Was war die Rolle und Funktion der Volkspflegerin und welche Bedeutung hatte die Familie im Nationalsozialismus?


Hausarbeit, 2019

14 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Geschichte und Entwicklung der Sozialen Arbeit im Nationalsozialismus
2.1 Die Entstehung der Volkspflege
2.1.1 Der Fürsorgerinnenberuf
2.1.2 Von der Fürsorge zur Volkspflege
2.1.3 Beruflicher Werdegang der Frauen / Arbeitsmarkt und Berufsbedingungen
2.2 Die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV)

3 Die Familie im Nationalsozialismus

4 Fazit

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Der Nationalsozialismus war das dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte. Im Jahr 1933 kam Adolf Hitler an die Macht, womit sich die Politik der Weimarer Republik in das diktatorische Regime des Nationalsozialismus entwickelte. Zu dieser Zeit spielte die Soziale Arbeit eine wesentliche Rolle. Während die Sozialarbeit noch in der Weimarer Republik als Wohlfahrtspflege/Fürsorge bekannt war, forcierte sich diese im Nationalsozialismus in die Volkspflege. Doch neben der Veränderung in der Sozialen Arbeit im Nationalsozialismus, erfolgte eine massive Reformierung der Familienpolitik in dieser Zeit, die drastische Auswirkungen auf die Erziehung von Kindern und das Leben in Familien nach sich zog.

Somit wird in der Hausarbeit der Frage nachgegangen, welche Rolle und Funktion der Volkspflegerin und welche Bedeutung die Familie im Nationalsozialismus hatte.

Dazu wird im ersten Teil der Arbeit die Geschichte und die Entwicklung der Sozialen Arbeit im Nationalsozialismus vorgestellt. Darin wird auf die Entstehung der Volkspflege eingegangen, worin die Situation der Fürsorge während des Faschismus dargestellt wird. Des Weiteren wird die daraus resultierende Volkspflege sowie der berufliche Werdegang der Frauen und dessen Berufsbedingungen erläutert. Im weiteren Verlauf des Kapitels folgt dann die Darstellung der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV). Infolgedessen wird verdeutlicht, welche Bedeutung die Familie zu dieser Zeit hatte. Dabei soll der Fokus konkret auf der Erziehung des Kindes und der Rollenverteilung in der Familie liegen. Abschließend folgt das Fazit.

Für die weiteren Ausführungen innerhalb der vorliegenden Arbeit wird lediglich auf die Tätigkeit der Frauen eingegangen und der Begriff der Volkspflegerin (weibliche Form) verwendet, zumal die Fürsorgearbeit/Volkspflege, mit nahezu 90 % der Beschäftigten, in den Arbeitsbereich der Frauen fiel.

2 Geschichte und Entwicklung der Sozialen Arbeit im Nationalsozialismus

Durch die 12 Jahre Nationalsozialismus wurde die deutsche Geschichtsschreibung zu Recht zu einem prägenden Phänomen. Zwar waren die Nationalsozialisten nur kurze Zeit an der Macht, jedoch veränderte sich in dieser Zeit die politische Situation erheblich und radikal in Deutschland (vgl. Kuhlmann 2012, 87).

In den folgenden Kapiteln wird die damalige Situation der Sozialen Arbeit veranschaulicht.

2.1 Die Entstehung der Volkspflege

2.1.1 Der Fürsorgerinnenberuf

„Die wirtschaftliche wie politische Entwicklung der zweiten Hälfte der Weimarer Republik wirkte sich erwartungsgemäß verheerend auf die Sozialpolitik und das Fürsorgesystem aus.“ (Zeller 1994, 133) Dies führte dazu, dass zum Ende der Weimarer Republik über sechs Millionen Menschen in Deutschland arbeitslos waren, die zudem größtenteils soziale und psychische Verelendung als Folge mit sich brachten. Daraufhin wurde die Einrichtung von Arbeitsbeschaffungsprogrammen das Ziel der Nationalsozialisten. Diese schufen zwar Arbeit, allerdings wurden Arbeitslosenstatistiken mit manipuliertem Zahlenmaterial, um die Bevölkerung beeindrucken zu können, umstrukturiert (vgl. Zeller 1994, 133). Schließlich kam es zu einer Weltwirtschaftskrise, wodurch sich Ende 1932 in Deutschland die Bedürftigkeit von mehr als einem Drittel der Bevölkerung resultierte. Infolgedessen kamen die Faschisten nach andauernder politischer Instabilität der Weimarer Republik an die Macht (vgl. Wendt 2017, 173-174). Diese wirtschaftliche und soziale Lage war optimal für die Pläne der Nationalsozialisten.

„Generell ist dabei festzuhalten, dass die NSDAP zu dem Zeitpunkt, als sie mit der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 zur Regierungspartei avancierte, über keine programmischen Vorstellungen zur Wohlfahrtspflege verfügte.“ (Hammerschmidt, Weber, Seidenstücker 2017, 80) Somit bestand in NSDAP-Kreisen eine diffuse Abneigung gegenüber diesem sozialpolitischen Sektor, das man auch daran erkannte, da Hitler selbst nur abwertend von „‚Wohlfahrtsduselei‘“, die schwache und kranke Menschen unterstützt und den Gesunden die Mittel entzieht, sprach (vgl. Hammerschmidt, Weber, Seidenstücker 2017, 80). „[Also] beeinflusste und kontrollierte [die NSV] die gesetzlichen Fürsorgeträger etwa bis 1937 massiv, um nationalsozialistische Ziele auf breiter Basis durchsetzen zu können.“ (Zeller 1994, 133) Zudem wurden nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten Jüdinnen, Doppelverdienerinnen, höhere Beamtinnen und Anhängerinnen der SPD aus ihren Positionen entfernt (vgl. Kompisch 2008, 105).

„Fürsorge hatte im Nationalsozialismus ‚artbewusst‘ zu sein und den ‚Hochwertigen‘ und ‚Erbgesunden‘ zu gelten.“ (Wendt 2017, 174) In Kompisch‘s Werk wird ferner berichtet, dass Fürsorge und Wohlfahrt, ebenso wie die Geburtenpolitik, zweischneidige Angelegenheiten waren. Zum einen sollten die wertvollen Volksgenossen gefördert, zum anderen die Minderwertigen bewahrt werden. Die Bewahrung hatte lediglich mit dem Schutz des gesunden Volkskörpers vor schädlichen Einflüssen von sogenannten asozialen Elementen zu tun und war nicht auf den Schutz der sozial Schwachen ausgerichtet. Kriegerwittwen und -waisen, Kleinund Sozialrentner galten als rechtschaffene Bedürftige und erhielten gehobene Fürsorgesätze, weil sie angeblich als unverschuldet auf Hitler angewiesen waren. Dann gab es da noch diejenigen, die als unwürdig bezeichnet wurden und lediglich einfache Fürsorge erhielten. Diesem Armutsklientel wurde unterstellt, dass es ihnen aufgrund von Faulheit und der Scheu von Arbeit schlecht erging. Die Disziplinierung, der so bezeichneten Menschen, überließ das NS-Regime hauptsächlich den kirchlichen und gleichgeschalteten privaten Trägern (vgl. Kompisch 2008, 101-102). Auch Hammerschmidt u.a. (2017, 81) erklären, dass die volksaufbauenden Bereiche der Fürsorge, wie Erholungsfürsorge, Fürsorge für Mutter und Kind und Gesundheitsvorsorge, in der NS-Zeit Ausweitung und Aufwertung erfuhren, doch die Felder der Minderwertigenfürsorge hingegen Abwertung, Stigmatisierung und auch Einschränkungen in finanziellen Bereichen erlitten. Im Fokus des Nationalsozialismus lag es, die Menschen in unwerte und wertvolle Volksgenossen, zu trennen. Alle Trinker, Bettler, Obdachlose, Prostituierte und sogenannte Asoziale galten damals als minderwertig und wurden zur Arbeit gezwungen sowie auf brutale Art und Weise in Anstalten gesperrt (vgl. Kompisch 2008, 102). Es ist deutlich zu erkennen, dass die Menschen auf einer Werteskala eingestuft wurden. „Eingesperrt wurden die Menschen in den jeweils zur Verfügung stehenden Orten: Arbeitshäuser, Trinkerheilanstalten, Wandererheimen, Hospitälern, Heilund Pflegeanstalten, Fürsorgeheimen, Kinderheimen oder Waisenhäusern.“ (Kompisch 2008, 102) Die Klientel der Fürsorgerinnen im NS-Staat waren sehr unterschiedliche Gruppen. Man konnte überall auf die Fürsorgerinnen treffen, denn sie arbeiteten mit den unterschiedlichsten Gruppen zusammen, wie zum Beispiel mit Arbeitslosen, Alkoholikern und Alkoholikerinnen, mit Kindern und Jugendlichen in Erziehungsheimen und Waisenhäusern, Anstaltsinsassen und -insassinnen, kinderreichen Familien oder ledigen Müttern. Zu ihren Aufgaben gehörte, unter anderem, das regelmäßige Anfertigen von Berichten ihrer Besuche und Beratungen. Außerdem kümmerten sie sich im Bereich der Familienfürsorge um verschiedenste gesellschaftliche Notlagen (vgl. Kompisch 2008, 106-107).

Größtenteils waren die Fürsorgerinnen unverheiratet und lebten zudem noch bei ihren Familien, wo es auch zu ihren Aufgaben gehörte, die Angehörigen mitzuversorgen. Allerdings war dies oft, anlässlich der geringen Gehälter, problematisch. Insofern konnten die Fürsorgerinnen sich ebenso nicht die Musterwohnung leisten, von denen sie träumten. Also blieb es beim Wohnen als Untermieterin in möblierten Zimmern, bei der Familie oder bei der Unterbringung beim Arbeitgeber (vgl. Zeller 1994, 125).

2.1.2 Von der Fürsorge zur Volkspflege

Doch welches Phänomen für die Fürsorge, nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten, eine maßgebliche Veränderung mit sich brachte war, dass der „Adressat fürsorgerischer Leistungen und sozialer Hilfe […] nun nicht mehr das hilfsbedürftige Individuum, sondern die ‚Volksgemeinschaft‘ [ist]. Alle Wohlfahrtspflege und Soziale Arbeit soll nicht individuellen Notlagen gewidmet sein, sondern der Gesunderhaltung des ‚Volkskörpers‘, der Leistungsfähigkeit der Volksgemeinschaft und der Stärkung des reinen und gesunden Blutes dienen. Aus ‚Wohlfahrtspflege‘ soll ‚Volkspflege‘ werden, aus individueller Wohlfahrt ‚Volkswohlfahrt‘.“ (Hering, Münchmeier 2014, 171)

Mit der Expansion einer aufbauenden Volkspflege schwand zudem die Arbeitslosigkeit ab Mitte 1930, die bei den Wohlfahrtspfleger und Wohlfahrtspflegerinnen herrschte. Denn zehn Prozent, der rund 13.000 Angehörigen dieser Berufsgruppe, waren arbeitslos und rund 89 % davon weiblich. Schließlich machte sich ein Personenmangel bei den, nun Volkspflegerinnen genannten, Beschäftigten sichtbar (vgl. Hammerschmidt, Weber, Seidenstücker 2017, 85). Doch den Nationalsozialisten lag es nicht daran die Arbeitslosigkeit zu beseitigen, weil sie für den Einzelnen ein Unglück bedeutete, sondern, weil sie sich den Einzelnen zu den Gunsten des Staates Zunutze machen wollten (vgl. Hering, Münchmeier 2014, 171). Zeller verleiht dieser Aussage nochmals Nachdruck, indem er schreibt, dass es ihnen weder um den einzelnen Menschen noch um Nächstenliebe für Schwache und Kranke ging. Er behauptet, die Zielsetzung der NSV war der Aufbau einer (erb-)gesunden deutschen Volksgemeinschaft, bei der auf den Einzelnen kein Wert gelegt wurde (vgl. Zeller 1994, 136). Überdies sollten nun rassenbiologische, sozialhygienische und eugenische Prinzipien dezidiert eingerichtet werden, sprich Menschen in verschiedene Kategorien klassifiziert werden: „rassisch reine (Arier), erbgesunde, wertvolle oder minderwertige, fremdvölkische, lebensunwerte, erbunwerte usw.“ (vgl. Hering, Münchmeier 2014, 171-172).

Die Volkspflege war in drei Bereiche aufgeteilt: in die allgemeine Wohlfahrtspflege, Jugendhilfe und Volksgesundheitspflege (vgl. Hering, Münchmeier 2014, 179). Zeller (1994, 137) zeigt auf, dass die Grundlagen der NS-Volkspflege, die Erbund Rassenpflege, Mütterschulung und Säuglingsfürsorge bildeten. Nichtsdestotrotz wurden die veränderten Zielsetzungen einer Volkspflege, den Fürsorgerinnen und anderen Sozialkräften nicht einfach umstandslos aufgezwungen. „Der Hausbesuch von Fürsorgerinnen/Volkspflegerinnen war im nationalsozialistischen Volkspflegesystem wichtiger Baustein eines komplexen Informationsund Kontrollsystems der Behörden. Während dieser Besuche wurden verwertbare Fakten für ‚selektierende‘ Begutachtungen förderungs‘würdiger‘ oder förderungs‘unwürdiger‘ FürsorgeempfängerInnen gesammelt.“ (Zeller 1994, 169) Dadurch war es ihnen möglich, massiv in den Familienraum einzudringen und auch der Austausch von Fürsorgeakten zwischen Sozialbehörden, Polizei, Gerichten und NSV-Stellen fand ungehindert statt (vgl. Zeller 1994, 169).

Die Bedeutung der Nationalsozialistischen Volkspflege lag insofern, für deutsche Mütter, Kinder und Jugendliche, in der Rassenhygiene und der Einteilung der Hilfsbedürftigen in wertvolle und wertlose Fürsorgegruppen. „NS-Volkspflege bedeutet zunächst ‚Auslese‘ und später nach Kriegsbeginn dann in grauenhafter Realisierung bevölkerungspolitischer Zielsetzungen schließlich sogar physische Vernichtung hilfsbedürftiger und wehrloser Menschen.“ (Zeller 1994, 137)

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Details

Titel
Was war die Rolle und Funktion der Volkspflegerin und welche Bedeutung hatte die Familie im Nationalsozialismus?
Hochschule
Katholische Fachhochschule Mainz
Note
1,3
Autor
Jahr
2019
Seiten
14
Katalognummer
V535830
ISBN (eBook)
9783346131614
ISBN (Buch)
9783346131621
Sprache
Deutsch
Schlagworte
rolle, funktion, volkspflegerin, bedeutung, familie, nationalsozialismus
Arbeit zitieren
Jennifer Nubukpo (Autor:in), 2019, Was war die Rolle und Funktion der Volkspflegerin und welche Bedeutung hatte die Familie im Nationalsozialismus?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/535830

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