"Eine Typologie der Privaturkunden existiert wegen der großen Heterogenität möglicher Inhalte und Formen nicht“ (Thomas Vogtherr). Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt, und es gibt einige Teilmengen der Privaturkunden, für die die Forschung eine Typologie herauszuarbeiten versucht hat: etwa für das frühe Mittelalter mithilfe der Begriffe ‚Carta‘ und ‚Notitia‘, und zwar für denjenigen Teil der Privaturkunden dieser Zeit, den man annäherungsweise als ‚Privaturkunden unter den Privaturkunden‘ beschreiben könnte. Es handelt sich bei den als ‚Carta‘ und ‚Notitia‘ typisierten Urkunden nämlich in der Regel um solche des privatrechtlichen Rechtsverkehrs. Diese auf den Rechtshistoriker Heinrich Brunner zurückgehende Typologie war nie unumstritten, ging jener doch von einer ungebrochenen Kontinuität des spätrömischen Urkundenwesens auch in den germanischen Reichen des Frühmittelalters aus.
Zunächst soll eine allgemeine Darstellung der Formen und Merkmale der ‚Carta‘ genannten Spielart der frühmittelalterlichen Privaturkunde im Vordergrund stehen und den ersten Teil der Arbeit bilden (Kapitel I und II). Nach einigen allgemeinen definitorischen Ausführungen sind hierbei die römischen Ursprünge dieser Urkundenform und ihre Ausprägungen bei Langobarden und Franken zu beleuchten, wobei jeweils auf äußere Merkmale wie beispielsweise Beschreibstoffe oder Schriftarten verzichtet wird. Daraufhin soll in den Kapitel III, IV und V anhand dreier Aspekte – namentlich Traditio cartae, ‚Niedergang‘ der Carta und Verhältnis der Carta zur Notitia – die Forschungsdiskussion nachvollzogen werden, in der die Thesen Heinrich Brunners einer Revision unterzogen wurden.
I. Begriffsbestimmungen
1. Carta
2. Am Zustandekommen der Urkunde beteiligte Personen
II. Grundlagen und Merkmale der Carta
1. Römische Ursprünge
2. Die Carta bei den Langobarden und den Franken
a) Die langobardische Carta
b) Die fränkische Carta
III. Bedeutung der Traditio cartae
1. Die Brunner’sche Lehre
2. Erkenntnisse der neueren Forschung
3. Traditio cartae und Traditio per cartam bei den Franken
IV. „Niedergang“ der Carta
1. Die Entwicklung nach Oswald Redlich
2. Erklärungsversuche der älteren und neueren Forschung
V. Verhältnis der Carta zur Notitia
1. Der strenge Dualismus nach Brunner und seine Relativierung
2. Der bleibende Nutzen der relativierten Forschungsbegriffe
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die historische Entwicklung und die rechtliche Bedeutung der „Carta“ als Typus frühmittelalterlicher Privaturkunden unter Berücksichtigung der kritischen Auseinandersetzung mit älteren Lehrmeinungen.
- Definition und Terminologie von Carta und Notitia
- Römische Ursprünge und deren Transformation im Frühmittelalter
- Die Rolle der Traditio cartae bei Rechtsgeschäften
- Der Einfluss germanischer Rechtstraditionen auf das Urkundenwesen
- Kritische Revision der Forschungstheorien von Heinrich Brunner
Auszug aus dem Buch
1. Carta
Die Urkundenform, um die es hier geht, hat in der Privaturkundenforschung verschiedene (austauschbare) Bezeichnungen erhalten. Es ist daher erforderlich, zunächst eine allgemeine Definition dessen zu geben, was unter Begriffen wie ‚dispositive Urkunde‘, ‚konstitutive Urkunde‘, ‚Geschäftsurkunde‘, ‚Verfügungsurkunde‘ oder ‚Carta‘ verstanden wird. Nach einhelliger Auffassung zeichnet sich die so bezeichnete Urkundenform dadurch aus, dass sie das Rechtsgeschäft, von dem sie handelt, nicht nur zu Beweiszwecken nachträglich dokumentiert, sondern überhaupt erst begründet (,perfiziert‘), indem durch das Ausstellen der Urkunde eine bindende rechtliche Verfügung getroffen wird. Urkunden mit erstgenannter Funktion, also solche über Rechtsgeschäfte, die bereits vor der Ausstellung der Urkunde wirksam waren, werden unter die Begriffe ‚(schlichte) Beweisurkunde‘ oder ‚Notitia‘ (in der Urkundensprache auch breve oder memoratorium genannt) gefasst.
Es ist darauf hinzuweisen, dass ‚Carta‘ nicht nur ein Forschungsbegriff ist, sondern auch ein Ausdruck, der in den Quellen vorkommt (neben carta treten auch die Varianten charta und c(h)arta auf). Ferner können sich dispositive Privaturkunden aus dem frühen Mittelalter auch als epistula/epistola, pagina oder testamentum bezeichnen. „[N]och öfter führ[en] sie den Namen des durch sie abgeschlossenen und beurkundeten Rechtsgeschäftes, sie heiss[en] [sic] donatio, cessio, traditio, commutatio, concambio, obnoxiatio, obligatio, vindicio, ingenuitas, precaria, commendatitia, affatinum, securitas und so weiter.“
Zusammenfassung der Kapitel
I. Begriffsbestimmungen: Dieses Kapitel definiert die zentralen Begriffe Carta und Notitia und erläutert die verschiedenen Rollen der am Beurkundungsakt beteiligten Personen.
II. Grundlagen und Merkmale der Carta: Hier werden die römischen Ursprünge der Urkundenform sowie deren spezifische Ausprägungen bei den Langobarden und Franken analysiert.
III. Bedeutung der Traditio cartae: Das Kapitel befasst sich mit der rechtlichen Rolle der Urkundenübergabe, wobei die klassische Brunner’sche Lehre modernen Forschungserkenntnissen gegenübergestellt wird.
IV. „Niedergang“ der Carta: Es wird die Theorie eines vermeintlichen Niedergangs der Carta untersucht und kritisch hinterfragt, ob es sich dabei um einen realen Verfall oder einen Wandel des Urkundenwesens handelte.
V. Verhältnis der Carta zur Notitia: Das abschließende Kapitel diskutiert den Dualismus zwischen Carta und Notitia und bewertet den Nutzen dieser Begriffe für die historische Forschung.
Schlüsselwörter
Carta, Notitia, Urkundenwesen, Frühmittelalter, Traditio cartae, Rechtsgeschichte, Privaturkunden, Heinrich Brunner, Dispositive Urkunde, Beweisurkunde, Langobarden, Franken, Rechtsgeschäft, Urkundenforschung, Diplomatik.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Typologie und Funktion frühmittelalterlicher Privaturkunden, insbesondere mit der sogenannten „Carta“, und ihrer Abgrenzung zur „Notitia“.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Definitionsversuche dieser Urkundenformen, die historische Entwicklung vom römischen zum germanischen Recht sowie die kritische Revision alter Lehrmeinungen zum Urkundenwesen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Komplexität und Heterogenität der frühmittelalterlichen Urkunden zu beleuchten und zu hinterfragen, inwieweit moderne Forschung die starren Typologien des 19. Jahrhunderts heute noch rechtfertigen kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine historisch-diplomatische Analyse durchgeführt, die primäre Quellenbegriffe mit der wissenschaftlichen Forschungsgeschichte abgleicht.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in Begriffsbestimmungen, die Darstellung der Entwicklungen bei Langobarden und Franken, die Erörterung der „Traditio cartae“ und eine kritische Auseinandersetzung mit Theorien zum „Niedergang“ der Carta.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Carta, Notitia, Traditio cartae, Privaturkunden, Rechtsgeschichte und das Urkundenwesen im Frühmittelalter.
Wie definiert die Arbeit den Unterschied zwischen Carta und Notitia?
Die Arbeit zeigt auf, dass der klassische „strenge Dualismus“ zwischen der rechtsbegründenden Carta und der bloß beweisenden Notitia in der neueren Forschung relativiert wurde.
Welche Rolle spielten die Franken bei der Ausgestaltung der Carta?
Die Franken übernahmen römisches Urkundenwesen, passten es jedoch an ihre eigenen Rechtsvorstellungen und -symbole an, was zu einer spezifischen fränkischen Ausprägung der Carta führte.
- Citation du texte
- B. A. Alexander Lauer (Auteur), 2016, Die frühmittelalterliche Carta, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/535690