Gemeinschaft als Menschenrecht. Chancen, Grenzen und Herausforderungen der schulischen Inklusion


Studienarbeit, 2020

17 Seiten, Note: 1.3

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Inklusion
2.1 Definition und Abgrenzung
2.2 Aufgaben und Ziele
2.3 Rechtliche Grundlagen
2.3.1 Grundgesetz
2.3.2 UN-Behindertenrechtskonvention

3. Schulische Inklusion
3.1 Aktuelle Situation
3.1.1 In Deutschland
3.1.2 In den Bundesländern
3.1.3 Probleme bei der statistischen Datenerhebung
3.2 Chancen der schulischen Inklusion
3.2.1 Chancen für Schülerinnen und Schüler
3.2.1.1 Schulische Leistungen
3.2.1.1.1 Schulische Leistungen von Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderungsbedarf
3.2.1.1.2 Schulische Leistungen von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderungsbedarf
3.2.1.2 Soziale Kompetenzen
3.2.2 Chancen für die Gesellschaft
3.3 Grenzen und Herausforderungen der schulischen Inklusion
3.3.1 Grenzen und Herausforderungen der Ressourcenlage an Schulen
3.3.1.1 Mangel an sonderpädagogischen Lehrkräften
3.3.1.2 Mangel an Schulbegleitern
3.3.1.3 Räumliche Ausstattung der Schulen
3.3.2 Grenzen und Herausforderungen des Unterricht
3.3.2.1 Unterrichtsgestaltung
3.3.2.2 Behinderung des Unterrichts

4. Ausblick und Fazit

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Es ist normal, verschieden zu sein.“1 Dieses Zitat des ehemaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker wird oft im Zusammenhang mit Inklusion als eine Art Slogan verwendet. Er skizzierte schon im Jahre 1993, vor über 25 Jahren, den Grundgedanken der Inklusion: Sie sorgt für die Akzeptanz und Wertschätzung der Andersartigkeit der Menschen, da diese uns ausmacht. Jedoch scheint es oft so, als wäre Inklusion noch nicht in der Mitte unserer Gesellschaft angekommen, da häufig nach Gegenargumenten gesucht wird. Dies brachte einst der ehemalige Bundesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, mit den Worten „Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie nicht will, sucht Begründungen“2 zum Ausdruck. Inklusion ist für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft von Vorteil. Doch kann dies auch die schulische Inklusion leisten?

Im Folgenden möchte ich mich vor allem damit auseinandersetzen, ob die schulische Inklusion mehr Chancen als Grenzen und Herausforderungen mit sich bringt. Dazu wird im ersten Teil der Begriff „Inklusion“ definiert und vom Ausdruck der „Integration“ abgrenzt. Eine weitere Erklärung der Bezeichnung erfolgt durch die Nennung und Erläuterung der Ziele und Aufgaben der Inklusion in der Gesellschaft in Bezugnahme auf die schulische Inklusion. Anschließend werden die rechtlichen Grundlagen beleuchtet, indem auf das Grundgesetz und das Übereinkommen der Vereinigten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Bezug genommen wird. Anschließend wird die schulische Inklusion näher betrachtet. Hierfür wird zuerst die aktuelle Situation in Deutschland und dessen Bundesländern, sowie deren Veränderung im Lauf der Jahre geschildert. Im Hauptteil werden, wie bereits erwähnt, die Chancen, Grenzen und Herausforderungen der schulischen Inklusion aufgezeigt. Dazu wird zwischen Chancen für Schülerinnen und Schüler und die Gesellschaft differenziert, während die Grenzen im Hinblick auf die Ressourcenlage an Schulen und den Unterricht erläutert werden. Zum Schluss soll ein kurzer Ausblick gegeben und ein Fazit gezogen werden.

2. Inklusion

2.1 Definition und Abgrenzung

Vom Begriff Inklusion wird sowohl in der Politik als auch im Alltag immer häufiger Gebrauch gemacht. Jedoch herrscht oft eine Ungewissheit über die Bedeutung des Ausdrucks vor. Aus diesem Grund soll im Folgenden seine Herkunft und Bedeutung und erläutert werden. Des Weiteren wird auch geklärt, wie sich Inklusion inhaltlich von Integration abgrenzt.Das Wort Inklusion leitet sich laut Duden vom lateinischen Wort „inclusio“ ab, das übersetzt „Einschließung“ heißt.

Trotz allen Bemühens der Erziehungswissenschaft um eine bedeutungsgemäße Klärung, gibt es keine eindeutige Definition des Begriffes (vgl. Schönig & Fuchs, 2016, S. 10). So findet man in zahlreichen Arbeiten teilweise sehr unterschiedliche Beschreibungen dafür. Andreas Hinz beispielsweise definiert Inklusion als einen Ansatz, der „sich gegen jede gesellschaftliche Marginalisierung wendet und somit allen Menschen das gleiche volle Recht auf individuelle Entwicklung und soziale Teilhabe ungeachtet ihrer persönlichen Unterstützungsbedürfnisse zugesichert sehen will“ (Hinz, 2006, S. 98).

Da der Begriff der „Integration“ oft synonym zu „Inklusion“ genutzt oder sogar verwechselt wird (vgl. Cologon, 2015), soll der Unterschied zwischen den beiden Begrifflichkeiten im Folgenden geklärt werden. Die Inklusion stellt hierbei die stetige Weiterentwicklung des langjährigen Konzeptes der Integration dar. Durch die Inklusion ist man auf einer neuen Entwicklungsstufe angelangt. Integration meint „die Eingliederung von Außenstehende[n] in etwas Bestehendes“ (Süßmuth, 2011, S. 6), während Inklusion hingegen die „Einbeziehung und [tatsächliche] Öffnung des Bestehenden“ (ebd., S.6) für Minderheiten beschreibt.In Bezugnahme auf die schulische Inklusion versucht ein integrativer Bildungsansatz die zuvor ausgesonderten Kinder in das Regelschulsystem einzugliedern. Im Gegensatz dazu werden bei der inklusiven Bildung die Rahmenbedingungen an die Eigenheiten und Anliegen der Schülerinnen und Schüler angepasst – nicht andersherum (vgl. Hinz, 2002, S. 359).

2.2 Aufgaben und Ziele

Wie einige andere Begriffe führt auch der Inklusionsbegriff zu einer fundamentalen Änderung des gesellschaftlichen Handelns und Denkens (vgl. Imhäuser, 2011, S. 8).Ziel der Inklusion ist das von Anfang an selbstbestimmte Leben und Zusammenleben von Individuen mit und ohne Beeinträchtigung in allen Lebensbereichen. Menschen mit Behinderungen müssen am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben gleichberechtigt teilhaben können (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2011, S. 10). Die Bildung betreffend bedeutet dies, dass jedes Kind, beziehungsweise seine Eltern, die freie Wahl zwischen dem Besuch einer Regel- oder Förderschule hat – seine Schwächen und Stärken sind hierbei gleichgültig (ebd. S.14).

2.3 Rechtliche Grundlagen

2.3.1 Grundgesetz

Die Begründung für eine schulische Inklusion ist rechtlich im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschlands verankert. Gemäß Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 darf niemand aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden. Somit stellt die Gleichbehandlung von Menschen beziehungsweise Schülern mit und ohne Behinderung ein wichtiges Grundrecht dar, das für alle lebenden Personen in Deutschland gilt.

2.3.2 UN-Behindertenrechtskonvention

Das Recht der Gleichbehandlung von Individuen mit und ohne Handicap wird auch durch das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“, kurz UN-Behindertenrechtskonvention, verstärkt. 2001 beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Entwicklung von Vorschlägen „für ein umfassendes internationales Übereinkommen zur Förderung und zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2011, S. 24). Nach vier Jahren Verhandlungszeit wurde als Ergebnis die UN-Behindertenrechtskonvention (im Folgendem abgekürzt mit dem Kürzel: UN-BRK) und das zugehörige Zusatzprotokoll am 13. Dezember 2006 angenommen. Nach der Unterzeichnung und Ratifizierung auf deutscher Seite sind diese Normen und deren Umsetzung seit dem 26. März 2009 für Deutschland verpflichtend (ebd. S.24).

Die UN-BRK ist sehr umfassend und behandelt dahingehend alle Lebensbereiche. Die einzelnen Artikel der Konvention konkretisieren die gleichberechtigte Teilhabe eingeschränkter Menschen an den verschiedenen Lebensbereichen und beschreiben konkrete Maßnahmen für die Umsetzung. Beispielsweise ist im Artikel 24 Absatz 1 der UN-BRK der Anspruch auf Bildung von behinderten Menschen verankert: „States Parties recognize the right of persons with disabilities to education. With a view to realizing this right without discrimination and on the basis of equal opportunity, States Parties shall ensure an inclusive education system at all levels and lifelong learning […]“. Unter Betrachtung der deutschen Fassung, stellt man einen erheblichen Fehler in der Übersetzung fest: anstatt „inclusive education“ mit inklusiver Bildung zu übersetzen, wurde das Wort „integrativ“ benutzt. Der Unterschied zwischen den beiden Begrifflichkeiten, wurde im Kapital 2.1 schon näher geklärt. Allerdings ist für die Durchsetzung die englische Originalfassung entscheidend. Deutschland ist also durch die UN-BRK zur Gestaltung eines inklusiven Bildungssystems verpflichtet (vgl. Wernstedt, 2010, S. 12).

[...]


1 vgl. http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Richard-von-Weizsaecker/Reden/1993/07/19930701_Rede.html, zuletzt aufgerufen am 9.1.2020

2 vgl. https://www.die-tagespost.de/aktuelles/forum/Wer-Inklusion-will-sucht-Wege-wer-sie-nicht-will-Begruendungen;art345,177051, zuletzt aufgerufen am 9.1.2020

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Gemeinschaft als Menschenrecht. Chancen, Grenzen und Herausforderungen der schulischen Inklusion
Hochschule
Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg
Note
1.3
Jahr
2020
Seiten
17
Katalognummer
V536517
ISBN (eBook)
9783346145345
ISBN (Buch)
9783346145352
Sprache
Deutsch
Schlagworte
gemeinschaft, menschenrecht, chancen, grenzen, herausforderungen, inklusion
Arbeit zitieren
Anonym, 2020, Gemeinschaft als Menschenrecht. Chancen, Grenzen und Herausforderungen der schulischen Inklusion, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/536517

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