Die vorliegende Arbeit untersucht die systemische und empirische Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bundesland Rheinland-Pfalz. Dafür wird zunächst die Konvention und das rheinland-pfälzische Verständnis eines inklusiven
Schulsystems vorgestellt, anschließend die rechtliche Implementierung innerhalb des landesinternen Schulgesetzes. Daraufhin folgt eine Darstellung inwiefern sich die Inklusions- und Exklusionsanteile an den Schulen in Rheinland-Pfalz gewandelt haben. Darauf beruht das abschließende Fazit, in dem diskutiert wird, wie weit die inklusive Beschulung in Rheinland-Pfalz vorgenommen wird beziehungsweise vorgenommen werden kann.
Nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahre 2009 verpflichtete sich die Bundesregierung zur Gleichstellung der Rechte von behinderten und nichtbehinderten Bürgern in der Bundesrepublik. Damit einher ging ein neues Verständnis von Schule. Behinderte und nichtbehinderte Kinder sollten nicht mehr getrennt, sondern von nun an grundsätzlich gemeinsam beschult werden. Dass dies dem segregierenden Prinzip des Schulsystems der Bundesrepublik Deutschland widerspricht, wurde bald zur Kenntnis genommen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die UN-Behindertenrechtskonvention
2.1. Eine Zusammenschau der die Inklusion betreffenden Aspekte
3. Verständnis eines inklusiven Schulsystems
4. Rechtliche Implementierung
4.1. Verfügbarkeit
4.2. Zugänglichkeit
4.3. Annehmbarkeit
4.4. Adaptierbarkeit
5. Quantitative Entwicklung des gemeinsamen Unterrichts
5.1. Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs
5.2. Daten und Fakten
6. Wie weit ist das Bundesland? Ist es auf dem Weg?
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit verfolgt das Ziel, die systemische und empirische Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im schulischen Kontext von Rheinland-Pfalz zu analysieren und kritisch zu hinterfragen, inwiefern die gesetzlichen und praktischen Rahmenbedingungen tatsächlich einen inklusiven Bildungsauftrag erfüllen.
- Analyse der UN-Behindertenrechtskonvention und deren Bedeutung für das Bildungswesen.
- Untersuchung der rechtlichen Implementierung im rheinland-pfälzischen Schulgesetz.
- Empirische Betrachtung der Inklusions- und Exklusionsquoten in Rheinland-Pfalz.
- Kritische Diskussion zur Rolle der Schwerpunktschulen im Vergleich zu Regelschulen.
- Evaluation der Fortschritte des Bundeslandes im bundesweiten Vergleich.
Auszug aus dem Buch
4.2. Zugänglichkeit
Betrachtet man das rheinland-pfälzische Schulgesetz von 2004, so wird deutlich, dass der Begriff der „Inklusion“ dort nicht auftaucht. Zwar wird ausdrücklich genannt, dass SchülerInnen mit Förderschwerpunkten auch Regelschulen besuchen dürfen, jedoch dies nur unter einem Ressourcenvorbehalt. Sind die Ressourcen nicht vorhanden, so kann das Kind mit einem Förderschwerpunkt nicht am Unterricht einer Regelschule teilnehmen. Die Entscheidung über den Förderort liegt dabei nicht bei den Eltern, sondern bei der Schulbehörde (§ 59 Abs. 4 SchulG).
Wie bereits erwähnt verfügt Rheinland-Pfalz über ein Netz von Schwerpunktschulen, an denen inklusiver Unterricht überwiegend stattfindet. Da diese nicht explizit im Schulgesetz genannt werden, ergibt sich meiner Ansicht nach daraus kein Rechtsanspruch. Laut Ministerratsbeschluss zur Inklusion werden in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt Schwerpunktschulen benannt, die „möglichst wohnortnah erreichbar“ sind. Dort vorhanden sind auch sogenannte „FöL“-Stellen, also Sonderpädagogen, deren Anzahl deutlich vergrößert werden soll. Bei den Angaben zu den sogenannten „FöL“-Stellen ist jedoch zu beachten, dass damit nicht nur sonderpädagogisch ausgebildetes Lehrpersonal gemeint sind, sondern auch sonstige pädagogische Fachkräfte wie etwa Integrationshelfer.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung stellt die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland vor und skizziert die Fragestellung nach der Umsetzung einer inklusiven Beschulung in Rheinland-Pfalz.
2. Die UN-Behindertenrechtskonvention: Das Kapitel erläutert die Bedeutung der UN-Konvention als übergeordnetes Recht und thematisiert die spezifischen Anforderungen an ein inklusives Bildungssystem gemäß Artikel 24.
3. Verständnis eines inklusiven Schulsystems: Es wird das rheinland-pfälzische System beschrieben, das zwischen Förderschulen, Schwerpunktschulen und Regelschulen unterscheidet.
4. Rechtliche Implementierung: Dieses Kapitel analysiert kritisch das rheinland-pfälzische Schulgesetz hinsichtlich Verfügbarkeit, Zugänglichkeit, Annehmbarkeit und Adaptierbarkeit inklusiver Bildung.
5. Quantitative Entwicklung des gemeinsamen Unterrichts: Das Kapitel bietet eine detaillierte Darstellung des Diagnoseverfahrens für Förderbedarf sowie eine statistische Auswertung der Inklusions- und Exklusionsquoten.
6. Wie weit ist das Bundesland? Ist es auf dem Weg?: Das Fazit fasst zusammen, dass trotz wichtiger Schritte durch den Ausbau von Schwerpunktschulen weiterhin eine tragfähige Rechtsgrundlage für echte Inklusion fehlt.
Schlüsselwörter
Inklusion, UN-Behindertenrechtskonvention, Rheinland-Pfalz, Schulgesetz, Schwerpunktschulen, Regelschulen, Sonderpädagogischer Förderbedarf, Inklusionsquote, Exklusionsquote, Artikel 24, Bildungssystem, Lehrerausbildung, Rechtlicher Anspruch, Ressourcen, Barrierefreiheit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Schulwesen von Rheinland-Pfalz und analysiert, wie inklusiver Unterricht rechtlich und empirisch verankert ist.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zu den Schwerpunkten gehören das rheinland-pfälzische Schulrecht, der Status und die Funktion von Schwerpunktschulen sowie die statistische Entwicklung von Inklusions- und Exklusionsanteilen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie weit Rheinland-Pfalz auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem ist und ob die aktuellen Maßnahmen den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht werden.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Autorin?
Die Arbeit nutzt eine systemische und empirische Zusammenschau, basierend auf einer Analyse des Schulgesetzes, aktueller Verordnungen und bildungsstatistischer Daten.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der rechtlichen Implementierung, den Diagnoseverfahren für sonderpädagogischen Förderbedarf sowie einer detaillierten quantitativen Analyse der schulischen Entwicklungen über ein Jahrzehnt hinweg.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich primär durch Begriffe wie Inklusion, UN-Behindertenrechtskonvention, Schwerpunktschulen, Förderbedarf und bildungspolitische Reformprozesse beschreiben.
Warum wird die Rolle der Schwerpunktschulen in Rheinland-Pfalz so kritisch gesehen?
Die Autorin stellt in Frage, ob der Ausbau von Schwerpunktschulen als echte inklusive Maßnahme gilt oder lediglich eine Alibifunktion erfüllt, da sie oft eine weitere Form der Separierung darstellen.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf inklusiven Unterricht in Rheinland-Pfalz?
Nein, laut der Analyse fehlt im rheinland-pfälzischen Schulgesetz eine entsprechende Verankerung, die einen klagbaren Rechtsanspruch auf Inklusion an einer Regelschule ermöglicht.
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- Clara Damerau (Author), 2014, Inklusion in Rheinland-Pfalz. Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an Schulen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/535848