Samstagen und Sonntagen und am 24. Und 31. Dezember nach 14 Uhr und an gesetzlichen Feiertagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden, außer in Krankenhäusern, Landwirtschaft, ärztlichem Notdienst, usw.
- Der Urlaub muss mindestens 30 Tage bei Jugendlichen, die zum Anfang des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt sind, betragen. Wer noch nicht 17 Jahre alt ist, hat Anspruch auf 27 Tage, ab 18 Jahren besteht ein Anspruch auf 25 Werktage Urlaub
- Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden, wenn die Arbeit zu körperlichen oder seelischen Schäden führen kann
- Jugendliche dürfen keine Akkordarbeit leisten
- Jugendliche müssen innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht worden sein und die Bescheinigung dem Arbeitgeber vorlegen. Die Nachuntersuchung darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen.

4. Handlungskompetenz

Handlungskompetenz

- Fachkompetenz – Fertigkeiten, speziell für den Beruf
- Persönliche Kompetenz – Kritikfähigkeit, Zuverlässigkeit, Werte und Normen
- Sozialkompetenz – Teamarbeit, Konfliktfähigkeit
- Methodenkompetenz – strukturiertes, analytisches Vorgehen zur Lösung von Aufgaben

Fertigkeiten, Fähigkeiten, Kenntnisse müssen am Ende der Ausbildung so umsetzbar und erlernt sein, dass der Azubi sie im Arbeits- und Privatleben einsetzen kann und seine Arbeitsaufgaben selbständig erledigen kann

Kompetenzen herausfinden

Was sind meine Stärken / Schwächen?

Welche Normen und Werte vertrete ich?

Wie wirke ich auf andere?

Reflektion / Selbstreflektion

In welchem Bereich habe ich Fachwissen?

Realistische Einschätzung der eigenen Belastbarkeit

- Stärken kultivieren, Schwächen beheben
- Stärken und Schwächen nutzen
- Über den Schatten springen
- Ziele ausrichten!
- Authentisch auftreten

5. Ziele setzen und verwirklichen

- Was will ich erreichen?
- Weiterkommen im Leben
- Selbst Struktur geben
- Selbsterfüllung
- Selbst etwas zu beweisen / Erfolge haben
- Persönlichkeitsentwicklung
- Realistisch bleiben

Zielformulierung

Erreichbar, machbar, Etappen (Meilensteine), konkret, planbar, terminiert, einfach, realistisch, positiv, überprüfbar, anspruchsvoll

SMART – Formel zur Zielformulierung

S – spezifisch, simpel

M – messbar

A – anspruchsvoll

R – realistisch

T – terminiert

6. Ausgelernt- was dann?

- Bereich/Branche wechseln
- Stelle suchen / Bewerben
- Berufliche Qualifikation erweitern – Anpassungsfortbildung (Kenntnisse vertiefen), Aufstiegsfortbildung (höhere berufliche Qualifikation, Fachwirt)
- Weiterbildung

Fortbildung / Weiterbildung

Fortbildung – Schulungsangebote, VHS, Berufsschulen, ohne staatliche Prüfung

Weiterbildung - Prüfung vor einer zuständigen Stelle (IHK, HWK, …)

Fortbildung

- VHS
- Berufsschulen
- Fernstudium
- EDV- Kurse
- Fremdsprachenzertifikate
- Fachhochschulreife
- Ersthelfer

Weiterbildung

- IHK, HWK, …
- Umschulung
- Meister / Techniker
- Ausbilderschein (AEVO / AdA)
- Fachwirt / stattl. geprüft ….

Finanzierung der Weiterbildung

- Bildungsgutschein Agentur für Arbeit
- Private Mittel
- Rentenversicherung
- Arbeitgeber
- Staatliche Förderung, BAföG
- Stipendium
- Begabtenförderung (bis zu 25 Jahren)
- Bildungsurlaub

Welche Kosten fallen bei einer Weiterbildung an?

- Lernmaterial / Literatur
- Fahrtkosten / Übernachtung / Verpflegung
- Kurse / Dozenten
- Anmeldegebühr
- Bewerbungskosten Praktikum
- Kinderbetreuung

7. Lernen als lebenslanger Prozess

- Wissen aneignen
- Vom Kurzzeit- zum Langzeitgedächtnis
- Veränderung des Verhaltens
- Weiterentwicklung / Selbstwert
- Training für das Gehirn
- Veränderung der persönlichen Umstände
- Veränderung der beruflichen Umstände
- Finanzielle Lage verbessern

Motivation

- Kein Lernen ohne Motivation
- Extrinsische (von außen), intrinsische (von innen)

Motivationssteigerung

- Belohnungen setzen
- Kleine Ziele setzen
- Regelmäßig lernen / Struktur
- Durchhaltevermögen / Autosuggestion
- Spaß entwickeln
- Pausen einhalten
- Feste Zeiten setzen
- Ruhige Umgebung (keine Ablenkung)
- Prokrastination (Aufschieben von Arbeit)

Zeitmanagement

- Zeiten setzen
- Pausen machen
- Lernzeiten einteilen
- Einteilung der Aufgaben(nach Schwierigkeit, nach Aufwand)
- Leistungshochs nutzen

[...]

Final del extracto de 34 páginas

Detalles

Título
Zusammenfassung "Wirtschafts- und Sozialkunde". WiSO kaufmännische Ausbildung
Calificación
1
Autor
Año
2020
Páginas
34
No. de catálogo
V535507
ISBN (Ebook)
9783346168092
ISBN (Libro)
9783346168108
Idioma
Alemán
Palabras clave
ausbildung, sozialkunde, wirtschafts-, wiso, zusammenfassung
Citar trabajo
Katja Hageneier (Autor), 2020, Zusammenfassung "Wirtschafts- und Sozialkunde". WiSO kaufmännische Ausbildung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/535507

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