„Fiat iustitia, et pereat mundus“. Dieses lateinische Zitat tauchte das erste Mal in den Zeiten Hadrians VI. auf, der gebeten wurde einen Mörder aus einer reichen römischen Familie zu verschonen. Er drückte mit diesem Zitat aus, dass selbst dann Gerechtigkeit geschehen solle, selbst wenn die Welt zugrunde geht. In dieser Arbeit wird die Frage aufgeworfen, ob der Europäische Gerichtshof mit der Aufnahme seiner Arbeit im Jahre 1954 sich zu einem Akteur im politischen System der Europäischen Union aufgebaut hat.
Den Begriff „Akteur“ definierte soziologisch Ferdinand Tönnies 1887 durch seine Willenstheorie. In dieser Schrift legte er da, dass das Handeln einer Person sich in einen kollektiven bzw., sozialen Kontext einbettet. Dies kann grundlegend definiert werden als einzelne Person (individueller Akteur) oder als Verbindung einzelner Akteure (überindividueller Akteur). Ein individueller Akteur ist der einzelne Mensch zu sehen, der durch sein Handeln einen Gemeinschaftssinn erfüllt oder seinen Selbstzweck darin sieht.
Individuelle Akteure sind in heutigen politischen Systemen nur noch selten anzutreffen. Ihr Handeln richtet sich meistens auf die kommunale Ebene aus, wo eine direkte Kommunikation zwischen Akteur und Wähler stattfindet. Als Beispiele gelten hier (Orts)Bürgermeister oder Stadt- oder Gemeinderatsmitglieder. Sobald das Handeln eines Akteurs einen größeren Rahmen bekommt, schließen sich mehrere Akteure zusammen und bilden damit einen überindividuellen Akteur.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Theoretischer Hintergrund
2.1 Akteurszentrierter Institutionalismus
2.2 Integration durch Recht
3. Die EU
3.1 Geschichte der EU
3.2 Aufbau und Arbeitsweise der EU
3.3 Aufbau und Funktionsweise des EuGH
4. Verfahren und Urteile des EuGHs
4.1 Rs 26/62 Van Gend & Loos ./. Niederländische Finanzverwaltung
4.2 Rs 6/64 Flaminio Costa ./. E.N.E.L.
4.3 C-285/98 Kreil ./. Bundesrepublik Deutschland
4.4 C-163/17 Jawo ./. Bundesrepublik Deutschland
4.5 Einordnung aktueller Rechtsprechung im Kontext früherer Entscheidungen
4.6 Einschränkungen des EuGHs
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht, inwiefern der Europäische Gerichtshof (EuGH) im politischen System der Europäischen Union als eigenständiger politischer Akteur agiert und wie sich seine Rolle durch historische Rechtsprechungen gewandelt hat.
- Analyse des akteurszentrierten Institutionalismus im EU-Kontext
- Untersuchung der Theorie der "Integration durch Recht"
- Historische und strukturelle Einordnung der EU-Institutionen
- Kritische Bewertung prägender EuGH-Grundsatzentscheidungen
- Diskussion über das Spannungsfeld zwischen Rechtsprechung und politischer Kompetenz
Auszug aus dem Buch
4.1 Rs 26/62 Van Gend & Loos ./. Niederländische Finanzverwaltung
Am 9. September 1960 führte die Firma N.V. Algemene Transport- en Expeditie Onderneming Van Gend & Loos (nachfolgend „van Gend & Loos“ genannt) laut Einfuhrzollerklärung nach Formular D 5061 vom 8. September aus der Bundesrepublik Deutschland eine bestimmte Menge Harnstoff-Formaldehyd in die Niederlande ein. Zum Zeitpunkt der Einfuhr war das in Rede stehende Erzeugnis unter Tarifnummer 39.01-a-1 des Einfuhrzolltarifs zu den am 1. März 1960 in Kraft getretenen „Tariefbesluet“ eingeordnet. Auf Grund dieser Tarifnummer erhob die niederländische Finanzverwaltung bei der streitigen Einfuhr einen Wertzoll von 8 %. Der Gerichtshof entschied im Rahmen eines Vorlageverfahrens.
Im Rahmen seiner Entscheidung stellt der EuGH fest, dass: „Aus alledem ist zu schließen, dass die Gemeinschaft eine neue Rechtsordnung des Völkerrechts darstellt, zu deren Gunsten die Staaten, wenn auch in begrenztem Rahmen, ihre Souveränitätsrechte eingeschränkt haben, eine Rechtsordnung, deren Rechtssubjekte nicht nur die Mitgliedstaaten, sondern auch die Einzelnen sind. Das von der Gesetzgebung der Mitgliedstaaten unabhängige Gemeinschaftsrecht soll daher den Einzelnen, ebenso wie es ihnen Pflichten auferlegt, auch Rechte verleihen. Solche Rechte entstehen nicht nur, wenn der Vertrag dies ausdrücklich bestimmt, sondern auch auf Grund von eindeutigen Verpflichtungen, die der Vertrag den Einzelnen wie auch den Mitgliedstaaten und den Organen der Gemeinschaft auferlegt.“
Die Tragweite dieser Entscheidung war maßgeblich für die nachfolgenden Entscheidungen des EuGHs und seiner Rolle innerhalb der Europäischen Union.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung legt das Fundament der Arbeit, indem sie das Zitat "Fiat iustitia, et pereat mundus" als Leitmotiv für die kritische Auseinandersetzung mit der Rolle des EuGHs als politischem Akteur einführt.
2. Theoretischer Hintergrund: Dieses Kapitel erläutert den akteurszentrierten Institutionalismus sowie das Konzept der "Integration durch Recht" als theoretische Analyserahmen für das Handeln europäischer Institutionen.
3. Die EU: Es wird die geschichtliche Entwicklung der europäischen Einigung sowie der strukturelle Aufbau der EU und des EuGH als Teil des supranationalen Systems dargestellt.
4. Verfahren und Urteile des EuGHs: Dieser Abschnitt analysiert anhand konkreter Grundsatzentscheidungen – wie Van Gend & Loos oder Kreil – die machtpolitische Ausweitung der Kompetenzen des EuGH durch seine Rechtsprechung.
5. Fazit: Das Fazit fasst die Ambivalenz des EuGH zusammen, der einerseits wichtige Integrationsschritte ermöglicht, andererseits durch seine Rolle als "Quasi-Gesetzgeber" Spannungen mit nationaler Souveränität erzeugt.
Schlüsselwörter
Europäischer Gerichtshof, EuGH, Europäische Union, Akteurszentrierter Institutionalismus, Integration durch Recht, Supranationalität, Vorlageverfahren, Vertragsverletzungsverfahren, Politische Akteure, Europarecht, Rechtsprechung, Souveränität, Gewaltenteilung, Europäische Integration, Grundsatzentscheidungen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Rolle des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und hinterfragt, ob dieser über seine judikative Funktion hinaus als eigenständiger politischer Akteur im System der Europäischen Union agiert.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Zentral sind die theoretischen Grundlagen der Integration, die Geschichte und Struktur der EU sowie eine detaillierte Untersuchung bedeutender EuGH-Urteile im Hinblick auf deren politische Tragweite.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Die Forschungsfrage lautet, inwiefern der EuGH seit seiner Arbeit ab 1954 die Grenzen seiner judikativen Befugnisse überschritten hat und als politischer Akteur zur Integration beigetragen hat.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt politikwissenschaftliche Theorieansätze wie den akteurszentrierten Institutionalismus, um das Verhalten des EuGH auf Basis historischer Fallbeispiele zu analysieren.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil widmet sich der Definition des EuGH als Akteur, der theoretischen Schule der "Integration durch Recht" und der detaillierten Analyse von vier wegweisenden Gerichtsurteilen und deren Auswirkungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselwörter sind unter anderem EuGH, Europäische Union, Supranationalität, Integration durch Recht, politische Akteure und Gewaltenteilung.
Inwiefern hat das Urteil "Van Gend & Loos" die EU geprägt?
Es etablierte die Rechtsordnung der Gemeinschaft als eigenständiges Recht, das nicht nur Staaten, sondern auch Einzelpersonen Rechte verleiht, was die Integrationskraft der Union massiv stärkte.
Welche Bedenken äußert der Autor bezüglich des aktuellen Weges des EuGH?
Der Autor warnt davor, dass der EuGH durch seine zunehmende Rechtsprechung die demokratische Legitimation untergraben könnte, was bei den Mitgliedstaaten Widerstände wecken und die europäische Souveränität gefährden könnte.
- Arbeit zitieren
- Jan Thode (Autor:in), 2019, "Fiat iustitia, et pereat mundus" – Der EuGH als politischer Akteur in der EU?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/535952