Eine Fundamentalkritik der Herrschaftslegitimation im Spannungsverhältnis zur individuellen Freiheit. Die milde Knechtschaft aus libertärer Perspektive


Dossier / Travail de Séminaire, 2017

66 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Problematik politischer Kollektivierungsprozesse

3 Die blinden Flecken des Demokratismus
3.1 Das Zentrum der Herrschaft - Der Staat gegen das Individuum
3.2 Eine Frage der Gerechtigkeit - Die Immoralität zwangssozialisierter Moral
3.3 Postdemokratie - Eine rationale Prophetie babylonischer Erbschaft

4 Libertäre Theorien als Strategien der Entpolitisierung
4.1 Der Agorismus - Die ökonomische Grundlage einer freien Gesellschaft
4.2 Auf dem Weg zum Libertarismus - Zwischen Anarchie und Minarchie

5 Fazit

6 Ausblick und Schlussbetrachtung

7 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

„Das Wort Demokratie ist ein schweres Rauschmittel. Es verhindert das Lernen, vernebelt den Verstand, verwirrt das Denken, erzeugt Wahnbilder - und macht schließlich schläfrig und apathisch.“ 1

Kaum ein politisches System hat es in der Vergangenheit vermocht, sich derart unangreifbar zu machen und gleichzeitig eine solch ekstatische Selbstkrönung zu vollziehen, wie die Demokratie. Das demokratische System konnte sich in den westlichen Ländern zu einer Art säkularen Ersatzreligion entwickeln, in welcher die Infragestellung des demokratischen Grundprinzips als gesellschaftliches Tabu betrachtet wird. Die Demokratie gilt landläufig als das wohl edelste - und gerechteste Herrschaftssystem und wird zu einer zivilisatorischen Errungenschaft deklariert. Dabei bleibt die Frage offen, ob Herrschaft als solche gerecht sein kann, oder ob Menschen überhaupt dazu bestimmt sind, übereinander zu herrschen? Zudem bleibt zumeist sogar das Charakteristikum der Demokratie als Herrschaftssystem mit einer monopolisierten Struktur der Machtausübung, bei ihrem zentralen Stützpfeiler, dem Volk selbst, weitestgehend unerkannt. Die Tragweite und Folgenschwere, welche aus dieser Eigenschaft resultiert, unterliegt einer solch euphemistischen Umschreibung, sodass die Erkenntnis darüber beinahe zu verschwinden scheint. Der Anspruch auf Macht und Unterdrückungsmaßnahmen endet nicht etwa in demokratischen Zuständen, egal ob in direkten -, oder indirekten Demokratien, sondern tritt in subversiveren Erscheinungsformen auf, wodurch die Knechtung des Individuums verschleiert wird. Die Käfigtüren werden in Demokratien weder aufgebrochen, noch werden die Ketten abgelegt. Vielmehr wird ein größeres Gefängnis erbaut, welches eine höhere Kapazität an Insassen verträgt und eine längere Kette geschmiedet, die nun nicht mehr bei jeder Bewegung spürbar ist. Der große Erfolg demokratischer Modelle liegt zudem darin, dass alle Menschen aneinander gekettet sind. So fungiert die Demokratie als perfekte Illusion scheinbarer Mitbestimmung über seine Mitmenschen. Willkommen in der milden Knechtschaft. Obwohl die Krisenerscheinungen eines demokratischen 21. Jahrhunderts zahlreiche Dysfunktionen des Systems sichtbar machen und eine polarisierte politische Landschaft zusätzlich das Vertrauen in die herrschende Masse, sowie einzelne Volksvertreter erodieren lässt, bleibt eine tiefgreifende strukturelle Kritikführung in den überwiegenden Fällen aus. Ein weiteres Verhängnis der Demokratiegläubigkeit ist zudem die Staatsgläubigkeit, insbesondere die Vorstellung, dass Staaten die Aufgabe besitzen, die individuelle Freiheit des Menschen zu bewahren. Dies gleicht einem potemkinschen Dorf. Wir leben in einer Welt, in welcher der Staat nahezu alles menschliche Handeln reguliert, verbietet, besteuert, subventioniert und durch widersprüchliche Gesetze oder Anweisungen kontrollieren oder erzwingen kann2. Die Freiheit des Menschen im Kollektiv ist nur ein dystopischer Zustand im orwellschen Sinne3. Die Freiheit des Individuums und der demokratische Staat bilden keinen Synergismus. Freiheit und Herrschaft schließen einander aus, sie wirken immer antagonistisch.

Die vorliegende Arbeit verwirft die demokratische Ordnung als teleologische Erscheinung und unterzieht diese einer kritischen Betrachtung. Hierbei werden keineswegs Verwerfungen und Problematiken aufgezeigt, um Lösungen anzubieten, welche das Vertrauen in die Demokratie stärken sollen. Das Ziel ist vielmehr, die strukturbildende Größe eines jeden Herrschaftssystems, dessen Legitimität, zu widerlegen. Ein geeignetes Maß für diese Untersuchung stellt das antagonistische Element der individuellen Freiheit dar. In der Suche nach einer geeigneten Philosophie, welche sich dem universellen Freiheitsprinzip verschreibt, findet eine konsistente politische Theorie in unserer Betrachtung Berücksichtigung. Die intellektuelle Guillotine eines jeden Staatswesens - der Libertarismus. Hierbei werden in Anlehnung auf klassisch - liberale Vordenker wie Ludwig von Mises, besonders die libertären Ansätze von Ayn Rand, Murray Rothbard, Robert Nozick, Hans - Hermann Hoppe, Samuel E. Konkin III, Roland Baader und Stefan Blankertz den Einzug in diese Arbeit finden, ergänzt durch anarchistische Philosophen des neunzehnten Jahrhunderts .

Ein Leitgedanke soll vorauseilen, um vorab dem bereits kultivierten „Neusprech“ und „Doppeldenk“4 dieser Zeit zu entsagen. Krieg ist nicht Frieden. Unwissenheit ist keine Stärke. Freiheit ist nicht Sklaverei und Demokratie ist nicht Freiheit. Die Freiheit benötigt etwas Besseres als jegliche politischen Systeme.

Das hat sie immer schon.

2 Die Problematik politischer Kollektivierungsprozesse

Das Konstrukt der Gesamtheit eines klar definierbaren Kollektivs, aus welchem sich ein Gemeinwillen ableiten lässt, sowie die Vorstellung eines Volkskörpers als handelndes und entscheidungsbefugtes Kollektiv, ergo eines eigenständigen Subjektes und Souveräns, ist eine zentrale Erfindung demokratischer Gesellschaften selbst oder fungiert in allumfassender Ausprägung als deren Rechtfertigungsgrundlage5. So lässt sich niemals eine demokratische Mehrheit simplifizierend als „das Volk“ darstellen. Denn kein Volk besteht aus Mehrheiten oder Minderheiten. Es ist vielmehr eine Subsumierung vieler unabhängiger Individuen, sowie sozialer - und kultureller Gruppierungen und Interessensgemeinschaften. Mehrheiten werden somit erst durch das demokratische Verfahren produziert6, und treten nicht in einer präexsistenten Form auf. Da es in Großgesellschaften keine ideale Interessensharmonie gibt, trifft auf jedes Interesse immer auch ein Gegeninteresse. Die deutlich erkennbaren Probleme ergeben sich daher aus dem Charakter der Demokratie als kollektivistische Idee, durch welche individuelle Probleme des Privaten sukzessive zu öffentlichen Angelegenheiten werden und dadurch eine politische Aufladung erfahren. Eine Gesellschaft der Pluralität & Mannigfaltigkeit von Kooperationen oder freiwilligen Föderationen von Individuen, welche sich nicht homogenisieren lässt und aus welcher zudem schwerlich ein Gemeinwohl projezierbar ist, wird in der Ideenwelt des überwiegenden Anteils bedeutsamer Staats - und Sozialphilosophen somit schlicht nicht erarbeitet7. Wenn eine solche Vorstellung seltenerweise doch in Betracht gezogen wird, steht diese diametral zu dem Basiswerk moderner Demokratietheorien schlechthin, formuliert durch Jean - Jacques Rousseau. Betrachten wir also zunächst den Quantensprung der kollektivistischen Gesellschaftstheorien und wenden uns seiner Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrages oder „Contract Social“ zu.

Jean Jacques Rousseau wird häufig als ein Vertreter des Liberalismus angesehen8 und dies mag in erster Hinsicht zutreffen, wenn man von seinem eher positiv gezeichneten Menschenbild hinsichtlich der Friedfertigkeit zwischen menschlichen Individuen im Naturzustand ausgeht9, was ihn deutlich von dem Pessimisten Thomas Hobbes abgrenzt. Nach Hobbes ist der absolute Naturzustand „ohne eine einschränkende Macht [...] ein Krieg aller gegen alle“10.

Jedoch betrachtet Rousseau ebenfalls die ultimative Freiheit des Menschen im Naturzustand und dessen Ungebundenheit an komplexere Gesellschaftsstrukturen an sich als schädlich und sieht darin sogar einen Niedergang der Zivilisation, wenn das Individuum diesen Zustand nicht überwinde und seine natürlichen Rechte an eine Gesellschaft abtrete. Er erkennt weiterhin durchaus die Problematik, welche entsteht, wenn eine Mehrzahl an Menschen, die sich zu einem Gesellschaftsbund zusammenschließen wollen, eine Minderheit in diese Gesellschaft drängen würde11. Deshalb setzt er zu Beginn der Bildung eines Gesellschaftskonstrukts zwingend eine freiwillige Einstimmigkeit aller potentiellen Gesellschaftsmitglieder voraus. Aus der Überlegung dieser vorausgehenden Abstimmungen entwickelt er dann die Theorie des Gesellschaftsvertrages, durch welchen „jeder, indem er sich mit allen vereinigt, nur sich selbst gehorcht und genauso frei bleibe wie zuvor“. Darüber hinaus führe jede Abänderung dieser vorausgegangenen Übereinkunft, oder deren Verletzung zu der vollständigen Nichtigkeit des Gesellschaftsvertrages und versetze alle Personen wieder in die Präphase des Naturzustandes zurück, in welcher diese alle Rechte und Freiheiten wiedererlangen würden12. Dies hält Rousseau jedoch für unwahrscheinlich, weil die Grundlage für diesen Gesellschaftsvertrag der Gemeinwille („ volonté générale “), welcher von Allen ausgehe und das Wohl Aller anstrebe, aus den individuellen Partikularinteressen hervorgehe und es somit nur folgerichtig sei, dass der Einzelne seine natürliche Freiheit für die gesellschaftliche Ordnung aufgeben werde. Soweit zur Theorie des „Contract Social“. Anknüpfend an diese finden sich im Hinblick auf die Substanz dieser Vertragsbeschaffenheit allerdings erhebliche Mängel. Konzentrieren wir uns auf die Optionen, welche zu der Verwirklichung des Gemeinwillens und damit der Bestätigung des Gesellschaftsvertrages führen können13.

a.) Jedes Individuum wird den Gesellschaftsvertrag freiwillig unterzeichnen, oder diesem zustimmen und darf seine Zustimmung niemals revidieren .

Dies würde zu einem rechtmäßigen Inkrafttreten und der Durchsetzung des Gesellschafts-vertrages führen, wirft jedoch die entscheidende Frage der Dauer oder Gültigkeit eines solchen Vertrages auf. Was ist mit dem Menschen, der nach dem Beschluss des „Contract social“ geboren wird, und nicht die Möglichkeit besitzt, die gesellschaftliche Grundstruktur und Grundbedingung, welche aus dem Gemeinwillen resultiert, abzulehnen? Dieser Vertrag kann, da er in der Vergangenheit beschlossen wäre, keinesfalls für nachfolgende Generation bindende Gültigkeit besitzen und müsste fortwährend von jedem Gesellschaftsmitglied in jeder Generation erneute Zustimmung finden. Die fortwährende Wiederholung und Aufrechterhaltung der Zustimmung ist somit unabdingbar.

b.) Die Konsistenz des Gesellschaftsvertrages beruht auf einer stillschweigenden Einigung aller Gesellschaftsmitglieder

In diesem Falle würde auch nur eine Person ausreichen, welche ihre Zustimmung entzieht oder den Mantel des Schweigens abwirft, um das Postulat einer vorauseilenden einstimmigen Einigung zu negieren und das gesamte Gesellschaftskonstrukt damit in Luft aufzulösen. Dies scheint realitätsfern, da auf diese Weise alle blutigen Verläufe von Revolutionen und gesellschaftlichen Umbrüchen der Vergangenheit hätten verhindert werden können.

c.) Es gab niemals einen real existierenden Gesellschaftsvertrag und einem solchen Vertrag wurde auch nie zugestimmt, weder aktiv noch stillschweigend, wodurch das Individuum irrtümlich seine Rechte und Freiheiten an ein Gemeinwesen überträgt und die Gemeinschaft den Menschen somit in Unfreiwilligkeit und Unterdrückung hält.

Demzufolge könnte also jede Verfassung eines Staates zunichte erklärt werden, welche sich auf einen zugrundeliegenden Gemeinwillen der Bevölkerung bezieht. Der amerikanische Rechtsphilosoph und Vertreter des individualistischen Anarchismus Lysander Spooner merkt hierzu Folgendes an:

Das Recht erklärt und die Vernunft besagt, dass im Falle der Nichtunterzeichnung eines schriftlichen Dokumentes zu vermuten ist, der Vertragspartner, der dadurch gebunden werden sollte, habe sich gegen die Unterzeichnung entschieden oder sich nicht binden wollen. [...] Es gäbe endlose Betrügereien und Rechtstreitigkeiten, wenn eine Partei dem Gericht ein schriftliches Dokument ohne Unterschrift der anderen Partei vorlegen und dessen Durchsetzung verlangen könnte - einfach aus dem Grund, weil es , „zu dem Zweck formuliert wurde, um von einem anderen Menschen unterschrieben zu werden“ ‘, oder dass dieser andere „versprochen“ hätte es zu unterzeichnen, und es also unterschreiben hätte müssen, dass er Gelegenheit gehabt hätte, es zu unterzeichnen , falls er dies wollte, dass er sich aber geweigert hatte oder es unterließ. Und doch konnte er über die Verfassung niemals mehr als genau dies gesagt werden.14.

Trotz der aufgezeigten Unvereinbarkeit von Logik und Gesellschaftsvertrag, beeinflusste die Arbeit Rousseau’s nachhaltig ganze Philosophengenerationen, Staats - und Gesellschaftstheoretiker und spiegelt sich ebenso eklatant in neuzeitlichen Demokratieauffassungen wieder15. Ein weiteres Problemfeld tritt hinsichtlich dem Rouseau‘schen Verständnis der Volkssouveränität auf. Laut Roland Baader kann es niemals den Willen einer holistischen Entität wie dem Volk geben, sondern nur partikulare Willensäußerungen freiwilliger Zusammenschlüsse von Menschen, oder des Einzelnen. Außerdem hält er die Unbeschränktheit jeglicher Souveränität, insbesondere der eines surrealen Volkskonstruktes für äußerst gefährlich16. Der italienische Philosoph Carlos Lottieri erkennt darin weiterführend deutliche totalitäre Züge und eine legitimierende Begründung für absolute Herrschaft und der Eliminierung individueller Rechte17.

Im Lichte dieser Betrachtung wird der Triumph der großen Erzählung des Gemeinschaftskonstruktes und der demokratischen Vorbedingung somit deutlich geschmälert, wenn nicht sogar in das Gegenteil verkehrt. So lässt sich der Anfang einer starren Kollektivbestimmung und deren autoritär - verbindlichen Erzeugnissen wie etatistische Strukturen, institutionelle Rahmenbedingungen und säkulare Gewaltenteilung, auch als der Anfang vom Ende des selbstbestimmten Menschen betrachten. Demnach kann man den Kollektivismus auch wie folgt auffassen:

Der kollektive Glaube ist notwendig und totalitär. Er begehrt den ganzen Menschen und will ihn nicht mit anderen Kollektiven teilen. Er strebt danach, den exklusiven obersten Wertmaßstab nur eines Systems von Werten einzuführen. Es gibt natürlich nur einen Weg, die Werturteile eines einzigen absolut zu machen. Man muss alle diesbezüglich Andersdenkenden unterwerfen. Dafür kämpfen alle Vertreter der verschiedenen kollektivistischen Lehren. Sie fordern den äußersten Gebrauch von Gewalt und mitleidloser Vernichtung all jener, die sie als Ketzer verdammen. Der Kollektivismus ist eine Lehre des Krieges, der Intoleranz und der Verfolgung.18.

Wenn das Allgemeininteresse des Ganzen zum individuellen Sonderinteresse der Einzelnen einen diametralen Bezug aufweisen würde, dann wäre gesellschaftliches Zusammenwirken der Menschen von Grund auf unrealisierbar. Sobald die Erkenntnis reift, dass eine gesellschaftliche Bindung dem Einzelnen mehr gibt, als sie ihm nimmt, entschwindet die Auffassung der Notwendigkeit eines fest bestimmten Gesellschaftssystems19.

Somit stünde jeder Vergesellschaftungsprozess unter dem Deckmantel einer freiwilligen Gesellschaftsbildung. Zudem wäre der Zwang in diesem Kontext obsolet.

Im Rousseau‘schen Sinne ist Zwang allerdings keineswegs obsolet, sondern ein probates Unterdrückungsmittel der Unterdrückung der Abweichlerschaft, ganz im Einklang mit dem Sprichwort: „Willst du nicht mein Bruder sein, schlag´ ich dir den Schädel ein.“ So heißt es also bei Rousseau:

Damit nun aber der Gesellschaftsvertrag keine Leerformel sei, schließt er stillschweigend jene Übereieinkunft ein, die allein die anderen ermächtigt, dass [sic], wer immer sich weigert, dem Gemeinwillen zu folgen, von der gesamten Körperschaft dazu gezwungen wird, was nichts anderes heißt, als dass man ihn zwingt, frei zu sein; denn dies ist die Bedingung, die den einzelnen Bürger vor jeder persönlichen Abhängigkeit schützt, indem sie ihm dem Vaterland übergibt [...].20.

Der Zwang zur Freiheit also. Hierbei sei auf die Signifikanz der Widersprüchlichkeit dieser Argumentation hingewiesen. Diese findet ihr logisches Pendant in der Aussage, Jemanden ausschließlich durch Zwangsverheiratung eine glückliche Ehe ermöglichen zu können. Der Teufel liegt bekanntlich im Detail. Aus dem Anlass der inhaltlichen Vollendung bedarf es noch einem Ausflug in die tiefenpsychologische Verankerung des Kollektivismus.

Diesbezüglich sieht Ayn Rand die Essenz kollektivistischer Ideen in der Vorstellung einer verpflichtenden Selbstaufopferung des einzelnen Menschenlebens für die Öffentlichkeit, oder für das festgelegte Gemeinwesen21. Das Individuum solle nicht in sich oder durch sich selbst, sondern ausschließlich in der Gesellschaft und durch die Bewilligung einer Gemeinschaft existieren. Als eklatant illustriert sie hierbei die Respektlosigkeit vor dem Selbst- und Privateigentum, sowie individueller Leistungen und Errungenschaften, begleitet durch die Ablehnung objektiver Erkenntnisformen des menschlichen Daseins und dessen Gelingensbedingung. Der Mensch sei demnach zu etwas „Höherem“ bestimmt und müsse nach einem ultimativen Idealbild des gesellschaftlichen Zusammenlebens streben. Daraus resultiere die Wunschvorstellung des universellen Weltbeglückungs - und Machbarkeitsstrebens, nach dem Motto: Wenn doch nur alle verfügbaren Ressourcen gerechtigkeitsideologisch im Kollektiv aufgeteilt werden würden. Die Sensibilität für individuelle Rechte im privaten Umgang von Menschen verschwinde, wenn Dispute und Beziehungsgeflechte in ein öffentliches oder politisches Areal hineingetragen werden, und zivilisatorische Umgangsweisen zu rudelähnlichen Überlebensschlachten mutieren22. Eine treffende Pointierung begleitet ihre Ausführungen zur kollektivistischen Ethik:

Die unbeantwortete und unbeantwortbare Frage in allen ihren „wünschenswerten“ Zielen lautet: Wünschenswert für wen? Wünsche und Ziele setzen Nutznießer voraus. Ist Wissenschaft wünschenswert? Für wen? Nicht für die sowjetischen Knechte, die an Epidemien, Dreck, Hungersnöten, Terror und Erschießungskommandos sterben, während ein smarter junger Mann ihnen aus einer Weltraumkapsel zuwinkt, die über ihren Schweineställen kreist.23.

Wir können festhalten, dass sich eine zentrales politisches Problem durch die begriffliche Konstruktion und Postulierung eines Kollektivsubjekts ergibt. Es äußert sich insbesondere in der Vorstellung des Kollektivs als souveräne, handlungsbefugte - und handlungsfähige Einheit. Diese beruft sich rechtfertigend auf einen Gesellschaftsvertrag, welcher jedoch, wie aufgezeigt, an seiner eigenen Konstitution und Logik scheitert. Es gab und gibt somit keinen sozial - politischen „Urknall“. Alle Folgerungen, die auf dieser Annahme beruhen, gleichen dem Denken, Handeln, und der Entscheidungsfindung im abstrakten Raum. Ebenso abstrakt sind die Begrifflichkeiten wie Volk, Nation, Stamm, Weltgemeinschaft. Sie sind erbaut auf einem Fundament pauschalisierter Vereinheitlichung, notorischer Strukturierung und - Kategorisierung von Einzelwesen. Die Vorstellung von Menschen als einheitliche Masse, mit identitären Verbindungen und einem ergründbaren Willen führt zu dem Verschmelzen der natürlichen Individualdichotomie zum politischen Kollektiv. Damit ist die denklogische Brücke für eine vertikal - autoritäre Gesellschaftsdefinition errichtet. Das Individuum und die individuelle Handlungsfähigkeit wird zurückgedrängt und nur privilegierten Kreisen obliegt es, sich als Sprachrohr oder Vollstrecker des Kollektivs hervorzutun.

Nach der Erforschung des allgemeinen Fundaments jeglicher Demokratie - und Staatstheorien, welches sich im Kollektivismus erkennen lässt und einer kritischen Betrachtung der legitimierenden Theorie des Gesellschaftsvertrages, werden wir uns im Folgenden genauer einer spezifischen Ausprägung kollektiver Machterzeugnisse zuwenden.

3 Die blinden Flecken des Demokratismus

Wir wollen ergründen, woraus die Substanz der Demokratie besteht und weshalb diese eine solch mystifizierende Aufladung zu der wohl wichtigsten politischen Begrifflichkeit des 21. Jahrhundert erfuhr. Dabei zielt unsere Untersuchung primär auf den Kern der demokratischen Ideen und deren Kritik.

Die ideengeschichtliche Suche nach der Verankerung und Begründung von demokratischen Herrschaftsansprüchen führt weit zurück und findet seine Ursprünge in der attischen Demokratie der Antike.

Im sechsten Jahrhundert v. Chr. existierte in Athen die Eumonie, die „gute Ordnung“. Darunter verbirgt sich jedoch ein Herrschaftssystem, in welchem die Stadt durch wechselnde Oligarchen und Tyrannen regiert wurde. Erst nach der Neuordnung athenischer Verhältnisse und dem Verbannen des letzten Tyrannen Hippias, kam dem Begriff Demokratie ein gesteigertes Interesse zu. Die ursprüngliche Bedeutung wurde allerdings von dessen Gegnern geprägt. Unter der Demokratie verstand man eine Herrschaftsform, in welcher nicht den Besten, den Aristokraten, sondern der Allgemeinheit, dem niedrigeren Volke, dem Demos, die Macht zuteil wird24. Somit wurde der Übergang von einer Klassenherrschaft zu einer Volksherrschaft geschaffen, eines Systems, in welchem das Ganze Volk regiert und nur die Interessen der Gesamtheit maßgeblich sind. Es war dem einfachen Mann aus dem Volk eine „Ehre“, Träger der Staatshoheit zu sein25. In einem philosophischen Lexikon wird unter dem Begriff Demokratie „diejenige Form des Staates, in der die Mehrheit des Volkes sich ausdrücklich mit der Übertragung der Regierungsgewalt auf einen Volksvertreter einverstanden erklärt, sich aber das Recht der Kontrolle vorbehält.“26, verstanden. Diese Definition trifft jedoch mehr auf ein repräsentatives Demokratieformat zu. In der attischen Demokratie gab es keine politische Vertretung und keine Übernahme von Entscheidungsbefugnissen. In den Volksversammlungen entschied das Volk (Gesamtheit der Stimmberechtigten) unmittelbar per Abstimmung über verschiedene Sachfragen. Daher stellt die direkte Demokratie nach antikem Selbstverständnis auch eine Tautologie dar27. Die als demokratisch bezeichnete Stadtgesellschaft im antiken Griechenland durchlief mehrere Auslegungsformen ihres politischen Systems, welche auch zu einer Veränderung der Mitbestimmungsrechte führte. In der radikaldemokratischen Phase beispielsweise oblag dem Volk die volle „Gesetzgebungs -, Regierungs -, Kontroll - und Gerichtsgewalt“28. In allen Phasen fehlten jedoch repräsentative Strukturen und somit wurde die Entscheidungsmacht nicht an stellvertretende Organe oder exekutive Gremien abgegeben29.

Zudem erscheint der Wahlfundamentalismus, welcher das moderne Demokratieverständnis begleitet, im Hinblick auf die historische Entwicklung, sehr verwunderlich. Über dreitausend Jahre experimentierten Menschen mit verschiedenen Formaten der Demokratie und erst in den letzten zweihundert Jahren nutzen sie dafür die Methode des Wahlverfahrens, welche ursprünglich nicht als demokratisches Instrument gedacht war30. Das weitaus gefestigtere Instrumentarium stellt diesbezüglich das Losverfahren dar, mit welchem die Personalien politischer Ämter und institutioneller Einrichtungen zufällig bestimmt werden31 und welches in Kombination mit einem sachspezifischen Abstimmungsverfahren über konkrete Einzelfragen des öffentlichen Zusammenlebens, das demokratische System bildet.

Darüber hinaus betrachteten Platon und Aristoteles, die heute als bedeutende Philosophen der Antike erachtet sind, die Demokratie keineswegs wohlwollend. Platon konstruierte fünf mögliche Staatsformen und verwies die Demokratie zu den unzugänglichen Staatstypen, in welchen Trennung, Feindschaft, Zwietracht, Willkür und das Streben nach Bereicherung herrsche. Er präferierte stattdessen eine oligarchische Aristokratie der Weisesten und Ältesten. Diese umfasst eine strenge Gliederung nach drei einzelnen Klassen, oder Schichten, welche keine Druchlässigkeiten und Aufstiegsmöglichkeiten für deren Mitglieder bietet. An der Spitze des Staatswesens stehen die regierenden Philosophen, gefolgt von den Wächtern oder Kriegern und schließlich der Kaste der Handwerker und Bauern32. Somit schloss Platon vorab eine Partizipation, Entscheidungsbefugnis und Transparenz für die Allgemeinheit aus. Aristoteles hingegen befürchtet insbesondere eine Entartung der Demokratie durch den Entwicklungsprozess hin zu der „fünften Art der Demokratie“ nach aristotelischer Terminologie, in welcher der ausschlaggebende Faktor der „Wille der Menge [...], nicht das Gesetz“33 sei. Er warnt fortführend:

Wo aber die Gesetze nicht in Geltung stehen, da gedeihen die Demagogen. [...] Diese sind daran schuld, dass [sic] die Volksbeschlüsse und nicht die Gesetze den Ausschlag geben, da sie alles vor das Volk bringen. Sie gewinnen dadurch den Vorteil, dass [sic] sie großmächtige Herren werden, da das Volk Herr über alles ist, sie selbst aber Herren über die Meinung des Volkes; die die Menge schenkt ihnen Glauben.34.

Anhand dieser Ausführung ist eine deutliche Kritik der Volkssouveränität bei Aristoteles erkennbar. Es tritt ein Spannungsverhältnis zwischen absoluter Souveränität des Volkskörpers und dem Gesetz auf. Wenn keine höhere Ebene über dem Willen des Volkes stünde, könnte dieses jegliche Rechtmäßigkeit verändern bis pervertieren. Wobei die Annahme eines herrschenden Volkes hierbei zusätzlich noch oberflächlich ausgelegt ist. Es ist natürlich nicht das gesamte Volk, welches in einer Demokratie entscheidet, sondern immer eine Mehrheit des Volkes, also der größte nominale Bestandteil35.

Demnach müsste korrekterweise die Definition von „Herrschaft des Volkes“ auf „Herrschaft der Volksmehrheit über die Volksminderheit“ präzisiert werden, um eine Interpretationsakrobatik und illusorische Fehldeutungen zu vermeiden. Rückführend auf Aristoteles kann also konstatierend die Frage aufgeworfen werden, ob die Mehrheit alles dürfe, was die Mehrheit wolle und dies unter dem Mantel der Rechtmäßigkeit36. Ein solcher Kausalschluss findet in einigen Demokratieabhandlungen jedenfalls einen argumentatorischen Stützpfeiler im Relativismus. So heißt es bei Hans Kelsen: „Darum ist der Relativismus die Weltanschauung, welche dem demokratischen Gedanken vorausgeht“37. Diese Annahme gelingt nur durch die Negierung einer objektiv erfassbaren Realität und der Absolutheit übergeordneter Wertebegriffe wie „Gerechtigkeit“38. Daher könnte aus Kelsen’s Ausführung geschlussfolgert werden, dass alles „recht“, „gerecht“ und „rechtmäßig“ sei, was eine Mehrheit entscheidet, da uns die absolute Wahrheit, oder die absolute Gerechtigkeit verborgen bleibt39. Jedoch ist es durchaus möglich übergeordnete Werte - Begriffe „Freiheit“, „Wahrheit“ und „Gerechtigkeit“ inhaltlich mit einer negativen Definitionsmethode näherungsweise zu erfassen. Somit existieren in negativer Definitionsform sehr wohl objektive Gerechtigkeitskriterien40, welche die höchste Souveränität ad absurdum erklären, wenn diese das Recht selbst pervertieren würde. Wenn der demokratische Gedanke also tatsächlich auf dem Fundament einer relativistischen Weltanschauung fußt, so birgt dieser zwingend totalitäre Züge. Zu ähnlichen Erkenntnissen muss auch Oscar Wild gelangt sein, wenn dieser feststellt: „Demokratie bedeutet lediglich, dass das Volk durch das Volk für das Volk niedergeknüppelt wird.“41.

Natürlich könnte man an dieser Stelle entgegnen, dass für einen solchen Fall einer demokratischen Tyrannis Grenzen durch die Rechtsstaatlichkeit und institutionelle Vorkehrungen (Parlamentarismus) gesetzt seien. Jedoch führt uns dies wieder zu der Frage, wie diese Rahmenbedingungen zustande gekommen sind. Es handelt sich hierbei lediglich um tradiertes Nicht - Infragestellen gesellschaftlicher Konstrukte, wie in Kapitel 2 bereits erläutert. Deshalb verläuft die Rechtfertigung der absoluten Mehrheitssouveränität, durch die Existenz einer außerdemokratischen Kontrollebene, ebenfalls in einem argumentativen Nirwana.

Das zentrale Legitimitätsproblem des demokratischen Methodenverfahrens wird hierbei deutlich herausgestellt. In nahezu allen gesellschaftlichen Verhältnissen führt ausschließlich die aktive Zustimmung zu der Initiierung entsprechender Folgeprozesse. Ausschließlich innerhalb der politischen Sphäre werden dem Indifferente über den demokratischen Prozess Kausalwirkungen aufgezwungen, welche durch Entscheidungen anderer über ihn, zustande kommen42. Ein weitverbreiteter Irrtum und Widerspruch ist zudem, dass der Indifferente, welcher nicht an dem demokratischen Verfahren der Abstimmung, oder parademokratischen Verfahren des Wählens teilnimmt, kein Recht auf Beschwerde oder Widerstände gegen die Konsequenzen dieser Prozesse besitze43. Mit Demjenigen, der einer Abstimmung oder Wahl fernbleibt verhält es sich ungefähr so ähnlich wie mit dem Spieler in einem Casino. Vor meinem Einsatz sind mir die Bedingungen, die Chancen auf Gewinn oder Verlust, sowie die Risikohöhe bekannt. Mit dem Betreten des Spielhauses und der Teilnahme akzeptiere ich die Spielregeln und bin in beiden Fällen dazu verpflichtet, die Konsequenzen meiner Entscheidung zu akzeptieren. Mit der Abstimmung über eine Sachangelegenheit, ziehe ich die Möglichkeit in Betracht, dass mein Anliegen diametral überstimmt werden könnte. Mit der Abgabe meiner Wählerstimme, akzeptiere ich aktiv das Wahlsystem und nehme darüber hinaus in Kauf, dass eine unpräferierte Parteikoalition als Wahlsieger hervorgehen könnte. Deshalb wird das Beschwerderecht all derjenigen obsolet, welche an demokratischen Verfahren teilnehmen, weil sie die Grundbedingungen und Reglementierungen dieser Prozesse im Vorfeld kennen und akzeptieren und deshalb auch deren Folgewirkung erdulden müssen. Doch alle Indifferenten tuen dies nicht, sie entziehen stattdessen dem System an Sich ihre Zustimmung und erlangen damit das wohl einzige moralisch - fundierte Recht auf Widerstand.

Leo Tolstoi erweitert das Fahrwasser dieser Perspektive, wenn er fragt, welchen Unterschied es mache, ob 1 Mensch über 99 Menschen herrsche, oder 51 über 4944. Er verwirft damit grundsätzlich das Recht der Mehrheit einer Gesellschaft, über eine Minderheit zu bestimmen.

Ein folgenschwerer Irrtum ist demnach die Suche der Philosophen und Gesellschaftstheoretiker durch alle Epochen hindurch nach dem edelsten -, fairsten-, oder gerechtestem Herrschaftssystem. Ob ein Monarch, Aristokrat, Plutokrat, Autokrat, Metokrat, oder Demokrat herrscht, ist sekundär hinsichtlich der entscheidenden Frage: „Wie kann Herrschaft beschränkt werden?“45

So erkannten klassisch - liberale Denker auch hinsichtlich der Demokratie durchaus frühzeitig die Gefahr der Merhheitsentscheidungen und deren Auswirkungen und drängten deshalb darauf, diesen mit Hilfe des Staates und der Verfassung Einhalt zu bieten46. So heißt es beispielsweise bei Ludwig von Mises:

Der Staat ist die einzige Einrichtung, die berechtigt ist, Zwang und Gewalt anzuwenden und Individuen Schaden zuzufügen. Diese gewaltige Macht kann nicht der Willkür einiger Menschen überlassen werden, für wie kompetent und gewitzt sie sich selber auch immer halten mögen. Die Anwendung dieser Macht ist unter allen Umständen zu begrenzen. Dies ist die Aufgabe von Gesetzen. [...] die Alternative zur Herrschaft des Gesetzes ist die Herrschaft von Tyrannen.47

Jedoch verkennt Mises an dieser Stelle die Tatsache, dass die Mehrheit, oder deren Repräsentation im Namen der Souveränität, durchaus in der Lage ist, Gesetze und Verfassungen umzuändern. Die Idee einer antagonistischen Kraft im Staatswesen, welche die herrschenden Kraft begrenze, oder ihr entgegnen könnte und sich in einer Gewaltenteilung manifestiere, verkommt damit zu einer illusorischen Ansicht. Die Realität zeigt vielmehr eine vollständige Demokratisierung des Staates im repräsentativen Sinne, wobei die Existenz eines Macht - und Gewaltmonopols magnetisierend wirkt und alle vorhandenen Partitive dahingehend ausrichtet. Besonders treffend ist hierbei die Formulierung von Alexis de Toucqueville über die noch junge demokratische Staatsform im neunzehnten Jahrhundert in Amerika:

Ich erblicke eine Menge einander ähnlicher und gleichgestellter Menschen, die sich rastlos im Kreis drehen [...] Über diesen erhebt sich eine gewaltige, bevormundende Macht, die allein dafür sorgt, ihre Genüsse zu sichern und ihr Schicksal zu überwachen. sie ist unumschränkt, ins einzelne gehend, regelmäßig, vorsorglich und mild. Sie wäre der väterlichen Gewalt gleich, wenn sie wie diese das Ziel verfolgte, die Menschen auf das reife Alter vorzubereiten; statt dessen aber sucht sie bloß, sie unwiderruflich im Zustand der Kindheit festzuhalten [...]. Auf diese Weise macht sie den Gebrauch des freien Willens mit jedem Tag wertloser und seltener [...] und schließlich entzieht sie jedem Bürger sogar die Verfügung über sich selbst. Die Gleichheit hat die Menschen auf dies alles vorbereitet; sie macht sie geneigt, es zu ertragen und oft sogar als Wohltat anzusehen.48.

Im Folgenden bietet es sich daher an, dem Staat eine intensivere Analyse zu widmen.

3.1 Das Zentrum der Herrschaft - Der Staat gegen das Individuum

Eine überwiegende Anzahl an Menschen besitzt vermutlich ein ambivalentes Verhältnis zum Staat, verachtet situativ seine Autoritätsforderungen, oder leistet zum Teil aktiv Widerstand gegen staatliche Repressalien. Jedoch betrachtet man den Staat oftmals trotz aller Einsichten in seine Negativschattierungen als eine Art notwendiges Übel oder unabdingbare Einrichtung zur Herstellung und Sicherung einer gesellschaftlichen Grundordnung. Nur wenige Menschen sind in der Lage, eine derart fundamentale Kritik am Konstrukt des Staates zu üben, welche diesen dadurch nicht nur als zentralen gesellschaftlichen Aggressor und Konfliktverursacher in allen öffentlichen Angelegenheiten offenbart, sondern auch eine theoretische Widerlegung seiner Gültigkeit beinhaltet. Eingangs sollten wir eine grundlegende Bestimmung des Staatsbegriffes vornehmen, welche darauf abzielt, im Besonderen die zentralen Items seines Wesens hervorzuheben. Bei dem Staat handelt es sich dementsprechend um:

Die Gesamtheit von Instanzen, Institutionen, Organisationen, Organen, Verwaltungen, Unternehmen, Maßnahmen und Besitzverhältnissen, deren Existenz ein territorial abgegrenzter Anspruch auf ein Gewaltmonopol ermöglicht und aufrecht erhält. Alles das, was nicht durch freiwillige Kooperation und gegenseitige Verträge geregelt wird.49.

Ferner stellt das staatliche Vorrecht auf die Errichtung eines Monopols für den Gebrauch von Macht und Gewalt den zentralsten Punkt dieser Definition dar.

Es war dem Gesellschaftstheoretiker Rousseau bekannt, dass alle historischen Staaten nicht etwa über Verträge und einstimmige Vereinbarungen, sondern immer über die Initiierung von Gewalt zustande gekommen sind50. Der Staat hat daher niemals einen sozialen Vertrag erzeugt, sondern ist seither immer aus Eroberungen und Ausbeutungen entstanden. Treffender formuliert stellt seine Genesis also die Systematisierung des Prozesses der spezifisch - territorialen „Plünderei“ oder des revolutionären Umsturzes dar51.

Darüber hinaus ist der Staat die einzige Organisation in der Gesellschaft, welche ihr Einkommen über Steuern bezieht. Der historische Ursprung der Besteuerung ist in Wirklichkeit nichts anderes, als eine erzwungene Schutzgelderpressung, welche von gewalttätigen und überlegenen Gruppierungen auf unterlegene Gruppierungen ausgeübt wurde. Demnach hat diese nichts mit einem vordemokratischen gesellschaftlichen Übereinkommen oder dergleichen zu tun52. Diese Ansicht teilt ebenso der deutsche Soziologe und Nationalökonom Franz Oppenheimer: „Tatsache ist, dass [sic] die Regierung wie ein Straßenräuber ‚„Geld oder Leben“‘ zu den Menschen sagt. Und wie viele, wenn nicht die meisten Steuern werden unter dem Zwang dieser Drohung gezahlt.“53.

Demzufolge ist das staatliche Steuersystem also eine Form von oktroyierte Dienstleistung seitens einer Organisation, welche Zwang und Gewalt auf jede Person ausüben darf, die sich dieser Abgabe verweigert. Wer diese Ansicht nicht teilt und gar der Meinung ist, dass die Bürger auf freiwilliger Basis einen erheblichen Teil ihres Einkommens an die staatliche Einrichtung abtreten, sollte sich die Frage stellen, warum Steuern dann überhaupt als Zwangsabgaben und nicht als voluntaristische Spende an den Staat entworfen sind. Darüber hinaus zeigt das Instrument der Besteuerung deutlich, dass die Produkte oder Dienstleistungen, welche durch den Staat bereitgestellt werden unter normalen Marktbedingungen keine sonderlich hohe Nachfrage erhalten würden, da sie sonst in den Wettbewerbsprozess mit anderen Anbietern bestehen würden. Die staatliche Monopolstellung ermöglicht aber die Erzeugung eines ökonomischen Vakuums, in welchem alle Konkurrenzakteure vorab eliminiert werden. Die Erträge der Besteuerung sind also vielmehr das Lebenselixier eines jeden Staatswesens, ohne welche dieses, da es keine Dienstleistung oder Produktion für freiwillig zahlende Kunden erbringt, schlicht und einfach nicht existieren könnte54. Das es gleichwohl Menschen geben mag, die in der Besteuerung etwas vorteilhaftes erkennen und aus diesem Grund dazu bereit sind, freiwillig Steuerabgaben zu leisten, ist durchaus korrekt, ändert jedoch nichts an dem immanenten Zwangscharakter der Steuererhebung.

Ein weiterer Trugschluss ergibt sich aus der Annahme, dass ein staatliches Angebot an Gütern und Dienstleistung nicht durch den Marktprozess bereitgestellt werden könnte:

Aus der Tatsache, dass der Staat Straßen und Schulen bereitstellt, folgt nicht, dass nur der Staat solche Güter bereitstellen kann. Die meisten Leute haben wenig Schwierigkeiten, dies als Fehlschluss zu erkennen. Aus der Tatsache, dass Affen Fahrrad fahren können, folgt nicht, dass nur Affen Fahrrad fahren können.55.

[...]


1 Baader, Roland: Freiheitsfunken II. Neue Aphoristische Impfungen, Lichtschlag, Grevenbroich, 1. Aufl., 2012, S. 37.

2 Vgl. Konkin III, Samuel - Edward: Manifest der neuen Libertären. Und die Geschichte der Bewegung in den USA, übers. von Axel B.-C. Krauss, Lichtschlag, Grevenbroich, 1. Aufl., 2016 [im Folgenden zit. als Konkin III, 2016], S. 9.

3 Vgl. Orwell, George, Neunzehnhundertvierundachtzig, übers. von Michael Walter, Ullstein, Frankfurt a.M., 1984, S.32.

4 Vgl. Ebd., S. 9.

5 Vgl. Bergstedt, Jörg: Demokratie - Die Herrschaft des Volkes. Eine Abrechnung, Seitenhieb, Flensburg, 1. Aufl., 2006 [im Folgenden zit. als Bergstedt, Jörg 2006], S.21.

6 Vgl. Konkin III, 2016, S. 20.

7 Vgl. Bergstedt, Jörg, 2006, S. 20.

8 Vgl. Taylor, Charles: Wieviel Gemeinschaft braucht die Demokratie ? Aufsätze zur politischen Philosophie, übers. von Klaus Nellen, Suhrkamp, Frankfurt am Main, 1. Aufl., 2002, S.17.

9 Vgl. Rousseau, Jean - Jacques: Vom Gesellschaftsvertrag oder Grundsätze des Staatsrechts (1762), übers. von Hans Bockard, Reclam, Stuttgart, 1977 [im Folgenden zit. als Rousseau, 1977 (1762)], S.12.

10 Hobbes, Thomas: Leviathan (1651), übers. von Jacob Peter May, Reclam, Stuttgart, 1986, S.115.

11 Vgl. Rousseau, 1977 (1762), S. 16.

12 Vgl. Ebd. S.17

13 Vgl. Froehlich, Tomasz - M.: Bildungsvielfalt statt Bildungseinfalt. Bessere Bildung für alle ohne Staat, hrsg. von Michael von Prollius, BoD - Et. Forum Freie Gesellschaft, Norderstedt, 1. Aufl., 2015, S.18.

14 Spooner, Lysander: Kein Landesverrat. Die Verfassung besitzt keine Autorität, übers. von Jochen Knoblauch, Ed. Anares Beres & Espero, Bern, 2004, (org. ersch. 1870), S. 20.

15 Vgl. Taylor, Charles: Wieviel Gemeinschaft braucht die Demokratie? Aufsätze zur politischen Philosophie, übers. von Klaus Nellen, Suhrkamp, Frankfurt am Main, 1. Aufl., 2002, S.17.

16 Vgl. Baader, Roland: Totgedacht. Warum Intellektuelle unsere Welt zerstören, Resch, Gräfeling, 1.Aufl., 2002, S. 243.

17 Vgl. Lottieri, Carlos: Eigentum und Freiheit. Die liberale Naturrechtsphilosophie bei Frédéric Bastiat, in: Reflexion, Nr. 46, Feb. 2002, S. 41, u. S.42, u. S.43, u. S.44, u. S.45, u. S.46.

18 Von Mises, Ludwig: Theorie und Geschichte. Eine Interpretation sozialer und wirtschaftlicher Entwicklung (1957), Akston, München, 2014, S.107 u. S.108.

19 Vgl. Ladwig, Michael: Ludwig von Mises - ein Lexikon, FBV, München, 1. Aufl., 2016, S.156.

20 Rousseau, 1977 (1762), S. 21.

21 Vgl. Rand, Ayn: Die Tugend des Egoismus. Eine neue Aufassung des Egoismus, übers. von Philipp Dammer, TvR, Jena, 1. Aufl., 2015, S. 103 u. S. 104.

22 Vgl. Ebd., S. 103 u. S.104, u. S.106, u. S. 107, u. S.108, u. S.109.

23 Ebd., S.107.

24 Vgl. Taghizadegan, Rahim: Linke & Rechte. Ein ideengeschichtlicher Kompass für die ideologischen Minenfelder der Neuzeit, Scholarium (mises.at), Wien, 2017, S.11 u. S.12.

25 Vgl. Ebd., S. 13.

26 Schmidt, Heinrich: Philosophisches Wörterbuch, bearb. von Georgi Schischkoff, Band 13, Alfred Kröner Verlag, Stuttgart, 22. Aufl., 1991, S. 124.

27 Vgl. Bergstedt, 2006, S. 11 u. S.12.

28 Vorländer, Hans: „Grundzüge der athenischen Demokratie“, in: Informationen zur politischen Bildung 284, <file:///C:/Users/User/Downloads/bpb_IzpB_284_Demokratie_barrierefrei_optimiert.pdf> (Zugriff: 02.09.2017, Stand: 2013), 2013, S. 9.

29 Vgl. Bergstedt, 2006, S. 11.

30 Vgl. Van Reybrouck, David (2016): Gegen Wahlen. Warum Abstimmen nicht demokratisch ist, übers. von Arne Braun,Wallstein, Göttingen, 2. Aufl., 2016, S.48.

31 Vgl. Ebd.,48 u. S. 169.

32 Vgl. Schafarewitsch, Igor - Rostislawowitsch: Der Todestrieb in der Geschichte. Erscheinungsformen des Sozialismus, übers. von Anton Manzella, Lichschlag, Grevenbroich, 2. Aufl., 2016 ( org. ersch. 1975), S. 37.

33 Aristoteles: Hauptwerke, übers., bearb. und hrsg. von Wilhelm Nestle, Köner, Stuttgart, 8. Aufl., 1977, S. 310.

34 Ebd. S. 310 u. S. 311.

35 Vgl. Karsten, Frank & Beckmann, Karel: Wenn die Demokratie zusammenbricht. Warum uns das demokratische Prinzip in eine Sackgasse führt, übers. von Ulrich Wille, FBV, München, 1. Aufl., 2012, S. 29 u. S. 30.

36 Vgl. Baader, Roland: Kreide für den Wolf. Die tödliche Illusion vom besiegten Sozialismus, Tykve, Böblingen, 1. Aufl., 1991, S. 184.

37 Vgl. Kelsen, Hans: Vom Wesen und Wert der Demokratie, Mohr - Siebeck, Tübingen, 2. bearb. Aufl., 1929, S. 101.

38 Vgl. Rand, Ayn: Für den neuen Intellektuellen. Eine Streitschrift gegen die pseudointellektuellen Verführer in den Medien und Universitäten, übers. von Philipp Dammer, Scholarium (mises.at), Wien, 1. Aufl., 2016, S. 25.

39 Vgl. Baader, Roland: Kreide für den Wolf. Die tödliche Illusion vom besiegten Sozialismus, Tykve, Böblingen, 1. Aufl., 1991 [im Folgenden zit. als Baader, 1991] S. 192.

40 Vgl. Ebd. S. 193.

41 Wild, Oscar: Der Sozialismus und die Seele des Menschen. Aus dem Zuchthaus zu Reading. Aesthetisches Manifest (The Soul of Man under Socialism), übers. von Hedwig Lachmann & Gustav Landauer, Karl Schnabel, Berlin, 1. Aufl., 1904, S. 39.

42 Vgl. Konkin III, 2016, S. 19.

43 Vgl. Bergstedt, 2006, S. 158.

44 „When among one hundred men, one rules over ninety - nine, it is unjust, it is a despotism; when ten rule over ninety, it is equally unjust, it is an oligarchy; but wehen fifty - one rule over forty - nine [...], it is entirely just, it is freedom! Could there be anything funnier, in its maifest absurdity, than such reasoning? And yet it is this very reasoning that serves as the basis for all reformers of the political structure.“ Tolstoi, Leo: The Law of Love and the Law of Violence, 1908, in: A Confession and Other Religious Writings, Penguin Classics, New York, 1987, S. 165 (modifiziert übers.).

45 Baader, 1991, S. 181.

46 Vgl. Blankertz, Stefan: Die Katastrophe der Befreiung. Faschismus und Demokratie, BoD - edition g. 107, Berlin, 1. Aufl., 2015, S. 119.

47 Von Mises, Ludwig: Die Bürokratie, übers. von Jörg - Guido Hülsmann, Academia, Sankt - Augustin, 2. Aufl., 2004, S. 85.

48 De Tocqueville, Alexis: Über die Demokratie in Amerika (1835), Band 2, übers. von Hans Zbinden, Manesse, Zürich, 1. Aufl., 1987, S. 463.

49 Blankertz, Stefan: Das libertäre Manifest. Zur Neubestimmung der Klassentheorie, Lichtschlag, Grevenbroich, 2. Aufl., 2002 [im Folgenden zit. als Blankertz, 2002], S. 350.

50 Vgl. Schmidt, Heinrich: Philosophisches Wörterbuch, bearb. von Georgi Schischkoff, Band 13, Alfred Kröner Verlag, Stuttgart, 22. Aufl., 1991, S. 692.

51 Rothbard, Murray - Newton: Die Anatomie des Staates, Der Apriorist - Online Journal 1.1, 27. Sep. 2010, <http://www.misesde.org/wordpress/wp-content/uploads/2016/02/Anatomie_des_Staates.pdf> [im Folgenden zit. als Rothbard, 2010], (Zugriff: 20.05.2017, Stand: 2010), S. 6.

52 Rothbard, Murray - Newton: Die Ethik der Freiheit, übers. von Jörg - Guido Hülsmann, Academia, Sankt - Augustin, 1. Aufl., 1999 [im Folgenden zit. als Rothbard, 1999], S. 231.

53 Oppenheimer, Franz: Der Staat, Libertad, Berlin, 3. überarb. Aufl., 1929, S. 19 u. S. 20.

54 Vgl. Hoppe, Hans - Hermann: Der Wettbewerb der Gauner. Über das Unwesen der Demokratie und den Ausweg in die Privatrechtsgesellschaft, Holzinger, Berlin, 2. Aufl., 2012, S. 20.

55 Ebd., S. 19.

Fin de l'extrait de 66 pages

Résumé des informations

Titre
Eine Fundamentalkritik der Herrschaftslegitimation im Spannungsverhältnis zur individuellen Freiheit. Die milde Knechtschaft aus libertärer Perspektive
Université
http://www.uni-jena.de/  (Institut für Philosophie)
Cours
Seminar - Was ist Demokratie?
Note
1,7
Auteur
Année
2017
Pages
66
N° de catalogue
V536345
ISBN (ebook)
9783346126023
ISBN (Livre)
9783346126030
Langue
allemand
Mots clés
Libertarismus, Anarchie, Demokratietheorie, Demokratiekritik, politische Freiheit
Citation du texte
Erik Schittko (Auteur), 2017, Eine Fundamentalkritik der Herrschaftslegitimation im Spannungsverhältnis zur individuellen Freiheit. Die milde Knechtschaft aus libertärer Perspektive, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/536345

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